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Die
Erfindung richtet sich auf ein Getränkebehältnis- oder Trinkbehältnis-Kennzeichnungsset zur
individuellen Kennzeichnung mehrerer art- und/oder größengleicher
Getränke-
oder Trinkbehältnisse.
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Bei
geselligen oder gesellschaftlichen Veranstaltungen werden häufig Trinkgefäße oder
auch Getränkegefäße von ein-
und derselben Art gereicht und bereit gestellt. Bei geselligen Veranstaltungen
sind dies häufig
Getränkeflaschen,
insbesondere Bierflaschen. Bei gesellschaftlichen Veranstaltungen
sind dies Gläser.
Wenn nun der Benutzer eines solchen Trinkgefäßes oder eines solchen Getränkebehältnisses
in der Nähe
anderer Getränkebehältnisse
oder Trinkbehältnisse
abstellt, tritt häufig
der Fall ein, dass dem Benutzer nicht mehr bewusst ist, welches
der verschiedenen Gläser
oder welche der verschiedenen Flaschen denn nun das/die Seinige
ist. Zur Kenntlichmachung, d. h. individualisierenden Kenntlichmachung
von Getränkeflaschen
sind zwar Anhänger
oder dgl., auch Kennzeichnungsringe, bekannt, diese dienen aber
dazu, Informationen aufzunehmen und an den Betrachter oder Leser
weiterzureichen. So sind Kennzeichnungsringe aus dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 297 18 138 U1 bekannt.
Diese sollen den Inhalt von mit ihnen gekennzeichneten Behältnissen
wiedergeben und deshalb mit einer entsprechenden Aufschrift, z.
B. Wasser, Soda, Bier etc., versehen sein.
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Demgegenüber liegt
der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Lösung bereit zu stellen, mit der
die individualisierte Kenntlichmachung eines Getränkebehältnisses
oder eines Trinkbehältnisses möglich ist.
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Bei
einem Getränkebehältnis- oder
Trinkbehältniskennzeichnungsset
der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass
das Getränkebehältnis- oder
Trinkbehältniskennzeichnungsset
zur individuellen Kennzeichnung mehrerer art- und/oder größengleicher
Getränke-
oder Trinkbehältnisse
eine Vielzahl an Kennzeichnungselementen umfasst, die aus einer
Mehrzahl von mindestens zwei Kennzeichnungselementgrundtypen unterschiedlicher
Art gebildet ist, die, insbesondere rückstandsfrei, wieder entfernbar
in, vorzugsweise sich zumindest nicht vollständig überdeckender, Übereinanderlage
oder in Aneinanderlage in einer einen Außenflächenbereich des Getränke- oder
Trinkbehältnisses
radial überdeckenden
Gebrauchsposition an dem Getränke-
oder Trinkbehältnis
anordenbar sind, wobei die Kennzeichnungselementgrundtypen erste Körperabschnitte
oder erste Körperabschnittsbereiche
aufweisen, die in der Gebrauchsposition am Getränke- oder Trinkbehältnis anliegen
und zweite Körperabschnitte
oder zweite Körperabschnittsbereiche aufweisen,
die in der Gebrauchsposition in gegenseitige Aneinanderlage oder Übereinanderlage
bringbar sind, oder wobei von den Kennzeichnungselementgrundtypen
einer einen ersten Körperabschnitt
oder einen ersten Körperabschnittsbereich
aufweist, der in der Gebrauchsposition des Kennzeichnungselementgrundtypen
am Getränke-
oder Trinkbehältnis anliegt
und einen zweiten Körperabschnitt
oder zweiten Körperabschnittsbereich
aufweist, an den in der Gebrauchsposition ein zweiter Kennzeichnungselementgrundtyp
mit einem Körperabschnitt
oder einem Körperabschnittsbereich
anbringbar oder anlegbar ist.
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Mit
einem solchen Getränkebehältnis- oder Trinkbehältniskennzeichnungsset
ist es möglich, mehrere,
in der Regel eine Vielzahl, an Getränkebehältnissen oder Trinkbehältnissen
mit Hilfe von lediglich zwei Kennzeichnungselementgrundtypen unterschiedlicher
Art individuell zu kennzeichnen, damit unterscheidbar und leicht
identifizierbar zu machen und folglich Verwechslungen vorzubeugen.
Neben der Kenntlichmachung der jeweiligen Gefäße ergibt sich dadurch der
Vorteil verbesserter Hygiene.
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Die
Vielzahl an Kennzeichnungselementen umfasst dabei mindestens zwei
Kennzeichnungselementgrundtypen, die unterschiedlich, beispielsweise im
einfachsten Falle farblich unterschiedlich, ausgestaltet sind. Im Übrigen sind
die Kennzeichnungselementgrundtypen derart aufeinander abgestimmt, dass
sie in Übereinander-
oder Aneinanderlage gemeinsam an einem Getränkebehältnis oder einem Trinkbehältnis angebracht
werden können,
wobei es natürlich
auch möglich
ist, jeweils nur einen Kennzeichnungselementgrundtypen an einem
Getränkebehältnis oder
einem Trinkbehältnis
anzuordnen. Auf diese Weise lassen sich aus den zwei Kennzeichnungselementgrundtypen
bereits vier individuelle Kennzeichnungsmöglichkeiten für ein Getränkebehältnis oder
Trinkbehältnis
ableiten. Zwei Kennzeichnungsmöglichkeiten
ergeben sich durch die Einzelanbringung der Kennzeichnungselementgrundtypen und
die anderen beiden Möglichkeiten
durch die jeweils unterschiedliche Übereinander- oder Aneinanderlage
der Kennzeichnungselementgrundtypen. Je mehr Kennzeichnungselementgrundtypen
zur Verfügung
gestellt werden, umso größer ist
dann auch die Variationsmöglichkeit
hinsichtlich der individualisierenden Aneinanderanordnung mehrerer
Kennzeichnungselementgrundtypen. Die Kennzeichnungselementgrundtypen
sind erfindungsgemäß dabei
dann weiterhin so ausgestaltet, dass sie jeweils einen Außenbereich
des Getränkebehältnisses
oder des Trinkbehältnisses
ganz oder abschnittsweise, vorzugsweise radial, abdecken oder überdecken,
wobei sie mit einem ersten Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
an der Außenfläche des
jeweiligen Getränkebehältnisses
oder Trinkbehältnisses
anliegen. Vorzugsweise sind die Kennzeichnungselementgrundtypen
oder ist mindestens ein Kennzeichnungsgrundtyp ringförmig oder
ringsegmentförmig ausgebildet
und können
so beispielsweise über den Flaschenhals
einer Getränkeflasche,
den Zylinderkörper
einer Getränkedose
oder den Stiel eines Sekt- oder Weinglases aufgeschoben oder aufgeclipt
werden. Weiterhin weisen Kennzeichnungselementgrundtypen einen zweiten
Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
auf, mit dem sie dann in gegenseitige Aneinander- oder Übereinanderlage
bringbar sind. Bei diesem zweiten Körperabschnitt oder Körperabschnittsbereich
handelt es sich entweder um einen Innenflächenbereich eines Kennzeichnungselementgrundtypes,
der bei Übereinanderlage
zweier Kennzeichnungselementgrundtypen dann mit einem korrespondierenden
Außenflächenbereich
des zweiten Kennzeichnungselementgrundtyps zusammenwirkt bzw. an
diesem anliegt. Oder aber es handelt sich bei beispielsweise axialer Übereinanderlage bzw.
Aneinanderlage zweier Kennzeichnungselementgrundtypen um aneinander
liegende Stirnrandbereiche der beiden Kennzeichnungselementgrundtypen.
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Die
beiden Kennzeichnungselementgrundtypen sind jeweils so ausgebildet,
dass sie einzeln oder in Übereinander/Aneinanderlage
an dem jeweiligen Trinkgefäß oder Getränkegefäß anbringbar
sind und zusammen dann eine beispielsweise farbliche Kennzeichnung
des jeweiligen Gefäßes ergeben.
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Es
ist aber auch möglich,
dass von den beiden Kennzeichnungselementgrundtypen einer, nämlich der
in seiner Gebrauchsposition am Getränke- oder Trinkgefäß anliegende
Kennzeichnungselementgrundtyp beispielsweise als Ring ausgebildet
ist und in Form eines oder mehrerer auf seiner Umfangsfläche angeordneter Öffnungen
oder Aufnahmevorrichtungen einen zweiten Körperabschnitt oder zweiten
Körperabschnittsbereich
aufweist, an dem dann ein vorzugsweise als flächiges Körperelement mit daran in Form
eines Nippel oder stabförmigen Elementes
oder eines Mastabschnittes angeordneten Befestigungselementes angebracht
werden kann, so dass dann der zweite Kennzeichnungselementgrundtyp
mit einem Körperabschnitt
oder Körperab schnittsbereich
auf diesem zweiten Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
des ersten Kennzeichnungselementgrundtypen auf- oder anliegt. Beispielsweise
kann der in seiner Gebrauchsposition am Getränke- oder Trinkgefäß anliegende Kennzeichnungselementgrundtyp
die Form eines Ringes aufweisen, an dem außenrandseitig eine Aufnahmevorrichtung
in Form einer Hülse
vorgesehen ist, in die der zweite Kennzeichnungselementgrundtyp,
der die Form einer Fahne mit angesetztem Mastabschnitt aufweist,
hineingesteckt werden kann. Bei einer anderen Ausführungsform
weist der in seiner Gebrauchsposition am Getränke- oder Trinkgefäß anliegende
Kennzeichnungselementgrundtyp ebenfalls eine Ringform auf, ist aber
umlaufend mit Durchbrechungen bzw. Öffnungen in seiner Umfangswand versehen.
In diese Öffnungen
sind nun clipartig flächige
Elemente, die in Aufsicht kreisrund oder länglich gestreckt sein können, als
zweiter Kennzeichnungselementgrundtyp anclipbar, so dass dann hier ebenfalls
Körperabschnitte
oder Körperabschnittsbereiche
von erstem und zweitem Kennzeichnungselementgrundtyp in der Gebrauchsposition
aufeinander bzw. aneinander liegen.
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Weitere
Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Die
Erfindung ist nachstehend anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Diese
zeigt in
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1a bis 1c mit
Kennzeichnungselementgrundtypen gekennzeichnete Getränkebehältnisse
oder Trinkbehältnisse,
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2 ein
Ausführungsbeispiel
kegelstumpfförmiger
Kennzeichnungselementgrundtypen,
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3 miteinander
verrastbare Kennzeichnungselementgrundtypen,
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4 verschiedene
Kombinationsmöglichkeiten
unterschiedlicher Kennzeichnungselementgrundtypen,
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5 eine
Alternativausführung
der Kennzeichnungselementgrundtypen,
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6 eine
Abwandlung der zweiten Alternativausführungsform zweier Kennzeichnungselementgrundtypen
und in
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7 mehrere
Kennzeichnungselemente gemäß 6 in Übereinanderanordnung.
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Die 1a zeigt
ein Getränkebehältnis 1 in Form
einer Flasche, auf deren Flaschenhals Kennzeichnungselemente 2 von
oben aufgeschoben worden und somit angeordnet sind. Im linken Teilbild
der 1a sind zwei Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4 übereinander
angeordnet. Bei den Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4 handelt
es sich um konische bzw. kegelstumpfförmige Ringkörper, wie sie in der 2 näher beschrieben
sind. Im mittleren Ausführungsbeispiel
der 1a ist auf die Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4 ein
weiterer Kennzeichnungselementgrundtyp 5 in axialer Richtung
oberhalb aufgesetzt worden, der mit seinem zweiten Körperabschnitt
bzw. Körperabschnittsbereich,
der von der unteren Innenfläche
des Kennzeichnungselementgrundtypes 5 gebildet wird, auf der
Außenfläche des
darunter angeordneten Kennzeichnungselementgrundtyps 4,
der in diesem Bereich seinen außenliegenden
zweiten Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
aufweist, aufliegt. In diesem Teilbereich liegen die Kennzeichnungselementgrundtypen 4 und 5 übereinander,
so dass in einem Bereich eines spitzen, dreieckförmigen Ausschnittes des Kennzeichnungselementgrundtyps 5 die
Oberfläche
des darunter liegenden Kennzeichnungselementgrundtyps 4 sichtbar
wird. Es ist aber durchaus auch möglich, an dieser Stelle die
geometrischen Abmessungen der Kennzeichnungselementgrundtypen 4, 5 derart
auszubilden, dass die dann bei der Übereinanderlage aneinander
liegenden Stirnrandbereiche bündig
aufeinander liegen. Dies ist beispielsweise auch bei der im linken
Teilbild der 1a dargestellten Übereinanderlage
der Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4 der Fall.
Das rechte Teilbild der 1a zeigt
nun eine andere Kombinationsmöglichkeit
verschiedener Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4, 5a,
die in entsprechende Übereinanderlage
gebracht worden sind.
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Die 1b zeigt
in den einzelnen Teilbildern jeweils ein Getränkebehältnis 1a in Form einer
Getränkedose,
die mit zwei bzw. drei kreisringförmige Kennzeichnungselementgrundtypen 6, 7, 8, 9 individualisierend
kenntlich gemacht ist. Bei diesen Kennzeichnungselementgrundtypen 6 bis 9 handelt
es sich um Kennzeichnungsringe, die bündig aneinander liegend in
axialer Richtung der Getränkedose 1a übereinander
angeordnet sind.
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Die 1c zeigt
in ihren drei Teilbildern ein Trinkbehältnis 1b in Form eines
Sektglases, das in jedem der drei Teilbilder am Stiel mit Kennzeichnungselementgrundtypen 10 bis 16 versehen
und damit individualisierend gekennzeichnet ist. Bei den Kennzeichnungselementgrundtypen 10 bis 16 handelt
es sich um teilringförmige
oder ringsegmentförmige
Elemente, die im Kreisring eine Öffnung
aufweisen und mit Hilfe dieser Öffnung über den
Stiel des Trinkbehältnisses 1b geschoben
werden.
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Die
in den 1a, 1b und 1c jeweils
dargestellten Kennzeichnungselementgrundtypen sind jeweils auf ein
art- und/oder größengleiches Getränkebehältnis 1, 1a oder
Trinkbehältnis 1b mit ihren
Abmessungen, ihrer Bauart und ihrer Bau form abgestimmt. Ein Getränkebehältnis- oder
Trinkbehältniskennzeichnungsset
umfasst daher beispielsweise eine Vielzahl an Kennzeichnungselementen 3, 4, 5, 5a,
die alle zur Anbringung an einem Flaschenhals ausgelegt sind, oder
aber Kennzeichnungselementgrundtypen 6, 7, 8, 9,
die zur Anbringung am Umfang einer Getränkedose 1a ausgelegt
sind, oder Kennzeichnungselementgrundtypen 10 bis 16,
die zur Anbringung an den Stiel eines Stielglases 1b ausgelegt
sind. Es ist natürlich
auch möglich,
Getränkebehältnis- oder
Trinkbehältniskennzeichnungssets zusammen
zu stellen, die jeweils eine Mehrzahl von allen diesen Kennzeichnungselementgrundtypen 3 bis 16 oder
auch 19, 21, 21b, 22, 22b umfasst.
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Alle
Kennzeichnungselementgrundtypen weisen einen ersten Körperabschnitt 17 oder
einen ersten Körperabschnittsbereich 17a auf,
mit dem sie in ihrer Gebrauchsposition am Außenumfang des jeweiligen Getränkebehältnisses 1, 1a oder
des jeweiligen Trinkbehältnisses 1b anliegen.
Mit dieser Fläche
bzw. dem ersten Körperabschnitt 17 oder
ersten Körperabschnittsbereich 17a überdecken
sie in dieser Position die Außenfläche des
jeweiligen Behältnisses.
Darüber
hinaus weisen die Kennzeichnungselementgrundtypen 3 bis 16 sowie 19, 22, 22b, 21, 21b einen
zweiten Körperabschnitt
oder einen zweiten Körperabschnittsbereich
auf, mit welchem sie dann jeweils aneinander liegen. Dies können die Stirnrandbereiche
der jeweils aneinander angrenzenden Kennzeichnungselementgrundtypen,
aber auch aneinander liegende Innen- und Außenflächenbereiche sein.
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Die 2 zeigt
im linken Teilbild die Anordnung von drei Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4, 5a am
Flaschenhals einer Flasche 1. Die drei Kennzeichnungselementgrundtypen
sind axial übereinander
angeordnet, so dass jeweils der obere Stirnrandbereich und der untere
Stirnrandbereich der aneinander liegenden Kennzeichnungselementgrundtypen
den zweiten Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
ausbilden, mit welchem die Kennzeichnungselementgrundtypen in der
Gebrauchsposition in gegenseitiger Aneinander- oder Übereinanderlage
angeordnet sind. Die einzelnen Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4, 5a sind
kegelstumpfförmig
ausgebildet, wobei sie in ihrer Dimensionierung so aufeinander abgestimmt
sind, dass die in der Gebrauchsposition jeweils aneinander anliegenden zweiten
Köperabschnitte
oder zweiten Körperabschnittsbereiche
denselben Durchmesser, zumindest denselben Außendurchmesser, aufweisen,
so dass sich die Kennzeichnungselementgrundtypen in diesem Bereich
bündig
aneinander anschließen
und eine durchgehende, einheitliche Außenkontur ausgebildet ist.
Dies bedingt, dass die Außendurchmesser zumindest
in dem Übergangsbereich
von einem Kennzeichnungselementgrundtyp zum anderen Kennzeichnungselementgrundtyp
vom unteren Kennzeichnungselementgrundtyp 3 zum oberen Kennzeichnungselementgrundtyp 5a hin
kontinuierlich kleiner werden. Der im Gebrauchszustand bzw. der
Gebrauchsposition der Kennzeichnungselementgrundtypen am Getränkebehältnis 1 anliegende
erste Körperabschnitt 17 oder
Körperabschnittsbereich 17a wird
von der Innenfläche
der Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4, 5a ausgebildet,
der sich im oberen Bereich der jeweiligen Innenöffnung befindet. Dieser Bereich
ist in den Darstellungen der 2 mit den
Bezugszeichen 17, 17a versehen. Während das rechte
obere Teilbild der 2 die Übereinanderlage von drei umfangsmäßig geschlossen
ausgebildeten kegelstumpfförmigen
Kennzeichnungselementgrundtypen 3, 4, 5a darstellt,
zeigt das darunter angeordnete Teilbild die Ausführungsform von nur kegelstumpfsegmentförmig ausgebildeten
Kennzeichnungselementgrundtypen 3a, 4a, 5b,
die umfangsmäßig eine
Unterbrechung 18 aufweisen.
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Die 3 zeigt
nun ein Ausführungsbeispiel von
kegelstumpfförmigen
Kennzeichnungselementgrundtypen, die miteinander verrastbar ausgebildet sind.
Diese Ausführungsform
umfasst einen Kennzeichnungselementgrundtyp 19, der ober-
und unter seitig jeweils einen Rastwulst 19a, 19b aufweist,
auf den von der Seite in Richtung des Pfeiles 20 Kennzeichnungselementgrundtypen 21, 22 aufschiebbar sind,
die eine seitliche Öffnung
aufweisen, die es erlaubt, in den Kennzeichnungselementgrundtypen 21, 22 ausgebildete
Nute 21a, 22a auf die korrespondierenden Wulste 19a, 19b aufzuschieben.
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Dem
rechten Teilbild der 3 ist eine Ausführungsform
zu entnehmen, bei der zwei einen geschlossenen Ringkörper ausbildende
Kennzeichnungselementgrundtypen 21b, 22b in Richtung
der Pfeile von oben und unten auf die Wulste 19a, 19b zunächst auf
geprellt werden und dann das aus diesen drei Kennzeichnungselementgrundtypen 21b, 19, 22b gebildete
Kennzeichnungselement 2 von oben auf den Flaschenhals einer
Flasche aufgeschoben wird.
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Die 4 zeigt
die Anordnung verschiedener Kennzeichnungselementgrundtypen in Übereinander-
bzw. Aneinanderlage an einem Flaschenhals. Die Kennzeichnungselementgrundtypen
können
also farblich oder hinsichtlich ihrer Randgestaltung unterschiedlich
sein, aber auch mit Aufdrucken versehen sein.
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Die 5 zeigt
Kennzeichnungselemente 2, die aus einem ringförmigen Kennzeichnungselementgrundtyp 23 und
einem Kennzeichnungselementgrundtyp 24 in Form einer Fahne
mit angesetztem Mast 25 besteht. Außen auf seiner Umfangsfläche weist
der Kennzeichnungselementgrundtyp 23 eine hülsenartige
Aufnahmevorrichtung 30 auf, der als zweiter Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
des Kennzeichnungselementgrundtypen 23 ausgebildet ist
und einen Teil des Mastabschnittes 25 aufnimmt. In dieser
dargestellten Gebrauchsposition der Kennzeichnungselemente 23 und 24 liegt
somit der Mastabschnitt als ein an den zweiten Kennzeichnungselementgrundtyp 24 ausgebildeter
Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
an dem ersten Kennzeichnungselementgrundtypen 23 bzw. dem zwei ten
Körperabschnittsbereich
des ersten Kennzeichnungselementgrundtypen 23 an. Der ringförmige Kennzeichnungselementgrundtyp 23 wird
dann beispielsweise, wie in den 1a gezeigt, über den Flaschenhals
einer Flasche gestülpt.
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Die 6 zeigt
einen ringförmigen
Kennzeichnungselementgrundtypen 26, der an seinem Umfang
gleichmäßig verteilt
vier Öffnungen 27 aufweist.
In diesen Öffnungen
ist ein Nippel oder Stabelement 28 eines zweiten Kennzeichnungselementgrundtypen 29,
der flächig
ausgebildet und an den Radius des ersten Kennzeichnungselementgrundtypen 26 adaptiert
ist, unter Reibschluss einpressbar bzw. einclipbar. Dadurch wird
der zweite Kennzeichnungselementgrundtyp 29 an dem ersten
Kennzeichnungselementgrundtyp 26 angebracht, so dass sich dann
in der Aneinanderlage der beiden Kennzeichnungselementgrundtypen 26, 29 ein
zweiter Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
des Kennzeichnungselementgrundtyps 26 und ein Körperabschnitt
oder Körperabschnittsbereich
des Kennzeichnungselementgrundtyps 29 in Aneinanderlage
oder Aufeinanderlage befinden. Diese Aneinanderlage der Elemente 26 und 29 ist
auch aus der 7 ersichtlich, die mehrere Kennzeichnungselementgrundtypen 26 in Übereinanderlage
zeigt. In dieser Übereinanderlage
können
sie auf den Hals einer Flasche aufgestülpt werden. Natürlich ist
es auch möglich,
ein beispielsweise dreigliedriges Kennzeichnungselement, wie es
in der 7 aus drei einzelnen Ringen gebildet ist, aus
einem Kennzeichnungselementgrundtypen zu bilden, an dem dann ein
Kennzeichnungselementgrundtyp 29 als zweiter Typ angeordnet
ist.
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Die
einzelnen Kennzeichnungselementgrundtypen können aus den verschiedensten
Materialien, wie Kunststoff, Papier, Silikon, Metall bestehen und
können
die unterschiedlichsten geometrischen Formen und Farbkennzeichnungen
aufweisen. Es kann sich bei den Kennzeichnungselementgrundtypen
um Ringe, Bänder, Manschetten
handeln. In einem Getränkebehältnis- oder
Getränkebehältniskennzeichnungsset
sind beispielsweise verschiedenfarbige Gummiringe, Manschetten oder
Aufkleber vorhanden, welche übereinander
gelegt, geklebt oder gesteckt werden können und dann beispielsweise
Flaggensymbole, Figuren oder Farbformationen darstellen. Einzelne
Kennzeichnungselementgrundtypen können dabei unterschiedlich
gedruckte Bilder, Symbole, Informationsgehalte enthalten. Hierbei
ist es auch möglich,
die Kennzeichnungssets in Form von unterschiedlichen Serien nacheinander
aufzulegen, so dass sich dadurch Sammelserien ergeben. Die Kennzeichnungssets
können
als Beigabe an Getränkekisten
wie Bier- oder Wasserkisten angebracht werden, aber auch als einzelne
Verkaufspackungen an Kiosken, Getränkemärkten oder Ähnlichem angeboten werden.
Auch können
die Kennzeichnungselementgrundtypen als Werbeträger Verwendung finden.