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DE202011004931U1 - Vorrichtung zur Warenpräsentation - Google Patents

Vorrichtung zur Warenpräsentation Download PDF

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DE202011004931U1
DE202011004931U1 DE202011004931U DE202011004931U DE202011004931U1 DE 202011004931 U1 DE202011004931 U1 DE 202011004931U1 DE 202011004931 U DE202011004931 U DE 202011004931U DE 202011004931 U DE202011004931 U DE 202011004931U DE 202011004931 U1 DE202011004931 U1 DE 202011004931U1
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Abstract

Vorrichtung zur Warenpräsentation, die mehrere zur Aufnahme von unverpackten Waren, Warenpackungen o. dgl. Stückgut (S) vorgesehene und an einer vertikalen Basis-Säule (2) in Einbaulage gehaltene Ausleger (A) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein in Form einer Teleskopplatte (3, 3') ausgebildeter Ausleger (A) mit einer dieser variierbare Einbaupositionen (E, E') vorgebenden Basis-Säule (2) als eine mehrgliedrige, einstellbare Funktionseinheit (F) zusammenwirkt, deren zur Präsentation nutzbare Aufnahmebereiche (B, L; B', L') an sich ändernde Nutzungssituationen anpassbar sind, derart, dass an der Funktionseinheit (F) jeweilige Teleskopplatten (3, 3') in variabler Anzahl sowie Größe festlegbar und zumindest jeweils zwei Auflageteile (4, 5) der Teleskopplatten (3, 3') in der Einbaulage verstellbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Warenpräsentation gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Vorrichtungen zur Warenpräsentation sind in unterschiedlichen Ausführungen bekannt, wobei diese Konstruktionen mit jeweiligen Säulen- oder Trägerteilen versehen werden, an denen in einer frontseitigen Einbaulage entsprechende Ausleger fixiert sind und auf bzw. an diesen jeweilige Waren, Warenpackungen o. dgl. Stückgüter in einer den Kunden ansprechenden präsentationsgerechten Lage aufgenommen werden können.
  • Bei einem Verkaufs- oder Präsentationsregel gemäß DE 34 29 336 C2 werden an jeweiligen Stützen befestigte Stellplatten so gehalten, dass eine Vielzahl von Befestigungsausnehmungen variable Höhenabstände ermöglicht. Das Konzept der Säulen sieht dabei vor, dass das System an einer Wand o. dgl. zusätzlich abgestützt wird und die Stellplatten zur Veränderung der Aufnahmekapazität auszuwechseln sind. Eine ähnliche Konstruktion gemäß US 1,788,096 zeigt ein Präsentationsregal mit horizontalen Stellplatten, die ebenfalls in unterschiedlichen Höhenlagen angeordnet werden können. Dabei sind unterschiedliche Plattengrößen mit einer pyramidenartigen Übereinanderanordnung vorgesehen, so dass die Aufnahmefläche nachteilig begrenzt ist.
  • In DE 199 07 687 A1 wird ein Warenständer für eine hängende Festlegung der zur Warenpräsentation vorgesehenen Stückgüter gezeigt. Dabei nimmt ein Basisrohr über jeweilige Stecköffnungen ein Dekorationsrohr auf, und an diesem sind jeweilige Warenanhänger so fixiert, dass in mehreren Zugriffsrichtungen eine Entnahme durch den Kunden möglich ist. Bei einer Präsentationseinrichtung gemäß DE 298 21 192 U1 wird ein erweiterbares System mit einem Aufnahmebehälter vorgeschlagen, an dem eine Ständeranordnung mit mehreren Warentragböden festlegbar ist.
  • In DE 36 32 300 A1 ist ein Aufbau zur Warenpräsentation gezeigt, wobei jeweilige Gitterpfosten mit einhängbaren Tragelementen einen Bausatz bilden, so dass eine variable Regalwand durch entsprechende Auflageplatten gebildet werden kann. Ähnliche Systeme sind auch in DE 20 2005 005 486 , DE 20 2005 006 116 und DE 20 2005 014 929 für Regale mit Metallböden realisiert, wobei jeweils zwischen seitlichen vertikalen Ständern die bodenparallelen Auflageplatten in variablen Höhenlagen positioniert werden. Das vorbeschriebene System ist in einem Vorschlag gemäß DE 20 2008 010 944 dadurch erweitert, dass die Stützen des Regals mit einschiebbaren Stützverlängerungen versehen sind und damit die an das Stützgut bzw. die Waren anpassbaren Plattenabstände schneller veränderbar sind.
  • Diese Einstellbarkeit von Regal-Tragsystemen wird bei weiteren Lösungen ebenfalls variabel gestaltet, wobei in DE 196 12 983 A1 eine Trägereinrichtung mit einer gleitfähigen Montageschiene versehen ist und damit die horizontalen Auflageplatten mit geringem Aufwand in ihrer Höhenlage eingestellt werden können. Bei einem Regal gemäß DE 296 22 396 U1 sind mehrere vertikale Tragsäulen mit Querträgern versehen, auf denen die Warenträger festlegbar sind. Eine einfache Montage wird bei diesem System dadurch erreicht, dass bei dieser Konstruktion Mittel vorgesehen sind, die eine unverdrehbare Halterung der Querträger um ihre Längsachse an der Tragsäule gewährleisten. Damit entfällt die Notwendigkeit, die Warenträger jeweils im Bereich ihrer äußeren Enden durch die Querträger abzustützen. Damit kann eine Regalkonstruktion erreicht werden, die lediglich eine einzelne Tragsäule für die Warenträger benötigt.
  • Die Vorrichtung zur Warenpräsentation gemäß DE 20 2006 012 670 U1 weist eine ”wandparallele” Konstruktion auf, bei der jeweilige Vertikalstützen so mit Schlitzen versehen sind, dass darin jeweilige Konsolen von Tragplatten o. dgl. Elementen eihangbar sind. Eine ähnliche Konstruktion mit einer vertikal stabilisierten Regalbügelbaugruppe gemäß EP 1 372 432 B1 weist Vertikalstützen auf, an denen zusätzliche Zwischenglieder zur Halterung von Konsolen oder ganzen Baugruppen, beispielsweise eines Wandschrankes, festlegbar sind.
  • Auch die vertikalen Stützsäulen gemäß US 4,874,148 und US 5,975,318 weisen zur Aufnahme der Konsolen entsprechende Zwischenteile auf, mit denen der Verbindungseingriff variabel gestaltet werden kann. Dies ist ebenfalls bei einem Vorschlag gemäß US 7,404,533 B1 vorgesehen. Bei weiteren Präsentationsanordnungen ( DE 20 2006 011 412 U1 , DE 20 2007 016 474 U1 , DE 203 14 260 U1 ) werden jeweilige Kombinationen von vertikalen Stützsäulen und an diesen festlegbaren Halteschienen bzw. Konsolen vorgeschlagen. Eine frei stehende Präsentationsvorrichtung gemäß DE 202 11 756 U1 weist einen bodenseitig mit einem Fußelement abgestützten Pfosten auf, an dessen Oberseite mehrere Ausleger festlegbar sind. An diesen Auslegern sind jeweils nach unten hängende Ketten zum Anbringen von Gegenständen, vorzugsweise Körben o. dgl. Baugruppen, vorgesehen.
  • Die Erfindung befasst sich mit dem Problem, eine Vorrichtung zur Warenpräsentation zu schaffen, die mit geringem technischem Aufwand durch eine baukastenartige Grundstruktur vergleichsweise wenig Montageaufwand erfordert, an kundenspezifisch unterschiedlichen Einsatzorten einfach aufstellbar ist, für die Aufnahme eines sich ändernden Sortiments schnell umgerüstet werden kann und auf engem Raum eine Vielzahl von Ordnungsmöglichkeiten eröffnet.
  • Die Erfindung löst dieses Problem mit einer Vorrichtung zur Warenpräsentation mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 31.
  • Die Vorrichtung zur Warenpräsentation weist zur Aufnahme von Stückgut o. dgl. Waren jeweilige an einer vertikalen Basis-Säule gehaltene Ausleger auf, wobei erfindungsgemäß zumindest jeweilige als Teleskopplatten ausgebildete Ausleger mit einer diesen variierbare Einbaupositionen vorgebenden Basis-Säule so zusammenwirken, dass eine mehrgliedrige, einstellbare Funktionseinheit erreicht ist. Diese Funktionseinheit zeichnet sich dadurch aus, dass jeweilige zur Präsentation der Waren vorgesehene Aufnahmebereiche durch vergleichsweise einfache Stellbewegungen und/oder weitere Ausleger der baukastenartigen Grundstruktur eine flexible Anpassung an sich ändernde Nutzungssituationen oder Einsatzorte des Systems ermöglichen.
  • Die individuell erweiterbare und in der Grundausrüstung variabel einstellbare Funktionseinheit kann dabei an kundenspezifisch unterschiedlichen Einsatzorten optimal platziert werden, so dass auch in beengten Stellräumen die Aufnahme eines in den Abmessungen und/oder Gewichten variierenden Warensortimentes möglich ist. Außerdem wird erreicht, dass bei einem Wechsel des Warensortiments eine einfache, weitgehend ohne Hilfsmittel durchführbare und schnelle Umrüstung der insgesamt wenig Montageaufwand erfordernden Funktionseinheit möglich ist.
  • Das erfindungsgemäße System mit der Funktionseinheit sieht vor, dass an dieser die jeweiligen verstellbaren Teleskopplatten in variabler Anzahl und auch variabler Größe festlegbar sind. Eine zusätzliche Erweiterung des Aufnahmebereiches ist dadurch möglich, dass zumindest jeweils zwei Auflageteile der Teleskopplatten schubbeweglich so verstellt werden können, dass die erreichte Präsentationsfläche entsprechend dem Warensortiment dimensioniert ist.
  • Diese Funktionseinheit aus Basis-Säule und der zumindest einen Teleskopplatte ist in ihrer Grundkonstruktion so aufgebaut, dass ein frei stehendes System bereits dadurch erreicht wird, dass die Funktionseinheit mit einer entsprechenden Auflageplatte bodenseitig abgestützt wird.
  • Das Konzept der Funktionseinheit sieht vor, dass die in Einbaulage verstellbaren Teleskopplatten in ihrer Einbaulage an der Basis-Säule vorteilhaft mit zusätzlichen horizontalen Auslegern kombiniert werden können, so dass jeweilige kundenspezifische Ablagezonen mit variabler Aufnahmekapazität, zusätzlichen Befestigungsmöglichkeiten, dekorativen Sortimentsanordnungen u. dgl. definiert werden.
  • Die vorteilhafte Ausbildung der Funktionseinheit sieht vor, dass diese als ein mit variierendem Stückgut-Sortiment auffüllbares und im Bereich einer Supermarktkasse o. dgl. Aufstellort sichtoptimal für einen Spontankauf platzierbares Präsentationsgestell eingesetzt werden kann.
  • Die als zentrales Bauteil vorgesehene Basis-Säule ist in einfachster Ausführung als ein Halterohr ausgebildet, das mit wandungsseitigen Verbindern in Form von Stecköffnungen o. dgl. Profilierungen versehen wird. Im Bereich dieser Verbinder können dann zumindest die Teleskopplatten mit einem jeweiligen horizontalen und/oder vertikalen Einbauabstand lösbar festgelegt werden, so dass bereits damit eine Verstellbarkeit im System deutlich wird. In vorteilhafter Weiterentwicklung ist vorgesehen, dass die Basis-Säule mit dem Halterohr und zumindest einem zusätzlichen Steckrohr eine Baugruppe mit teleskopisch ineinandergreifenden Teilen bildet, so dass mit diesem Konzept die Basis-Säule längenvariabel einstellbar ist und eine dem jeweiligen Anwendungsort angepasste Gesamtlänge zur Aufnahme einer variablen Anzahl von Auslegern bereit steht. Es versteht sich, dass das zumindest eine Steckrohr ebenfalls jeweilige zur Festlegung der Teleskopplatten o. dgl. Ausleger vorgesehene Stecköffnungen, Verbindungsprofilierungen o. dgl. aufweist, so dass mit Gleichbauteilen die Austauschbarkeit von Komponenten möglich ist.
  • Am oberen Endbereich des Halterohres bzw. des in Ausschubrichtung oberen Steckrohres kann eine weitere Verbindungskontur vorgesehen werden, so dass hier eine gut sichtbare Position zur stirnseitigen Aufnahme zumindest eines zusätzlichen Auslegers vorgegeben ist.
  • Eine effizient einsetzbare Verbindung zwischen Steckrohr und Halterohr ist bereits dadurch erreicht, dass jeweilige in gestuften Abständen vorgesehene Stecker-Loch-Verbindungen zwischen diesen beiden Bauteilen vorgesehen sind und damit wenige Handgriffe eine schnelle Verstellung ermöglichen. In vorteilhafter Ausführung sind sowohl das Halterohr als auch das Steckrohr mit einem Rechteckquerschnitt geformt, und diese sind jeweils an zwei gegenüberliegenden Wandungen mit einer Reihenanordnung von Stecköffnungen versehen. Im Bereich der zugeordneten Querwandungen können dann die Stecker-Loch-Verbindungen zur Höhenverstellung der beiden Steckrohre vorgesehen sein.
  • Die zur Aufnahme der Ausleger vorgesehenen Reihenanordnungen von Stecköffnungen sind vorzugsweise in Form von jeweiligen in Ansichtsrichtung eine H-förmige Lochkontur bildenden Schlitzen vorgesehen, in die ein entsprechendes Gegenprofil als Verbinder einführbar ist. Diese beispielsweise als Haken ausgeführten Verbinder können nach dem Einstecken in eine Rastposition abgesenkt und durch ein zusätzliches Sicherungselement gegen Aushub gesichert werden.
  • Ausgehend von diesem vorbeschriebenen System im Bereich der Basis-Säule sind zur Aufnahme der Teleskopplatten in vorteilhafter Ausführung jeweilige Tragbaugruppen mit Querträger vorgesehen. Diese Teile können mit entsprechenden Verbindern in die H-förmigen Schlitze eingreifen und so fixiert werden. In vorteilhafter Ausführung ist vorgesehen, dass der jeweils zumindest die eine Teleskopplatte tragende Querträger mittels eines zwischen liegenden Adapterteils mit der Basis-Säule verbunden wird. Dazu ist das als einstückiges Formteil ausgebildete Adapterteil mit einem Rückwandteil versehen, der zumindest einen mit einer der Stecköffnungen der Basis-Säule kompatiblen Profilhaken aufweist. Andererseits ist am Adapterteil ein mit dem zumindest einen Querträger verbindbarer Tragschenkel geformt, so dass bereits mit einer einfachen Steckmontage der Querträger in einer vorgesehenen Einbaulage positioniert werden kann.
  • Die Ausführung des Rückwandteils sieht vor, dass dieses mit zwei vertikalen Reihen von paarweise zur Längsmittelebene gegenüberliegenden Hakenteilen versehen wird. Diese sind in die entsprechenden vertikalen Schlitze der H-Kontur einschiebbar, und durch eine Absenkbewegung wird das Adapterteil an der Basis-Säule verriegelt. Im Bereich dieser Hakenteile ist vorgesehen, dass zwischen zumindest einem der Paare ein mit den schlitzförmigen Stecköffnungen der H-Kontur zusammenwirkender Sicherungsschieber als zusätzlicher Verbinder vorgesehen ist. Dieses einen ungewollten Aushub des Adapterteils verhindernde Sicherungselement kann vorteilhaft als ein in einer Aufnahmekontur des Rückwandteils gehaltener und in zumindest eine der Stecköffnungen an der Basis-Säule einrastbarer Schubstift o. dgl. ausgebildet sein.
  • Für eine optimale Aufnahme des Querträgers am Adapterteil ist vorgesehen, dass dessen Tragschenkel eine um einen Winkelabstand zur Ebene des Rückwandteils parallel verschwenkte Stützachse vorgibt. Damit wird erreicht, dass die zumindest eine Teleskopplatte ”zwangsweise” mit einer nach vorn geneigten Auflagefläche platziert wird und damit ein sichtoptimaler Präsentationsbereich zur Verfügung gestellt ist.
  • Die Konstruktion des Querträgers sieht vor, dass dieser vorteilhaft als ein sich beidseits der Längsmittelebene der Basis-Säule erstreckendes Vierkantrohr o. dgl. Stangenteil ausgebildet wird. Dieses ”eckige” Stangenteil kann am Adapterteil mittels einer entsprechenden konformen Aufnahmekontur so gehalten werden, dass durch einen unmittelbaren formschlüssigen Verbindungseingriff der Teile eine zusätzliche Verdrehsicherung entbehrlich ist. Ebenso ist denkbar, dass zwischen eingeschobener Vierkantrohr und geneigtem Tragschenkel des Adapterteils ein zusätzlicher Schraub- und/oder Steckverbinder vorgesehen wird. An dem in Verbindungsstellung am Adapterteil befindlichen Vierkantrohr kann nun die Teleskopplatte vergleichsweise einfach mittels jeweiliger Verbindungsansätze ebenfalls formschlüssig festgelegt werden, so dass die gesamte Baugruppe einfach montierbar bzw. demontierbar ist.
  • Die erfindungsgemäße Funktionseinheit sieht vor, dass vorteilhaft an der Basis-Säule bzw. an einem oder mehreren der Querträger sowohl Teleskopplatten mit den zumindest zwei Auflageteilen als auch jeweilige in ihren Abmessungen unveränderliche Festplatten mit konstanter Auflagefläche fixiert werden können. Für dieses Grundkonzept individuell erweiterbarer Präsentationsflächen ist vorgesehen, dass vorteilhaft zentral im Bereich der Basis-Säule die jeweiligen Festplatten übereinander angeordnet werden und an diese angrenzend jeweilige am Querträger abgestützte Teleskopplatten festgelegt werden, so dass bei Horizontalverschiebungen im Bereich deren Auflageteile eine seitlich weitgehend unbegrenzte Flächenvergrößerung möglich ist.
  • Zur Sicherung des Warensortiments auf den jeweiligen Ablageflächen ist vorgesehen, dass sowohl an den Teleskopplatten als auch an den Festplatten jeweilige nach vorn als Abrutschsicherung wirkende Anschlagprofilteile angeformt sind.
  • Die Funktionseinheit ist im Bereich der die Steckverbindungen aufweisenden Basis-Säule vorteilhaft auch mit jeweiligen als Tragbleche ausgebildeten Querträgern ausrüstbar, wobei an diesen Querträgern jeweilige zu einer vertikalen Stützebene des Systems rechtwinklig abragende, stangenförmige Ausleger gehalten sein können.
  • Für die Anwendung der vorbeschriebenen Funktionseinheit ergeben sich weitgehend variable Einsatzbedingungen, wobei die Basis-Säule als zentraler Träger angeordnet sein kann und beidseits der eine vertikale Hochachse bildenden Stützebene an jeweiligen parallelen Querträgern die im wesentlichen gleiche Anzahl jeweiliger Teleskopplatten in der Einbaulage so positioniert wird, dass ein weitgehend ”symmetrischer” Aufbau des Systems deutlich wird. In einer anderen Ausführung ist vorgesehen, dass die Funktionseinheit mittels zumindest eines zusätzlichen Halters im wesentlichen parallel zu einer vertikalen Gebäudewand angeordnet wird, so dass die entsprechenden ”einseitigen” Teleskopplatten im parallelen Abstand zu dieser Gebäudewand bzw. den Querträgern verlaufen.
  • In einer weiteren Ausführung ist vorgesehen, dass die Basis-Säule mit einer deckenseitig im Bereich eines Raumes festlegbaren Halterung versehen wird und damit eine hängende Anordnung des Systems mit variablen Teleskopplatten bereitgestellt werden kann.
  • Außerdem kann das System der einstellbaren Funktionseinheit dadurch verändert werden, dass an Stelle der mehrere Auflageteile aufweisenden Teleskopplatten jeweilige einstellbare Ausleger in Form von Traggittern an der Basis-Säule festgelegt werden. In einer vorteilhaften Weiterbildung dieser Traggitter ist vorgesehen, dass diese unmittelbar an einer vertikalen Tragwand mit entsprechenden Gegenprofilen festgelegt werden und diese Tragwand damit die zentrale Erweiterungsfunktion des erfindungsgemäßen Basis-Teils übernimmt.
  • Weitere Einzelheiten und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den Zeichnungen, die mehrere Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Warenpräsentation zeigen. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung zur Warenpräsentation in erfindungsgemäßer Ausbildung,
  • 2 eine Rückansicht der Vorrichtung gemäß 1,
  • 3 eine Explosivdarstellung der Vorrichtung gemäß 1,
  • 4 eine die Grundelemente der erfindungsgemäßen Funktionseinheit verdeutlichende Explosivdarstellung,
  • 5 eine Rückansicht der Bauteile gemäß 4 in Einbaulage,
  • 6 eine vergrößerte Einzeldarstellung eines zwischen Basis-Säule und Querträger vorgesehenen Adapterteils,
  • 7 eine Rückansicht des Adapterteils gemäß 6,
  • 8 eine Explosivdarstellung zusätzlicher Ausleger im Bereich eines mit der Basis-Säule zusammenwirkenden Steckrohres,
  • 9 eine zweite Ausführung der Vorrichtung ähnlich 1 mit einer auf einer zentralen Bodenplatten befindlichen Basis-Säule und beidseits der Basis-Säule befindlichen Tragplatten,
  • 10 eine Explosivdarstellung der Vorrichtung gemäß 9,
  • 11 eine dritte Anwendungsvariante der Vorrichtung zur Warenpräsentation mit einer Wandhalterung,
  • 12 eine Explosivdarstellung der Vorrichtung gemäß 11,
  • 13 eine vierte Ausführung der Vorrichtung zur Warenpräsentation mit jeweiligen an der Basis-Säule vorgesehenen Traggittern als Auflageelemente,
  • 14 eine vergrößerte Einzeldarstellung von Teilen der Vorrichtung gemäß 13,
  • 15 eine fünfte Ausführung der Vorrichtung zur Warenpräsentation mit einer aus mehreren Plattenteilen bestehenden Basis-Säule zur Aufnahme von Traggittern, und
  • 16 eine vergrößerte Ausschnittsdarstellung der Traggitter gemäß 16 in Form von teleskopischen Einzelteilen.
  • in 1 ist eine insgesamt mit 1 bezeichnete Vorrichtung zur Warenpräsentation dargestellt, die mehrere zur Aufnahme von unverpackten Waren, Warenpackungen o. dgl. Stückgut S vorgesehene Ausleger A, A', A'' aufweist. Die Vorrichtung 1 ist dabei mit einer vertikalen Basis-Säule 2 versehen, die zur Festlegung der Ausleger A entsprechende Verbindungsbereiche definiert.
  • Das erfindungsgemäße Konzept der Vorrichtung 1 sieht vor, dass zumindest ein in Form einer Teleskopplatte 3 ausgebildeter Ausleger A mit einer speziell gestalteten Basis-Säule 2 als eine mehrgliedrige, einstellbare Funktionseinheit zusammenwirkt. Dieses einen variabel einsetzbaren ”Mehrfunktionshalter” definierende mehrgliedrige System ist darauf gerichtet, dass mittels der Basis-Säule 2 den jeweiligen Teleskopplatten 3 variierbare Einbaupositionen vorgegeben werden können und gleichzeitig zumindest die Teleskopplatten so veränderbar sind, dass jeweilige zur Präsentation nutzbare Aufnahmebereiche sowohl in den Abmessungen (Breite B, Länge L) als auch in der Anzahl an eine kundenspezifisch geplante oder sich ändernde Nutzungssituation des Systems angepasst werden können.
  • Diese Anpassung kann allein schon dadurch erreicht werden, dass die Anzahl der an der Basis-Säule 2 befestigten Teleskopplatten verändert wird. In optimaler Ausführung sind jedoch die Teleskopplatten 3 mit zumindest jeweils zwei Auflageteilen 4, 5 versehen, so dass durch deren einfache Verstellung in der Einbaulage eine Änderung der Aufnahmebereiche möglich ist. In 1 ist im Bereich der Teleskopplatte 3 mittels eines Pfeils P die Verschiebung der beiden Auflageteile 4, 5 in einer Längsrichtung L dargestellt, und im Bereiche einer Teleskopplatte 3' wird mit einem Pfeil P' eine denkbare zusätzliche oder alternative Breitenveränderung im Auflagebereich verdeutlicht.
  • Die in mehreren Ausführungsvarianten (1, 9, 11, 13 und 15) veranschaulichte Funktionseinheit F ist in Bezug auf eine Längsmittelebene M der Basis-Säule 2 jeweils im wesentlichen symmetrisch aufgebaut, so dass sich in Querrichtung bzw. Übereinanderanordnung im wesentlichen gleiche Bauteile in Form der Ausleger A, A', A'' bzw. Teleskopplatten 3, 3' wiederholen können. Diese als Gleichbauteile mit entsprechender Austauschbarkeit vorgesehenen Kombinationsmöglichkeiten ergeben sich in logischer Folge aus den Zeichnungen, ohne dass sämtliche der entsprechenden Bauteile in jedem Fall gesondert beschrieben sind.
  • In der Ausführungsform gemäß 1 wird deutlich, dass die Basis-Säule 2 mit zumindest den Teleskopplatten 3 eine frei stehende Funktionseinheit F bilden, die sich auf einer Bodenplatte 6 abstützt (ähnlich: 9, 13).
  • Diese Präsentationsvorrichtung 1 zeichnet sich dadurch aus, dass die in der Einbaulage verstellbaren Teleskopplatten 3, jeweilige Festplatten 7 und zusätzliche horizontale Ausleger A', A'' (1) an der Basis-Säule 2 jeweilige Ablagezonen mit variabler Aufnahmekapazität definieren. Mit dieser variablen Mehrfunktionshalterung wird erreicht, dass zumindest im Bereich der Teleskopplatten 3 auf jeweilige mit unterschiedlichen Abmessungen und/oder Gewichten bereitgestellte Stückgüter S schnell reagiert werden kann und eine einfache Umrüstung des Systems möglich ist. Damit kann diese Funktionseinheit F als ein mit variierendem Stückgut-Sortiment S auffüllbares und insbesondere im Bereich einer Supermarktkasse o. dgl. Aufstellungsort sichtoptimal für einen Spontankauf platzierbares Präsentationsgestell eingesetzt werden. Durch die baukastenartige Grundstruktur (3) ist zur Anpassung an den Einsatzort nur ein geringer Montageaufwand erforderlich, und für die Aufnahme unterschiedlicher Warensortimente ergibt sich eine Vielzahl von Ordnungsmöglichkeiten unter optimaler Raumausnutzung.
  • In den nachfolgend näher zu beschreibenden Ausführungen der Vorrichtung 1 ist eine Kombination vorgesehen, bei der die Basis-Säule 2 als ein Halterohr 8 mit wandungsseitigen Verbindern in Form von Stecköffnungen 9 o. dgl. Profilierungen ausgebildet wird. Im Bereich dieser Verbinder können zumindest die Teleskopplatten 3 mit einem entsprechenden horizontalen und/oder vertikalen Einbauabstand H, Q (2) mit variierbaren Abstandsmaßen gehalten sein.
  • Für die maximierbare Ein- und Verstellbarkeit der Vorrichtung 1 ist vorgesehen, dass die Basis-Säule 2 mit dem Halterohr 8 und zumindest einem zusätzlichen Steckrohr 10 eine Baugruppe mit teleskopisch ineinandergreifenden Teilen bildet. Damit kann die Funktionseinheit F bzw. deren Basis-Säule 2 längen- bzw. höhenvariabel so ausgeführt werden, dass mit geringem Aufwand jeweilige Anpassungen insbesondere an Änderungen der Nutzungssituation vor Ort möglich werden. Mit Blick auf eine fertigungstechnisch optimale Anwendung von Gleichbauteilen (3) ist vorgesehen, dass das zumindest eine Steckrohr 10 ebenfalls jeweilige zur Festlegung von Teleskopplatten 3, 3' und weiterer Ausleger A', A'' vorgesehene und höhenvariabel nutzbare Stecköffnungen 9' (2) aufweist.
  • Eine konstruktive Erweiterung im Bereich des Steckrohres 10 sieht auch vor, dass dieses bzw. das zugeordnete Halterohr 8 im jeweiligen oberen Endbereich 11, 11' zur stirnseitigen Aufnahme zumindest eines zusätzlichen Auslegers A'' ausgebildet ist. Die Teleskop-Verbindung von Halterohr 8 und Steckrohr 10 sieht vor, dass diese mittels jeweiliger im Abstand C vorgesehener Stecker-Loch-Verbinder 12 (2, 3) im Halterohr 8 gestuft verstellbar ist (3, Pfeil D). Ebenso ist denkbar, mittels nicht näher dargestellter Verbinder eine stufenlose Verstellung in das System zu integrieren.
  • Die beiden als teleskopische Teile zusammenwirkenden Rohre 8 und 10 können funktionsgerecht mit unterschiedlichen Abmessungen und/oder runden bzw. eckigen Querschnitten weitgehend konform verbunden werden. In vorteilhafter Ausführung ist vorgesehen, dass das Halterohr 8 und das Steckrohr 10 mit einem jeweiligen, aus den Darstellungen (2) ersichtlichen Rechteckquerschnitt – mit unterschiedlichen Abmessungen – entsprechend ”steckkonform” geformt sind und ineinandergreifen. Dabei ist jeweils an zwei gegenüberliegenden Wandungen eine Reihenanordnung von Stecköffnungen 9, 9' vorgesehen (2, 3).
  • Aus der Darstellung gemäß 5 wird die Anordnung der Stecköffnungen 9 im Bereich des Halterohres 8 deutlich, wobei in diesem jeweilige als H-förmige Struktur angeordnete Schlitze 13, 13' und 14 vorgesehen sind. Damit wird ein Verbindungsbereich der Basis-Säule 2 mit zumindest einer der jeweiligen Teleskopplatten 3, 3' definiert, wobei in diesem Verbindungsbereich (4, 5) eine den horizontalen bzw. vertikalen Einbauabstand Q, H (2) definierende Tragbaugruppe T (4) vorgesehen ist. In der dargestellten Ausführung ist die Tragbaugruppe T aus zumindest einem mit der Basis-Säule 2 verbindbaren Adapterteil 15 und zumindest einem jeweils zwei der Teleskopplatten 3, 3' aufnehmenden Querträger 16 gebildet.
  • Aus einer Zusammenschau der Darstellungen gemäß 4 bis 7 wird deutlich, dass als Adapterteil 15 ein im wesentlichen einstückiges Formteil vorgesehen ist. In 8 ist ein Adapterteil 15' dargestellt, das in Form einer U-förmig abgewinkelten Platte 19' geformt ist und entsprechend an der Basis-Säule 2 festlegbar ist. Das bevorzugt eingesetzte Adapterteil 15 (6) ist als ein Kunststoff-Formteil vorgesehen, das einerseits mit einem Rückwandteil 17 versehen ist, der zumindest einen mit einer der Stecköffnungen 13, 13', 14 der Basis-Säule 2 kompatiblen Profilhaken 18, 18' aufweist. Vorzugsweise sind an der Rückwand 17 mehrere paarweise zur Längsmittelebene M gegenüberliegend angeordnete Profilhaken 18, 18' so angeordnet, dass eine entsprechende Festlegung des Adapterteils 15 gleichzeitig in mehreren der Stecköffnungen 13, 13' möglich ist. Andererseits ist am Adapterteil 15 ein mit dem zumindest einen Querträger 16 verbindbarer Tragschenkel 19 angeformt. An diesem sind Ansatzprofile 19', 19'' vorgesehen, die mit jeweiligen Halteöffnungen U, U' zusätzliche Verbindungs- bzw. Haltebereiche aufweisen. In zwei parallelen Aufnahmenuten G, G' kann ein Verbindungsteil (nicht dargestellt) formschlüssig eingelegt und damit positionsgenau sowie gegen Querverschiebungen gesichert fixiert werden.
  • Aus den Darstellungen gemäß 6 und 7 werden weitere Details des Adapterteils 15 deutlich, wobei der Rückwandteil 17 zwei vertikale Reihen von jeweils paarweise zur Längsmittelebene M' gegenüberliegenden Hakenteilen 18, 18' aufweist. In 7 wird deutlich, dass zwischen zumindest dem oberen Paar 18, 18' ein mit der Stecköffnung 9, 9' bzw. dem horizontalen Schlitz 14 der H-Kontur zusammenwirkendes Sicherungselement 20 vorgesehen ist. In zweckmäßiger Ausführung ist als Sicherungselement 20 ein in einer Aufnahmekontur 22 des Rückwandteils 17 gehaltener und in zumindest eine der Stecköffnungen 13, 13', 14 an der Basis-Säule 2 einrastbarer Schubstift 21 vorgesehen (Pfeil K, 7). Dabei ist zwischen den beiden Stützbereichen des Schubstiftes 21 eine Anlagekontur 21' vorgesehen und in den Schubstift 21 zumindest eine zusätzliche Durchlassöffnung 21'' für ein Halteteil (nicht dargestellt) eingeformt. Der Schubstift 21 kann damit insgesamt als ein selbstverriegelndes Element ausgebildet sein.
  • Die funktionsintegrierte Bauweise des vorbeschriebenen Adapterteils 15 zeichnet sich durch eine besondere Gestaltung des Tragschenkels 19 aus. Dieser ist in Bezug auf das Rückwandteil 17 bzw. deren vertikale Einbauebene M' so angeordnet, dass für ein Aufnahmeprofil 23 eine zur Ebene M' parallel verschwenkte Stützachse 24 (Winkel W) definiert ist. Aus der 6 wird deutlich, dass mit dieser Lage des ”rohrförmigen” Aufnahmeprofils 23 für die zumindest eine im Bereich dieser Verbindungskonstruktion gehaltene Teleskopplatte 3 ”zwangsläufig” eine nach vorn geneigte Auflagefläche vorgegeben wird (Strichdarstellung, 6). Die Teleskopplatte 3 ist im Bereich des Tragschenkels 19 bzw. dessen Ansatzprofile 19, 19' so abgestützt, dass zumindest die Größenveränderung des Auflagebereiches in einer Richtung P' (ähnlich 1) möglich ist.
  • Zwischen dem Rückwandteil 17 und dem rohrförmigen Aufnahmeprofil 23 ist ein Freiraum 23' gebildet, der ebenfalls zum Aufnehmen von Tragteilen o. dgl. geeignet ist. Dabei ist an jeweiligen Profilansätzen 17' bzw. 17'' eine formschlüssige Anlage möglich.
  • Aus den Ansichten gemäß 4 und 5 wird deutlich, dass der an der Tragbaugruppe T vorgesehene Querträger 16 als ein Vierkantrohr R o. dgl. Stangenteil ausgebildet sein kann. Dabei ist ebenfalls eine teleskopische Ausführung denkbar (hier nicht dargestellt). Das sich beidseits der Längsmittelebene M der Basis-Säule 2 erstreckende Vierkantrohr R wird dabei am Adapterteil 15 in dem in seiner Länge und Querschnittsgestaltung variierbaren Aufnahmeprofil 23 gehalten. Dabei wird deutlich, dass der Querträger 16 in einer zu dessen Umfangskontur zumindest bereichsweise konformen ”rechteckigen” Aufnahmekontur 23 am Tragschenkel 19 gehalten ist. Diese konforme Ausbildung der beiden Teile 23 und R bewirkt, dass bereits durch die aneinanderliegenden Formbereiche eine drehsichere Lage direkt erreicht ist und zusätzliche Fixierelemente, die beispielsweise bei einem kreisringförmigen Querschnitt bzw. einem zylindrischen Umfang des Querträgers 16 notwendig sind, weitgehend entbehrlich sein können.
  • In der dargestellten Ausführung ist zwischen Vierkantrohr R und Tragschenkel 19 zusätzlich zu der vorbeschriebenen formschlüssigen Verbindungskontur eine Schraub- und/oder Steckverbindung (ähnlich dem Schubstift 21) denkbar. Außerdem kann eine durch Kontur- oder Zusatzteile erzeugte Press- oder Klemmverbindung die Teile der Tragbaugruppe T so fixieren (nicht dargestellt), dass jeweilige Belastungen der Teleskopplatten 3, 3' sicher aufgenommen werden. Für die Festlegung der Teleskopplatten 3, 3' im Bereich des Querträgers 16 bzw. des Vierkantrohres R können jeweilige Verbindungsansätze 25 (4) vorgesehen sein, wobei jeweilige Profilschenkel 26, 26' im Bereich einer Formausnehmung 27 eine formschlüssige Verbindung zum Querträger 16 bilden und hier eine Schraubverbindung 38 als Sicherung vorgesehen ist.
  • Die Explosivdarstellung gemäß 3 verdeutlicht, dass die Basis-Säule 2 bzw. deren jeweilige Tragbaugruppe T mit einem oder mehreren der Querträger 16 die Teleskopplatten 3, 3' mit den zumindest zwei Auflageteilen 4, 5, 4', 5' aufnimmt. In dieses System können außerdem jeweilige Festplatten 7, 7' mit konstanter Auflagefläche integriert werden. In vorteilhafter Ausführung ist dabei vorgesehen (1), dass zentral im Bereich der Basis-Säule 2' jeweilige Festplatten 7 vorgesehen sind und an diese beidseits bzw. in vertikalem Abstand jeweils am Querträger 16 abgestützte Teleskopplatten 3, 3' angrenzen.
  • Für eine optimale Abstützung des Stützgutes S sind an den Teleskop- und/oder den Festplatten 3, 3', 7 jeweilige nach vorn unten als Abrutschsicherung wirkende Anschlagprofilteile 28 vorgesehen, wobei diese als Abkantprofile 28' oder Steckplatten 28'' ausführbar sind. In 4 wird deutlich, dass die Profilplatten 28'' ebenfalls als teleskopische Teile vorgesehen sind (Pfeil N).
  • Aus der Darstellung gemäß 8 wird deutlich, dass an der Basis-Säule 2 bzw. dem Steckrohr 10 jeweilige als teleskopische Tragstreifen 29, 29' an einem Querträger 16' gehaltene Querausleger A' vorgesehen sind (Pfeil P'') und an diesen jeweilige zu einer vertikalen Stützebene des Systems rechtwinklig abragende Aufnahmestangen 30 mittels einer Steck-Schraubverbindung 30' gehalten sind.
  • Aus einer Zusammenschau von 3 und 10 wird deutlich, dass zur stützoptimalen Festlegung jeweiliger Einzelteile der mehrgliedrigen Funktionseinheit F ein weitgehend symmetrischer Aufbau entsprechend der jeweiligen Einbausituation und der dazu erforderlichen Gestaltung der Bodenplatte 6, 6' vorgesehen ist. Dabei wird deutlich, dass entweder einerseits der Basis-Säule 2 (3) oder beidseits der mittleren Stützebene M (10) an jeweiligen symmetrisch verteilten Querträgern 16 die im wesentlichen gleiche Anzahl jeweiliger Teleskopplatten 3, 3' in Einbaulage positioniert werden kann und damit – mit unterschiedlichen Bodenplatten 6, 6' – jeweils ein kippsicher frei stehendes System erreicht wird.
  • In 11 und 12 wird eine zweite Ausführungsform der Funktionseinheit F deutlich, wobei die Basis-Säule 2 mittels zumindest eines zusätzlichen Halters 31 im wesentlichen parallel zu einer vertikalen Gebäudewand 32 festlegbar ist. Damit wird deutlich, dass in dieser Einbaulage (11) zumindest jeweilige Querträger 16 mit den hier gehaltenen Festplatten 7 im parallelen Abstand zur Wand 32 verlaufen. Es versteht sich, dass dieses ”wandparallele” System auch mit den bereits beschriebenen Auslegern A, A', A'' verbindbar ist.
  • In einer weiteren, nicht dargestellten Ausführung ist vorgesehen, dass die Basis-Säule 2 mit einer deckenseitig im Bereich eines Raumes festlegbaren Halterung (ähnlich: Halter 31) versehen ist und damit die Funktionseinheit F eine hängende Anordnung des Systems bilden kann.
  • In weiteren Ausführungsformen des Systems gemäß 13 bis 16 ist vorgesehen, dass die Funktionseinheit F bzw. F' zumindest bereichsweise – an Stelle der mit mehreren Auflageteilen versehenen Teleskopplatten 3, 3' – jeweilige Traggitter 33 als Ausleger aufweist und diese mit zwei Auflageteilen 34, 35 versehen sein können. In 13 und 14 ist dieses System prinzipiell veranschaulicht, wobei die wesentlichen der vorbeschriebenen Bauteile 2, 15, 16 in Kombination mit den Traggittern 33 eingesetzt werden. In 14 sind jeweilige Traggitter 33 und deren Teile 34, 35 dargestellt, wobei diese Ausführung noch mit einer Abdeckplatte 39 kombinierbar ist.
  • Bei einer Erweiterung dieses Traggitter-Systems gemäß 15 und 16 ist vorgesehen, dass hier die teleskopisch verbundenen Auflageteile 34 und 35 (Pfeil P'') mittels eines Tragansatzes 40 direkt an zumindest einer Tragwand 36 fixiert werden können. In der dargestellten Ausführung sind die Traggitter 33 durch jeweilige Rasthaken 37 unmittelbar an der ein Aufnahmeraster 41 aufweisenden Tragwand 36 in variierbarer Länge gehalten, wobei mehrere der dargestellten Tragwände 36, 36', 36'' eine Erweiterung dieser Funktionseinheit F' ermöglichen.
  • Die vorbeschriebenen Funktionseinheiten F, F' sind variabel ausgestaltbar, wobei es sich versteht, dass sämtliche der vorliegend offenbarten Merkmale auch einzeln oder in beliebiger Kombination miteinander einen wesentlichen Beitrag zur erfinderischen Ausführung der Vorrichtung 1 bilden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Claims (31)

  1. Vorrichtung zur Warenpräsentation, die mehrere zur Aufnahme von unverpackten Waren, Warenpackungen o. dgl. Stückgut (S) vorgesehene und an einer vertikalen Basis-Säule (2) in Einbaulage gehaltene Ausleger (A) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein in Form einer Teleskopplatte (3, 3') ausgebildeter Ausleger (A) mit einer dieser variierbare Einbaupositionen (E, E') vorgebenden Basis-Säule (2) als eine mehrgliedrige, einstellbare Funktionseinheit (F) zusammenwirkt, deren zur Präsentation nutzbare Aufnahmebereiche (B, L; B', L') an sich ändernde Nutzungssituationen anpassbar sind, derart, dass an der Funktionseinheit (F) jeweilige Teleskopplatten (3, 3') in variabler Anzahl sowie Größe festlegbar und zumindest jeweils zwei Auflageteile (4, 5) der Teleskopplatten (3, 3') in der Einbaulage verstellbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die in der Einbaulage verstellbaren Teleskopplatten (3), jeweilige Festplatten (7, 7') und zusätzliche horizontale Ausleger (A', A'') an der Basis-Säule (2) jeweilige wahlweise installierbare Ablagezonen mit variabler Aufnahmekapazität definieren, derart, dass die Funktionseinheit (F) zumindest im Bereich der Teleskopplatten (3, 3') auf jeweilige mit unterschiedlichen Abmessungen und/oder Gewichten bereitgestellte Stückgüter (S) einstellbar ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionseinheit (F) als ein mit variierendem Stückgut-Sortiment auffüllbares und im Bereich einer Supermarktkasse o. dgl. Aufstellungsort sichtoptimal für einen Spontankauf platzierbares Präsentationsgestell einsetzbar ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis-Säule (2) zumindest mit den Teleskopplatten (3, 3') eine frei stehende Funktionseinheit (F) bildet.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis-Säule (2) als ein Halterohr (8) mit wandungsseitigen Verbindern in Form von Stecköffnungen (9) o. dgl. Profilierungen ausgebildet ist und in deren Bereich zumindest die Teleskopplatten (3) lösbar gehalten sind.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis-Säule (2) mit dem Halterohr (8) und zumindest einem zusätzlichen Steckrohr (10) eine Baugruppe mit teleskopisch verbundenen Teilen bildet, derart, dass die Basis-Säule (2) längenvariabel einstellbar ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest eine Steckrohr (10) ebenfalls jeweilige zur Festlegung der Teleskopplatten (3) o. dgl. Ausleger (A, A'') vorgesehene Stecköffnungen (9) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein oberer Endbereich des Halterohres (8) bzw. des in Ausschubrichtung oberen Steckrohres (10) zur stirnseitigen Aufnahme zumindest eines zusätzlichen Auslegers (A', A'') vorgesehen ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Steckrohr (10) mittels jeweiliger in gestuftem Abstand (C) vorgesehener Stecker-Loch-Verbinder (12) im Halterohr (8) verstellbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Halterohr (8) und das Steckrohr (10) als Rechteckquerschnitt geformte Wandungen aufweisen und an zwei gegenüberliegenden Wandungen jeweils eine Reihenanordnung der Stecköffnungen (9, 9') vorgesehen ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecköffnungen (9, 9') in Form von jeweiligen als H-förmige Struktur eingebrachten Schlitzen (13, 13', 14) ausgebildet sind.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest im Verbindungsbereich der Basis-Säule (2) mit einer jeweiligen Teleskopplatte (3, 3') zumindest eine diese erfassende und einen horizontalen bzw. vertikalen Einbauabstand (Q, H) definierende Tragbaugruppe (T) vorgesehen ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Tragbaugruppe (T) aus zumindest einem mit der Basis-Säule (2) verbindbaren Adapterteil (15) und zumindest einem eine der Teleskopplatten (3, 3') aufnehmenden Querträger (16) gebildet ist.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das als einstückiges Formteil ausgebildete Adapterteil (15) einerseits mit einem Rückwandteil (17) versehen ist, der zumindest einen mit einer der Stecköffnungen (13, 13', 14) der Basis-Säule (2) kompatiblen Profilhaken (18, 18') aufweist und andererseits am Adapterteil (15) ein mit dem zumindest einen Querträger (16) verbindbarer Tragschenkel (19) vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass am Rückwandteil (17) zwei vertikale Reihen von jeweils paarweise zur Längsmittelebene (M') gegenüberliegenden Hakenteilen (18, 18') vorgesehen sind und zwischen zumindest einem der Paare (18, 18') ein mit den Stecköffnungen (9, 9') bzw. dem horizontalen Schlitz (14) der H-Kontur zusammenwirkendes Sicherungselement (20) vorgesehen ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass als Sicherungselement (20) ein in einer Aufnahmekontur (22) des Rückwandteils (17) gehaltener und in zumindest eine der Stecköffnungen (9, 9') an der Basis-Säule (2) einrastbarer Schubstift (21) o. dgl. selbstverriegelndes Element vorgesehen ist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragschenkel (19) des Adapterteils (15) eine um einen Winkelabstand (W) zur Ebene (M') des Rückwandteils (17) verschwenkte Stützachse (24) für den Querträger (16) definiert, derart, dass die an diesem festlegbare(n) Teleskopplatte(n) (3, 3') eine nach vorn geneigte Auflagefläche (B, L) bildet(en).
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der an der Tragbaugruppe (T) vorgesehene Querträger (16) als ein Vierkantrohr (R) o. dgl. Stangenteil ausgebildet ist.
  19. Vorrichtung nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass das sich beidseits der Längsmittelebene (M) der Basis-Säule (2) erstreckende Vierkantrohr (16) am Adapterteil (15) mittels einer zumindest bereichsweise konformen Aufnahmekontur (23) gehalten ist.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass der Querträger (16) in einer zu dessen Umfangskontur zumindest bereichsweise konformen Aufnahmekontur (23) am Tragschenkel (19) gehalten ist, derart, dass direkt durch aneinanderliegende Formbereiche eine verdrehsichere Lage erreicht ist.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Vierkantrohr (16) und Tragschenkel (19) des Adapterteils (15) zusätzlich zu einer formschlüssigen Rechteckkontur zumindest ein Schraub- und/oder Steckverbinder (38) vorgesehen ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Teleskopplatte(n) (3, 3') mittels jeweiliger Verbindungsansätze (25) formschlüssig am Querträger (16) und/oder am Adapterteil (15) gehalten ist/sind.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis-Säule (2) bzw. deren Tragbaugruppe (T) mit einem oder mehreren der Querträger (16) die Teleskopplatten (3, 3') mit den zumindest zwei Auflageteilen (4, 5, 4', 5') aufnimmt und außerdem jeweilige Festplatten (7, 7') mit konstanter Auflagefläche vorgesehen sind.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass zentral im Bereich der Basis-Säule (2) jeweilige Festplatten (7, 7') vorgesehen sind und an diese beidseits jeweils eine am Querträger (16) abgestützte Teleskopplatte (3, 3') angrenzt.
  25. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass an den Teleskop- und/oder den Festplatten (3, 7) jeweilige nach vorn als Abrutschsicherung wirkende Anschlagprofilteile (28) vorgesehen sind.
  26. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass an der Basis-Säule (2) jeweilige als teleskopische Tragstreifen (29, 29') ausgebildete Querausleger (A') vorgesehen sind und an diesen jeweilige zu einer vertikalen Stützebene (M) des Systems rechtwinklig abragende Aufnahmestangen (30) gehalten sind.
  27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die eine vertikale Hochachse in der Ebene (M) bildende Basis-Säule (2) als ein zentraler Träger mit Bodenplatte (6) angeordnet ist, derart, dass beidseits dessen mittlerer Stützebene an jeweiligen symmetrisch verteilten Querträgern (16) die im wesentlichen gleiche Anzahl jeweiliger Teleskopplatten (3, 3') in der Einbaulage positionierbar ist.
  28. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis-Säule (2) mittels zumindest eines zusätzlichen Halters (31) im wesentlichen parallel zu einer vertikalen Gebäudewand (32) festlegbar ist und in dieser Einbaulage zumindest jeweilige Querträger (16) mit den Teleskopplatten (3, 3') im parallelen Abstand zur Wand (32) verlaufen.
  29. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Basis-Säule (2) eine deckenseitig im Bereich eines Raumes festlegbare Halterung aufweist und damit die Funktionseinheit (F) eine hängende Anordnung bildet.
  30. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest bereichsweise an Stelle der mit mehreren Auflageteilen (4, 5) versehenen Teleskopplatten (3) jeweilige Traggitter (33) als einstellbare Ausleger (34, 35) an der Basis-Säule (2) vorgesehen sind.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass die teleskopisch verbundenen Traggitter (33) durch jeweilige Rastverbindungen (37) unmittelbar an einem als vertikale Tragwand (36) ausgebildeten Basis-Teil (2') festlegbar sind.
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