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Die
Erfindung betrifft eine Revisionsvorrichtung, insbesondere Revisionsabdeckung,
mit einem Revisionsrahmen und einem rahmeninnenseitig in diesen
einsetzbaren Revisionsdeckel, wobei der Revisionsrahmen und/oder
der Revisionsdeckel ein größtenteils umlaufendes
Rahmenprofil und Deckelprofil zur Aufnahme (jeweils) einer Beplankung
aufweisen.
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Solche
Revisionsvorrichtungen sind allgemein aus der Praxis bekannt und
werden beispielhaft in der
DE
37 36 060 C1 beschrieben. In der Regel dienen Revisionsvorrichtungen
bzw. Revisionsabdeckungen dazu, den Zugang zu beispielsweise elektrischen
oder sanitären Installationen hinter Decken-, Wand- oder
Bodenkonstruktionen in Trocken- oder Massivbauweise zu ermöglichen.
Hierbei kommt es unter anderem darauf an, dass sich die jeweilige
Revisionsvorrichtung bzw. Revisionsabdeckung möglichst
unauffällig in ein Decken- oder Wandraster einfügt
und gegenüber der gleichsam durchgängigen Beplankung
praktisch nicht auffällt. Denn aufgrund optischer Erwägungen
sollen die Revisionsvorrichtungen zwar Wartungs- und/oder Nachrüstarbeiten bei
der Installation ermöglichen, den Gesamteindruck der zugehörigen
(verkleideten) Decken-, Wand- oder Bodenkonstruktion jedoch nicht
stören.
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Im
Allgemeinen umrahmt das Rahmenprofil des Revisionsrahmes eine zu
verschließende Öffnung in der Wand-/Decken-/Bodenverkleidung
vollständig und durchgängig. Es ist aber auch
möglich, dass der Revisionsrahmen und mit ihm das Rahmenprofil
lediglich sektionsweise vorliegen. Vergleichbares kann für
den Revisionsdeckel und sein Deckelprofil gelten. Deshalb ist im
Oberbegriff von einem lediglich größtenteils umlaufenden
Rahmenprofil bzw. Deckelprofil zur Aufnahme der Beplankung die Rede. Im Übrigen
kann das fragliche Rahmenprofil bzw. Deckelprofil selbstverständlich
nicht nur die Beplankung tragen, sondern lassen sich im Bedarfsfall
ergänzend hieran auch Teile einer durch die Verkleidung
abgedeckten Installation festlegen.
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In
der Praxis werden ganz unterschiedliche Revisionsvorrichtungen je
nach den spezifischen Anforderungen eingesetzt. So spielen beispielsweise bauphysikalische
Anforderungen an die Revisionsvorrichtung in der Weise eine Rolle,
dass unter Umständen relativ dicke Beplankungen und auch
zugehörige Revisionsdeckel gefordert werden. Das mag dazu
dienen, um eine besondere akustische Isolierung zu erreichen. Auch
Brandschutzanforderungen führen oftmals zu Beplankungen
mit großer Wandstärke, je nach der geforderten
Brandschutzklasse.
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Daneben
werden in beispielsweise nicht brandgesicherten Räumen
oder solchen, die keine besonderen akustischen Dämmmaßnahmen
erfordern, Aufbaudicken eingesetzt, die schon aus Kostengründen
gering bemessen sind. Bisher hat man diesen verschiedenen Anforderungen
dadurch Rechnung getragen, dass letztlich für jede Beplankungsstärke
bzw. Aufbaudicke eine eigene Revisionsvorrichtung bzw. Revisionsabdeckung
hergestellt und eingebaut worden ist. Denn anders glaubte man bisher
nicht dafür sorgen zu können, dass nach dem Einbau
der Revisionsvorrichtung die Beplankung flächenbündig
abschließt.
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Aufgrund
der beschriebenen bisherigen Vorgehensweisen stellt sich die Herstellung
der jeweiligen Revisionsvorrichtung bzw. Revisionsabdeckung größtenteils
als Individualfertigung dar. Als Folge hiervon ist die Lagerhaltung
aufwendig, werden ein spezieller Vertrieb und eine spezifische Montage
notwendig. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine Revisionsvorrichtung
der eingangs beschriebenen Ausgestaltung so weiter zu entwickeln, dass
der herstellungs- und montagebedingte Aufwand deutlich gegenüber
der bisherigen Praxis reduziert ist und die Produktion letztendlich
nach industriellen Maßstäben erfolgt.
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Zur
Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt
die Erfindung bei einer gattungsgemäßen Revisionsvorrichtung
vor, dass eine an den Revisionsrahmen und/oder den Revisionsdeckel
angeschlossene Befestigungseinrichtung zur Festlegung der Beplankung
vorgesehen ist.
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Im
Rahmen der Erfindung wird die Beplankung also – im Unterschied
zum Stand der Technik – nicht direkt an das umlaufende
Rahmenprofil bzw. Deckelprofil von einerseits dem Revisionsrahmen oder
andererseits dem Revisionsdeckel angeschlossen. Vielmehr dient hierzu
die vom Rahmenprofil (Deckelprofil) unabhängige Befestigungseinrichtung. In
diesem Zusammenhang übernimmt die Befestigungseinrichtung
eine zweifache Funktion. Sie dient zum einen dazu, die Beplankung
festzulegen bzw. lässt sich die Beplankung (einzig) an
der Befestigungseinrichtung oder mit dieser verankern. Zum andern
sorgt die Befestigungseinrichtung für die Verbindung zwischen
der Beplankung und dem Revisionsrahmen respektive dem Revisionsdeckel. – Neben der
beschriebenen Festlegung der Beplankung einzig an der Befestigungseinrichtung
ist es grundsätzlich auch möglich, die Beplankung
zusätzlich oder ergänzend mit dem Rahmenprofil
(bzw. dem Revisionsrahmen) und/oder mit dem Deckelprofil (bzw. dem
Revisionsdeckel) zu verbinden.
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Um
unterschiedlichen Aufbaudicken bzw. Beplankungsstärken
hierbei insgesamt problemlos Rechnung tragen zu können,
ist die Befestigungseinrichtung vorteilhaft lösbar an den
Revisionsrahmen und/oder den Revisionsdeckel angeschlossen. Im Übrigen
mag die Befestigungseinrichtung verstellbar und/oder auswechselbar
ausgebildet sein, um unterschiedlichen Beplankungen Rechnung zu
tragen. Auf diese Weise wird letztendlich nicht die Revisionsvorrichtung als
Ganzes an die jeweilige Beplankung bzw. deren Beplankungsstärke
angepasst, sondern lediglich die Befestigungseinrichtung. Hierdurch
kann auf eine durchgängig gleiche Revisionsvorrichtung zurückgegriffen
werden, also eine solche, die für ganz unterschiedliche
Aufbaudicken Verwendung findet.
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Es
ist nur noch erforderlich, eine Anpassung der Revisionsvorrichtung
an die zu verschließende Öffnung und deren Flächengröße
in der Wand-/Decken-/Bodenverkleidung vorzunehmen. Zu diesem Zweck
setzt sich das umlaufende Rahmenprofil zur Definition des Revisionsrahmens
und/oder des Revisionsdeckels vorteilhaft aus Profilstücken
zusammen, die unschwer abgelängt und beispielsweise mit Hilfe
von Eckverbindern zu dem Revisionsdeckel respektive Revisionsrahmen
zusammengesetzt werden können. Jedenfalls erfordert die
Erfindung im Allgemeinen keine Anpassung an unterschiedliche Beplankungsstärken
mehr, weil diese Anpassung letztlich mit Hilfe der einen oder der
mehreren verstellbaren Befestigungseinrichtungen vorgenommen wird.
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In
der Regel ist die Befestigungseinrichtung an einem Auflageschenkel
des Rahmenprofils bzw. Deckelfprofils fixiert und überbrückt
einen Freiraum zwischen üblicherweise einer Unterseite
der Beplankung und dem fraglichen Auflageschenkel. Zu diesem Zweck
verfügt die Befestigungseinrichtung über wenigstens
einen Fixierschenkel zum Anschluss an den Revisionsrahmen bzw. den
Revisionsdeckel respektive das umlaufende Rahmenprofil oder Deckelprofil.
Außerdem mag die Befestigungseinrichtung mit einem Anschlagschenkel
zur Festlegung der Beplankung ausgerüstet sein.
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Dazu
verfügen der Revisionsrahmen und/oder der Revisionsdeckel üblicherweise über eine
Fixieraufnahme zur lösbaren Festlegung der Befestigungseinrichtung.
Diese Fixieraufnahme nimmt im Allgemeinen den Fixierschenkel der
Befestigungseinrichtung lösbar und ggf. verstellbar auf.
Darüber hinaus ist die Befestigungseinrichtung vorteilhaft
mit einer oder mehreren Anschlagauf nahmen ausgerüstet.
Die Anschlagaufnahmen dienen zur Halterung und Führung
von in die Beplankung eingreifenden Befestigungsmitteln.
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Bei
der Befestigungseinrichtung handelt es sich größtenteils
um eine oder mehrere im Vergleich zum Revisionsrahmen und/oder Revisionsdeckel umlaufende
Leiste(n). Das heißt, die Befestigungseinrichtung setzt
sich wie das den Revisionsrahmen respektive den Revisionsdeckel
definierende und größtenteils umlaufende Rahmenprofil
bzw. Deckelprofil aus einzelnen Teilen zusammen. Bei dem Rahmenprofil
bzw. Deckelprofil sind dies die jeweiligen Profilstücke,
welche beispielsweise über Eckverbinder miteinander gekoppelt
sein mögen. Bei der Befestigungseinrichtung handelt es
sich demgegenüber um eine oder mehrere Leisten, die jedoch
nicht notwendigerweise über Eck oder allgemein untereinander
verbunden sein müssen. Denn die jeweilige Befestigungseinrichtung
bzw. Leiste erlangt ihre Halterung und notwendige Stabilität
bereits dadurch, dass sie mit dem Fixierschenkel in der Fixieraufnahme
lösbar festgelegt ist.
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Dabei
versteht es sich, dass der Fixierschenkel in der betreffenden Fixieraufnahme
größtenteils formschlüssig gehalten wird,
um eine einwandfreie Festlegung der Befestigungseinrichtung an dem Rahmenprofil
oder Deckelprofil respektive dem Revisionsrahmen bzw. Revisionsdeckel
zu erreichen. – Es versteht sich ferner, dass der Revisionsrahmen ebenso
wie der Revisionsdeckel – einzeln oder kumulativ – jeweils
mit einer eigenen Befestigungseinrichtung ausgerüstet sind
oder sein können, die durchaus unterschiedlich gestaltet
sein mag, um verschiedenen Beplankungsstärken Rechnung
zu tragen.
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Als
Beplankung können generell sämtliche Verkleidungen
für Decken-, Wand- und Bodenkonstruktionen in Trocken-
und/oder Massivbauweise zum Einsatz kommen, so beispielsweise Gips(karton)platten,
Holz(karton)platten, Mineralfaserplatten, Kunststoffplatten, Metallplatten,
aber auch Bodenbeläge, Wand verkleidungen etc.. Bei der
Beplankung handelt es sich also größtenteils um
Dämmplatten oder dergleichen in der zuvor beschriebenen
Ausführungsform.
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Der
Revisionsrahmen und/oder der Revisionsdeckel sind im Querschnitt
vorteilhaft L-förmig und/oder T-förmig und/oder
U-förmig ausgeführt. Das gilt dann natürlich
auch genauso für das den Revisionsrahmen respektive Revisionsdeckel
definierende Rahmenprofil bzw. Deckelprofil. In diesem Zusammenhang
ist der kurze L-Schenkel oder der querverlaufene T-Schenkel in der
Regel als Auflageschenkel ausgeführt, an welchem die Befestigungseinrichtung vorteilhaft
fixiert wird. Dabei überbrückt die Befestigungseinrichtung
den Freiraum zwischen der Beplankung und dem Auflageschenkel. Sollte
jedoch die Beplankung eine den betreffenden Freiraum gänzlich
ausfüllende Stärke aufweisen, so kann auf die
Befestigungseinrichtung selbstverständlich auch verzichtet
werden, weil diese lösbar und auswechselbar gestaltet ist.
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Im Übrigen
hat es sich bewährt, wenn der Revisionsrahmen und/oder
der Revisionsdeckel und/oder die Befestigungseinrichtung als Walz- und/oder
Strangpressprofil aus Stahl, Aluminium, Kunststoff oder vergleichbaren
Materialien ausgeführt sind. Auch Kombinationen der vorerwähnten Werkstoffe
werden von der Erfindung umfasst. Die einzelnen sich durch das Walzen
bzw. Strangpressen ergebenden Profilstücke zur Definition
des umlaufenden Rahmenprofils bzw. Deckelprofils und letztlich des
Revisionsrahmens und/oder des Revisionsdeckels können unschwer
auf die gewünschte Länge gebracht werden und durch
beispielsweise Verkleben, Vernieten, Verschrauben etc. miteinander
zu dem Revisionsrahmen respektive Revisionsdeckel verbunden werden.
Meistens wird man an dieser Stelle jedoch auf Eckverbinder zurückgreifen,
die durch Splinte die jeweiligen Profilstücke formstabil miteinander
koppeln. Dabei werden die Eckverbinder vorteilhaft aus dem jeweiligen
Profilstück ausgeformt, was die industrielle Fertigung
begünstigt.
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Ebenso
lassen sich die Befestigungseinrichtung bzw. die mehreren Befestigungseinrichtungen
in Gestalt der einen oder der mehreren Leisten unschwer walzen respektive
strangpressen. Auch dies geschieht industriell und mit wahlweise
vorgebbarer Länge.
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Insgesamt
greift die Erfindung auf eine Revisionsvorrichtung zurück,
bei welcher im Allgemeinen der Revisionsrahmen und/oder der Revisionsdeckel jeweils
gleich ausgeführt sind, und zwar unabhängig von
der vor Ort geforderten Beplankungsstärke. Einzelne Revisionsvorrichtungen
unterscheiden sich also "nur" noch in ihrer jeweiligen Größe.
Dadurch sind die Fertigungskosten gegenüber bisherigen
Vorgehensweisen deutlich verringert und im Übrigen ist die
Lagerhaltung und Montage vereinfacht. Hierzu trägt ergänzend
bei, dass der Revisionsrahmen bzw. Revisionsdeckel regelmäßig
aus Stahl mit einer Materialstärke von weniger als 1 mm
hergestellt wird, so dass auf den bisher eingesetzten und teuren
Werkstoff Aluminium größtenteils verzichtet wird.
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Um
unterschiedliche Beplankungsstärken bzw. Aufbaudicken mit
Hilfe der erfindungsgemäßen Revisionsvorrichtung
beherrschen zu können, kommt eine lösbar an den
Revisionsrahmen respektive Revisionsdeckel bzw. das dort realisierte
umlaufende Rahmenprofil bzw. Deckelprofil angeschlossene Befestigungseinrichtung
zum Einsatz. Je nach der geforderten Beplankungsstärke
wird auf eine unterschiedliche Befestigungseinrichtung zurückgegriffen, weil
diese im Allgemeinen auswechselbar und ggf. verstellbar ausgeführt
ist. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert, es zeigen:
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1 die
erfindungsgemäße Revisionsvorrichtung in einer
Aufsicht und
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2 einen
schematischen Schnitt durch 1.
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In
den Figuren ist eine Revisionsvorrichtung dargestellt, die vorliegend
als Revisionsabdeckung ausgeführt ist. In ihrem grundsätzlichen
Aufbau verfügt die Revisionsvorrichtung über einen
Revisionsrahmen 1 und einen rahmeninnenseitig in den Revisionsrahmen 1 einsetzbaren
Revisionsdeckel 2. Der Revisionsrahmen 1 und der
Revisionsdeckel 2 besitzen jeweils ein umlaufendes Rahmenprofil 3 und
Deckelprofil 4, welche jeweils zur Aufnahme einer Beplankung 5 geeignet
sind. Bei der Beplankung 5 handelt es sich im Ausführungsbeispiel
um Dämmplatten 5, beispielsweise Mineralfaserplatten.
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In
der 1 erkennt man noch zwei Scharniere S, mit deren
Hilfe der Revisionsdeckel 2 gelenkig in dem Revisionsrahmen 1 gehalten
wird und zusätzlich eine Verriegelungseinrichtung V, welche
den in geschlossener Stellung befindlichen Revisionsdeckel 2 gegenüber
dem Revisionsrahmen 1 verriegelt. Ein umlaufender Spalt
P zwischen dem Revisionsrahmen 1 und dem Revisionsdeckel 2 mag
durch eine im Brandfall expandierende Blähdichtung verschlossen
werden, die jedoch im Detail nicht dargestellt ist.
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Für
die Erfindung von besonderer Bedeutung ist nun eine Befestigungseinrichtung 6.
Tatsächlich kommen insgesamt zwei Befestigungseinrichtungen 6 zum
Einsatz, nämlich eine Befestigungseinrichtung 6 für
den Revisionsrahmen 1 bzw. zur Festlegung an dessen umlaufenden
Rahmenprofil 3 und eine zweite Befestigungseinrichtung 6,
welche dem Revisionsdeckel 2 zugeordnet ist und hierzu
an dessen umlaufendes Deckelprofil 4 angeschlossen wird. Die
Befestigungseinrichtung 6 dient jeweils zur Festlegung
der Beplankung 5.
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Anhand
der 2 erkennt man, dass mit Hilfe der Befestigungseinrichtung 6 problemlos
unterschiedliche Stärken der Beplankung 5 realisiert
werden können. So setzt sich die Beplankung 5 beim
Revisionsrahmen 1 aus zwei übereinander angeordneten
Dämmplatten 5, 5' im Beispielfall zusammen, während
im Bereich des Revisionsdeckels 2 lediglich eine. Dämmplatte 5 zum
Einsatz kommt. Um diese unterschiedlichen Beplankungsstärken
bzw. Beplankungen 5, 5' einerseits und 5 andererseits
beherrschen zu können, ist die jeweilige Befestigungseinrichtung 6 lösbar
an den Revisionsrahmen 1 respektive den Revisionsdeckel 2 angeschlossen
und im Übrigen auswechselbar und im Bespielfall unterschiedlich
ausgebildet. Das heißt, je nach Stärke T1 der Beplankung 5, 5' bzw.
T2 der Beplankung 5 kommen unterschiedliche
Befestigungseinrichtungen 6 zum Einsatz.
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Dazu
ist die jeweilige Befestigungseinrichtung 6 lösbar
an einem Auflageschenkel 7, 9 fixiert. Der Auflageschenkel 7 gehört
zum im Querschnitt L-förmigen Rahmenprofil 3 zur
Definition des Revisionsrahmens 1, während der
Auflageschenkel 9 Bestandteil des ebenfalls L-förmigen
Deckelprofils 4 für den Revisionsdeckel 2 ist.
Der Auflageschenkel 7 formt zusammen mit einem größtenteils
rechteckig an diesen angeschlossenen Sichtschenkel 8 das Rahmenprofil 3 für
den Revisionsrahmen 1. Zu dem Auflageschenkel 9 des
Deckelprofils 4 für den Revisionsdeckel 2 gehört
ein ebenfalls rechteckig an diesen angeschlossenen Sichtschenkel 10.
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Mit
Hilfe der Befestigungseinrichtung 6 wird jeweils ein Freiraum
F zwischen der Beplankung 5, 5'; 5 im
Revisionsrahmen 1 respektive Revisionsdeckel 2 und
dem zugehörigen Auflageschenkel 7, 9 überbrückt.
Weil die Stärke T1, T2 der
Beplankung 5, 5'; 5 unterschiedlich und
den Anforderungen entsprechend gestaltet ist bzw. sein mag, ändert
sich auch die Größe des Freiraumes F. Um diesem
Aspekt Rechnung zu tragen, lässt sich die Befestigungseinrichtung 6 gegen
eine andere auswechseln. Dazu verfügt die Befestigungseinrichtung 6 über
wenigstens einen Fixierschenkel 6a zum Anschluss an den Revisionsrahmen 1 respektive
den Revisionsdeckel 2 und einen Anschlagschenkel 6c zur
Befestigung der Beplankung 5 bzw. 5, 5'.
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Der
Fixierschenkel 6a und der Anschlagschenkel 6c der
Befestigungseinrichtung 6 sind durch einen Abstandschenkel 6b miteinander
gekoppelt, welcher letztendlich den Abstand zwischen dem Fixierschenkel 6a und
dem Anschlagschenkel 6c vorgibt. In Abhängigkeit
von der Größe des Freiraumes F muss auch die Länge
des Abstandschenkels 6b variiert werden bzw. stellt ein
Kriterium für die Auswahl der Befestigungseinrichtung 6 dar.
In diesem Zusammenhang versteht es sich, dass die Befestigungseinrichtung 6 auch
verstellbar ausgebildet sein kann, um die gewünschte Anpassung
an die Größe des Freiraumes F zu erreichen. Zu
diesem Zweck lässt sich beispielsweise der Abstandschenkel 6b in
seiner Länge verändern. Das ist in der 2 lediglich
durch einen Doppelpfeil angedeutet.
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Zur
Aufnahme der Befestigungseinrichtung 6 bzw. ihres Fixierschenkels 6a sind
der Revisionsrahmen 1 respektive der Revisionsdeckel 2 bzw.
ihr Rahmenprofil 3 respektive Deckelprofil 4 mit
einer Fixieraufnahme 11 ausgerüstet. Tatsächlich
wird der Fixierschenkel 6a in der Fixieraufnahme 11 lösbar
und zugleich formschlüssig aufgenommen. Zu diesem Zweck
mag die Fixieraufnahme 11 im Ausführungsbeispiel
mit einem Einsteckschlitz für den senkrecht vom Abstandschenkel 6b abgekröpften
Fixierschenkel 6c verfügen. Auch der Fixierschenkel 6c ist
senkrecht vom Abstandschenkel 6b der Befestigungseinrichtung 6 im
Querschnitt abgekröpft, so dass die Befestigungseinrichtung 6 im
Querschnitt einen Z-förmigen Charakter aufweist.
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Eine
oder mehrere Anschlagaufnahmen 12 in oder an der Befestigungseinrichtung 6 bzw.
am jeweiligen Fixierschenkel 6c sorgen dafür,
dass Befestigungsmittel 13 an der Befestigungseinrichtung 6 gehalten
und geführt werden. Diese Befestigungsmittel 13 greifen
in die Beplankung 5, 5'; 5 ein und sorgen dafür,
dass die Beplankung 5, 5'; 5 an der Befestigungseinrichtung 6 festgelegt
wird. Bei der Befestigungseinrichtung 6 handelt es sich
um eine (umlaufende) Leiste bzw. einen aus mehreren Leisten zusammengesetzten
Rahmen, welcher dem Rahmenprofil 3 und dem Deckelprofil 4 im
Ausführungsbeispiel beabstandet folgt und jeweils parallel
hierzu verläuft. Selbstverständlich kann die Befestigungseinrichtung 6 auch
nur sektionsweise realisiert werden.
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Sowohl
die Befestigungseinrichtung 6 bzw. die Leiste oder die
mehreren Leisten wie auch der Revisionsrahmen 1 bzw. dessen
Rahmenprofil 3 und schließlich der Revisionsdeckel 2 respektive
dessen Deckelprofil 4 sind als Walz- und/oder Strangpressprofil
ausgeführt. Das ist unschwer möglich, weil der Revisionsrahmen 1 und
der Revisionsdeckel 2 im Ausführungsbeispiel im
Querschnitt L-förmig ausgebildet sind und über
den jeweiligen Auflageschenkel 7, 9 und Sichtschenkel 8, 10 verfügen,
die rechtwinklig zueinander angeordnet sind. Als Werkstoff für
den Revisionsrahmen 1, den Revisionsdeckel 2 und
die Befestigungseinrichtung 6 empfiehlt die Erfindung den
Rückgriff auf Stahl. Auch Aluminium oder sogar Kunststoff
sind ebenso wie Kombinationen denkbar.
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Um
den rechten Winkel zwischen jeweiligem Auflageschenkel 7, 9 und
Sichtschenkel 8, 10 einzustellen und beizubehalten
verfügen das Rahmenprofil 3 und das Deckelprofil 4 in
ihren Eckbereichen im Querschnitt über jeweilige Querprofile
bzw. Quersicken 14. Darüber hinaus erkennt man
noch in den jeweiligen Sichtschenkel 8, 10 eingebrachte
Profilausbildungen 15, welche für die Geradheit
des jeweiligen Sichtschenkels 8, 10 sorgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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