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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und Gefriergerät mit einem
Gerätekorpus,
der ein Gefrierteil und ein Kaltlagerteil aufweist.
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Üblicherweise
wird in Haushalten zwischen Lebensmitteln unterschieden, die für eine Kurzzeitlagerung
in Kühlgeräten gekühlt aufbewahrt
werden, und Lebensmitteln, die für
eine Langzeitlagerung in Gefriergeräten tiefgefroren aufbewahrt
werden. Für eine
solche Langzeitaufbewahrung ist es bekannt, Gefriertruhen zu verwenden,
die regelmäßig im Keller
von Haushalten aufgestellt werden. Für die Kurzzeitlagerung hingegen
sind sogenannte Kaltlagerteile, gelegentlich auch Biofresh-Fächer genannt, der ideale Lagerplatz,
wie er üblicherweise
in Kühlgeräten vorgesehen
ist, die in Küchen
aufgestellt sind. Darüber
hinaus sind auch bereits Kühl-/Gefrierkombinationen
bekannt, die sowohl ein Kaltlagerfach als auch ein Gefrierfach aufweisen
und üblicherweise
in Küchen
aufgestellt werden, wo sie bereits einen Grundbedarf an Gefrierraum
abdecken, so dass der Bedarf an Gefrierraum im Keller bzw. im Vorratsraum geringer
wird.
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Hiervon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes
Kühl- und
Gefriergerät
der eingangs genannten Art zu schaffen, welches Nachteile des Standes
der Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet. Insbesondere
soll ein verbessertes Gerät
für die Langzeitlagerung
mit zusätzlichem
Produktnutzen geschaffen werden.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Kühl- und
Gefriergerät
gemäß Anspruch
1 gelöst. Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Mit
der vorliegenden Erfindung wird eine Kühl-/Gefriertruhenkombination
geschaffen, die beispielsweise in einem Keller aufgestellt bestens
für die Langzeitlagerung
von Lebensmitteln geeignet ist, aber zusätzlich auch die Möglichkeit
der Kaltlagerung bietet. Erfindungsgemäß ist der Gerätekorpus
als Truhe ausgebildet, die an einer Oberseite zumindest eine Zugangsöffnung zum
Gefrierteil und/oder zum Kaltlagerteil aufweist und von zumindest
einem um eine liegende Achse schwenkbaren Deckel verschließbar ist.
Es wird damit ein horizontales Truhengerät geschaffen, bei dem ein Gefrierteil
und ein Kaltlagerteil nebeneinander angeordnet sind. Durch die truhenartige
Ausbildung ist das Gerät
besonders als Keller- bzw. Lagerraummöbel geeignet, wobei ggf. die
Oberseite der Truhe als Abstellfläche genutzt werden kann, da
der Deckel zum Gefrierteil regelmäßig nur in größeren Abständen geöffnet wird.
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Grundsätzlich möglich wäre es, dass
der Gerätekorpus
nur eine Zugangsöffnung
aufweist, über die
sowohl der Gefrierteil als auch der Kaltlagerteil zugänglich sind.
Vorzugsweise jedoch besitzt der Gerätekorpus in Weiterbildung der
Erfindung zusätzlich
zu der Zugangsöffnung
in der Oberseite eine weitere Zugangsöffnung in der Frontseite des
Gerätekorpus, über die
insbesondere der Kaltlagerteil zugänglich ist. Hierdurch sind
der Gefrierteil und der Kaltlagerteil separat zugänglich,
ohne dass der jeweils andere Teil geöffnet werden müsste.
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Erstreckt
sich die genannte weitere Zugangsöffnung ausschließlich auf
der Frontseite des Gerätekorpus,
kann dieser Zugangsöffnung
eine um eine aufrechte Achse schwenkbare Tür zugeordnet sein, die an der
Frontseite des Gerätekorpus
um eine aufrechte Achse schwenkbar angeschlagen sein kann.
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In
Weiterbildung der Erfindung jedoch kann sich die vorgenannte weitere
Zugangsöffnung
sowohl auf der Frontseite als auch auf der Oberseite des Gerätekorpus
erstrecken. Dies ermöglicht
den Zugriff auf die eingelagerten Lebensmittel sowohl von oben als
auch von vorne und erleichtert die Benutzung des Gerätes beträchtlich.
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Erstreckt
sich die genannte Zugangsöffnung sowohl
auf der Frontseite als auch auf der Oberseite des Gerätekorpus,
ist in Weiterbildung der Erfindung vorzugsweise ein zweischenkliger
Deckel vorgesehen, durch dessen einen Schenkel der frontseitige Abschnitt
der Zugangsöffnung
und durch dessen anderen Schenkel der oberseitige Abschnitt der
Zugangsöffnung
verschließbar
ist.
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Vorteilhafterweise
kann der zweischenklige Deckel um eine liegende Achse schwenkbar
an der Oberseite des Gerätekorpus
angelenkt sein. Die beiden Schenkel des Deckels können miteinander
gelenkig verbunden sein, so dass der eine Schenkel relativ zu dem
anderen Schenkel abgeklappt werden kann. Hierdurch kann beispielsweise
zunächst
der frontseitige Schenkel des Deckels nach oben geklappt werden,
um den Zugang zum Lagerfach von vorne freizugeben. Reicht dies nicht
aus oder will der Benutzer von oben her in das Lagerfach greifen, kann
der Deckel zusätzlich
um seine Anlenkachse am Gerätekorpus
weggeschwenkt werden.
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Nach
einer besonders vorteilhaften Ausführung der Erfindung kann der
Kaltlagerteil der Kühl-/Gefriertruhenkombination
von Kaltlagerbetrieb auf Gefrierbetrieb umgeschalten werden. In
diesem Fall umfasst das Gerät
zwei Gefrierteile, von denen jedoch das eine durch Umschalten wieder
in ein Kaltlagerteil verwandelt werden kann. Dem Kaltlagerteil ist
hierzu eine Kühl-
und Gefriereinrichtung zugeordnet, die zwischen einem ersten Betriebsmodus,
in dem sie in dem Kaltlagerteil Kühltemperaturen über dem
Gefrierpunkt erzeugt, und einem zweiten Betriebsmodus, in dem sie
Gefriertemperaturen unter dem Gefrierpunkt in dem Kaltlagerteil
erzeugt, umschaltbar ist.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsformen
und zugehöriger Zeichnungen
näher erläutert. In
den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine schematische perspektivische Darstellung eines Kühl- und
Gefriergeräts
nach einer ersten bevorzugten Ausführung der Erfindung,
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2:
eine schematische Darstellung des Kühl- und Gefriergeräts aus 1,
wobei die den Kaltlager- und Gefrierteilen zugeordneten Deckel teilweise
geöffnet
dargestellt sind,
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3:
eine schematische Darstellung des Kühl- und Gefriergeräts aus den
vorhergehenden Figuren, wobei die Deckel für den Kaltlagerteil und den Gefrierteil
vollständig
geöffnet
dargestellt sind, und
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4:
eine schematische perspektivische Darstellung eines Kühl- und
Gefriergeräts
nach einer zweiten bevorzugten Ausführung der Erfindung, bei der
eine Zugangsöffnung
zu dem Kaltlagerteil nur in einer Vorderseite des Geräts ausgebildet
und von einer um eine aufrechte Achse schwenkbaren Tür verschließbar ist.
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Das
in den 1 bis 3 gezeigte Kühl- und Gefriergerät 1 ist
als horizontales Truhengerät ausgebildet,
das eine Kühl-/Gefriertruhenkombination
mit nebeneinander angeordneten Kaltlager- und Gefrierteilen besitzt.
In der gezeichneten Ausführungsform
zeichnet sich das Truhengerät
dabei dadurch aus, dass seine Breite beträchtlich größer ist als seine Höhe.
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Wie 2 zeigt,
begrenzt der im wesentlichen kubische Gerätekorpus 2 ein Gefrierteil 3 sowie ein
Kaltlagerteil 4, die in der gezeichneten Ausführungsform
in etwa vergleichbare Dimensionen haben und über separate Zugangsöffnungen
zugänglich sind.
Der Gefrierteil 3 ist durch eine Zugangsöffnung 5 in
der Oberseite des Gerätekorpus 2 zugänglich, die
von einem Gefrierteildeckel 6 verschließbar ist, der um eine liegende
Achse schwenkbar an dem Gerätekorpus 2 angeschlagen
ist. In der gezeichneten Ausführung
ist der Gefrierteildeckel 6 an der Rückseite des Gerätekorpus 2 schwenkbar
angelenkt.
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Der
Kaltlagerteil 4 ist über
eine Zugangsöffnung 7 in
dem Gerätekorpus 2 zugänglich,
die sich über
zwei Seiten des Gerätkorpus 2 erstreckt.
Wie 2 zeigt, ist die Zugangsöffnung 7 sowohl in
der Frontseite 8 als auch in der Oberseite 9 des
Gerätekorpus 2 ausgebildet,
wobei der frontseitige Abschnitt der Zugangsöffnung 7 mit deren
oberseitigem Abschnitt zusammenhängt.
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Die
zweiseitige Zugangsöffnung 7 kann durch
einen zweischenkligen Kaltlagerteildeckel 10 verschlossen
werden, dessen einer Schenkel den frontseitigen Abschnitt und dessen
anderer Schenkel den oberseitigen Abschnitt der Zugangsöffnung 7 verschließt (vgl. 1).
In der gezeichneten Ausführungsform
ist der zweischenklige Kaltlagerteildeckel 10 an der Oberseite 9 des
Gerätekorpus 2 um
eine liegende Achse schwenkbar angeschlagen, wobei sich die Schwenkachse
in der gezeichneten Ausführung
an der Rückseite
des Gerätekorpus 2 und
damit an derselben Seite wie die Schwenkachse des Gefrierteildeckels 6 erstreckt.
Die in der geschlossenen Stellung zueinander im wesentlichen rechtwinklig
angeordneten Schenkel 11 und 12 des Kaltlagerteildeckels 10 sind
miteinander gelenkig verbunden, und zwar um eine Schwenkachse, die
sich parallel zu der Schwenkachse erstreckt, um die der Deckel an
dem Gerätekorpus 2 angeschlagen
ist.
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Vorteilhafterweise
ist der Kaltlagerteil 4 des Kühl- und Gefriergeräts 1 umschaltbar
zwischen einem Kaltlagermodus und einem Gefriermodus ausgebildet,
d.h. der Kaltlagerteil 4 kann wahlweise als Kaltlagerteil
oder als Gefrierteil betrieben werden. Hierdurch kann insbesondere
saisonal bedingter Mehrbedart an Gefrierraum abgedeckt werden. Für den Gerätebetreiber
ergibt sich ein beträchtlich
erhöhter
Produktnutzen.
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Durch
den auch die Frontseite 8 öffnenden Deckel 10 des
Kaltlagerteils 4 vereinfacht sich das Handling des Geräts, insbesondere
auch für
Rollstuhlfahrer, beträchtlich.
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Die
in 4 gezeigte Ausführungsform des Kühl- und
Gefriergerätes 1 entspricht
in wesentlichen Komponenten dem Kühl- und Gefriergerät nach den 1 bis 3,
so dass füreinander
entsprechende Bauteile dieselben Bezugsziffern vergeben sind und auf
die vorhergehende Beschreibung verwiesen wird. Wesentlicher Unterschied
ist die Ausbildung der Zugangsöffnung 7 zu
dem Kaltlagerteil 4. Diese erstreckt sich bei der Ausführung nach 4 lediglich in
der Frontseite 8 des Gerätekorpus 2 und kann
von einer um eine aufrechte Schwenkachse schwenkbar an dem Gerätekorpus 2 angeschlagenen
Tür 13 verschlossen
werden.