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DE202005014110U1 - Verschlusssystem für Fahrzeug-Fondrückenlehnen - Google Patents

Verschlusssystem für Fahrzeug-Fondrückenlehnen Download PDF

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Abstract

Verschlusssystem für Fahrzeugfondrückenlehnen mit einem Schloss und einem Fangbügel, wobei das Schloss mit einer Drehfalle, einer Sperrklinke und einer Entriegelungsanlage versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schloss (A) mit der elektrisch betätigten Entriegelungsanlage auf einem festen Teil der Karosserie, insbesondere an der Hintersäule (D), befestigt ist, und der Fangbügel (B) an dem Rahmen (C) der Rückenlehne (E) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft den Bereich der passiven Fahrzeugsicherheit, konkret handelt es sich um ein Verschlusssystem für Fahrzeug-Fondrückenlehnen.
  • Bei den Fahrzeugtypen wie beispielsweise dem „Hatchback" oder „Kombi" sowie beim überwiegenden Teil des Fahrzeugtyps „Sedan" wird der Kofferraum von dem Fahrgastraum nur durch die Fondrückenlehnen getrennt. Diese Sitze können wegen der Möglichkeit der Kofferraumvergrößerung aus der Grundstellung gekippt oder aus dem Fahrzeug herausgenommen werden. Bei Fahrzeugunfällen kommt es infolge des Aufpralls zur Bewegung von Gegenständen, die im Kofferraum eingelagert sind, in Richtung nach vorne. Damit es hierbei nicht zur unerwünschten Auslösung der Rückenlehnen aus deren Grundstellung und demzufolge zum Eindringen dieser Gegenstände in den Fahrgastraum kommt, werden diesen Rückenlehnen Verschlusssysteme zugeordnet, welche sie in der Grundstellung, d.h. in der Sitzstellung verriegeln.
  • Alle bisher bekannten Verschlusssysteme der Fondrückenlehnen haben eine mechanische Entriegelungsanlage, deren Betätigungselement, z. B. ein Hebel, Griff, Taster u. dgl., aus Gründen der Zugänglichkeit und dadurch einer leichten Betätigung in die Rückenlehnen-Oberseite neben der Kopflehne angebracht ist. Da die Entriegelungsanlage mit dem Schloss eine Montageeinheit bildet, ist diese Einheit im Innenraum der Rückenlehne angeordnet, wo sie an ihrem Rahmen befestigt ist. Der Fangbügel ist an einem festen Karosserieteil hinter der Fondtür, meistens an der Hintersäule befestigt. Die Schlösser als solche nutzen das bekannte Prinzip der Drehfalle aus, welches im gesicherten Zustand den Fangbügel in der Schlosskörpernut schließt und durch die Sperrklinke blockiert wird.
  • Den Hauptmangel dieser bekannten Verschlusssysteme stellt die Unmöglichkeit der Ausstattung dieser Schlösser mit elektrischen Entriegelungsanlagen dar, wobei sie wegen des Betätigungskomforts bei Fahrzeugen allgemein wünschenswert wären. Es handelt sich darum, dass die Einführung elektrischer Kabel in die kippbare Rückenlehne, welche einen beweglichen Teil bildet, schwierig und kompliziert ist, abgesehen davon, dass auch der Ausbau der Sitze aus dem Fahrzeug sich dadurch verkomplizieren würde. Damit hängt auch die Tatsache zusammen, dass diese Verschlusssysteme mit keiner elektrischen Signalisierung des nicht gesicherten, eventuell abgesicherten Zustandes des Schlosses versehen sein können, da diese Signalisierung durch einen im Schloss angebrachten Sensor mit seinen elektrischen Anschlusskabeln erfolgt.
  • Ein weiterer Mangel dieser bekannten Verschlusssysteme für Fahrzeug-Fondrückenlehnen besteht darin, dass Schlösser mit mechanischen Entriegelungsanlagen, d. h. die weiter oben angeführte Montageeinheit, die Masse der Rückenlehnen erhöhen. Dazu tragen auch die ständig ansteigenden Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit bei – die Schlösser müssen vor allem die grundlegenden Festigkeitsanforderungen erfüllen. Dies führt zur erhöhten Auslegung der entsprechenden Teile des Schlosses. Die vergrößerte Masse der Rückenlehnen stellt eine kompliziertere Handhabung mit diesen, z. B. bei der Fahrzeugdemontage, dar.
  • Diese angeführten Mängel werden in wesentlichem Maße von dem Verschlusssystem für Fahrzeug-Fondrückenlehnen beseitigt, welches mit einem Schloss und einem Fangbügel ausgerüstet ist, wobei das Schloss mit Drehfalle, Sperrfalle und Entriegelungsanlage laut Erfindung versehen ist, deren Wesen darin beruht, dass das Schloss mit einer elektrisch betätigten Entriegelungsanlage an einem festen Karosserieteil, insbesondere an der Hecksäule befestigt ist, und der Fangbügel an dem Rückenlehnenrahmen befestigt ist.
  • Für die Absicherung der erforderlichen Signalisierung der nicht geschlossenen oder geschlossenen Rückenlehne ist das Schloss mit einem Sensor des entriegelten oder nicht entriegelten Zustandes versehen und dieser Sensor ist an ein Signalisierungselement angeschlossen.
  • Der Betätigungskomfort, welcher auf der elektrischen Schlossentriegelung beruht, wird vorteilhaft dadurch erreicht, das die Entriegelungsanlage mit einem Elektromotor ausgestattet ist, der an die elektronische Steuereinheit angeschlossen ist, an welche der Schalter der elektrischen Schlossentriegelung angeschlossen ist.
  • Die Abriegelung des Schlosses für den Fall, dass es bei der elektrischen Entriegelung aus irgendeinem Grund zum unerwünschten Stoppen der Entriegelungsanlage kommt, sofern sich die Sperrklinke in einer funktionsunfähigen Stellung befindet, wird dadurch erreicht, dass die Entriegelungsanlage mit einem Entriegelungselement versehen ist, welches vorteilhaft von einem Zahnrad gebildet wird, das mit in einem Ritzel auf der Elektromotorwelle im Eingriff steht, wobei das Entriegelungselement einen Vorsprung trägt, der der Drehfalle zugeordnet ist. Die Drehfalle ist für den Eingriff mit dem Vorsprung des Entriegelungselementes mit einem Arm versehen.
  • Für die Betätigung der Drehfalle bei der Entriegelung ist das Entriegelungselement mit einem Betätigungsnocken ausgerüstet, auf welche der Arm der Drehfalle aufsitzt.
  • Damit das Entriegelungselement nach der Entriegelung des Schlosses immer in derselben Stellung stehen bleibt, welche die Ausgangsstellung für die weitere Entriegelung darstellt, ist in dem Endbereich des Drehfallarmes ein Bolzen angeordnet, welcher in der Stellung der Drehfalle außerhalb des Eingreifens mit der Drehfalle in die Bahn des Vorsprunges des Entriegelungselementes eingreift.
  • Ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Verschlusssystems für Fahrzeug-Fondrückenlehnen ist in den angeschlossenen Zeichnungen dargestellt.
  • 1 stellt den Einbau des Verschlusssystems im Fahrzeug dar.
  • 2 bis 6 veranschaulichen die innere Anordnung des Schlosses in den einzelnen Zuständen, und zwar konkret die 2 den verriegelten Zustand, die 3 den Zustand bei der Entriegelung, die 4 den entriegelten Zustand,
  • 5 den Zustand bei einer Störung mit der Sperrklinke in einer funktionsunfähigen Stellung und
  • 6 den Zustand nach der Öffnung bei einer Störung.
  • Aus 1 ist der Einbau des Verschlusssystems für Rückenlehnen E der Fahrzeugfondsitze ersichtlich. Das Schloss A mit der elektrischen Entriegelung ist, z. B. mit Schrauben, an der Karosseriehintersäule D und der Fangbügel B an dem Rahmen C der Rückenlehne E befestigt, wobei diese mit der Kopflehne F versehen ist. Es handelt sich um den verriegelten Zustand des Schlosses A, wo die Rückenlehne E aufgrund der Mitwirkung des Schlosses A mit dem Fangbügel B in ihrer Grundstellung, das ist in der Stellung zum Sitzen verschlossen ist. Das Verschlusssystem ist an jeder von den beiden Seitenwänden der Rückenlehne E angeordnet. Dies bedeutet, dass an jeder Hintersäule D ein Schloss A befestigt ist und in den oberen Randbereichen der Rückenlehne E sind an ihrem Rahmen C gegenüber der Nute im Gehäuse des Schlosses A die Fangbügel B befestigt. Die Auslegung ist für geteilte und ungeteilte Rückenlehnen die gleiche.
  • Das mit einem elektrischen Verbindungsstecker H versehene Schloss A ist über nicht dargestellte elektrische Leitungen an das elektronische (ebenfalls nicht dargestellte) Steuergerät angeschlossen. Das elektronische Steuergerät gibt das Entriegelungssignal für das Schloss A aufgrund des Eintrittssignals aus, welches von dem Schalter kommt, welcher z. B. auf der Instrumententafel angeordnet ist.
  • Das Schloss A für die Fahrzeug-Fondrückenlehnen E weist eine übliche Konstruktion mit Drehfalle 5 und Sperrklinke 4 auf. Das Schloss A ist mit einer elektrischen Entriegelungsanlage versehen, welche von dem Elektromotor 1 darstellt wird. Auf der Elektromotorwelle ist das Ritzel 2 aufgesetzt, welches mit dem als Zahnrad ausgebildeten schwenkbaren Entriegelungselement 3 im Eingriff steht. Das Entriegelungselement 3 ist für die Betätigung der Sperrklinke 4 mit dem Betätigungsnocken 31 versehen.
  • Bei verriegeltem Schloss A (2) wird die Drehfalle 5 in üblicher Weise von der Sperrklinke 4 in der Stellung blockiert, in welcher sie den Schließzapfen 6 des Fangbügels B in der Nut des Gehäuses des Schlosses A sichert. Das Entriegelungselement 3 befindet sich in seiner Ausgangsstellung, wo der Betätigungsnocken 31 nicht in Berührung mit der Sperrklinke 4, bzw. ihrem Arm 41 steht.
  • Der Zustand bei der Entriegelung des Schlosses A ist in 3 dargestellt. Mit Hilfe eines nicht dargestellten elektrischen Schalters wird über ein nicht dargestelltes elektrisches Steuergerät der Elektromotor 1 in Gang gesetzt, wobei dieser mit Hilfe des Ritzels 2 das Entriegelungselement 3 schwenkt, welches über den Betätigungsnocken 31 die Sperrklinke 4 gegen die Kraft ihrer Feder aus der Stellung, in welcher sie die Sperrklinke 5 blockiert, ausschwenkt. Die freigestellte Drehfalle 5 dreht sich infolge der Wirkung ihrer Feder und insbesondere infolge der Wirkung des nicht dargestellten elastischen Anschlages, z. B. aus Gummi, der im Gehäuse des Schlosses A im Endbereich der Nut angeordnet ist, auf den Zapfen 6 im Sinne des Ausrastens des Zapfens 6 aus der Nut im Gehäuse des Schlosses A. Infolgedessen springt die Rückenlehne E mit dem Fangbügel B in Richtung von dem Schloss A geringfügig zurück. Die Rückenlehne E kann aus dieser Stellung um die drehbare Lagerung im Unterteil nach unten gekippt werden. Während der Entriegelung, wenn der Betätigungsnocken 31 den Arm 41 der Sperrklinke 4 nicht mehr berührt, schwenkt die Sperrklinke 4 infolge der Einwirkung ihrer Feder zurück in Richtung zur Drehfalle 5, welche dann, wie schon weiter oben beschrieben, teilweise geschwenkt ist. Aufgrund der Berührung ihrer Fläche außer der Verriegelungsstelle verbleibt sie in der Stellung, in welcher der Zapfen 42, welcher im Endbereich des Armes 41 der Sperrklinke 4 angeordnet ist, in die Bahn des Vorsprunges 32 auf dem Entriegelungselement 3 eingreift. Der Vorsprung 32 stößt an den Zapfen 42 an, wodurch die Drehbewegung des Entriegelungselementes 3 gestoppt wird. Diese Stellung des Entriegelungselementes 3 entspricht der Ausgangsstellung für die Entriegelung des Schlosses A gemäß 4.
  • Die Sicherung des Schlosses A verläuft mechanisch bei der Rückwärtsbewegung der Rückenlehne E aus der umgekippten in die Grundstellung. Der Zapfen 6 des Fangbügels B stößt dabei die Drehfalle 5 an, welche sich so aus der Stellung auf 4 im Uhrzeigersinn gegen die Kraft ihrer Feder ausschwenkt, bis in der Endlage des Zapfens 6 des Fangbügels B in der Nut des Gehäuses des Schlosses A die Sperrklinke 4 durch die Einwirkung ihrer Feder in den Blockierungsvorsprung der Drehfalle 5 einklinkt. Das Schloss A befindet sich in der gesicherten Stellung gemäß 2.
  • Die verschwenkte Sperrklinke 4 hat dabei den Vorsprung 32 des Entriegelungselementes 3 freigestellt und der Zapfen 42 befindet sich nun außerhalb der Bahn des Vorsprunges 32. Der Zapfen 6 drückt den oben erwähnten elastischen Anschlag, der im Schloss A gegenüber ihm angeordnet ist, zusammen.
  • Sofern es aus irgend einem Grund zum Anhalten des Entsicherungselementes 3 in der Stellung kommt, wobei die Sperrklinke 4 von dem Betätigungsnocken 31 außerhalb des Kontaktes mit der Drehfalle 5 kommen würde (5), wäre es nicht möglich, das Schloss A bei der Bewegung der Rückenlehne E aus der umgekippten Stellung in der Grundstellung festzustellen, da die Sperrklinke 4 von dem Betätigungsnocken 31 in der funktionsunfähigen Stellung blockiert wird. Die freigestellte Drehfalle 5, bzw. deren Arm 51, sitzt in diesem Zustand auf dem Vorsprung 32 des Entriegelungselementes 3 auf. Dabei verursacht die Schwenkung der Drehfalle 5, als Folge des Entriegelns des Schlosses A, und das nachfolgende Umkippen der Rückenlehne E, bei welchem die Drehfalle 5 weiter schwenkt, auch das Schwenken des Entriegelungselementes 3. Dabei lockert der Betätigungsnocken 31 die Sperrklinke 4, welche infolge der Wirkung ihrer Feder wieder in Kontakt mit der Drehfalle 5 zurückkehrt – dies ist der Zustand des entriegelten Schlosses A (6). Bei der Bewegung der Rückenlehne E aus der umgeklappten in die Grundstellung wird das Schloss A auf dieselbe Weise, wie bei dieser Bewegung der Rückenlehne E im normalen Zustand beschrieben wurde, mechanisch verriegelt. Das Fahrzeug kann die Fahrt mit der in der Grundstellung verriegelten Rückenlehne E beenden und bei einem Reperaturbetrieb wird die Reparatur der Entriegelungsanlage durchgeführt.
  • Im Rahmen der Erfindung kann das Schloss A mit einem nicht dargestellten Sensor des unverriegelten oder verriegelten Zustandes versehen werden. Der Sensor ist der Drehfalle 5 oder der Sperrklinke 4 zugeordnet und schaltet diese durch ihre Berührung ein oder aus. Der Sensor ist an das Signalelement angeschlossen, welches z. B. eine Kontrollleuchte auf der Instrumententafel, oder eine Tonsignalelement bilden kann.
  • Das Verschlusssystem laut Erfindung ist für Fahrzeug-Fondrückenlehnen bestimmt. Das in den Rahmen dieser Erfindung fallende Schloss ist nach entsprechender Anpassung bei Fahrzeugen sowie auch zu anderen Zwecken, wie z. B. als Heckklappenschloss, anwendbar.

Claims (8)

  1. Verschlusssystem für Fahrzeugfondrückenlehnen mit einem Schloss und einem Fangbügel, wobei das Schloss mit einer Drehfalle, einer Sperrklinke und einer Entriegelungsanlage versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Schloss (A) mit der elektrisch betätigten Entriegelungsanlage auf einem festen Teil der Karosserie, insbesondere an der Hintersäule (D), befestigt ist, und der Fangbügel (B) an dem Rahmen (C) der Rückenlehne (E) befestigt ist.
  2. Verschlusssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schloss (A) mit einem Sensor des entsicherten oder gesicherten Zustandes versehen ist, welcher an ein Signalelement angeschlossen ist.
  3. Verschlusssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Entriegelungsanlage einen Elektromotor (1) besitzt, welcher an ein elektronisches Steuergerät angeschlossen ist, an welches der Schalter für die elektrische Entriegelung des Schlosses (A) angeschlossen ist.
  4. Verschlusssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Entriegelungsanlage mit dem Entriegelungselement (3) ausgestattet ist, welches mit einem Vorsprung (32) versehen ist, welcher der Drehfalle (5) zugeordnet ist.
  5. Verschlusssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehfalle (5) für den Eingriff mit dem Vorsprung (32) mit dem Arm (51) versehen ist.
  6. Verschlusssystem nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) durch ein Zahnrad gebildet wird, welches mit dem Ritzel (2) auf der Welle des Elektromotors (1) kämmt.
  7. Verschlusssystem nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Entriegelungselement (3) mit dem Betätigungsnocken (31) versehen ist, auf welchem der Arm (41) der Sperrklinke (4) aufliegt.
  8. Verschlusssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass im Endbereich des Armes (41) der Sperrklinke (4) der Zapfen (42) angeordnet ist, welcher in der Stellung der Sperrklinke (4) außer dem Eingriff mit der Drehfalle (5) in die Bahn des Vorsprunges (32) des Entriegelungselementes (3) eingreift.
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