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DE202005007969U1 - Kühl- und Gefriergerät - Google Patents

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DE202005007969U1 DE202005007969U DE202005007969U DE202005007969U1 DE 202005007969 U1 DE202005007969 U1 DE 202005007969U1 DE 202005007969 U DE202005007969 U DE 202005007969U DE 202005007969 U DE202005007969 U DE 202005007969U DE 202005007969 U1 DE202005007969 U1 DE 202005007969U1
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Abstract

Kühl- und Gefriergerät mit einem Gerätekorpus (2), der ein Gefrierteil (3) und ein Kaltlagerteil (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Gerätekorpus (2) als Truhe ausgebildet ist, die an einer Oberseite zumindest eine Zugangsöffnung (5, 7) zum Gefrierteil (3) und/oder zum Kaltlagerteil (4) aufweist und von zumindest einem um eine liegende Achse schwenkbaren Deckel (6, 10) verschließbar ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und Gefriergerät mit einem Gerätekorpus, der ein Gefrierteil und ein Kaltlagerteil aufweist.
  • Üblicherweise wird in Haushalten zwischen Lebensmitteln unterschieden, die für eine Kurzzeitlagerung in Kühlgeräten gekühlt aufbewahrt werden, und Lebensmitteln, die für eine Langzeitlagerung in Gefriergeräten tiefgefroren aufbewahrt werden. Für eine solche Langzeitaufbewahrung ist es bekannt, Gefriertruhen zu verwenden, die regelmäßig im Keller von Haushalten aufgestellt werden. Für die Kurzzeitlagerung hingegen sind sogenannte Kaltlagerteile, gelegentlich auch Biofresh-Fächer genannt, der ideale Lagerplatz, wie er üblicherweise in Kühlgeräten vorgesehen ist, die in Küchen aufgestellt sind. Darüber hinaus sind auch bereits Kühl-/Gefrierkombinationen bekannt, die sowohl ein Kaltlagerfach als auch ein Gefrierfach aufweisen und üblicherweise in Küchen aufgestellt werden, wo sie bereits einen Grundbedarf an Gefrierraum abdecken, so dass der Bedarf an Gefrierraum im Keller bzw. im Vorratsraum geringer wird.
  • Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes Kühl- und Gefriergerät der eingangs genannten Art zu schaffen, welches Nachteile des Standes der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet. Insbesondere soll ein verbessertes Gerät für die Langzeitlagerung mit zusätzlichem Produktnutzen geschaffen werden.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Kühl- und Gefriergerät gemäß Anspruch 1 gelöst. Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Mit der vorliegenden Erfindung wird eine Kühl-/Gefriertruhenkombination geschaffen, die beispielsweise in einem Keller aufgestellt bestens für die Langzeitlagerung von Lebensmitteln geeignet ist, aber zusätzlich auch die Möglichkeit der Kaltlagerung bietet. Erfindungsgemäß ist der Gerätekorpus als Truhe ausgebildet, die an einer Oberseite zumindest eine Zugangsöffnung zum Gefrierteil und/oder zum Kaltlagerteil aufweist und von zumindest einem um eine liegende Achse schwenkbaren Deckel verschließbar ist. Es wird damit ein horizontales Truhengerät geschaffen, bei dem ein Gefrierteil und ein Kaltlagerteil nebeneinander angeordnet sind. Durch die truhenartige Ausbildung ist das Gerät besonders als Keller- bzw. Lagerraummöbel geeignet, wobei ggf. die Oberseite der Truhe als Abstellfläche genutzt werden kann, da der Deckel zum Gefrierteil regelmäßig nur in größeren Abständen geöffnet wird.
  • Grundsätzlich möglich wäre es, dass der Gerätekorpus nur eine Zugangsöffnung aufweist, über die sowohl der Gefrierteil als auch der Kaltlagerteil zugänglich sind. Vorzugsweise jedoch besitzt der Gerätekorpus in Weiterbildung der Erfindung zusätzlich zu der Zugangsöffnung in der Oberseite eine weitere Zugangsöffnung in der Frontseite des Gerätekorpus, über die insbesondere der Kaltlagerteil zugänglich ist. Hierdurch sind der Gefrierteil und der Kaltlagerteil separat zugänglich, ohne dass der jeweils andere Teil geöffnet werden müsste.
  • Erstreckt sich die genannte weitere Zugangsöffnung ausschließlich auf der Frontseite des Gerätekorpus, kann dieser Zugangsöffnung eine um eine aufrechte Achse schwenkbare Tür zugeordnet sein, die an der Frontseite des Gerätekorpus um eine aufrechte Achse schwenkbar angeschlagen sein kann.
  • In Weiterbildung der Erfindung jedoch kann sich die vorgenannte weitere Zugangsöffnung sowohl auf der Frontseite als auch auf der Oberseite des Gerätekorpus erstrecken. Dies ermöglicht den Zugriff auf die eingelagerten Lebensmittel sowohl von oben als auch von vorne und erleichtert die Benutzung des Gerätes beträchtlich.
  • Erstreckt sich die genannte Zugangsöffnung sowohl auf der Frontseite als auch auf der Oberseite des Gerätekorpus, ist in Weiterbildung der Erfindung vorzugsweise ein zweischenkliger Deckel vorgesehen, durch dessen einen Schenkel der frontseitige Abschnitt der Zugangsöffnung und durch dessen anderen Schenkel der oberseitige Abschnitt der Zugangsöffnung verschließbar ist.
  • Vorteilhafterweise kann der zweischenklige Deckel um eine liegende Achse schwenkbar an der Oberseite des Gerätekorpus angelenkt sein. Die beiden Schenkel des Deckels können miteinander gelenkig verbunden sein, so dass der eine Schenkel relativ zu dem anderen Schenkel abgeklappt werden kann. Hierdurch kann beispielsweise zunächst der frontseitige Schenkel des Deckels nach oben geklappt werden, um den Zugang zum Lagerfach von vorne freizugeben. Reicht dies nicht aus oder will der Benutzer von oben her in das Lagerfach greifen, kann der Deckel zusätzlich um seine Anlenkachse am Gerätekorpus weggeschwenkt werden.
  • Nach einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann der Kaltlagerteil der Kühl-/Gefriertruhenkombination von Kaltlagerbetrieb auf Gefrierbetrieb umgeschalten werden. In diesem Fall umfasst das Gerät zwei Gefrierteile, von denen jedoch das eine durch Umschalten wieder in ein Kaltlagerteil verwandelt werden kann. Dem Kaltlagerteil ist hierzu eine Kühl- und Gefriereinrichtung zugeordnet, die zwischen einem ersten Betriebsmodus, in dem sie in dem Kaltlagerteil Kühltemperaturen über dem Gefrierpunkt erzeugt, und einem zweiten Betriebsmodus, in dem sie Gefriertemperaturen unter dem Gefrierpunkt in dem Kaltlagerteil erzeugt, umschaltbar ist.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen und zugehöriger Zeichnungen näher erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
  • 1: eine schematische perspektivische Darstellung eines Kühl- und Gefriergeräts nach einer ersten bevorzugten Ausführung der Erfindung,
  • 2: eine schematische Darstellung des Kühl- und Gefriergeräts aus 1, wobei die den Kaltlager- und Gefrierteilen zugeordneten Deckel teilweise geöffnet dargestellt sind,
  • 3: eine schematische Darstellung des Kühl- und Gefriergeräts aus den vorhergehenden Figuren, wobei die Deckel für den Kaltlagerteil und den Gefrierteil vollständig geöffnet dargestellt sind, und
  • 4: eine schematische perspektivische Darstellung eines Kühl- und Gefriergeräts nach einer zweiten bevorzugten Ausführung der Erfindung, bei der eine Zugangsöffnung zu dem Kaltlagerteil nur in einer Vorderseite des Geräts ausgebildet und von einer um eine aufrechte Achse schwenkbaren Tür verschließbar ist.
  • Das in den 1 bis 3 gezeigte Kühl- und Gefriergerät 1 ist als horizontales Truhengerät ausgebildet, das eine Kühl-/Gefriertruhenkombination mit nebeneinander angeordneten Kaltlager- und Gefrierteilen besitzt. In der gezeichneten Ausführungsform zeichnet sich das Truhengerät dabei dadurch aus, dass seine Breite beträchtlich größer ist als seine Höhe.
  • Wie 2 zeigt, begrenzt der im wesentlichen kubische Gerätekorpus 2 ein Gefrierteil 3 sowie ein Kaltlagerteil 4, die in der gezeichneten Ausführungsform in etwa vergleichbare Dimensionen haben und über separate Zugangsöffnungen zugänglich sind. Der Gefrierteil 3 ist durch eine Zugangsöffnung 5 in der Oberseite des Gerätekorpus 2 zugänglich, die von einem Gefrierteildeckel 6 verschließbar ist, der um eine liegende Achse schwenkbar an dem Gerätekorpus 2 angeschlagen ist. In der gezeichneten Ausführung ist der Gefrierteildeckel 6 an der Rückseite des Gerätekorpus 2 schwenkbar angelenkt.
  • Der Kaltlagerteil 4 ist über eine Zugangsöffnung 7 in dem Gerätekorpus 2 zugänglich, die sich über zwei Seiten des Gerätkorpus 2 erstreckt. Wie 2 zeigt, ist die Zugangsöffnung 7 sowohl in der Frontseite 8 als auch in der Oberseite 9 des Gerätekorpus 2 ausgebildet, wobei der frontseitige Abschnitt der Zugangsöffnung 7 mit deren oberseitigem Abschnitt zusammenhängt.
  • Die zweiseitige Zugangsöffnung 7 kann durch einen zweischenkligen Kaltlagerteildeckel 10 verschlossen werden, dessen einer Schenkel den frontseitigen Abschnitt und dessen anderer Schenkel den oberseitigen Abschnitt der Zugangsöffnung 7 verschließt (vgl. 1). In der gezeichneten Ausführungsform ist der zweischenklige Kaltlagerteildeckel 10 an der Oberseite 9 des Gerätekorpus 2 um eine liegende Achse schwenkbar angeschlagen, wobei sich die Schwenkachse in der gezeichneten Ausführung an der Rückseite des Gerätekorpus 2 und damit an derselben Seite wie die Schwenkachse des Gefrierteildeckels 6 erstreckt. Die in der geschlossenen Stellung zueinander im wesentlichen rechtwinklig angeordneten Schenkel 11 und 12 des Kaltlagerteildeckels 10 sind miteinander gelenkig verbunden, und zwar um eine Schwenkachse, die sich parallel zu der Schwenkachse erstreckt, um die der Deckel an dem Gerätekorpus 2 angeschlagen ist.
  • Vorteilhafterweise ist der Kaltlagerteil 4 des Kühl- und Gefriergeräts 1 umschaltbar zwischen einem Kaltlagermodus und einem Gefriermodus ausgebildet, d.h. der Kaltlagerteil 4 kann wahlweise als Kaltlagerteil oder als Gefrierteil betrieben werden. Hierdurch kann insbesondere saisonal bedingter Mehrbedart an Gefrierraum abgedeckt werden. Für den Gerätebetreiber ergibt sich ein beträchtlich erhöhter Produktnutzen.
  • Durch den auch die Frontseite 8 öffnenden Deckel 10 des Kaltlagerteils 4 vereinfacht sich das Handling des Geräts, insbesondere auch für Rollstuhlfahrer, beträchtlich.
  • Die in 4 gezeigte Ausführungsform des Kühl- und Gefriergerätes 1 entspricht in wesentlichen Komponenten dem Kühl- und Gefriergerät nach den 1 bis 3, so dass füreinander entsprechende Bauteile dieselben Bezugsziffern vergeben sind und auf die vorhergehende Beschreibung verwiesen wird. Wesentlicher Unterschied ist die Ausbildung der Zugangsöffnung 7 zu dem Kaltlagerteil 4. Diese erstreckt sich bei der Ausführung nach 4 lediglich in der Frontseite 8 des Gerätekorpus 2 und kann von einer um eine aufrechte Schwenkachse schwenkbar an dem Gerätekorpus 2 angeschlagenen Tür 13 verschlossen werden.

Claims (7)

  1. Kühl- und Gefriergerät mit einem Gerätekorpus (2), der ein Gefrierteil (3) und ein Kaltlagerteil (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass der Gerätekorpus (2) als Truhe ausgebildet ist, die an einer Oberseite zumindest eine Zugangsöffnung (5, 7) zum Gefrierteil (3) und/oder zum Kaltlagerteil (4) aufweist und von zumindest einem um eine liegende Achse schwenkbaren Deckel (6, 10) verschließbar ist.
  2. Kühl- und Gefriergerät nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Gerätekorpus (2) eine weitere Zugangsöffnung (7) in der Frontseite (8) des Gerätekorpus (2), insbesondere zum Kaltlagerteil (4), aufweist.
  3. Kühl- und Gefriergerät nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die weitere Zugangsöffnung (7) nur in der Frontseite (8) des Gerätekorpus (2) ausgebildet und von einer um eine aufrechte Schwenkachse am Gerätekorpus (2) schwenkbar angeschlagenen Tür (13) verschließbar ist.
  4. Kühl- und Gefriergerät nach Anspruch 2, wobei die weitere Zugangsöffnung (7) sich sowohl auf der Frontseite (8) als auch auf der Oberseite (9) des Gerätekorpus (2) erstreckt.
  5. Kühl- und Gefriergerät nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die weitere Zugangsöffnung (7) von einem zweischenkligen Deckel (10) verschließbar ist, durch dessen einen Schenkel (11) der frontseitige Abschnitt der Zugangsöffnung (7) und durch dessen anderen Schenkel (12) der oberseitige Abschnitt der Zugangsöffnung (7) verschließbar ist.
  6. Kühl- und Gefriergerät nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der zweischenklige Deckel (10) um eine liegende Achse schwenkbar an der Oberseite des Gerätekorpus (2) angelenkt ist und/oder die beiden Schenkel des Deckels (10) miteinander gelenkig verbunden sind.
  7. Kühl- und Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Kaltlagerteil (4) wahlweise als Kaltlagerteil oder als Gefrierteil betreibbar ist.
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