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Die
Erfindung betrifft Platten, insbesondere Bodenplatten für einen
Hohlraumboden, wobei die einzelnen Bodenplatten durch eine Verzahnung
miteinander verbunden sind.
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Aus
DE 299 07 178 ist ein Hohlraumboden bekannt,
bei dem Bodenplatten über
eine Verzahnung miteinander verbunden und auf Stützen über einem Rohfußboden angeordnet
sind. Die Flanken der längs
der Stirnseiten der Bodenplatten angeordneten Zähne und Nuten weisen einen
Winkel zur Ebene der Plattenoberfläche auf, um den Eingriff der
Zähne in die
entsprechend geformten Nuten an der benachbarten Platte zu erleichtern.
Wenn bei einer solchen Verzahnung die Platten
1' und
2' nicht dicht
aneinander liegen, wie
3 zeigt, ergibt sich senkrecht
zur Plattenebene ein Spiel X zwischen Zahnflanken und Nutflanken,
sodass sich beim Verlegen des Bodens an der Oberfläche der
Platten ein Versatz V zwischen benachbarten Platten ergeben kann.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verzahnung der Bodenplatten
so auszubilden, dass beim Verlegen des Bodens ein Versatz an der Oberfläche der
Platten relativ zueinander minimiert bzw. verhindert wird, auch
wenn die einzelnen Bodenplatten stirnseitig nicht dicht aneinander
liegen und die Verzahnung schräge
Zahn- und Nutflanken aufweist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dadurch, dass an wenigstens einem Führungszahn der Verzahnung ein
Neigungswinkel der Zahnflanken wenigstens abschnittsweise kleiner
als der Neigungswinkel der übrigen
Zahnflanken vorgesehen ist, wird ein möglicher Versatz benachbarter
Platten senkrecht zur Plattenoberfläche minimiert bzw. ausgeschaltet,
auch wenn die beiden Platten stirnseitig nicht dicht aneinander liegen,
weil der flache Neigungswinkel der Flanken des Führungszahns in Verbindung mit
einer entsprechend geformten Flanke an einer Führungsnut nur ein minimales
Spiel zwischen Zahnflanke und Nutflanke zulässt, auch wenn an den anderen
Zähnen ein
größerer Abstand
zwischen den benachbarten Flanken vorhanden ist.
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Die
Erfindung wird beispielsweise anhand der Zeichnung näher erläutert. Es
zeigen
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1 einen
Querschnitt durch benachbarte Bodenplatten mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung,
wobei sich die beiden benachbarten Platten in einem Abstand voneinander
befinden,
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2 die
Bodenplatten nach 1 im Eingriff miteinander, und
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3 eine
Darstellung einer bekannten Verzahnung mit nicht aneinander liegenden
Bodenplatten.
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1 zeigt
in einem Querschnitt senkrecht zur Plattenoberfläche 1a und 2a die
Ausgestaltung der Verzahnung an zwei benachbarten Bodenplatten 1 und 2.
Die in 1 wiedergegebene Verzahnung an der Bodenplatte 2 entspricht
der Formgebung der Verzahnung auf der nicht dargestellten linken
Stirnseite der Bodenplatte 1 und die Form der Verzahnung der
Bodenplatte 1 entspricht der an der nicht dargestellten
rechten Stirnseite der Bodenplatte 2 ausgebildeten Verzahnung.
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An
der Bodenplatte 1 sind zwei im Querschnitt etwa trapezförmige Zähne 1.1 und 1.2 ausgebildet,
deren Zahnflanken 1.1a und 1.2a einen Winkel von
beispielsweise 15° zur
Oberfläche 1a der
Platte aufweisen. Zwischen den beiden Zähnen 1.1 und 1.2 ist
ein Führungszahn 1.3 ausgebildet,
dessen Flanken bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel auf dem innen
liegenden Abschnitt 1.3a einen Neigungswinkel von etwa
2° und auf
einem äußeren Abschnitt 1.3b einen
Neigungswinkel von beispielsweise etwa 19° aufweisen.
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In
entsprechender Weise ist an der gegenüberliegenden Bodenplatte 2 eine
Führungsnut 2.3 zur Aufnahme
des Führungszahns 1.3 zwischen
Zähnen 2.4 und 2.5 ausgebildet,
die auf dem äußeren Abschnitt 2.3a ihrer
Flanken einen Neigungswinkel von 2° und auf dem innen liegenden
Abschnitt 2.3b einen Neigungswinkel von 19° entsprechend
den Neigungswinkeln der Flanken am Führungszahn 1.3 aufweisen.
Die Tiefe der Führungsnut 2.3 entspricht
der Höhe
des Führungszahns 1.3.
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Die
der Führungsnut 2.3 benachbarten
Zähne 2.4 und 2.5 haben
jeweils auf der von der Führungsnut 2.3 abliegenden
Flanke einen Neigungswinkel von 15° entsprechend den Zahnflanken
an den Zähnen 1.1 und 1.2 der
Platte 1, während
sie auf den die Führungsnut 2.3 begrenzenden
Flanken eine den Flanken des Führungszahns 1.3 entsprechende Formgebung
haben.
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Die
Basis des Führungszahns 1.3 ist
vorzugsweise größer als
die des benachbarten Zahns 1.1. Beispielsweise hat die
Basis des Führungszahns 1.3 eine
Breite von 7,5 mm, während
der Zahn 1.1 eine Breite der Basis von 6,75 mm aufweist.
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Die
Eingriffstiefe der Zähne
bzw. die Zahnhöhe
beträgt
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
4,2 mm. Die Stirnfläche
der Zähne 1.1 und 1.2 und
der gegenüberliegende
Nutboden haben eine Abmessung von z. B. 4,5 mm.
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Bei
dem in 1 unteren Zahn 1.2 der Platte 1 erstreckt
sich die äußere Flanke 1.2a bis
auf etwa die halbe Zahnhöhe,
wobei sich ein Abschnitt 1.2b senkrecht zur Plattenoberfläche erstreckt,
sodass die an der Unterseite der Platte 1 ausgebildete,
nach unten offene Nut nur die halbe Tiefe der Nuten zwischen den
Zähnen 1.1 und 1.2 aufweist.
In entsprechender Weise ist an der Oberseite in 1 ein
Zahn 1.4 ausgebildet, der nur die halbe Höhe des benachbarten Zahns 1.1 hat
und von der Oberfläche 1a begrenzt wird.
Somit sind die jeweils äußeren Bereiche
der Verzahnung nur etwa über
die Hälfte
der Zahnhöhe bzw.
Nuttiefe ausgebildet, wobei die Außenränder der Bodenplatten 1 und 2 mit
ihren Stirnflächen 1.2b aneinander
liegen und keinen Zwischenraum bilden, wie 2 zeigt, während die
Stirnfläche
der Zähne am
gegenüberliegenden
Nutboden nicht anliegt.
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Der
innen liegende Flankenabschnitt 1.3a am Führungszahn 1.3 bzw.
der äußere Flankenabschnitt 2.3a an
der Führungsnut 2.3 ist
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel über die
Hälfte
der Zahnhöhe
ausgebildet, die bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel 2,1 mm beträgt. In entsprechender
Weise ist am Führungszahn 1.3 der äußere Flankenabschnitt 1.3b und
der innere Flankenabschnitt 2.3b an der Führungsnut über eine
Höhen-
bzw. Tiefenabmessung von 2,1 mm ausgebildet.
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Es
ist auch möglich,
den verringerten Neigungswinkel von beispielsweise 2° an den Flanken des
Führungszahns 1.3 bzw.
an den Flanken der Führungsnut 2.3 über die
gesamte Zahnhöhe
bzw. Nuttiefe auszubilden. Die dargestellte Ausführungsform mit vergrößerter Neigung
des äußeren Flankenabschnitts 1.3b am
Führungszahn
erleichtert den Eingriff an der benachbarten Platte, kann aber auch entfallen.
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Vorzugsweise
werden die verzahnten Stirnflächen
der Bodenplatten 1 und 2 mittels eines Klebemittels
miteinander verklebt. Als vorteilhaft hat sich ein Klebemittel erwiesen,
das eine kurze Abbindezeit hat und durch seine quellende Wirkung
eine schnelle Belastbarkeit des Bodens gewährleistet. Die Verzahnung ist
vorzugsweise so ausgebildet, dass sich im Eingriffszustand nach 2 ein
Zwischenraum zwischen Nutgrund und Stirnseite eines Zahns ergibt, der
beispielsweise 0,1–0,2
mm betragen kann. Hierdurch ergibt sich eine Druckentlastung bei
der Verbindung der Bodenplatten. Überschüssiges Klebemittel, das durch
die aneinander liegenden Zahnflanken in den Nutgrund verdrängt wird,
kann in dem so ausgebildeten Zwischenraum aufgenommen werden. 2 zeigt
den Eingriffszustand der Platten 1 und 2, wobei
die Zahn- und Nutflanken dicht aneinander liegen. Es ist aber auch
möglich,
dass sich zwischen Zahn- und Nutflanken eine Kleberschicht befindet.
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Die
Dicke der Bodenplatten kann 40–60
mm bei einem Kantenmaß von
z. B. 600 × 600
mm oder 600 × 1200
mm betragen. Das für
die Bodenplatten verwendete Material besteht vorzugsweise aus Gipsfasermaterial,
das aus 90–97
% Recycling-Produkten wie Altpapier bestehen kann. Vorzugsweise
werden Bodenplatten aus Kalziumsulfat verwendet. Es können aber
auch andere Materialien für
die beschriebenen Bodenplatten verwendet werden. Bevorzugt wird eine
Mischung aus Kraftpapier und Gips bzw. Gipsfasermaterial.
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Die
Dichte des verwendeten Materials beträgt 1250 bis 1800 kg/m3, vorzugsweise 1750 kg/m3.
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Die
Bodenplatten 1 und 2 sind vorzugsweise quadratisch
ausgebildet, wobei das Verzahnungsprofil der Bodenplatte 1 in 1 an
zwei benachbarten, im Winkel zueinander liegenden Stirnseiten ausgebildet
ist, während
an den beiden anderen Stirnseiten der gleichen Bodenplatte 1 das
Verzahnungsprofil der Bodenplatte 2 in 1 ausgebildet
ist. Hierdurch ist eine Verwendung von Anschnittplatten (Restplatten)
durch Verdrehen möglich.
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Die
verzahnten und miteinander verklebten Bodenplatten werden auf höhenverstellbaren
Stützen über einem
Rohfußboden
aufgestellt, wobei jeweils an den vier aneinander liegenden Ecken
benachbarter Bodenplatten eine Stütze vorgesehen wird, die eine
entsprechende Auflagefläche
für die vier
Ecken der benachbarten Bodenplatten aufweist. Vorzugsweise wird
die Auflagefläche
der Stützen
so ausgelegt, dass die Bodenplatten auf der Auflagefläche aufgeklebt
werden können.
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Die
beschriebene Verzahnung von benachbarten Platten kann auch bei anderen
Verkleidungsplatten vorgesehen werden, sie ist nicht auf Bodenplatten
beschränkt.
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Es
können
auch zwei Führungszähne an der Stirnseite
einer Platte vorgesehen werden, je nach Ausgestaltung der Zahnbreite
und Plattendicke.
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Beim
Zusammensetzen der Platten erleichtert der vordere Abschnitt des
Führungszahns
mit größerem Flankenwinkel
den Eingriff der Verzahnung ineinander, während der innen liegende Flankenabschnitt 1.3a mit
verringertem Neigungswinkel eine Zentrierung des Eingriffs ergibt.
Durch die abgesetzte Ausgestaltung des Flankenwinkels am Führungszahn 1.3 ergibt
sich somit ein leichteres Zusammensetzen benachbarter Platten im
Verhältnis
zu einem Führungszahn 1.3,
der über
die gesamte Flankenhöhe
einen verringerten Neigungswinkel aufweist.
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Der
Führungszahn 1.3 dient
vor allem in der Klebephase zur optimalen Zentrierung der darunter und
darüber
liegenden Klebezapfen 1.1 und 1.2. 2 zeigt
ein Spiel von 0,05 mm zwischen den Flanken der Klebezähne 1.1 und 1.2 und
der zugeordneten Nutflanke. Dieses Spiel von 0,05 mm dient zur Aufnahme
eines dünnen
Kleberfilms. Wenn die Klebefuge kleiner ist, wird sich das gesamte
Klebermaterial in dem durch den Aufnahmespalt von 0,2 mm zwischen
Stirnseite des Zahns und Nutboden gebildeten Raum ansammeln, sodass
an den Zahnflanken keine Verklebung mehr stattfindet. Dies wird durch
das geringe Spiel von 0,05 mm verhindert. Auf diese Weise wird gewährleistet,
dass im Wesentlichen über
die gesamte Fläche
der Verzahnung eine Klebeverbindung stattfindet. Das Spiel zwischen Zahn-
und Nutflanken im Eingriffszustand, bei dem die äußeren Ränder der Platten dicht aneinander
liegen, wie 2 zeigt, kann zwischen etwa 0,05
bis etwa 0,15 mm betragen.
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Der
geringfügige
Abstand von ca. 0,05 bis 0,1 mm zwischen Zahn- und Nutflanken wird
vorzugsweise auch an dem äußeren Abschnitt 1.3b des Führungszahns 1.3 und
dem Abschnitt 2.3b der Führungsnut 2.3 vorgesehen.
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Anstelle
der dargestellten Trapezform der Zähne kann auch eine gerundete
Zahnform vorgesehen werden, wobei vor allem die Ecken der Zähne abgerundet
sein können.
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Die
in 1 wiedergegebenen Maßangaben stellen ein Ausführungsbeispiel
dar. Sie können
variiert werden, insbesondere auch hinsichtlich des Unterschieds
im Neigungswinkel zwischen den stärker geneigten Zahn- und Nutflanken
und dem geringeren Neigungswinkel der Flanken am Führungszahn. Auch
kann die Zahnbreite und die Zahntiefe je nach Plattenstärke variieren.
Bei einer Plattenstärke
von etwa 60 mm kann ein weiterer Klebezahn entsprechend den Zähnen 1.1 und 1.2 vorgesehen
werden, auf dessen Flanken und Stirnseite eine Klebeverbindung vorgesehen
wird.