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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Metallregal umfassend einen Sockel
sowie mindestens zwei beabstandet zueinander angeordnete Ständer zur
Aufnahme von Konsolen zur Aufnahme von Bodenauflagen, wobei die
Ständer
durch eine Traverse verbindbar sind, wobei die Ständer im
Bereich des Sockels Füße aufweisen,
wobei die Füße ebenfalls mindestens
eine Bodenauflage aufnehmen.
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Im
discountierenden Einzelhandel werden zur Anpreisung von Waren Metallregale
der eingangs genannten Art eingesetzt. Solche einseitigen oder doppelseitigen
Regale dienen der Aufnahme von Kartonagen, z. B. Saftkartonagen,
wobei derartige Kartonagen in die Gefache eines solchen Regalsystems
vollfüllend
eingestellt werden. Die Beladung eines doppelseitigen Regals erfolgt
von beiden Seiten des Regals, was bedeutet, dass die Regale so aufgestellt
werden, dass sie von beiden Seiten zugänglich sind. Das heißt, dass
derartige Regale erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Die Erfindung
ist allerdings nicht auf solche doppelseitigen Regale begrenzt,
sondern bezieht sich auch auf einseitig beladbare Wandregale.
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Wie
bereits ausgeführt,
weisen bei den bekannten doppelseitigen Metallregalen die Ständer im Bereich
des Sockels zu beiden Seiten Füße auf,
wobei diese mit dem Ständer
steckbar verbindbar sind. Hierdurch wird die Standfestigkeit des
Regals bewerkstelligt. Bei Wandregalen befinden sich die Füße lediglich
auf einer Seite der Ständer.
Zur Erzielung der erforderlichen Stabilität in Querrichtung sind die Ständer untereinander
entweder durch Rückwände oder
durch eine Mehrzahl von Traversen verbunden.
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Auf
den Füßen und
auf den Konsolen die zu einer oder zu beiden Seiten der Ständer angeordnet sind,
lagern nun sogenannte Bodenauflagen oder auch Regalböden genannt.
Diese Bodenauflagen sind nach dem Stand der Technik an ihrer hinteren Längskante
mit einer Sicke versehen, um ein Durchbiegen der Bodenauflagen nach
Möglichkeit
zu verhindern.
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Es
hat sich allerdings herausgestellt, dass bei den erheblichen Belastungen,
die eine solche Bodenauflage bei Belastung erfährt, ein übermäßiges Durchbiegen nicht zuverlässig verhindert
werden kann.
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Wie
bereits an anderer Stelle erläutert,
besitzt der Ständer
bei einem doppelseitigem Regal zu beiden Seiten Füße, wobei
auf den Füßen zu beiden Seiten
entsprechende Bodenauflagen lagern, d. h. die Auslage von Waren
erfolgt zu beiden Seiten des Regals; wenn nun die eine Bodenauflage
stärker
belastet ist als die benachbarte Bodenauflage des Sockels, mithin
sich die eine Bodenauflage durchbiegt, die andere Bodenauflage hingegen
nicht, so ist es schwierig, die Waren, die auf der einen Bodenauflage aufliegen,
auf die andere gegenüberliegende
Bodenauflage durchzuschieben, wie dies teilweise gewünscht wird,
obwohl die Regale von beiden Seiten zugänglich sind. Ganz abgesehen
hiervon sind zwischen den beiden Ständern – wie dies bereits an anderer
Stelle erläutert
wurde – auch
Rückwände vorgesehen,
die der Stabilisierung einer solchen Regalkonstruktion dienen. Auch
solche Rückwände oder auch
Traversen verhindern bzw. behindern zumindest ein solches Durchschieben
von Waren von der eine Bodenauflage auf die andere benachbarte Bodenauflage.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Metallregal der
eingangs genannten Art derart weiterzubilden, das im Bereich der
Ständer keine
oder nur eine geringe Durchbiegung aufweist, und wobei insbesondere
im Bereich des Übergangs von
der einen Bodenauflage zu der benachbarten Bodenauflage, also im Übergangsbereich
der beiden Bodenauflagen eines doppelseitigen Regals verhindert
wird, dass sich zwei benachbarte Bodenauflagen unterschiedlich durchbiegen.
Es soll somit auch bei stark unterschiedlicher Belastung der benachbarten
Bodenauflagen eine ebene durchgehende Fläche von zwei benachbarten Bodenauflagen
gebildet werden.
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Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass
die eine Traverse mindestens eine, vorzugsweise zwei sich in Längsrichtung
erstreckende Auflagen zur abstützenden
Aufnahme der Kante einer Bodenauflage aufweist. Bei einem doppelseitigen Regal
liegt eine solche Bodenauflage auf jeder Auflage auf; bei einem
einseitigen Regal nur auf einer Auflage. Die Höhe der Traverse ist hierbei
so getroffen, dass diese nicht in die Präsentationsebene hineinragt.
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Hieraus
wird deutlich, dass in dem Moment, wo die Bodenauflage mit ihrem
einen Ende auf der durch die Traverse gebildeten Auflage aufliegt,
eine Durchbiegung der Bodenauflage in diesem Bereich durch die Abstützung auf
der Traverse im Rahmen der Gebrauchsart verhindert wird. Das heißt, dass
die Bodenauflage durch die Traverse im Bereich des Sockels eines
Metallregals eine erheblich höhere
Stabilität
erfährt,
als dies nach dem Stand der Technik der Fall ist. Bei einem doppelseitigen
Regal wird somit ein planer Übergang
zwischen zwei benachbarten Bodenauflagen trotz unterschiedlicher
Belastung gewährleistet.
Darüber
hinaus ist Folgendes zu vermerken:
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Für die Stabilität des Regals
ist lediglich die eine Traverse im Bodenbereich erforderlich; weitere Traversen
im oberen Bereich der Ständer
sind nicht erforderlich, was bedeutet, dass bei einem zu beiden Seiten
beladbaren Regal dort auch nichts das Durchschieben von Ware behindert.
Ganz allgemein gilt jedoch, dass sowohl bei einem doppelseitigen
Regal als auch bei einem einseitigen Wandregal mit nur einer Traverse
ein geringerer Montageaufwand anfällt. Die Traverse ist somit
integraler Bestandteil des Sockels des Regals und bildet seinen
oberen Abschluss mit der oder den Bodenauflagen.
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Weitere
vorteilhafte Merkmale sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
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So
ist insbesondere vorgesehen, dass die Auflage durch ein im Querschnitt
kastenförmiges Profil
gebildet ist, das ein höheres
Widerstandsmoment gegen Durchbiegung aufweist. Das heißt, eine auf
einem solchen kastenartigen Profil einer Traverse aufliegende Bodenauflage
erfährt
in diesem Bereich eine hohe Unterstützung gegen Durchbiegung bei einwirkenden
Vertikalkräften.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das kastenförmige Profil
mittig einen senkrecht zum kastenförmigen Profil sich erstreckenden
Steg aufweist. Dieser Steg erhöht
nicht nur die Stabilität
der Traverse als solche in Bezug auf das Widerstandsmoment, sondern
dieser Steg sorgt auch dafür,
dass bei einem doppelseitigen Regal die zu beiden Seiten des Steges
sich erstreckenden Bodenauflagen durch diesen Steg in zumindest
in einer Richtung am Verrutschen gehindert werden.
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Des
Weiteren ist vorteilhaft vorgesehen, dass der Steg zu beiden Seiten
einen sich im rechten Winkel dazu erstreckenden Schenkel aufweist,
wobei durch den Schenkel der Übergangsschlitz
zu der jeweiligen Bodenauflage überdeckt
wird. Hieraus wird deutlich, dass die Traverse integraler Bestandteil
des Sockels ist, d. h., dass die Traverse bis auf den am Steg angeordneten
Schenkel nicht über
die Bodenauflage bzw. Bodenauflagen übersteht. Auch dieser an dem
Steg angeordneter Schenkel sorgt schlussendlich für eine Erhöhung der
Stabilität
der Traverse als solche. Darüber
hinaus wird durch diesen Schenkel der Übergangsschlitz zu den beiden
Bodenauflagen überdeckt,
was zusätzlich
bewirkt, dass bei unterschiedlicher Belastung der Bodenauflagen
und einer erhöhten
Durchbiegung der einen Bodenauflage gegenüber der benachbarten Bodenauflage
durch diesen Schenkel auf dem Steg, die beiden Bodenauflagen eine
immer gleiche Höhe
aufweisen. Das heißt, dass
die Bodenauflagen im Bereich dieses Schenkels durch den Schenkel
bei Belastung gegebenenfalls nach unten gedrückt werden. Dies gilt insbesondere
dann, wenn die Höhe
des Steges in etwa der Höhe
der Bodenauflage in diesem Bereich entspricht. Um mit der Bodenauflage
im Bereich der Aufnahme durch die Traverse eine höhere Stabilität gegen
Durchbiegung zu vermitteln, ist nach einem weiteren Merkmal der
Erfindung vorgesehen, dass die Bodenauflage an ihrer der Traverse
zugewandten Kante eine Abkantung aufweist, wobei die Abkantung insbesondere
im Querschnitt zwei Schenkel besitzt, also beispielsweise im Querschnitt
V-förmig
oder auch U-profilförmig
ausgebildet ist, wobei die Abkantung in etwa der Höhe des Steges
entspricht.
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Nach
einem weiteren vorteilhaften Merkmal ist vorgesehen, dass die Traverse
stirnseitig ein Abschlussblech aufweist, wobei das Abschlussblech durch
mehrere Schraubverbindungen mit dem jeweiligen Ständer verbindbar
ist. Es hat sich gezeigt, dass durch lediglich eine Traverse im
Sockelbereich eines solchen Metallregals das gesamte Regal eine
ausreichend Stabilität
gegen seitlich einwirkende Schubkräfte aufweist, selbst wenn keine
weiteren Rückwände oder
Traversen zur Verbindung der beiden Ständer vorgesehen sind. Dies
gilt insbesondere dann, wenn das Regal beladen ist.
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Anhand
der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft anhand
eines doppelseitigen Regals näher
erläutert,
wobei die Erläuterung
lediglich in Bezug auf ein doppelseitiges Regal erfolgt, ohne dass
die Erfindung hierauf begrenzt wäre.
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1 zeigt
schematisch das erfindungsgemäße doppelseitige
Regal in perspektivischer Darstellung;
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2 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie II–II aus 1;
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3 zeigt
einen Teil der Traverse mit den Bodenauflagen;
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4 zeigt
einen Schnitt gemäß der Linie IV–IV aus 3.
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Das
mit 1 bezeichnete Regal umfasst die beiden Ständer 2,
die im Bereich des Sockels 3 durch eine Traverse 10 miteinander
in Verbindung stehen. Die beiden Ständer besitzen darüber hinaus
mehrere übereinander
angeordnete und zu beiden Seiten der Ständer eingehängte Konsolen 4, auf
denen Bodenauflagen 5 liegen. Die Ständer selbst besitzen darüber hinaus
im Bereich des Sockels zu beiden Seiten des Ständers Füße 8 (2),
wobei auf den Füßen 8 die
den Sockel bildenden Bodenauflagen 5a aufliegen.
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Gegenstand
der Erfindung ist nunmehr die Ausbildung der Traverse, die die beiden
Ständer 2 miteinander
verbindet, und die integraler Bestandteil des Sockels 3 ist
(3, 4). 3 zeigt
lediglich einen Ausschnitt der Traverse; auf der im Bild hinteren
Seite fehlt der Deutlichkeit halber das Abschlussblech 14 zur
Verbindung mit dem Ständer.
Die insgesamt mit 10 bezeichnete Traverse besitzt ein kastenförmiges Profil 11,
einen senkrecht auf dem kastenförmigen
Profil angeordneten Steg 12, wobei der Steg 12 wiederum
einen senkrecht dazu verlaufenden Schenkel 13 aufweist.
Stirnseitig besitzt die Traverse jeweils ein Abschlussblech 14,
das Bohrungen 15 zur Aufnahme von Schrauben zur Verbindung
mit dem Ständer 2 zeigt.
Das kastenförmige
Profil 11 bildet die Auflage 11a, auf der sich
schlussendlich die Bodenauflage 5a abstützt. Die Bodenauflage 5a zeigt im
Bereich der Auflage 11a eine U-förmige Abkantung 5b,
mit der die Bodenauflage 5a auf der Auflage 11a aufliegt.
Die Höhe
der Abkantung 5b ist derart gewählt, dass diese in etwa der
Höhe des
Steges 12 entspricht, so dass bei Belastung der Bodenauflage 5a und
entsprechender Durchbiegung der Bodenauflage 5a, sich gleichzeitig
auch die Traverse durchbiegt, und diese aufgrund des Schenkels 13 die
benachbarte Bodenauflage 5a mit nach unten nimmt. Hieraus
wird deutlich, dass der Übergang
der einen Bodenauflage 5a zur benachbarten Bodenauflage 5a im
Wesentlichen immer eben ist, so dass beispielsweise Kartonagen von
der einen Bodenauflagen 5a auf die benachbarte Bodenauflage 5a durchgeschoben
werden können.