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DE102007001076B4 - Werkzeug zum Abziehen von Lagern, Buchsen oder dergleichen - Google Patents

Werkzeug zum Abziehen von Lagern, Buchsen oder dergleichen Download PDF

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DE102007001076B4
DE102007001076B4 DE200710001076 DE102007001076A DE102007001076B4 DE 102007001076 B4 DE102007001076 B4 DE 102007001076B4 DE 200710001076 DE200710001076 DE 200710001076 DE 102007001076 A DE102007001076 A DE 102007001076A DE 102007001076 B4 DE102007001076 B4 DE 102007001076B4
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Werkzeug (2) zum Abziehen eines Teils, insbesondere von Lagern, Buchsen, Dichtelementen, Kegelsitzen oder dergleichen im Kraftfahrzeugbereich, mit: einer Aufnahmeeinrichtung (4), die wenigstens einen Aufnahmeabschnitt (6, 8) aufweist; mindestens einem Arm (14) bestehend aus einer Basis (26) und wenigstens einem Eingriffsvorsprung (20), der an einem Abschnitt des abzuziehenden Teils eingreifen bzw. diesen umgreifen kann, wobei der mindestens eine Arm (14) an der Umfangsfläche (16) des Aufnahmeabschnitts (6, 8) anliegend und lösbar befestigt ist; eine Spindel (12), welche axial in der Aufnahmeeinrichtung (4) hindurchführbar und an ihrem unteren Ende (22) abstützbar ausgebildet ist; wobei die Aufnahmeeinrichtung (4) und die Spindel (12) derart gekoppelt ist, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) durch Betätigen der Spindel (12) in axialer Richtung zum Aufbringen einer Zugkraft auf das abzuziehende Teil verschiebbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Werkzeug zum Abziehen von Lagern, Buchsen oder dergleichen, insbesondere im Kraftfahrzeugbereich.
  • Im Allgemeinen existieren eine Vielzahl von Lagern, Buchsen und Dichtelementen, wie beispielsweise Silentlager, Hydrolager, Wälzlager (beispielsweise Kugel- oder Kegelrollenlager), Kegelsitze, Simmerringe, Gummilager oder dergleichen. Obwohl auf beliebige Lager, Buchsen, Dichtelemente und diesen zugeordnete Aufnahmen anwendbar, werden die vorliegende Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende Problematik in Bezug auf ein Wälzlager eines Kraftfahrzeuges näher erläutert.
  • Aus dem Stand der Technik ist allgemein bekannt, ein Lager, wie beispielsweise ein Wälzlager, mittels eines Abziehers von einer Welle zu entfernen. Dabei sind Abzieher bekannt, bei denen zwischen zwei Aufnahmeplatten einer Aufnahme, Verlängerungsstangen eingespannt werden an deren Ende jeweils ein Arm über zwei Verbindungselemente befestigt wird. Die Arme weisen dabei an ihrem unteren Ende jeweils einen Eingriff auf, der in einen Abschnitt, beispielsweise eine umlaufende Nut, eines Wälzlagers eingreifen kann. Die Aufnahme wird über eine Spindel derart bewegt, dass das Lager von der Welle abgezogen werden kann. Ein solcher Abzieher hat jedoch den Nachteil, dass der Aufbau sehr aufwendig und teuer ist und außerdem zeitaufwändig in der Montage, da mehrere Teile miteinander verschraubt werden müssen, um den Arm zu befestigen. Dies hat weiter den Nachteil, dass ein Wackeln des Arms auftreten kann, wenn die Teile nicht ausreichend befestigt sind.
  • Des Weiteren ist in der DE 82 21 579 U1 eine Vorrichtung zum Herausziehen von Radialdichtungen aus Bohrungen bekannt, insbesondere Simmeringen aus Wellenbohrungen, mit mindestens zwei die Radialdichtung hintergreifenden Armen. Jeder der Haken ist dabei an seinem hinteren Ende an einem Zugring verschwenkbar gelagert und durch einen Spannring in radialer Richtung verschwenkbar. Der Spannring ist dabei auf einer Gewindehülse angeordnet, die gegenüber dem Zugring mittels eines Gewindes in axialer Richtung beweglich ist.
  • Weiter ist aus der DE 1 124 889 A ein zweiarmiger Abzieher bekannt. Der Abzieher weist dabei eine axial bewegliche Schraubenspindel auf und zwei Arme mit jeweils einer Abziehklaue an jedem Ende.
  • Aus der CH 421 018 C ist darüber hinaus ein Kugellagerabzieher bekannt. Der Kugellagerabzieher besteht dabei aus einer Druckspindel, einer Abziehbrücke und mehreren, in die Abziehbrücke einhängbaren Abzieharmen. Die Abzieharme weisen dabei an der Laufbahnkante des Außenrings des abzuziehenden Kugellagers anzugreifende Krallen auf.
  • Weiter ist aus der FR 1 094 951 A eine Vorrichtung bekannt, die einen Block aufweist, in dem eine Spindel drehbar angeordnet ist. An dem Block können des Weiteren vier Arme befestigt werden, die jeweils Greifer aufweisen, um ein abzuziehendes Elemente zu umgreifen. Die Arme sind dabei an ihren beiden Enden zu Greifern jeweils umgebogen, um ein abzuziehendes Teil umgreifen zu können. Des Weiteren ist nur eine Art von Arm bzw. Dimensionierung des Arms vorgesehen.
  • Des Weiteren ist in der GB 353 931 A ein Abzieher für Kugelrollenlager offenbart. Der Abzieher weist dabei ein Kopfelement auf, wobei eine Schraubenspindel durch eine axiale Öffnung des Kopfelements beweglich geführt ist. Des Weiteren sind drei oder mehr Arme an dem Kopfelement aufgehängt. Weiter ist ein Ring mit Klemmschrauben vorgesehen, die in radialer Richtung arbeiten und durch Öffnungen der Arme verlaufen. Diese Klemmschrauben dienen dazu in eine Nut eines Lagerrings eines Kugellagers einzugreifen.
  • Die US 3 063 140 offenbart weiter einen Abzieher beispielsweise für Lager. Der Abzieher weist hierbei einen Rahmen auf, welcher jeweils eine Stützplatte auf seinen zwei Seiten aufweist. Zwischen den beiden Stützplatten ist in dem Rahmen eine verschiebliche Schraubenspindel geführt. Auf der Außenseite der Stützplatten sind weiter ein Paar von Armen angeordnet, welche an jedem ihrer Enden einen Greifer aufweisen.
  • Aus der US 6 266 859 ist des Weiteren ein Abzieher für ein Radelement einer Lenkpumpe bekannt. Der Abzieher weist dabei zwei Arme auf, die an einem abzuziehenden Element festgeklemmt werden können, während eine Schraubenspindel des Abziehers beispielsweise gegen eine Welle gedrückt wird, so dass das Element von der Welle abgezogen werden kann.
  • Es ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Werkzeug zum Abziehen von Lagern, Buchsen und Dichtelementen oder dergleichen bereitzustellen, welches einen einfachen Aufbau aufweist und kostengünstig in der Herstellung ist und zudem unterschiedliche Abziehdurchmesser bereitstellt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das Werkzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Es ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Werkzeug zum Abziehen von Lagern, Buchsen und Dichtelementen oder dergleichen bereitzustellen, welches einen einfachen Aufbau aufweist und kostengünstig in der Herstellung ist und außerdem unterschiedliche Abziehlängen realisiert.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das Werkzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 2 gelöst.
  • Eine der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin, ein Werkzeug zum Abziehen, beispielsweise von Lagern, bereitzustellen mit einer Aufnahmeeinrichtung, an deren Umfangsfläche ein Arm anliegend und lösbar befestigt wird, ohne dass zusätzliche Teile, wie eine Verlängerungsstange und Verbindungselemente, bereitgestellt und montiert werden müssen.
  • Somit weist die vorliegende Erfindung u. a. gegenüber dem bekannten Abzieher den Vorteil auf, dass sie einen wesentlich einfacheren Aufbau aufweist, da der Arm direkt an der Umfangsfläche der Aufnahmeeinrichtung lösbar befestigt wird. Dadurch kann auf zusätzliche Befestigungselemente verzichtet und die Herstellungskosten und der Montageaufwand erheblich reduziert werden. Des Weiteren kann ein Wackeln des Arms verhindert werden, da er nicht erst an mehreren Teilen befestigt werden muss, bevor er mit der Aufnahmeeinrichtung verbunden werden kann.
  • In den Unteransprüchen finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen des im Anspruch 1 angegebenen Werkzeugs.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung weist der Aufnahmeabschnitt mehrere Gewindebohrungen auf, so dass die Anzahl der Arme, die an der Aufnahmeeinrichtung befestigt werden können, sowie ihre Orientierung zueinander variiert werden kann.
  • Gemäß einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist der Arm mehrere Bohrungen an seiner Basis auf, so dass der Arm in verschiedenen Armlängen an der Aufnahmeeinrichtung befestigt werden kann. Des Weiteren kann der Arm wenigstens einen Eingriffsvorsprung und/oder Hinterschnitt zumindest auf einer Seite aufweisen, so dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten beispielsweise des Durchmessers d den die Arme bilden und der Armlänge l mit der die Arme an der Aufnahmeeinrichtung befestigt werden, erzielt werden kann.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Aufnahmeeinrichtung wenigstens zwei Aufnahmeabschnitte auf an denen die Arme befestigt werden können. Die Aufnahmeabschnitte können dabei unterschiedliche Durchmesser und Dicken aufweisen, so dass der Durchmesser d der durch die Arme gebildet und die Armlänge l hierdurch ebenfalls variiert werden kann.
  • Das Werkzeug kann vorteilhaft nach dem Baukastenprinzip aus einer Auswahl unterschiedlich gestalteter und dimensionierter Aufnahmeeinrichtungen, Spindeln und/oder Armen aus einem Werkzeugsatz zusammengesetzt werden.
  • Durch die Verwendung des Werkzeugsatzes und durch geeignete Zusammensetzung des Werkzeugs aus den einzelnen Elementen des Werkzeugsatzes kann für jegliches gängiges Lager bzw. Buchse von verschiedenen Fahrzeugherstellern das geeignete Werkzeug auf schnelle, einfache und kostengünstige Weise bereitgestellt werden. Demnach kann man den verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen Lagertypen, wie zum Beispiel Gummi-Silent dergleichen, mittels des aus dem Universalwerkzeugsatz zusammengesetzten Werkzeugs gerecht werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnung näher erläutert.
  • Von den Figuren zeigen:
  • 1a eine perspektivische Ansicht eines Werkzeugs gemäß eines ersten bevorzugten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung;
  • 1b eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels gemäß 1a, wobei zwei Arme an einem zweiten Aufnahmeabschnitt der Aufnahmeeinrichtung des Werkzeugs befestigt sind;
  • 1c eine perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels gemäß 1a, wobei das Werkzeug drei Arme aufweist;
  • 2 eine perspektivische Ansicht eines Werkzeugs gemäß eines zweiten bevorzugten Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung;
  • 3a3e eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Werkzeugs, wobei verschiedene Variationsmöglichkeiten der Befestigung der Arme an der Aufnahmeeinrichtung gezeigt sind;
  • 4a4e eine perspektivische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Werkzeugs, wobei ebenfalls verschiedene. Befestigungsvariationen gezeigt sind;
  • 5a ein Seitenansicht eines Arms, wie er bei den Werkzeugen gemäß der 3 und 4 verwendet wird;
  • 5b eine Rückansicht des Arms gemäß 5a;
  • 5c eine Draufsicht auf den Arm gemäß 5a;
  • 5d eine Schnittansicht C-C des Arms gemäß 5a; und
  • 5e eine Schnittansicht D-D des Arms gemäß 5a.
  • In den Figuren der Zeichnung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben ist.
  • Das erfindungsgemäße Werkzeug 2 und seine Ausführungsbeispiele werden am Beispiel eines Lagers erläutert, dass von einer Welle abgezogen wird. Das erfindungsgemäße Werkzeug 2 ist aber, wie oben bereits genannt, nicht auf Lager beschränkt. Des Weiteren ist grundsätzlich denkbar, dass das Werkzeug 2 auch so eingesetzt werden kann, dass mit seiner Hilfe beispielsweise ein Lager auf eine Welle aufgezogen werden kann.
  • 1 illustriert eine perspektivische Ansicht eines Werkzeuges 2 gemäß einem ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung.
  • In dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 besteht das Werkzeug 2 aus einer Aufnahmeeinrichtung 4 mit zwei Aufnahmeabschnitten 6, 8, die ausreichend voneinander beabstandet sind, wobei eine Nut 9 zwischen den beiden Aufnahmeabschnitten 6, 8 ausgebildet ist. Vorzugsweise in der Mitte der Aufnahmeeinrichtung 4 ist eine Gewindebohrung 10 vorgesehen, durch welche eine Spindel 12 mit einem entsprechenden Gewinde hindurchführbar ist. Die Spindel 12 ist in 1a durch eine gestrichelte Linie ange deutet. Dabei können in einem Bausatz verschiedene Spindeln 12 mit einer unterschiedlichen Spindellänge vorgesehen werden, um unterschiedliche Abziehtiefen zu erzielen. Des Weiteren kann die Spindel 12 dabei massiv, teilweise hohl oder vollständig hohl ausgebildet werden.
  • Zur Abstützung kann die Spindel 12 beispielsweise eine flächige Anlagefläche oder eine mit einer Vertiefung vorgesehene Fläche aufweisen. Alternativ kann an dem unteren Ende 22 der Spindel 12 auch eine Erhebung, beispielsweise eine eingepresste Kugel vorgesehen sein, welche sich auf der Welle des abzuziehenden Lagers abstützt, beispielsweise in einer entsprechend vorgesehenen Einkerbung. Alternativ kann die Spindel auch an einem Ende beispielsweise eine flächige Anlagefläche und an dem anderen Ende eine kugel- oder kegelförmige Erhebung aufweisen, so dass je nach Einsatzzweck das entsprechende geeignete Ende der Spindel 12 eingesetzt werden kann.
  • An der Aufnahmeeinrichtung 4 sind beispielsweise fünf Arme 14 befestigt. Eine geringere Anzahl an Armen 14 kann beispielsweise dann vorgesehen werden, wenn nur ein beschränkter Raum bei dem Abziehvorgang zur Verfügung steht. Ansonsten, das heißt, bei unbeschränktem Raumangebot können so viele Arme 14 wie möglich für einen möglichst stabilen Abziehvorgang vorgesehen werden.
  • Die Aufnahmeabschnitte 6, 8 weisen hierzu entsprechend an ihrer Umfangsfläche 16 Gewindebohrungen 18 auf, in denen die Arme 14 mittels Gewindeschrauben (nicht dargestellt) befestigt werden können. Die Gewindebohrungen 18 bzw. Gewindeschrauben können dabei so gewählt werden, dass sie eine Abzugskraft, die an den Armen 14 angreift, im Wesentlichen aufnehmen.
  • Wahlweise kann auf beiden Stirnseiten der Aufnahmeeinrichtung 4 eine vorbestimmte Markierung vorgesehen werden, die einem Benutzer in eindeutiger Weise signalisiert, wo die Arme 14 beispielsweise für den Fall der Verwendung von zwei, drei, vier oder fünf Armen 14 anzubringen sind.
  • Die Aufnahmeabschnitte 6, 8 weisen in der 1a und den nachfolgenden Figuren jeweils eine runde Umfangsfläche auf. Alternativ kann aber auch wenigstens einer der Aufnahmeabschnitte 6, 8 in Form eines Mehrkants ausgebildet sein, d. h. mit einer mehreckigen Umfangsfläche (nicht dargestellt). Dabei liegen die Arme 14 entsprechend an den ebenen Flächen des Mehrkants an.
  • Die Arme 14 weisen in dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a an beiden Enden jeweils einen Eingriffsabschnitt 20 auf, der beispielsweise in einen Abschnitt eines Lagers (nicht dargestellt), beispielsweise eine Nut, eingreifen kann. Alternativ kann der Eingriffabschnitt 20 auch beispielsweise hinter das Lager eingreifen bzw. dieses umgreifen. Die Spindel 12, die an ihrem unteren Ende 22 abstützbar ausgebildet ist, wird beispielsweise an einer Welle (nicht dargestellt) auf der das Lager angeordnet ist abgestützt, während der Eingriffabschnitt 20 an dem Lager eingreift bzw. dieses umgreift. Die Spindel 12 wird nun so gedreht, dass sich die Aufnahmeeinrichtung 4 von dem Lager und seiner Welle wegbewegt und dadurch eine Zugkraft auf das Lager erzeugt wird. Durch das Drehen der Spindel 12 und das Aufbringen einer entsprechenden Zugkraft kann das Lager von der Welle abgezogen werden.
  • Die Arme 14 weisen, wie in 1a dargestellt ist, an beiden Enden jeweils einen Eingriffsabschnitt 20 auf. Wahlweise kann zusätzlich auch wenigstens ein Hinterschnitt 24 jeweils an dem Arm 14 ausgebildet werden. Durch den Hinterschnitt 24 wird hierbei die Tiefe des zugeordneten Eingriffsabschnitts 20 verkürzt, wodurch, wie in den 3a3e und 4a4e gezeigt ist, die Arme 14 je nach Befestigung unterschiedliche Durchmesser d bilden können. Des Weiteren kann der Arm 14 mit seinem Hinterschnitt 24 an der Aufnahmeeinrichtung 4 befestigt werden, wie in den 3e und 4e gezeigt ist. Dadurch kann der Arm 14 in unterschiedlichen Armlängen 1 montiert werden, wobei der Arm parallel und axial bei der Anbringung ausgerichtet werden kann. Dies gilt für alle Ausführungsbeispiele.
  • Der Eingriffsabschnitt 20 bzw. der Hinterschnitt 24 ist dabei gegenüber einer Basis 26 des Arms 14 abgerundet ausgebildet mit einem Durchmesser r1, wobei der Durchmesser vorzugsweise so gewählt ist, dass beim Befestigen des Arms 14 an der Aufnahmeeinrichtung 4 ein stabiler Anlagezustand bzw. Anlagekontakt erreicht werden kann. Des Weiteren dienen die abgerundeten Flächen dazu, dass eine scharfkantige Bruchstelle verhindert wird, wobei ein Freiraum und somit ein nicht mit einer Kraft beaufschlagter Raum entsteht.
  • Der Aufnahmeabschnitt 6, 8 kann dabei vorzugsweise an seinen beiden Kanten 28, 30 abgeschrägt ausgebildet werden. Dabei sind die Kanten 28, 30 derart abgeschrägt, dass es zu keiner Berührung mit dem abgerundeten Bereich zwischen dem Eingriffsabschnitt 20 bzw. dem Hinterschnitt 24 und der Basis 26 des Arms 14 kommt, sondern dass ein Spalt dazwischen gegeben ist.
  • Des Weiteren weist zumindest die Kontaktfläche jedes Arms 14 eine Krümmung bzw. einen Radius r2 auf, welcher vorzugsweise kleiner ausgebildet ist als beispielsweise der Radius des kleinsten vorgesehenen Aufnahmeabschnitts 6, 8 der Aufnahmeeinrichtung 4 des Bausatzes. Dadurch wird gewährleistet, dass die beiden Aussenkanten 32, 34 des jeweiligen Arms 14 an der Umfangsfläche 16 des Aufnahmeabschnitts 6, 8 der Aufnahmeeinrichtung 4 anliegen, wodurch ein Wackeln verhindert werden kann. Dabei muss der Arm 14 grundsätzlich nicht über die gesamte Länge mit einem Radius r2 versehen werden, sondern wenigstens in dem Bereich, indem der Arm 14 an der Umfangsfläche 16 des jeweiligen Aufnahmeabschnitts 6, 8 befestigt ist. Da grundsätzlich nicht nur auf einer Seite sondern auch auf beiden Seiten des Arms 14 wenigstens ein Eingriffsabschnitt 20 und/oder ein Hinterschnitt 24 vorgesehen sein kann, können auch beide Seiten des Arms 14 mit der entsprechenden Krümmung mit dem Radius r2 versehen sein, zumindest in dem Bereich in dem der Arm an dem jeweiligen Aufnahmeabschnitt 6, 8 anliegt.
  • In dem Fall, dass die Aufnahmeeinrichtung 4 bzw. wenigstens einer ihrer Aufnahmeabschnitte 6, 8 als Mehrkant ausgebildet ist, muss der Arm 14 nicht notwendigerweise mit einem Radius im Bereich der Kontaktfläche ausgebildet werden, sondern kann eine ebene Fläche aufweisen und somit flächig an einem Abschnitt des Mehrkants anliegen.
  • In 1b sind im Gegensatz zu der 1a zwei Arme 14 an dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 der Aufnahmeeinrichtung 4 befestigt. Die Arme 14 sind dabei mit ihren Eingriffsabschnitten 20 in der Nut 9 aufgenommen, welche zur Aufnahme der Abzugskraft und zur Fixierung der Arme 14 dient. Die Nut 9 weist dabei eine ausreichende Tiefe und Breite a auf, um einen Eingriffsabschnitt 20 eines Arms 14 aufzunehmen. Der Arm 14 kann dabei derart in der Nut 9 angeordnet werden, dass er mit seinem Eingriffsabschnitt 20 in der Nut 9 anliegt, so dass die Abzugskraft im Wesentlichen über die Nut 9 aufgenommen wird und der Arm 14 außerdem in der Nut 9 fixiert wird. Grundsätzlich kann der Arm 14 mit seinem Eingriffsabschnitt 20 auch derart in der Nut 9 angeordnet werden, dass der Eingriffsabschnitt 20 nicht auf der Nut 9 aufliegt. In diesem Fall, kann die Gewindebohrung 18 bzw. die Gewindeschraube so gewählt werden, dass sie die Abzugskraft, die an dem Arm 14 angreift aufnimmt und den Arm 14 fixiert.
  • Durch das Vorsehen von zwei Aufnahmeabschnitten 6, 8 können die Arme 16 in verschiedenen Armlängen 1 montiert werden, je nachdem, wie Tief ein Lager auf einer Welle sitzt. Des Weiteren können die Aufnahmeabschnitte 6, 8 hierbei unterschiedlich große Durchmesser aufweisen, so dass hierbei zusätzlich der Durchmesser d der durch die Arme 14 gebildet wird variiert werden kann, wie insbesondere in den 3a3e und 4a4e gezeigt ist.
  • In 1b sind des Weiteren die beiden Arme 14 gegenüberliegend und um 180° gedreht an der Aufnahmeeinrichtung 4 montiert. Der jeweilige Arm 14 ist dabei mit dem Ende an dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 befestigt, dessen Eingriffsvorsprung 20 eine größere Tiefe aufweist. Durch das Vorsehen der Eingriffsvorsprünge 20 mit unterschiedlichen Tiefen können die Arme 14 an unterschiedliche Durchmesser von abzuziehenden Lagern angepasst werden.
  • An dem Umfang der Aufnahmeabschnitte 6, 8 ist jeweils eine vorbestimmte Anzahl an Gewindebohrungen 10 vorgesehen, wobei die Gewindebohrungen 10 in radialer Richtung an dem entsprechenden Aufnahmeabschnitt 6, 8 angeordnet sind.
  • Wie in den 1a bis 1c gezeigt ist, können je nach Einsatzzweck eine unterschiedliche Anzahl von Armen 14 an den Aufnahmeabschnitten 6, 8 angeordnet werden, in unterschiedlichen Positionen zueinander. Dabei können fünf Arme 14 an dem ersten Aufnahmeabschnitt 6 angeordnet werden, wie in 1a gezeigt ist. Alternativ können auch zwei Arme 14 jeweils gegenüberliegend an dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 angeordnet sein, wie in 1b gezeigt ist, oder drei Arme in Abständen von 120° zueinander montiert werden, wie in 1c gezeigt ist.
  • In 1c sind die drei Arme 14 jeweils an dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 befestigt. Der jeweilige Arm 14 ist dabei mit dem Ende an dem Aufnahmeabschnitt 8 befestigt, dessen Eingriffsvorsprung 20 eine geringere Tiefe aufweist, dadurch, dass er mit einem Hinterschnitt 24 versehen ist. Der Durchmesser d, der durch die Arme 14 gebildet wird, kann dadurch verkleinert werden und somit an ein entsprechend kleineres, abzuziehendes Lager angepasst werden.
  • In 2 ist ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel dargestellt. Das zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich dabei im Wesentlichen von dem ersten Ausführungsbeispiel dadurch, dass die Aufnahmeinrichtung 4 bzw. die Aufnahmeabschnitte 6, 8 einen kleineren Durchmesser aufweisen, wie die Aufnahmeabschnitte 6, 8 in den 1a1c. Durch die Wahl des Durchmessers der Aufnahmeabschnitte 6, 8 können die jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen 4 ebenfalls an unterschiedliche Durchmesser der abzuziehenden Lager angepasst werden. Grundsätzlich können die Durchmesser der Aufnahmeabschnitte 6, 8 aber auch gleich groß sein.
  • Dabei kann je nach Bausatz grundsätzlich beispielsweise auch die Breite a der Nut 9 bzw. der Abstand zwischen den Aufnahmeabschnitten 6, 8 einer Aufnahmeeinrichtung 4 oder deren Dicke variiert werden, so dass zusätzliche Variationsmöglichkeiten bezüglich der Armlänge 1 bereitgestellt werden können.
  • Die in den 1a1c und 2 gezeigten Aufnahmeeinrichtungen 4 können wahlweise mit wenigstens einer Segmentausnehmung 36 versehen sein, welche dazu dient, einen Aufnahmebereich für etwaige Arme des die Achse aufnehmenden Gegenstandes, beispielsweise einen Scheibenwischerarm (nicht dargestellt) oder dergleichen, zu gewährleisten.
  • In den 3a3e ist an einem Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Werkzeugs 2 gezeigt, wie die Armlängen 1 der Arme 14, der Durchmesser d der durch die Arme 14 gebildet wird, die Anordnung der Arme 14 sowie die Anordnung der Aufnahmeeinrichtung 4 variiert werden kann. Die Spindel 12 des erfindungsge mäßen Werkzeugs 2 wurde dabei aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Die 3a3e beschränken sich dabei auf Ausführungsbeispiele bei denen die Arme 14 derart angeordnet sind, dass sie ein Lager (nicht dargestellt) von außen umgreifen können. Die in den 3a3e gezeigten Varianten können auch jeweils entsprechend angewendet werden, wenn ein Lager beispielsweise von innen umgriffen werden soll. Hierzu müssen die Arme 14, wie sie in den 3a3e gezeigt sind, lediglich umgedreht an dem jeweiligen Aufnahmeabschnitt 4 montiert werden, indem die Eingriffsvorsprüngen 20 statt nach innen, wie in den 3a3e, nach außen zeigen. Entsprechendes gilt für die 4a4e und auch für die 1a1c und 2.
  • Grundsätzlich können die Arme 14 aber auch auf beiden Seiten wenigstens einen Eingriffsvorsprung 20 und/oder einen Hinterschnitt 24 aufweisen (nicht dargestellt).
  • Die Aufnahmeeinrichtung 4, wie sie in den Ausführungsbeispielen in den 3a3e verwendet wird, ist in 3f als Draufsicht und in 3g als Schnittansicht A-A dargestellt.
  • In den 4a4e ist an einem weiteren Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Werkzeugs 2 ebenfalls gezeigt, wie die Armlängen 1 der Arme 14, der Durchmesser d der durch die Arme 14 gebildet wird, sowie die Anordnung der Arme 14 und der Aufnahmeeinrichtung 4 variiert werden kann. Dabei wurde die Spindel 12 des erfindungsgemäßen Werkzeugs 2, wie oben, aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht dargestellt. Das Werkzeug 2, wie in den 4a4e dargestellt ist, unterscheidet sich dabei im Wesentlichen von dem Werkzeug 2 gemäß der 3a3e dadurch, dass die beiden Aufnahmeabschnitte 6, 8 einen kleineren Durchmesser aufweisen. Die Ausführungseinrichtung 4 wie sie in den 4a4e verwendet wird, ist in 4f in einer Draufsicht dargestellt und in 4g als Schnittansicht B-B.
  • Wie aus 3f und 4f hervorgeht können an den Aufnahmeabschnitten 6, 8 jeweils mindestens ein Arm 14 und maximal sieben Arme 14 vorgesehen werden entsprechend der sieben Gewindebohrungen 10. Des Weitere kann die Aufnahmeeinrichtung 4, wie beispielsweise in den 3a und 3b und 4a und 4b gezeigt ist, auch jeweils um 180° gedreht werden.
  • Die Anzahl und Lager der Gewindebohrungen 10 kann in dem ersten wie in dem zweiten Aufnahmeabschnitt 6, 8 beliebig variiert werden. Auch muss die Anzahl und Anordnung der Gewindebohrungen 10 bei beiden Aufnahmeabschnitten 6, 8 nicht identisch sein, sondern kann unterschiedlich ausgebildet werden.
  • In den 5a und 5b ist der Arm 14, wie er in den 3a3e bzw. 4a4e gezeigt ist, einmal in einer Seitenansicht und einmal in einer Rückansicht dargestellt.
  • Der Arm 14 weist dabei an einem Ende einen Eingriffsvorsprung 20 und einen Hinterschnitt 24 auf. An seinem anderen Ende weist der Arm 14 nur einen Eingriffsvorsprung 20 auf. Wie in 5b gezeigt ist, sind an der Basis 26 des Arms 14 beispielsweise vier Bohrungen 38 vorgesehen, mit denen der Arm 14 an der Aufnahmeeinrichtung 4 mit verschiedenen Armlängen 1 befestigt werden kann.
  • In 5c ist der Arm 14 in einer Draufsicht dargestellt, der Eingriffsvorsprung 20 kann dabei wahlweise ebenfalls mit einem Radius r3 versehen sein. Dadurch kann der Durchmesser bzw. der Radius r0 der Nut 9 größtmöglichst ausgebildet werden, ohne mit dem jeweiligen Arm 14 in Berührung zu kommen, wenn dieser derart an dem Aufnahmeabschnitt 6, 8 befestigt ist, wie beispielsweise in den 4a4d gezeigt ist. Der Radius r0 der Aufnahmeeinrichtung 4 im Bereich der Nut 9 und der Radius r3 des jeweiligen Arms 14 im Bereich des in die Nut 9 eingreifenden Eingriffsabschnitts 20 sind derart aufeinander abgestimmt, dass der Radius r0 der Nut 9 kleiner ausgebildet werden kann als der Radius r3 des entsprechenden Eingriffsabschnitts 20 des Arms 14. Dabei kann der Radius r3 des Arms 14 des in die Nut 9 eingreifenden Eingriffabschnitts 20 und des anderen Radius r2 des Arms unterschiedlich oder identisch ausgebildet sein. Die Tiefe und Breite a der Nut 9 ist vorzugsweise derart gewählt, dass der Arm 14 mit seinem Eingriffsabschnitt 20 in die Nut 9 eingreifend befestigt werden kann, wie beispielsweise in 4a4d dargestellt ist.
  • Beispielsweise weist der Werkzeugsatz Arme 14 auf, deren Radien r3 an den in 5a und 5b dargestellten oberen freien Enden des Eingriffsvorsprungs 20 jeweils derart ausgebildet sind, dass die mit dem Radius r3 gekrümmten Abschnitte der Arme 14 bei einer Anordnung an der Aufnahmeeinrichtung 4 gemäß 4b jeweils Kreisbogenabschnitte eines gemeinsamen Kreises mit Radius r3, d. h. mit einem Durchmesser d gemäß 4b bilden. Analog können die Arme 14 an den in 5a unten dargestellten freien Enden des Eingriffsvorsprungs 20 jeweils einen Radius r3' derart aufweisen, dass die mit dem Radius r3' gekrümmten Abschnitte bei einer Anordnung der Arme 14 an der Aufnahmeeinrichtung 4 gemäß 4e jeweils Kreisbogenabschnitte eines gemeinsamen Kreises mit dem Radius r3', d. h. mit einem Durchmesser d gemäß 4e bilden.
  • Es ist für einen Fachmann offensichtlich, dass die Arme 14 an den oberen und unteren Enden unterschiedliche Radien r3 und r3' oder gleiche Radien aufweisen können, und/oder dass verschiedene Sätze an Armen in dem Werkzeugsatz vorgesehen sein können, welche sich unterscheidende Radien r3 bzw. r3' besitzen. Hier ist jeglich erdenkliche Kombination möglich.
  • Derartige Ausgestaltungen der Radien r3 bzw. r3' optimieren ein Hintergreifen vorbestimmter abzuziehender Lager, Buchsen oder dergleichen mit einem vorbestimmten Durchmesser.
  • Wie in dem Schnitt C-C in 5d und dem Schnitt D-D in 5e gezeigt, weist jeder Arm 14 und insbesondere jede an der Aufnahmeeinrichtung 4 mögliche Anlagefläche eine Krümmung bzw. den Radius r2 auf, welcher vorzugsweise kleiner ausgebildet ist als der Radius der Aufnahmeabschnitte 6, 8. Dadurch wird gewährleistet, dass die beiden Aussenkanten 32, 34 der Längsseiten der Arme 14 an den Umfangsflächen 16 der Aufnahmeabschnitte 6, 8 anliegen und ein Wackeln verhindert werden.
  • Die Materialien der Aufnahmeeinrichtung, der Arme und der Spindel bestehen vorzugsweise aus einem wärmebehandelten, hochlegierten Strahl.
  • Obwohl die vorliegende Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern auf vielfältige Weise modifizierbar. Des Weiteren können die zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiele miteinander kombiniert werden, insbesondere einzelne Merkmale davon.
  • 2
    Werkzeug
    4
    Aufnahmeeinrichtung
    6
    Aufnahmeabschnitt
    8
    Aufnahmeabschnitt
    9
    Nut
    10
    Gewindebohrung
    12
    Spindel
    14
    Arm
    16
    Umfangsfläche (Aufnahmeabschnitt)
    18
    Gewindebohrung
    20
    Eingriffsvorsprung
    22
    unteres Ende (Spindel)
    24
    Hinterschnitt
    26
    Basis (Arm)
    28
    Kante (Aufnahmeabschnitt)
    30
    Kante (Aufnahmeabschnitt)
    32
    Aussenkante (Arm)
    34
    Aussenkante (Arm)
    36
    Segmentausnehmung
    38
    Bohrung

Claims (25)

  1. Werkzeug (2) zum Abziehen eines Teils, insbesondere von Lagern, Buchsen, Dichtelementen, Kegelsitzen oder dergleichen im Kraftfahrzeugbereich, mit: einer Aufnahmeeinrichtung (4), die wenigstens einen Aufnahmeabschnitt (6, 8) aufweist; mindestens einem Arm (14) bestehend aus einer Basis (26) und wenigstens einem Eingriffsvorsprung (20), der an einem Abschnitt des abzuziehenden Teils eingreifen bzw. diesen umgreifen kann, wobei der mindestens eine Arm (14) an der Umfangsfläche (16) des Aufnahmeabschnitts (6, 8) anliegend und lösbar befestigt ist, wobei der Arm (14) an wenigstens einem Ende wenigstens einen zusätzlichen Hinterschnitt (24) aufweist, mittels dem der Arm (14) an dem Aufnahmeabschnitt (6, 8) befestigt werden kann, um unterschiedliche Abziehdurchmesser zu erreichen, und einer Spindel (12), welche axial in der Aufnahmeeinrichtung (4) hindurchführbar und an ihrem unteren Ende (22) abstützbar ausgebildet ist; wobei die Aufnahmeeinrichtung (4) und die Spindel (12) derart gekoppelt sind, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) durch Betätigen der Spindel (12) in axialer Richtung zum Aufbringen einer Zugkraft und/oder Druckkraft auf das abzuziehende Teil verschiebbar ist.
  2. Werkzeug (2) zum Abziehen eines Teils, insbesondere von Lagern, Buchsen, Dichtelementen, Kegelsitzen oder dergleichen im Kraftfahrzeugbereich, mit: einer Aufnahmeeinrichtung (4), die zwei oder mehr Aufnahmeabschnitte (6, 8) aufweist; mindestens einem Arm (14) bestehend aus einer Basis (26) und wenigstens einem Eingriffsvorsprung (20), der an einem Abschnitt des abzuziehenden Teils eingreifen bzw. diesen umgreifen kann, wobei der mindestens eine Arm (14) an der Umfangsfläche (16) des eines der Aufnahmeabschnittes (6, 8) anliegend und lösbar befestigt ist, und einer Spindel (12), welche axial in der Aufnahmeeinrichtung (4) hindurchführbar und an ihrem unteren Ende (22) abstützbar ausgebildet ist; wobei die Aufnahmeeinrichtung (4) und die Spindel (12) derart gekoppelt sind, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) durch Betätigen der Spindel (12) in axialer Richtung zum Aufbringen einer Zugkraft und/oder Druckkraft auf das abzuziehende Teil verschiebbar ist, und wobei die Aufnahmeabschnitte (6, 8) der Aufnahmeeinrichtung (4) in ihren Abmessungen und den Befestigungsmöglichkeiten für den mindestens einen Arm (14) identisch oder unterschiedlich ausgebildet sein können.
  3. Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwei, drei, vier, fünf oder mehr Arme (14) an dem Aufnahmeabschnitt (6, 8) befestigbar sind, wobei die Arme (14) in vorbestimmten Abständen an dem Aufnahmeabschnitt (6, 8) angeordnet sind und wobei die Abstände jeweils identisch und/oder verschieden sein können.
  4. Werkzeug nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Aufnahmeabschnitt (6, 8) für jeden Arm (14) wenigstens eine entsprechende Gewindebohrung (18) in radialer Richtung vorgesehen ist, so dass der jeweilige Arm (14) an dem Aufnahmeabschnitt (6, 8) angeschraubt werden kann.
  5. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (14) wenigstens eine, vorzugsweise zwei oder mehr Bohrungen (38) an seiner Basis (26) aufweist, um auf diese Weise in montiertem Zustand verschiedene Armlängen (1) zu realisieren.
  6. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (14) an beiden Enden wenigstens einen Eingriffsvorsprung (20) aufweist.
  7. Werkzeug nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (14) an wenigstens einem Ende wenigstens einen zusätzlichen Hinterschnitt (24) aufweist, mittels dem der Arm (14) an dem Aufnahmeabschnitt (6, 8) befestigt werden kann, um unterschiedliche Abziehdurchmesser zu erreichen.
  8. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Kante (28, 30) der Umfangsfläche (16) des Aufnahmeabschnitts (6, 8) abgeschrägt ausgebildet ist.
  9. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Übergang zwischen dem Eingriffsvorsprung (20) und der Basis (26) des Arms bzw. zwischen dem Hinterschnitt (24) und der Basis (26) des Arms abgerundet ausgebildet ist und einen vorbestimmten Radius (r1) aufweist, der geeignet gewählt ist, um einen im Wesentlichen stabilen Anlagezustand bzw. Anlagekontakt des Arms (14) an der Aufnahmeeinrichtung (4) zu erzielen.
  10. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1, 3, 4, 5, 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, die Aufnahmeeinrichtung (4) zwei oder mehr Aufnahmeabschnitte (6, 8) aufweist, an denen der jeweilige Arm (14) befestigt werden kann, wobei die Aufnahmeabschnitte (6, 8) dabei in ihren Abmessungen und den Befestigungsmöglichkeiten für die Arme (14) identisch oder unterschiedlich ausgebildet sein können.
  11. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest die Fläche mit der der Arm (14) an der Umfangsfläche (16) des Aufnahmeabschnitts (6, 8) anliegt gekrümmt ausgebildet ist, wobei die Krümmung einen Radius (r2) aufweist, der vorzugsweise kleiner ausgebildet ist, als der Radius des Aufnahmeabschnitts (6, 8) der Aufnahmeeinrichtung (4).
  12. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Spindel (12) vorzugsweise an ihrem unteren Ende (22) eine Abstützfläche aufweist, wobei die Spindel (12) massiv oder zumindest teilweise oder vollständig hohl ausgebildet sein kann.
  13. Werkzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützfläche flach ausgebildet ist und wahlweise eine Vertiefung aufweist.
  14. Werkzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützfläche im Wesentlichen eine Halbkugelform oder eine Kegelform aufweist, wobei zur Bereitstellung einer Halbkugelform beispielsweise ein Kugelelement am unteren Ende (22) der Spindel eingepresst ist.
  15. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) wenigstens eine Segmentausnehmung (36) aufweist.
  16. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) ein Gewindebohrung (10) aufweist, um die Spindel (12) aufzunehmen, wobei die Spindel (12) ein entsprechendes Gewinde aufweist.
  17. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, das der Arm (14) jeweils mit seinem Eingriffsvorsprung (20) bzw. Eingriffsvorsprüngen (20) und/oder seinem Hinterschnitt (24) bzw. Hinterschnitten (24) in verschiedensten Position an dem jeweiligen Aufnahmeabschnitt (6, 8) befestigt werden kann, wobei der Arm (14) mit seinem jeweiligen Eingriffsvorsprung (20) bzw. Hinterschnitt (24) nach innen oder außen und/oder um 180° gedreht an dem jeweiligen Aufnahmeabschnitt (6, 8) befestigbar ist.
  18. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4), der Arm (14), und/oder das Spindelement (12) vorzugsweise aus einem wärmebehandelten, hochlegierten Stahl bestehen.
  19. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Werkzeug (2) nach dem Baukastenprinzip aus einer Auswahl unterschiedlicher Aufnahmeeinrichtungen (4), Spindeln (12) und/oder Armen (14) aus einem Werkzeugsatz zusammensetzbar ist.
  20. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeeinrichtung (4) bzw. wenigstens einer ihrer Aufnahmeabschnitte (6, 8) eine kreisförmige Umfangsfläche aufweist oder in Form eines Mehrkants ausgebildet ist, welcher eine mehreckige Umfangsfläche aufweist.
  21. Werkzeug nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass ein Arm (14) der an der Aufnahmeeinrichtung (4) befestigt ist, die als Mehrkant ausgebildet ist, an einer entsprechenden ebenen Fläche des Mehrkants anliegt, wobei der Arm (14) wahlweise zumindest in dem Bereich in dem er an dem Mehrkant anliegt mit einem Radius oder ebenfalls mit einer ebenen Fläche ausgebildet ist.
  22. Werkzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindebohrungen (18) und die zugeordneten Gewindeschrauben zum Aufnehmen der auftretenden Abzugskräfte geeignet ausgebildet sind.
  23. Werkzeug nach einem der Ansprüche 6 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Arm (14) an dem freien Ende des einen Eingriffsvorsprungs (20) einen ersten Radius (r3) und an dem freien Ende des gegenüberliegenden Eingriffsvorsprungs (20) einen zweiten Radius (r3') aufweist, wobei die ersten und zweiten Radien (r3, r3') gleich oder unterschiedlich ausgebildet sind und die entsprechenden gekrümmten Abschnitte bei vorbestimmter Anbindung mehrerer Arme (14) an der Aufnahmeeinrichtung (4) Kreisbogenabschnitte eines gemeinsamen Kreises mit dem ersten bzw. zweiten Radius (r3, r3') bilden.
  24. Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nut (9) zwischen zwei Aufnahmeabschnitten (8, 6) ausgebildet ist, wobei ein Arm (14) derart in der Nut (9) angeordnet werden kann, dass er mit seinem Eingriffsvorsprung (20) in der Nut (9) anliegt, sodass die Abzugskraft im Wesentlichen über die Nut (9) aufgenommen wird und der Arm (14) außerdem in der Nut (9) fixiert wird.
  25. Werkzeugsatz zum Abziehen von Lagern, Buchsen, Dichtelementen, Kegelsitzen oder dergleichen, insbesondere im Kraftfahrzeugbereich, mit: mehreren Aufnahmeeinrichtungen (4), Spindeln (12) und/oder Armen (14), welche jeweils nach wenigstens einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet sind.
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