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Die Erfindung betrifft eine Zange nach den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1 und nach dem Merkmal des Oberbegriffs des Anspruches 2.
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Wenn mit Zangen in größerer Tiefe eines engen Raums gearbeitet werden muss, besteht bei herkömmlichen Zangen, deren Zangenteile sich im Gewerbe kreuzen, die Schwierigkeit, dass sich die Schenkel der beiden Zangenteile ausgehend von dem Gewerbe spreizen, wobei der Spreizungswinkel beim Öffnen der Zange größer wird. Damit erreichen die beiden gespreizten Zangenschenkel schon in geringem Abstand zum Gewerbe eine solche Breite, die das Arbeiten in engen und tiefen Räumen behindert. Eine solche Behinderung tritt bereits ab der Stelle ein, an der die Breite der sich spreizenden Zangenschenkel größer wird als die Breite der Zange im Bereich der Zangenbacken.
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Bei einer Zange der eingangs genannten Gattung (
DE 203 06 893 U1 ) wird diese Schwierigkeit dadurch überwunden, dass sich die beiden Zangenteile im Gewerbe nicht kreuzen. Vielmehr ist jede Zangenbacke jenseits des Gewerbes mit einem Mittelstück verbunden, das in Bezug auf die Schwenkachse des Gewerbes auf derselben Seite liegt wie die damit verbundene Zangenbacke. Jede Zangenbacke bildet mit dem anschließenden Mittelteil einen Kipphebel, der an dem anderen Zangenteil schwenkbar gelagert ist. Erst im Übergangsbereich zu den anschließenden Zangengriffen kreuzen sich die Zangenteile. Hiermit ist aber auch eine grundsätzliche Begrenzung auf die Einbringtiefe im Fall von engen und tiefen Räumen gegeben. Auch sind die Dimensionen von Gegenständen, die mit der bekannten Greifzange in solchen Räumen manipuliert werden können, unvorteilhaft begrenzt.
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Diese grundsätzliche Gestaltung der Zange war früher schon bei Flechterzangen (
WO 91/07255 A1 ), Seitenschneidern (
DE 201 07 892 U1 ) und Bolzenschneidern (
WO 98/04389 A1 ) bekannt.
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Dieses Konstruktionsprinzip hat den besonderen Vorteil, dass die größte Breite der Zange im Bereich zwischen dem Gewerbe und der Kreuzungsstelle der Zangenteile durch die geschlossene Stellung der Zange bestimmt wird und daher schon konstruktiv so vorgegeben werden kann, dass diese Breite nicht wesentlich größer ist als die Breite der geöffneten Zange im Backenbereich. Beim Öffnen der Zange verringert sich die Breite im Bereich der Mittelstücke, weil diese beim Öffnen der Zange gegeneinander bewegt werden.
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Da die Zangenbacken aber nur eine verhältnismäßig geringe Öffnungsbewegung ausführen können, ist der Einsatzbereich der bekannten Zange beschränkt. Eine Erweiterung des Einsatzbereichs ist nur dadurch möglich, dass spezielle, an den jeweiligen Anwendungsfall angepasste Gestaltungen der Zangenbacken und des Zangenmauls gewählt werden.
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Aus der
US 5,816,120 A ist eine Zange bekannt ohne kreuzende Zangenschenkel und ohne Breitenverstellbarkeit des Gewerbes.
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Aus der
EP 1 174 223 A2 ist eine Zange mit breitenverstellbaren Gewerbe bekannt. Bei einem geschlossenen Zangenmaul ist aber die größte Breite im Bereich der gespreizten Handschenkel gegeben. Die Zangenschenkel sind auch nur im Wesentlichen in einer Parallelerstreckung zueinander ausgebildet.
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Aus der
DE 8314686 U1 ist eine Zange bekannt, die im Wesentlichen der aus der genannten
US 5,816,120 A entspricht. Das Gewerbe ist nicht breitenverstellbar und bei geschlossenem Zangenmaul ist die größte Breite der Zange außerhalb des Mittelstücks vorgesehen.
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Aus der
US 6,220,126 B1 ist eine Greifzange mit einem breitenverstellbaren Gewerbe bekannt, bei welcher die größte Breite der Zange im Bereich der Zangenbacken gegeben ist. Die Zangenteile überkreuzen sich bereits unmittelbar unterhalb der Zangenbacken.
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Aus der
DE 19 705 343 C1 ist eine Zange mit einem breitenverstellbaren Gewerbe bekannt, bei der die Zangen sich auch sogleich unterhalb der Zangenbacken überkreuzen.
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Ausgehend von dem dargelegten Stand der Technik beschäftigt sich die Erfindung mit der Aufgabenstellung, eine Zange wie eingangs vorausgesetzt so auszubilden, dass ihre Einsatzmöglichkeiten unter Beibehaltung der Vorteile der speziellen Bauweise erweitert werden.
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Diese Aufgabe ist zunächst beim Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass das Gewerbe breitenverstellbar ausgeführt ist und dass die größte Breite der Zange im Bereich zwischen dem Gewerbe und der Kreuzungsstelle der Zangenteile durch die geschlossene Stellung der Zange bestimmt wird und hierdurch konstruktiv vorgegeben ist, dass diese Breite nicht wesentlich größer ist als die Breite der geöffneten Zange im Backenbereich, wobei weiter beim Öffnen der Zange sich die Breite im Bereich der Mittelstücke, weil diese beim Öffnen der Zange gegeneinander bewegt werden, verringert. Diese Aufgabe ist weiter beim Gegenstand des Anspruches 2 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass die Zangenteile zwischen dem Gewerbe und dem zugehörigen Zangengriff sich hinsichtlich der Mittelstücke in jeder Zangenstellung, bei etwa parallel zueinander ausgerichteten Backen, mindestens teilweise überdecken.
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Die an sich bei normalen Greifzangen bekannte Breitenverstellung ermöglicht es, unterschiedliche Greif- oder Schneidvorgänge in engen und tiefen Räumen auszuführen, weil durch die Breitenverstellung unterschiedliche Maulöffnungsweiten und/oder unterschiedliche Backenausgangsstellungen gewählt werden können, wobei aber die genannten Vorteile der gattungsgemäßen Greifzangen erhalten bleiben, insbesondere die Möglichkeit unter erschwerten räumlichen Bedingungen, nämlich in größerer Tiefe eines engen Raums arbeiten zu können, wobei die durch die Zwischenschaltung der Mittelstücke erreichte, verhältnismäßig große Länge der Zangenschenkel die Ausübung höheren Backendrucks ermöglicht.
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Durch die erfindungsgemäße Breitenverstellung des Gewerbes wird zusätzlich erreicht, dass bei unterschiedlichen Maulöffnungsweiten jeweils eine annähernde Parallelführung der Backenflächen ermöglicht wird. Zugleich wird bei dieser Parallelführung durch die längeren Griffschenkel eine hohe Greif- und Schneidkraft erzielt. Außerdem wird eine an den jeweiligen Anwendungsfall angepasste größere Maulweite der Greifzange ermöglicht, wobei die zur Verfügung stehende Breite des Raumes voll ausgenutzt werden kann. Diese Vorteile führen dazu, dass unterschiedliche Greif- oder Schneidaufgaben auch ohne eine Spezialisierung der Zangenbackengestaltung gelöst werden können. Daher sind wenige Greifzangen mit unterschiedlichen Maulspezialisierungen erforderlich.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Gewerbe in dem einen Zangenteil ein sich im Wesentlichen in Breitenrichtung der Greifzange erstreckendes Langloch aufweist, in dem ein mit dem anderen Zangenteil verbundener Gewerbebolzen in mehreren Stellungen schwenkbar positionierbar ist. Damit wird in einfacher konstruktiver Weise die erfindungsgemäß geforderte Breitenverstellung der Greifzange im Bereich des Gewerbes erreicht.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens sind Gegenstand weiterer Unteransprüche.
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Die Erfindung wird nachfolgend an Ausführungsbeispielen näher erläutert, die in der Zeichnung dargestellt sind. Es zeigen:
- 1-4 eine nach Art einer Universalzange ausgeführte Greifzange in unterschiedlichen Arbeitsstellungen,
- 5 und 6 eine nach Art einer Schnabelzange ausgeführte Greifzange in unterschiedlichen Arbeitsstellungen,
- 7 eine als Kabelschneider ausgeführte Greifzange in einer Teilansicht und
- 8-10 eine nach Art einer Wasserpumpenzange ausgeführte Greifzange in mehreren Arbeitsstellungen.
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In den 1-4 ist eine Universalzange dargestellt, die zum Einsatz in engen und tiefen Räumen vorgesehen und geeignet ist. Die Greifzange weist zwei größtenteils symmetrische Zangenteile 1 und 2 auf, die in einem Gewerbe 3 schwenkbar miteinander verbunden sind. Jedes Zangenteil weist eine Zangenbacke 4 auf, die jenseits des Gewerbes 3 mit einem Mittelstück 5 verbunden ist. Die Zangenbacke 4 und das damit verbundene Mittelstück 5 jedes Zangenteils 1 bzw. 2 liegen auf derselben Seite des Gewerbes 3 und bilden somit einen im Gewerbe 3 gelagerten Kipphebel. Die beiden Zangenteile 1 und 2 kreuzen sich im Gewerbe 3 nicht.
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Jeweils an dem vom Gewerbe 3 abgekehrten Ende jedes Mittelstücks 5 schließt sich ein Zangengriff 6 an. Wie man aus den 1-4 in unterschiedlichen Stellungen der Greifzange erkennt, liegt die Kreuzungsstelle 7 der beiden Zangenteile 1, 2 im Übergangsbereich zwischen den Mittelstücken 5 und den sich auch dort in entgegen gesetzten Richtungen spreizenden Zangengriffen 6.
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Das Gewerbe 3 ist breitenverstellbar ausgeführt. In dem einen Zangenteil 2 ist ein sich im Wesentlichen in Breitenrichtung der Greifzange erstreckendes Langloch 8 ausgespart, in dem ein mit dem anderen Zangenteil 1 verbundener Gewerbebolzen 9 in der Weise aufgenommen ist, dass er in mehreren, beispielsweise zwei Stellungen schwenkbar positionierbar ist. Hierzu weist das Langloch 8 mehrere Ausbuchtungen an den beiden Langlochrändern auf, in denen der Gewerbebolzen 9 positionierbar ist. Hierzu weist der Gewerbebolzen 9 mindestens eine seitliche Abflachung auf, die es ermöglicht, in einer weit geöffneten Stellung der Greifzange außerhalb des engen Arbeitsraums den Gewerbebolzen 9 an die jeweils gewünschte Stellung im Langloch 8 zu verschieben. Wie die Greifzange in dieser Stellung wieder in ihre Arbeitsstellung geschlossen, so wird der Gewerbebolzen 9 formschlüssig im Langloch in der jeweils gewünschten Breitenstellung positioniert.
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1 zeigt die Greifzange in ihrer geschlossenen Stellung, wobei sich der Gewerbebolzen 9 am unteren Ende des Langlochs 8 befindet. Dies entspricht der schmalsten Zangeneinstellung.
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Aus dieser Stellung kann die Greifzange in der in 2 dargestellten Weise geöffnet werden. Man erkennt, dass die Breite B1 im Bereich der Mittelstücke 5 in der am weitesten geöffneten Stellung des Zangenmauls angenähert gleich der Breite des Zangenkopfes ist.
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In den in den 3 und 4 gezeigten Stellungen befindet sich der Gewerbebolzen 9 am oberen Ende des Langlochs 8. Dies entspricht der größten Breiteneinstellung der Greifzange. In 3 ist gezeigt, dass in dieser Stellung eine angenäherte Parallelführung der beiden Zangenbacken 4 ermöglicht wird. 4 zeigt die größtmögliche Öffnung des Zangenmauls, wobei zu erkennen ist, dass die Breite B2 im Bereich der Mittelstücke 5 geringer ist als die Breite des Zangenkopfes, so dass ausgehend von dieser Stellung innerhalb des zur Verfügung stehenden Raumes (in 4 mit gestrichelten Linien angedeutet) noch eine Schließbewegung der Greifzange möglich ist. Man erkennt, dass in 4 eine etwa doppelt so große Maulöffnung erreicht wird wie in 2, ohne dass die Breite im Bereich der Mittelstücke 5 größer wird als die Breite des Zangenkopfes.
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Beim Ausführungsbeispiel einer Universalzange gemäß den 1-4 sind die Zangenbacken 4 als Universalzangenbacken mit jeweils einer vorderen Backengreiffläche 10 und einem dahinter liegenden, konkav gekrümmten und gezahnten Backenbereich 11 ausgeführt.
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Das in den 5 und 6 dargestellte Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem vorher beschriebenen Ausführungsbeispiel im Wesentlichen nur dadurch, dass die Zangenbacken 12 schnabelartig ausgeführt sind. Man erkennt, dass sich auch hierbei durch das breitenverstellbare Gewerbe 3 und die Verlagerung des Kreuzungspunktes 7 in größeren Abstand zum Gewerbe 3 wesentliche Vorteile ergeben.
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5 zeigt eine weit geöffnete Stellung der Greifzange zum Ergreifen eines verhältnismäßig großen Objektes. Gleichwohl ist die Breite der Greifzange bis zum Anfang der Zangengriffe 6 gering, so dass der Greifvorgang tief in einem engen Raum ausgeführt werden kann.
6 zeigt, dass zum Ergreifen eines verhältnismäßig kleinen Objektes eine Parallelstellung der Greifflächen der Zangenbacken 12 möglich ist.
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In 7 ist am Ausführungsbeispiel einer Schneidzange, beispielsweise Kabelschneidzange eine andere, ebenfalls vorteilhaft einsetzbare Ausführung des breitenverstellbaren Gewerbes 3 gezeigt. Auch hierbei weist das Gewerbe 3 in dem einen Zangenteil ein sich im Wesentlichen in Breitenrichtung der Greifzange erstreckendes Langloch 8 auf, in dem ein mit dem anderen Zangenteil verbundener Gewerbebolzen 9 verschiebbar aufgenommen ist. Der eine Zangenteil 1 stützt sich mit einer sich angenähert in Zangenlängsrichtung erstreckenden Stützfläche 13 an einem Widerlager, vorzugsweise einem Widerlagerbolzen 14 des anderen Zangenteils 2 ab. Je nach der Dicke des zu erfassenden bzw. zu schneidenden Objekts verschiebt sich der Abstützpunkt zwischen der Stützfläche 13 und dem Widerlager 14.
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In den 8-10 ist eine nach Art einer Wasserpumpenzange ausgeführte Greifzange dargestellt, die ebenfalls zum Einsatz in engen und tiefen Räumen bestimmt ist. Zwei jeweils eine Zangenbacke 4 aufweisende Zangenteile 1 und 2 sind im Gewerbe 3 schwenkbar miteinander verbunden Das Gewerbe 3 ist breitenverstellbar. Das Gewerbe 3 weist in dem einen Zangenteil 2 ein Langloch 8 auf, in dem ein mit dem anderen Zangenteil 1 verbundener Gewerbebolzen 9 in mehreren Stellungen schwenkbar positionierbar ist. Das eine Zangenteil 2 weist im Bereich des Gewerbes 3 mehrere sich im Wesentlichen quer zum Langloch 8 erstreckende Bogenführungen 15 auf, in die mindestens ein Bogengegenstück 16 des anderen Zangenteils 1 einführbar ist.
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In den 8-10 sind unterschiedliche Breiteneinstellungen des Gewerbes 3 dargestellt. Jedes Zangenteil 1, 2 weist zwischen dem Gewerbe 3 und dem jeweils zugehörigen Zangengriff 6 ein Mittelstück 5 auf, wobei beide Mittelstücke 5 nahe beieinander, vorzugsweise angenähert parallel zueinander liegen. Dadurch ergibt sich ein in den 8-10 angedeuteter Bereich 17 zwischen dem Gewerbe 3 und der Ansatzstelle der Zangengriffe 6 ein in den 8-10 mit gestrichelten Linien begrenzter Bereich 17, in dem die Greifzange nur eine minimale Breite aufweist. Dadurch wird das Arbeiten an schwer zugänglichen Stellen, insbesondere auch in engen und tiefen Räumen erleichtert oder erst ermöglicht. Insbesondere wird der mögliche Schwenkwinkel der Greifzange unter eingeengten räumlichen 10 Bedingungen vergrößert.
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Die Mittelstücke 5 beider Zangenteile 1,2 überdecken sich in jeder Zangenstellung mindestens teilweise.