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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Werkzeug zum Abziehen
von Lagern, Buchsen oder dergleichen, insbesondere im Kraftfahrzeugbereich.
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Im
Allgemeinen existieren eine Vielzahl von Lagern, Buchsen und Dichtelementen,
wie beispielsweise Silentlager, Hydrolager, Wälzlager (beispielsweise Kugel-
oder Kegelrollenlager), Kegelsitze, Simmerringe, Gummilager oder
dergleichen. Obwohl auf beliebige Lager, Buchsen, Dichtelemente
und diesen zugeordnete Aufnahmen anwendbar, werden die vorliegende
Erfindung sowie die ihr zugrundeliegende Problematik in Bezug auf
ein Wälzlager
eines Kraftfahrzeuges näher
erläutert.
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Aus
dem Stand der Technik ist allgemein bekannt, ein Lager, wie beispielsweise
ein Wälzlager, mittels
eines Abziehers von einer Welle zu entfernen. Dabei sind Abzieher
bekannt, bei denen zwischen zwei Aufnahmeplatten einer Aufnahme,
Verlängerungsstangen
eingespannt werden an deren Ende jeweils ein Arm über zwei
Verbindungselemente befestigt wird. Die Arme weisen dabei an ihrem
unteren Ende jeweils einen Eingriff auf, der in einen Abschnitt,
beispielsweise eine umlaufende Nut, eines Wälzlagers eingreifen kann. Die
Aufnahme wird über eine
Spindel derart bewegt, dass das Lager von der Welle abgezogen werden
kann. Ein solcher Abzieher hat jedoch den Nachteil, dass der Aufbau
sehr aufwendig und teuer ist und außerdem zeitaufwändig in der
Montage, da mehrere Teile miteinander verschraubt werden müssen, um
den Arm zu befestigen. Dies hat weiter den Nachteil, dass ein Wackeln
des Arms auftreten kann, wenn die Teile nicht ausreichend befestigt
sind.
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Des
Weiteren ist in der
DE
82 21 579 U1 eine Vorrichtung zum Herausziehen von Radialdichtungen
aus Bohrungen bekannt, insbesondere Simmeringen aus Wellenbohrungen,
mit mindestens zwei die Radialdichtung hintergreifenden Armen. Jeder der
Haken ist dabei an seinem hinteren Ende an einem Zugring verschwenkbar
gelagert und durch einen Spannring in radialer Richtung verschwenkbar. Der
Spannring ist dabei auf einer Gewindehülse angeordnet, die gegenüber dem
Zugring mittels eines Gewindes in axialer Richtung beweglich ist.
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Weiter
ist aus der
DE 1 124
889 A ein zweiarmiger Abzieher bekannt. Der Abzieher weist
dabei eine axial bewegliche Schraubenspindel auf und zwei Arme mit
jeweils einer Abziehklaue an jedem Ende.
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Aus
der
CH 421 018 C ist
darüber
hinaus ein Kugellagerabzieher bekannt. Der Kugellagerabzieher besteht
dabei aus einer Druckspindel, einer Abziehbrücke und mehreren, in die Abziehbrücke einhängbaren
Abzieharmen. Die Abzieharme weisen dabei an der Laufbahnkante des
Außenrings
des abzuziehenden Kugellagers anzugreifende Krallen auf.
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Weiter
ist aus der
FR 1 094
951 A eine Vorrichtung bekannt, die einen Block aufweist,
in dem eine Spindel drehbar angeordnet ist. An dem Block können des
Weiteren vier Arme befestigt werden, die jeweils Greifer aufweisen,
um ein abzuziehendes Elemente zu umgreifen. Die Arme sind dabei
an ihren beiden Enden zu Greifern jeweils umgebogen, um ein abzuziehendes
Teil umgreifen zu können.
Des Weiteren ist nur eine Art von Arm bzw. Dimensionierung des Arms
vorgesehen.
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Des
Weiteren ist in der
GB
353 931 A ein Abzieher für Kugelrollenlager offenbart.
Der Abzieher weist dabei ein Kopfelement auf, wobei eine Schraubenspindel
durch eine axiale Öffnung
des Kopfelements beweglich geführt
ist. Des Weiteren sind drei oder mehr Arme an dem Kopfelement aufgehängt. Weiter
ist ein Ring mit Klemmschrauben vorgesehen, die in radialer Richtung
arbeiten und durch Öffnungen
der Arme verlaufen. Diese Klemmschrauben dienen dazu in eine Nut
eines Lagerrings eines Kugellagers einzugreifen.
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Die
US 3 063 140 offenbart weiter
einen Abzieher beispielsweise für
Lager. Der Abzieher weist hierbei einen Rahmen auf, welcher jeweils
eine Stützplatte
auf seinen zwei Seiten aufweist. Zwischen den beiden Stützplatten
ist in dem Rahmen eine verschiebliche Schraubenspindel geführt. Auf der
Außenseite
der Stützplatten
sind weiter ein Paar von Armen angeordnet, welche an jedem ihrer
Enden einen Greifer aufweisen.
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Aus
der
US 6 266 859 ist
des Weiteren ein Abzieher für
ein Radelement einer Lenkpumpe bekannt. Der Abzieher weist dabei
zwei Arme auf, die an einem abzuziehenden Element festgeklemmt werden
können,
während
eine Schraubenspindel des Abziehers beispielsweise gegen eine Welle
gedrückt wird,
so dass das Element von der Welle abgezogen werden kann.
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Es
ist somit eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Werkzeug
zum Abziehen von Lagern, Buchsen und Dichtelementen oder dergleichen
bereitzustellen, welches einen einfachen Aufbau aufweist und kostengünstig in
der Herstellung ist und zudem unterschiedliche Abziehdurchmesser
bereitstellt.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch das Werkzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Werkzeug
zum Abziehen von Lagern, Buchsen und Dichtelementen oder dergleichen
bereitzustellen, welches einen einfachen Aufbau aufweist und kostengünstig in
der Herstellung ist und außerdem
unterschiedliche Abziehlängen
realisiert.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch das Werkzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 2 gelöst.
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Eine
der vorliegenden Erfindung zugrunde liegende Idee besteht darin,
ein Werkzeug zum Abziehen, beispielsweise von Lagern, bereitzustellen mit
einer Aufnahmeeinrichtung, an deren Umfangsfläche ein Arm anliegend und lösbar befestigt
wird, ohne dass zusätzliche
Teile, wie eine Verlängerungsstange
und Verbindungselemente, bereitgestellt und montiert werden müssen.
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Somit
weist die vorliegende Erfindung u. a. gegenüber dem bekannten Abzieher
den Vorteil auf, dass sie einen wesentlich einfacheren Aufbau aufweist,
da der Arm direkt an der Umfangsfläche der Aufnahmeeinrichtung
lösbar
befestigt wird. Dadurch kann auf zusätzliche Befestigungselemente
verzichtet und die Herstellungskosten und der Montageaufwand erheblich
reduziert werden. Des Weiteren kann ein Wackeln des Arms verhindert
werden, da er nicht erst an mehreren Teilen befestigt werden muss,
bevor er mit der Aufnahmeeinrichtung verbunden werden kann.
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In
den Unteransprüchen
finden sich vorteilhafte Ausgestaltungen und Verbesserungen des
im Anspruch 1 angegebenen Werkzeugs.
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Gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung weist der Aufnahmeabschnitt mehrere Gewindebohrungen
auf, so dass die Anzahl der Arme, die an der Aufnahmeeinrichtung
befestigt werden können,
sowie ihre Orientierung zueinander variiert werden kann.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Weiterbildung weist der Arm mehrere Bohrungen
an seiner Basis auf, so dass der Arm in verschiedenen Armlängen an
der Aufnahmeeinrichtung befestigt werden kann. Des Weiteren kann
der Arm wenigstens einen Eingriffsvorsprung und/oder Hinterschnitt
zumindest auf einer Seite aufweisen, so dass eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten
beispielsweise des Durchmessers d den die Arme bilden und der Armlänge l mit
der die Arme an der Aufnahmeeinrichtung befestigt werden, erzielt
werden kann.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Weiterbildung weist die Aufnahmeeinrichtung
wenigstens zwei Aufnahmeabschnitte auf an denen die Arme befestigt
werden können.
Die Aufnahmeabschnitte können
dabei unterschiedliche Durchmesser und Dicken aufweisen, so dass
der Durchmesser d der durch die Arme gebildet und die Armlänge l hierdurch
ebenfalls variiert werden kann.
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Das
Werkzeug kann vorteilhaft nach dem Baukastenprinzip aus einer Auswahl
unterschiedlich gestalteter und dimensionierter Aufnahmeeinrichtungen,
Spindeln und/oder Armen aus einem Werkzeugsatz zusammengesetzt werden.
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Durch
die Verwendung des Werkzeugsatzes und durch geeignete Zusammensetzung
des Werkzeugs aus den einzelnen Elementen des Werkzeugsatzes kann
für jegliches
gängiges
Lager bzw. Buchse von verschiedenen Fahrzeugherstellern das geeignete
Werkzeug auf schnelle, einfache und kostengünstige Weise bereitgestellt
werden. Demnach kann man den verschiedenen Anforderungen der unterschiedlichen
Lagertypen, wie zum Beispiel Gummi-Silent dergleichen, mittels des
aus dem Universalwerkzeugsatz zusammengesetzten Werkzeugs gerecht
werden.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die Figuren der Zeichnung näher
erläutert.
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Von
den Figuren zeigen:
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1a eine
perspektivische Ansicht eines Werkzeugs gemäß eines ersten bevorzugten
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung;
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1b eine
perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels
gemäß 1a,
wobei zwei Arme an einem zweiten Aufnahmeabschnitt der Aufnahmeeinrichtung
des Werkzeugs befestigt sind;
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1c eine
perspektivische Ansicht des Ausführungsbeispiels
gemäß 1a,
wobei das Werkzeug drei Arme aufweist;
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2 eine
perspektivische Ansicht eines Werkzeugs gemäß eines zweiten bevorzugten
Ausführungsbeispiels
der vorliegenden Erfindung;
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3a–3e eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Werkzeugs, wobei verschiedene
Variationsmöglichkeiten
der Befestigung der Arme an der Aufnahmeeinrichtung gezeigt sind;
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4a–4e eine
perspektivische Ansicht eines weiteren erfindungsgemäßen Werkzeugs,
wobei ebenfalls verschiedene. Befestigungsvariationen gezeigt sind;
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5a ein
Seitenansicht eines Arms, wie er bei den Werkzeugen gemäß der 3 und 4 verwendet
wird;
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5b eine
Rückansicht
des Arms gemäß 5a;
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5c eine
Draufsicht auf den Arm gemäß 5a;
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5d eine
Schnittansicht C-C des Arms gemäß 5a;
und
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5e eine
Schnittansicht D-D des Arms gemäß 5a.
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In
den Figuren der Zeichnung bezeichnen dieselben Bezugszeichen gleiche
oder funktionsgleiche Komponenten, soweit nichts Gegenteiliges angegeben
ist.
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Das
erfindungsgemäße Werkzeug 2 und
seine Ausführungsbeispiele
werden am Beispiel eines Lagers erläutert, dass von einer Welle
abgezogen wird. Das erfindungsgemäße Werkzeug 2 ist
aber, wie oben bereits genannt, nicht auf Lager beschränkt. Des
Weiteren ist grundsätzlich
denkbar, dass das Werkzeug 2 auch so eingesetzt werden kann,
dass mit seiner Hilfe beispielsweise ein Lager auf eine Welle aufgezogen
werden kann.
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1 illustriert eine perspektivische Ansicht eines
Werkzeuges 2 gemäß einem
ersten bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung.
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In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 besteht das Werkzeug 2 aus
einer Aufnahmeeinrichtung 4 mit zwei Aufnahmeabschnitten 6, 8,
die ausreichend voneinander beabstandet sind, wobei eine Nut 9 zwischen
den beiden Aufnahmeabschnitten 6, 8 ausgebildet
ist. Vorzugsweise in der Mitte der Aufnahmeeinrichtung 4 ist
eine Gewindebohrung 10 vorgesehen, durch welche eine Spindel 12 mit
einem entsprechenden Gewinde hindurchführbar ist. Die Spindel 12 ist
in 1a durch eine gestrichelte Linie ange deutet. Dabei
können
in einem Bausatz verschiedene Spindeln 12 mit einer unterschiedlichen Spindellänge vorgesehen
werden, um unterschiedliche Abziehtiefen zu erzielen. Des Weiteren
kann die Spindel 12 dabei massiv, teilweise hohl oder vollständig hohl
ausgebildet werden.
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Zur
Abstützung
kann die Spindel 12 beispielsweise eine flächige Anlagefläche oder
eine mit einer Vertiefung vorgesehene Fläche aufweisen. Alternativ kann
an dem unteren Ende 22 der Spindel 12 auch eine
Erhebung, beispielsweise eine eingepresste Kugel vorgesehen sein,
welche sich auf der Welle des abzuziehenden Lagers abstützt, beispielsweise
in einer entsprechend vorgesehenen Einkerbung. Alternativ kann die
Spindel auch an einem Ende beispielsweise eine flächige Anlagefläche und an
dem anderen Ende eine kugel- oder kegelförmige Erhebung aufweisen, so
dass je nach Einsatzzweck das entsprechende geeignete Ende der Spindel 12 eingesetzt
werden kann.
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An
der Aufnahmeeinrichtung 4 sind beispielsweise fünf Arme 14 befestigt.
Eine geringere Anzahl an Armen 14 kann beispielsweise dann
vorgesehen werden, wenn nur ein beschränkter Raum bei dem Abziehvorgang
zur Verfügung
steht. Ansonsten, das heißt,
bei unbeschränktem
Raumangebot können
so viele Arme 14 wie möglich
für einen möglichst
stabilen Abziehvorgang vorgesehen werden.
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Die
Aufnahmeabschnitte 6, 8 weisen hierzu entsprechend
an ihrer Umfangsfläche 16 Gewindebohrungen 18 auf,
in denen die Arme 14 mittels Gewindeschrauben (nicht dargestellt)
befestigt werden können.
Die Gewindebohrungen 18 bzw. Gewindeschrauben können dabei
so gewählt
werden, dass sie eine Abzugskraft, die an den Armen 14 angreift, im
Wesentlichen aufnehmen.
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Wahlweise
kann auf beiden Stirnseiten der Aufnahmeeinrichtung 4 eine
vorbestimmte Markierung vorgesehen werden, die einem Benutzer in
eindeutiger Weise signalisiert, wo die Arme 14 beispielsweise
für den
Fall der Verwendung von zwei, drei, vier oder fünf Armen 14 anzubringen
sind.
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Die
Aufnahmeabschnitte 6, 8 weisen in der 1a und
den nachfolgenden Figuren jeweils eine runde Umfangsfläche auf.
Alternativ kann aber auch wenigstens einer der Aufnahmeabschnitte 6, 8 in Form
eines Mehrkants ausgebildet sein, d. h. mit einer mehreckigen Umfangsfläche (nicht
dargestellt). Dabei liegen die Arme 14 entsprechend an
den ebenen Flächen
des Mehrkants an.
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Die
Arme 14 weisen in dem Ausführungsbeispiel gemäß 1a an
beiden Enden jeweils einen Eingriffsabschnitt 20 auf, der
beispielsweise in einen Abschnitt eines Lagers (nicht dargestellt),
beispielsweise eine Nut, eingreifen kann. Alternativ kann der Eingriffabschnitt 20 auch
beispielsweise hinter das Lager eingreifen bzw. dieses umgreifen.
Die Spindel 12, die an ihrem unteren Ende 22 abstützbar ausgebildet
ist, wird beispielsweise an einer Welle (nicht dargestellt) auf
der das Lager angeordnet ist abgestützt, während der Eingriffabschnitt 20 an
dem Lager eingreift bzw. dieses umgreift. Die Spindel 12 wird nun
so gedreht, dass sich die Aufnahmeeinrichtung 4 von dem
Lager und seiner Welle wegbewegt und dadurch eine Zugkraft auf das
Lager erzeugt wird. Durch das Drehen der Spindel 12 und
das Aufbringen einer entsprechenden Zugkraft kann das Lager von der
Welle abgezogen werden.
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Die
Arme 14 weisen, wie in 1a dargestellt
ist, an beiden Enden jeweils einen Eingriffsabschnitt 20 auf.
Wahlweise kann zusätzlich
auch wenigstens ein Hinterschnitt 24 jeweils an dem Arm 14 ausgebildet
werden. Durch den Hinterschnitt 24 wird hierbei die Tiefe
des zugeordneten Eingriffsabschnitts 20 verkürzt, wodurch,
wie in den 3a–3e und 4a–4e gezeigt
ist, die Arme 14 je nach Befestigung unterschiedliche Durchmesser
d bilden können.
Des Weiteren kann der Arm 14 mit seinem Hinterschnitt 24 an
der Aufnahmeeinrichtung 4 befestigt werden, wie in den 3e und 4e gezeigt
ist. Dadurch kann der Arm 14 in unterschiedlichen Armlängen 1 montiert
werden, wobei der Arm parallel und axial bei der Anbringung ausgerichtet
werden kann. Dies gilt für
alle Ausführungsbeispiele.
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Der
Eingriffsabschnitt 20 bzw. der Hinterschnitt 24 ist
dabei gegenüber
einer Basis 26 des Arms 14 abgerundet ausgebildet
mit einem Durchmesser r1, wobei der Durchmesser vorzugsweise so gewählt ist,
dass beim Befestigen des Arms 14 an der Aufnahmeeinrichtung 4 ein
stabiler Anlagezustand bzw. Anlagekontakt erreicht werden kann.
Des Weiteren dienen die abgerundeten Flächen dazu, dass eine scharfkantige
Bruchstelle verhindert wird, wobei ein Freiraum und somit ein nicht
mit einer Kraft beaufschlagter Raum entsteht.
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Der
Aufnahmeabschnitt 6, 8 kann dabei vorzugsweise
an seinen beiden Kanten 28, 30 abgeschrägt ausgebildet
werden. Dabei sind die Kanten 28, 30 derart abgeschrägt, dass
es zu keiner Berührung
mit dem abgerundeten Bereich zwischen dem Eingriffsabschnitt 20 bzw.
dem Hinterschnitt 24 und der Basis 26 des Arms 14 kommt,
sondern dass ein Spalt dazwischen gegeben ist.
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Des
Weiteren weist zumindest die Kontaktfläche jedes Arms 14 eine
Krümmung
bzw. einen Radius r2 auf, welcher vorzugsweise kleiner ausgebildet ist
als beispielsweise der Radius des kleinsten vorgesehenen Aufnahmeabschnitts 6, 8 der
Aufnahmeeinrichtung 4 des Bausatzes. Dadurch wird gewährleistet,
dass die beiden Aussenkanten 32, 34 des jeweiligen
Arms 14 an der Umfangsfläche 16 des Aufnahmeabschnitts 6, 8 der
Aufnahmeeinrichtung 4 anliegen, wodurch ein Wackeln verhindert
werden kann. Dabei muss der Arm 14 grundsätzlich nicht über die gesamte
Länge mit
einem Radius r2 versehen werden, sondern wenigstens in dem Bereich,
indem der Arm 14 an der Umfangsfläche 16 des jeweiligen
Aufnahmeabschnitts 6, 8 befestigt ist. Da grundsätzlich nicht
nur auf einer Seite sondern auch auf beiden Seiten des Arms 14 wenigstens
ein Eingriffsabschnitt 20 und/oder ein Hinterschnitt 24 vorgesehen
sein kann, können
auch beide Seiten des Arms 14 mit der entsprechenden Krümmung mit
dem Radius r2 versehen sein, zumindest in dem Bereich in dem der Arm
an dem jeweiligen Aufnahmeabschnitt 6, 8 anliegt.
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In
dem Fall, dass die Aufnahmeeinrichtung 4 bzw. wenigstens
einer ihrer Aufnahmeabschnitte 6, 8 als Mehrkant
ausgebildet ist, muss der Arm 14 nicht notwendigerweise
mit einem Radius im Bereich der Kontaktfläche ausgebildet werden, sondern
kann eine ebene Fläche
aufweisen und somit flächig
an einem Abschnitt des Mehrkants anliegen.
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In 1b sind
im Gegensatz zu der 1a zwei Arme 14 an
dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 der Aufnahmeeinrichtung 4 befestigt.
Die Arme 14 sind dabei mit ihren Eingriffsabschnitten 20 in
der Nut 9 aufgenommen, welche zur Aufnahme der Abzugskraft
und zur Fixierung der Arme 14 dient. Die Nut 9 weist
dabei eine ausreichende Tiefe und Breite a auf, um einen Eingriffsabschnitt 20 eines
Arms 14 aufzunehmen. Der Arm 14 kann dabei derart
in der Nut 9 angeordnet werden, dass er mit seinem Eingriffsabschnitt 20 in
der Nut 9 anliegt, so dass die Abzugskraft im Wesentlichen über die
Nut 9 aufgenommen wird und der Arm 14 außerdem in
der Nut 9 fixiert wird. Grundsätzlich kann der Arm 14 mit
seinem Eingriffsabschnitt 20 auch derart in der Nut 9 angeordnet werden,
dass der Eingriffsabschnitt 20 nicht auf der Nut 9 aufliegt.
In diesem Fall, kann die Gewindebohrung 18 bzw. die Gewindeschraube
so gewählt
werden, dass sie die Abzugskraft, die an dem Arm 14 angreift
aufnimmt und den Arm 14 fixiert.
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Durch
das Vorsehen von zwei Aufnahmeabschnitten 6, 8 können die
Arme 16 in verschiedenen Armlängen 1 montiert werden,
je nachdem, wie Tief ein Lager auf einer Welle sitzt. Des Weiteren
können die
Aufnahmeabschnitte 6, 8 hierbei unterschiedlich große Durchmesser
aufweisen, so dass hierbei zusätzlich
der Durchmesser d der durch die Arme 14 gebildet wird variiert
werden kann, wie insbesondere in den 3a–3e und 4a–4e gezeigt ist.
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In 1b sind
des Weiteren die beiden Arme 14 gegenüberliegend und um 180° gedreht
an der Aufnahmeeinrichtung 4 montiert. Der jeweilige Arm 14 ist
dabei mit dem Ende an dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 befestigt,
dessen Eingriffsvorsprung 20 eine größere Tiefe aufweist. Durch
das Vorsehen der Eingriffsvorsprünge 20 mit
unterschiedlichen Tiefen können
die Arme 14 an unterschiedliche Durchmesser von abzuziehenden
Lagern angepasst werden.
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An
dem Umfang der Aufnahmeabschnitte 6, 8 ist jeweils
eine vorbestimmte Anzahl an Gewindebohrungen 10 vorgesehen,
wobei die Gewindebohrungen 10 in radialer Richtung an dem
entsprechenden Aufnahmeabschnitt 6, 8 angeordnet
sind.
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Wie
in den 1a bis 1c gezeigt
ist, können
je nach Einsatzzweck eine unterschiedliche Anzahl von Armen 14 an
den Aufnahmeabschnitten 6, 8 angeordnet werden,
in unterschiedlichen Positionen zueinander. Dabei können fünf Arme 14 an
dem ersten Aufnahmeabschnitt 6 angeordnet werden, wie in 1a gezeigt
ist. Alternativ können
auch zwei Arme 14 jeweils gegenüberliegend an dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 angeordnet
sein, wie in 1b gezeigt ist, oder drei Arme
in Abständen
von 120° zueinander
montiert werden, wie in 1c gezeigt
ist.
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In 1c sind
die drei Arme 14 jeweils an dem zweiten Aufnahmeabschnitt 8 befestigt.
Der jeweilige Arm 14 ist dabei mit dem Ende an dem Aufnahmeabschnitt 8 befestigt,
dessen Eingriffsvorsprung 20 eine geringere Tiefe aufweist,
dadurch, dass er mit einem Hinterschnitt 24 versehen ist.
Der Durchmesser d, der durch die Arme 14 gebildet wird, kann
dadurch verkleinert werden und somit an ein entsprechend kleineres,
abzuziehendes Lager angepasst werden.
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In 2 ist
ein zweites erfindungsgemäßes Ausführungsbeispiel
dargestellt. Das zweite Ausführungsbeispiel
unterscheidet sich dabei im Wesentlichen von dem ersten Ausführungsbeispiel
dadurch, dass die Aufnahmeinrichtung 4 bzw. die Aufnahmeabschnitte 6, 8 einen
kleineren Durchmesser aufweisen, wie die Aufnahmeabschnitte 6, 8 in
den 1a–1c.
Durch die Wahl des Durchmessers der Aufnahmeabschnitte 6, 8 können die
jeweiligen Aufnahmeeinrichtungen 4 ebenfalls an unterschiedliche
Durchmesser der abzuziehenden Lager angepasst werden. Grundsätzlich können die
Durchmesser der Aufnahmeabschnitte 6, 8 aber auch
gleich groß sein.
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Dabei
kann je nach Bausatz grundsätzlich beispielsweise
auch die Breite a der Nut 9 bzw. der Abstand zwischen den
Aufnahmeabschnitten 6, 8 einer Aufnahmeeinrichtung 4 oder
deren Dicke variiert werden, so dass zusätzliche Variationsmöglichkeiten bezüglich der
Armlänge 1 bereitgestellt
werden können.
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Die
in den 1a–1c und 2 gezeigten
Aufnahmeeinrichtungen 4 können wahlweise mit wenigstens
einer Segmentausnehmung 36 versehen sein, welche dazu dient,
einen Aufnahmebereich für etwaige
Arme des die Achse aufnehmenden Gegenstandes, beispielsweise einen
Scheibenwischerarm (nicht dargestellt) oder dergleichen, zu gewährleisten.
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In
den 3a–3e ist
an einem Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Werkzeugs 2 gezeigt,
wie die Armlängen 1 der
Arme 14, der Durchmesser d der durch die Arme 14 gebildet
wird, die Anordnung der Arme 14 sowie die Anordnung der Aufnahmeeinrichtung 4 variiert
werden kann. Die Spindel 12 des erfindungsge mäßen Werkzeugs 2 wurde
dabei aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt. Die 3a–3e beschränken sich
dabei auf Ausführungsbeispiele
bei denen die Arme 14 derart angeordnet sind, dass sie
ein Lager (nicht dargestellt) von außen umgreifen können. Die
in den 3a–3e gezeigten
Varianten können
auch jeweils entsprechend angewendet werden, wenn ein Lager beispielsweise
von innen umgriffen werden soll. Hierzu müssen die Arme 14,
wie sie in den 3a–3e gezeigt
sind, lediglich umgedreht an dem jeweiligen Aufnahmeabschnitt 4 montiert
werden, indem die Eingriffsvorsprüngen 20 statt nach
innen, wie in den 3a–3e, nach
außen
zeigen. Entsprechendes gilt für
die 4a–4e und
auch für
die 1a–1c und 2.
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Grundsätzlich können die
Arme 14 aber auch auf beiden Seiten wenigstens einen Eingriffsvorsprung 20 und/oder
einen Hinterschnitt 24 aufweisen (nicht dargestellt).
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Die
Aufnahmeeinrichtung 4, wie sie in den Ausführungsbeispielen
in den 3a–3e verwendet
wird, ist in 3f als Draufsicht und in 3g als
Schnittansicht A-A dargestellt.
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In
den 4a–4e ist
an einem weiteren Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Werkzeugs 2 ebenfalls
gezeigt, wie die Armlängen 1 der Arme 14,
der Durchmesser d der durch die Arme 14 gebildet wird,
sowie die Anordnung der Arme 14 und der Aufnahmeeinrichtung 4 variiert
werden kann. Dabei wurde die Spindel 12 des erfindungsgemäßen Werkzeugs 2,
wie oben, aus Gründen
der Übersichtlichkeit
nicht dargestellt. Das Werkzeug 2, wie in den 4a–4e dargestellt
ist, unterscheidet sich dabei im Wesentlichen von dem Werkzeug 2 gemäß der 3a–3e dadurch,
dass die beiden Aufnahmeabschnitte 6, 8 einen
kleineren Durchmesser aufweisen. Die Ausführungseinrichtung 4 wie
sie in den 4a–4e verwendet
wird, ist in 4f in einer Draufsicht dargestellt
und in 4g als Schnittansicht B-B.
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Wie
aus 3f und 4f hervorgeht
können
an den Aufnahmeabschnitten 6, 8 jeweils mindestens
ein Arm 14 und maximal sieben Arme 14 vorgesehen
werden entsprechend der sieben Gewindebohrungen 10. Des
Weitere kann die Aufnahmeeinrichtung 4, wie beispielsweise
in den 3a und 3b und 4a und 4b gezeigt
ist, auch jeweils um 180° gedreht
werden.
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Die
Anzahl und Lager der Gewindebohrungen 10 kann in dem ersten
wie in dem zweiten Aufnahmeabschnitt 6, 8 beliebig
variiert werden. Auch muss die Anzahl und Anordnung der Gewindebohrungen 10 bei
beiden Aufnahmeabschnitten 6, 8 nicht identisch
sein, sondern kann unterschiedlich ausgebildet werden.
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In
den 5a und 5b ist
der Arm 14, wie er in den 3a–3e bzw. 4a–4e gezeigt
ist, einmal in einer Seitenansicht und einmal in einer Rückansicht
dargestellt.
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Der
Arm 14 weist dabei an einem Ende einen Eingriffsvorsprung 20 und
einen Hinterschnitt 24 auf. An seinem anderen Ende weist
der Arm 14 nur einen Eingriffsvorsprung 20 auf.
Wie in 5b gezeigt ist, sind an der
Basis 26 des Arms 14 beispielsweise vier Bohrungen 38 vorgesehen,
mit denen der Arm 14 an der Aufnahmeeinrichtung 4 mit
verschiedenen Armlängen 1 befestigt
werden kann.
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In 5c ist
der Arm 14 in einer Draufsicht dargestellt, der Eingriffsvorsprung 20 kann
dabei wahlweise ebenfalls mit einem Radius r3 versehen sein. Dadurch
kann der Durchmesser bzw. der Radius r0 der Nut 9 größtmöglichst
ausgebildet werden, ohne mit dem jeweiligen Arm 14 in Berührung zu kommen,
wenn dieser derart an dem Aufnahmeabschnitt 6, 8 befestigt
ist, wie beispielsweise in den 4a–4d gezeigt
ist. Der Radius r0 der Aufnahmeeinrichtung 4 im Bereich
der Nut 9 und der Radius r3 des jeweiligen Arms 14 im
Bereich des in die Nut 9 eingreifenden Eingriffsabschnitts 20 sind
derart aufeinander abgestimmt, dass der Radius r0 der Nut 9 kleiner
ausgebildet werden kann als der Radius r3 des entsprechenden Eingriffsabschnitts 20 des
Arms 14. Dabei kann der Radius r3 des Arms 14 des
in die Nut 9 eingreifenden Eingriffabschnitts 20 und
des anderen Radius r2 des Arms unterschiedlich oder identisch ausgebildet
sein. Die Tiefe und Breite a der Nut 9 ist vorzugsweise
derart gewählt,
dass der Arm 14 mit seinem Eingriffsabschnitt 20 in
die Nut 9 eingreifend befestigt werden kann, wie beispielsweise
in 4a–4d dargestellt
ist.
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Beispielsweise
weist der Werkzeugsatz Arme 14 auf, deren Radien r3 an
den in 5a und 5b dargestellten
oberen freien Enden des Eingriffsvorsprungs 20 jeweils
derart ausgebildet sind, dass die mit dem Radius r3 gekrümmten Abschnitte der
Arme 14 bei einer Anordnung an der Aufnahmeeinrichtung 4 gemäß 4b jeweils
Kreisbogenabschnitte eines gemeinsamen Kreises mit Radius r3, d.
h. mit einem Durchmesser d gemäß 4b bilden. Analog
können
die Arme 14 an den in 5a unten dargestellten
freien Enden des Eingriffsvorsprungs 20 jeweils einen Radius
r3' derart aufweisen,
dass die mit dem Radius r3' gekrümmten Abschnitte
bei einer Anordnung der Arme 14 an der Aufnahmeeinrichtung 4 gemäß 4e jeweils
Kreisbogenabschnitte eines gemeinsamen Kreises mit dem Radius r3', d. h. mit einem
Durchmesser d gemäß 4e bilden.
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Es
ist für
einen Fachmann offensichtlich, dass die Arme 14 an den
oberen und unteren Enden unterschiedliche Radien r3 und r3' oder gleiche Radien
aufweisen können,
und/oder dass verschiedene Sätze
an Armen in dem Werkzeugsatz vorgesehen sein können, welche sich unterscheidende
Radien r3 bzw. r3' besitzen.
Hier ist jeglich erdenkliche Kombination möglich.
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Derartige
Ausgestaltungen der Radien r3 bzw. r3' optimieren ein Hintergreifen vorbestimmter abzuziehender
Lager, Buchsen oder dergleichen mit einem vorbestimmten Durchmesser.
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Wie
in dem Schnitt C-C in 5d und dem Schnitt D-D in 5e gezeigt,
weist jeder Arm 14 und insbesondere jede an der Aufnahmeeinrichtung 4 mögliche Anlagefläche eine
Krümmung
bzw. den Radius r2 auf, welcher vorzugsweise kleiner ausgebildet
ist als der Radius der Aufnahmeabschnitte 6, 8. Dadurch
wird gewährleistet,
dass die beiden Aussenkanten 32, 34 der Längsseiten
der Arme 14 an den Umfangsflächen 16 der Aufnahmeabschnitte 6, 8 anliegen
und ein Wackeln verhindert werden.
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Die
Materialien der Aufnahmeeinrichtung, der Arme und der Spindel bestehen
vorzugsweise aus einem wärmebehandelten,
hochlegierten Strahl.
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Obwohl
die vorliegende Erfindung anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
vorstehend beschrieben wurde, ist sie darauf nicht beschränkt, sondern
auf vielfältige
Weise modifizierbar. Des Weiteren können die zuvor beschriebenen
Ausführungsbeispiele
miteinander kombiniert werden, insbesondere einzelne Merkmale davon.
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- 2
- Werkzeug
- 4
- Aufnahmeeinrichtung
- 6
- Aufnahmeabschnitt
- 8
- Aufnahmeabschnitt
- 9
- Nut
- 10
- Gewindebohrung
- 12
- Spindel
- 14
- Arm
- 16
- Umfangsfläche (Aufnahmeabschnitt)
- 18
- Gewindebohrung
- 20
- Eingriffsvorsprung
- 22
- unteres
Ende (Spindel)
- 24
- Hinterschnitt
- 26
- Basis
(Arm)
- 28
- Kante
(Aufnahmeabschnitt)
- 30
- Kante
(Aufnahmeabschnitt)
- 32
- Aussenkante
(Arm)
- 34
- Aussenkante
(Arm)
- 36
- Segmentausnehmung
- 38
- Bohrung