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DE2019207C3 - Einstellbare Kegelscheibe für Keilriemengetriebe - Google Patents

Einstellbare Kegelscheibe für Keilriemengetriebe

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DE2019207C3
DE2019207C3 DE19702019207 DE2019207A DE2019207C3 DE 2019207 C3 DE2019207 C3 DE 2019207C3 DE 19702019207 DE19702019207 DE 19702019207 DE 2019207 A DE2019207 A DE 2019207A DE 2019207 C3 DE2019207 C3 DE 2019207C3
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DE
Germany
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conical
hub
spring
friction
disk
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DE19702019207
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English (en)
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DE2019207B2 (de
DE2019207A1 (de
Inventor
Jean Le Chesnay Boissin (Frankreich)
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Industrielle De Transmissions Sa Levallois-Perret Seine (frankreich) Ste
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Industrielle De Transmissions Sa Levallois-Perret Seine (frankreich) Ste
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Publication date
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Publication of DE2019207B2 publication Critical patent/DE2019207B2/de
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Publication of DE2019207C3 publication Critical patent/DE2019207C3/de
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16HGEARING
    • F16H55/00Elements with teeth or friction surfaces for conveying motion; Worms, pulleys or sheaves for gearing mechanisms
    • F16H55/32Friction members
    • F16H55/52Pulleys or friction discs of adjustable construction
    • F16H55/56Pulleys or friction discs of adjustable construction of which the bearing parts are relatively axially adjustable

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Pulleys (AREA)
  • Transmissions By Endless Flexible Members (AREA)
  • Devices For Conveying Motion By Means Of Endless Flexible Members (AREA)

Description

Bei einstellbaren Kegelscheiben der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angeführten Gattung (DE-ASen 116475S und 1248384) wurde versucht, die Herst?! Iuny derartiger Keilriemengetriebe zu vereinfachen. Hierfür wurde zwischen der axial verschiebbaren Losscheibe und der Nabe bzw. Trägerwelle der Gleitkeil bzw. die Keilwellennut fortgelassen, so daß man rein zylindrische Auflageflächen erhält. In diesem Fall wird die Losscheibe entweder über die gegebenenfalls als Schraubenfeder ausgebildete Rückholfeder in Drehung versetzt, deren Enden an den Teilen befestigt sind und die auf Drehung beansprucht wird, oder durch andere Einrichtungen, wie achsparallele verschiebliche Stangen. Derartige Einrichtungen sind aber selbst wieder kompliziert und schwierig herzustellen, wie das auch für die Verbindungen mit Hilfe von Keilen oder Keilwellennuten gilt. Überdies muß in allen Fällen zwischen Nabe und Losscheibe ein Spiel bestehen, damit die Losscheibe verschoben werden kann. Bei zylindrischen Auflageflächen besteht deshalb die Gefahr der Korrosion während des Betriebes.
Bei anderen bekannten Kegelscheiben ist die Losscheibe axial verschiebbar, jedoch undrehbar mittels eines Längskeils oder über Keilwellennuten geführt. Auch hier ist die Losscheibe durch eine die Nabe umgreifende Schraubenfeder gegen die feststehende Kegelscheibe angedrückt. Der Riemen des Keilriemengetriebes wird dabei zwischen den beiden Kegelscheiben gehalten. Nachteilig bei dieser Ausbildung mit Längskeil oder Keilwellennut ist jedoch erst recht die schwierige Herstellung in besonderen Arbeitsgängen. Auch ist die Verteilung der Gleitbelastung auf den Lagerflächen der Nabe unterbrochen. Infolge des zum Verschieben der Losscheibe erforderlichen Spiels und der sich im Betrieb unweigerlich ergebenden Vibrationen, kann es auch hier sehr schnell zu einer Korrosion der Auflageflächen kommen. Eine solche Korrosion wird früher oder später die Blockierung der Losscheibe auf der Nabe zur Folge haben. Dazu kommt es insbesondere dann rasch, wenn das Übersetzungsverhältnis nicht häufig geändert wird und die bewegliche Kegelscheibe somit axial ständig an der gleichen Stelle sitzt.
Es ist auch schon bekannt (ÜS-PS 2797587), daß dann, wenn die Losscheibe ständig auf der gleichen Stelle sitzt, die Schmiermittel zwischen Nabe und Losscheibe herausgedrückt werden, wodurch es schließlieh wieder zu einer Korrosion und zu einem Festfressen der Teile kommt, die an sich relativ zueinander beweglich sein müßten. Bei dem bekannten Keilriemengetriebe wird deshalb vorgeschlagen, die Losscheibe und die feststehende Kegelscheibe nicht starr miteinander zu koppeln, sondern relative Drehbewegungen zwischen beiden zuzulassen. Dabei könnte es aber zu Verdrehungsbeanspruchungen der Schraubenfeder kommen, die deren Federeigenschaften verändern und damit die Funktion des Keilriemengetriebes aufheben könnten. Dazu wird ein Ende der Feder über ein Kugellager abgestützt, das ohne Veränderung der Federkraft der Schraubenfeder und ohne Korrosionsbeanspruchung dieser Feder Relativbewegungen
zwischen der Losscheibe und der feststehenden Kegelscheibe zuläßt. Hier ist zwar die Herstellung vereinfacht. Auch wird der Korrosion entgegengewirkt. £s erfolgt jedoch keinerlei Dämpfung der Drehbewegung der Losscheibe, was zu einer erheblichen Bean- > spruchung des Riemens des Keilriemengetriebes bzw. der Losscheibe selbst führen kann.
Schließlich sind auch schon als Anlaufkupplung wirkende Kegelscheiben bekannt (FR-PS 1073260), bei denen das Drehmoment über Reibflächen über- ι ο tragen wird.
Bekannt ist es auch schon (DE-AS 1164758), die als Federelement dienende Schraubenfeder durch ein elastisches Organ aus Gummi zu ersetzen.
Aufgabe der Erfindung ist es, bezüglich ihrer Herstellung vereinfachte und die Korrosion der Kontaktflächen zwischen Losscheiben und Wellennabe vermeidende Kegelscheiben vorzuschlagen, bei denen die Drehbewegung der Losscheibe gegenüber der Wellennabe gedämpft ist. Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen Maßnahmen gelöst. Zweckmäßige Ausgestaltungen sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
Man erkennt, daß hier die Herstellung insoweit vereinfacht ist, als die lediglich in schwierigen Bearbeitungsgängen herstellbaren Fassungen zwischen der Losscheibe und der Wellennabe entfallen können. Weiter ist die Korrosion der Kontaktflächen zwischen beiden weitestgehend vermieden, weil Drehbewegungen der Losscheibe gegenbüer der Wellennabe mög- jo lieh sind. Dabei ist nun eine besonders weiche Kopplung erzielt, weil sich das Federelement, bei dem es sich um eine Schraubenfeder oder auch um ein elastisches Organ aus Gummi handeln kann, mit seinen Enden unter Reibschluß an entsprechenden Reibglie- j> dern der Losscheibe bzw. der Wellennabe abstützt. Der Reibschluß ist dabei so abgestimmt, daß Drehbewegungen der Teile relativ zueinander möglich sind. Da es sich aber um einen Reibschluß handelt, werden Relativbewegungen erst bei Überschreiten eines be- ao stimmten Wertes des Drehmomentes auftreten. Die Kopplung wirkt somit als Drehmomentbegrenzer und gerade deshalb als besonders weiche und schonende Drehmomentsübertragung zwischen den Teilen.
Dieses System wird noch wirkungsvoller ausgeschaltet, wenn das Keilriemengetriebe zwei Losscheiben aufweist, die jeweils über einen Reibtrieb mit der Wellennabe drehfest verbunden sind.
An Hand der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung näher erläutert.
Auf dieser Zeichnung zeigen die F ig. 1 bis 4 jeweils einen Längsschnitt eines Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Riemenscheibe.
Die auf der Zeichnung dargestellten Riemenscheiben können als Antriebsscheiben oder als Abtriebsscheiben benutzt werden; der Einfachheit halber wird jedoch vor allem der Fall einer Antriebsscheibe betrachtet, wobei angenommen wird, daß die Vorrichtung zur Steuerung der Drehzahländerung auf der entsprechenden, nicht dargestellten Abtriebsscheibe ^o vorgesehen ist.
Die auf Fig. 1 dargestellte Riemenscheibe besteht aus einer Nabe 1, die auf der Antriebswelle 2, beispielsweise mit Hilfe eines Keils 3 bekannter Ausführung, so befestigt ist, daß sie sich auf dieser Antriebs- b5 welle nicht verdrehen oder verschieben kann und somit mit dieser eine starre Einheit bildet, in der keine inneren Vibrationen auftreten können. Die Nabe 1 kann auch zusammen mit der Antriebswelle 2 aus einem Körper hergestellt sein. Diese Nabe i trägt eine Kegelscheibe 4, die gegenüber dieser Nabe 1 nicht verschiebbar oder verdrehbar ist, und eine Kegelscheibe 5, die einfach auf der glatten zylindrischen Außenseite I1 der Nabe gelagert und somit auf dieser frei d/ehbar und axial verschiebbar ist.
An der beweglichen Kegelscheibe S ist eine zylindrische Muffe 5, vorgesehen, so daß man eine ausreichend große, auf der zylindrischen Außenseite I1 der Nabe aufliegende Fläche erhält. Zwischen beiden Kegelscheiben 4 und 5 besteht eine Nut, in welcher der die Bewegung übertragende Keilriemen 6 sitzt, dessen Laufradius auf bekannte Weise den Abstand zwischen den beiden Kegelscheiben bestimmt. An dem der feststehenden Kegelscheibe 4 entgegengesetzten Ende der Nabe ist eine Stützkappe 7 vorgesehen, an deren Boden eine Reibungsscheibe 8 aus geeignetem Material sitzt. Auf der Muffe 5, der beweglichen Kegelscheibe 5 sitzt eine ähnliche, zu dieser Muffe konzentrische Reibungsscheibe 9. Zwischen diesen beiden Reibungsscheiben ist eine zur Nabe konzentrisch angeordnete schraubenförmige Kompressionsfeder 10 vorgesehen, die eine Reibungsscheibe an den Boden der drehfest mit der Nabe verbundenen Stützkappe 7 und die andere Reibungsscheibe an die ebene Außenfläche der beweglichen Kegelscheibe 5 andrückt. Bei einer derartigen Riemenscheibe wird die Drehbewegung der Antriebswelle 2 direkt auf die Nabe 1 und auf die feststehende Kegelscheibe 3 übertragen. Von der feststehenden Kegelscheibe wird diese Bewegung auf den Keilriemen 6 übertragen, der seitlich zwischen dieser feststehenden Kegelscheibe und der beweglichen Kegelscheibe 5 durch die Feder 10 festgeklemmt ist. Von den Reibungsscheiben 8 und 9 wird die Drehbewegung außerdem auch auf die bewegliche Kegelscheibe 5 übertragen, jedoch nur bis zu der von diesen Reibungsscheiben übertragbaren Kraft, die von der Art der Kontaktflächen zwischen diesen Reibungsscheiben und ihrer an der Kegelscheibe bzw. an der Kappe anliegenden Flächen abhängt. Die beiden Reibungsscheiben können aus demselben Werkstoff bestehen und dieselbe Kontaktfläche besitzen. Bei Betrieb verteilt sich das von der Antriebswelle 2 auf den Keilriemen 6 zu übertragende Drehmoment etwa zur Hälfte auf jede Kegelscheibe 4 und S. Durch den Reibtrieb wird jedoch erreicht, daß zwischen der Nabe 1 und der beweglichen Kegelscheibe 5 entweder ein leichter und kontinuierlicher Schlupf oder ein gelegentlicher Schlupf oder Drehschwankungen entstehen, welche die Korrosion der in gegenseitigem Kontakt befindlichen Flächen dieser Teile ausschalten. Dies ist selbst dann der Fall, wenn die Stellung der beweglichen Kegelscheibe 5 in axialer Richtung verhältnismäßig feststehend ist, d. h. wenn die eine Verschiebung der Kegelscheibe erzeugenden Geschwindigkeitsänderungen selten sind. Ferner kann das beim Anlauf auf die bewegliche Kegelscheibe 5 übertragene Antriebsmoment das von den Reibungsscheiben 8 und 9 übertragene Moment überschreiten, so daß man einen starken Schlupf der beweglichen Kegelscheibe erhält. Dadurch wird eine Korrosion vermieden, die zwischen den Auflageflächen der Nabe 1 und der Kegelscheibe 5 auftreten könnte, und es wird erreicht, daß die Riemenscheibe wie eine allmählich anlaufende Kupplung wirkt.
Dieser Schlupf geht anschließend zurück und ist bei Normalbetrieb sehr serine und ändert in keiner Woise
die Merkmale der Übertragung. Durch entsprechende Wahl der Abmessungen und der Formen bleibt dieser Schlupf kleiner als der Betriebsschlupf der Keilriemen oder des Elektromotors. Die Nabe 1 und die Muffe der Kegelscheibe 5 verhalten sich hierbei wie ein glattes Gleitlager unter geringer Drehgeschwindigkeit. Die Kontaktflächen sind also lediglich diesem Umstand anzupassen. Um dies auf wirtschaftliche Weise zu erreichen, können hierzu eine gewisse Anzahl an Werkstoffen und Behandlungsweisen benutzt werden. Beispielsweise kann die Nabe 1 aus Stahl und die Kegelscheibe 5 aus eloxiertem Aluminium bestehen. Der Schlupf der beweglichen Kegelscheibe S gegenüber der Nabe 1 kann auf folgende Weise erreicht werden:
1. Das für die Reibungsscheiben 8 und 9 benutzte Reibungsmaterial wird so gewählt, daß sein statischer Reibungskoeffizient der Grenze der Haftung bei dem zu übertragenden Nennmoment entspricht.
2. Wenn der Sicherheitskoeffizient nicht ausreichend hoch ist und die Relativgeschwindigkeiten gering sind, kann es durch Vibrationen zu einer den Herstellern von Reibungswerkstoffen bekannten Erscheinung, dem Zittern bzw. Rattern, kommen. Hierbei wird ständig von dem statischen Reibungskoeffizienten auf den dynamischen Reibungskoeffizienten und umgekehrt, d. h. vom statischen Zustand auf den dynamischen Zustand, übergegangen. Da hierbei die Frequenz sehr hoch ist und die Vibrationen sehr schwach sind, sind die Amplituden des Schlupfes sehr gering.
Die Vibrationen sind selbst bei einer gut ausgewuchteten Riemenscheibe unvermeidbar und rühren von dem Kippmoment der beweglichen Kegelscheibe her, das durch die Reaktion des Riemens erzeugt wird, der das Gleitspiel bei jedem Wechsel aufholt. Es kann somit ein Schlupfbereich definiert werden, der dem Verhältnis des statischen Reibungskoeffizienten zu dem dynamischen Reibungskoeffizienten, multipliziert mit einem von den Vibrationen und Drehmomentunregelmäßigkeiten abhängenden Koeffizienten K, entspricht. Der Schlupf be reich ist um so größer, je stärker sich die dynamischen und statischen Reibungskoeffizienten voneinander unterscheiden. Trotzdem müssen die Werte des gegenseitigen Schlupfes gering gehalten werden, um kontrollierbar zu bleiben, d. h. müssen in der Praxis weniger als 1% betragen.
3. Da das Drehmoment auf die bewegliche Kegelscheibe über die Feder 10 übertragen wird, wird diese auf Drehung beansprucht, wobei der Verdrehungswinkel von dem zu übertragenden Moment abhängt. Durch Unregelmäßigkeiten des Drehmoments kommt es zu Schwankungen in der Verdrehung der Federung, die bewirken, daß das Verdrehungsmoment zeitweise das von dem Reibungswerkstoff übertragbare statische Moment überschreitet. Es kommt dadurch zu einem Schlupf; anschließend kehrt das von der Federung gelieferte Moment auf einen Wert zurück, der kleiner als das von den Reibungsscheiben übertragbare dynamische Moment ist, so daß die Federung wieder in Ruhestellung gelangt. Die Schwankungen der Verdrehungen bewirken also eine' Verstärkung des Schlupfbereichs. Dieser Schlupfbereich kann somit im gesamten Be
triebsbereich auftreten.
Auch im Fall von geringen Drehmomenten bleibl diese Anordnung dann von Bedeutung, wenn dei Betrieb ein häufiges Anlaufen oder häufige Geschwindigkeitsänderungeü mit sich bringt.
Fig. 2 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel dei erfindungsgemäßen Riemenscheibe, die zwei bewegliche Kegelscheiben SA und SB besitzt, die auf einer axial feststehenden und eine zylindrische, glatte Außenfläche aufweisenden Nabe 1 frei drehbar und verschiebbar sind. Jede Kegelscheibe unterliegt der Einwirkung einer Rückholfeder und wird von der Nabe über einen Reibtrieb angetrieoen, der ähnlich wie bei der Kegelscheibe 5 der auf Fig. 1 dargestellten Riemenscheibe aus zwei Reibungsscheiben 8, 9 besteht. Diese Anordnung ist vorzugsweise vollständig symmetrisch, so daß man bei beiden Kegelscheiben beim Anlaufen und bei Betrieb gleichzeitig einen Schlupf erhält. Diese Anordnung hat beim Anlaufen den Vorteil, daß der Schlupf zwischen den Kegelscheiben und dem Keilriemen verringert wird und zwischen die Reibungsflächen und zwischen die zylindrischen Auflageflächen der Nabe und der Kegelscheiben übertragen wird, so daß der Anlauf weicher ist und eine Korrosion der Kontaktflächen stärker ausgeschaltet wird.
Fig. 3 zeigt eine gegenüber der auf Fig. 1 dargestellten Riemenscheibe abgewandelte Ausführungsform, bei welcher keine Reibscheiben vorgesehen sind. Hierbei liegt die Feder 10 an den konischen Flächen 8, und 9, der Kegelscheibe 5 und der Stützkappe 7 an. Zu diesem Zweck sind die äußersten Windungen der Feder 10 vorzugsweise zu kreisförmigen Ringen abgerichtet, die gleichmäßig am gesamten Umfang dieser konischen Flächen anliegen.
Bei einer derartigen Riemenscheibe wird die Drehbewegung der Antriebswelle 2 direkt auf die Nabe 1 und die feststehende Kegelscheibe 4 übertragen. Von der feststehenden Kegelscheibe wird diese Bewegung auf den Keilriemen 6 übertragen, der seitlich zwischen dieser Kegelscheibe 4 und der beweglichen Kegelscheibe 5 durch die Rückholfeder 10 festgeklemmt wird. Die Drehbewegung der Nabe wird ferner auf die bewegliche Kegelscheibe S über die Stützkappe 7 und die Feder 10 übertragen, jedoch nur innerhalb der Kraft, die tangential durch Reibung zwischen den Kontaktflächen der Feder 10 und den konischen Flächen 8, und 9, der Stützkappe und der Kegelscheibe übertragen werden kann. Der Wert dieser tangentialen Kraft kann je nach dem zu übertragenden Drehmoment durch entsprechende Wahl des Winkels der konischen Flächen 8, und 9, und des Reibungskoeffizienten der miteinander in Berührung stehenden Werkstoffe bestimmt werden. Durch Änderung des Winkels dieser konischen Flächen und durch entsprechende Wahl der miteinander in Berührung stehenden Werkstoffe kann also die tangentiale Höchstkraft, die von der Feder 10 schlupffrei übertragen werden kann, eingestellt werden, ohne daß die Kompressionsfestigkeit der Feder selbst und damit die von dieser Feder auf die Kegelscheibe 5 und den Keilriemen 6 ausgeübte axiale Kraft geändert werden muß. Auf Grund der auf die konischen Flächen 8, und 9: einwirkenden Klemmkraft der Feder kann diese tangentiale Kraft unter Verwendung einer Einrichtung geringen Durchmessers verhältnismäßig hoch sein.
Der oben beschriebene Reibtrieb kann insbesondere zur Änderung des Wertes der über die Feder 10 übertragbaren tangentialen Kraft abgewandelt
werden. Beispielsweise können die konischen Flächen
8, und 9, und/oder die entsprechenden Kontaktflächen der Feder 10 mit Belägen aus Reibungswerkstoff versehen werden. Ferner können die äußersten Windungen der Feder 10 so bearbeitet werden, daß sie den konischen Flächen 8, und 9, entsprechende konische Kontaktflächen erhalten. Ein Ende der Feder 10 kann an der Kegelscheibe 5 oder an der Stützkappe 7 oder auch an der Nabe 1 befestigt werden, so daß der Reibringsantrieb nur zwischen dem anderen Ende der Feder und der Kegelscheibe bzw. der Stützkappe auftritt. An Stelle einer einzigen konischen Fläche 8t oder
9, an der Stützkappe bzw. der Kegelscheibe kann auf einem von diesen beiden Bauteilen oder auf beiden eine Nut mit konischen Flanken vorgesehen sein, an denen die äußerste Windung der Feder 10 anliegt. Eine derartige Ausführungsform ist auf Fig. 4 im Fall einer Riemenscheibe der oben beschriebenen Ausführung dargestellt.
Diese Riemenscheibe besitzt zwei bewegliche Kegelscheiben SA und SB, die frei drehbar und verschiebbar auf einer Nabe 1 mit zylindrischer, glatter Außenfläche montiert sind. Jede Kegelscheibe wird von der Nabe über einen Reibtrieb angetrieben, der in diesem Fall aus zwei konzentrischen Schraubenfedern 10 besteht, deren kreisförmig abgerichtete äußere Windungen in an der Stützkappe 7 und der Kegelscheibe 5 vorgesehene Nuten 8 und 9 eingreifen. Diese Nuten besitzen konische Flanken 8, und 9,, an welchen die äußeren Windungen der Federn 10 anliegen. Es wird vorzugsweise eine vollständig symmetrische Anordnung gewählt, so daß der Schlupf beim Anlauf und beim Betrieb gleichzeitig an beiden Kegelscheiben auftritt. Diese Anordnung besitzt den Vorteil, daß beim Anlauf der Schlupf zwischen den Kegelscheiben und dem Keilriemen verringert wird und zwischen die Reibungsflächen und die Auflageflachen übertragen wird, so daß der A.n!auf weicher ist und die Korrosion der Kontaktflächen besser vermieden wird.
Die an Hand von Fig. 3 genannten Abwandlungen sind auch auf die auf Fig. 4 dargestellte Riemenscheibe anwendbar. Ferner kann in beiden Fällen an Stelle der Schraubenfeder bzw. Schraubenfedern 10 ein anderes elastisches, beispielsweise aus Gummi bestehendes Organ vorgesehen sein.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen

Claims (11)

Patentansprüche:
1. Einstellbare Kegelscheibe für Keilriemengetriebe mit mindestens einer relativ zu einer Nabe bzw. Trägerwelle drehbar gelagerten und axial verschiebbaren Losscheibe, bei der sowohl die gegen die andere Kegelscheibe gerichtete axiale Anpreßkraft als auch die Übertragung des Wellendrehmomentes durch ein sich an einem Wellennabenteiil abstützendes Federelement, wie eine Schraubenfeder, erfolgt, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Feder (10) mit ihren Enden unter Reibschluß an einem Reibglied (8, 9) der Losscheibe (5, SA, S B) und des Wellennabenteils (7) abstützt, wobei die Kennwerte der Reibpaarung im Betrieb eine geringe Drehbewegung der Losscheibe gegenüber der Nabe zulassen.
2. Kegelscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Reibtrieb aus zwei jeweils an die bewegliche Kegelscheibe (5) bzw. an die Nabe (1) angedrückten Reibscheiben (8, 9) besteht, zwischen die die Feder (10) eingesetzt ist, welche die beiden Reibscheiben auseinanderdrückt und an die bewegliche Kegelscheibe (5) bzw. an den Nabenteil (7) anpreßt.
3. Kegelscheibe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die an den Nabenteil (7) bzw. an die bewegliche Kegelscheibe (5) angedrückten Reibscheiben (8, 9) dieselbe Reibungsfläche aufweisen.
4. Kegelscheibe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Ende der Feder (10) an der verschiebbaren Kegelscheibe (5) oder an der Nabe (1) an einer konischen Flache (8, und ji 9,) anliegt.
5. Kegelscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (10) eine Schraubenfeder ist, deren an der entsprechenden konischen Fläche anliegendes Ende zur Bildung eines kreisförmigen Ringes abgerichtet ist.
6. Kegelscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ende der Feder (10) an einer konischen Fläche (9,) der verschiebbaren Kegelscheibe (S) und das andere Ende an einer konischen Fläche (8,) einer an der Nabe befestigten Stützkappe (7) anliegt.
7. Kegelscheibe nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Feder (10) in konische Flanken (8,, 9,) aufweisende Nuten der Kegelscheibe (5) und der Stützkappe (7) eingreifen.
8. Kegelscheibe nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch zwei konzentrisch angeordnete Schraubenfedern (10), die jeweils an entsprechenden konischen Flächen (8,, 9,) der Kegelscheibe (5) und/oder der Nabe (1) anliegen.
9. Kegelscheibe nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen die Reibflächen der Feder (10) und der Kegeischeibe (5) und/oder der Nabe (1) ein Reibungswerkstoff eingesetzt ist.
10. Kegelscheibe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwei axial bewegliche Kegelscheiben {SA, SB) vorgesehen und jeweils über einen Reibtrieb (8, 9) zur Übertragung von Drehbewegungen mit der Nabe (1) verbunden sind.
11. Kegelscheibe nach einem der vorhergehen-
den Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Feder (10) ein elastisches Organ aus Gummi ist.
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