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Die vorliegende Erfindung bezieht
sich auf eine Bohrvorrichtung. Genauer gesagt, bezieht sich die
vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung zum Herstellen von im
wesentlichen Tiefbohrungen in geologischen Strukturen und Schichten.
Insbesondere bezieht sich die vorliegende Erfindung auf eine Vorrichtung
zum Herstellen von Vertikalbohrungen zur Erschließung von
Lagerstätten.
Hierbei umfaßt
der Begriff "Lagerstätte" allgemein ein Vorkommen
eines Stoffs flüssiger,
gasförmiger
oder fester Form oder energetisch nutzbarer Verhältnisse in geologischen Schichten,
insbesondere Erdöl,
Erdgas und geothermische Energie.
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Stand der Technik
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Vertikalbohrungen zur Exploration
von Öl- und
Gasfeldern sowie für
Geothermieprojekte in Tiefen bis zu 9000 m werden heutzutage mit
Stahlbohrgerüsten
(Bohrtürmen)
durchgeführt.
Obwohl die verschiedensten konstruktiven Ausgestaltungen existieren,
ist deren Funktionsweise grundsätzlich
immer gleich. Ein Bohrwerkzeug (der Bohrkopf) ist mit einem oberhalb
der Erdoberfläche
angeordneten Drehantrieb durch einen Bohrstrang verbunden. Der Bohrstrang
besteht aus zusammengeschraubten Standardstangen und Sondereinheiten
wie Schwerstangen, nichtmagnetischen Stangen, Zentriereinheiten, Spülungsmotoren
etc., die je nach Bedarf eingesetzt werden. Insbesondere werden
eine Vielzahl von Standardstangen je nach Bohrfortschritt nach und nach
aneinandergefügt.
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Beim Bohren wird eine definierte
Auflast auf das Bohrwerkzeug benötigt,
um einen guten Bohrfortschritt zu erzeugen, aber gleichzeitig darf
das Bohrwerkzeug nicht überlastet
werden. Dazu wird das Eigengewicht des Bohrstranges als Auflast
genutzt und das überschüssige Gewicht
in einer Abhängevorrichtung
abgefangen und geführt.
Eine Abhängevorrichtung 90 nach
dem Stand der Technik ist in 5 gezeigt.
Demgemäß wird der
Bohrstrang gehalten über
einen Haken 901, der über
einen aus einer Oberflasche 904, einer Unterflasche 902,
dem Fahrseil 903a und dem Zugseil 903b aufgebauten Flaschenzug
mit einer Seilwinde 905a mit integrierter Bremse 905b,
dem sogenannten Hebewerk 905, verbunden ist. Nach der anderen
Seite der Oberflasche 904 ist ein Totseil 903c mit
einer Reserveseiltrommel 906 verbunden. Über diesen
Aufbau (die Hebevorrichtung) wird das Gewicht von Bohrstrang und
Bohrwerkzeug aufgefangen.
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Zur Übertragung der Drehbewegung
sind herkömmlicherweise
im wesentlichen zwei Grundprinzipien bekannt. In einer ersten bekannten
Anordnung, die in 6 beispielhaft
dargestellt ist, wird die Drehbewegung über Mitnehmerstangen 701,
sogenanne Kellystangen, die einen polygonalen (hier quadratischen)
Querschnitt aufweisen, von einem Drehtisch 703 mittels
eines Verbindungsstücks 702,
das in den Drehtisch 703 mittels Mitnehmerstiften einrastet und
welches die Kellystange 701 axial verschiebbar lagert und
in Drehrichtung formschlüssig
ergreift, auf den Bohrstrang 709 übertragen. Die Kellystange 701 ist
in der Abhängevorrichtung 90 von 5 eingehängt und drehbar gelagert.
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Eine andere Lösung des Stands der Technik ist
in 7 gezeigt. Hierbei
handelt es sich um einen sogenannten Topdrive 80, bei welchem
die Drehbewegung von einem Drehmotor 801, der ebenfalls
an der oben genannten Hebekonstruktion 90 hängt, über ein
Einspannfutter 802 auf den Bohrstrang übertragen wird. Das Gegenmoment
wird dabei über
einen Fahrschlitten 803 auf mit dem Bohrturm fest verbundene
Schienen 804 aufgenommen.
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Gerichtete Bohrungen werden durch
steuerbare Bohrwerkzeuge ermöglicht,
soweit es der minimale Gestänge-
bzw. Verrohrungsradius und die zur Verfügung stehende Auflast aus dem
Eigengewicht des Stranges zulassen.
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Die Bohrungen werden abschließend mit verschraubten
Casingen verrohrt und zum Gebirge hin zementiert. Diese Casingrohrtouren
werden auch über
die Hubflaschen- und Windenkonstruktion 90 eingebaut.
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Der Stand der Technik, wie er oben
beschrieben ist, wirft in der Praxis die nachstehenden Probleme
auf.
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Durch die starre Oberflasche mit
Lagerbock, die bewegliche Unterflasche, die drehbare Hakenlagerung,
den Haken, die Anschlagmittel und evtl. den angehängten Top-Drive
wird eine große
Bauhöhe
benötigt.
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Durch die große Bauhöhe kann nicht nahe an Gebäuden oder
in Ortschaften gebohrt werden, da Mindestabstände in Abhängigkeit von der Bauhöhe der Anlage
vorgeschrieben sind. Bei Geothermieprojekten wirkt sich dies besonders nachteilig
aus, da die Nähe
zu Ortschaften einen entscheidenden Faktor zur Wirtschaftlichkeit
darstellt. Darüber
hinaus sind auch auf dem Bohrplatz Mindestabstände von Containern und Anlagen
zum Bohrturm in Abhängigkeit von
dessen Höhe
einzuhalten (der sogenannte Kippradius), so daß der Bohrplatz relativ groß angelegt werden
muß.
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Zudem trägt, bedingt durch die große Bauhöhe, die
Lärmemission
der oberen Bauteile sehr weit. Auch dies ist in oder in der Nähe von bewohnten
Gebieten oft unerwünscht.
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Aus dem allgemein bekannten, seit
Jahrzehnten angewendeten Prinzip einer Vertikalbohrung ergibt sich
noch ein weiteres Problem. So ist der Anpreßdruck auf das Bohrwerkzeug
allein von dessen Eigengewicht, dem Gewicht des Bohrstrangs und ggf.
des Topdrives sowie dem Eigengewicht der Aufhängevorrichtung bestimmt. Ein
Zuviel an Gewicht kann durch die Hebevorrichtung kompensiert werden,
aber hiermit kann auf den Bohrstrang kein Druck ausgeübt werden.
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Dadurch muß z.B. für die ersten ca. 200 m eine
andere Bohrtechnik installiert werden (z.B. Lufthebeverfahren),
oder der Bohrfortschritt bleibt weit hinter der unter optimalem
Druck auf das Bohrwerkzeug möglichen
Leistung zurück.
Auch der gerichteten Bohrung sind dadurch Grenzen gesetzt, da z.B. beim Übergang
in die Horizontale die Mantelreibung am Strang kontinuierlich ansteigt
und bei längeren horizontalen
Abschnitten irgendwann der Punkt erreicht ist, an dem das Eigengewicht
aus dem vertikalen Bohrungsabschnitt für einen Vortrieb nicht mehr ausreicht.
Daher ist auch die Erstellung eines durchgehenden gerichteten Bohrlochs
mit Eintritt und Austritt an der Oberfläche nicht möglich. Ebenso kann in ein unter
Druck stehendes, abgeschlossenes Bohrloch ohne Zuhilfenahme von
Zusatztechnik nicht eingefahren werden, da beim Einfahren nicht
gedrückt werden
kann.
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Das Hebewerk mit dem Zugseil und
die Reserveseiltrommel mit dem Totseil werden entweder von der Spitze
des Bohrmasts nach außen
geführt oder
im Inneren eines Bohrturms angeordnet. Diese Anordnung von Seiltrommeln,
Umlenkrollen und Seilen erfordert einerseits einen nicht unerheblichen Stellplatz.
Die unter wechselnder, teilweise sehr hoher Zugspannung stehenden
und bewegten Seile stellen eine nicht unerhebliche Störquelle
und Unfallgefahr dar.
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Schließlich ergeben sich aus der
Bauform herkömmlicher
Bohrtürme
einige Nachteile. So ist z.B. ein schräges Einstechen in die Oberfläche nicht möglich.
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Neuere Bohrverfahren, wie z.B das
Casingbohren, sind im oberflächennahen
Bereich mit der herkömmlichen
Technik nicht möglich.
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Schließlich ist die Auf- und Abbauzeit
der Bohranlagen groß.
Auch sind sehr viele Transporte bei einem Baustellenwechsel notwendig.
Aufgrund des hohen technischen Aufwandes sind die Bohrungen teuer;
kleinere Lagerstätten
können
damit nicht wirtschaftlich erschlossen werden. Die benötigte Fläche zum
Auf- und Abbau ist entweder sehr groß oder man braucht sehr große Kräne. In 8 ist beispielhaft ein Klappmast
nach dem Stand der Technik dargestellt, der eine Gesamthöhe von fast
45 m hat. Außerdem
weist der Mast nach 8 die
bekannte geschlossenen Mastkonstruktionen auf, bei welcher der Bohrstrang
und die gesamte Antriebs- und Abhängetechnik im Inneren einer
ringsum geschlossenen Stahlfachwerkkonstruktion angeordnet ist.
Dies beschränkt
die Zugänglichkeit
zur Bohrachse, was sich negativ auf die Möglichkeiten zum Pipehandling,
also zur Handhabung der einzelnen Segmente des Bohrstrang außerhalb
des Bohrlochs, auswirkt. Die Segmente des Bohrstrangs müssen sozusagen
von unten "eingefädelt" werden, um in den
Bohrstrang eingebaut werden zu können.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es ist die Hauptaufgabe der vorliegenden
Erfindung, die vorstehenden Nachteile des Stands der Technik zu überwinden.
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Das heißt, eine Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung zum Herstellen von Vertikalbohrungen
bereitzustellen, die in der Nähe
von Ortschaften, ja sogar innerhalb von Ortschaften verwendet werden
kann, deren Lärmemission
im Vergleich zu bekannten Vorrichtungen reduziert ist, die in der
Lage ist, unabhängig
vom Eigengewicht des Bohrstrangs ohne wesentliche Umbauten und Zusatzaggregate
und Bauteile den optimalen Anpreßdruck auf den Bohrstrang bzw.
das Bohrwerkzeug auszuüben
sowie ohne wesentliche Zusatztechnik in ein unter Druck stehendes
Bohrloch einzufahren und beliebige Bohrlochgeometrien einschließlich Kurven
und ansteigenden Abschnitten zu bohren, die im Hinblick auf Transport,
Aufbau und Abbau im Vergleich zu herkömmlichen Vorrichtungen geringere
Kosten verursacht und die insgesamt eine geringe Aufbaufläche benötigt.
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Eine sich hieraus ergebende Aufgabe
besteht darin, eine Vorrichtung zum Herstellen von Vertikalbohrungen
bereitzustellen, die eine geringere Bauhöhe als herkömmliche Vorrichtungen aufweist und
in der Lage ist, eigenständig
einen Druck auf den Bohrstrang auszuüben.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden
Erfindung besteht darin, eine Vertikalbohranlage in ihrem Aufbau
zu vereinfachen und sicherer zu machen.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch
die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen
der Erfindung bilden den Gegenstand der Unteransprüche.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung
weist die Vorrichtung zum Herstellen von im Wesentlichen vertikalen
Bohrungen in geologischen Schichten mittels eines Bohrwerkzeugs
und eines aus einer Mehrzahl von Segmenten bestehenden Bohrstrangs
auf: einen vertikal aufgerichteten Mast; ein Paar von Zahnstangen,
die an dem Mast angebracht sind und sich parallel zueinander im
Wesentlichen über
die Länge
des Mastes in dessen Längsrichtung
erstrecken; Führungsflächen, die
an dem Mast angebracht sind und sich im Wesentlichen über die
Länge des
Mastes in dessen Längsrichtung
erstrecken; einen Schlitten, der an den Führungsflächen geführt in der Hauptrichtung des
Mastes an einer Außenseite
desselben verschiebbar ist; einen Drillmotor zum Drehen des Bohrstrangs,
wobei der Drillmotor auf dem Schlitten befestigt ist und die Drehachse
des Drillmotors zu der Längsrichtung
des Mastes parallel ist; und wenigstens ein Paar von Vorschubmotoren,
die auf dem Schlitten befestigt sind und über jeweils ein Ritzel mit einer
der Zahnstangen im Eingriff stehen.
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Eine Bohrvorrichtung mit diesem Aufbau
und dem Drillmotor auf einem Schlitten arbeitet nach dem Topdrive-Prinzip. Zusätzlich dazu
können
durch die Vorschubmotoren und die Ritzel Längskräfte auf den Drillmotor und
damit auf den Bohrstrang aufgebracht werden. Dadurch entfällt ein Überbau zur
Aufnahme der Abhängevorrichtung.
Auch entfallen lange, von der Spitze des Masts aus verlaufende und
unter Spannung stehende Seile, was zur Betriebs- und Unfallsicherheit
der Anlage und zur Verringerung der benötigten Stellfläche beiträgt.
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Vorzugsweise ist zwischen den Vorschubmotoren
und den Ritzeln jeweils ein Getriebe vorgesehen. Hierdurch kann
das Abtriebsmoment der Vorschubmotoren den Erfordernissen angepaßt, insbesondere
erhöht
werden.
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Vorzugsweise ist zwischen den Vorschubmototoren
und den Ritzeln jeweils eine Haltebremse vorgesehen. Hierdurch kann
ein gezieltes Bremsmoment auf die Abtriebswelle der Vorschubmotoren
aufgebracht werden.
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Der Drillmotor und die Vorschubmotoren können Elektromotoren
oder Hydraulikmotoren sein. Bei der Exploration von Öl- und Gasfeldern
und wenn während
einer Bohrung mit solchen Feldern gerechnet werden muß, sind
aus Explosionsschutzgründen elektrische
Geräte
von dem direkten Bereich des Bohrlochs fernzuhalten, weshalb in
solchen Situationen vorzugsweise Hydraulikgeräte eingesetzt werden. Daher
sind die Haltebremsen in diesem Fall vorzugsweise hydraulische Lamellenbremsen,
die im drucklosen Zustand durch eine Vorspannkraft festgestellt
sind und durch Anlegen eines hydraulischen Drucks lösen. In
weniger explosionsgefährdeten
Situationen kann es vorteilhaft sein, Elektromotoren einzusetzen,
da diese eine einfachere Steuerung, eine geringere Geräuschentwicklung
und ein insgesamt saubereres Arbeitsumfeld aufweisen.
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Vorzugsweise besteht der Mast mit
den Zahnstangen und Führungsflächen aus
wenigstens zwei in Längsrichtung
hintereinander angeordneten Modulen oder Teilstücken, und die einzelnen Module weisen
Mittel zum Zentrieren und Verbinden miteinander auf.
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Mit dieser modularen Bauweise kann
der Mast in mehreren, vorzugsweise zwei Teilstücken fertig vorkonfektioniert
am Bohrplatz angeliefert und dort aneinander ausgerichtet zusammengesetzt
werden. Die Module können
in ihrer Länge
dem Innenmaß eines
Standardcontainers angepaßt
werden, wodurch Spezialtransporte vermieden werden.
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Vorzugsweise ist der Mast an seinem
unteren Ende nach der dem Schlitten abgewandten Seite hin schwenkbar
gelagert und durch Streben abgestützt, wobei sich die Streben
auf der dem Schlitten abgewandten Seite des Mastes befinden. Die
Streben erlauben eine Ableitung der teilweise erheblichen Momente,
die über
den Bohrstrang und den Drillmotor der seitlichen Anordnung des Schlittens
in den Mast geleitet werden, als Zug- und Druckkräfte. Sie
befinden sich auf einer Seite des Masts, wo sie die Bewegungen des
Schlittens nicht stören
können.
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Vorzugsweise weisen die Streben jeweils eine
Längenänderungseinrichtung
zur Änderung
der Länge
der Streben auf. Die Längenänderungseinrichtung
kann einen Zylinder aufweisen. Hierdurch kann der Mast in gewissem
Maße aus
seiner vertikalen Lage ausgeschwenkt werden, wodurch das Bohrloch
für Manipulationen
z.B. mit einem Kran zugänglich
wird.
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Vorzugsweise weist die Vorrichtung
eine Aufrichteinrichtung zum Aufrichten des Masts auf. Die Aufrichteinrichtung
kann einen Zylinder aufweisen. Mit der Aufrichteinrichtung kann
der Mast von einer im Wesentlichen horizontalen Lage in seine Arbeitslage
gebracht und umgekehrt wieder abgesenkt werden. Durch diese quasi
selbstaufrichtende Eigenschaft des Masts erübrigt sich eine Aufrichtung
mit einem Kran, die einen erheblichen Aufwand und eine potentielle
Unfallgefahr darstellt.
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Vorzugsweise weist die Vorrichtung
eine am Bohrmast vorgesehene Brech- und Kontervorrichtung für Bohrstangen,
Casinge und Zubehör
auf. Die Brech- und Kontervorrichtung kann am gesamten Mast in dessen
Hauptrichtung unabhängig
von dem Vorschublitten verfahrbar sein. Die Brech- und Kontervorrichtung
dient dem Verschrauben und Lösen von
Segmenten mit- und voneinander und mit und von dem Spannfutter.
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Vorzugsweise ist seitlich an dem
Bohrmast eine Seilwinde schwenkbar angebracht. Damit können Lasten
unabhängig
von dem Schlitten gehoben werden.
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Vorzugsweise sind der Mast und die
Verstrebungen auf einer Plattform angebracht, die einen selbsttragend
ausgeführte
Grundrahmen aufweist.
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Vorzugsweise sind wenigstens zwei,
insbesondere drei Paare von Vorschubmotoren vorgesehen. Zur Aufnahme
von Momenten sind grundsätzlich
zwei Lagerpunkte erforderlich, die jeweils Kräfte in entgegengesetzten Richtungen
aufnehmen können.
Im Fall von Laufschiene/Laufrad oder Zahnschiene/Zahnrad, die senkrechte
Lagerkräfte
jeweils nur in Druckrichtung aufnehmen, bedeutet dies, daß für jede Momentenebene
zwei Paare von Rädern vorzusehen
sind. Daher bietet es sich an, bei den Zahnrädern auch die Antriebskraft
auf zwei ohnehin vorhandene Paare zu verteilen. Ein zusätzliches,
drittes Paar von angetriebenen Zahnrädern und damit Vorschubmotoren
dient der Redundanz und besseren Dosierbarkeit der Antriebskräfte.
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Vorzugsweise weist die Vorrichtung
ein Energieversorgungaggregat und einen Steuerstand auf, die getrennt
voneinander und in einer bestimmten Entfernung von der Bohrachse
in Containerbauweise beigestellt sind. Durch die Containerbauweise
können
Antriebsaggregat und Steuerstand jeweils im Werk vorkonfektioniert
und mit Standardcontainertransporten zum Bohrplatz verbracht werden.
Sie sind außerdem
vor äußeren Einflüssen geschützt und
können
je nach Gegebenheiten an einem geeigneten Ort aufgestellt werden.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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1 zeigt
eine Seitenansicht einer Bohrvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine Vorderansicht der Bohrvorrichtung von 1.
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3 zeigt
eine Seitenansicht der Bohrvorrichtung von 1 in Schrägstellung.
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4 zeigt
eine Gesamtseitenansicht einer Bohranlage mit der Bohrvorrichtung
von 1 sowie zusätzlich beigestellten
Einrichtungen.
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5 zeigt
eine schematische Darstellung einer Abhängevorrichtung nach dem Stand
der Technik.
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6 zeigt
eine Seitenansicht eines mittleren Bereichs einer Drehtischanordnung
nach dem Stand der Technik im Teilschnitt.
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7 zeigt
eine perspektivische Darstellung einer Topdrive-Anordnung nach dem
Stand der Technik.
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8 zeigt
eine Seitenansicht einer Bohrvorrichtung mit Kippmast nach dem Stand
der Technik.
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Beschreibung
der bevorzugten Ausführungsform
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1 und 2 zeigen eine Bohrvorrichtung
gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung in einer Seiten- bzw. einer Vorderansicht.
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Die Bohrvorrichtung besteht im Wesentlichen
aus einem Bohrmast 1, einem daran verfahrbaren Vorschubschlitten 2 und
einer Plattform 3. Die Plattform 3 ist als selbsttragende
geschweißte
Stahlkonstruktion, dem sogenannten Grundrahmen 31, ausgeführt und
weist etwa in der Mitte ein Schwenklager 32, im Bereich
der hinteren Ecken zwei Stützlager 33 sowie
einen zusätzlichen
Lagerpunkt 34 hierzwischen auf.
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Der Bohrmast 1 ist auf dem
Grundrahmen 31 in dem Schwenklager 32 schwenkbar
gelagert und über
zwei Streben 6, die sich in den Stützlagern 33 abstützen und
in einem Lagerpunkt 12 beiderseits des Bohrmasts 1 befestigt
sind, in Schwenkrichtung vertrebt. Durch den Verlauf der Streben
schräg
nach hinten werden auch seitliche Ausweichtendenzen des Bohrmasts 1 aufgefangen.
In dieser Ausführungsform
wird der Bohrmast 1 durch die Streben 6 in vertikaler
Ausrichtung, d.h. senkrecht zur Erdoberfläche, fixiert.
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Über
einen in der Verstrebung 6 angeordneten Auslenkzylinder 61 kann
die Verstrebung 6 in gewissem Ausmaß in ihrer Länge verändert werden,
so daß Winkelabweichungen
des Bohrmasts 1 von der Vertikalen möglich sind. Dadurch wird das
Bohrloch für
verschiedenen Arbeiten, z.B. zum Hantieren mit einem Kran, zugänglich.
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Über
einen Hubzylinder 7, der in dem Lagerpunkt 34 auf
dem Grundrahmen 31 und in einem weiteren Lagerpunkt 15 an
dem Bohrmast 1 gelagert ist, kann der Bohrmast 1 von
einer im wesentlichen horizontalen Lage in die vertikale Arbeitslage
verfahren werden. Dadurch wird ein einfaches Aufrichten und Absenken
des Bohrmasts 1 zur Montage, Demontage, Wartung und Reparatur
möglich.
Der Hubzylinder 7 kann auch entfallen, wenn der Bohrmast 1 mit
einem Kran aufgestellt wird.
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Der Bohrmast 1 ist ebenfalls
eine geschweißte
Stahlkonstruktion mit einer langgestreckten Kastenform. Der Bohrmast 1 ist
in der dargestellten Form in zwei Modulen hergestellt, nämlich einem Untermast 11a und
einem Obermast 11b. Durch geeignete Zentrier- und Verbindungsmittel 19 sind
der Untermast 11a und der Obermast llb fluchtend
miteinander verbunden. Die Zentrier- und Verbindungsmittel 19 können beispielsweise
an gegenüberliegenden
Stirnseiten des Obermasts 11a und des Untermasts llb vorgesehene
Flansche sein, die über
Zentrierbolzen ausgerichtet und mittels Schrauben und Muttern fest,
aber lösbar
miteinander verbunden werden. Die einzelnen Module weisen eine Größe auf, die
an den Laderaum eines Standardcontainers angepaßt ist.
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Mit diesem Aufbau, wie er bisher
beschrieben ist, wird durch die modulare Bauweise einerseits die
Montagezeit auf der Baustelle minimiert, andererseits werden aber
keine Spezialtransporte etwa des ganzen vormontierten Masts nötig, sondern
der Transport beschränkt
sich auf Standardtransporte. Ferner befinden sich alle strukturellen
Bauteile zum Stützen
der Konstruktion auf der Hinterseite des Bohrmasts 1. Dadurch
wird die Vorderseite des Bohrmastes 1 von jedweden Abstützungen
frei.
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Im vorderen Bereich des Bohrmasts 1 erstrecken
sich zwei Zahnstangen 14 über die gesamte Länge des
Bohrmasts 1, wie in 1 und 2 gezeigt. Die Zahnstangen 14 sind
durch geeignete Befestigungsmittel wie etwa Schrauben oder Schweißen mit
dem Bohrmast verbunden. Die Zahnstangen 14 sind in der
Länge der
Module 11a, llb des Bohrmasts 1 geteilt
und werden vor Anlieferung vormontiert.
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Ferner erstrecken sich Führungsschienen 13 über die
gesamte Länge
des Bohrmasts 1. Die Führungsschienen 13 sind
ebenfalls durch geeignete Befestigungsmittel wie etwa Schrauben
oder Schweißen
mit dem Bohrmast 1 bzw. den Zahnstangen 14 verbunden
und geteilt. Sie sind ebenfalls in der Länge der Module 11a, llb des
Bohrmasts 1 geteilt und werden vor Anlieferung vormontiert.
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In der in 1 und 2 gezeigten
Darstellung befinden sich die Zahnstangen 14 jeweils an
den seitlichen Flächen
des Bohrmasts 1, und eine der Führungsschienen 13 befindet
sich jeweils hinter der Zahnstange 14. Es erübrigt sich
zu sagen, daß in
der Technik vielfältige
Anordnungen, Kombinationen und Geometrien von Zahnstangen und Führungsschienen
bekannt sind, die zur Anwendung kommen können.
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Der Vorschubschlitten 2 ist
mittels daran angebrachter, nicht näher dargestellter Rollen in
den Laufflächen
der Führungsschienen 13 nach
vorne und hinten abgestützt
und so in Hauptrichtung oder Längsrichtung
des Bohrmasts 1, also nach oben und unten, verschiebbar
gelagert.
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Die Fahrbewegung des Vorschubschlittens 2 sowie
die seitliche Abstützung
gegen den Bohrmast 1 wird durch in die Zahnstangen 14 eingreifende Zahnräder bzw.
Ritzel 24 ausgeführt,
die ihrerseits von auf dem Vorschubschlitten 2 angebrachten
Vorschubmotoren 21 angetrieben werden.
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Die Vorschubmotoren 21 sind
in der bevorzugten Ausführungsform
als Hydraulikmotoren ausgeführt.
Diese weisen an explosionsgefährdeten Bohrvorhaben
eine hinreichende Sicherheit auf. In nicht explosionsgefährdeter
Umgebung können
auch Elektromotoren als Vorschubmotoren verwendet werden. Ferner
sind die Vorschubmotoren 21 paarweise angeordnet. In der
bevorzugten Ausführungsform
sind drei Paare von Vorschubmotoren 21 (und damit Ritzeln 24)
vorgesehen, es können
aber auch mehr oder weniger Paare sein. Aus Gründen der Stabilität sollten
jedoch mindestens zwei Paare von Ritzeln 24 vorhanden sein,
von denen theoretisch ein Paar ohne Antrieb sein kann. Aus Gründen der
Redundanz und Steuerbarkeit sollten jedoch vorzugsweise alle Ritzel
angetrieben sein.
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Zwischen den Ritzeln 24 und
den Vorschubmotoren 21 befinden sich Getriebe 22 (zur
Erhöhung des
Abtriebsmoments) und Haltebremsen 23. Die Haltebremsen 23 sind
als Lamellenbremsen ausgeführt,
die unter Federvorspannung blockieren und durch Anlegen hydraulischen
Drucks gelöst
werden können.
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Mit diesem Aufbau kann der Vorschubschlitten 2 Druck- und Zugkräfte sowohl
im Stillstand als auch in der Bewegung abgeben. Ferner kann durch die
oben beschriebene Konstruktion mit Führungsschienen/Rollen und Zahnstangen/Ritzeln
der Bohrmast 1 alle an dem Vorschubschlitten 2 auftretenden Zug-
und Druckkräfte,
Biege- und Torsionsmomente und Querkräfte aufnehmen und in die Plattform 3 ableiten.
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Schließlich befindet sich auf dem
Vorschubschlitten 2 ein Drillmotor 25. Der Drillmotor 25 ist
in der bevorzugten Ausführungsform
als Hydraulikmotor ausgeführt
und weist somit an explosionsgefährdeten
Bohrvorhaben eine hinreichende Sicherheit auf. In nicht explosionsgefährdeter
Umgebung kann auch ein Elektromotor als Drillmotor 25 verwendet werden.
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An dem Drillmotor 25 ist
ein Spannfutter 26 zur Aufnahme des Bohrstrangs (nicht
näher dargestellt)
befestigt. Somit ist die Bohrvorrichtung der vorliegenden Erfindung
nach dem Topdrive-Prinzip konstruiert, bei dem sich der Drillmotor
stets am oberen Ende der obersten Stange des Bohrstrangs befindet. Im
Gegensatz zu bekannten Bohrvorrichtungen, bei denen der Bohrstrang
mit dem Topdrive an einem Haken und einem Flaschenzug hängt, der
wiederum über
eine Seilrolle mit einer Seilwinde verbunden ist, werden bei der
Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung alle Längskräfte durch
die Vorschubmotoren 21 und die Zahnstange 14 aufgebracht.
Hierdurch entfällt
der gesamte Überbau,
der letztlich nur dazu dient, die Umlenkrolle, den Flaschenzug und
den Haken aufzunehmen und den überschüssigen Teil
der Gewichtskraft derselben zuzüglich
der des Drillmotors 25 und des Bohrstrangs samt Bohrwerkzeug
aufzunehmen.
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An dem Bohrmast 1 ist ferner
eine Brech- und Kontervorrichtung 83 für Bohrstangen, Casinge und
Zubehör
installiert, die an dem gesamten Bohrmast, unabhängig von dem Vorschubschlitten 2,
verfahren werden kann.
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Ferner ist an dem Bohrmast seitlich
eine schwenkbare Seilwinde 84 angebracht. Damit können Lasten
auf einfache Weise gehandhabt werden.
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Wie oben ausgeführt, sind über in den Streben 6 angeordnete
Auslenkzylinder 61 gewisse Winkelabweichungen des Bohrmastes
von der Vertikalen möglich.
Dadurch kann der Bohrmast z.B. für
Arbeiten am Bohrloch mit einem Kran weggekippt werden, was mit herkömmlichen
Bohrtürmen
nicht möglich
ist.
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Darüber hinaus kann mit dem Bohrmast 1 in jeder
beliebigen Neigung zur Oberfläche
gearbeitet werden. Dies wird möglich
durch den Einsatz unterschiedlich langer Abstützungen 6. Dadurch
erschließen
sich völlig
neue Anwendungsgebiete für
eine auf eine Vertikalbohrung ausgelegte Bohrvorrichtung. Beispielsweise
können
so unter einer Siedlung oder aus anderen Gründen unzugänglichen Gebieten wie etwa
Gebirgen befindliche Lagerstätten
erreicht werden, indem zunächst
schräg
angebohrt wird und später
die Bohrung bei Bedarf in die Vertikale gelenkt wird. Bei Arbeiten
unter anderen Winkeln als der Vertikalen wird die Seilwinde 84 nicht
eingesetzt.
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Eine solche Konfiguration der Bohrvorrichtung
mit einem Bohrwinkel von etwa 45° ist
in 3 gezeigt.
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Wie oben ausgeführt, ist der Grundrahmen 31 selbsttragend
ausgeführt.
Damit sind Bohrungen mit oder ohne Bohrkeller und mit oder ohne
Unterbau ohne Umbauten möglich.
Eine vorteilhafte Unterbaukonstruktion, die von der Anmelderin der
vorliegenden Erfindung entwickelt wurde, bildet den Gegenstand der
deutschen Gebrauchsmusteranmeldung mit dem Titel "Unterbaukonstruktion
für eine
Tiefbohr-Plattform" (Anwaltsaktenzeichen B/22ST0409/DE)
vom selben Anmeldetag. Auf den dortigen Offenbarungsgehalt wird
im Rahmen der vorliegenden Anmeldung vollinhaltlich Bezug genommen
.
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In 4 ist
eine Seitenansicht einer Gesamtanlage mit der Bohrvorrichtung nach
der vorliegenden Erfindung gezeigt. Die Energieversorgung erfolgt über ein
beigestelltes Hydraulikaggregat 81 in Containerbauweise.
Der Steuerstand 82 ist ebenfalls in einem Container untergebracht.
Die Container für Hydraulikaggregat 81 und
Steuerstand 82 sind außerhalb der Plattform 3 angeordnet. Somit
kann immer ein optimaler Abstand zum Bohrloch eingehalten werden.
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Die Zufuhr hydraulischer Energie
von dem Hydraulikaggregat 81 zu dem Drillmotor 25 und
den Vorschubmotoren 21 erfolgt über Hydraulikleitungen 85 (siehe 2), die im oberen Bereich
des Bohrmastes 1 in Gelenkketten 86 geführt sind.
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Durch die oben beschriebene Konstruktion können die
Nachteile des Stands der Technik vermieden beziehungsweise minimiert
werden.
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Durch den Wegfall von Haken, Flaschenzug, Umlenkrolle
und Überbaukonstruktion
wird die Bauhöhe
verringert. Daher können
die zu Gebäuden
und Verkehrswegen wie auch zu Containern und peripheren Anlagenteilen
erforderlichen Mindestabstände verringert
werden. Der benötigte
Bohrplatz wird kleiner, und die Lärmemission kann reduziert werden.
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Durch die Kombination von Topdrive
und motorischem Vorschub kann jederzeit ein gewünschter Anpreßdruck bereitgestellt
werden. So kann von Anfang an mit dem benötigten Anpreßdruck gebohrt werden,
ohne Schwerstangen einsetzen oder gar Zusatzgeräte einbauen zu müssen. Bei
Erreichen einer Tiefe, bei der das Eigengewicht des Bohrstranges ausreicht,
um den erforderlichen Anpreßdruck
zu gewährleisten,
kann über
die Vorschubmotoren das überschüssige Gewicht
abgefangen werden. Gerichtete Bohrungen sind ohne Rücksicht
auf Anpreßdruckverluste
durch Mantelreibung durchführbar.
Es ist sogar möglich,
bei einer Tiefbohrung nach Treffen einer Lagerstätte die Bohrung nach oben weiterzuführen und
an anderer Stelle wieder an der Oberfläche austreten zu lassen. Hierdurch
erübrigen
sich Zweitbohrungen, die z.B. bei Öl- und insbesondere Erdgaslagerstätten regelmäßig notwendig
sind; es können
also mit einem Bohrplatz quasi zwei Bohrungen durchgeführt werden.
Ebenso kann in ein unter Druck stehendes, abgeschlossenes Bohrloch
eingefahren werden, was nach dem Stand der Technik nur mit Zusatztechnik
möglich
ist.
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Neuartige Bohrverfahren, die im Zusammenhang
mit der Bohrvorrichtung dieser Anmeldung von der Anmelderin der
vorliegenden Erfindung entwickelt wurden, bilden den Gegenstand
der deutschen Patentanmeldung mit dem Titel "Verfahren zum Herstellen von Tiefbohrungen
in geologischen Strukturen" (Anwaltsaktenzeichen
P/11ST0410/DE) vom selben Anmeldetag. Auf den dortigen Offenbarungsgehalt
wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldungen vollinhaltlich Bezug
genommen.
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Wie aus der vorstehenden Beschreibung und
den Zeichnungen ersichtlich, ist die Bohrachse bei der Bohrvorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung frei zugänglich. Hierdurch erleichtert
sich die Handhabung der einzelnen Seg mente des Bohrstrang außerhalb
des Bohrlochs, etwa in einem Rohrlager, enorm. Ein neuartiges, automatisiertes
Rohr- oder Stangenlager,
das von der Anmelderin der vorliegenden Erfindung entwickelt wurde,
bildet den Gegenstand der deutschen Gebrauchsmusteranmeldung mit
dem Titel "Rohr-
oder Stangenlager für
eine Bohranlage" (Anwaltsaktenzeichen
B/22ST0411/DE) vom selben Anmeldetag. Auf den dortigen Offenbarungsgehalt
wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung vollinhaltlich Bezug genommen.
Eine vorteilhafte Handhabungsvorrichtung für Bohrgestänge und andere Gegenstände, die
von der Anmelderin der vorliegenden Erfindung entwickelt wurde,
bildet den Gegenstand der deutschen Patentanmeldung mit dem Titel "Vorrichtung und Verfahren
zum Handhaben von Gegenständen
an einer Bohranlage" (Anwaltsaktenzeichen
P/11ST0412/DE) vom selben Anmeldetag. Auf den dortigen Offenbarungsgehalt
wird im Rahmen der vorliegenden Anmeldung ebenfalls vollinhaltlich
Bezug genommen.
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Die Flexibilität auf dem Bohrplatz wird zusätzlich dadurch
gesteigert, daß der
gesamte Bohrmast 1 mittels des Auslenkzylinders 61 aus
seiner vertikalen Lage herausgeschwenkt werden kann und somit das
Bohrloch für
Manipulationen etwa mit einem Kran zugänglich wird.
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Neuere Bohrverfahren, wie z.B das
Casingbohren im oberflächennahen
Bereich, sind mit der Bohrvorrichtung der vorliegenden Erfindung
ohne weiteres möglich.
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Die Auf- und Abbauzeit der Bohranlage
und die Transportkosten und Transportzeiten sind durch die modulare
Bauweise der Bohrvorrichtung, insbesondere des Bohrmastes 1, die
Selbstaufrichtbarkeit des Bohrmastes 1 mittels des Hubzylinders 7 sowie die
kompakte, vormontierbare Konfiguration des gesamten Komplexes aus
Drillantrieb 25 und Vorschub 21, 22, 23, 24 auf
einem einzigen Schlitten 2 besonders gering. Aufgrund der
vergleichsweise geringen Peripherietechnik und der insgesamt kompakten Bauweise
sind bei einem Baustellenwechsel nicht sehr viele Transporte notwendig,
die sich zudem auf Transporte mit Standardcontainern beschränken können. Insgesamt
ist die Bohrstelle preiswert, so daß auch kleinere Lagerstätten wirtschaftlich
erschlossen werden können.