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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Tintenpatrone, einen Hauptkörper,
und eine Nachfülleinheit einer Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung.
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[Hintergrund der Erfindung]
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Die
Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung spritzt Tintentröpfchen
von einem Aufzeichnungskopf auf ein zugeführtes Aufzeichnungspapier,
um ein Bild auf dem Aufzeichnungspapier aufzuzeichnen. Im Allgemeinen
ist Tinte vorausgehend in einem Tintentank vom Patronentyp (Tintenpatrone)
gespeichert, und die Tinte wird dem Aufzeichnungskopf von der Tintenpatrone
zugeführt. Wenn die Restmenge der im Tintentank gespeicherten
Tinte abnimmt, muss die Tintenpatrone daher mit einer neuen ersetzt
werden (siehe z. B.
Japanische
Patentoffenlegungsschriften 11-348303 ,
10-109427 ,
2004-345246 ,
2005-219416 und
2005-96446 ). Im Allgemeinen ist
die Tintenpatrone in einem Gehäuse aufgenommen, das in
der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung montiert ist.
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Tintenpatronen
umfassen einen Typ mit Schlitten und einen Typ ohne Schlitten. Die
Tintenpatrone vom Typ mit Schlitten ist an einem Schlitten montiert,
auf dem der Aufzeichnungskopf montiert ist, und der sich in einer
Richtung senkrecht zu einer Papiertransportrichtung hin und her
bewegen kann. Ein Gehäuse ist an dem Schlitten montiert,
und die Tinte wird dem Aufzeichnungskopf aus der im Gehäuse
untergebrachten Tintenpatrone zugeführt.
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Wenn
hingegen die Tintenpatrone vom Typ ohne Schlitten benutzt wird,
ist ein Gehäuse, das die Tintenpatrone aufnimmt, an einer
anderen Stelle in der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung als
auf dem Schlitten vorgesehen. D. h., die Tintenpatrone und das Gehäuse
sind vorausgehend als eine Einheit konfiguriert, und die Einheit
ist an einer Stelle in der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung
vorgesehen. Daher wird Tinte dem Aufzeichnungskopf aus dem die Tintenpatrone
aufnehmenden Gehäuse über eine Tintenzuführungsröhre
und dergleichen zugeführt. Die Einheit wird in der vorliegenden
Anmeldung als Nachfülleinheit bezeichnet.
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Das
Gehäuse der Nachfülleinheit weist im Allgemeinen
eine Klappe auf. Die Klappe ist geschlossen, wenn die Tintenpatrone
im Gehäuse aufgenommen ist. Hierdurch ist die Tintenpatrone
sicher im Gehäuse aufgenommen und gehalten. Eine Tintenzuführnadel
ist im Inneren des Gehäuses angeordnet. Die Tintenzuführnadel
ist in die Tintenpatrone eingeschoben, wenn die Tintenpatrone im
Gehäuse aufgenommen ist. Die Tinte in der Tintenpatrone
wird dem Aufzeichnungskopf über die Tintenzuführnadel, die
Tintenzuführungsröhre und dergleichen zugeführt.
Wenn die Tintenpatrone durch eine neue ersetzt wird, wird die Klappe
geöffnet, und die Tintenpatrone wird aus dem Gehäuse
entnommen (s. z. B.
Japanische
Patentoffenlegungsschrift 6-106730 ).
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[Zusammenfassung der Erfindung]
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Es
ist wünschenswert, dass ein Anwender der Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung
die Tintenpatrone einfach und innerhalb kurzer Zeit auswechseln
kann. D. h., die gebrauchte Tintenpatrone muss einfach aus dem Gehäuse
zu entnehmen sein, und eine neue Tintenpatrone muss einfach in das
Gehäuse einzusetzen sein.
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Nachfülleinheit,
einen in der Nachfülleinheit verwendten Hauptkörper
für eine Nachfülleinheit, und eine Tintenpatrone
für die Nachfülleinheit, die ein einfaches Einsetzen/Entfernen
der Tintenpatrone in/aus ein(em) Gehäuse durch einen Anwender
ermöglichen, zur Verfügung zu stellen.
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1. Tintenpatrone für
eine Nachfülleinheit
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Um
die genannte Aufgabe zu erfüllen, wird eine Tintenpatrone
nach Anspruch 1 zur Verfügung gestellt.
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2. Hauptkörper für
eine Nachfülleinheit
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Um
die genannte Aufgabe zu erfüllen, wird der Hauptkörper
für eine Nachfülleinheit nach Anspruch 8 zur Verfügung
gestellt.
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Bei
dem Hauptkörper für eine Nachfülleinheit kann
die Tintenpatrone im Aufnahmeabschnitt aufgenommen werden, und die
Tintenpatrone wird folgendermaßen aus dem Aufnahmeabschnitt
entnommen. Wenn die Tintenpatrone aus dem Gehäuse entnommen
wird, wird zuerst die Klappe geöffnet. Wenn die Klappe
aus der geschlossenen Position in die offene Position bewegt wird,
zieht das Zugelement die Tintenpatrone auf die Öffnung
hin heraus. Somit kann ein Anwender die Tintenpatrone durch die Öffnung aus
dem Aufnahmeabschnitt heraus ziehen. Wenn die Tintenpatrone im Aufnahmeabschnitt
aufgenommen ist, wird die Tintenpatrone durch die Öffnung
in den Aufnahmeabschnitt eingesetzt, während die Klappe
geöffnet ist. Hierbei wird die in den Aufnahmeabschnitt
einzusetzende Tintenpatrone vorausgehend von dem Zugelement getragen.
Daraufhin wird die Tintenpatrone in den Aufnahmeabschnitt eingesetzt,
wobei sie von dem Zugelement geführt wird.
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Gemäß dem
Hauptkörper für eine Nachfülleinheit
nach Anspruch 9 kann das Zugelement die Tintenpatrone auf die Öffnung
hin heraus ziehen, wenn die Klappe aus der geschlossenen Position
in die offene Position bewegt wird. Ferner wird die Tintenpatrone
von dem Zugelement sicher getragen und geführt, wenn eine
neue Tintenpatrone durch die Öffnung in den Aufnahmeabschnitt
eingesetzt wird. Hierdurch kann die Tintenpatrone einfacher ausgetauscht
werden.
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Gemäß dem
Hauptkörper für eine Nachfülleinheit
nach Anspruch 10 ist der Abstand zwischen dem Paar von Zugelementen
so eingestellt, dass er gleich oder kleiner als eine Breite der
Tintenpatrone ist, da die Klappe mit einer kompakten Größe
entworfen ist, wodurch die Größe des Einheitskörpers
für eine Nachfülleinheit verringert ist.
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Gemäß dem
Hauptkörper für eine Nachfülleinheit
nach Anspruch 11 kann die Tintenpatrone von einem Anwender durch
den Aufnahmeabschnitt auf der Vorderseite des Hauptkörpers
für eine Nachfülleinheit eingesetzt und herausgenommen
werden, so dass die Tintenpatrone einfacher ausgetauscht werden
kann. Wenn die Klappe in die offene Position bewegt wird, wird der
Hakenabschnitt gedreht, so dass die Tintenpatrone aus dem Hauptkörper
heraus gezogen wird und der Hakenabschnitt als Führungselement
dient. Daher ist der Aufbau des Zugelements einfach, wodurch die
Herstellungskosten des Hauptkörpers für eine Nachfülleinheit
gesenkt werden.
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3. Nachfülleinheit
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Um
die genannte Aufgabe zu lösen, wird die Nachfülleinheit
nach Anspruch 12 zur Verfügung gestellt.
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Eine
gebrauchte Tintenpatrone wird gemäß den folgenden
Schritten ausgetauscht. Wenn die gebrauchte Tintenpatrone aus dem
Gehäuse entnommen wird, wird die Klappe geöffnet.
Wenn die Klappe von der geschlossenen Position in die offene Position bewegt
wird, zieht ein Zugelement die Tintenpatrone auf die Öffnung
hin. Somit kann ein Anwender die Tintenpatrone aus der Öffnung
heraus ziehen. Als Nächstes wird eine neue Tintenpatrone
durch die Öffnung in den Aufnahmeabschnitt eingesetzt.
Hierbei befindet sich die Klappe in der geöffneten Position, und
die neue Tintenpatrone, die in den Aufnahmeabschnitt eingesetzt
werden soll, wird zunächst von dem Zugelement getragen.
Daraufhin wird die Tintenpatrone in den Aufnahmeabschnitt eingesetzt, wobei
sie von dem Zugelement geführt wird.
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Gemäß der
Nachfülleinheit kann das Zugelement die Tintenpatrone sicher
auf die Öffnung hin heraus ziehen, wenn die Klappe aus
der geschlossenen Position in die offene Position bewegt wird. Des Weiteren
wird die Tintenpatrone von dem Zugelement sicher getragen und geführt,
wenn eine neue Tintenpatrone durch die Öffnung in den Aufnahmeabschnitt
eingesetzt wird. Daher kann ein Anwender die Tintenpatrone einfach
austauschen.
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Gemäß der
Nachfülleinheit ist jedes der Zugelemente in der Nut in
der Tintenpatrone ausgebildeten aufgenommen. Da ferner der Abstand
zwischen dem Paar von Zugelementen so eingestellt ist, dass er gleich
oder kleiner als eine Breite der Tintenpatrone ist, stehen die in
der Tintenpatrone aufgenommenen Zugelemente nicht aus der Tintenpatrone
vor. Daher ist die Klappe mit einer kompakten Größe
entworfen, wodurch die Größe der Nachfülleinheit
verringert ist.
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Gemäß der
Nachfülleinheit kann die Tintenpatrone einfacher ausgetauscht
werden, da die Tintenpatrone von einem Anwender auf der Vorderseite der
Nachfülleinheit in den Aufnahmeabschnitt eingesetzt und
aus diesem herausgenommen werden kann. Wenn die Klappe in die offene
Position bewegt wird, wird der Hakenabschnitt gedreht, so dass die Tintenpatrone
aus der Nachfülleinheit heraus gezogen wird. Der Hakenabschnitt
dient auch als Führungselement. Hierdurch wird der Aufbau
des Zugelements vereinfacht, wodurch die Herstellungskosten der
Nachfülleinheit verringert sind.
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[Effekte der Erfindung]
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Gemäß der
vorliegenden Erfindung wird die Tintenpatrone einfach aus dem Gehäuse
entnommen, da die Tintenpatrone von dem Zugelement aus dem Gehäuse
heraus gezogen wird, wenn die Klappe aus der geschlossenen Position
in die offene Position bewegt wird. Ausserdem wird eine neue Tintenpatrone
von dem Zugelement so geführt, dass sie in dem Gehäuse
aufgenommen wird, wenn die Klappe offen ist. Somit wird eine neue
Tintenpatrone einfach in das Gehäuse eingesetzt. D. h.,
wenn ein Anwender einfach die Klappe öffnet, wird die gebrauchte Tintenpatrone
aus dem Gehäuse heraus gezogen, und der Anwender kann eine
neue Tintenpatrone einfach in dem Gehäuse unterbringen,
während die Klappe offen ist. Somit kann die Tintenpatrone
sehr einfach ausgetauscht werden.
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(KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG)
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1 ist
eine perspektivische Aussenansicht einer Multifunktionsvorrichtung
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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2 ist
eine Zeichnung, die den inneren Aufbau der Multifunktionsvorrichtung
gemäß der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung schematisch veranschaulicht.
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3 ist
eine Zeichnung, die den inneren Aufbau des Scannerteils der Multifunktionsvorrichtung
gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
schematisch veranschaulicht.
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4 ist
eine Zeichnung, die den inneren Aufbau des Druckerteils der Multifunktionsvorrichtung
gemäß der Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
schematisch veranschaulicht.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht einer Nachfülleinheit gemäß der
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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6 ist
eine Querschnittansicht entlang VI-VI in 5.
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7 ist
eine Seitenansicht der Hauptteile des Einheit-Hauptkörpers
der Nachfülleinheit gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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8 ist
eine Querschnittansicht des Einheit-Hauptkörpers der Nachfülleinheit
gemäß der Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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9 ist
eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht der Klappe der
Nachfülleinheit gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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10 ist
eine auseinander gezogene perspektivische Ansicht der Klappe der
Nachfülleinheit gemäß der Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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11 ist
eine Querschnittansicht der Nachfülleinheit gemäß der
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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12 ist
eine vergrößerte Ansicht von Hauptteilen von 11.
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13 ist
eine Seitenansicht einer Tintenpatrone gemäß der
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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14 ist
eine perspektivische Ansicht der Tintenpatrone gemäß der
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung.
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15 ist
eine Zeichnung, die den zusammengesetzten Aufbau der Tintenpatrone,
eines Gehäuses und eines Ausziehelements gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung schematisch veranschaulicht.
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16 ist
eine Zeichnung, die ein modifiziertes Beispiel für den
zusammengesetzten Aufbau der Tintenpatrone, eines Gehäuses
und eines Ausziehelements gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung schematisch veranschaulicht.
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17 ist
eine Zeichnung, die ein anderes modifiziertes Beispiel für
den zusammengesetzten Aufbau der Tintenpatrone, eines Gehäuses
und eines Ausziehelements gemäß einer Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung schematisch veranschaulicht.
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(BESTE AUSFÜHRUNGSFORMEN DER
ERFINDUNG)
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Die
vorliegende Erfindung wird im Nachfolgenden basierend auf bevorzugten
Ausführungsformen und unter Bezugnahme die jeweiligen Zeichnungen
ausführlich beschrieben.
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1 ist
eine perspektivische Aussenansicht einer Multifunktionsvorrichtung
gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung.
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Die
Multifunktionsvorrichtung 10 ist eine MFD (Multi Function
Device), die in einteiliger Ausführung einen Druckerteil 11 auf
der Unterseite und einen Scannerteil 12 auf der Oberseite
aufweist, und besitzt verschiedene Funktionen wie etwa eine Druckerfunktion,
Scannerfunktion, Kopierfunktion, und Faxfunktion. Die Multifunktionsvorrichtung 10 wird
in erster Linie mit einem Computer (nicht dargestellt) verbunden
und zeichnet Bilder und Texte auf Aufzeichnungspapier auf, das als
Aufzeichnungsmedium dient, basierend auf Bilddaten und Textdaten,
die vom Computer her übertragen werden. Ausserdem kann
die Multifunktionsvorrichtung 10 mit einer externen Vorrichtung
wie etwa einer digitalen Kamera verbunden werden, um von der digitalen
Kamera ausgegebene Bilddaten auf dem Aufzeichnungspapier aufzuzeichnen.
Ausserdem weist die Multifunktionsvorrichtung 10 einen
weiter unten beschriebenen Schlitzteil 61 auf und ermöglicht
das Aufzeichnen von auf einem Speichermedium gespeicherten Bilddaten oder
dergleichen auf dem Aufzeichnungspapier, indem verschiedene Typen
von Speichermedium wie etwa eine Speicherkarte in diesen Schlitzteil 61 eingeführt
werden.
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Die
Unterscheidungsmerkmale der Multifunktionsvorrichtung 10 gemäß der
vorliegenden Ausführungsform bestehen darin, dass der erwähnte Druckerteil 11 als
Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung ausgelegt ist und auf der
Frontfläche der Vorrichtung eine Nachfülleinheit 70 aufweist,
welche vorab die Tinte speichert, die dem Aufzeichnungskopf zugeführt
wird, der Tintentropfen ausgibt, und darin, dass diese Nachfülleinheit 70 einen
Aufbau besitzt, der die Operationen zum Einsetzen und Entfernen der
Tintenpatrone unterstützt, so dass der Anwender dieser
Multifunktionsvorrichtung 10 die Operation zum Auswechseln
der Tintenpatrone sehr einfach und schnell vornehmen kann. Da die
vorliegende Erfindung in Form der Nachfülleinheit 70 implementiert ist,
die in die weiter unten beschriebene Multifunktionsvorrichtung 10 eingegliedert
ist, dürfte es aus sich heraus verständlich sein,
dass die Konfiguration der Multifunktionsvorrichtung 10 zweckmäßig
modifiziert werden kann, ohne den Kerngedanken der vorliegenden
Erfindung zu ändern.
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2 ist
eine Zeichnung, die den inneren Aufbau der erwähnten Multifunktionsvorrichtung 10 schematisch
veranschaulicht. 3 ist eine Zeichnung, die den
inneren Aufbau des erwähnten Scannerteils 12 (des
in 2 durch die gepunktete Linie angegebenen Abschnitts)
schematisch veranschaulicht.
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Gemäß der
Darstellung in 2 weist der Scannerteil 12 ein
Vorlagenglas 13, das als FBS (Flatbed Scanner; Flachbett-Scanner)
dient, und einen auf diesem vorgesehenen Vorlagendeckel 15 auf.
Der Vorlagendeckel 15 weist einen automatischen Vorlageneinzugmechanismus
(im Nachfolgenden: "ADF" (Automatic Document Feeder)) 14 auf und
ist über Scharniere, die ein Öffnen und Schließen ermöglichen,
an der Rückfläche des Vorlagenglases 13 angebracht.
Somit wird der Vorlagendeckel 15 durch Verschwenken in
der Richtung des Pfeils 16 bezogen auf das Vorlagenglas 13 geöffnet und
geschlossen. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist das
Vorlagenglas 13 im Gehäuse der Multifunktionsvorrichtung 10 enthalten,
und der Vorlagendeckel 15 stellt einen Teil der Oberseite
der Multifunktionsvorrichtung 10 dar.
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Das
Vorlagenglas 13 dient auch als der Rahmen des Scannerteils 12.
Gemäß der Darstellung in 3 ist eine
Kontaktglasscheibe 20 an der Decke 19 des Vorlagenglases 13 vorgesehen.
Des Weiteren ist eine Bildleseeinheit 18 innerhalb des
Vorlagenglases 13 angeordnet. Dokumente werden zwischen dem
Vorlagendeckel 15 und der Kontaktglasscheibe 20 angeordnet.
Die Bildleseeinheit 18 liest ein Bild aus dem Dokument
aus, indem sie sich auf der Unterseite der Kontaktglasscheibe 20 an
der Kontaktglasscheibe 20 entlang, d. h. in 3 in
der zur Zeichnungsebene senkrechten Richtung, bewegt.
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Die
Dokumentleseeinheit 18 weist eine CIS-Einheit 21,
eine Führungswelle 22, eine Rolleneinheit 23 und
einen nicht dargestellten Riemenantrieb auf. Bei der vorliegenden
Ausführungsform weist die Dokumentleseeinheit 18 einen
CIS (Kontaktbildsensor; Contact Image Sensor) auf, jedoch kann selbstverständlich
ein reduzierender optischer Bildsensor wie etwa eine CCD (ladungsgekoppelte Vorrichtung;
Charge Coupled Device) anstelle eines CIS verwendet werden. Die
CIS-Einheit 21 weist ein schmales, quaderförmiges
Gehäuse 43 auf, und dieses Gehäuse 43 wird
von einem Schlitten 24 getragen, an dem es angebracht ist.
Die Führungswelle 22 ist in einer zur Zeichnungsebene
der gleichen Zeichnung senkrechten Richtung montiert. Diese Führungswelle 22 verläuft
durch den unteren Endteil 25 des Schlittens 24.
D. h., die CIS-Einheit 21 wird von dieser Führungswelle 22 getragen
und führt unter Führung durch die Führungswelle 22 eine
Gleitverschiebung aus. Der erwähnte Riemenantrieb weist einen
Steuerriemen (nicht dargestellt) auf, der beispielsweise von einem
Motor angetrieben wird. Ein Abschnitt dieses Steuerriemens ist mit
dem unteren Endteil 25 des Schlittens 24 gekoppelt.
Wenn der Riemenantrieb betätigt wird, bewegt sich der Schlitten 24 daher
zusammen mit dem Steuerriemen, und im Ergebnis bewegt sich die CIS-Einheit 21 auf
der Unterseite der Kontaktglasscheibe 20.
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Die
erwähnte Rolleneinheit 23 ist an beiden Enden
der CIS-Einheit 21 angeordnet. Die Rolleneinheit 23 berührt
die Bodenfläche 26 der Kontaktglasscheibe 20.
Des Weiteren rollt diese Rolleneinheit 23 in der Bewegungsrichtung
des Schlittens 24 über die Rückfläche 26 der
Kontaktglasscheibe 20 ab, wenn sich der Schlitten 24 bewegt.
Mit anderen Worten fördert diese Rolleneinheit 23 eine
problemlose Bewegung der CIS-Einheit 21. Des Weiteren spielt
die Rolleneinheit 23 auch die Rolle eines Abstandhalters, der
einen konstanten Abstand zwischen der CIS-Einheit 21 und
dem auf der Kontaktglasscheibe 20 aufliegenden Kontakt
beibehält.
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Gemäß der
Darstellung in 1 weist der Vorlagendeckel 15 den
erwähnten ADF 14 auf. Dieser ADF 14 ist
so konfiguriert, dass er die kontinuierliche Zuführung
eines Dokumentes bis zu einer vorgegebenen Anzahl von Blättern
aus einem Vorlagenfach 47 zu einem Papierausgabefach 46 ermöglicht. Der
Mechanismus für die kontinuierliche Zuführung von
Dokumenten ist in den Vorlagendeckel 15 eingebaut. Da der
ADF 14 einen bekannten Aufbau besitzt, wird auf eine ausführliche
Beschreibung davon verzichtet. Der ADF 14 kann bei der
vorliegenden Ausführungsform auch weggelassen werden.
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4 ist
eine Zeichnung, welche die interne Konfiguration des Druckerteils 11 (des
in 2 durch eine gepunktete Linie angegebenen Teils)
schematisch darstellt. Die zur Zeichnungsebene senkrechte Richtung
in 4 ist die Breitenrichtung der Multifunktionsvorrichtung 10,
die mit der zur Zeichnungsebene senkrechten Richtung in 2 überein stimmt.
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Gemäß der
Darstellung in 2 und 4 weist
der Druckerteil 11 einen Bildaufzeichnungsteil 28 mit
einem von dem erwähnten Vorlagenglas 13 gebildeten
Rahmen und einem Tintenstrahl-Aufzeichnungskopf 27 (im
Nachfolgenden einfach als "Aufzeichnungskopf 27" bezeichnet)
auf. Mit anderen Worten besteht der Druckerteil 11 bei
der vorliegenden Ausführungsform aus einer Tintenstrahl-Aufzeichnungsvorrichtung.
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Gemäß der
Darstellung in 4 weist der Druckerteil 11 die
erwähnte Nachfülleinheit 70 auf. Diese
Nachfülleinheit 70 ist vor dem Vorlagenglas 13, d.
h. auf der Seite der Frontfläche 71 enthalten,
wie in 1 gezeigt ist. Bei der vorliegenden Ausführungsform
kann die Nachfülleinheit 70 vier Tintenpatronen
aufnehmen und enthalten. Die Tintenpatronen enthalten Tinte in den
Farben Schwarz, Gelb, Magenta und Cyan. Die in diesen Tintenpatronen
enthaltenen verschiedenfarbigen Tinten sind dazu vorgesehen, dem
erwähnten Aufzeichnungskopf 27 über eine
Tintenröhre (Zuführungsröhre) zugeführt
zu werden. Die Tintenröhre ist in 4 nicht
bildlich dargestellt.
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Das
den Rahmen des Druckerteils 11 darstellende Vorlagenglas 13 hat
eine Öffnungs-/Schließabdeckung 72 auf
der Seite der erwähnten Frontfläche 71.
Diese Öffnungs-/Schließabdeckung 72 öffnet
und verschließt eine an einem Endteil dieser Frontfläche 71 vorgesehene Öffnung 73.
Genauer gesagt ist die Öffnungs-/Schließabdeckung 72 zwischen
einer Position, in der sie die Nachfülleinheit 70 durch
die Öffnung 73 freigibt, indem sie gemäß der
Darstellung in 1 nach vorne geneigt ist, und
einer Position, in der die Nachfülleinheit 70 aufgenommen
ist und die Öffnung 73 geschlossen ist, verschwenkbar.
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Des
Weiteren ist das Vorlagenglas 13 mit einer Öffnung 42 in
der Mitte ihrer Frontfläche versehen, und eine Papierzuführkassette 29 ist
in dieser Öffnung 42 (siehe 4)
angeordnet. Gemäß der Darstellung in 4 wird
das aus der Papierzuführkassette 29 zugeführte
Aufzeichnungspapier in ein in der Öffnung 42 vorgesehenes
Papierausgabefach 32 ausgegeben, nachdem das Bild auf die
weiter unten beschriebene Weise aufgezeichnet wurde. Eine Kipp-Trennplatte 30 ist
auf der Innenseite der erwähnten Papierzuführkassette 29 (rechts
in 4) angeordnet. Diese Kipp-Trennplatte 30 trennt
die in der Papierzuführkassette 29 gestapelten
Aufzeichnungspapierblätter und leitet sie nach oben. Ein
Papierförderpfad 31 ist von der Kipp-Trennplatte 30 aus nach
oben hin ausgebildet. Der Papierförderpfad 31 erstreckt
sich nach oben und biegt dann nach links ab, so dass er sich von
der Rückflächenseite der Multifunktionsvorrichtung 10 zur
Frontflächenseite erstreckt. Des Weiteren verläuft
der Papierförderpfad 31 durch den Bildaufzeichnungsteil 28 und
in das Papierausgabefach 32. Somit wird das in der Papierzuführkassette 29 aufgenommene
Aufzeichnungspapier durch den Papierförderpfad 31 zum
Bildaufzeichnungsteil 28 geführt, indem es von
unten nach oben eine Umkehrbewegung ausführt. Nachdem der Bildaufzeichnungsteil 28 das
Aufzeichnen eines Bildes auf dem durch den Papierförderpfad 31 transportierten
Aufzeichnungspapier durchgeführt hat, wird das Aufzeichnungspapier
in das Papierausgabefach 32 ausgegeben. In 1 sind
das Papierausgabefach 32 und die erwähnte Papierzuführkassette 29 nicht
gezeigt.
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Gemäß der
Darstellung in 4 ist eine Papierzuführungswalze 34 über
der Papierzuführkassette 29 vorgesehen. Die Papierzuführungswalze 34 vereinzelt
das in der Papierzuführkassette 29 gestapelte
Aufzeichnungspapier und fördert es in den Papierförderpfad 31.
Der Aufbau der Papierzuführungswalze 34 ist bekannt.
Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Papierzuführungswalze 34 verschwenkbar
an der Spitze eines Papierzuführungsarms 35 getragen.
Dieser Papierzuführungsarm 35 kann sich nach oben
und unten auf die Papierzuführkassette 29 hin
und von dieser weg bewegen. Die Papierzuführungswalze 34 ist über
einen nicht dargestellten Antriebsübertragungsmechanismus
mit einem Motor gekoppelt. Dieser Antriebsübertragungsmechanismus
kann basierend auf dem Eingriff einer Mehrzahl von Zahnrädern
konfiguriert sein. Die Betätigung des erwähnten
Motors führt dazu, dass dessen Antriebskraft auf die Papierzuführungswalze 34 übertragen
wird, wodurch die Papierzuführungswalze 34 zu
einer Drehung veranlasst wird. Die drehende Papierzuführungswalze 34 fördert
das Aufzeichnungspapier zum Papierförderpfad 31.
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Der
Papierzuführungsarm 35 ist an einem freitragenden
Achszapfen 36 getragen und kann um dem freitragenden Achszapfen 36 drehen.
Im Ergebnis kann der Papierzuführungsarm 35 eine
Gleitbewegung nach oben und unten mit den freitragenden Achszapfen 36 als
Mittelpunkt der Gleitbewegung ausführen. Dieser Papierzuführungsarm 35 wird beim
Einsetzen der Papierzuführkassette 29 mithilfe einer
nicht dargestellten Papierzuführkupplung, Feder oder dergleichen
auf die Papierzuführkassette 29 hin vorgespannt
und während des Einsetzens oder Herausnehmens der Papierzuführkassette 29 nach oben
eingezogen. Die Abwärtsdrehung des Papierzuführungsarm 35 veranlasst
die verschwenkbar an seiner Spitze getragene Papierzuführungswalze 34 dazu,
gegen die Oberfläche des Aufzeichnungspapiers auf der Papierzuführkassette 29 zu
drücken. Wenn sich die Papierzuführungswalze 34 in
diesem Zustand dreht, fördert die Reibung zwischen der
Walzenfläche der Papierzuführungswalze 34 und
dem Aufzeichnungspapier das in der obersten Position befindliche
Aufzeichnungspapier zu der erwähnten Kipp-Trennplatte 30.
Das geförderte Blatt Aufzeichnungspapier berührt
die Kipp-Trennplatte 30 mit seiner Vorderkante und wird
aufwärts geführt und in den Papierförderpfad 31 gefördert.
Wenn das in der obersten Position befindliche Blatt Aufzeichnungspapier
von der Papierzuführungswalze 34 abtransportiert
wird, kann das unmittelbar darunter befindliche Blatt Aufzeichnungspapier
aufgrund der Effekte von Reibung und statischer Elektrizität
zusammen abtransportiert werden. Dieses Blatt Aufzeichnungspapier
wird jedoch an einem Kontakt mit der Kipp-Trennplatte 30 gehindert.
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Der
Papierförderpfad 31 ist abgesehen von den Stellen,
an denen der Bildaufzeichnungsteil 28 und dergleichen angeordnet
sind, durch eine äussere Führungsfläche
und eine innere Führungsfläche begrenzt, die einander
mit einem vorgegebenen Abstand gegenüber liegen. Bei dieser
Multifunktionsvorrichtung 10 besteht die äussere
Führungsfläche aus der Innenwandfläche
des aus dem Vorlagenglas 13 bestehenden Rahmens des Druckerteils 11,
während die innere Führungsfläche aus
der Oberfläche eines im Inneren des Rahmens vorgesehenen
Führungselementes besteht. Des Weiteren können
Förderwalzen insbesondere an gekrümmten Stellen
des Papierförderpfades 31 vorgesehen sein. Obgleich
in dieser Figur keine Förderwalzen gezeigt sind, können
Förderwalzen drehbar angeordnet sein, wobei die Breitenrichtung
des Papierförderpfads 31 (in 4 die
zur Zeichnungsebene senkrechte Richtung) die Richtung der den Drehmittelpunkt
darstellenden Achse ist. Die Förderwalzen sind so gelagert, dass
ihre Walzenoberfläche zu der erwähnten äusseren
Führungsfläche oder inneren Führungsfläche
hin frei liegt. Das Vorsehen dieser Förderwalzen führt
dazu, dass das mit der Führungsfläche in Kontakt
befindliche Aufzeichnungspapier auch an gekrümmten Stellen
des Papierförderpfads 31 problemlos gefördert
wird.
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Der
erwähnte Bildaufzeichnungsteil 28 ist stromabwärts
von der U-Kehre des Papierförderpfads 31 angeordnet.
Eine Druckplatte 37 ist entgegengesetzt zu dem erwähnten
Aufzeichnungskopf 27 angeordnet. Das geförderte
Aufzeichnungspapier wird über die Druckplatte 37 geführt.
Der Aufzeichnungskopf 27 gibt Tintentropfen auf das über
der Druckplatte 37 angeordnete Aufzeichnungspapier aus.
Der Aufzeichnungskopf 27 ist auf einen nicht dargestellten
Schlitten montiert. Dieser Schlitten bewegt sich mithilfe eines
CR-Motors in der zur Zeichnungsebene senkrechten Richtung in der
Zeichnung vor und zurück. Die Stellposition location und
der Vor- und Zurückbewegungsbetrieb des Aufzeichnungskopfs 27 wird
durch eine nicht dargestellten Schlittenimpulsscheibe überwacht.
Der Aufzeichnungskopf 27 gibt Tinte in jeder der genannten
Farben in Form von Tintentropfen auf das erwähnte Aufzeichnungspapier
auf, während er sich vor und zurück bewegt, und
zeichnet dadurch ein Bild auf dem Aufzeichnungspapier auf.
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Eine
Antriebswalze 39 und eine Andrückwalze 38 sind
auf der stromaufwärtigen Seite des Aufzeichnungskopfs 27 im
Papierförderpfad 31 vorgesehen. Die Antriebswalze 39 wird
von einem nicht dargestellten LF-Motor drehend angetrieben. Die
Antriebswalze 39 und die Andrückwalze 38 nehmen
das über den Papierförderpfad 31 geförderte
Aufzeichnungspapier zwischen sich auf. Die Drehung der Antriebswalze 39 führt
dazu, dass das Aufzeichnungspapier im Papierförderpfad 31 stromabwärts
gefördert und über der Druckplatte 37 angeordnet
wird.
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Eine
Papierausgabewalze 40 und eine Andrückwalze 41 sind
stromabwärts von dem Aufzeichnungskopf 27 im Papierförderpfad 31 vorgesehen. Die
Papierausgabewalze 40 wird von dem LF-Motor drehend angetrieben,
der die erwähnte Antriebswalze 39 antreibt. D.
h., die Papierausgabewalze 40 wird mittels eines nicht
dargestellten Sperrmechanismus synchron mit der Antriebswalze 39 angetrieben.
Die Papierausgabewalze 40 und die Andrückwalze 41 nehmen
das Aufzeichnungspapier mit den darauf ausgegebenen Tintentropfen
zwischen sich auf, und eine Drehung der Papierausgabewalze 40 führt
dazu, dass das Aufzeichnungspapier im Papierforderpfad 31 stromabwärts
gefördert wird.
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Die
erwähnte Andrückwalze 38 ist elastisch auf
die Antriebswalze 39 hin vorgespannt, so dass sie einem
vorgegebenen Druck auf die Antriebswalze 39 ausübt.
Wenn somit das Aufzeichnungspapier zwischen die Antriebswalze 39 und
die Andrückwalze 38 einläuft, wirken
die Andrückwalze 38 und die Antriebswalze 39 so
zusammen, dass sie Aufzeichnungspapier zwischen sich aufnehmen und
sich dabei um die Dicke des Aufzeichnungspapiers auseinander bewegen.
Indem das Aufzeichnungspapier von der Antriebswalze 39 und
der Andrückwalze 38 auf diese Weise gequetscht
wird, wird die Drehkraft der Antriebswalze 39 zuverlässig
auf das Aufzeichnungspapier übertragen. Des Weiteren ist
die erwähnte Andrückwalze 41 auf die
gleiche Weise in Bezug zu der erwähnten Papierausgabewalze 40 angeordnet.
Da die Andrückwalze 41 bei der vorliegenden Ausführungsform
gegen das Aufzeichnungspapier mit der fertig gestellten Aufzeichnung
drückt, ist die Walzenoberfläche mit einer Verzahnungsform
ausgebildet, um das auf dem Aufzeichnungspapier aufgezeichnete Bild
nicht zu verwischen.
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Das
zwischen der Antriebswalze 39 und der Andrückwalze 38 aufgenommene
Aufzeichnungspapier wird intermittierend um eine vorgegebene Zeilentransportbreite über
die Druckplatte 37 gefördert. Der Aufzeichnungskopf 27 wird
bei jedem Zeilentransport des Aufzeichnungspapiers vor und/oder
zurück bewegt, um eine Bildaufzeichnung nacheinander ab
der Vorderkante des Aufzeichnungspapiers durchzuführen.
Das Aufzeichnungspapier mit der darauf erstellten Bildaufzeichnung
wird beginnend mit seiner Vorderkante zwischen der Papierausgabewalze 40 und
der Andrückwalze 41 aufgenommen. Mit anderen Worten
wird das Aufzeichnungspapier intermittierend um eine vorgegebene
Zeilentransportbreite gefördert, während es auf
seiner Vorderkantenseite zwischen der Papierausgabewalze 40 und
der Andrückwalze 41 und auf seiner Hinterkantenseite
zwischen der Antriebswalze 39 und der Andrückwalze 38 aufgenommen
ist, und die Bildaufzeichnung wird von dem Aufzeichnungskopf 27 ausgeführt,
während das Papier auf diese Weise transportiert wird.
Sobald ein Bild in dem vorgegebenen Bereich des Aufzeichnungspapiers
aufgezeichnet ist, wird die Papierausgabewalze 40 kontinuierlich
drehend angetrieben, und das zwischen der Papierausgabewalze 40 und der
Andrückwalze 41 aufgenommene Aufzeichnungspapier
wird in das Papierausgabefach 32 ausgegeben.
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Gemäß der
Darstellung in 1 ist ein Bedienfeld 45 an
der oberen schrägen Oberfläche des den Rahmen
des Druckerteils 11 darstellenden Vorlagenglases 13 angebracht.
Dieses Bedienfeld 45 ist eine Vorrichtung zum Steuern des
Druckerteils 11, des Scannerteils 12 usw. Verschiedene
Bedienungstasten 56 bis 58, eine Flüssigkristallanzeige 59 und dergleichen
sind auf seiner Oberseite 44 vorgesehen. Des Weiteren sind
eine Steuereinrichtung (nicht dargestellt) zum Steuern der Betätigung
des Druckerteils 11 und des Scannerteils 12 und
des Betriebs der Multifunktionsvorrichtung 10 insgesamt
im unteren Teil des Vorlagenglases 13 vorgesehen.
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Gemäß der
Darstellung in 2 ist eine Steuerplatine 54 unter
diesem Bedienfeld 45 (innerhalb von dem Vorlagenglas 13)
angeordnet. Die verschiedenen, auf dem Bedienfeld 45 angeordneten Bedienungstasten 56 bis 58 sind
mit der Steuerplatine 54 über ein nicht dargestelltes
Flachkabel verbunden. Diese Steuerplatine 54 ist mit der
erwähnten Steuereinrichtung verbunden, welche die Anweisungen
von den erwähnten Bedienungstasten 56 bis 58 verarbeitet
und die Betätigung der Multifunktionsvorrichtung 10 steuert.
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Der
Anwender der Multifunktionsvorrichtung 10 gibt die gewünschten
Anweisungen unter Verwendung der verschiedenen Bedienungstasten 56 bis 58 des
Bedienfeldes 45 ein. Die Multifunktionsvorrichtung 10 empfingt
diese Eingabe und führt die vorgegebene Operation durch.
Gemäß der vorstehenden Erörterung kann
ein Personalcomputer oder dergleichen mit dieser Multifunktionsvorrichtung 10 verbunden
werden. In diesem Fall kann die Multifunktionsvorrichtung 10 zusätzlich
zu den Anweisungen vom Bedienfeld 45 gemäß Anweisungen
arbeiten, die über einen Scannertreiber, Druckertreiber
oder dergleichen vom Personalcomputer übertragen werden.
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Gemäß der
Darstellung in 1 ist der erwähnte
Schlitzteil 61 an der Frontfläche der Multifunktionsvorrichtung 10 angeordnet.
Speichermedien wie etwa ver schiedene kompakte Speicherkarten können
in diesen Schlitzteil 61 eingesetzt werden. Kompakte Speicherkarten
können Bilddaten speichern; die Bilddaten werden aus der
in den Schlitzteil 61 eingesetzten kompakten Speicherkarte
ausgelesen, und Information über diese Bilddaten wird auf der
Flüssigkristallanzeige 59 angezeigt. Ein jegliches Bild,
das auf der Flüssigkristallanzeige 59 angezeigt wird,
kann von dem Druckerteil 11 auf Aufzeichnungspapier aufgezeichnet
werden. Die Eingabe zu diesem Zweck wird mittels des erwähnten
Bedienfeldes 45 durchgeführt.
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5 ist
eine perspektivische Ansicht der Nachfülleinheit 70. 6 ist
eine Querschnittansicht entlang VI-VI in 5.
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Diese
Nachfülleinheit 70 weist einen Einheit-Hauptkörper 74 sowie
eine Tintenpatrone 63, die in den Einheit-Hauptkörper 74 eingesetzt
und daraus entnommen werden kann, auf.
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Der
Einheit-Hauptkörper 74 weist ein Gehäuse 75,
in das die Tintenpatrone 63 eingesetzt wird und aus dem
es entnommen wird, eine an dem Gehäuse 75 vorgesehene
Klappe 76, und ein an der Klappe 76 vorgesehenes
Ausziehelement 77 auf.
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Das
Gehäuse 75 ist beispielsweise aus Kunststoff gefertigt
und insgesamt im Wesentlichen mit einer Quaderform ausgebildet.
Eine Aufnahmekammer 78 (Halteteil), in der die Tintenpatrone 63 aufgenommen
und gehalten wird, ist im Inneren des Gehäuses 75 abgegrenzt
(siehe 6). Bei der vorliegenden Ausführungsform
besitzt das Gehäuse 75 vier Aufnahmekammern 78,
wobei die erwähnten vier Tintenpatronen 63 in
die jeweiligen Aufnahmekammern 78 eingesetzt und aus diesen
entnommen werden. Die Form der Innenwandfläche jeder Aufnahmekammer 78 entspricht
der Form der Aussenumfangsfläche der Tintenpatrone 63.
Somit wird jede Tintenpatrone 63 zuverlässig und
ohne Spiel in dem Gehäuse 75 gehalten.
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Das
Gehäuse 75 umfasst einen Bodenplattenteil 80,
ein Paar von links und rechts von dem Bodenplattenteil 80 angeordneten
Seitenplattenteilen 81, und eine Decken platte 82,
die so angeordnet ist, dass sie den Raum zwischen den Seitenplattenteilen 81 überspannt,
und ist mit Trennwandteilen (nicht dargestellt) versehen, die dazu
dienen, die erwähnten Aufnahmekammern 78 abzugrenzen.
Die Trennwandteile sind entsprechend der Anzahl der in dem Gehäuse 75 aufgenommenen
Tintenpatronen 63 angeordnet. Selbstverständlich
brauchen diese Trennwandteile nicht so vorgesehen zu sein, dass
sie jede Aufnahmekammer 78 vollständig abgrenzen,
und können zumindest auf der Bodenplattenteil 80 mit
der Form von Rippen ausgebildet sein, die benachbarte Aufnahmekammern 78 abtrennen.
Der Bodenplattenteil 80, die Seitenplattenteile 81,
der Deckenplattenteil 82 und die Trennwände sind
bevorzugt einstückig ausgebildet.
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Nicht
dargestellte Druckstifte sind auf der Rückfläche
des Gehäuses 75 vorgesehen. Der Druckstift erstreckt
sich auf die Aufnahmekammern 78 hin und wird in ein in
der Tintenpatrone 63 vorgesehenes Lufteinlassventil 85 (siehe 7, 13 bis 14)
eingeschoben, wenn eine Tintenpatrone 63 im Inneren des
Gehäuses 75 angeordnet wird. Dies ermöglicht
den Eintritt von Luft ins Innere der Tintenpatrone 63 durch
das Lufteinlassventil 85, so dass die Tinte aus dem Inneren
der Tintenpatrone 63 problemlos zum Aufzeichnungskopf 27 gefördert wird.
Des Weiteren ist gemäß der Darstellung in 6 ein
Flüssigkeitspegelsensor-Verbinder 86 auf der Rückfläche
des Gehäuses 75 vorgesehen. Dieser Flüssigkeitspegelsensor-Verbinder 86 ist
mit einem in der Tintenpatrone 63 vorgesehenen Flüssigkeitspegelsensor 87 verbunden,
wenn die Tintenpatrone 63 in das Gehäuse 75 eingesetzt
ist. Der Flüssigkeitspegelsensor-Verbinder 86 ist
mit der erwähnten Steuereinrichtung verbunden, und die
Steuereinrichtung überwacht ständig die restliche
Tintenmenge, die in jeder Tintenpatrone 63 enthalten ist.
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Die
Oberseite des erwähnten Bodenplattenteils 80 stellt
die Aufsetzfläche 98 dar, auf der die Tintenpatrone 63 platziert
wird. Die Höhenposition dieser Aufsetzfläche 98 ist
so eingestellt, dass nach dem Einsetzen der Tintenpatrone 63 in
die Aufnahmekammer 78 die nicht dargestellte Tintenzuführungsröhre in
ein Tintenzuführungsventil 115 der Tintenpatrone 63 eingeschoben
ist, der Druckstift in das Lufteinlassventil 85 der Tintenpatrone 63 eingeschoben
ist (siehe 14), und der Flüssigkeitspegelsensor-Verbinder 86 mit
dem Flüssigkeitspegelsensor 87 der Tintenpatrone 63 eingreift.
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Eine
Rippe 124 ist an dem erwähnten Deckenplattenteil 82 vorgesehen,
wodurch die Steifigkeit des Gehäuses 75 erhöht
wird. Der Deckenplattenteil 80 weist einen Schwenkhebel 123 auf. 7 ist
eine Seitenansicht der Hauptteile des Einheit-Hauptkörpers 74 und
veranschaulicht schematisch den Zusammenhang zwischen dem Öffnen/Schließen
der Klappe 76 und einer Gleitverschiebung des Schwenkhebels 123.
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Dieser
Schwenkhebel 123 ist gemäß der Darstellung
in dieser Figur insgesamt annähernd L-förmig ausgebildet
und weist einen ersten Arm 125 und einen zweiten Arm 126 auf.
Eine Tragwelle 127 ist im Grenzbereich zwischen dem ersten
Arm 125 und dem zweiten Arm 126 angeordnet, und
der Schwenkhebel 123 ist drehend auf dieser Tragwelle 127 gelagert.
Eine Zugfeder 128 ist zwischen dem ersten Arm 125 und
dem Deckenplattenteil 82 montiert. Im Ergebnis ist der
Schwenkhebel 123 ständig für eine Drehung
im Uhrzeigersinn, d. h. für eine Bewegung in die Position,
die in dieser Figur durch die gestrichpunktete Linie angedeutet
ist, elastisch vorgespannt. Da der Schwenkhebel 123 auf
diese Weise elastisch vorgespannt ist, kann er in die durch die durchgezogene
Linie angedeutete Position übergehen, wenn er mit einer
Kraft in einer Richtung entgegen dem Uhrzeigersinn beaufschlagt
wird, die der elastischen Kraft entgegengesetzt ist. Der Schwenkhebel 123 ist
so ausgelegt, dass er an einer Oberseite 122 der Tintenpatrone 63 angreift
und ermöglicht es, dass die Tintenpatrone 63 unter
Krafteinwirkung aus der Aufnahmekammer 78 hinausgeschoben wird,
wie weiter unten beschrieben ist.
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Gemäß der
Darstellung in 5 und 6 sind Öffnungen 88 an
der Frontfläche 79 des Gehäuses 75 vorgesehen.
Diese Öffnungen 88 sind in Entsprechung zu den
Aufnahmekammern 78 angeordnet. Mit anderen Worten sind
die erwähnten Aufnahmekammern 78 in dem Gehäuse 75 in
Fortführung der Öffnungen 88 angeordnet,
und die vier Tintenpatronen 63 sind so ausgelegt, dass
sie durch diese Öff nungen 88 von der Seite der
Frontfläche 79 her in die Aufnahmekammern 78 eingesetzt
und aus ihnen entnommen werden.
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8 ist
eine Querschnittansicht des Einheit-Hauptkörpers 74 in
dem Zustand, wenn die Klappe 76 geöffnet ist. 9 und 10 sind
auseinander gezogene perspektivische Ansichten dieser Klappe 76.
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Die
Klappe 76 öffnet und verschließt die Öffnung 88.
Die Klappe 76 ist auf jeder der Öffnungen 88 vorgesehen
und so ausgelegt, dass sie ihre Position zwischen einer Position
gemäß der Darstellung in 6, in der
die Öffnung 88 geschlossen ist (geschlossene Position),
und einer Position gemäß der Darstellung in 8,
in der die Öffnung 88 geöffnet ist (offene
Position), ändert. Wenn sich die Klappe 76 in
der geschlossenen Position befindet, ist die Tintenpatrone 63 sicher
in der Aufnahmekammer 78 gehalten. Wenn sich die Klappe 76 in
der offenen Position befindet, kann die Tintenpatrone 63 einfach
in die Aufnahmekammer 78 eingesetzt oder aus ihr entnommen
werden.
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Gemäß der
Darstellung in 5 und 6 weist
die Klappe 76 einen Klappenhauptkörper 89, ein
an diesem vorgesehenes Andrückelement 90, ein Verriegelungselement 91,
sowie einen Entriegelungshebel 92 auf, die sämtlich
aus Kunststoff geformt sind. Gemäß der Darstellung
in 6, 9 und 10 ist
der Klappenhauptkörper 89 in Form einer schmalen
rechteckigen Platte ausgebildet. Die äussere Form des Klappenhauptkörpers 89 ist
an die Form der Öffnung 88 angepasst. Ein Drehwellenteil 94 ist
im unteren Endteil 93 des Klappenhauptkörpers 89 ausgebildet.
Dieser Drehwellenteil 94 ist einstückig mit dem
Klappenhauptkörper 89 ausgebildet. Dieser Drehwellenteil 94 ist
am unteren Teil der Frontfläche 79 des Gehäuses 75 getragen,
wie in 6 gezeigt ist. Genauer gesagt ist ein Lagerteil 95 am
vorderen Endteil der Bodenplattenteil 80 des Gehäuses 75 ausgebildet,
und der Drehwellenteil 94 ist drehend in diesen Lagerteil 95 eingefügt.
Im Ergebnis kann der Klappenhauptkörper 89 aufrecht
stehen und die Öffnung 88 verschließen,
wie in 6 gezeigt ist, und auch heruntergeklappt werden,
um die Öffnung 88 frei zu geben, wie in 8 gezeigt
ist.
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Das
erwähnte Ausziehelement 77 ist am unteren Endteil 93 des
Klappenhauptkörpers 89 vorgesehen. Dieses Ausziehelement 77 ist
einstückig mit dem Klappenhauptkörper 89 ausgebildet.
Das Ausziehelement 77 ist im Wesentlichen L-förmig
ausgebildet und weist einen Verlängerungsteil 96 und
einen Hakenteil 97 auf. Der Verlängerungsteil 96 ist
in der Verlängerung des unteren Endteils 93 vorgesehen. Gemäß der
Darstellung in 6 erstreckt sich der Verlängerungsteil 96 von
dem unteren Endteil 93 nach hinten, wenn sich die Klappe 76 in
der geschlossenen Position befindet. Des Weiteren ist der Hakenteil 97 in
der Verlängerung der Hinterkante des Verlängerungsteils 96 vorgesehen
und erstreckt sich nach oben, wobei er einen Winkel von ca. 90° bildet. Wenn
sich die Klappe 76 in der geschlossenen Position befindet,
steht die Vorderkante des Hakenteils 97 nach oben über
die Aufsetzfläche 98 vor. Der Klappenhauptkörper 89 dreht
sich mit dem Drehwellenteil 94 als der Drehmitte, wodurch
das L-förmig ausgebildete Ausziehelement 77 ebenfalls
zu einer Drehung um den Drehwellenteil 94 veranlasst wird,
wie in 6 und 8 gezeigt ist. Wie im Nachfolgenden ausführlich
erörtert wird, führt diese Art von Drehung des
Ausziehelements 77 dazu, dass die Tintenpatrone 63 aus
der Aufnahmekammer 78 heraus gezogen wird.
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Gemäß der
Darstellung in 8 dreht sich der Hakenteil 97 des
Ausziehelements 77 entgegen dem Uhrzeigersinn um den Drehwellenteil 94,
wenn die Klappe 76 in die offene Position übergeht.
Hierbei führt die Drehung des Hakenteils 97 dazu,
dass seine äussere Wandfläche 110 von
einem im Wesentlichen vertikal stehenden Zustand (siehe 6)
zu einem im Wesentlichen horizontalen Zustand übergeht
(siehe 8). Die Länge des Verlängerungsteils 96 des Ausziehelements 77 ist
auf ein vorgegebenes Maß eingestellt, so dass nach der
Drehung des Hakenteils 97 seine äussere Wandfläche 110 geringfügig über der
Aufsetzfläche 98 des Gehäuses 75 positioniert ist,
d. h. im Wesentlichen als eine Verlängerung der Aufsetzfläche 98,
und sich in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung
erstreckt. Wenn sich die Klappe 76 in der offenen Position
befindet, dient diese äussere Wandfläche 110 als
eine Führungsfläche, welche die Tintenpatrone 63 auf
die Aufsetzfläche 98 in der Aufnahmekammer 78 hinführt.
Mit anderen Worten hat das Ausziehelement 77 zusätzlich
zu seiner Funktion als ein Element zum Herausziehen der Tintenpatrone 63 aus
der Aufnahmekammer 78 auch die Funtion eines Führungselements
zum Einsetzen der Tintenpatrone 63 in die Aufnahmekammer 78.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform ist jeder Klappenhauptkörper 89 mit
zwei Ausziehelementen 77 versehen. D. h., die Ausziehelemente 77 gemäß der
Darstellung in 10 sind einander entgegengesetzt
in der Breitenrichtung des Klappenhauptkörpers 89 angeordnet.
Ein solches Anordnen eines Paars von Ausziehelementen 77 ermöglicht
es, dass das Paar von Ausziehelementen 77 die Tintenpatrone 63 zwischen
sich in der Breitenrichtung abstützt. Des Weiteren ist
bei der vorliegenden Ausführungsform der Abstand (Breitenabmessung)
d1 zwischen den Ausziehelementen 77 (siehe 9)
kleiner als die Breitenabmessung d2 der Tintenpatrone 63 eingestellt
(siehe 14). Der Effekt einer solchen
Festlegung der Abmessungen d1 und d2 wird weiter unten erörtert.
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Gemäß der
Darstellung in 6, 8, 9 und 10 ist
das Andrückelement 90 an der Innenfläche
des Klappenhauptkörpers 89 angebracht. Laschen 146 sind
auf beiden Seitenflächen des Andrückelements 90 vorgesehen,
und Laschenaufnahmeteile 147 sind im Klappenhauptkörper 89 vorgesehen.
Die Laschen 146 sind von der Seitenfläche des
Andrückelements 90 vorstehend vorgesehen. Die
Laschenaufnahmeteile 147 sind Nuten, die sich in der Vorwärts-Rückwärts-Richtung
des Klappenhauptkörpers 89 erstrecken. Die Laschen 146 sind
gleitverschieblich in die Laschenaufnahmeteile 147 eingepasst,
so dass das Andrückelement 90 auf eine Weise getragen
ist, die es ihm ermöglicht, sich bezogen auf den Klappenhauptkörper 89 in
der Vorwärts-Rückwärts-Richtung zu bewegen.
Mit anderen Worten ist das Andrückelement 90 in
der Lage, sich zwischen einer vorspringenden Position, in der es von
der Innenfläche des Klappenhauptkörpers 89 absteht
(siehe 8), und einer eingezogenen Position, in der es
aus der vorspringenden Position auf den Klappenhauptkörper 89 hin
eingezogen ist (siehe 6), zu verlagern. Gemäß der
Darstellung in 10 befindet sich eine Schraubenfeder 99 zwischen
dem Andrückelement 90 und dem Klappenhauptkörper 89. Dadurch
wird das Andrückelement 90 ständig auf
die vorspringende Position hin elastisch vorgespannt, wie in 8 gezeigt
ist.
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Gemäß der
Darstellung in 6 berührt das Andrückelement 90 die
Frontfläche der Tintenpatrone 63, wenn die Klappe 76 die
geschlossene Position einnimmt, und wird in die eingezogene Position
verschoben, indem sie relativ von der Tintenpatrone 63 gedrückt
wird. Dabei nimmt die Tintenpatrone 63 die elastische Kraft
der Schraubenfeder 99 durch das Andrückelement 90 auf
und wird nach hinten gedrückt, so dass die Tintenpatrone 63 in
einem relativ zum Gehäuse 75 positionierten Zustand
gehalten wird. Hierdurch wird ein Austritt von Tinte aus dem Tintenzuführungsventil 115 der
Tintenpatrone 63 zuverlässig verhindert.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform ist das Andrückelement 90 in
Form einer ebenen Platte ausgebildet. Eine Wandfläche 84 dieses
Andrückelements 90 (diejenige Oberfläche,
die der Frontfläche der Tintenpatrone 63 gegenüber
liegt, wenn sich die Klappe 76 in der geschlossenen Position
befindet) ist als eine ebene Oberfläche ausgebildet, und
ein Paar von Vorsprüngen 141 und 142 ist
an der Wandfläche 84 ausgebildet, wie in 5 und 10 gezeigt
ist. Hierbei berühren diese Vorsprünge 141 und 142 die Frontfläche
der Tintenpatrone 63 und drücken gegen sie, wenn
sich die Klappe 76 in der geschlossenen Position befindet.
Diese Vorsprünge 141 und 142 sind in
einem vorgegebenen Abstand in der Breitenrichtung der Klappe 76 angeordnet.
Wenn sich die Klappe 76 in der geschlossenen Position befindet, kontaktieren
die Vorsprünge 141 und 142 somit die zwei
Seiten eines Anschlussteils 143 der Tintenpatrone 63,
ohne dass das Andrückelement 90 den Anschlussteil 143 kontaktiert.
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Das
Verriegelungselement 91 ist am oberen Endteil des Klappenhauptkörpers 89 angebracht. Das
Verriegelungselement 91 umfasst einen Hauptschaftteil 132,
einen Keilteil 133, der kontinuierlich vom oberen Ende
des Hauptschaftteils 132 ins Innere des Gehäuses 75 vorsteht,
und einen Sitzteil 109, der kontinuierlich vom unteren
Ende des Hauptschaftteils 132 nach aussen aus dem Gehäuse 75 vorsteht.
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Das
Verriegelungselement 91 ist so gehalten, dass es sich relativ
zum Klappenhauptkörper 89 vertikal vor und zurück
bewegen kann. Gleitschienen 101 sind in vertikaler Erstreckung
am oberen Endteil des Klappenhauptkörpers 89 vorgesehen.
Des Weiteren sind Gleitnuten 102 vorgesehen, die sich vertikal
am Hauptschaftteil 132 des Verriegelungselements 91 erstrecken
(siehe 9). Diese Gleitschienen 101 sind in diese
Gleitnuten 102 eingesetzt und ermöglichen dadurch
eine freie Aufwärts- und Abwärtsgleitverschiebung
des Verriegelungselements 91.
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Laschen 144 sind
auf beiden Seitenflächen des Hauptschaftteils 132 vorgesehen.
Diese Laschen 144 stehen vom Hauptschaftteil 132 nach
aussen hin vor. Wenn das Verriegelungselement 91 in den
Klappenhauptkörper 89 eingepasst ist, sind die Laschen 144 in
Laschenaufnahmeteilen 145 aufgenommen, die am Hauptschaftteil 132 vorgesehen sind
(siehe 10). Diese Laschenaufnahmeteile 145 bestehen
aus Nuten, die sich um eine vorgegebene Länge in der Vertikalrichtung
erstrecken. Wenn sich das Verriegelungselement 91 gleitend
nach oben oder unten verschiebt, kontaktieren die Laschen 144 daher
die Innenwandfläche des Laschenaufnahmeteils 145 und
beschränken dadurch eine vertikale Gleitverschiebung des
Verriegelungselements 91. Wenn sich das Verriegelungselement 91 relativ
zum Klappenhauptkörper 89 gleitend nach oben verschiebt,
nimmt das Verriegelungselement 91 eine Position ein, in
der es vom oberen Ende des Klappenhauptkörpers 89 vorsteht.
Wenn sich das Verriegelungselement 91 relativ zum Klappenhauptkörper 89 gleitend
nach unten verschiebt, nimmt das Verriegelungselement 91 des
Weiteren eine in den Klappenhauptkörper 89 eingezogene
Position ein. Der Gleitverschiebungsbereich des Verriegelungselements 91 entspricht
der Länge der erwähnten Laschenaufnahmeteile 145.
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Gemäß der
Darstellung in 10 ist eine Schraubenfeder 100 zwischen
dem Verriegelungselement 91 und dem Klappenhauptkörper 89 angeordnet.
Somit ist das Verriegelungselement 91 ständig elastisch
so vorgespannt, dass es vom Klappenhauptkörper 89 nach
oben vorsteht. Des Weiteren stellt eine Oberseite 103 des
Keilteils 133 des Verriegelungselements 91 eine
schräge Oberfläche dar, die abwärts geneigt
ist. Wenn sich also die Klappe 76 gemäß der
Darstellung in 8 und 6 aus der offenen
Position in die geschlossene Position bewegt, kontaktiert die Oberseite 103 des
Verriegelungselements 91 den oberen Kantenteil 130 der Öffnung 88 des
Gehäuses 75 (siehe 8), und
wenn die Klappe 76 zur geschlossenen Position hin schwenkt,
wird das Verriegelungselement 91 von einem oberen Kantenteil 130 niedergedrückt
und zieht sich in den Klappenhauptkörper 89 zurück.
Sobald sich die Klappe 76 in die vollständig geschlossenene Position
verlagert hat, steht das Verriegelungselement 91 wieder
vom Klappenhauptkörper 89 vor, und der Keilteil 133 greift
mit dem Gehäuse 75 ein (siehe 6).
Genauer gesagt fügt sich der Keilteil 133 des Verriegelungselements 91 in
ein im Gehäuse 75 vorgesehenes Verriegelungselement-Einpassloch 83 ein
(siehe 5 und 11). Da
das Verriegelungselement 91 von der Schraubenfeder 100 ständig elastisch
so vorgespannt wird, dass es vom Klappenhauptkörper 89 vorsteht,
der die geschlossenene Position eingenommen hat, wird die Klappe 76 in
dieser Position gehalten.
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Gemäß der
Darstellung in 9 und 10 ist
der Entriegelungshebel 92 in Form einer rechteckigen Platte
ausgebildet und am oberen Teil einer Aussenfläche 105 des
Klappenhauptkörpers 89 angebracht. Tragestifte 106 sind
am unteren Endteil des Entriegelungshebels 92 vorgesehen.
Des Weiteren ist der Klappenhauptkörper 89 mit
Stiftmontagelöchern 107 versehen. Diese Tragestifte 106 fügen
sich in diese Stiftmontagelöcher 107 ein, wodurch
der Entriegelungshebel 92 um die Tragestifte 106 drehbar
wird. Genauer gesagt kann der Entriegelungshebel 92 drehend
seine Position zwischen einer zur äusseren Oberfläche 105 des
Klappenhauptkörpers 89 im Wesentlichen parallelen,
aufrecht stehenden Position gemäß der Darstellung
in 6, einer um ca. 45° (Grad) geneigten
Position (siehe 11), und einer im Wesentlichen
horizontal liegenden Position (siehe 12) verändern.
Wenn der Entriegelungshebel 92 im Wesentlichen parallel
zur äusseren Oberfläche 105 des Klappenhauptkörpers 89 ist,
ist die Position des Entriegelungshebels 92 als "stehende
Position" definiert, die um ca. 45° geneigte Position des
Entriegelungshebels 92 ist als "neutrale Position" definiert,
und die im Wesentlichen horizontal liegende Position des Entriegelungshebels 92 ist
als die "liegende Position" definiert. Ein Pfeil ist an einer Oberseite 151 des Entriegelungshebels 92 angebracht
oder eingraviert. Dies verdeutlicht die Betätigungsrichtung
des Entriegelungshebels 92 unmissverständlich.
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Die
untere Endfläche 108 des Entriegelungshebels 92 ist
mit einer vorgegebenen Form ausgebildet. Diese untere Endfläche 108 stellt
einen Nocken dar, der das Verriegelungselement 91 zu einer
vertikalen Gleitbewegung veranlasst, wenn sich die Position des
Entriegelungshebels 92 ändert. Die untere Endfläche 108 ist
nicht auf eine besondere Form beschränkt und kann eine
beliebige Form besitzen, so lange es beim Verschwenken des Entriegelungshebels 92 das
Verriegelungselement 91 zu einer weiter unten beschriebenen
Gleitbewegung veranlasst.
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11 ist
eine Querschnittansicht der Nachfülleinheit 10,
die zeigt, wie der Entriegelungshebel 92 betätigt
wird. 12 ist eine vergrößerte
Ansicht des Hauptteils von 11.
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Die
untere Endfläche 108 des Entriegelungshebels 92 stellt
einen Nocken dar, wie vorstehend erläutert wurde. Wenn
das Verriegelungselement 91 in das Verriegelungselement-Einpassloch 83 des
Gehäuses 75 eingefügt ist, d. h. wenn
sich die Klappe 76 bezogen auf das Gehäuse 75 in
der geschlossenen Position befindet, kann der Entriegelungshebel 92 eine
um den Tragestift 106 zentrierte Drehbewegung (siehe 9 und 10)
in dem Bereich zwischen der stehenden Position und der neutralen
Position ausführen. Bei der vorliegenden Ausführungsform
ist der Schwerpunkt des Entriegelungshebels 92 so angeordnet,
dass sich dieser unter seinem Eigengewicht stets in die neutrale
Position, d. h. in die in 11 gezeigte
Position, bewegt.
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Wenn
sich der Entriegelungshebel 92 in die neutrale Position
bewegt hat, berührt die erwähnte untere Endfläche 108 den
Sitzteil 109 des Verriegelungselements 91. In
diesem in 11 gezeigten Zustand versucht
der Entriegelungshebel 92 unter dem Einfluss seines Eigengewichts,
sich weiter gegen den Uhrzeigersinn zu drehen. Mit anderen Worten versucht
der Entriegelungshebel 92, sich in die Richtung zu drehen,
in der er das Verriegelungselement 91 nach unten drückt.
Da das Verriegelungselement 91 aber ständig durch
die erwähnte Schraubenfeder 100 elastisch nach
oben vorgespannt ist, wird das Verriegelungselement 91 alleine
durch den Effekt des Gewichts des Entriegelungshebels 92 nicht
verschoben, so dass das Verriegelungselement 91 vom oberen
Ende des Klappenhauptkörpers 89 nach oben vorsteht
und eine Eingriffposition mit dem Verriegelungselement-Einpassloch 83 beibehält.
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Wenn
der Entriegelungshebel 92 jedoch zwangsweise gegen den
Uhrzeigersinn weiter gedreht wird, wie in 12 gezeigt
ist, beispielsweise wenn ein Anwender, der die Tintenpatrone 63 austauschen
möchte, den Entriegelungshebel 92 betätigt
und dreht, wird der Entriegelungshebel 92 bis in die liegende
Position verschoben. Wenn der Entriegelungshebel 92 bis
in die liegende Position verschoben wird, wird der untere Endteil 108 drehend
um den Tragestift 106 verschoben, wobei er den Sitzteil 109 des
Verriegelungselements 91 nach unten drückt. Folglich
bewegt sich das Verriegelungselement 91 gegen die elastische
Kraft der erwähnten Schraubenfeder 100 nach unten
und wird in eine in den Klappenhauptkörper 89 versenkte,
eingezogene Position verschoben. Sobald sich das Verriegelungselement 91 in
diese Position bewegt, ist die Verriegelung der Klappe 76 aufgehoben,
und die Klappe 76 kann sich von einer geschlossenen Position
in die offene Position bewegen.
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Das
Verriegelungselement 91 unterliegt ständig der
elastischen Kraft der erwähnten Schraubenfeder 100,
und sobald die auf den Entriegelungshebel 92 wirkende Drehkraft
verschwindet – mit anderen Worten, wenn der Anwender die
Hand vom Entriegelungshebel 92 nimmt – nimmt das
Verriegelungselement 91 eine Position ein, in der es am stärksten
vom Klappenhauptkörper 89 vorsteht. Hierbei wird
der Entriegelungshebel 92 zwangsweise in die erwähnte
stehende Position verschoben. D. h., wie in 8 gezeigt
ist, wenn sich die Klappe 76 in der offenen Position befindet,
nimmt der Entriegelungshebel 92 eine Position ein, in der
er im Wesentlichen im Klappenhauptkörper 89 aufgenommen
ist. Genäß der Darstellung in 1, 5 und 8 nimmt
der Entriegelungshebel 92 daher beim Auswechseln der Tintenpatrone 63 einen
Zustand ein, in dem er im Wesentlichen im Klappenhauptkörper 89 enthalten
ist, was es der Klappe 76 ermöglicht, sich um
den Drehwellenteil 94 in einen im Wesentlichen hori zontalen
Zustand zu drehen, so dass der Anwender die Tintenpatrone 63 einfach
austauschen kann. Des Weiteren dienen die zwei Vorsprünge 141 und 142,
die an der Wandfläche 84 des erwähnten
Andrückelements 90 vorgesehen sind, im Zusammenwirken
mit einem weiter unten beschriebenen Führungsteil zwischen
den Hakenteilen 97 auch als eine Führung beim
Einsetzen einer Tintenpatrone 63 in der Aufnahmekammer 78.
D. h., beim Einsetzen einer Tintenpatrone 63 in die Aufnahmekammer 78 braucht der
Anwender nur die Bodenfläche der Tintenpatrone 63 auf
die Vorsprünge 141 und 142 zu setzen
und den Vorderkantenteil der Tintenpatrone 63 zwischen die
Hakenteile 97 zu setzen, und dann die Tintenpatrone 63 auf
die Aufnahmekammer 78 hin zu schieben. Des Weiteren braucht
der Anwender beim Herausnehmen der Tintenpatrone 63 aus
der Aufnahmekammer 78 sie nur herauszuziehen, bis sich
die Bodenfläche der Tintenpatrone 63 zwischen
den Hakenteilen 97 auf die Vorsprünge 141 und 142 bewegt.
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Da
sich der Entriegelungshebel 92 bei der vorliegenden Ausführungsform
in der erwähnten neutralen Position befindet, wenn sich
die Klappe 76 in der geschlossenen Position bezogen auf
das Gehäuse 75 befindet, d. h. da der Entriegelungshebel 92 auf
den Anwender hin verschwenkt ist, besteht der Vorteil, dass der
Anwender den Entriegelungshebel 92 einfach betätigen
kann. Da die Nachfülleinheit 70 gemäß der
Darstellung in 1 an der Frontfläche 71 der
Multifunktionsvorrichtung 10 angeordnet ist, wenn sich
der Entriegelungshebel 92 in der neutralen Position befindet,
d. h. wenn er nach vorne geneigt ist, würde viel Platz
im Inneren der Multifunktionsvorrichtung 10 benötigt,
um die Nachfülleinheit 70 aufzunehmen. Somit müsste
die Nachfülleinheit 70 ab der Kante der Öffnung 73 weiter
innen angeordnet werden, und deshalb könnte es erforderlich
sein, die Aussenabmessungen der Multifunktionsvorrichtung 10 zu
vergrößern.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform kann der Entriegelungshebel 92 aber
frei zwischen der neutralen Position und der stehenden Position
drehen, wenn sich die Klappe 76 bezogen auf das Gehäuse 75 in
der geschlossenen Position befindet, so dass die Nachfülleinheit 70 in
der Nähe der Kante der Öffnung 73 platziert
werden kann. Dies liegt daran, dass die Innenwandfläche
der Öffnungs-/Schließabdeckung 72 selbst dann
den Entriegelungshebel 92 kontaktiert, wenn die Nachfülleinheit 70 am
Rand der Öffnung 73 platziert wird, wenn die Öffnungs-/Schließabdeckung 72 geschlossen
wird, und wenn die Öffnungs-/Schließabdeckung 72 vollständig
geschlossen wird, wird der Entriegelungshebel 92 in die
stehende Position bewegt, indem er durch die Öffnungs-/Schließabdeckung 72 gedrückt
wird. Daher kann bei der vorliegenden Ausführungsform eine kompakte
Ausführung der Multifunktionsvorrichtung 10 verwirklicht
werden.
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13 ist
eine Seitenansicht der Tintenpatrone 63. 14 ist
eine perspektivische Ansicht der Tintenpatrone 63.
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Die
Tintenpatrone 63 dient gemäß der vorstehenden
Erörterung dazu, Tinte zu bevorraten, und umfasst einen
Patronenhauptkörper 111 und darin enthaltene Tinte.
Bei der vorliegenden Ausführungsform sind in der Nachfülleinheit 70 vier
Tintenpatronen 63 untergebracht, welche cyanfarbene, magentafarbene,
gelbe bzw. schwarze Tinte speichern. Der aus 1 und 5 ersichtliche
Aufbau der Tintenpatronen ist so, dass die Tintenpatrone 63 zum
Speichern von schwarzer Tinte im Vergleich mit den Tintenpatronen 63 mit
andersfarbigen Tinten mit einer etwas größeren
Abmessung in der Dickenrichtung versehen ist. Der Grund hierfür
ist allgemein gesagt derjenige, dass der Bedarf nach schwarzer Tinte
größer ist und diese in größeren
Mengen verbraucht wird. Der Aufbau der Tintenpatronen 63 zum
Speichern von Tinten mit anderen Farben als Schwarz ist jeweils
gleich.
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Der
Patronenhauptkörper 111 besteht aus Kunststoff.
Bei der vorliegenden Ausführungsform ist der Patronenhauptkörper 111 insgesamt
in der Form eines dünnwandigen Kuboids (Parallelepipeds)
ausgebildet, wobei in seinem Inneren ein Tintenaufnahmeraum zum
Aufnehmen von Tinte abgegrenzt ist. Dieser Patronenhauptkörper 111 besteht
aus zwei tablettformigen Elementen 112 und 113,
und diese zwei Elemente 112 und 113 werden durch
Schweissen oder andere bekannte Befestigungsmittel aneinander angebracht.
Der erwähnte Anschlussteil 143 wird durch das
Zusammenfügen des Patronenhauptkörpers 111 ausgebildet.
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Das
erwähnte Lufteinlassventil 85 ist auf der Rückfläche 114 des
Patronenhauptkörpers 111 vorgesehen. Bei der vorliegenden
Ausführungsform ist ein Rückschlagventil im inneren
Teil des Lufteinlassventils 85 angeordnet. Wenn die Tintenpatrone 63 im Gehäuse 75 aufgenommen
ist, ist ein im Gehäuse 75 vorgesehener Druckstift
in das Lufteinlassventil 85 eingeschoben, wodurch das Rückschlagventil
geöffnet wird. Des Weiteren ist ein Tintenzuführungsventil 115 an
der Rückfläche 114 des Patronenhauptkörpers 111 vorgesehen.
Wenn die Tintenpatrone 63 im Gehäuse 75 aufgenommen
ist, ist eine im Gehäuse 75 vorgesehene Tintenzuführungsröhre
mit diesem Tintenzuführungsventil 115 verbunden,
und Tinte wird dem Aufzeichnungskopf 27 über diese
Tintenzuführungsröhre zugeführt. Des
Weiteren ist der erwähnte Flüssigkeitspegelsensor 87 auf
der Rückfläche 114 vorgesehen. Der Aufbau
dieses Flüssigkeitspegelsensors 87 unterliegt
keinen besonderen Einschränkungen, und es kann ein bekannter
Sensor verwendet werden.
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Eingriffsnuten 116 sind
an der Bodenfläche des Patronenhauptkörpers 111 vorgesehen.
Die Eingriffsnuten 116 sind, wie in 14 gezeigt
ist, als Vertiefungen in den Eckenteilen an der Grenze zwischen
den Seitenflächen und der Bodenfläche des Patronenhauptkörpers 111 vorgesehen.
Diese Eingriffsnuten 116 erstrecken sich gemäß der
Darstellung in der Figur in der Längsrichtung des Patronenhauptkörpers 111.
Bei der vorliegenden Ausführungsform sind die Eingriffsnuten 116 symmetrisch auf
der linken und rechten Seite des Patronenhauptkörpers 111 vorgesehen
(siehe 5). Gemäß der Darstellung in 13 umfassen
die Eingriffsnuten 116 einen Nutteil 118 mit einer
geringen Tiefe, der auf der Rückfläche 114 des
Patronenhauptkörpers 111 ausmündet und
sich kontinuierlich von der Rückfläche 114 zur
Frontfläche 117 hin erstreckt, einen Grenznutteil 119,
der in der Weiterführung von dem Nutteil 118 mit
geringer Tiefe vorliegt und dessen Nuttiefe (die vertikale Dimension
in der Figur) allmählich zunimmt, und einen tiefen Nutteil 120,
der in der Weiterführung vom Grenznutteil 119 vorliegt.
Der tiefe Nutteil 120 geht nicht bis zur Frontfläche 117 des Patronenhauptkörpers 111 durch,
so dass eine Endfläche 121 auf der Seite der Frontfläche 117 des
tiefen Nutteils 120 ausgebildet ist. Mit anderen Worten erstreckt
sich die Eingriffsnut 116 in der Richtung des Einsetzens
und Herausnehmens der Tintenpatrone 63 in das bzw. aus
dem Gehäuse 75 und steht mit der Rückfläche 114,
aber nicht mit der Frontfläche 117 des Patronenhauptkörpers 111 in
Verbindung, und weist eine sich vertikal erstreckende Endfläche 121 auf.
Die Vorderkante des Hakenteils 97 des erwähnten
Ausziehelements 77 kontaktiert diese Endfläche 121,
wie weiter unten beschrieben ist.
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Nuten 149 sind
auch auf der Oberseite 122 des Patronenhauptkörpers 111 ausgebildet.
Diese Nuten 149 sind gemäß der Darstellung
in 14 in die Ecke der Grenze zwischen der Seitenfläche
und der Oberseite 122 des Patronenhauptkörpers 111 versenkt.
Diese Nut 149 erstreckt sich gemäß der Darstellung
in der gleichen Figur in der Längsrichtung des Patronenhauptkörpers 111 und
schließt sich an die Frontfläche 117 und
die Rückfläche 114 des Patronenhauptkörpers 111 an.
Des Weiteren ist ein Vertiefungsteil 134 an der Oberseite 122 des
Patronenhauptkörpers 111 vorgesehen. Dieser Vertiefungsteil 134 ist
im Wesentlichen V-förmig ausgebildet und weist eine vordere
schräge Oberfläche 135 und eine hintere
schräge Oberfläche 136 auf. Gemäß der
Darstellung in 6 und 7 ist der
erwähnte Schwenkhebel 123 in dem Gehäuse 75 zum
Aufnehmen der Tintenpatronen 63 vorgesehen, und dieser Schwenkhebel 123 ist
durch eine Zugfeder 128 ständig für eine
Drehung im Uhrzeigersinn elastisch vorgespannt.
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Wenn
die Tintenpatrone 63 gemäß der Darstellung
in 7 in das Gehäuse 75 eingesetzt
wird, kontaktiert zuerst der auf der Oberseite befindliche hintere
Endteil 148 des Patronenhauptkörpers 111 den
zweiten Arm 126 des Schwenkhebels 123. Wird die
Tintenpatrone 63 weiter in das Gehäuse 75 eingeschoben,
dreht sich der Schwenkhebel 123 entgegen dem Uhrzeigersinn
und nimmt die Position ein, die in der Figur durch die durchgezogene
Linie angegeben ist. Wird die Tintenpatrone 63 weiter eingeschoben, dreht
sich der Schwenkhebel 123 im Uhrzeigersinn, während
er von der hinteren schrägen Oberfläche 136 geführt
wird, und kontaktiert den Vertiefungsteil 134. Bei weiterem
Vorschieben der Tintenpatrone 63 in das Gehäuse 75 dreht
sich der zweite Arm 126 des Schwenkhebels 126 entgegen
dem Uhrzeigersinn, während er von der vorderen schrägen
Oberfläche 135 geführt führt,
und nimmt die Position ein, die in der Figur durch eine durchgezogene
Linie angegeben ist. Bei weiterem Einschieben der Tintenpatrone 63 in
das Gehäuse 75 gleitet die Tintenpatrone 63 relativ
zum Schwenkhebel 123 und wird in einer Position angeordnet,
die nach rechts hin um eine vorgegebene Strecke von der Position
beabstandet ist, die in der Figur durch eine durchgezogene Linie
angegeben ist, wonach die Tintenpatrone 63 vollständig
in das Gehäuse 75 eingesetzt ist. Der vorgegebene
Abstand in diesem Gehäuse ist der in 8 gezeigte Abstand
L1.
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15 ist
eine Zeichnung, die den zusammengesetzten Aufbau der Tintenpatrone 63,
des Gehäuses 75 und des Ausziehelements 77 der
Klappe 76 schematisch veranschaulicht. 15(a) zeigt
den zusammengesetzten Aufbau des unteren Teils der Tintenpatrone 63 und
des unteren Teil des Gehäuses 75, während 15(b) den zusammengesetzten Aufbau der
Tintenpatrone 63 und des Ausziehelements 77 zeigt.
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Gemäß der
Darstellung in 15(a) greift ein im
Gehäuse 75 vorgesehener Trennwandteil 137 in
die Eingriffsnut 116 der Tintenpatrone 63 ein,
wenn die Tintenpatrone 63 in das Gehäuse 75 eingesetzt ist.
Wenn die Tintenpatrone 63 in das Gehäuse 75 eingesetzt
ist, greift auch die auf der Seite des Deckenplattenteils 82 des
Gehäuses 75 vorgesehene Trennwand 137 mit
der auf der Seite der Oberseite 122 der Tintenpatrone 63 vorgesehenen
Nut 149 ein. Hierbei ist eine Bodenfläche 155 der
Tintenpatrone 63 auf dem Bodenplattenteil 80 angeordnet.
Im Ergebnis ist die Tintenpatrone 63 in einem positionierten
Zustand im Gehäuse 75 aufgenommen und gehalten
(siehe 6). Wenn die Tintenpatrone 63 im Gehäuse 75 aufgenommen
ist, ist ausserdem gemäß der Darstellung in 15(b) die Bodenfläche 155 der Tintenpatrone 63 auf
dem Klappenhauptkörper 89 angeordnet, und der
Hakenteil 97 des Ausziehelements 77 tritt in die
Eingriffsnut 116 ein. Wenn die Klappe 76 aus diesem
Zustand geöffnet wird, dreht sich gemäß der
Darstellung in 6 und 7 das Ausziehelement 77,
und der Hakenteil 97 zieht die Endfläche 121 der
Eingriffsnut 116 nach vorne (nach links in 7).
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Der
zusammengesetzte Aufbau der Tintenpatrone 63, des Gehäuses 75 und
des Ausziehelements 77 der Klappe 76 ist nicht
auf den vorstehenden Aufbau beschränkt. 16 ist
eine Zeichnung, die ein modifiziertes Beispiel des zusammengesetzten
Auf baus der Tintenpatrone 63, des Gehäuses 75 und
des Ausziehelements 77 der Klappe 76 schematisch
veranschaulicht. 16(a) zeigt den zusammengesetzten
Aufbau des unteren Teils der Tintenpatrone 63 und des unteren
Teils des Gehäuses 75, während 16(b) den zusammengesetzten Aufbau der
Tintenpatrone 63 und des Ausziehelements 77 zeigt.
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Der
Unterschied zwischen dem zusammengesetzten Aufbau, der in dieser
Figur gezeigt ist, und dem zusammengesetzten Aufbau, der in der
vorausgehend erwähnten 15 gezeigt
ist, besteht darin, dass bei dem in 15 gezeigten
zusammengesetzten Aufbau, wenn die Tintenpatrone 63 im
Gehäuse 75 eingesetzt ist, die Bodenfläche 155 der
Tintenpatrone 63 auf dem Bodenplattenteil 80 (siehe 15(a)) und auf dem Klappenhauptkörper 89 (siehe 15(b)) angeordnet ist, während
bei dem in 16 gezeigten zusammengesetzten
Aufbau, wenn die Tintenpatrone 63 im Gehäuse 75 eingesetzt ist,
die Bodenfläche 155 der Tintenpatrone 63 den Bodenplattenteil 80 nicht
kontaktiert, und die obere Wandfläche 156 der
Eingriffsnut 116 den Trennwandteil 137 berührt
(siehe 16(a)). Hierbei kontaktiert gemäß der
Darstellung in 16(b) die Bodenfläche 155 der
Tintenpatrone 63 nicht den Klappenhauptkörper 89,
während die obere Wandfläche 156 auf dem
Hakenteil 97 des Ausziehelements 77 angeordnet
ist und der Hakenteil 97 mit der Eingriffsnut 116 eingreift.
Auch bei diesem modifizierten Beispiel ist die Tintenpatrone 63 im
Gehäuse 75 in einem positionierten Zustand aufgenommen
und gehalten. Wenn die Klappe 76 geöffnet wird,
dreht sich das Ausziehelement 77 gemäß der
Darstellung in 6 und 7, und der
Hakenteil 97 zieht die Endfläche 121 der
Eingriffsnut 116 nach vorne (nach links in 7).
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Des
Weiteren ist 17 eine Zeichnung, die schematisch
ein anderes modifiziertes Beispiel eines anderen zusammengesetzten
Aufbaus der Tintenpatrone 63, des Gehäuses 75 und
des Ausziehelements 77 der Klappe 76 veranschaulicht. 17(a) zeigt den zusammengesetzten Aufbau
des unteren Teils der Tintenpatrone 63 und des unteren
Teils des Gehäuses 75, während 17(b) den zusammengesetzten Aufbau der
Tintenpatrone 63 und des Ausziehelements 77 zeigt.
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Der
Unterschied zwischen dem in der Figur gezeigten zusammengesetzten
Aufbau und dem in der vorausgehend erwähnten 15 gezeigten
zusammengesetzten Aufbau besteht darin, dass bei dem in der erwähnten 15 gezeigten
zusammengesetzten Aufbau, wenn die Tintenpatrone 63 im
Gehäuse 75 eingesetzt ist, die Bodenfläche 155 der
Tintenpatrone 63 auf dem Bodenplattenteil 80 (siehe 15(a)) und auf dem Klappenhauptkörper 89 (siehe 15(b)) angeordnet ist, während
bei dem in 17 gezeigten zusammengesetzten
Aufbau die Tintenpatrone 63 mit einer Nut 138 an
ihrer Bodenfläche 155 versehen ist. Diese Nut 138 erstreckt
sich in der gleichen Richtung wie die erwähnte Eingriffsnut 116.
Ein Vorsprung 139, der in diese Nut 138 eingreift,
ist am Klappenhauptkörper 89 ausgebildet. Dieser
Vorsprung 139 erstreckt sich auch in der gleichen Richtung
wie die Eingriffsnut 116 und ist für einen Eingriff
mit der Nut 138 ausgelegt. Wenn die Tintenpatrone 63 im
Gehäuse 75 eingesetzt ist, ist die Bodenfläche 155 der
Tintenpatrone 63 auf dem Bodenplattenteil 80 und
auf dem Klappenhauptkörper 89 angeordnet, und
der Hakenteil 97 des Ausziehelements 77 tritt
in die Eingriffsnut 116 ein.
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Wenn
die Klappe 76 aus diesem Zustand geöffnet wird,
dreht sich gemäß der Darstellung in 6 und 7 das
Ausziehelement 77, und der Hakenteil 97 zieht
die Endfläche 121 der Eingriffsnut 116 nach
vorne (nach links in 7). Da hierbei der Vorsprung 139 am
Klappenhauptkörper 89 vorgesehen ist, greift der
Vorsprung 139 in die an der Tintenpatrone 63 vorgesehene
Nut 138 ein. Wenn die Klappe 76 geöffnet
wird, wird die Tintenpatrone 63 daher in stabiler Lage
aus dem Gehäuse 75 gezogen, ohne seitlich zu kippen.
Die Operation zum Herausnehmen der Tintenpatrone 63 kann
dadurch problemloser durchgeführt werden.
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Bei
der Multifunktionsvorrichtung 10 gemäß der
vorliegenden Ausführungsform werden verbrauchte Tintenpatronen
auf die folgende Weise ausgetauscht.
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Um
die Tintenpatrone 63 aus der Multifunktionsvorrichtung 10 herauszunehmen, öffnet
der Anwender gemäß der Darstellung in 1 zuerst
die Öffnungs-/Schließabdeckung 72. Die
Nachfülleinheit 70 wird dadurch an der Frontfläche
der Multifunktionsvorrichtung 10 freigelegt. Wenn die Öffnungs-/Schließabdeckung 72 bei
der vorliegenden Ausführungsform geöffnet wird,
wird des Weiteren gemäß der vorstehenden Erörterung
der Entriegelungshebel 92 der Nachfülleinheit 70 in
die neutrale Position verschoben und zur Frontfläche der
Multifunktionsvorrichtung 10 hin verkippt, wie in der Figur dargestellt
ist. Dadurch werden die Operation zum Öffnen der Klappe 76 der
Nachfülleinheit 70 und die Operation zum Herausnehmen
der Tintenpatrone 63 äusserst einfach für
den Anwender.
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In
diesem Zustand öffnet der Anwender die Klappe 76 der
Nachfülleinheit 70. Genauer gesagt legt der Anwender
einen Finger auf den Entriegelungshebel 92 und drückt
es zu sich hin, was den Entriegelungshebel 92 veranlasst,
sich in die liegende Position zu bewegen. Im Ergebnis gleitet das
Verriegelungselement 91 der Klappe 76 nach unten,
und der Keilteil 133 (siehe 12) des
Verriegelungselements 91 wird aus dem Verriegelungselement-Einpassloch 83 der
Klappe 76 frei gegeben. Der Anwender kann die Klappe 76 dadurch öffnen,
dass er einfach den Entriegelungshebel 92 zu sich hin drückt.
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Wenn
die Klappe 76 sich von der geschlossenen Position in die
offene Position bewegt, dreht sich gemäß der Darstellung
in 8 das Ausziehelement 77 um den Drehwellenteil 94,
und der Hakenteil 97 kontaktiert die Bodenfläche 121 der
Tintenpatrone 63 und drückt sie in der Zeichnung
nach links (in 1 aus dem Vorderteil heraus).
Im Ergebnis wird die Tintenpatrone 63 auf die Öffnung 88 hin
heraus gezogen, wobei sie um eine vorgegebene Strecke L1 aus der Öffnung 88 des
Gehäuses 75 nach vorne heraus gezogen wird. Somit
kann der Anwender die Tintenpatrone 63 einfach ergreifen
und ist in der Lage, sie einfach aus der Öffnung 88 heraus
zu ziehen.
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Als
Nächstes wird eine neue Patrone 63 durch die Öffnung 88 in
die Aufnahmekammer 78 des Gehäuses 75 eingesetzt.
Hierbei befindet sich die Klappe 76 in der geöffneten
Position, und die Tintenpatrone 63, die in die Aufnahmekammer 78 eingesetzt
werden soll, wird zunächst an der äusseren Wandfläche 110 des
Hakenteils 97 des Ausziehelements 77 platziert
und in die Aufnahmekammer 78 eingesetzt, während
sie von der äusseren Wandfläche 110 geführt
wird. Insbesondere wird die neue Tintenpatrone 63 bei der
vorliegenden Ausführungsform, weil das Andrückelement 90 an
der Klappe 76 vorgesehen ist, vorübergehend an
den Vorsprüngen 141 und 142 angeordnet,
die an der Wandfläche 84 des Andrückelements 90 vorgesehen
sind, und auf die äussere Wandfläche 110 des
Hakenteils 97 geführt, während sie an
diesen Vorsprüngen 141 und 142 entlang
gleitend verschoben wird. Sobald die neue Tintenpatrone 63 im
Gehäuse 75 eingesetzt ist, bewegt der Anwender
die Klappe 76 wieder in die geschlossenen Position. Wenn
sich die Klappe 76 in eine geschlossene Position bewegt,
kontaktiert das Andrückelement 90 die Frontfläche 117 der
Tintenpatrone 63, und wenn die Klappe 76 die geschlossene Position
vollständig eingenommen hat, drückt das Andrückelement 90 die
Tintenpatrone 63 elastisch nach innen in die Aufnahmekammer 78 des
Gehäuses 75. Gleichzeitig greift der Keilteil 133 des
Verriegelungselements 91 in das im Gehäuse 75 vorgesehene
Verriegelungselement-Einpassloch 83 ein, und die Klappe 76 wird
in die geschlossenen Position gehalten.
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Wenn
bei der vorliegenden Ausführungsform der Anwender die Klappe 76 der
Nachfülleinheit 70 öffnet, wird somit
die verbrauchte Tintenpatrone automatisch heraus gezogen, und der
Anwender kann einfach eine neue Tintenpatrone im Gehäuse 75 einsetzen,
während die Klappe 76 offen bleibt. Mit anderen
Worten ist die Operation zum Auswechseln der Tintenpatrone äusserst
einfach.
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Bei
der vorliegenden, in 7 gezeigten Ausführungsform
ist der Schwenkhebel 123 am Deckenplattenteil 82 des
Gehäuses 75 vorgesehen, und wenn die Tintenpatrone 63 um
die Strecke L1 aus dem Gehäuse 75 heraus gezogen
wird, drückt der Schwenkhebel 123 gegen die vordere
schräge Oberfläche 135. D. h., die elastische
Kraft der Zugfeder 128 wirkt über den Schwenkhebel 123 auf
die vordere schräge Oberfläche 135 des
Patronenhauptkörpers 111 ein, wodurch er die Tintenpatrone 63 elastisch
auf die Öffnung 88 hin vorspannt. Wenn also die Klappe 76 gemäß der
vorstehenden Beschreibung geöffnet und die Tintenpatrone 63 von
dem Ausziehelement 77 durch die Öffnung 88 des
Gehäuses 75 heraus gezogen wird, dreht sich gleichzeitig
der Schwenkhebel 123 im Uhrzeigersinn in der Figur und drückt
die erwähnte vordere schräge Oberfläche 135 auf
die Öffnung 88 hin. Im Ergebnis greift der Schwenkhebel 123 in
dem zwischen der vorderen schrägen Oberfläche 135 und
der hinteren schrägen Oberfläche 136 ausgebildeten
Vertiefungsteil 134 ein, und der zweite Arm 126 des
Schwenkhebels 123 kontaktiert die hintere schräge
Oberfläche 136. D. h., der Schwenkhebel 123 ist
in dem Vertiefungsteil 134 gehalten.
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Dadurch,
dass sich der Schwenkhebel 123 dreht und in dem Vertiefungsteil 134 eingreift,
wird die Tintenpatrone 63 um eine Strecke L2 weiter aus dem
Gehäuse 75 herausgeschoben. Daher wird die Tintenpatrone 63 um
die Strecke (L1 + L2) aus der Öffnung 88 herausgeschoben,
was den Vorteil hat, dass dem Anwender das Ergreifen der Tintenpatrone 63 stark
erleichtert, und es ermöglicht wird, diese einfacher aus
dem Gehäuse 75 heraus zu nehmen.
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Des
Weiteren ist bei der vorliegenden Ausführungsform das Paar
von Ausziehelementen 77 vorgesehen, welche die in der Aufnahmekammer 78 angeordnete
Tintenpatrone 63 in der Breitenrichtung zwischen sich aufnehmen
(siehe 15). Somit wird die Tintenpatrone 63 durch
die Öffnung 88 heraus gezogen, während
sie von den Ausziehelementen 77 in der Breitenrichtung
positioniert wird. Hierbei ist der Hakenteil 97 der Ausziehelemente 77 gemäß der Darstellung
in 7 und 8 im Wesentlichen horizontal
angeordnet, so dass er sich problemlos von der Aufsetzfläche 98,
auf der die Tintenpatrone 63 angeordnet ist, weiter bewegt,
so dass beim Einsetzen einer neuen Tintenpatrone durch die Öffnung 88 in
die Aufnahmekammer 78, indem die neue Tintenpatrone einfach
vorübergehend auf die äussere Wandfläche 110 der
Hakenteile 97 gesetzt wird, die neue Tintenpatrone von
den Ausziehelementen 77 sicher getragen und in diesem Zustand
auf die Aufsetzfläche 98 geführt wird.
Dadurch wird die Durchführung der Operation zum Auswechseln
der Tintenpatrone sogar noch einfacher.
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Da
ausserdem jedes Ausziehelement 77 in eine in der Tintenpatrone 63 vertieft
vorgesehene Eingriffsnut 116 eingreift, und da die Breitenabmessung
d1 (siehe 9) des Paares von Ausziehelementen 77 kleiner
als die Breitenabmessung d2 der Tintenpatrone 63 (siehe 14)
eingestellt ist, stehen die Ausziehelemente 77 nicht aus
der Tintenpatrone 63 vor. Dadurch, dass die Abmessung d1
kleiner als die Abmessung d2 eingestellt wird, kann die Klappe 76 kompakter
ausgeführt werden und ermöglicht dadurch eine
Verkleinerung der Nachfülleinheit 70 und somit
der zu verwirklichenden Multifunktionsvorrichtung 10.
-
Insbesondere
ist bei der vorliegenden Ausführungsform die Nachfülleinheit 70 an
der Frontfläche 71 der Multifunktionsvorrichtung 10 angeordnet, und
der Anwender kann die Tintenpatrone 63 von der Frontflächenseite
her in die Nachfülleinheit 70 einsetzen und daraus
entnehmen, was die Operation zum Auswechseln der Tintenpatrone 63 einfacher
macht. Des Weiteren, wie in 8 gezeigt
ist, wenn sich die Klappe 76 in die offene Position bewegt,
dreht sich der Hakenteil 97 der Ausziehelemente 77 und
drückt gegen die Endfläche 121 der Tintenpatrone 63,
wodurch die Tintenpatrone 63 aus dem Gehäuse 75 gezogen
wird, und die Hakenteile 97 stellen ferner Elemente dar,
welche das Einsetzen einer neuen Tintenpatrone führen.
Daher ist der Aufbau der Ausziehelemente 77, die gleichzeitig
die Funktion von Führungselementen erfüllen, äusserst
einfach, was den Vorteil besitzt, dass die Herstellungskosten der
Nachfülleinheit 70 niedrig gehalten werden.
-
- 63
- Tintenpatrone
- 70
- Nachfülleinheit
- 74
- Einheit-Hauptkörper
- 75
- Gehäuse
- 76
- Klappe
- 77
- Ausziehelement
- 78
- Aufnahmekammer
- 79
- Frontfläche
- 88
- Öffnung
- 89
- Klappenhauptkörper
- 93
- unterer
Endteil
- 94
- Drehwellenteil
- 95
- Lagerteil
- 96
- Verlängerungsteil
- 97
- Hakenteil
- 98
- Aufsetzfläche
- 106
- Tragestift
- 107
- Stiftmontageloch
- 111
- Patronenhauptkörper
- 116
- Eingriffsnut
- 117
- Frontfläche
- 118
- Nutteil
mit einer geringen Tiefe
- 119
- Grenznutteil
- 120
- tiefer
Nutteil
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - JP 11-348303 [0002]
- - JP 10-109427 [0002]
- - JP 2004-345246 [0002]
- - JP 2005-219416 [0002]
- - JP 2005-96446 [0002]
- - JP 6-106730 [0005]