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DE202007004957U1 - Stanzvorrichtung - Google Patents

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DE202007004957U1
DE202007004957U1 DE202007004957U DE202007004957U DE202007004957U1 DE 202007004957 U1 DE202007004957 U1 DE 202007004957U1 DE 202007004957 U DE202007004957 U DE 202007004957U DE 202007004957 U DE202007004957 U DE 202007004957U DE 202007004957 U1 DE202007004957 U1 DE 202007004957U1
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    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21DWORKING OR PROCESSING OF SHEET METAL OR METAL TUBES, RODS OR PROFILES WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21D28/00Shaping by press-cutting; Perforating
    • B21D28/24Perforating, i.e. punching holes
    • B21D28/34Perforating tools; Die holders

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Abstract

Stanzvorrichtung (10) mit einer zumindest abschnittsweise hohlzylindrischen Führungshülse (12), in der ein Stanzstempeltreiber (16) und ein Stanzstempel (14) jeweils axial verschiebbar geführt sind, wobei der Stanzstempeltreiber (16) und der Stanzstempel (14) in ihrem Abstand zueinander einstellbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempel (14) an einer in ihrem Abstand zum Stanzstempeltreiber (16) einstellbaren, in der Führungshülse (12) axial verschiebbar angeordneten Stanzstempelaufnahme (17) angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stanzvorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs.
  • Bekannte Stanzvorrichtungen weisen üblicherweise einen Stanzstempel und einem damit verbundenen Stanzstempeltreiber auf, der von einem linear verschiebbaren Antriebskolben betätigt wird. Da die Schneide des Stanzstempels ein Verschleißteil darstellt und nach längerem Gebrauch in ihrer exakten Lage zum Abstreifer nachjustiert werden muss, ist meist eine Höhenverstellung vorgesehen, die bspw. in einer Gewindeverbindung zwischen Stanzstempel und Stanzstempeltreiber bestehen kann. Da der Stanzstempeltreiber in seiner Lage definiert ist, kann durch eine Verdrehung der beiden Teile gegeneinander eine Höhenjustierung des Stanzstempels erfolgen, bis sich dieser wieder in der gewünschten Lage befindet.
  • Diese Höhenverstellung sollte einerseits ohne großen Aufwand von einer Person erledigt werden können, insbesondere ohne dass hierzu die Stanzvorrichtung zerlegt werden muss. Andererseits müssen die Teile so in ihrer Betriebslage gesichert sein, dass keine unerwünschte Verstellung während des normalen Betriebs erfolgen kann. Weiterhin ist es wünschenswert, die Höhenverstellung der beiden Teile zueinander in möglichst kleinen Schritten durchführen zu können, um auch kleinste Justierungen vornehmen zu können.
  • Eine gattungsgemäße Stanzvorrichtung ist bspw. aus der DE 206 09 541 U1 bekannt. Diese bekannte Stanzvorrichtung umfasst einen Stanzstempeltreiber, der mit einem Stanzstempel verbunden ist, wobei eine Relativdrehung zwischen dem Stanzstempel und dem Stanzstempeltreiber während des Stanzhubes verhindert ist. Zur Einstellung des Stanzstempels ist dieser gegen den Stanzstempeltreiber in einem Gewinde verdrehbar, so dass eine Hubeinstellung des Stanzstempels ermöglicht ist. Bei Betätigung einer entsperrbaren bzw. ausrückbaren Einschnappvorrichtung können die beiden Teile gegeneinander verdreht werden, um auf diese Weise den gewünschten Hub des Stanzstempels einzustellen.
  • Eine ähnliche Stanzvorrichtung ist weiterhin aus der EP 0 532 147 A1 bekannt. Auch hier sind ein Stanzstempeltreiber und ein Stanzstempel über Gewinde höhenver stellbar miteinander verbunden. Um jedoch die Höhe einstellen zu können, müssen zuvor der Stanzstempel und der Stanzstempeltreiber aus einer Hülse gezogen werden, da am Außenumfang des Stanzstempeltreibers ein Federring angeordnet ist, der bei Verdrehung aus seiner Ringnut gedrückt wird. Da er hierbei jedoch an die Innenmantelfläche der Hülse stößt, ist keine Verdrehung möglich, so lange der Stanzstempeltreiber mit diesem Federring in der Hülse angeordnet ist. Nach Entnahme der Teile können sie verdreht werden, bis der Federring wieder in definierter Lage einschnappt. Anschließend können der Stanzstempeltreiber und der Stanzstempel wieder in die Hülse geschoben werden. Falls die Verdrehung der Teile noch nicht die gewünschte Höheneinstellung des Stanzstempels geliefert hat, ist eine nochmalige Entnahme und eine weitere Verdrehung notwendig, was den gesamten Verstellvorgang relativ zeitaufwändig macht.
  • Ein Ziel der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Stanzvorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der eine Hubeinstellung des Stanzstempels gegenüber dem Stanzstempeltreiber möglich ist und bei der der Stanzstempel möglichst einfach und kostengünstig herstellbar ist.
  • Dieses Ziel der Erfindung mit dem Gegenstand des unabhängigen Anspruchs erreicht. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 weist ein Gehäuse in Gestalt einer zumindest abschnittsweise hohlzylindrischen Führungshülse auf, in der ein Stanzstempeltreiber und ein Stanzstempel jeweils axial verschiebbar geführt sind. Stanzstempeltreiber und Stanzstempel sind dabei in ihrem Abstand zueinander einstellbar miteinander verbunden. Erfindungsgemäß ist der Stanzstempel an einer in ihrem Abstand zum Stanzstempeltreiber einstellbaren, in der Führungshülse axial verschiebbar angeordneten Stanzstempelaufnahme angeordnet. Der Stanzstempel selbst ist dabei in betriebsbereitem Zustand relativ zur Stanzstempelaufnahme axial unverschiebbar angeordnet. Eine Einstellung des Abstands zwischen Stanzstempel und Stanzstempeltreiber erfolgt erfindungsgemäß durch Einstellung des Abstands zwischen Stanzstempeltreiber und Stanzstempelaufnahme. Denkbar ist, dass der Stanzstempel gegenüber der Stanzstempelaufnahme wahlweise drehfest oder verdrehbar angeordnet ist, beispielsweise in Abhängigkeit der Ausgestaltung des an dem der Stanzstempelaufnahme abgewandten Ende des Stanzstempels ausgebildeten Stanzwerkzeugs. Das Stanzwerkzeug kann dabei beispielsweise als Schneide ausgeführt sein.
  • Die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung weist gegenüber dem Stand der Technik den Vorteil auf, dass der über die Stanzstempelaufnahme mit dem Stanzstempeltreiber verbundene Stanzstempel sehr einfach hergestellt werden kann. Da der Stanzstempel erfindungsgemäß nur mit der Stanzstempelaufnahme verbunden ist, und eine Verstellung des Abstandes zwischen Stanzstempeltreiber und Stanzstempel durch Veränderung des Abstandes zwischen Stanzstempeltreiber und Stanzstempelaufnahme erfolgt, muss der Stanzstempel nur noch relativ einfach herstellbare Mittel zur Befestigung an der Stanzstempelaufnahme aufweisen, und nicht mehr wie beim Stand der Technik üblich wesentlich schwieriger herzustellende Mittel zur Verstellung des Abstandes gegenüber dem Stanzstempeltreiber. Diese Mittel beispielsweise in Form korrespondierender Gewindeabschnitte sind nunmehr an der Stanzstempelaufnahme angeordnet, mit dem Vorteil, dass deren aufwändige Herstellung an dem ein Verschleißteil der Stanzvorrichtung darstellenden Stanzstempel entfällt. Gegenüber dem Stanzstempel weist die Stanzstempelaufnahme eine wesentlich höhere Lebensdauer auf, so dass die Ausgestaltung von Mitteln zur Verstellung des Abstandes gegenüber dem Stanzstempeltreiber an der Stanzstempelaufnahme keine Erhöhung der Betriebskosten der Stanzvorrichtung nach sich zieht, sondern im Gegenteil durch die erfindungsgemäße Maßnahme die Betreibskosten gesenkt werden.
  • Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Stanzstempelaufnahme mit dem Stanzstempeltreiber über korrespondierende Gewindeabschnitte stirnseitig verbundenen ist. Die korrespondierenden Gewinde ermöglichen eine Höhenjustierung des Stanzstempels, bspw. nach Verschleiß und Nachschärfung. Vorzugsweise ist dabei entweder der Stanzstempeltreiber oder die Stanzstempelaufnahme drehfest in der Führungshülse angeordnet, und entweder der Stanzstempelaufnahme oder dem Stanzstempeltreiber in der Führungshülse eine entsperrbare Arretiereinrichtung gegen Verdrehung zugeordnet. Sowohl Stanzstempeltreiber, als auch Stanzstempelaufnahme sind in der Führungsbuchse gleitend geführt. Durch eine in der Führungshülse angeordnete, wahlweise der Stanzstempelaufnahme oder dem Stanzstempeltreiber zugeordnete, entsperrbare Arretiervorrichtung gegen Verdrehen wird sichergestellt, dass bei normalem Gebrauch eine Verdrehung und damit eine Verstellung der Höhenlage des Stanzstempels verhindert ist. Hierdurch wird die Hubeinstellung des Stanzstempels vereinfacht und die eine leichte Bedienung ermöglicht. Erfindungsge mäß erfolgt hierbei eine Längeneinstellung des Stanzstempels gegenüber dem Stanzstempeltreiber dadurch, dass eine in die Außenmantelfläche des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme eingreifende Arretiereinrichtung gelöst bzw. entsperrt und somit der Stanzstempeltreiber bzw. die Stanzstempelaufnahme verdreht werden kann, wodurch aufgrund einer drehstarren Lagerung des jeweils korrespondierenden Teils, also der Stanzstempelaufnahme bzw. des Stanzstempeltreibers in der Führungsbuchse diese bzw. dieser in seiner Länge verstellt werden kann. Der an der Stanzstempelaufnahme angeordnete Stanzstempel kann durch Verdrehen beispielsweise des entsperrten Stanzstempeltreibers so weit verstellt werden, dass bspw. nach einem Schärfungsschliff eine exakte Höheneinstellung gegenüber einem Abstreifer der Stanzvorrichtung einstellbar ist. Kennzeichen dieser vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist somit die Arretierung, die zwischen der Führungshülse und dem Stanzstempeltreiber bzw. der Stanzstempelaufnahme wirkt.
  • An der zylindrischen Außenmantelfläche des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme kann eine Aufnahme für die entsperrbare Arretiereinrichtung zur Festlegung einer definierten Winkellage des Stanzstempeltreibers zur Führungshülse vorgesehen sein. Die lösbare Arretiervorrichtung für den Stanzstempeltreiber oder die Stanzstempelaufnahme kann bspw. in einem Bolzen oder dergleichen bestehen, der in eine entsprechende Nut am Außenumfang des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme eingreift und manuell gelöst werden kann. Wahlweise können auch mehrere derartige Aufnahmen bzw. Nuten vorgesehen sein, um den Bolzen bzw. die Arretiereinrichtung in verschiedenen Winkellagen des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme einrasten zu lassen. Hierdurch kann eine noch feinfühligere Höhenjustierung des Stanzstempels gegenüber dem Stanzstempeltreiber ermöglicht werden als bei nur einer Nut bzw. Aufnahme.
  • Der Bolzen kann bspw. an einem Hebel angeordnet sein, der so am Außenumfang des Gehäuses bzw. der Führungshülse angeordnet ist, dass durch Druck auf eine Wippe der Bolzen aus der Nut am Außenumfang des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme abgehoben wird, wodurch dieser oder diese verdreht werden kann. Werden an der Außenmantelfläche des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme mehrere Nuten in vorgegebenen Winkelabständen eingebracht, so kann der Stanzstempeltreiber oder die Stanzstempelaufnahme bspw. in Stufen von 30, 60, 120 oder 180 Grad verdreht werden. Dies entspricht je nach Steigung des Gewin des zwischen Stanzstempelaufnahme und Stanzstempeltreiber einem vorgegebenem Hub von typischerweise deutlich weniger als einem Millimeter.
  • Alternativ zu der erwähnten Anordnung an einer schwenkbaren Wippe kann der Bolzen ggf. auch radial zum Stanzstempeltreiber oder der Stanzstempelaufnahme heraus gezogen werden, bspw. gegen die Rückstellkraft einer Feder. Wesentlich für eine zufrieden stellende Funktion ist die leichte Betätigbarkeit der entsprerrbaren Arretierung, so dass sie von einer Bedienperson leicht gehandhabt werden kann.
  • Die entsperrbare Arretiervorrichtung weist vorzugsweise eine Federunterstützung auf, die dafür sorgt, dass der entlastete Bolzen immer nach innen gegen den Außenumfang des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme gedrückt wird. Das kann bspw. durch einen Federmechanismus an der Wippe bzw. am Schwenkhebel gewährleistet werden, der eine herkömmliche Spiralfeder oder eine am Schwenkgelenk der Wippe angeordnete Schenkelfeder umfasst. In gleicher Weise kann auch ein verschiebbarer Bolzen mittels einer Spiralfeder gegen den Stanzstempeltreiber oder die Stanzstempelaufnahme gedrückt werden, so dass dieser oder diese nach Einrasten des Bolzens in die entsprechende Längsnut zuverlässig gegen Verdrehen gesichert ist.
  • Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass die nach außen weisende Rückseite des Bolzens weitgehend bündig mit der Außenmantelfläche der Führungshülse abschließt, so dass die in der Stanzmaschine befindliche Stanzvorrichtung von einer entsprechenden Aufnahmehülse derart umschlossen ist, dass dabei gleichzeitig der Bolzen in seiner gesperrten Lage blockiert ist. Hierdurch kann zuverlässig gewährleistet werden, dass die Verriegelung der Längenverstellung des Stanzstempels bei in Arbeitslage befindlicher Stanzvorrichtung blockiert ist.
  • Alternativ zu den erwähnten, axial verlaufenden Längsnuten in der Außenmantelfläche des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme können diese Längsnuten auch leicht schräg oder spiralförmig verlaufen, was die Funktion der Arretiereinrichtung in keiner Weise einschränkt, sondern vielmehr zu leichteren Einrastvorgängen des Bolzens in die Nuten beitragen kann.
  • Wenn im vorliegenden Zusammenhang generell von einem Bolzen und einer korrespondierenden Längsnut die Rede ist, so kann die Arretierung generell auch durch einen nahezu beliebigen Steg oder Vorsprung o. dgl. erfolgen, der in eine ent sprechende Aufnahme, Längsnut, Steg o. dgl. am Außenumfang des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme eingreift. Wahlweise kann auch am Außenumfang des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme ein Steg angeordnet sein, der mit einer schwenkbaren Aufnahme, Mulde o. dgl. an der Führungshülse zusammenwirkt.
  • In gleicher Weise kann das jeweilige korrespondierende, unverdrehbare Teil in der Führungshülse gegen Verdrehen gesichert sein. So kann bei einer in der Führungshülse angeordneten, dem Stanzstempeltreiber oder der Stanzstempelaufnahme zugeordneter Arretiervorrichtung die Stanzstempelaufnahme oder der Stanzstempeltreiber gegen Verdrehen gesichert werden, wobei diese Verdrehsicherung jedoch fest eingestellt bleibt, damit die Stanzstempelaufnahme oder der Stanzstempeltreiber ausschließlich axiale Hubbewegungen relativ zur Führungshülse ausführen kann. Dies ist nicht zuletzt aufgrund der exakten Winkellage zum Abstreifer notwendig, der je nach Ausführungsvariante der Stanzvorrichtung als Gleitführung zur zusätzlichen Abstützung des Stanzstempels dient. Eine Verdrehung des Stanzstempels könnte hierbei leicht zu einem Klemmen im Abstreifer führen. Diese Verdrehsicherung kann insbesondere durch korrespondierende Nut-Feder-Passungen gewährleistet werden, bspw. mit einer in der Hülse fixierten Feder bzw. einem dort fixierten Stift, der aus der Innenmantelfläche der Hülse ragt und in eine axial verlaufende Längsnut an der Außenmantelfläche des Stanzstempels eingreift, wobei hier ein möglichst geringes Spiel vorzusehen ist, um die exakte Führung des Stanzstempels zu gewährleisten.
  • Die Längsführung der Stanzstempelaufnahme oder des Stanzstempeltreibers in der Hülse mittels wenigstens eines Stifts, der in die Längsnut am Außenumfang der Stanzstempelaufnahme oder des Stanzstempeltreibers eingreift bildet eine sehr kostengünstig herstellbare Verdrehsicherung. Diese Sicherung ist sehr kostengünstig herzustellen, da lediglich eine Längsnut am Außenumfang der Stanzstempelaufnahme oder des Stanzstempeltreibers eingebracht werden muss, was deutlich kostengünstiger in der Fertigung ist als bspw. eine einzubringende Längsnut an der Innenmantelfläche der Hülse. Aus diesem Grund wird dort lediglich ein Stift eingebracht, der bspw. in eine entsprechende Bohrung eingepresst werden kann, so dass er die Innenmantelfläche der Hülse überragt und in die Längsnut der Stanzstempelaufnahme oder des Stanzstempeltreibers eingreift.
  • Während eine Längsnut an der Innenmantelfläche der Hülse je nach zur Verfügung stehendem Platz zur Bearbeitung u. U. mittels eines Erodierverfahrens hergestellt werden müsste, kann die Längsnut am Außenumfang der Stanzstempelaufnahme oder des Stanzstempeltreibers in einfacher Weise eingefräst werden. Dennoch ist diese Variante von der Erfindung mit umfasst, da es je nach Ausführungsform der Stanzvorrichtung Gründe geben kann, diese Variante der Verdrehsicherung vorzuziehen.
  • Vorzugsweise weist der Stanzstempeltreiber oder die Stanzstempelaufnahme eine Rasteinrichtung auf, die mit einer entsprechenden Rasteinrichtung der Führungshülse korrespondiert, so dass die entsprechenden beiden Teile Stanzstempelaufnahme und Hülse oder Stanzsttempeltreiber und Hülse während des Betriebs zuverlässig zusammen gehalten sind, jedoch durch leichten Kraftaufwand manuell voneinander getrennt werden können. Der lösbare Sitz der Hülse am Stanzstempeltreiber oder an der Stanzstempelaufnahme kann vorzugsweise durch einen Rastsitz erfolgen, der mittels eines O-Rings oder dergleichen herstellbar ist, der in einem entsprechenden ringförmigen Vorsprung an der Innenmantelfläche der Hülse einrasten und gegen leichten Druck verformt werden kann, um die Hülse vom Stanzstempeltreiber oder von der Stanzstempelaufnahme zu trennen.
  • Neben der erwähnten Anordnung mit dem an der unteren Stirnseite des Stanzstempeltreibers angeordneten Innengewinde und dem hierzu passenden Außengewinde an der oberen Stirnseite der Stanzstempelaufnahme ist auch eine kinematische Umkehrung möglich, bei welcher der Stanzstempeltreiber ein Außengewinde und die Stanzstempelaufnahme ein hierzu passendes Innengewinde aufweist. Welcher dieser Anordnungen der Vorzug gegeben wird, hängt von den Fertigungsmöglichkeiten sowie von den zur Verfügung stehenden Platzverhältnissen ab.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft den Abstreifer an der unteren Stirnseite der Stanzvorrichtung, der so gestaltet ist, dass er wahlweise eine Führung für ein beispielsweise als Schneide ausgeführtes Stanzwerkzeug des Stanzstempels herstellen kann oder diese ungeführt lassen kann. Ob der Stanzstempel geführt oder ungeführt ist, hängt davon ab, wie die Toleranzen des Durchbruchs des Abstreifers bemessen sind. Bei einer engen Toleranz wird der Stanzstempel geführt, wogegen er bei einem größeren Abstand als ungeführter Stanzstempel zu betrachten ist. Die Führung des Stanzstempels insbesondere dann erwünscht, wenn dieser je nach Werkstück und Werkstückmaterial zum Verkanten neigen kann, so dass er bruchgefährdet ist. Ein ungeführter Stanzstempel weist besonders dann Vorteile auf, wenn durch den Stanzvorgang eine Verklemmung des Stanzstempels beim Zurückziehen droht.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung wird der Abstreifer in axiale Richtung in einen Sitz an der unteren Stirnseite der Hülse eingebracht, so dass er dort spielfrei und verdrehsicher aufliegen kann. Eine Fixierung und Sicherung des Abstreifers gegen Herausfallen wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung mittel einer Halteeinrichtung, bspw. mittels einer U-förmigen Federklammer erreicht, die in entsprechende Ausnehmungen der Hülse so einsetzbar ist, dass sie gleichzeitig in eine muldenförmige Ausnehmung am Außenumfang des Abstreifers eingreift. Auf diese Weise ist eine sehr einfach handhabbare und schnell lösbare Verbindung geschaffen, die ein einfaches Auswechseln des Abstreifers gestattet. Gleichzeitig ist dieser in seiner Betriebsstellung sicher und spielfrei gehalten.
  • Die Ausnehmungen am Außenumfang des Abstreifers können insbesondere als Ringnut ausgebildet sein, was sich sehr einfach und kostengünstig fertigen lässt.
  • Bei einem geführten Stanzstempel können weiterhin Luftaustrittsöffnungen am Rand der Führungsöffnung für die Schneide des Abstreifers angeordnet sein, die bei der sehr engen Passung und dem daraus resultierenden sehr engen Spalt zwischen Abstreifer und Schneide des Stanzstempels für ein Ausblasen des zu stanzenden Teils sorgen können. Damit wird verhindert, dass das ausgestanzte Teil, der sog. Butzen, zwischen Abstreifer und Schneide des Stanzstempels verklemmt werden kann. Der Spalt bei einem geführten Stanzstempel beträgt oftmals nur ca. 0,02 mm oder weniger. Bei einem ungeführten Stanzstempel dagegen mit einer typischen Spaltgröße von ca. 0,2 mm können diese Luftaustrittsöffnungen entfallen.
  • Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Stanzstempelaufnahme eine in Richtung ihrer Axialverschiebbarkeit durchgehende, zentrale Öffnung zur Aufnahme des Stanzstempels aufweist, welche an ihrer dem Stanzstempeltreiber zugewandten Seite einen größeren Innendurchmesser aufweist, als auf ihrer dem Stanzstempeltreiber abgewandten Seite, wobei der Stanzstempel an seinem der Stanzstempelaufnahme zugewandten Ende eine mit den unterschiedlichen Durchmessern korrespondierende Form aufweist und an der Stanzstempelaufnahme dadurch anordbar ist, indem er von der dem Stanzstempeltreiber zugewandten Seite der Stanzstempelaufnahme mit seinem im betriebsbereiten Zustand dem Stanzstempeltreiber abgewandten Ende, an dem das Stanzwerkzeug ausgebildet ist, voraus in die zentrale Öffnung einschiebbar ist. Hierdurch wird eine besonders zuverlässige und einfach herstellbare Verbindung zwischen Stanzstempel und Stanzstempelaufnahme erreicht.
  • Eine andere besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung umfasst einen Adapter, der in betriebsbereitem Zustand den Stanzstempel relativ zur Stanzstempelaufnahme axial unverschiebbar fixiert. Dabei ist denkbar, dass der Adapter zwischen Stanzstempeltreiber und Stanzstempelaufnahme angeordnet ist, wobei die Stanzstempelaufnahme über den Adapter mit dem Stanzstempeltreiber verbunden ist. Der Adapter weist beispielsweise auf seiner der Stanzstempelaufnahme zugewandten Ende ein stirnseitig von der der Schneide des Stanzstempels abgewandten Seite der Stanzstempelaufnahme in diese ragendes Gewinde auf, welches den von rückwärtig in die ein korrespondierendes Gewinde aufweisende zentrale Öffnung geschobenen Stanzstempel fixiert. An seinem anderen Ende weist der Adapter vorzugsweise ebenfalls ein Gewinde auf, das mit einem am Stanzstempeltreiber angeordneten Gewinde korrespondiert und dazu dient, den Abstand zwischen Stanzstempel und Stanzstempeltreiber einzustellen.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Gleiche Teile in den Zeichnungen sind hierbei mit gleichen Bezugszeichen versehen und werden deshalb teilweise nicht mehrfach erläutert. Grundsätzlich soll das anliegende Ausführungsbeispiel die Erfindung illustrieren, ist jedoch keinesfalls einschränkend zu verstehen.
  • 1 zeigt einen schematischen Längsschnitt einer ersten Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung.
  • 2 zeigt eine Draufsicht von unten auf die Stanzvorrichtung mit einem in der Führungshülse fixierten Abstreifer.
  • 3 zeigt eine schematische Schnittdarstellung des in der Führungshülse fixierten Abstreifers.
  • 4 zeigt eine zweite Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung.
  • 5 zeigt in einem Detailausschnitt eine Betätigungseinrichtung einer Arretiereinrichtung.
  • 6 zeigt einen Querschnitt entlang der Schnittlinie VI-VI der 5.
  • 7 zeigt einen Querschnitt entlang der Schnittlinie VII-VII der 5.
  • 8 zeigt einen schematischen Längsschnitt einer dritten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung.
  • 9a bis 9d zeigen schematische Draufsichten auf verschiedene Ausführungsformen von Abstreifern mit Luftaustrittsöffnungen.
  • Die schematischen Darstellungen der 1 bis 9 illustrieren den Aufbau und die Funktionsweise einer erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung, bei der in einfacher Weise eine Längsverstellbarkeit eines Stanzstempels gegenüber einem Stanzstempeltreiber sowie einem Abstreifer gegeben ist und bei der der Stanzstempel sehr einfach und kostengünstig herstellbar ist. Zudem wird die einfache Handhabung des auswechselbaren Abstreifers illustriert.
  • Die schematische Längsschnittdarstellung der 1 und 4 verdeutlicht einen beispielhaften Aufbau und die Funktionsweise einer erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 10, die im Wesentlichen aus einer Führungshülse 12, einem mit einer in der Führungshülse 12 geführten Stanzstempelaufnahme 17 verbundenen Stanzstempel 14 und einem mit der Stanzstempelaufnahme 17 verbundenen und gegenüber dieser in seinem Abstand einstellbaren Stanzstempeltreiber 16 gebildet ist. An der unteren Stirnseite der Führungshülse 12 ist ein scheibenförmiger Abstreifer 18 vorgesehen, der eine Führung bzw. einen Durchbruch für die Schneide 20 des Stanzstempels 14 aufweist, je nachdem, ob es sich um einen geführten oder um einen ungeführten Stanzstempel 14 handelt.
  • Bei der in 1 dargestellten erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung weist der Stanzstempeltreiber 16 an seiner unteren Stirnseite ein Innengewinde 22 auf, in das ein Außengewinde 24 an der Oberseite der Stanzstempelaufnahme 17 eingreifen kann, so dass eine axiale Verbindung der beiden Teile sowie eine Längsverstellbarkeit gegeneinander gegeben ist. Die axiale Fixierung des Stanzstempeltreibers 16 innerhalb der Hülse 12 erfolgt durch eine Längsnut 26 am Außenumfang des Stanzstempeltreibers 16, in die ein Bolzen 28 eingreift, der an einem in der Hülse 12 gelagerten Kipphebel 30 angeordnet ist, so dass durch Betätigung des Kipphebels 30 der Bolzen 28 aus dem Eingriff mit der Nut 26 gebracht werden kann, um den Stanzstempeltreiber 16 innerhalb der Hülse 12 verdrehen zu können. Der Stanzstempel 14 ist mit der Stanzstempelaufnahme 17 mittels einer Klemmschraube 21, die in eine an dem dem Stanzstempeltreiber 16 abgewandte Stirnseite der Stanzstempelaufnahme angeordnete Aufnahmebohrung 23 für den Stanzstempel ragt, lösbar verbunden. Der Stanzstempel 14 ist in betriebsbereitem Zustand relativ zur Stanzstempelaufnahme 17 axial unverschiebbar angeordnet.
  • Der Kipphebel 30 mit dem daran befestigten Bolzen 28 weist vorzugsweise eine Federunterstützung auf, die dafür sorgt, dass der Kipphebel 30 im entspannten Zustand in die dargestellte Lage gedrückt ist, bei welcher der Bolzen 28 in die Nut 26 eingreift. Im entspannten Zustand ist der Bolzen 28 somit durch Federkraft in die Nut 26 gedrückt, wodurch der Stanzstempeltreiber 16 arretiert ist. Diese Federunterstützung kann bspw. durch eine Spiralfeder 29 (vgl. hierzu auch 4 und 8), eine Schenkelfeder (nicht dargestellt) o. dgl. aufgebracht werden, welche für ein Zurückschnappen des Kipphebels 30 sorgt, sobald er entlastet ist. Dies ist der Fall, wenn nicht auf den Tastbereich 31 gedrückt wird, welcher dem anderen Ende mit dem daran angeordneten Bolzen 28 gegenüber liegt.
  • Eine zusätzliche Sicherung gegen unbeabsichtigtes Verdrehen des Stanzstempeltreibers 16 kann dadurch vorgesehen sein, dass der Kipphebel 30 oder zumindest die rückseitige Fläche des Bolzens 28 weitgehend bündig mit der Außenmantelfläche der Führungshülse 12 abschließt. Befindet sich die Stanzvorrichtung 10 im eingebauten Zustand in einer entsprechenden Aufnahme einer Stanz-Werkzeugmaschine (nicht dargestellt), so ist die Hülse zumindest abschnittsweise von der Innenmantelfläche dieser Aufnahme umhüllt, wodurch auch der Kipphebel 30 und damit der Bolzen 28 blockiert ist. Die Arretierung kann somit nicht gelöst werden, solange sich die Stanzvorrichtung in ihrer Betriebslage in der Werkzeugmaschine befindet.
  • Die Fixierung des Stanzstempeltreibers 16 in der Führungshülse 12 erfolgt im gezeigten Ausführungsbeispiel auf einfache Weise mittels eines O-Rings 32, der inner halb einer passenden Ringnut 34 am Innenumfang der Hülse 12 eine Verdrehung gestattet und einen leichten Rastsitz bewirkt, der durch etwas festeren Zug an den beiden Teilen aufgehoben werden kann. Hierdurch kann der Stanzstempeltreiber 16 bei Bedarf von der Hülse 12 gelöst werden.
  • Die mit dem Stanzstempel 14 verbundene Stanzstempelaufnahme 17 weist in gleicher Weise eine axiale Längsnut 36 entlang ihrer Außenfläche auf, in die ein Führungsstift 38 eingreift, der mittels Presssitz in der Hülse 12 gehalten ist. Hierdurch kann die Stanzstempelaufnahme 17 nur in axialer Richtung verschoben werden, ist jedoch gegen eine Verdrehung gesichert.
  • Die Längenjustierung des mit der Stanzstempelaufnahme 17 verbundenen Stanzstempels 14 erfolgt dadurch, dass der Bolzen 28 durch Verschwenken des Kipphebels 30 aus dem Eingriff mit der Längsnut 26 an der Außenseite des Stanzstempeltreibers 16 gebracht wird. Durch Festhalten der Hülse 12 und Verdrehen des Stanzstempeltreibers 16 erfolgt eine Relativbewegung der mittels Gewinde verbundenen Teile, so dass die Stanzstempelaufnahme 17 weiter in die Hülse 12 hineingezogen oder aus dieser herausgeschoben werden kann. Die Einstellung erfolgt soweit, bis die Schneide 20 des Stanzstempels 14 gerade mit dem Abstreifer 18 abschließt oder leicht in diesem eingesenkt ist. Durch Lösen des Kipphebels 30 und leichtes Verdrehen des Stanzstempeltreibers 16 rastet der Bolzen 28 in die nächste Nut 26 ein, die am Außenumfang des Stanzstempeltreibers 16 vorhanden ist. Vorzugsweise sind mehrere derartige Nuten 26 vorhanden, um eine feinere Einteilung der Längenverstellbarkeit zu erreichen als dies bei einer einzigen Nut entlang des 360-Grad-Umfangs des Stanzstempeltreibers 16 der Fall wäre.
  • Der Abstreifer 18 an der unteren Stirnseite der Stanzvorrichtung 10 ist axial in die Hülse 12 eingesetzt, die hierzu einen geeigneten Absatz bzw. Sitz 40 aufweist. Die Festlegung des Abstreifers 18 erfolgt durch eine radial einschiebbare Klammer 42, die eine U-förmige Kontur aufweist und in entsprechende Bohrungen 44 in der Hülse 12 einsetzbar ist. Im eingesetzten Zustand greift die Klammer 42 in eine entsprechende ringförmige Ausnehmung 46 ein, die am Außenumfang des Abstreifers 18 angebracht ist. Auf diese Weise ist der Abstreifer 18 in eingesetzten Zustand und bei eingesetzter Klammer 42 spielfrei fixiert.
  • Eine Verdrehsicherung des Abstreifers 18 in der Hülse 12 erfolgt vorzugsweise durch einen Stift 48 oder dergleichen, so dass der Abstreifer 18 in nur einer einzigen Lage in den Sitz 40 eingelegt werden kann.
  • Die schematischen Darstellungen der 2 und 3 verdeutlichen nochmals die Ausgestaltung des Abstreifers 18, der in axialer Richtung in die Hülse 12 einsetzbar und mittels der U-förmigen Klammer 42 dort spielfrei gehalten ist. Erkennbar sind die Bohrungen 44, die in radialer Richtung in die Hülse 12 eingebracht sind und die tangential aus dem Innenumfang der Hülse 12 ragen, so dass bei eingesetzter Klammer 42 der Abstreifer 18 nicht entnommen werden kann, da er am Außenumfang eine entsprechende Ringnut 46 aufweist, in welche die Klammer 42 weitgehend spielfrei eingreift. Der Abstreifer 18 ist somit in eindeutiger Lage fixiert, was durch den in der Hülse 12 eingesetzten Stift 48 unterstützt wird.
  • 4a) zeigt einen schematischen Längsschnitt der zweiten Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung, 4b) eine schematische Seitenansicht eines Adapters, 4c) eine schematische Seitenansicht eines Stanzstempels, 4d) einen schematischen Längsschnitt durch eine Stanzstempelaufnahme und 4e) eine Draufsicht auf die Stanzstempelaufnahme aus 4d). Die in 4a) bis e) dargestellte erfindungsgemäße Stanzvorrichtung unterscheidet sich im Wesentlichen von der in 1 dargestellten Stanzvorrichtung durch eine andere Anordnung des Stanzstempels 14 an der Stanzstempelaufnahme 17, sowie einen zwischen Stanzstempeltreiber 16 und Stanzstempelaufnahme 17 angeordneten Adapter 15. Die übrigen Teile entsprechen weitgehend der Darstellung der 1, weshalb auf eine mehrfache Erläuterung teilweise verzichtet wird. Die Stanzstempelaufnahme 17 weist eine in Richtung ihrer Axialverschiebbarkeit durchgehende, zentrale Öffnung 19 zur Aufnahme des Stanzstempels 14 auf, welche an ihrer dem Stanzstempeltreiber 16 zugewandten Seite einen größeren Innendurchmesser aufweist, als auf ihrer dem Stanzstempeltreiber 16 abgewandten Seite. Der Stanzstempel 14 weist an seinem der Stanzstempelaufnahme 17 zugewandten Ende eine mit den unterschiedlichen Durchmessern korrespondierende Form auf. Der Stanzstempel 14 ist an der Stanzstempelaufnahme 17 angeordnet, indem er von der dem Stanzstempeltreiber 16 zugewandten Seite der Stanzstempelaufnahme 17 mit seinem im betriebsbereiten Zustand dem Stanzstempeltreiber 16 abgewandten Ende voraus in die zentrale Öffnung 19 eingeschoben ist. Hierdurch wird eine besonders gut geführte Befestigung des Stanzstem pels 14 an der Stanzstempelaufnahme 17 sichergestellt. Darüber hinaus weist die erfindungsgemäße Stanzvorrichtung in 4 einen Adapter 15 auf, der in betriebsbereitem Zustand den Stanzstempel 14 relativ zur Stanzstempelaufnahme 17 axial unverschiebbar in der zentralen Öffnung 19 fixiert. Der Adapter 15 weist hierzu an seinem dem Stanzstempel 14 zugewandten Ende ein Außengewinde auf, welches mit einem auf der dem Stanzstempeltreiber 16 zugewandten Seite der zentralen Öffnung 19 angeordneten Innengewinde korrespondiert. Indem der Adapter 15 in die zentrale Öffnung eingeschraubt wird, presst er den Stanzstempel gegen den durch die unterschiedlichen Durchmesser gebildeten Anschlag in die zentrale Öffnung 19. Eine Verstellung des Abstands zwischen Stanzstempelaufnahme 17 und Stanzstempeltreiber 16 erfolgt bei der in 4 dargestellten erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung durch ein auf der dem Stanzstempeltreiber 16 zugewandten Ende des Adapters 15 angeordnetes Außengewinde, welches in ein am Stanzstempeltreiber 16 angeordnetes, korrespondierendes Innengewinde eingreift. Eine Verstellung des Abstands erfolgt dabei grundsätzlich wie in der Beschreibung zu 1 ausgeführt, mit dem Unterschied, dass Stanzstempeltreiber 16 und Stanzstempelaufnahme 17 über den Adapter 15 miteinander verbunden sind.
  • Die schematische Detailansicht der 5 verdeutlicht nochmals die Anordnung des Kipphebels 30 sowie des Tastbereichs 31 unterhalb des Bolzens 28. Damit der Tastbereich 31 um einen gewissen Betrag eintauchen kann und eine manuelle Betätigung ermöglicht ist, ist in einem gewissen Radius um den Tastbereich eine Aussparung vorgesehen, welche ein Eintauchen eines Fingers beim Drücken auf den Tastbereich 31 erlaubt.
  • Die schematische Schnittdarstellung der 6 verdeutlicht einen Querschnitt entlang der Schnittlinie VI-VI der 5 und zeigt die Anordnung des Kipphebels 30 sowie des Tastbereichs 31 innerhalb der Aussparung 33 am Außenumfang der Führungshülse 12. Diese kann mehrere Längsnuten 50 an ihrer Außenmantelfläche aufweisen, die zur Winkeljustierung der Stanzvorrichtung 10 beim Einsetzen in eine Werkzeugmaschine dienen.
  • Die schematische Schnittdarstellung der 7 verdeutlicht einen Querschnitt entlang der Schnittlinie VII-VII der 5 und zeigt nochmals genauer die Anordnung des Kipphebels 30 sowie des Tastbereichs 31 innerhalb der Aussparung 33 am Außenumfang der Führungshülse 12.
  • Die schematische Längsschnittdarstellung der 8 verdeutlicht schließlich eine weitere Ausführungsvariante der erfindungsgemäßen Stanzvorrichtung 10, die bis auf den anders gestalteten Abstreifer 18 sowie dessen Befestigung an der unteren Stirnseite der Führungshülse 12 weitgehend der zuerst gezeigten Variante gemäß 1 entspricht. Der Abstreifer 18 ist hierbei von unten mit der Hülse 12 verschraubt. Die Montage des Abstreifers 18 kann wahlweise durch Aufsetzen von unten oder durch seitliches Einschieben in eine passende Kulissenführung erfolgen, wonach die Verschraubung von unten, vorzugsweise mittels Innensechskantschrauben o. dgl., erfolgen kann.
  • Die schematischen Darstellungen der 9a bis 9d zeigen verschiedene Größen von Abstreifern 18, deren Führungen 52 jeweils an ihren Rändern mit einer Reihe von Luftaustrittsöffnungen 54 versehen sind. Die gezeigten Abstreifer 18 weisen jeweils Führungen 52 mit sehr engen Passungen auf, die sich zur Führung des Stempels eignen. Die Stanzvorrichtungen, in denen diese Abstreifer 18 eingesetzt sind, weisen somit geführte Stempel auf.
  • Die 9a zeigt eine schematische Darstellung eines Abstreifers 18 mit relativ kleiner rechteckförmiger Führung 52, die an ihren vier Ecken jeweils eine runde Luftaustrittsöffnung 54 aufweist. Die 9b zeigt eine schematische Darstellung eines Abstreifers 18 mit etwas größerer rechteckförmiger Führung 52, die an ihren vier Ecken jeweils eine runde Luftaustrittsöffnung 54 aufweist. Zusätzlich sind an den gegenüber liegenden Längsseiten weitere Luftaustrittsöffnungen 54 vorgesehen.
  • Die 9c zeigt eine schematische Darstellung eines Abstreifers 18 mit einer relativ kleinen quadratischen Führung 52, die an ihren vier Ecken jeweils eine runde Luftaustrittsöffnung 54 aufweist. Die 9d zeigt eine schematische Darstellung eines Abstreifers 18 mit etwas größerer quadratischer Führung 52, die an ihren vier Ecken jeweils eine runde Luftaustrittsöffnung 54 aufweist. Zusätzlich sind an zwei gegenüber liegenden Längsseiten weitere Luftaustrittsöffnungen 54 vorgesehen.
  • Die Passungen der Führungen 52 für die Schneide 20 des Stanzstempels 14 können bspw. einen umlaufenden Spalt in einer Größenordnung von ca. 0,02 mm aufweisen, wogegen ein typischer Spalt bei einem ungeführten Stempel in einer Größenordnung von ca. 0,2 mm liegen kann. Da bei den geführten Stempeln der Spalt so eng ist, dass sich das ausgestanzte Teil, der sog. Butzen, zwischen Stanzstempel und Ab streifer verklemmen kann, sind die Luftaustrittsöffnungen 54 vorgesehen, mit deren Hilfe der Butzen nach dem Stanzvorgang ausgeblasen werden kann.
  • Der Gesamtquerschnitt der Luftaustrittsöffnungen 54 richtet sich zweckmäßigerweise danach, dass ein ungestörter Hub des Stanzstempels ermöglicht ist. Der Querschnitt der Öffnungen 54 kann bspw. in einer Größenordnung liegen, die dem Gesamtquerschnitt des umlaufenden Spaltes (ca. 0,2 mm) eines ungeführten Stempels entspricht.
  • Selbstverständlich können die in den 1 bis 9 gezeigten Konstruktionsmerkmale auch in anderer Weise als in der dargestellten miteinander kombiniert werden, ohne dass dies gesondert dargestellt werden muss.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Zeichnungen und den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen von Bedeutung sein. Die Erfindung ist nicht auf die vorstehenden Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, die von dem erfindungsgemäßen Gedanken Gebrauch machen und deshalb ebenfalls in den Schutzbereich fallen.
  • 10
    Stanzvorrichtung
    12
    Führungshülse
    14
    Stanzstempel
    15
    Adapter
    16
    Stanzstempeltreiber
    17
    Stanzstempelaufnahme
    18
    Abstreifer
    19
    zentrale Öffnung
    20
    Schneide
    21
    Klemmschraube
    22
    Innengewinde
    23
    Aufnahmebohrung
    24
    Außengewinde
    26
    Längsnut
    28
    Bolzen
    29
    Spiralfeder
    30
    Kipphebel
    31
    Tastbereich
    32
    O-Ring
    33
    Aussparung
    34
    Ringnut
    36
    Längsnut
    38
    Führungsstift
    40
    Sitz
    42
    Klammer
    44
    Bohrung
    46
    Ringnut
    48
    Stift
    50
    Längsnut
    52
    Führung
    54
    Luftaustrittsöffnung

Claims (33)

  1. Stanzvorrichtung (10) mit einer zumindest abschnittsweise hohlzylindrischen Führungshülse (12), in der ein Stanzstempeltreiber (16) und ein Stanzstempel (14) jeweils axial verschiebbar geführt sind, wobei der Stanzstempeltreiber (16) und der Stanzstempel (14) in ihrem Abstand zueinander einstellbar miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempel (14) an einer in ihrem Abstand zum Stanzstempeltreiber (16) einstellbaren, in der Führungshülse (12) axial verschiebbar angeordneten Stanzstempelaufnahme (17) angeordnet ist.
  2. Stanzvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanzstempelaufnahme (17) mit dem Stanzstempeltreiber (16) über korrespondierende Gewindeabschnitte stirnseitig verbundenen ist.
  3. Stanzvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass entweder der Stanzstempeltreiber (16) oder die Stanzstempelaufnahme (17) drehfest in der Führungshülse angeordnet ist, und entweder der Stanzstempelaufnahme (17) oder dem Stanzstempeltreiber (16) in der Führungshülse (12) eine entsperrbare Arretiereinrichtung gegen Verdrehung zugeordnet ist.
  4. Stanzvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die lösbare Arretiereinrichtung in der Führungshülse (12) angeordnet und von deren Außenmantelfläche her zur manuellen Betätigung zugänglich ist.
  5. Stanzvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempeltreiber (16) oder die Stanzstempelaufnahme (17) an seiner oder ihrer zylindrischen Außenmantelfläche wenigstens eine Aufnahme für die entsperrbare Arretiereinrichtung zur Festlegung einer definierten Winkellage des Stanzstempeltreibers (16) zur Führungshülse (12) aufweist.
  6. Stanzvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Aufnahme an der Außenmantelfläche des Stanzstempeltreibers (16) oder der Stanzstempelaufnahme (17) durch eine in axialer Richtung ver laufende und/oder abschnittsweise schräg zur axialen Richtung verlaufende Längsnut (26) gebildet ist.
  7. Stanzvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Aufnahme an der Außenmantelfläche des Stanzstempeltreibers (16) oder der Stanzstempelaufnahme (17) durch einen zumindest abschnittsweise in axialer Richtung verlaufenden und/oder abschnittsweise schräg zur axialen Richtung verlaufenden Längssteg gebildet ist.
  8. Stanzvorrichtung nach Anspruch 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Führungshülse (12) angeordnete entsperrbare Arretiereinrichtung wenigstens einen schwenkbaren oder verschiebbaren Vorsprung bzw. Steg umfasst, der in Eingriff bzw. aus dem Eingriff mit der korrespondierenden Längsnut bzw. mit dem korrespondierenden Längssteg des Stanzstempeltreibers oder der Stanzstempelaufnahme (17) bringbar ist.
  9. Stanzvorrichtung nach Anspruch 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Führungshülse (12) angeordnete entsperrbare Arretiereinrichtung wenigstens einen schwenkbaren oder verschiebbaren Bolzen (28) umfasst, der in Eingriff bzw. aus dem Eingriff mit der Längsnut (26) des Stanzstempeltreibers (16) oder der Stanzstempelaufnahme (17) bringbar ist.
  10. Stanzvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Vorsprung bzw. Steg an einem Ende eines an der Außenmantelfläche der Führungshülse (12) angeordneten Schwenkhebels (30) angeordnet ist, der durch manuelle Betätigung bzw. durch manuellen Druck auf das dem Vorsprung bzw. Steg gegenüber liegende Ende verschwenkbar ist, wobei der Vorsprung bzw. Steg aus dem Eingriff mit der wenigstens einen Längsnut (26) bzw. des wenigstens einen Längsstegs des Stanzstempeltreibers (16) oder der Stanzstempelaufnahme (17) bringbar ist.
  11. Stanzvorrichtung nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Bolzen (28) an einem Ende eines an der Außenmantelfläche der Führungshülse (12) angeordneten Schwenkhebels (30) angeordnet ist, der durch manuelle Betätigung bzw. durch manuellen Druck auf das dem Bolzen (28) gegenüber liegende Ende verschwenkbar ist, wobei der Bolzen (28) aus dem Eingriff mit der wenigstens einen Längsnut (26) des Stanzstempeltreibers (16) oder der Stanzstempelaufnahme (17) bringbar ist.
  12. Stanzvorrichtung nach Anspruch 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei aus dem Eingriff mit der wenigstens einen Längsnut (26) bzw. des Längsstegs des Stanzstempeltreibers (16) oder der Stanzstempelaufnahme (17) gebrachtem Vorsprung bzw. Steg der Stanzstempeltreiber (16) oder die Stanzstempelaufnahme (17) in der Führungshülse (12) verdrehbar ist.
  13. Stanzvorrichtung nach Anspruch 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei aus dem Eingriff mit der wenigstens einen Längsnut (26) des Stanzstempeltreibers (16) oder der Stanzstempelaufnahme (17) gebrachtem Bolzen (28) der Stanzstempeltreiber (16) oder die Stanzstempelaufnahme (17) in der Führungshülse (12) verdrehbar ist.
  14. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanzstempelaufnahme (17) oder der Stanzstempeltreiber (16) wenigstens eine in axialer Richtung an ihrer oder seiner Außenmantelfläche angeordnete Längsnut (36) aufweist, in die ein damit korrespondierender Stift (38) eingreift, der aus der Innenmantelfläche der Führungshülse (12) ragt.
  15. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanzstempelaufnahme (17) oder der Stanzstempeltreiber (16) an ihrer oder seiner Außenmantelfläche wenigstens einen daraus herausragenden Stift aufweist, der in eine damit korrespondierende Längsnut in der Innenmantelfläche der Führungshülse (12) eingreift.
  16. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanzstempelaufnahme (17) oder der Stanzstempeltreiber (16) an ihrer oder seiner Außenmantelfläche wenigstens einen erhabenen Steg aufweist, der in eine damit korrespondierende Längsnut in der Innenmantelfläche der Führungshülse (12) eingreift.
  17. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempeltreiber (16) oder die Stanzstempelaufnahme (17) an seinem oder ihrem Außenumfang eine Rasteinrichtung aufweist, die mit einer entsprechenden Rastaufnahme in der Innenmantelfläche der Führungshülse (12) korrespondiert.
  18. Stanzvorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasteinrichtung und die Rastaufnahme eine Entnahme des Stanzstempeltreibers (16) und/oder der Stanzstempelaufnahme (17) aus der Führungshülse (12) gegen eine definierte Haltekraft ermöglichen.
  19. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempeltreiber (16) an seiner unteren Stirnfläche ein Innengewinde (22) aufweist zur Aufnahme eines damit korrespondierenden Außengewindes (24), das an der oberen Stirnseite der Stanzstempelaufnahme (17) angeordnet ist.
  20. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass der Stanzstempeltreiber (16) an seiner unteren Stirnfläche ein Außengewinde aufweist zum Eingriff in ein damit korrespondierendes Innengewindes, das an der oberen Stirnseite der Stanzstempelaufnahme (17) angeordnet ist.
  21. Stanzvorrichtung nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der unteren Stirnseite der Führungshülse (12) ein abnehmbarer scheibenförmiger Abstreifer (18) angeordnet ist.
  22. Stanzvorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (18) für eine Schneide (20) des Stanzstempels (14) eine Gleitführung bildet.
  23. Stanzvorrichtung nach Anspruch 21 oder 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (18) in einem Sitz (40) angeordnet ist, der eine weitgehend spielfreie und verdrehfeste Lage des Abstreifers (18) in der Führungshülse (12) definiert.
  24. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (18) in axialer Richtung in den Sitz (40) der Führungshülse (12) einlegbar bzw. aus diesem entnehmbar ist.
  25. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (18) mittels einer mit der Führungshülse verbindbaren Halteeinrichtung in seinem Sitz (40) gehalten ist.
  26. Stanzvorrichtung nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteeinrichtung durch eine U-förmige Federklammer (42) gebildet ist, die in radialer Richtung in entsprechende Aufnahmen der Führungshülse (12) einschiebbar ist und die in eingeschobenem Zustand in Nuten am Außenumfang des scheibenförmigen Abstreifers (18) eingreift.
  27. Stanzvorrichtung nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstreifer (18) an seinem Außenumfang eine durchgehende Ringnut (46) aufweist, in welche die Schenkel der Federklammer (42) eingreifen, sobald diese in die Aufnahmen der Führungshülse (12) eingeschoben ist.
  28. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass im Sitz (40) der Führungshülse (12) für den Abstreifer (18) wenigstens ein Stift (48), eine Nut, ein Steg o. dgl. angeordnet ist, der in eine damit korrespondierende Aussparung bzw. in einen damit korrespondierenden Vorsprung am Außenumfang des Abstreifers (18) eingreift und diesen gegen Verdrehung sichert.
  29. Stanzvorrichtung nach einem der Ansprüche 21 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass eine Führung (52) des Abstreifers (18) wenigstens eine randseitige Luftaustrittsöffnung (54) aufweist.
  30. Stanzvorrichtung nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Luftaustrittsöffnung (54) im Eckbereich und/oder an einem längsseitigen Rand der Führung (52) angeordnet ist.
  31. Stanzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stanzstempelaufnahme (17) eine in Richtung ihrer Axialverschiebbarkeit durchgehende, zentrale Öffnung (19) zur Aufnahme des Stanzstempels (14) aufweist, welche an ihrer dem Stanzstempeltreiber (16) zugewandten Seite einen größeren Innendurchmesser aufweist, als auf ihrer dem Stanzstempeltreiber (16) abgewandten Seite, wobei der Stanzstempel (14) an seinem der Stanzstempelaufnahme (17) zugewandten Ende eine mit den un terschiedlichen Durchmessern korrespondierende Form aufweist und an der Stanzstempelaufnahme (17) dadurch anordbar ist, indem er von der dem Stanzstempeltreiber (16) zugewandten Seite der Stanzstempelaufnahme (17) mit seinem im betriebsbereiten Zustand dem Stanzstempeltreiber (16) abgewandten Ende voraus in die zentrale Öffnung (19) einschiebbar ist.
  32. Stanzvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Adapter (15), der in betriebsbereitem Zustand den Stanzstempel relativ zur Stanzstempelaufnahme axial unverschiebbar fixiert.
  33. Stanzvorrichtung nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass der Adapter (15) zwischen Stanzstempeltreiber und Stanzstempelaufnahme angeordnet ist, wobei die Stanzstempelaufnahme (17) über den Adapter (15) mit dem Stanzstempeltreiber (16) verbunden ist.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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CN106825209A (zh) * 2017-03-01 2017-06-13 刘青建 一种用于冲压机的薄铝板打孔装置
CN110014079A (zh) * 2019-05-20 2019-07-16 安徽恒兴镀锌有限公司 一种可拆卸冲头的装配以及冲孔方法
DE102019110165A1 (de) * 2018-10-22 2020-04-23 Ehrt Maschinenbau Gmbh Abstreifer für eine Abstreifereinrichtung eines Stanzwerkzeugs

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