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DE202005005486U1 - Metallregal - Google Patents

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DE202005005486U1
DE202005005486U1 DE200520005486 DE202005005486U DE202005005486U1 DE 202005005486 U1 DE202005005486 U1 DE 202005005486U1 DE 200520005486 DE200520005486 DE 200520005486 DE 202005005486 U DE202005005486 U DE 202005005486U DE 202005005486 U1 DE202005005486 U1 DE 202005005486U1
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ground support
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Inovag Ladenbau GmbH and Co KG
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Linde Ladenbau GmbH and Co KG
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    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Metallregal umfassend einen Sockel sowie mindestens zwei beabstandet zueinander angeordnete Ständer zur Aufnahme von Konsolen zur Aufnahme von Bodenauflagen, wobei die Ständer durch eine Traverse verbindbar sind, wobei die Ständer im Bereich des Sockels Füße aufweisen, wobei die Füße ebenfalls mindestens eine Bodenauflage aufnehmen dadurch gekennzeichnet, dass die eine Traverse (10) mindestens eine, vorzugsweise zwei sich in Längsrichtung erstreckende Auflagen (11a) zur abstützenden Aufnahme der jeweils einen Kante einer Bodenauflage (5a) aufweist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Metallregal umfassend einen Sockel sowie mindestens zwei beabstandet zueinander angeordnete Ständer zur Aufnahme von Konsolen zur Aufnahme von Bodenauflagen, wobei die Ständer durch eine Traverse verbindbar sind, wobei die Ständer im Bereich des Sockels Füße aufweisen, wobei die Füße ebenfalls mindestens eine Bodenauflage aufnehmen.
  • Im discountierenden Einzelhandel werden zur Anpreisung von Waren Metallregale der eingangs genannten Art eingesetzt. Solche einseitigen oder doppelseitigen Regale dienen der Aufnahme von Kartonagen, z. B. Saftkartonagen, wobei derartige Kartonagen in die Gefache eines solchen Regalsystems vollfüllend eingestellt werden. Die Beladung eines doppelseitigen Regals erfolgt von beiden Seiten des Regals, was bedeutet, dass die Regale so aufgestellt werden, dass sie von beiden Seiten zugänglich sind. Das heißt, dass derartige Regale erheblichen Belastungen ausgesetzt sind. Die Erfindung ist allerdings nicht auf solche doppelseitigen Regale begrenzt, sondern bezieht sich auch auf einseitig beladbare Wandregale.
  • Wie bereits ausgeführt, weisen bei den bekannten doppelseitigen Metallregalen die Ständer im Bereich des Sockels zu beiden Seiten Füße auf, wobei diese mit dem Ständer steckbar verbindbar sind. Hierdurch wird die Standfestigkeit des Regals bewerkstelligt. Bei Wandregalen befinden sich die Füße lediglich auf einer Seite der Ständer. Zur Erzielung der erforderlichen Stabilität in Querrichtung sind die Ständer untereinander entweder durch Rückwände oder durch eine Mehrzahl von Traversen verbunden.
  • Auf den Füßen und auf den Konsolen die zu einer oder zu beiden Seiten der Ständer angeordnet sind, lagern nun sogenannte Bodenauflagen oder auch Regalböden genannt. Diese Bodenauflagen sind nach dem Stand der Technik an ihrer hinteren Längskante mit einer Sicke versehen, um ein Durchbiegen der Bodenauflagen nach Möglichkeit zu verhindern.
  • Es hat sich allerdings herausgestellt, dass bei den erheblichen Belastungen, die eine solche Bodenauflage bei Belastung erfährt, ein übermäßiges Durchbiegen nicht zuverlässig verhindert werden kann.
  • Wie bereits an anderer Stelle erläutert, besitzt der Ständer bei einem doppelseitigem Regal zu beiden Seiten Füße, wobei auf den Füßen zu beiden Seiten entsprechende Bodenauflagen lagern, d. h. die Auslage von Waren erfolgt zu beiden Seiten des Regals; wenn nun die eine Bodenauflage stärker belastet ist als die benachbarte Bodenauflage des Sockels, mithin sich die eine Bodenauflage durchbiegt, die andere Bodenauflage hingegen nicht, so ist es schwierig, die Waren, die auf der einen Bodenauflage aufliegen, auf die andere gegenüberliegende Bodenauflage durchzuschieben, wie dies teilweise gewünscht wird, obwohl die Regale von beiden Seiten zugänglich sind. Ganz abgesehen hiervon sind zwischen den beiden Ständern – wie dies bereits an anderer Stelle erläutert wurde – auch Rückwände vorgesehen, die der Stabilisierung einer solchen Regalkonstruktion dienen. Auch solche Rückwände oder auch Traversen verhindern bzw. behindern zumindest ein solches Durchschieben von Waren von der eine Bodenauflage auf die andere benachbarte Bodenauflage.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Metallregal der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, das im Bereich der Ständer keine oder nur eine geringe Durchbiegung aufweist, und wobei insbesondere im Bereich des Übergangs von der einen Bodenauflage zu der benachbarten Bodenauflage, also im Übergangsbereich der beiden Bodenauflagen eines doppelseitigen Regals verhindert wird, dass sich zwei benachbarte Bodenauflagen unterschiedlich durchbiegen. Es soll somit auch bei stark unterschiedlicher Belastung der benachbarten Bodenauflagen eine ebene durchgehende Fläche von zwei benachbarten Bodenauflagen gebildet werden.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die eine Traverse mindestens eine, vorzugsweise zwei sich in Längsrichtung erstreckende Auflagen zur abstützenden Aufnahme der Kante einer Bodenauflage aufweist. Bei einem doppelseitigen Regal liegt eine solche Bodenauflage auf jeder Auflage auf; bei einem einseitigen Regal nur auf einer Auflage. Die Höhe der Traverse ist hierbei so getroffen, dass diese nicht in die Präsentationsebene hineinragt.
  • Hieraus wird deutlich, dass in dem Moment, wo die Bodenauflage mit ihrem einen Ende auf der durch die Traverse gebildeten Auflage aufliegt, eine Durchbiegung der Bodenauflage in diesem Bereich durch die Abstützung auf der Traverse im Rahmen der Gebrauchsart verhindert wird. Das heißt, dass die Bodenauflage durch die Traverse im Bereich des Sockels eines Metallregals eine erheblich höhere Stabilität erfährt, als dies nach dem Stand der Technik der Fall ist. Bei einem doppelseitigen Regal wird somit ein planer Übergang zwischen zwei benachbarten Bodenauflagen trotz unterschiedlicher Belastung gewährleistet. Darüber hinaus ist Folgendes zu vermerken:
  • Für die Stabilität des Regals ist lediglich die eine Traverse im Bodenbereich erforderlich; weitere Traversen im oberen Bereich der Ständer sind nicht erforderlich, was bedeutet, dass bei einem zu beiden Seiten beladbaren Regal dort auch nichts das Durchschieben von Ware behindert. Ganz allgemein gilt jedoch, dass sowohl bei einem doppelseitigen Regal als auch bei einem einseitigen Wandregal mit nur einer Traverse ein geringerer Montageaufwand anfällt. Die Traverse ist somit integraler Bestandteil des Sockels des Regals und bildet seinen oberen Abschluss mit der oder den Bodenauflagen.
  • Weitere vorteilhafte Merkmale sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • So ist insbesondere vorgesehen, dass die Auflage durch ein im Querschnitt kastenförmiges Profil gebildet ist, das ein höheres Widerstandsmoment gegen Durchbiegung aufweist. Das heißt, eine auf einem solchen kastenartigen Profil einer Traverse aufliegende Bodenauflage erfährt in diesem Bereich eine hohe Unterstützung gegen Durchbiegung bei einwirkenden Vertikalkräften.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das kastenförmige Profil mittig einen senkrecht zum kastenförmigen Profil sich erstreckenden Steg aufweist. Dieser Steg erhöht nicht nur die Stabilität der Traverse als solche in Bezug auf das Widerstandsmoment, sondern dieser Steg sorgt auch dafür, dass bei einem doppelseitigen Regal die zu beiden Seiten des Steges sich erstreckenden Bodenauflagen durch diesen Steg in zumindest in einer Richtung am Verrutschen gehindert werden.
  • Des Weiteren ist vorteilhaft vorgesehen, dass der Steg zu beiden Seiten einen sich im rechten Winkel dazu erstreckenden Schenkel aufweist, wobei durch den Schenkel der Übergangsschlitz zu der jeweiligen Bodenauflage überdeckt wird. Hieraus wird deutlich, dass die Traverse integraler Bestandteil des Sockels ist, d. h., dass die Traverse bis auf den am Steg angeordneten Schenkel nicht über die Bodenauflage bzw. Bodenauflagen übersteht. Auch dieser an dem Steg angeordneter Schenkel sorgt schlussendlich für eine Erhöhung der Stabilität der Traverse als solche. Darüber hinaus wird durch diesen Schenkel der Übergangsschlitz zu den beiden Bodenauflagen überdeckt, was zusätzlich bewirkt, dass bei unterschiedlicher Belastung der Bodenauflagen und einer erhöhten Durchbiegung der einen Bodenauflage gegenüber der benachbarten Bodenauflage durch diesen Schenkel auf dem Steg, die beiden Bodenauflagen eine immer gleiche Höhe aufweisen. Das heißt, dass die Bodenauflagen im Bereich dieses Schenkels durch den Schenkel bei Belastung gegebenenfalls nach unten gedrückt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Höhe des Steges in etwa der Höhe der Bodenauflage in diesem Bereich entspricht. Um mit der Bodenauflage im Bereich der Aufnahme durch die Traverse eine höhere Stabilität gegen Durchbiegung zu vermitteln, ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung vorgesehen, dass die Bodenauflage an ihrer der Traverse zugewandten Kante eine Abkantung aufweist, wobei die Abkantung insbesondere im Querschnitt zwei Schenkel besitzt, also beispielsweise im Querschnitt V-förmig oder auch U-profilförmig ausgebildet ist, wobei die Abkantung in etwa der Höhe des Steges entspricht.
  • Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal ist vorgesehen, dass die Traverse stirnseitig ein Abschlussblech aufweist, wobei das Abschlussblech durch mehrere Schraubverbindungen mit dem jeweiligen Ständer verbindbar ist. Es hat sich gezeigt, dass durch lediglich eine Traverse im Sockelbereich eines solchen Metallregals das gesamte Regal eine ausreichend Stabilität gegen seitlich einwirkende Schubkräfte aufweist, selbst wenn keine weiteren Rückwände oder Traversen zur Verbindung der beiden Ständer vorgesehen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Regal beladen ist.
  • Anhand der Zeichnungen wird die Erfindung nachstehend beispielhaft anhand eines doppelseitigen Regals näher erläutert, wobei die Erläuterung lediglich in Bezug auf ein doppelseitiges Regal erfolgt, ohne dass die Erfindung hierauf begrenzt wäre.
  • 1 zeigt schematisch das erfindungsgemäße doppelseitige Regal in perspektivischer Darstellung;
  • 2 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie II–II aus 1;
  • 3 zeigt einen Teil der Traverse mit den Bodenauflagen;
  • 4 zeigt einen Schnitt gemäß der Linie IV–IV aus 3.
  • Das mit 1 bezeichnete Regal umfasst die beiden Ständer 2, die im Bereich des Sockels 3 durch eine Traverse 10 miteinander in Verbindung stehen. Die beiden Ständer besitzen darüber hinaus mehrere übereinander angeordnete und zu beiden Seiten der Ständer eingehängte Konsolen 4, auf denen Bodenauflagen 5 liegen. Die Ständer selbst besitzen darüber hinaus im Bereich des Sockels zu beiden Seiten des Ständers Füße 8 (2), wobei auf den Füßen 8 die den Sockel bildenden Bodenauflagen 5a aufliegen.
  • Gegenstand der Erfindung ist nunmehr die Ausbildung der Traverse, die die beiden Ständer 2 miteinander verbindet, und die integraler Bestandteil des Sockels 3 ist (3, 4). 3 zeigt lediglich einen Ausschnitt der Traverse; auf der im Bild hinteren Seite fehlt der Deutlichkeit halber das Abschlussblech 14 zur Verbindung mit dem Ständer. Die insgesamt mit 10 bezeichnete Traverse besitzt ein kastenförmiges Profil 11, einen senkrecht auf dem kastenförmigen Profil angeordneten Steg 12, wobei der Steg 12 wiederum einen senkrecht dazu verlaufenden Schenkel 13 aufweist. Stirnseitig besitzt die Traverse jeweils ein Abschlussblech 14, das Bohrungen 15 zur Aufnahme von Schrauben zur Verbindung mit dem Ständer 2 zeigt. Das kastenförmige Profil 11 bildet die Auflage 11a, auf der sich schlussendlich die Bodenauflage 5a abstützt. Die Bodenauflage 5a zeigt im Bereich der Auflage 11a eine U-förmige Abkantung 5b, mit der die Bodenauflage 5a auf der Auflage 11a aufliegt. Die Höhe der Abkantung 5b ist derart gewählt, dass diese in etwa der Höhe des Steges 12 entspricht, so dass bei Belastung der Bodenauflage 5a und entsprechender Durchbiegung der Bodenauflage 5a, sich gleichzeitig auch die Traverse durchbiegt, und diese aufgrund des Schenkels 13 die benachbarte Bodenauflage 5a mit nach unten nimmt. Hieraus wird deutlich, dass der Übergang der einen Bodenauflage 5a zur benachbarten Bodenauflage 5a im Wesentlichen immer eben ist, so dass beispielsweise Kartonagen von der einen Bodenauflagen 5a auf die benachbarte Bodenauflage 5a durchgeschoben werden können.

Claims (7)

  1. Metallregal umfassend einen Sockel sowie mindestens zwei beabstandet zueinander angeordnete Ständer zur Aufnahme von Konsolen zur Aufnahme von Bodenauflagen, wobei die Ständer durch eine Traverse verbindbar sind, wobei die Ständer im Bereich des Sockels Füße aufweisen, wobei die Füße ebenfalls mindestens eine Bodenauflage aufnehmen dadurch gekennzeichnet, dass die eine Traverse (10) mindestens eine, vorzugsweise zwei sich in Längsrichtung erstreckende Auflagen (11a) zur abstützenden Aufnahme der jeweils einen Kante einer Bodenauflage (5a) aufweist.
  2. Metallregal nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflage (11a) durch ein im Querschnitt kastenförmiges Profil (11) gebildet ist, wobei das kastenförmige Profil (11) stirnseitig mit dem jeweiligen Ständer (2) verbindbar ist.
  3. Metallregal nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das kastenförmige Profil (11) mittig einen senkrecht zum kastenförmigen Profil (11) sich erstreckenden Steg (12) aufweist.
  4. Metallregal nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg (12) einen sich zu beiden Seiten im rechten Winkel dazu erstreckenden Schenkel (13) aufweist, wobei durch den Schenkel (13) der Übergangsschlitz zur jeweiligen Bodenauflage (5a) überdeckt ist.
  5. Metallregal nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Traverse (10) stirnseitig ein Abschlussblech (14) aufweist, wobei das Abschlussblech (14) durch mehrere Schraubverbindungen (15) mit dem jeweiligen Ständer (2) verbindbar ist.
  6. Metallregal nach einem oder mehreren der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenauflage (5a) an ihrer der Traverse (10) zugewandten Seite eine Abkantung (5b) aufweist
  7. Metallregal nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Abkantung (5b) im Querschnitt zwei Schenkel (13) besitzt.
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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202011004931U1 (de) 2011-04-06 2012-07-09 Kesseböhmer Holding OHG Vorrichtung zur Warenpräsentation
DE202013006958U1 (de) 2013-08-02 2013-09-10 Kesseböhmer Holding e.K. Vorrichtung zur Warenpräsentation
DE102012017852B3 (de) * 2012-09-11 2014-05-08 Kesseböhmer Holding e.K. Vorrichtung zur Warenpräsentation

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE202011004931U1 (de) 2011-04-06 2012-07-09 Kesseböhmer Holding OHG Vorrichtung zur Warenpräsentation
DE102012017852B3 (de) * 2012-09-11 2014-05-08 Kesseböhmer Holding e.K. Vorrichtung zur Warenpräsentation
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