DE202004000959U1 - Spiegel mit indirekter elektrischer Beleuchtung - Google Patents
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Abstract
Spiegel (1) mit indirekter elektrischer Beleuchtung zur Ausleuchtung des Spiegels (1) und eines vor dem Spiegel (1) befindlichen Objektes, insbesondere Kosmetikspiegel als Bad- oder WC-Ausstattung, wobei hinter dem Spiegel (1) auf der dem Objekt abgewandten Seite eine elektrische Lichtquelle (2) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass hinter dem Spiegel (1) ein im sichtbaren Bereich lichtdurchlässiger scheibenartiger Körper (3) angeordnet ist, der die Umfangsrandkanten des Spiegels (1) überragt, spaltfrei oder annähernd spaltfrei mit der Rückseite des Spiegels (1) verbunden ist, eine vom Spiegel (1) abgedeckte Höhlung (5) oder Ausnehmung aufweist und in dieser die Lichtquelle (2), vorzugsweise in Form einer Vielzahl von Leuchtdioden (6), aufweist, deren Hauptstrahlrichtung zur umlaufenden Außenrandkante (7) des Körpers (3) gerichtet ist, wobei die Außenrandkante (7) derart schräg zur Hauptstrahlrichtung geneigt ist, dass die Lichtstrahlen zumindest überwiegend oder sogar vollständig reflektiert werden und zu einem vor dem Spiegel befindlichen Objekt hin abgestrahlt werden, insbesondere die Strahlen aus dem...
Description
- Die Erfindung betrifft einen Spiegel mit indirekter elektrischer Beleuchtung zur Ausleuchtung des Spiegels und eines vor dem Spiegel befindlichen Objektes, insbesondere Kosmetikspiegel als Bad- oder WC-Ausstattung, wobei hinter dem Spiegel auf der dem Objekt abgewandten Seite eine elektrische Lichtquelle angeordnet ist.
- Im Stand der Technik ist ein Spiegel bekannt, der in die Frontseite eines als Reflektor ausgebildeten Gehäuses eingesetzt ist, wobei zwischen der Gehäuseumfangswand und der Spiegelrandkante ein Spalt verbleibt. Hinter dem Spiegel ist eine Lichtquelle, beispielsweise eine Allgebrauchslampe installiert, von der Licht abgestrahlt wird, welches durch den Spalt zwischen dem Rand des Reflektors und dem Rand des Spiegels umlaufend austritt. Um eine Spiegelungswirkung des Reflektors zu vermeiden, ist dieser als weiße Wandfläche oder dergleichen ausgebildet. Nachteilig ist hierbei einerseits die zu erzielende Lichtwirkung, weil nämlich die vor dem Spiegel befindliche Person nur unzureichend ausgeleuchtet wird, und andererseits die Tatsache, dass zwischen dem Spiegel und dem Reflektor ein erheblicher Spalt verbleibt, der verschmutzen kann und für die Reinigung schlecht oder gar nicht zugänglich ist.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Spiegel gattungsgemäßer Art zu schaffen, der eine hervorragende Beleuchtung eines vor dem Spiegel befindlichen Objektes ermöglicht, der leicht zu reinigen ist und der äußerst flachbauend ist.
- Zur Lösung dieser Aufgabe wird vorgeschlagen, dass hinter dem Spiegel ein im sichtbaren Bereich lichtdurchlässiger scheibenartiger Körper angeordnet ist, der die Umfangsrandkanten des Spiegels überragt, spaltfrei oder annähernd spaltfrei mit der Rückseite des Spiegels verbunden ist, eine vom Spiegel abgedeckte Höhlung oder Ausnehmung aufweist und in dieser die Lichtquelle, vorzugsweise in Form einer Vielzahl von Leuchtdioden, aufweist, deren Hauptstrahlrichtung zur umlaufenden Außenrandkante des Körpers gerichtet ist, wobei die Außenrandkante derart schräg zur Hauptstrahlrichtung geneigt ist, dass die Lichtstrahlen zumindest überwiegend oder sogar vollständig reflektiert werden und zu einem vor dem Spiegel befindlichen Objekt hin abgestrahlt werden, insbesondere die Strahlen aus dem überragenden Rand des Körpers nach vorn gerichtet austreten.
- Durch die Anordnung des im sichtbaren Bereich lichtdurchlässigen scheibenartigen Körpers unmittelbar an der Rückseite des Spiegels wird eine Spaltbildung vermieden, so dass das Eindringen von Schmutz oder dergleichen vermieden ist. Eine Beeinträchtigung der Abstrahlwirkung der das Objekt beleuchtenden Strahlen wird zudem dadurch vermieden, dass die Vorderfläche des scheibenartigen Körpers, die den Rand des Spiegels seitlich überragt und frei zugänglich ist, leicht gereinigt werden kann, wobei die Lichtquelle gekapselt innerhalb des scheibenartigen Körpers angeordnet ist.
- Die Lichtquelle kann prinzipiell auch durch eine Allgebrauchslampe gebildet sein. Vorzugsweise ist diese aber durch eine Vielzahl von ringförmig angeordneten Lichtdioden gebildet. Die Lichtquelle beziehungsweise die Leuchtdioden sind so ausgerichtet, dass die Hauptstrahlrichtung zur Außenrandkante des scheibenartigen Körpers gerichtet ist, bei einer runden Form also radial. Durch die Schrägausrichtung der Außenrandkante wird eine überwiegende oder sogar vollständige Reflexion der von der Lichtquelle ausgehenden Lichtstrahlen erreicht, so dass ein vor dem Spiegel befindliches Objekt hervorragend angestrahlt wird.
- Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, dass der Spiegel und der scheibenartige Körper kreisrund ausgebildet sind.
- Auch ist vorzugsweise vorgesehen, dass der scheibenartige Körper aus einem massiven Glas- oder Kunststoffkörper besteht.
- Besonders bevorzugt ist zudem vorgesehen, dass der Körper klarsichtig ausgebildet ist.
- Dabei kann vorgesehen sein, dass der scheibenartige Körper im den Spiegel seitlich oder radial überragenden Bereich mattiert ist.
- Auch kann vorgesehen sein, dass der Spiegel versenkt in der Vorderfläche des scheibenartigen Körpers angeordnet ist.
- Zudem kann vorgesehen sein, dass der scheibenartige Körper in seiner Vorderfläche eine konkave Vertiefung aufweist, in die der ebenfalls konkav gewölbte Spiegel eingesetzt ist.
- Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Leuchtdioden auf einer Platine oder Leiterplatte montiert sind, die in die Höhlung oder Ausnehmung des scheibenartigen Körpers eingesetzt ist.
- Auch kann vorgesehen sein, dass die Höhlung oder Ausnehmung von einer vorzugsweise lichtundurchlässigen Platte abgedeckt ist.
- Zudem kann vorgesehen sein, dass die Platte versenkt in die Rückfläche des scheibenartigen Körpers eingepasst ist.
- Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass die Platte etwa die gleiche Abmessung (Breite und Höhe) wie der Spiegel aufweist.
- Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Leuchtdioden auf einer Platine ringförmig angeordnet und mit ihrer Hauptstrahlrichtung parallel zur Platinenfläche und in Richtung zur umlaufenden Außenrandkante des scheibenartigen Körpers gerichtet sind.
- Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Spiegel mit der Vorderfläche des scheibenartigen Körpers flächig verklebt ist.
- Weiterhin ist besonders bevorzugt vorgesehen, dass der scheibenartige Körper im Querschnitt trapezförmig ausgebildet ist, wobei der Winkel zwischen den Seitenflächen und den Grundflächen etwa 55 ° beträgt.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und im folgenden näher beschrieben. Es zeigt:
-
1 einen erfindungsgemäßen Spiegel in Vorderansicht, teilweise aufgebrochen; -
2 den Spiegel im Querschnitt gesehen. - In der Zeichnung ist ein Spiegel mit indirekter Beleuchtung zur Ausleuchtung des Spiegels und eines vor dem Spiegel befindlichen Objektes gezeigt. Es handelt sich dabei vorzugsweise um einen Kosmetikspiegel als Bad- oder WC-Ausstattung. Hinter dem Spiegel
1 ist auf der dem Objekt abgewandten Seite eine elektrische Lichtquelle2 angeordnet. Unmittelbar hinter dem Spiegel1 ist ein im sichtbaren Wellenlängenbereich lichtdurchlässiger scheibenartiger Körper3 angeordnet, der die Umfangsrandkanten des Spiegels1 überragt. Der überragende Bereich ist mit4 bezeichnet. Dieser Körper3 ist mit der Rückseite des Spiegels1 spaltfrei verbunden. Er weist eine von dem Spiegel1 abgedeckte Höhlung oder Ausnehmung5 auf. In dieser Ausnehmung5 ist die Lichtquelle2 vorzugsweise in Form einer Vielzahl von Leuchtdioden6 vorgesehen. - Die Hauptstrahlrichtung dieser Elemente der Lichtquelle
2 ist zur Außenrandkante des Körpers3 gerichtet. Diese Außenrandkante ist derart schräg zur Hauptstrahlrichtung geneigt (Schräge7 ), dass die Lichtstrahlen, die von der Lichtquelle2 ausgehen, zumindest überwiegend oder sogar vollständig reflektiert werden und zur Vorderseite zu einem vor dem Spiegel1 befindlichem Objekt hin abgestrahlt werden. Insbesondere treten die Strahlen aus dem überragenden Rand4 des Körpers3 nach vorn gerichtet aus. - Im Ausführungsbeispiel ist der scheibenartige Körper
3 kreisrund ausgebildet, ebenso wie der Spiegel1 . Der scheibenartige Körper3 besteht beispielsweise aus einem massiven Glas- oder Kunststoffkörper, vorzugsweise aus Licht leitendem Material. Darüber hinaus ist der Körper3 vorzugsweise klarsichtig ausgebildet. In seinem den Spiegel1 seitlich beziehungsweise radial überragenden Bereich, also im Bereich der Randfläche4 ist der Körper mattiert. Der Spiegel1 ist versenkt in der Vorderfläche des scheibenartigen Körpers3 angeordnet, wozu der scheibenartige Körper in seiner Vorderfläche eine konkave Vertiefung aufweist, in die der ebenfalls konkav gewölbte Spiegel1 eingesetzt ist. Bei dem Spiegel handelt es sich damit um einen Vergrößerungsspiegel. - Die Leuchtdioden
6 sind auf einer Platine oder Leiterplatte8 montiert und kontaktiert, die in die Höhlung5 beziehungsweise Ausnehmung des scheibenartigen Körpers3 eingesetzt ist. Die Rückseite des scheibenartigen Körpers3 ist von einer vorzugsweise lichtundurchlässigen Platte9 abgedeckt, wobei die Platte9 vorzugsweise versenkt in der Rückfläche des scheibenartigen Körpers3 angeordnet und eingepasst ist. Die Platte9 weist etwa die gleiche Abmessung (Breite und Höhe) wie der Spiegel auf. - Wie insbesondere aus
1 ersichtlich, sind die Leuchtdioden6 auf der Platine8 ringförmig angeordnet und mit ihrer Hauptstrahlrichtung parallel zur Platinenfläche und in Richtung zur umlaufenden Außenrandkante des scheibenartigen Körpers3 gerichtet. - Vorzugsweise ist der Spiegel
1 mit der Vorderfläche des scheibenartigen Körpers3 flächig verklebt. Wie insbesondere aus2 ersichtlich, ist der scheibenartige Körper3 im Querschnitt trapezförmig ausgebildet, wobei der Winkel zwischen den Seitenflächen und der Grundfläche etwa 55 ° beträgt. - Der entsprechend ausgebildete Spiegel ist im Prinzip lebenslang wartungsfrei, wobei eine Verstaubung und Verschmutzung durch Verklebung der entsprechenden Kontaktflächen und durch Vergussmasse sichergestellt sein kann. Die Lichtquelle
2 ist verdeckt angeordnet und für den Benutzer nicht sichtbar, wobei gegebenenfalls auch ein Teil des abgegebenen Lichtes durch die Schrägflächen7 zur Umfeldbeleuchtung abgegeben werden kann. Eine solche Ausbildung ist für einen Spiegel als Bad- oder WC-Ausstattung brauchbar. Jedoch ist auch die Anordnung bei anderen Spiegeln brauchbar und nützlich. - Durch die entsprechende Anordnung der Leuchtdioden
6 wird eine gleichmäßige Beleuchtung und ein homogenes Lichtfeld erzeugt. - Die Erfindung ist nicht auf das Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern im Rahmen der Offenbarung vielfach variabel.
- Alle neuen, in der Beschreibung und/oder Zeichnung offenbarten Einzel- und Kombinationsmerkmale werden als erfindungswesentlich angesehen.
Claims (14)
- Spiegel (
1 ) mit indirekter elektrischer Beleuchtung zur Ausleuchtung des Spiegels (1 ) und eines vor dem Spiegel (1 ) befindlichen Objektes, insbesondere Kosmetikspiegel als Bad- oder WC-Ausstattung, wobei hinter dem Spiegel (1 ) auf der dem Objekt abgewandten Seite eine elektrische Lichtquelle (2 ) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass hinter dem Spiegel (1 ) ein im sichtbaren Bereich lichtdurchlässiger scheibenartiger Körper (3 ) angeordnet ist, der die Umfangsrandkanten des Spiegels (1 ) überragt, spaltfrei oder annähernd spaltfrei mit der Rückseite des Spiegels (1 ) verbunden ist, eine vom Spiegel (1 ) abgedeckte Höhlung (5 ) oder Ausnehmung aufweist und in dieser die Lichtquelle (2 ), vorzugsweise in Form einer Vielzahl von Leuchtdioden (6 ), aufweist, deren Hauptstrahlrichtung zur umlaufenden Außenrandkante (7 ) des Körpers (3 ) gerichtet ist, wobei die Außenrandkante (7 ) derart schräg zur Hauptstrahlrichtung geneigt ist, dass die Lichtstrahlen zumindest überwiegend oder sogar vollständig reflektiert werden und zu einem vor dem Spiegel befindlichen Objekt hin abgestrahlt werden, insbesondere die Strahlen aus dem überragenden Rand (4 ) des Körpers (3 ) nach vorn gerichtet austreten. - Spiegel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Spiegel (
1 ) und der scheibenartige Körper (3 ) kreisrund ausgebildet sind. - Spiegel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der scheibenartige Körper (
3 ) aus einem massiven Glas- oder Kunststoffkörper besteht. - Spiegel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Körper (
3 ) klarsichtig ausgebildet ist. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der scheibenartige Körper (
3 ) im den Spiegel (1 ) seitlich oder radial überragenden Bereich (4 ) mattiert ist. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Spiegel (
1 ) versenkt in der Vorderfläche des scheibenartigen Körpers (3 ) angeordnet ist. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der scheibenartige Körper (
3 ) in seiner Vorderfläche eine konkave Vertiefung aufweist, in die der ebenfalls konkav gewölbte Spiegel (1 ) eingesetzt ist. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdioden (
6 ) auf einer Platine (8 ) oder Leiterplatte montiert sind, die in die Höhlung (5 ) oder Ausnehmung des scheibenartigen Körpers (3 ) eingesetzt ist. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhlung (
5 ) oder Ausnehmung von einer vorzugsweise lichtundurchlässigen Platte (9 ) abgedeckt ist. - Spiegel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
9 ) versenkt in die Rückfläche des scheibenartigen Körpers (3 ) eingepasst ist. - Spiegel nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Platte (
9 ) etwa die gleiche Abmessung (Breite und Höhe) wie der Spiegel (1 ) aufweist. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Leuchtdioden (
6 ) auf einer Platine (8 ) ringförmig angeordnet und mit ihrer Hauptstrahlrichtung parallel zur Platinenfläche und in Richtung zur umlaufenden Außenrandkante (7 ) des scheibenartigen Körpers (3 ) gerichtet sind. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Spiegel (
1 ) mit der Vorderfläche des scheibenartigen Körpers (3 ) flächig verklebt ist. - Spiegel nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der scheibenartige Körper (
3 ) im Querschnitt trapezförmig ausgebildet ist, wobei der Winkel zwischen den Seitenflächen (7 ) und den Grundflächen etwa 55 ° beträgt.
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DE202004000959U Expired - Lifetime DE202004000959U1 (de) | 2004-01-23 | 2004-01-23 | Spiegel mit indirekter elektrischer Beleuchtung |
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