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Die
Erfindung betrifft den Bereich der passiven Fahrzeugsicherheit,
konkret handelt es sich um ein Verschlusssystem für Fahrzeug-Fondrückenlehnen.
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Bei
den Fahrzeugtypen wie beispielsweise dem „Hatchback" oder „Kombi" sowie beim überwiegenden Teil des Fahrzeugtyps „Sedan" wird der Kofferraum
von dem Fahrgastraum nur durch die Fondrückenlehnen getrennt. Diese
Sitze können
wegen der Möglichkeit
der Kofferraumvergrößerung aus
der Grundstellung gekippt oder aus dem Fahrzeug herausgenommen werden.
Bei Fahrzeugunfällen
kommt es infolge des Aufpralls zur Bewegung von Gegenständen, die
im Kofferraum eingelagert sind, in Richtung nach vorne. Damit es
hierbei nicht zur unerwünschten
Auslösung
der Rückenlehnen
aus deren Grundstellung und demzufolge zum Eindringen dieser Gegenstände in den
Fahrgastraum kommt, werden diesen Rückenlehnen Verschlusssysteme
zugeordnet, welche sie in der Grundstellung, d.h. in der Sitzstellung
verriegeln.
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Alle
bisher bekannten Verschlusssysteme der Fondrückenlehnen haben eine mechanische
Entriegelungsanlage, deren Betätigungselement,
z. B. ein Hebel, Griff, Taster u. dgl., aus Gründen der Zugänglichkeit
und dadurch einer leichten Betätigung
in die Rückenlehnen-Oberseite
neben der Kopflehne angebracht ist. Da die Entriegelungsanlage mit
dem Schloss eine Montageeinheit bildet, ist diese Einheit im Innenraum
der Rückenlehne
angeordnet, wo sie an ihrem Rahmen befestigt ist. Der Fangbügel ist
an einem festen Karosserieteil hinter der Fondtür, meistens an der Hintersäule befestigt.
Die Schlösser
als solche nutzen das bekannte Prinzip der Drehfalle aus, welches
im gesicherten Zustand den Fangbügel in
der Schlosskörpernut
schließt
und durch die Sperrklinke blockiert wird.
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Den
Hauptmangel dieser bekannten Verschlusssysteme stellt die Unmöglichkeit
der Ausstattung dieser Schlösser
mit elektrischen Entriegelungsanlagen dar, wobei sie wegen des Betätigungskomforts
bei Fahrzeugen allgemein wünschenswert
wären.
Es handelt sich darum, dass die Einführung elektrischer Kabel in
die kippbare Rückenlehne,
welche einen beweglichen Teil bildet, schwierig und kompliziert
ist, abgesehen davon, dass auch der Ausbau der Sitze aus dem Fahrzeug
sich dadurch verkomplizieren würde.
Damit hängt
auch die Tatsache zusammen, dass diese Verschlusssysteme mit keiner
elektrischen Signalisierung des nicht gesicherten, eventuell abgesicherten
Zustandes des Schlosses versehen sein können, da diese Signalisierung
durch einen im Schloss angebrachten Sensor mit seinen elektrischen
Anschlusskabeln erfolgt.
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Ein
weiterer Mangel dieser bekannten Verschlusssysteme für Fahrzeug-Fondrückenlehnen
besteht darin, dass Schlösser
mit mechanischen Entriegelungsanlagen, d. h. die weiter oben angeführte Montageeinheit,
die Masse der Rückenlehnen
erhöhen.
Dazu tragen auch die ständig
ansteigenden Anforderungen an die Fahrzeugsicherheit bei – die Schlösser müssen vor
allem die grundlegenden Festigkeitsanforderungen erfüllen. Dies
führt zur
erhöhten
Auslegung der entsprechenden Teile des Schlosses. Die vergrößerte Masse
der Rückenlehnen
stellt eine kompliziertere Handhabung mit diesen, z. B. bei der
Fahrzeugdemontage, dar.
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Diese
angeführten
Mängel
werden in wesentlichem Maße
von dem Verschlusssystem für Fahrzeug-Fondrückenlehnen
beseitigt, welches mit einem Schloss und einem Fangbügel ausgerüstet ist, wobei
das Schloss mit Drehfalle, Sperrfalle und Entriegelungsanlage laut
Erfindung versehen ist, deren Wesen darin beruht, dass das Schloss
mit einer elektrisch betätigten
Entriegelungsanlage an einem festen Karosserieteil, insbesondere
an der Hecksäule befestigt
ist, und der Fangbügel
an dem Rückenlehnenrahmen
befestigt ist.
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Für die Absicherung
der erforderlichen Signalisierung der nicht geschlossenen oder geschlossenen
Rückenlehne
ist das Schloss mit einem Sensor des entriegelten oder nicht entriegelten
Zustandes versehen und dieser Sensor ist an ein Signalisierungselement
angeschlossen.
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Der
Betätigungskomfort,
welcher auf der elektrischen Schlossentriegelung beruht, wird vorteilhaft
dadurch erreicht, das die Entriegelungsanlage mit einem Elektromotor
ausgestattet ist, der an die elektronische Steuereinheit angeschlossen
ist, an welche der Schalter der elektrischen Schlossentriegelung
angeschlossen ist.
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Die
Abriegelung des Schlosses für
den Fall, dass es bei der elektrischen Entriegelung aus irgendeinem
Grund zum unerwünschten
Stoppen der Entriegelungsanlage kommt, sofern sich die Sperrklinke
in einer funktionsunfähigen
Stellung befindet, wird dadurch erreicht, dass die Entriegelungsanlage mit
einem Entriegelungselement versehen ist, welches vorteilhaft von
einem Zahnrad gebildet wird, das mit in einem Ritzel auf der Elektromotorwelle
im Eingriff steht, wobei das Entriegelungselement einen Vorsprung
trägt,
der der Drehfalle zugeordnet ist. Die Drehfalle ist für den Eingriff
mit dem Vorsprung des Entriegelungselementes mit einem Arm versehen.
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Für die Betätigung der
Drehfalle bei der Entriegelung ist das Entriegelungselement mit
einem Betätigungsnocken
ausgerüstet,
auf welche der Arm der Drehfalle aufsitzt.
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Damit
das Entriegelungselement nach der Entriegelung des Schlosses immer
in derselben Stellung stehen bleibt, welche die Ausgangsstellung
für die
weitere Entriegelung darstellt, ist in dem Endbereich des Drehfallarmes
ein Bolzen angeordnet, welcher in der Stellung der Drehfalle außerhalb
des Eingreifens mit der Drehfalle in die Bahn des Vorsprunges des
Entriegelungselementes eingreift.
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Ein
Ausführungsbeispiel
des erfindungsgemäßen Verschlusssystems
für Fahrzeug-Fondrückenlehnen
ist in den angeschlossenen Zeichnungen dargestellt.
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1 stellt
den Einbau des Verschlusssystems im Fahrzeug dar.
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2 bis 6 veranschaulichen
die innere Anordnung des Schlosses in den einzelnen Zuständen, und
zwar konkret die 2 den verriegelten Zustand,
die 3 den Zustand bei der Entriegelung, die 4 den
entriegelten Zustand,
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5 den
Zustand bei einer Störung
mit der Sperrklinke in einer funktionsunfähigen Stellung und
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6 den
Zustand nach der Öffnung
bei einer Störung.
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Aus 1 ist
der Einbau des Verschlusssystems für Rückenlehnen E der Fahrzeugfondsitze ersichtlich.
Das Schloss A mit der elektrischen Entriegelung ist, z. B. mit Schrauben,
an der Karosseriehintersäule
D und der Fangbügel
B an dem Rahmen C der Rückenlehne
E befestigt, wobei diese mit der Kopflehne F versehen ist. Es handelt
sich um den verriegelten Zustand des Schlosses A, wo die Rückenlehne
E aufgrund der Mitwirkung des Schlosses A mit dem Fangbügel B in
ihrer Grundstellung, das ist in der Stellung zum Sitzen verschlossen
ist. Das Verschlusssystem ist an jeder von den beiden Seitenwänden der
Rückenlehne
E angeordnet. Dies bedeutet, dass an jeder Hintersäule D ein
Schloss A befestigt ist und in den oberen Randbereichen der Rückenlehne
E sind an ihrem Rahmen C gegenüber
der Nute im Gehäuse
des Schlosses A die Fangbügel
B befestigt. Die Auslegung ist für
geteilte und ungeteilte Rückenlehnen
die gleiche.
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Das
mit einem elektrischen Verbindungsstecker H versehene Schloss A
ist über
nicht dargestellte elektrische Leitungen an das elektronische (ebenfalls
nicht dargestellte) Steuergerät
angeschlossen. Das elektronische Steuergerät gibt das Entriegelungssignal
für das
Schloss A aufgrund des Eintrittssignals aus, welches von dem Schalter
kommt, welcher z. B. auf der Instrumententafel angeordnet ist.
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Das
Schloss A für
die Fahrzeug-Fondrückenlehnen
E weist eine übliche
Konstruktion mit Drehfalle 5 und Sperrklinke 4 auf.
Das Schloss A ist mit einer elektrischen Entriegelungsanlage versehen, welche
von dem Elektromotor 1 darstellt wird. Auf der Elektromotorwelle
ist das Ritzel 2 aufgesetzt, welches mit dem als Zahnrad
ausgebildeten schwenkbaren Entriegelungselement 3 im Eingriff
steht. Das Entriegelungselement 3 ist für die Betätigung der Sperrklinke 4 mit
dem Betätigungsnocken 31 versehen.
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Bei
verriegeltem Schloss A (2) wird die Drehfalle 5 in üblicher
Weise von der Sperrklinke 4 in der Stellung blockiert,
in welcher sie den Schließzapfen 6 des
Fangbügels
B in der Nut des Gehäuses
des Schlosses A sichert. Das Entriegelungselement 3 befindet
sich in seiner Ausgangsstellung, wo der Betätigungsnocken 31 nicht
in Berührung
mit der Sperrklinke 4, bzw. ihrem Arm 41 steht.
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Der
Zustand bei der Entriegelung des Schlosses A ist in 3 dargestellt.
Mit Hilfe eines nicht dargestellten elektrischen Schalters wird über ein
nicht dargestelltes elektrisches Steuergerät der Elektromotor 1 in
Gang gesetzt, wobei dieser mit Hilfe des Ritzels 2 das
Entriegelungselement 3 schwenkt, welches über den
Betätigungsnocken 31 die
Sperrklinke 4 gegen die Kraft ihrer Feder aus der Stellung,
in welcher sie die Sperrklinke 5 blockiert, ausschwenkt.
Die freigestellte Drehfalle 5 dreht sich infolge der Wirkung
ihrer Feder und insbesondere infolge der Wirkung des nicht dargestellten
elastischen Anschlages, z. B. aus Gummi, der im Gehäuse des Schlosses
A im Endbereich der Nut angeordnet ist, auf den Zapfen 6 im
Sinne des Ausrastens des Zapfens 6 aus der Nut im Gehäuse des
Schlosses A. Infolgedessen springt die Rückenlehne E mit dem Fangbügel B in
Richtung von dem Schloss A geringfügig zurück. Die Rückenlehne E kann aus dieser Stellung
um die drehbare Lagerung im Unterteil nach unten gekippt werden.
Während
der Entriegelung, wenn der Betätigungsnocken 31 den
Arm 41 der Sperrklinke 4 nicht mehr berührt, schwenkt
die Sperrklinke 4 infolge der Einwirkung ihrer Feder zurück in Richtung
zur Drehfalle 5, welche dann, wie schon weiter oben beschrieben,
teilweise geschwenkt ist. Aufgrund der Berührung ihrer Fläche außer der
Verriegelungsstelle verbleibt sie in der Stellung, in welcher der
Zapfen 42, welcher im Endbereich des Armes 41 der
Sperrklinke 4 angeordnet ist, in die Bahn des Vorsprunges 32 auf
dem Entriegelungselement 3 eingreift. Der Vorsprung 32 stößt an den
Zapfen 42 an, wodurch die Drehbewegung des Entriegelungselementes 3 gestoppt
wird. Diese Stellung des Entriegelungselementes 3 entspricht
der Ausgangsstellung für
die Entriegelung des Schlosses A gemäß 4.
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Die
Sicherung des Schlosses A verläuft
mechanisch bei der Rückwärtsbewegung
der Rückenlehne
E aus der umgekippten in die Grundstellung. Der Zapfen 6 des
Fangbügels
B stößt dabei
die Drehfalle 5 an, welche sich so aus der Stellung auf 4 im
Uhrzeigersinn gegen die Kraft ihrer Feder ausschwenkt, bis in der
Endlage des Zapfens 6 des Fangbügels B in der Nut des Gehäuses des
Schlosses A die Sperrklinke 4 durch die Einwirkung ihrer
Feder in den Blockierungsvorsprung der Drehfalle 5 einklinkt.
Das Schloss A befindet sich in der gesicherten Stellung gemäß 2.
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Die
verschwenkte Sperrklinke 4 hat dabei den Vorsprung 32 des
Entriegelungselementes 3 freigestellt und der Zapfen 42 befindet
sich nun außerhalb
der Bahn des Vorsprunges 32. Der Zapfen 6 drückt den
oben erwähnten
elastischen Anschlag, der im Schloss A gegenüber ihm angeordnet ist, zusammen.
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Sofern
es aus irgend einem Grund zum Anhalten des Entsicherungselementes 3 in
der Stellung kommt, wobei die Sperrklinke 4 von dem Betätigungsnocken 31 außerhalb
des Kontaktes mit der Drehfalle 5 kommen würde (5),
wäre es
nicht möglich,
das Schloss A bei der Bewegung der Rückenlehne E aus der umgekippten
Stellung in der Grundstellung festzustellen, da die Sperrklinke 4 von dem
Betätigungsnocken 31 in
der funktionsunfähigen Stellung
blockiert wird. Die freigestellte Drehfalle 5, bzw. deren
Arm 51, sitzt in diesem Zustand auf dem Vorsprung 32 des
Entriegelungselementes 3 auf. Dabei verursacht die Schwenkung
der Drehfalle 5, als Folge des Entriegelns des Schlosses
A, und das nachfolgende Umkippen der Rückenlehne E, bei welchem die
Drehfalle 5 weiter schwenkt, auch das Schwenken des Entriegelungselementes 3.
Dabei lockert der Betätigungsnocken 31 die
Sperrklinke 4, welche infolge der Wirkung ihrer Feder wieder
in Kontakt mit der Drehfalle 5 zurückkehrt – dies ist der Zustand des
entriegelten Schlosses A (6). Bei der
Bewegung der Rückenlehne
E aus der umgeklappten in die Grundstellung wird das Schloss A auf dieselbe
Weise, wie bei dieser Bewegung der Rückenlehne E im normalen Zustand
beschrieben wurde, mechanisch verriegelt. Das Fahrzeug kann die Fahrt
mit der in der Grundstellung verriegelten Rückenlehne E beenden und bei
einem Reperaturbetrieb wird die Reparatur der Entriegelungsanlage durchgeführt.
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Im
Rahmen der Erfindung kann das Schloss A mit einem nicht dargestellten
Sensor des unverriegelten oder verriegelten Zustandes versehen werden.
Der Sensor ist der Drehfalle 5 oder der Sperrklinke 4 zugeordnet
und schaltet diese durch ihre Berührung ein oder aus. Der Sensor
ist an das Signalelement angeschlossen, welches z. B. eine Kontrollleuchte
auf der Instrumententafel, oder eine Tonsignalelement bilden kann.
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Das
Verschlusssystem laut Erfindung ist für Fahrzeug-Fondrückenlehnen
bestimmt. Das in den Rahmen dieser Erfindung fallende Schloss ist
nach entsprechender Anpassung bei Fahrzeugen sowie auch zu anderen
Zwecken, wie z. B. als Heckklappenschloss, anwendbar.