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DE202005002473U1 - Wärmedämmsystem für ein Dach - Google Patents

Wärmedämmsystem für ein Dach Download PDF

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DE202005002473U1
DE202005002473U1 DE200520002473 DE202005002473U DE202005002473U1 DE 202005002473 U1 DE202005002473 U1 DE 202005002473U1 DE 200520002473 DE200520002473 DE 200520002473 DE 202005002473 U DE202005002473 U DE 202005002473U DE 202005002473 U1 DE202005002473 U1 DE 202005002473U1
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thermal insulation
rafters
roof
insulation system
barrier coating
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Fritz Homann & Co KG GmbH
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04DROOF COVERINGS; SKY-LIGHTS; GUTTERS; ROOF-WORKING TOOLS
    • E04D13/00Special arrangements or devices in connection with roof coverings; Protection against birds; Roof drainage ; Sky-lights
    • E04D13/16Insulating devices or arrangements in so far as the roof covering is concerned, e.g. characterised by the material or composition of the roof insulating material or its integration in the roof structure
    • E04D13/1606Insulation of the roof covering characterised by its integration in the roof structure
    • E04D13/1612Insulation of the roof covering characterised by its integration in the roof structure the roof structure comprising a supporting framework of roof purlins or rafters
    • E04D13/1618Insulation of the roof covering characterised by its integration in the roof structure the roof structure comprising a supporting framework of roof purlins or rafters with means for fixing the insulating material between the roof covering and the upper surface of the roof purlins or rafters

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Abstract

Wärmedämmsystem für ein Dach, insbesondere für ein Steildach (1), mit einer oberhalb auf den Dachsparren (2) des Daches (1) anzuordnenden Wärmedämmschicht (3) sowie einer oberhalb auf der Wärmedämmschicht (3) anzuordnenden und mit den Dachsparren (2) zu verbindenden Kontereinheit (4), wobei die Wärmedämmschicht (3) aus einer Mehrzahl von nicht druckbelastbaren, aus gebundenen Holz- und/oder Zellulosefasern gebildeten Wärmedämmplatten (8) besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Wärmedämmsystem für ein Dach, insbesondere für ein Steildach:
  • Zur Wärmedämmung von Dächern, beispielsweise von Hausdächern, ist es aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, Wärmedämmplatten bzw. -matten einzusetzen. Derartige Wärmedämmplatten bzw. -matten sind aus wärmeisolierenden Materialien, wie beispielsweise Holz- oder Zellulosefasern, natürlichen oder herkömmlichen Kunststoffasern, Naturfasern oder Glaswolle gebildet. Als Naturfasern können beispielsweise Flachsfasern, Roßhaarfasern oder dergleichen eingesetzt werden.
  • Zwecks Wärmedämmung werden die Wärmedämmplatten bzw. -matten auf Maß zugeschnitten und zwischen den Dachsparren des Daches angeordnet. Auf diese Weise werden die zwischen den Dachsparren ausgebildeten Zwischenräume mit Wärmedämmaterial aufgefüllt, wobei die verwendeten Dämmstoffplatten bzw. -matten in ihrer Dicke an die Dachsparren angepaßt sind. Zum Schutz vor Feuchtigkeit kann oberhalb der Dachsparren eine das gesamte Dach abdeckende wasserdichte Folie angeordnet sein, die zwecks Befestigung mit den Dachsparren verbunden ist.
  • Obgleich sich eine Dachwärmedämmung der vorbeschriebenen Art bewährt hat, ist diese nicht frei von Nachteilen.
  • Von Nachteil ist zum einen der zum Teil erhebliche Installationsaufwand, der von Nöten ist, um die einzelnen Zwischenräume zwischen den Dachsparren jeweils mit auf Maß zugeschnittenen Wärmedämmplatten bzw. -matten auszukleiden. Jede einzelne zu installierende Wärmedämmplatte bzw. -matte ist von Hand individuell zuzuschneiden und auf den jeweiligen Zwischenraum zwischen zwei Dachsparren anzupassen. Von Nachteil ist ferner, daß aufgrund der Anordnung der Dämmstoffplatten bzw. -matten in den Zwischenräumen zwischen den Dachsparren unvermeidbar Wärme- bzw. Kältebrücken ausgebildet werden, die die Gesamtwärmedämmung des Daches nachteilig beeinflussen. Zudem ist von Nachteil, daß zur Schaffung plan ausgebildeter Dachabschlußflächen die Dämmstoffplatten bzw. -matten in ihrer Dicke an die Dachsparren anzupassen sind. Bei in Dickenrichtung schmal ausgebildeten Dachsparren kann dies zu einer unvollständigen Wärmedämmung führen, da die Dämmstoffplatten bzw. -matten korrespondierend zur Dicke der Dachsparren entsprechend dünn auszubilden sind. Um in diesen Fällen gleichwohl eine ausreichende Wärmedämmung gewährleisten zu können, muß bei dünnen Dachsparren zusätzlich eine aufwendige Untersparrendämmung mit Hilfe einer Querlattung angeordnet werden. Diese zusätzliche Konstruktion verringert in nachteiliger Weise die Durchgangshöhe.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, ein neuartiges Wärmedämmsystem für ein Dach bereitzustellen, das die voraufgeführten Nachteile überwindet und eine optimierte Wärmedämmung des Daches ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung vorgeschlagen ein Wärmedämmsystem für ein Dach, insbesondere für ein Steildach, mit einer oberhalb auf den Dachsparren des Daches anzuordnenden Wärmedämmschicht sowie einer oberhalb auf der Wärmedämmschicht anzuordnenden und mit den Dachsparren zu verbindenden Kontereinheit, wobei die Wärmedämmschicht aus einer Mehrzahl von nicht druckbelastbaren, aus gebundenen Holz- oder Zellulosefasern gebildeten Wärmedämmplatten besteht.
  • Erfindungsgemäß ist die Wärmedämmschicht des vorgeschlagenen Wärmedämmsystems auf den Dachsparren des Daches und nicht zwischen den Dachsparren des Daches anzuordnen. Erfindungsgemäß werden also nicht nur die zwischen benachbarten Dachsparren ausgebildeten Zwischenräume mit Dämmaterial ausgefüllt, vielmehr wird das gesamte Dach mit einer geschlossen ausgebildeten Wärmedämmschicht versehen, die von den Dachsparren des Daches getragen wird. Diese Ausgestaltung ermöglicht die Ausbildung einer vollflächigen Wärmedämmschicht, die nicht durch Wärme- bzw. Kälte- und/oder Schallbrücken unterbrochen ist, wie dies bei den aus dem Stand der Technik bekannten Konstruktionen der Fall ist. Somit ermöglicht das erfindungsgemäße Wärmedämmsystem eine optimierte Dämmwirkung.
  • Erfindungsgemäß besteht die Wärmedämmschicht aus einer Mehrzahl von aus gebundenen Holz- oder Zellulosefasern gebildeten Wärmedämmplatten. Diese sind zur Ausbildung einer geschlossenen Wärmedämmschicht aneinander liegend anzuordnen, wobei es nicht erforderlich ist, die einzelnen Wärmedämmplatten in Anpassung auf Dachsparrenzwischenräume auf Maß zuzuschneiden. Als größenstandardisierte Ware können die Wärmedämmplatten zur Ausbildung der geschlossenen Wärmedämmschicht frei verlegt werden. Lediglich kann es erforderlich sein, die nach Ausbildung der geschlossenen Wärmedämmschicht über die Dachbegrenzung hinausragenden Wärmedämmplatten oder an Dachlinien, Dachaufbauten oder Dachdurchdringungen anliegende Wärmedämmplatten auf Maß zuzuschneiden. Ein Zuschnitt aller anderen Wärmedämmplatten ist nicht erforderlich, so daß die Zuschnittarbeiten zur Installation des erfindungsgemäßen Wärmedämmsystems auf ein Minimum reduziert werden können.
  • Von Vorteil ist des weiteren, daß die Wärmedämmplatten der Wärmedämmschicht hinsichtlich ihrer Dicke unabhängig von der Dicke der Dachsparren sind. Da die Wärmedämmschicht erfindungsgemäß auf den Dachsparren und nicht in den Zwischenräumen benachbarter Dachsparren anzuordnen ist, kann die Dicke der eingesetzten Wärmedämmplatten zur Erzielung einer optimierten Dämmwirkung frei gewählt werden. Eine Anpassung der Wärmedämmplatten in Dickenrichtung an die Dicke der eingesetzten Dachsparren ist nicht erforderlich.
  • Das erfindungsgemäße Wärmedämmsystem beinhaltet des weiteren eine Kontereinheit, die auf der verlegten Wärmedämmschicht anzuordnen und mit den Dachsparren zu verbinden ist. Auf diese Weise wird ein sandwichartiger Aufbau gebildet, wobei die Wärmedämmschicht zwischen den Dachsparren und der mit den Dachsparren verbindbaren Kontereinheit angeordnet ist. Diese Konstruktion erlaubt es, zur Ausbildung der geschlossenen Wärmedämmschicht nicht druckbelastbare Wärmedämmplatten einzusetzen. Die Wärmedämmschicht wird von den Dachsparren getragen, wobei der statische Lastabtrag aller Dachlasten z. B. von Schnee- oder Windlasten über die Kontereinheit bzw. die die Kontereinheit mit den Dachsparren verbindenden Schrauben erfolgt. Eine Druckbelastung der Wärmedämmschicht, das heißt der Wärmedämmplatten erfolgt nicht.
  • Da die Wärmedämmschicht selbst keine Lasten aufzunehmen hat, können die die Wärmedämmschicht bildenden Wärmedämmplatten nicht druckbelastbar ausgeführt sein. Die Materialdichte der Wärmedämmplatten kann daher vergleichsweise niedrig gewählt werden, was mit Blick auf eine optimierte Dämmwirkung von Vorteil ist. So weisen die Wärmedämmplatten vorzugsweise eine Dichte von weniger als 100 kg/m3 auf. Bevorzugt ist indes der Einsatz von Wärmedämmplatten mit einer Dichte von weniger als 60 kg/m3, noch mehr bevorzugt von weniger als 50 kg/m3. Die mit solchen Wärmedämmplatten erzielbare Wärmedämmung ist weitaus höher als bei Wärmedämmplatten mit höherer Dichte, die bei vorbekannten Konstruktionen zwecks möglicher Lastaufnahme eingesetzt werden. Mit dem erfindungsgemäßen Wärmedämmsystem lassen sich im Vergleich mit vorbekannten Wärmedämmsystemen sehr viel verbesserte Wärmedämmwerte erzielen, denn sind die Wärmedämmplatten, da sie selbst nicht druckbelastbar ausgebildet sein müssen, hinsichtlich ihrer Wärmedämmungseigenschaften optimiert, was den Einsatz von Wärmedämmplatten mit einer vergleichsweise geringen Dichte ermöglicht. Derart gute Wärmedämmeigenschaften sind bei aus dem Stand der Technik bekannten Konstruktionen verwendeten Wärmedämmplatten nicht möglich, da diese zwecks Lastaufnahme zwingend eine vergleichsweise hohe Dichte aufweisen müssen, was einer optimierten Wärmedämmung widersprüchlich gegenübersteht.
  • Zwecks einer Dachmontage ist das erfindungsgemäße Wärmedämmsystem gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung durch lastaufnehmende Abstandshalter gekennzeichnet, die während einer Dachmontage zwischen Kontereinheit und/oder deren Teile einerseits und den Dachsparren des Daches andererseits angeordnet sind und als Lastträger dienen. Erfindungsgemäß wird das Wärmedämmsystem nach der Erfindung bereichsweise montiert, das heißt verlegt. Da die Wärmedämmplatten nicht druckbelastbar ausgebildet sind, ist eine Begehung der Wärmedämmschicht während der Montage nicht möglich. Um gleichwohl einen montagegerechten Zugang zu den einzelnen Wärmedämmplatten der zu verlegenden Wärmedämmschicht zu schaffen, wird die in Höhenrichtung oberhalb der Wärmedämmschicht anzuordnende Kontereinheit während einer Dachmontage durch Lastträger gegenüber den Dachsparren des Daches abgestützt. Zu diesem Zweck werden lastaufnehmende Abstandshalter eingesetzt, die zwischen der Kontereinheit und/oder deren Teile einerseits und den Dachsparren des Daches andererseits angeordnet sind.
  • Praktisch kann die Montage des erfindungsgemäßen Dachsystems wie folgt durchgeführt werden: Zunächst wird eine Reihe von Wärmedämmplatten zur Ausbildung einer Wärmedämmschicht auf die Dachsparren des Daches aufgelegt. Alsdann werden die Lastträger in Form von lastaufnehmenden Abstandshaltern fixiert, die sich an den Dachsparren des Daches abstützen. Auf diese Lastträger wird die Kontereinheit aufgelegt, die sich über die Lastträger an den Dachsparren abstützt. Die so abgestützte Kontereinheit ist lastaufnehmend angeordnet und kann zwecks Verlegung weiterer Wärmedämmplatten vom Montagepersonal begangen werden. Sobald weitere Wärmedämmplatten verlegt sind, ist die Kontereinheit im Bereich der bereits verlegten Wärmedämmplatten mittels entsprechender Befestigungselemente lastaufnehmend mit den Dachsparren zu verbinden. Weitere Bereiche des Daches können in gleicher Weise sukzessiv montiert werden, wobei es die Verwendung von lastaufnehmenden Abstandshaltern ermöglicht, zur Ausbildung der Wärmedämmschicht selbst nicht druckbelastbare Wärmedämmplatten zu verwenden, so daß im Endergebnis eine hinsichtlich ihrer Wärmedämmeigenschaften optimiert ausgebildete Wärmedämmschicht steht.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die lastaufnehmenden Abstandshalter Latten und/oder Platten sind. Auch andere Arten von Abstandshaltern sind denkbar. Entscheidend ist allein, daß die Abstandshalter zur Vermeidung von Kältebrücken eine möglichst geringe Dicke aufweisen. Latten- und/oder Plattendicken von unter 10 mm, vorzugsweise von unter 5 mm, vorzugsweise von 3 mm sind bevorzugt.
  • Die lastaufnehmenden Abstandshalter weisen in vorteilhafter Weise in Höhenrichtung eine der Dicke der Wärmedämmschicht entsprechende Erstreckung auf. Auf diese Weise wird sichergestellt, daß ein unbeabsichtigtes Eindrücken der nicht druckbelastbaren Wärmedämmplatten auch während der Montage sicher unterbunden ist.
  • Die Abstandshalter werden im Zuge der Dachmontage zwischen den einzelnen Wärmedämmplatten lagesicher fixiert. Aus diesem Grunde ist es auch ausreichend, Latten- und/oder Plattendicken von 3 mm oder kleiner vorzusehen. Ein Verkippen oder Umkippen der Latten und/oder Platten ist aufgrund ihrer lagesicheren Fixierung zwischen den Wärmedämmstoffplatten nicht zu befürchten. Für die Montage eines Wärmedämmsystems nach der Erfindung ist es ausreichend, entsprechende Abstandshalter mit Blickrichtung auf den First nur im letzten Drittel des Daches vorzusehen. Die Montage im unteren Bereich, das heißt in Blickrichtung auf den First in den unteren zwei Dritteln des Daches kann von der Dachunterkante her erfolgen. Die Ausbildung unnötiger Kältebrücken kann so vermieden werden. Zudem ist es nicht erforderlich, die Abstandshalter in äquidistanten Abständen anzuordnen. Der Abstand zwischen den einzelnen Abstandshaltern kann vielmehr in Abhängigkeit der verwendeten Kontereinheit gewählt werden. Im Sinne der Erfindung ist es nämlich allein entscheidend, daß die Abstandshalter im Zuge der Dachmontage als lastaufnehmende Träger für die Kontereinheit dienen. Insofern kann je nach Anwendungsfall der Abstand zwischen den Abstandshaltern variieren, je nachdem, welche Kräfte aufzunehmen sind. Auch hierdurch wird die Ausbildung unnötiger Kältebrücken vermieden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Wärmedämmschicht geschlossen ausgebildet ist, zu welchem Zweck die Seitenkanten benachbarter Wärmedämmplatten stumpf aneinander liegen. Durch die unmittelbar aneinandergrenzende Anordnung der Wärmedämmplatten wird unter Vermeidung von Wärme- bzw. Kältebrücken oder Schallbrücken eine vollflächige und in sich geschlossene Wärmedämmschicht ausgebildet. Eine zusätzliche Verankerung der Wärmedämmschicht bzw. der die Wärmedämmschicht bildenden Wärmedämmplatten mit den Dachsparren oder der Kontereinheit ist nicht erforderlich, was eine auf einfache Weise durchzuführende Installation des erfindungsgemäßen Wärmedämmsystems ermöglicht.
  • Die Wärmedämmplatten sind vorzugsweise aus gebundenen Holz- oder Zellulosefasern gebildet. Auch eignen sich natürliche Fasermaterialien, wie zum Beispiel Flachsfasern, Roßhaarfasern, Hanffasern, Wolle oder dergleichen. Auch können der Wärmedämmplatte natürliche oder aus Kunststoff bestehende Stützfasern beigegeben sein. Insbesondere eignen sich als Stützfasern Mehrkomponentenfasern, wie zum Beispiel Biko-Fasern.
  • Die aus Fasermaterialien gebildeten Wärmedämmplatten verfilzen in vorteilhafter Weise an ihrem im montierten Endzustand aneinander liegenden Seitenkanten mechanisch. Die Ausbildung einer geschlossenen Wärmedämmschicht unter Vermeidung von Wärme- bzw. Kälte- und/oder Schallbrücken wird so in vorteilhafter Weise unterstützt.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Kontereinheit als Lattung ausgebildet ist und beispielsweise aus miteinander verbundenen Längs- und Querlatten besteht. Die Kontereinheit kann als Fertigbauteil ausgebildet sein, so daß es mit Blick auf die bestimmungsgemäße Fertigstellung des Wärmedämmsystems nur noch erforderlich ist, diese auf der Wärmedämmschicht anzuordnen und mit den Dachsparren des Daches zu verbinden. In der Regel wird jedoch eine Montage der Kontereinheit vor Ort durchgeführt werden, da sich die Latten der Kontereinheit je nach Eindeckungsort und -material voneinander unterscheiden.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß zwischen der Kontereinheit und der Wärmedämmschicht eine Zwischenschicht, die auch als Winddichtungsschicht bezeichnet werden kann, angeordnet ist. Diese Zwischenschicht dient als Feuchtigkeitsbarriere und schützt die Wärmedämmschicht vor einem ungewollten Feuchtigkeitseintrag. Die Zwischenschicht ist beispielsweise aus einer dampfdiffusionsoffenen Unterspannbahn, die auf der Wärmedämmschicht verlegt wird, gebildet. Gemäß einer alternativen Ausgestaltungsform kann die Zwischenschicht auch als Holzfaserunterdeckplatte ausgebildet sein. Für eine vereinfachte Handhabung besteht die Holzfaserunterdeckplatte vorzugsweise aus einzelnen Plattenelementen, die mittels entsprechender Verbindungsmittel miteinander verbindbar sind. Als Verbindungsmittel eignen sich insbesondere Nut-Feder-Anordnungen.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist zwischen der Wärmedämmschicht und den Dachsparren eine dampfdiffusionsoffene Luftdichtungsschicht angeordnet. Auch die Luftdichtungsschicht dient insbesondere dem Schutz der Wärmedämmschicht vor Feuchtigkeit. Die Luftdichtungsschicht ist vorzugsweise aus mehreren Luftdichtungsbahnen, deren Stöße miteinander verklebt, verschweißt oder sonstwie miteinander verbunden sind, gebildet.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist zwischen der Luftdichtungsschicht und den Dachsparren eine geschlossene Unterlage für die Luftdichtungsschicht angeordnet. Die Unterlage dient als Tragunterlage für die Luftdichtungsschicht und ist vorzugsweise in Form einer Profilbrettschalung ausgebildet. Auch kann die Unterlage aus anderen Materialien oder Materialkonstruktionen bestehen. Verwendbar sind z.B. Span- oder OSB-Platten, Heraklith-Platten oder Gipsplatten in Verbindung mit einer Sparschalung.
  • Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Kontereinheit und die Dachsparren mittels Schrauben, vorzugsweise mittels SFS Twin UD Schrauben, verbunden sind. Die Kontereinheit, die keine Anforderungen an die Druckfestigkeit der verwendeten Wärmedämmplatten stellt, dient dem statischen Lastabtrag aller Dachlasten. Verbunden ist sie mit den Dachsparren vorzugsweise mittels Schrauben, die bevorzugterweise unter einem Neigungswinkel von 30° zur Normalen der Dachsparren angeordnet sind. Auch andere Neigungswinkel, wie beispielsweise 20°, 25°, 35° oder 40° sind denkbar. Erreicht wird durch diese Art der Schraubenanordnung eine durch die Dachlast induzierte Krafteinleitung in die Dachsparren, deren Richtung gleichfalls unter einem Neigungswinkel zur Normalen der Dachsparren steht. Dabei ist bevorzugterweise vorgesehen, daß die Schrauben in Längsrichtung der Dachsparren abwechselnd unter einem Neigungswinkel von α = ca. + 30° und β = ca. –30° zur Normalen der Dachsparren angeordnet sind.
  • Von besonderem Merkmal der Erfindung ist, daß die Wärmedämmschicht vollflächig und in sich geschlossen, das heißt ohne Unterbrechungen durch Wärme- bzw. Kältebrücken oder Schallbrücken ausgebildet ist. Anzuordnen ist die Wärmedämmschicht auf den Dachsparren des Daches, wobei zwecks statischem Lastabtrag aller Dachlasten eine Kontereinheit vorgesehen ist, die auf der Wärmedämmschicht anzuordnen und mit den Dachsparren zu verbinden ist.
  • Die die Wärmedämmschicht ausbildenden Wärmedämmplatten können in vorteilhafter Weise als nicht druckbelastbare Dämmplatten ausgebildet sein. Ein Lastabtrag erfolgt allein über die auf der Wärmedämmschicht angeordneten Kontereinheit. Diese ist mit den Dachsparren in der vorbeschriebenen Weise mittels Schrauben verbunden, so daß die infolge von Dachlasten hervorgerufenen Kräfte über die Kontereinheit in die Dachsparren des Daches geleitet werden, ohne daß es zu einer Druckbelastung der Wärmedämmschicht, das heißt der Wärmedämmplatten käme. Ermöglicht wird so auch eine Begehung des Daches, was sich insbesondere mit Blick auf die Installation des erfindungsgemäßen Wärmedämmsystems vorteilhaft auswirkt. So können Wärmedämmschicht und Kontereinheit abschnittsweise verlegt werden. Ein fertiggestellter erster Abschnitt kann sodann zwecks Installation eines weiteren Abschnittes vom Installationspersonal betreten werden. Abschnitt für Abschnitt des erfindungsgemäßen Wärmedämmsystems können so auf einfache Weise ausgebildet werden, wobei als Lastträger lastaufnehmende Abstandshalter – wie vorstehend beschrieben – eingesetzt werden können. Anders als aus dem Stand der Technik vorbekannt ist es nicht erforderlich, einzelne Wärmedämmplatten zwecks Begehungsmöglichkeit begehfest, das heißt druckbelastbar auszubilden.
  • Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung anhand der nachfolgenden Figuren. Dabei zeigen:
  • 1 eine schematische Perspektivdarstellung des erfindungsgemäßen Wärmedämmsystems;
  • 2 eine geschnittene Seitenansicht des erfindungsgemäßen Wärmedämmsystems gemäß Schnittlinie II–II nach 1 und
  • 3 in schematischer Darstellung eine beispielhafte Montage des erfindungsgemäßen Wärmedämmsystems.
  • 1 zeigt in schematischer Perspektivdarstellung das erfindungsgemäße Wärmedämmsystem für ein Dach, insbesondere für ein Steildach 1.
  • 2 zeigt das erfindungsgemäße Wärmedämmsystem in einer geschnittenen Seitenansicht gemäß der Schnittlinie II–II nach 1. Gleiche Elemente des Wärmedämmsystems sind in den Fign. mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Das erfindungsgemäße Wärmedämmsystem umfaßt eine vollflächig ausgebildete und in sich geschlossene Wärmedämmschicht 3, die auf den Dachsparren 2 des Daches 1 angeordnet ist. Gebildet ist die Wärmedämmschicht 3 aus einer Mehrzahl von Wärmedämmplatten 8, die vorzugsweise aus gebundenen Holz- oder Zellulosefasern bestehen. Die Dämmstoffplatten sind entlang ihrer Seitenkanten 14 stumpf aneinander liegend auf den Dachsparren 2 verlegt, wodurch eine vollflächige und durch keinerlei Wärme- bzw. Kältebrücken oder Schallbrücken unterbrochene Dämmschicht 3 ausgebildet ist.
  • Auf der Wärmedämmschicht 3 ist eine mit den Dachsparren 2 mittels Schrauben verbundene Kontereinheit 4 angeordnet. Ausgebildet ist die Kontereinheit 4 als Lattung, die eine Längslattung 5 und eine Querlattung 6 aufweist. Verbunden ist die Kontereinheit 4 mit den Dachsparren 2 mittels Schrauben 15, vorzugsweise mittels SFS Twin UD Schrauben und/oder Doppelgewindeschrauben, die – wie insbesondere 2 entnommen werden kann – unter einem Neigungswinkel von 30° zur Normalen 16 der Dachsparren 2 angeordnet sind. Dabei sind die Schrauben 15 vorzugsweise in Längsrichtung 11 der Dachsparren 2 abwechselnd unter einem Neigungswinkel von α = +30° und β = –30° zur Normalen 16 der Dachsparren 2 angeordnet.
  • Zur Ausbildung der Wärmedämmschicht 3 werden die einzelnen Wärmedämmplatten 8, wie insbesondere 1 zeigt, in Querrichtung 12 und Längsrichtung 11 einander nebengeordnet. Ein Zuschnitt der einzelnen Dämmplatten 8 auf Maß ist nicht erforderlich, vielmehr können diese zur Ausbildung der Wärmedämmschicht 3 frei verlegt werden. Entscheidend ist allein, daß die Seitenkanten 14 der Dämmplatten 8 zur Ausbildung einer geschlossenen Dämmschicht 3 stumpf aneinander liegen.
  • Zum Schutz der Dämmschicht 3 vor Feuchtigkeit ist zwischen der Kontereinheit 4 und der Wärmedämmschicht 3 eine Zwischenschicht 7 angeordnet, die beispielsweise als dampfdiffusionsoffene Unterspannbahn oder als Holzfaserunterdeckplatte ausgebildet sein kann.
  • In Höhenrichtung 13 ist unterhalb der Wärmedämmschicht 3, das heißt zwischen Dachsparren 2 und Wärmedämmschicht 3 eine dampfdiffusionsoffene Luftdichtungsschicht 9 angeordnet, die gleichfalls dem Feuchtigkeitsschutz der Wärmedämmschicht 3 dient und beispielsweise aus mehreren Luftdichtungsbahnen gebildet sein kann, deren Stöße miteinander verklebt sind. Getragen wird die Luftdichtungsschicht 9 von einer zwischen Luftdichtungsschicht 9 und Dachsparren angeordneten Unterlage 10, die beispielsweise in Form einer Profilbrettschalung ausgebildet ist.
  • 3 zeigt in schematischer Darstellung einen möglichen Montageablauf für das erfindungsgemäße Wärmedämmsystem. Zwecks besserer Anschauung wurden in 3 die schon anhand der 1 und 2 beschriebenen Dachsystemkomponenten, wie beispielsweise die Zwischenschicht 7, die Luftdichtungsschicht 9, die Unterlage 10 und dergleichen weggelassen. Die Darstellung nach 3 soll insofern lediglich der Veranschaulichung eines möglichen Montagevorganges dienen.
  • 3a zeigt einen ersten Montageschritt. In diesem ersten Montageschritt werden in dem mit "A" gekennzeichneten Bereich Wärmedämmplatten 8 auf die Dachsparren 2 aufgelegt. Sodann erfolgt die Anordnung eines lastaufnehmenden Abstandshalters 17, der als Lastträger dient. Die Anordnung dieses lastaufnehmenden Abstandshalters 17 ist in 3b gezeigt. Der lastaufnehmende Abstandshalter 17 dient, wie in 3b gezeigt, der Abstützung einer oder mehrerer Längslatten 5, die im endfertig montierten Zustand des Daches Bestandteile der Kontereinheit 4 sind.
  • Aufgrund ihrer lastaufnehmenden Abstützung durch den Abstandshalter 17 sind die Längslatten 5 der späteren Kontereinheit 4 im Bereich "A" begehbar und können vom Installationspersonal beschritten werden, ohne daß die im Bereich "A" bereits verlegten Wärmedämmplatten 8 druckbelastet würden.
  • Unter Begehung der Längslatten 5 im Bereich "A" können von Installationspersonal sodann in einem weiteren Dachbereich Wärmedämmplatten 8 auf die Dachsparren 2 aufgelegt werden. Dieser weitere Bereich ist in 3c mit Bereich "B" gekennzeichnet. Die Längslatten 5 werden auch in diesem Bereich "B" in schon vorbeschriebener Weise durch einen Abstandshalter 17 gegenüber den Dachsparren 5 abgestützt. Diese Montagesituation ist in 3c gezeigt.
  • In einem nächsten Montageschritt, der in 3d dargestellt ist, wird die Kontereinheit 4 im Bereich "A" endfertig ausgebildet und mit den Dachsparren 2 verbunden. Zu diesem Zweck werden auf die Längslatten 5 Querlatten 6 aufgelegt, die zusammen mit den Längslatten 5 die Kontereinheit 4 bilden. Im Bereich "A" wird die Kontereinheit 4 mittels Schrauben 15 in der anhand von 2 beschriebenen Weise mit den Dachsparren 2 verbunden. Im Bereich "A" ist die Kontereinheit 4 nunmehr lastaufnehmend mit den Dachsparren 2 verbunden.
  • In weiteren Montageschritten, die denen nach den 3a bis 3d entsprechen, werden nun nachfolgend auch in den weiteren Bereichen des Daches Wärmedämmplatten 8 verlegt. In der schon vorbeschriebenen Weise können auch in diesen Bereichen Abstandshalter 17 zur Abstützung der noch nicht mit den Dachsparren verbundenen Kontereinheit 4 genutzt werden.
  • Zur Vermeidung unnötiger Wärme- und/oder Kälte- und/oder Schallbrücken kann die Anordnung von Abstandshaltern 17 mit Blickrichtung auf den Dachfirst nur im letzten Drittel des Daches vorgesehen sein. Der untere Bereich des Daches, das heißt die in Blickrichtung auf den First ersten zwei Drittel des Daches können von der Dachunterkante aus erreicht werden, weshalb die Anordnung von Abstandshaltern 17 hier nicht erforderlich ist. Anders als in den 3c und 3d dargestellt, ist es auch nicht erforderlich, den Abstand zwischen den einzelnen Abstandshaltern 17 äquidistant zu wählen. Da es alleiniger Sinn und Zweck der Abstandshalter 17 ist, die Kontereinheit 4 im Zuge einer Dachmontage abzustützen, versteht es sich von selbst, daß nur so viele Abstandshalter 17 in einem solchen Abstand voneinander zu verwenden sind, daß die von den Abstandshaltern 17 zu tragende Kontereinheit 4 sicher gehalten wird. Dabei erfolgt die lagesichere Fixierung der einzelnen Abstandshalter 17 zwischen den bereits schon verlegten Dämmplatten, so daß nicht zu befürchten steht, daß die Abstandshalter 17 umkippen oder verkippen könnten. Aus diesem Grund ist es auch ausreichend, Abstandshalter beispielsweise in Form von Latten und/oder Platten zu verwenden, die in Blickrichtung auf den First eine Dicke von 3 mm aufweisen. Das Ausbilden unnötiger Wärme- und/oder Kälte- und/oder Schallbrücken kann so vermieden werden.
  • 1
    Steildach
    2
    Dachsparren
    3
    Wärmedämmschicht
    4
    Kontereinheit
    5
    Längslattung
    6
    Querlattung
    7
    Zwischenschicht
    8
    Dämmplatte
    9
    Luftdichtungsschicht
    10
    Unterlage
    11
    Längsrichtung
    12
    Querrichtung
    13
    Höhenrichtung
    14
    Seitenkante
    15
    Schraube
    16
    Normale
    17
    Abstandshalter
    α
    Neigungswinkel
    β
    Neigungswinkel
    A
    Bereich
    B
    Bereich

Claims (17)

  1. Wärmedämmsystem für ein Dach, insbesondere für ein Steildach (1), mit einer oberhalb auf den Dachsparren (2) des Daches (1) anzuordnenden Wärmedämmschicht (3) sowie einer oberhalb auf der Wärmedämmschicht (3) anzuordnenden und mit den Dachsparren (2) zu verbindenden Kontereinheit (4), wobei die Wärmedämmschicht (3) aus einer Mehrzahl von nicht druckbelastbaren, aus gebundenen Holz- und/oder Zellulosefasern gebildeten Wärmedämmplatten (8) besteht.
  2. Wärmedämmsystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontereinheit (4) und die Dachsparren (2) bei endfertig montiertem Dach mittels Schrauben (15), vorzugsweise mittels SFS Twin UD-Schrauben und/oder Doppelgewindeschrauben verbunden sind.
  3. Wärmedämmsystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben (15) unter einem Neigungswinkel von 30° zur Normalen (16) der Dachsparren (2) angeordnet sind.
  4. Wärmedämmsystem nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrauben (15) in Längsrichtung (11) der Dachsparren (2) abwechselnd unter einem Neigungswinkel von α = +30° und β = –30° zur Normalen (16) der Dachsparren (2) angeordnet sind.
  5. Wärmedämmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch lastaufnehmende Abstandshalter (17), die zum Zwecke einer Dachmontage zwischen der Kontereinheit (4) und/oder deren Teile einerseits und den Dachsparren (2) andererseits angeordnet sind und als Lastträger dienen.
  6. Dachsystem nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die lastaufnehmenden Abstandshalter (17) Latten und/oder Platten sind.
  7. Wärmedämmsystem nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die lastaufnehmenden Abstandshalter (17) in Höhenrichtung (13) eine der Dicke der Wärmedämmschicht (3) im wesentlichen entsprechende Erstreckung aufweisen.
  8. Wärmedämmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmedämmschicht (3) nach endfertiger Montage des Daches geschlossen ausgebildet ist, zu welchem Zweck die Seitenkanten (14) benachbart angeordneter Wärmedämmplatten (8) stumpf aneinander liegen.
  9. Wärmedämmsystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenkanten (14) benachbart angeordneter Wärmedämmplatten (8) mechanisch miteinander verfilzt sind.
  10. Wärmedämmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontereinheit (4) als Lattung (5, 6) ausgebildet ist.
  11. Wärmedämmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Kontereinheit (4) und der Wärmedämmschicht (3) eine dampfdiffusionsoffene Zwischenschicht (7) angeordnet ist.
  12. Wärmedämmsystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Zwischenschicht (7) eine dampfdiffusionsoffene Unterbahn oder eine Holzfaserunterdeckplatte ist.
  13. Wärmedämmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Wärmedämmschicht (3) und den Dachsparren eine dampfdiffusionsoffene Luftdichtungsschicht (9) angeordnet ist.
  14. Wärmedämmschicht nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Luftdichtungsschicht (9) aus mehreren Luftdichtungsbahnen gebildet ist, deren Stöße miteinander verschweißt und/oder verklebt sind.
  15. Wärmedämmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Luftdichtungsschicht (9) und den Dachsparren (2) eine geschlossene Unterlage (10) angeordnet ist.
  16. Wärmedämmsystem nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die geschlossene Unterlage (10) eine Profilbrettschalung ist.
  17. Wärmedämmsystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Wärmedämmplatten (8) eine Dichte von weniger als 100 kg/m3, vorzugsweise von weniger als 60 kg/m3, mehr bevorzugt von weniger als 50 kg/m3 aufweisen.
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