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Die
Erfindung betrifft ein Schneidbackenpaar.
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Insbesondere
zur Trennung stabförmiger Körper, so
weiter beispielsweise zur Trennung von Gewindestangen oder dgl.,
werden bevorzugt Handgeräte
eingesetzt, die ein Schneidbackenpaar aufweisen. In der Regel setzen
sich solche Backenpaare aus einer feststehenden Backe und einer
auf die feststehende Backe hin verlagerbaren beweglichen Backe zusammen.
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Im
Hinblick auf den bekannten Stand der Technik wird eine technische
Problematik der Erfindung darin gesehen, ein Schneidbackenpaar der
in Rede stehenden Art anzugeben, mittels welchem die Übertragung
hoher Schneidkräfte
erreicht werden kann, dies bei guter Handhabbarkeit sowie Ermöglichung
individueller Anpassbarkeit an die Gegebenheiten, bspw. an den Durchmesser
des zu schneidenden Werkstücks.
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Diese
Problematik ist zunächst
und im Wesentlichen durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei
auf ein Schneidbackenpaar als Einsatzbacken für hydraulische oder elektrische
Verpressgeräte
abgestellt ist, wobei jede Backe hebelartig ausgebildet ist, mit
einem Antriebsabschnitt und einem Arbeitsabschnitt, die sich gegensinnig
ausgehend von einer Verschwenkachse erstrecken, wobei weiter der
Arbeitsabschnitt gegenüber
dem Antriebsabschnitt in seiner Dicke um die Hälfte oder mehr reduziert ist.
Zufolge dieser Ausgestaltung ist ein Schneidbackenpaar angegeben,
welches infolge der Ausgestaltung als Einsatzbacken wechselbar an ein
hydraulisches und/oder elektrisches Verpressgerät anordbar ist. So können weiter
beispielsweise Schneidbackenpaare unterschiedlicher Abmessungen
zum Schneiden von Stäben
oder dgl. aus unterschiedlichen Materialien und/oder mit unterschiedlichen
Durchmessern eingesetzt werden. Durch die Beaufschlagung der Schneidbacken
mittels eines Verpressgerätes,
sind hohe Schneidkräfte übertragbar,
was durch die hebelartige Ausgestaltung der Schneidbacken weiter
verstärkt
ist. Durch die weiter vorgeschlagene Reduzierung der Backendicke
im Bereich des Arbeitsabschnittes ist zudem eine gute Handhabbarkeit
insbesondere in engen Arbeitsbereichen erzielt. So kann auch mittels
des vorgeschlagenen Schneidbackenpaares über das Verpressgerät ein Schneiden
von Stäben
oder dgl. in schwer zugänglichen,
räumlich
schmalen Bereichen erfolgen. Der Arbeitsabschnitt weist hierzu gegenüber dem Antriebsabschnitt
eine um zumindest die Hälfte
verringerte Dicke auf, so weiter eine Dicke, die dem 0,1 bis 0,5-fachen,
weiter beispielsweise dem 0,2 oder 0,3 bis 0,4-fachen der Antriebsabschnittdicke
entspricht.
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Die
Gegenstände
der weiteren Ansprüche sind
nachstehend in Bezug zu dem Gegenstand des Anspruchs 1 erläutert, können aber
auch in ihrer unabhängigen
Formulierung von Bedeutung sein.
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So
ist in einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
vorgesehen, dass der Arbeitsabschnitt einen Bereich kontinuierlich
abnehmender Dicke aufweist. Entsprechend ist die Dickenreduzierung
nicht oder nicht zwingend schlagartig, beispielsweise stufenartig
vorgesehen, sondern vielmehr zumindest über einen Teilabschnitt kontinuierlich
abnehmend. Infolge solcher kontinuierlicher Dickenreduzierung kann
in einem Querschnitt durch den Arbeitsabschnitt eine oberflächenseitige
Flanke einen spitzen Winkel von 5 bis 45°, weiter beispielsweise einen
Winkel von 15° oder
30° zu einer
oberflächenparallelen
Ebene des Antriebsabschnitts einnehmen.
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In
einer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes ist vorgesehen, dass
an einer Backe eine Schneide und an der anderen Backe eine rechtwinklig
zur Schwenkebene verlaufende Auflagefläche ausgebildet ist. Letztere
wirkt ambossartig für
die auf diese zu bewegende bzw. auf diese zu schwenkende Schneide
der anderen Backe. Die Schneide der anderen Backe ist im Quer schnitt
durch eine Ausspitzung des dickenreduzierten Abschnitts des Arbeitsabschnitts
erreicht, dies weiter bevorzugt ausgehend von einer Schneidrückendicke,
die im Wesentlichen der in selbe Richtung gemessenen Dicke der ambossartigen,
gegenüberliegenden
Auflagefläche
entspricht.
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Der
Bereich kontinuierlich abnehmender Dicke des Arbeitsabschnittes
ist so gewählt,
dass zugeordnet der Schneidkante die Dicke des Arbeitsabschnitts über die
Länge der
Backe gleich ist. Entsprechend ist der projizierte Bereich der Schneide
in Backenlängserstreckung
betrachtet mit einer gleichbleibenden, gegenüber dem Antriebsabschnitt verringerten
Dicke versehen. Von dem der Schwenkachse zugewandten Ende der Schneide
oder auch mit Abstand zu diesem Ende ausgehend verdickt sich der Arbeitsabschnitt
kontinuierlich zunehmend bis zu einem Dickenmaß, welches dem Dickenmaß des Antriebsabschnitts
in etwa entspricht. In weiterer bevorzugter Ausgestaltung ist auch
der der Schneidkante gegenüberliegende
Bereich der anderen Schneidbacke, welcher als ambossartige Auflagefläche für die Schneide
dient, über
die Länge
in Projizierung der Schneide mit einer gleichbleibenden Dicke, weiter bevorzugt
mit einer der Dicke des Schneidrückens entsprechenden
Dicke versehen.
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Um
insbesondere hohe Schneidkräfte
sicher abzuleiten, ist in einer bevorzugten Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
vorgesehen, dass die Schneide schwenkachsenseitig in eine rechtwinklig zur
Schwenkebene verlaufende Auflagefläche übergeht. Die Schneidkante liegt
hierbei bevorzugt in der durch die benachbarte Auflagefläche gebildeten
Ebene, welche Auflagefläche
zu dem plan gebildet ist. Diese der Schneidkante benachbarte Auflagefläche ist
des Weiteren bevorzugt in dem Bereich kontinuierlich zunehmender
Dicke des Arbeitsabschnitts ausgebildet und tritt in Anlage- bzw.
Schneidstellung des Schneidbackenpaars gegen eine zugewandte, gleichfalls
plangestaltete Anlagefläche
der anderen Schneidbacke. Diese beiden schwenkachsenseitig der Schneide
bzw. der ambossartigen Auflagefläche ausgeformten
Auflageflächen sind
bevorzugt grundrissmäßig gleichgestaltet,
so dass sich eine vollflächige
Anlage in der Schneidstellung ergibt. Im Falle der der Schneide
gegenüberliegenden
Schneidbacke geht diese von der im Bereich der sich kontinuierlich
verjüngenden
Dicke ausgeformte Auflagefläche über in die
der Schneide gegenüberliegende, über die
Länge bzw.
die Projizierung der Schneide eine gleichbleibende Dicke aufweisende,
ambossartige Auflagefläche.
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In
einer beispielhaften Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sind
die Schneide und die Auflageflächen
in einem – bezogen
auf eine Projizierung in eine Schwenkebene – zusammengefasst trapezartigen
Abschnitt der Backen ausgebildet. Dieser trapezartige Abschnitt
setzt sich zusammen aus den jeweiligen, der Schneide zugeordneten
Endbereichen der Arbeitsabschnitte zusammen. So sind weiter auch
die dickenreduzierten Bereiche der Backen in diesem trapezartigen
Abschnitt gebildet.
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Zur
Begrenzung des Öffnungsspaltes
in Richtung der Schwenkachse ist an dem Antriebsabschnitt der einen
und/oder anderen Backe ein Anlagevorsprung ausgebildet. Dieser ist
so gewählt,
dass der Öffnungsspalt
in Öffnungsrichtung
der Backen in Anpassung an die Schneidbackenausgestaltung bzw. in
Anpassung an die Schneide oder weiter in Anpassung an das Verpressgerät und damit
an die über
das Verpressgerät
aufbringbare Schneidkraft in seiner Öffnungsweite begrenzt ist.
Demzufolge ist der Problematik entgegengewirkt, dass beispielsweise
mit einem nicht entsprechend dimensionierten Schneidbackenpaar ein
Stab oder dgl. mit zu großem Durchmesser
bearbeitet wird. So ist beispielsweise der Öffnungswinkel begrenzt auf
5 bis 30°,
so weiter beispielsweise auf 10 bis 15°, so dass weiter beispielsweise
ein maximales Öffnungsmaß zur Aufnahme
eines zu schneidenden Werkstücks
erreicht wird, welches maximale Öffnungsmaß etwa der
Schneidkantenlänge
oder weniger entspricht. So wird vorgeschlagen, dass die Backen
nur um einen solchen Winkel öffenbar
sind, dass der größte lichte
Abstand der Backen zueinander der Länge der Schneidkante entspricht.
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Die
Schneide und/oder die Anlagefläche
sind integral einstückig
an der Backe ausgebildet. In weiterer alternativer Ausgestaltung
können
auch beide Backen aufeinander treffende Schneidkanten aufweisen,
die in diesem Fall weiter schwenkachsenseitig in eine rechtwinklig
zur Schwenkebene verlaufende Auflagefläche übergehen.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich
zwei Ausführungsbeispiele
darstellt, näher
erläutert.
Es zeigt:
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1 eine
explosionsperspektivische Darstellung mit einem erfindungsgemäßen Schneidbackenpaar
in einer ersten Ausführungsform
und einem Aufnahmehals eines Verpressgerätes;
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2 eine
partiell geschnittene Seitenansichtsdarstellung gegen das montierte
Schneidbackenpaar in der Schneid-Öffnungsstellung;
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3 eine
der 2 entsprechende Darstellung, jedoch die Schneid-Schließstellung
betreffend;
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4 die
Draufsicht zu 3, unter Fortlassung des Aufnahmehalses;
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5 den
Schnitt gemäß der Linie
V-V in 4 durch das Schneidbackenpaar, die Schneid-Öffnungsstellung
betreffend;
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6 eine
der 5 entsprechende Schnittdarstellung, jedoch betreffend
die Schneid-Schließstellung;
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7 den
Schnitt gemäß der Linie
VII-VII in 3;
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8 die
Herausvergrößerung des
Bereiches VIII in 7;
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9 in
perspektivischer Darstellung ein Schneidbackenpaar in einer zweiten
Ausführungsform;
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10 die
Seitenansicht hierzu, die Schneid-Öffnungsstellung betreffend;
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11 die
Draufsicht zu 10.
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Dargestellt
und beschrieben ist zunächst
mit Bezug zu 1 ein Schneidbackenpaar 1 in
einer ersten Ausführungsform
für ein
hydraulisches oder elektrisches Verpressgerät, von welch letzterem in den
Darstellungen lediglich ein Aufnahmehals 2 zur Aufnahme
des Schneidbackenpaars, darüber
hinaus auch zur Aufnahme von sonstigen Backenpaaren wie Pressbackenpaare,
dargestellt ist.
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Die
beiden Schneidbacken 3 und 3' sind mit Ausnahme des unmittelbaren
Schneidbereichs im Wesentlichen zueinander formidentisch gestaltet
und weisen jeweils zwei Lageraugen 4, 5 mit koaxialen Lagerungsöffnungen 6 auf.
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Jede
Schneidbacke 3 bzw. 3' ist hebelartig ausgebildet mit
gegensinnig ausgehend von einer durch die Lagerungsöffnung 6 definierten
Verschwenkachse x sich erstreckenden Antriebsabschnitten 7 und
Arbeitabschnitten 8. Die aufein ander zuweisenden Flanken
der Antriebsabschnitte 7 formen Kurvenbahnen 9 aus.
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Die
Lagerungsaugen 4, 5 einer jeden Schneidbacke 3, 3' weisen unterschiedliche,
in Lagerungsöffnungs-Achsrichtung
gemessene Dicken auf. So ist das Lagerungsauge 4 mit einer
gegenüber dem
Lagerungsauge 5 etwa dreifachen Dicke versehen.
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Der
lichte Abstand zwischen den beiden Lagerungsaugen 4 und 5 entspricht
etwa dem Dickenmaß des
Lagerungsaugen 4 größerer Dicke.
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Die
Schneidbacken 3, 3' sind
im Montagezustand so zu einander ausgerichtet, dass die Lagerungsaugen 4, 5,
Verbindungslaschen ausbildend ineinandergreifend angeordnet sind.
Das Lagerungsauge 4 größerer Dicke
der einen Verpressbacke 3 ist hiernach zwischen den beiden
Lagerungsaugen 4, 5 der anderen Verpressbacke 3' angeordnet.
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Die
Lagerungsöffnungen 6 beider
Verpressbacken 3, 3' sind
koaxial zueinander ausgerichtet und sind im Montagezustand durchsetzt
von einem Verriegelungsbolzen 10 des Aufnahmehalses 2.
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Der
Aufnahmehals 2 ist in üblicher
Weise gabelförmig
ausgestaltet, mit einer quer zur Halserstreckung, die Gabelschenkel 11 durchsetzende
Bolzenaufnahme 12 in Form einer Durchgangsbohrung. In dieser
Bozenaufnahme 12 ist der Verriegelungsbolzen 10 gehaltert.
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Zwischen
den Gabelschenkeln 11 erstrecken sich die Lagerungsaugen 4, 5 der
Verpressbacken 3, 3',
wobei zwischen den Lagerungsöffnungen 6 und dem
Verriegelungsbolzen 10 eine Hülse 13 positioniert
ist.
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Die
Kurvenbahnen 9 der Antriebsabschnitte 7 ragen
in den Bereich zwischen den Gabelschenkeln 11 des Aufnahmehalses 2 ein
und werden im Zuge des Verpressvorganges entgegen der Wirkung einer
zwischen den Antriebsabschnitten 7 gehalterten Feder 14 durch
bevorzugt hydraulisch in Richtung auf die Kurvenbahnen 9 verlagerbare
Walzkörper 15 beaufschlagt,
was ein Spreizen der Antriebsabschnitte 7 und infolge dessen
ein Schließen
des durch die gegensinnig hierzu sich erstreckenden Arbeitabschnitte 8 geformten
Schneidmauls 16 bewirkt.
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Die
Arbeitsabschnitte 8 der Schneidbacken 3 und 3' sind in ihren
freien Endbereichen in ihrer Dicke gegenüber den Antriebsabschnitten 7 und
auch gegenüber
den Lagerungsabschnitten reduziert. So entspricht die Dicke d' im freien Endbereich
der Arbeitsabschnitte 8 etwa dem 0,3-fachen der ursprünglichen
Dicke d im Bereich der Antriebsabschnitte 7 (vgl. 4).
Gegenüber
der hierzu weiter größeren Dicke
d" im Bereich der
Lagerungsaugen entspricht die reduzierte Dicke im freien Endbereich
der Arbeitsabschnitte 8 etwa dem 0,25-fachen.
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Wie
weiter insbesondere aus der Darstellung in 4 zu erkennen,
erfolgt die Reduzierung von der ursprünglichen Abschnittdicke d zur
freien Arbeitsabschnitt-Dicke d' über eine
Teillänge
der Arbeitsabschnitte 8, ausgehend von den Lagerungsaugen 4, 5 kontinuierlich,
unter Belassung eines den freien Endabschnitten der Arbeitsabschnitte 8 zugeordneten
Bereichs abschnittsgleichbleibender Dicke d', wobei in diesem Zusammenhang als Dicke
das Breitenmaß parallel
zur Ausrichtung der Schwenkachse x angenommen wird.
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In
Längserstreckung
der Arbeitsabschnitte 8, ausgehend von der Schwenkachse
x weist ein erster Teil, so weiter in etwa entlang der halben Erstreckungslänge des
Arbeitsabschnittes 8, eine gleichbleibende Dicke d auf.
Im zentralen Bereich ist eine demgegenüber leichte Anhebung zur Ausformung der
Lageraugen, insbesondere der dünnwandigeren Lagerungsaugen 5 vorgesehen.
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Der
der Schwenkachse x abgewandte Teilabschnitt der Arbeitsabschnitte 8 ist
demgegenüber dickenreduziert,
wobei zunächst
sich an dem die ursprüngliche
Dicke d aufweisenden Mittenabschnitt ein Abschnitt 17 mit
sich in Richtung auf das freie Ende der Arbeitsabschnitte 8 hin
kontinuierlich abnehmender Dicke anschließt. Die Dickenabnahme erfolgt
beidseitig gleichmäßig zugewandt
den Breitseitenflächen
der Arbeitsabschnitte 8, so dass die Breitseitenflächen 18 des
Bereiches 17 jeweils einen gleich großen spitzen Winkel Beta von
etwa 15° zu einer
parallel zur Breitseitenfläche 19 der
Antriebsabschnitte 7 ausgerichteten Schwenkebene einschließen.
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Der
Bereich 17 kontinuierlich abnehmender Dicke erstreckt sich über etwa
das halbe Erstreckungsmaß des
insgesamt dickenreduzierten Arbeitsabschnitts 8. Der restliche
endseitige Bereich 20 ist mittig ausgerichtet zu dem Antriebsabschnitt 7 und dem
nicht dickenreduzierten Bereich des Arbeitsabschnitts 8 positioniert
und mit einer gleichbleibenden Dicke d', die aus der kontinuierlichen Dickenreduzierung
im Bereich 17 resultiert, versehen.
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Auch
die Schmalseitenflächen 21 der
Arbeitsabschnitte 8 im Bereich der gegenüber der
Ursprungsdicke d reduzierten Dicke, d. h. in den Bereichen 17 und 20 sind
gegenüber
einer durch die aufeinander zuweisenden Flächen der Arbeitsabschnitte 8 im
Schneidmaul 16 definierten, die Schwenkachse x querenden
und den Aufnahmehals 2 mittig durchsetzenden Geraden geneigt,
so weiter etwa unter Einschluss eines Winkels Delta von 30°.
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Hieraus
resultiert gemäß der Darstellung
in 3 ein insgesamt aus beiden Arbeitsabschnitten 8 resultierender
trapezartiger Abschnitt 22, in welchem sowohl die Dickenreduzierung
als auch die Höhenreduzierung
der Arbeitsabschnitte 8 senkrecht zur Schwenkachse x vollzogen
ist.
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Beide
Arbeitsabschnitte 8 können
schneidmaulseitig gleich ausgebildet sein. Dargestellt ist eine
Ausführungsform,
bei welcher die Arbeitsabschnitte 8 diesbezüglich unterschiedlich
gebildet sind. So formt der Arbeitsabschnitt 8 der Schneidbacke 3' im Bereich
des freien Endes, d. h. im Bereich 20 mit gleichbleibender
reduzierter Dicke d' eine
ambossartige Auflagefläche 23 aus.
Diese plane Auflagefläche 23 ist
senkrecht zur Verschwenkebene ausgerichtet und geht in Richtung
auf die Schwenkachse x über
in eine ebenengleiche weitere Auflagefläche 24, die aufgenommen
in dem Bereich 17 in einem Grundriss ausgehend von der
dem Bereich 20 zugeordneten Auflagefläche 23 sich kontinuierlich
bis zur Erlangung der Ursprungsdicke d verbreitert. Entsprechend
ist diese Auflagefläche 24 in
einem Grundriss trapezförmig
gestaltet mit zwei Basislinien, die durch die Dicken d' und d definiert
sind.
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Dieser
verbreiterten Auflagefläche 24 liegt an
der weiteren Schneidbacke 3 eine gleichgestaltete Auflagefläche 25 gegenüber. Diese
liegt in einer Schließstellung
des Schneidmauls 16 (wie beispielsweise in 3 dargestellt)
vollflächig,
ohne Überstand
auf der Auflagefläche 24 der
anderen Schneidbacke 3' auf.
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Der
Bereich 20 dieser Schneidbacke 3 ist entgegen
der gegenüberliegenden
Schneidbacke 3' als
Schneide 26 ausgeformt mit einer Schneidkante 27,
die sich in Längserstreckung
des Arbeitsabschnittes 8 erstreckt, wobei weiter die Schneidkante 27 in
die durch die benachbarte Auflagefläche 25 aufgespannte
Oberflächenebene
einläuft.
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Die
Schneide 26 ist gemäß der Darstellung
in 8 gebildet durch eine gleichmäßige Ausspitzung des Bereiches 20,
so dass in der Schneidmaul-Schließstellung die ausgebildete
Schneidkante 27 mittig auf die zugeordnete, gegenüberliegend
ambossartig ausgeformte Auflagefläche 23 tritt. Der Schneidflankenwinkel
Alpha beträgt
in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
etwa 45°.
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Sowohl
die Schneidmaul-Schließstellung
als auch die Schneidmaul-Öffnungsstellung
sind durch auf den Lagerungsaugen 5 geringerer Dicke angeordnete,
nach außen
weisende Anschläge 28 definiert,
zufolge dessen die Verschwenkbarkeit der montierten Schneidbacken 3, 3' begrenzt ist.
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Diese
Anschläge 28 bewegen
sich auf einer Kreisbahn um die Schwenkachse x der Schneidbacken 3, 3' und treten
in Wirkung mit einer Stirnfläche 29 des
Aufnahmehalses 2.
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Die
Anschläge 28 können auch
als Blockierungsteil 30 zur Begrenzung der Verschwenkung
der Antriebsabschnitte 7 gegeneinander dienen, so dass die
hierdurch erreichbare Schneidmaulöffnung das Übergreifen eines nicht an die
Schneidgeometrie und/oder an die über das Verpressgerät aufzubringenden
Schneidkräfte
angepassten Werkstückes verhindert.
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In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist die Öffnungssperre
so gewählt,
dass die Schneidbacken 3, 3' nur um einen solchen Winkel Gamma öffenbar
sind, dass der größte lichte
Abstand a der Schneidbacken 3, 3' zueinander maximal der Länge b der
Schneidkante 27 entspricht. So ist weiter in dem dargestellten
Ausführungsbeispiel
ein maximales lichtes Öffnungsmaß a gewählt, welches
etwa dem dreifachen Dickenwert d' im
dickenreduzierten Bereich 20 entspricht oder entsprechend
etwa der ursprünglichen
Dicke d im Bereich des Antriebsabschnittes 7.
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In
der Schneidmaul-Verschlussstellung gemäß den Darstellungen in den 3 und 6 liegen
die Schneidkante 27 und die hierzu benachbarte Auflagefläche 25 plan
auf den zugeordneten gegenüberliegenden
Auflageflächen 23 und 24 auf,
so dass keine übermäßige Druckbeanspruchung
der Schneidkante 27 gegen die zugeordnete ambossartige
Auflagefläche 23 erreicht
wird.
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Die 9 bis 11 zeigen
eine weitere Ausführungsform,
bei welcher die das Schneidbackenpaar 1 ausformenden Schneidbacken 3, 3' mittels Bolzen 31 zwischen
zwei Verbindungslaschen 32 schwenkbar gelagert sind. Die
Bolzen 31 durchtreten entsprechend positionierte Bohrungen
in den Verbindungslaschen 32. Die derart angeordneten Schneidbacken 3, 3' sind unter
Zwischenschaltung einer durch die Verbindungslaschen 32 nach
außen
abgedeckten Walze drehbar miteinander verbunden. Weiter sind die
Schneidbacken 3, 3' mittels
einer, gleichfalls durch die Verbindungslaschen 32 überdeckten Druckfeder
gegeneinander in Schließrichtung
beaufschlagt.
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Auch
die Schneidbacken 3, 3' dieser zweiten Ausführungsform
sind gegensinnig ausgehend von den jeweiligen Verschwenkachsen x
einerends als Arbeitsabschnitt 8 und andernends als Antriebsabschnitt 7 ausgeformt,
wobei die Antriebsabschnitte 7 aufeinander zuweisende Kurvenbahnen 9 besitzen.
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Die
Arbeitsabschnitte 8 sind gleich der ersten Ausführungsform
sich zum freien Ende hin verjüngend
ausgebildet, so zunächst
ausgehend von einem den Verbindungslaschen 32 zugeordneten
Bereich 17 mit kontinuierlich sich verringernder Dicke
und einen sich hieran anschließenden
Bereich 20 mit gleichbleibender verringerter Dicke d'. In diesem Bereich 20 gleichbleibender
Dicke d' formt die
eine Schneidbacke 3 eine Schneide 26 mit einer
Schneidkante 27 aus, die mit einer an der gegenüberliegenden
Schneidbacke 3' ausgebildeten
Auflagefläche 23 zusammenwirkt.
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Auch
diese Ausführungsform
kann über
Mittel verfügen
zur Begrenzung des Öffnungswinkels Gamma.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für
sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird
hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollin haltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.