DE20119699U1 - Vorrichtung für die Montage eines Geländers - Google Patents
Vorrichtung für die Montage eines GeländersInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung für die Montage eines Geländers.
Die Befestigung von Geländern erfolgt meistens - sofern das Geländer nicht einzementiert wird - mittels Schrauben, die in Holz, Metall oder mittels Dübeln im Mauerwerk befestigt werden. Dabei wird oftmals eine Befestigung an einer senkrechten Wand bevorzugt, um den Gehbereich nicht zu sehr einzuschränken oder um ein Geländer, insbesondere an einer Treppe, noch bei der Montage nach Höhe und Neigung ausrichten zu können. Diese Montage ist jedoch schwierig vorzunehmen, da das Geländer in die richtige Position zu bringen und dort zu halten ist, bis die Befestigungslöcher an der Wand markiert oder gebohrt sind. Dies erfordert mindestens drei Personen, zwei, um das Geländer an jedem Ende in die Position zu halten und eine dritte Person, die mißt, die Position korrigiert und die Löcher anzeichnet oder bohrt. Ein Einsatz von drei Personen zur Montage einer Treppe ist jedoch heute aus bekannten Gründen ein Aufwand, der nicht mehr akzeptabel ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung für die Montage eines Geländers verfügbar zu machen, durch die weniger als drei Personen ein Geländer montieren können.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Vorrichtung eine Einspannvorrichtung zur Befestigung am Geländer und eine höhenverstellbare Auflageeinrichtung aufweist.
Zwei solche Vorrichtungen werden an den beiden Enden des Geländers befestigt und dann die richtige Höhe, Neigung oder Waagerechte eingestellt, je nach dem, ob es ein
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gerades oder ein geneigt verlaufendes, beispielsweise ein Treppengeländer ist. Dazu sind nur noch zwei Personen erforderlich, eine Person, die das Geländer hält und eine, die mißt, einstellt und die Bohrungen markiert oder bohrt. Ist ein Geländer derart lang, daß eine Durchbiegung zu befürchten ist, können selbstverständlich auch mehr als zwei der erfindungsgemäßen Vorrichtungen eingesetzt werden. Verläuft ein Geländer um ein Eck oder in einer Rundung, so sind mindestens drei der erfindungsgemäßen Vorrichtungen für das Ausrichten des Geländers erforderlich. Durch die Dreipunktauflage ist es dann jedoch auch möglich, daß die Arbeiten von einer Person vorgenommen werden, da das Geländer von selbst steht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist jedoch nicht auf Befestigungen von Geländern an senkrechten Flächen beschränkt. Sie können beispielsweise auch zur Ausrichtung und Justierung dienen, wenn Geländerpfosten einzementiert oder -betoniert werden sollen. Dann muß die haltende Person jedoch durch eine Befestigung ersetzt werden,.die das Geländer längere Zeit senkrecht hält.
Zweckmäßigerweise wird die Vorrichtung derart ausgebildet, daß die Einspannvorrichtung mindestens eine feststehende Spannfläche und mindestens ein gegen diese wirkendes Spannelement aufweist, wobei der Abstand zwischen der Spannflächenanlage und dem Spannelement für die Einfügung üblicher Geländerbestandteile bemessen ist. Dabei ist die Einspannvorrichtung derart angeordnet, daß das gewünschte Geländerbestandteil aufgenommen werden kann. In der Regel wird das Geländer an den Geländerpfosten mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung versehen, so daß die mindestens eine Spannfläche zweckmäßigerweise senkrecht ausgerichtet ist. Als zweckmäßige Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß zwei Spannflächen vorgesehen sind, die einen senkrecht verlaufenden Winkel zur Einspannung eines Geländerpfostens bilden. Bei dieser Ausführungsform wird der Geländerpfosten beim Einspannen in den Winkel hineingepreßt und die Vorrichtung ist damit sicher an den Geländerpfosten fixiert, so daß die Höhenverstellung der Auflageeinrichtung bestimmungsgemäß in der Senkrechten wirken kann. Der Abstand zwischen der Spannflächenanlage, also der Anlage des Geländerpfostens an der einen oder an beiden Spannflächen und dem Spannelement
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wird dann zweckmäßigerweise derart bemessen, daß Geländerpfosten aller üblichen Größen einfügbar sind. Dabei können die Spannflächen selbstverständlich auch an besondere Formen von Geländerpfosten angepaßt sein.
Zweckmäßigerweise wird die Vorrichtung derart ausgestaltet, daß der waagerechte Abstand zwischen den feststehenden Spannflächen und der Bodenauflage der Auflageeinrichtung weniger als eine halbe Treppenbreite beträgt. Dies hat seinen Grund darin, daß sich die Bodenauflagen ungefähr in der Flucht des Geländers befinden müssen. Wird dann ein Geländerpfosten ungefähr in der Treppenmitte positioniert, so ist die Bodenauflage der Auflageeinrichtung auf dieser Treppenstufe noch gewährleistet.
Weiterhin kann vorgesehen sein, daß die Vorrichtung eine weitere Spannfläche aufweist, die durch das Spannelement gegen die mindestens eine Spannfläche bewegbar ist. Dabei kann es sich beispielsweise, wenn das Spannelement eine Spindel aufweist, um ein drehbar an der Spindelvorderseite gelagertes Spannstück handeln, das wie bei einer Schraubzwinge ausgestaltet ist. Für den Einsatz an Geländern mit fertigen, empfindlichen Oberflächen wird vorgeschlagen, daß die Spannflächen oberflächenschonende Beläge aufweisen.
Die Einspannvorrichtung kann auf verschiedenste Weise ausgebildet sein. Sie kann als Spannelement eine Spindel aufweisen oder das Spannelement kann als Kniehebelspannelement ausgebildet sein. Im letzteren Fall oder, um eine schnelle Veränderung der Einspannweite zu erzielen, kann vorgesehen sein, daß das Spannelement der Einspannvorrichtung zur Veränderung des Abstandes gegenüber der mindestens einen feststehenden Spannfläche verschiebbar und festlegbar angeordnet ist. Es kann sich dabei um einen festklemmbaren Schlitten oder um einen klemmbaren Hebel wie bei einer Schraubzwinge handeln.
Auch die höhenverstellbare Auflage kann auf verschiedenste Weise ausgebildet sein, vorzugsweise weist sie eine Stellschraube auf. Um ein Geländer auch mit einer Person aufstellen zu können, schlägt eine Weiterbildung vor, daß die höhenverstellbare Auflage
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mit einer so großflächigen und so schweren Bodenauflage ausstattbar ist, daß durch diese ein Geländer mittels mindestens zweier Vorrichtungen aufrecht stellbar ist. Dann ist es möglich, daß eine Person ein Geländer mit zwei der erfindungsgemäßen Vorrichtungen versieht, auf die Treppe stellt, an den richtigen Ort rückt, ausrichtet und montiert. Dabei muß die Bodenauflage natürlich so großflächig und schwer sein, daß sie ein Geländer auch dann halten kann, wenn es sich außerhalb der Kante der Wand befindet, welche den Gehweg oder die Treppe begrenzt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels erläutert. Auf weitere zweckmäßige Weiterbildungen wird verwiesen. Es zeigen
Fig.l
zwei erfindungsgemäße Vorrichtungen im Einsatz und
15 Fig. 2
eine erfindungsgemäße Vorrichtung von unten.
Fig. 1 zeigt zwei erfindungsgemäße Geländermontagevorrichtungen 1 im Einsatz. Beide Geländermontagevorrichtungen 1 sind identisch, die Bezugszeichen wurden auf beide Vorrichtungen 1 verteilt, um die Darstellung übersichtlicher zu gestalten. Die Geländermontagevorrichtungen 1 sind mit Einspannvorrichtungen 3 an den Geländerpfosten 9 eines Geländers 2 befestigt, indem die Geländerpfosten 9 durch ein Spannelement 6 gegen Spannflächen 5, 5' gedrückt sind. Das Spannelement 6 weist bei diesem Ausführungsbeispiel eine Spindel 14 auf, welche mittels eines Handhebels 24 dem Einspannen eines Geländerpfostens 9 dient.
25
Das Geländer 2 steht abgestützt durch die zwei Geländermontagevorrichtungen 1 auf einer Treppe 12, wobei dieser Abstützung höhenverstellbare Auflageeinrichtungen 4 dienen, die eine Stellschraube 15 aufweisen, welche ebenfalls mittels eines Handhebels 24 einstellbar ist. Diese Einstellung wird derart vorgenommen, daß das Geländer 2 seine Sollposition einnimmt. In dieser Sollposition befindet sich das Geländer 2 seitlich der Treppe 12, also ein geringes Stück außerhalb der Kante 23 zu einer Wand 22, um an
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dieser befestigt zu werden. Dazu dienen Befestigungsplatten 16, welche mit dem Geländerpfosten 9 verbunden sind und eine senkrechte Ausrichtung aufweisen, so daß sie mittels Löchern 17 an der Wand 22 befestigt werden können. Bei diesem Vorgang hält eine Person das Geländer 2, welches mittels der erfindungsgemäßen Geländermontagevorrichtungen 1 ausgerichtet ist und die andere Person nimmt die Befestigung der Befestigungsplatten 16 und damit des Geländers 2 vor.
Um einen Geländerpfosten 9 in der Mitte einer Treppenstufe befestigen zu können, ist zweckmäßigerweise der Abstand 10 zwischen der Spannflächenauflage 25 und der Bodenauflage 11 der höhenverstellbaren Auflageeinrichtung 4 derart bemessen, daß er geri nger als eine übliche Treppenbreite 13 ist. Diese und weitere Einzelheiten sind noch aus der Fig. 2 ersichtlich.
Fig. 2 zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung 1 von unten, also aus der Sicht der Treppe 12. Der Geländerpfosten 9 ist geschnitten dargestellt.
Die Geländermontagevorrichtung 1 besteht aus einer Grundplatte 18, auf der eine Gewindeplatte 19 für die Einspannvorrichtung 3 angeordnet ist und eine Gegenhai terung 21, welche die feststehenden winkelförmigen Spannflächen 5, 5' trägt. Das Spannelement 6 der Einspannvorrichtung 3 besteht aus einer Spindel 14, welche in der Gewindeplatte 19 verstellbar angeordnet ist und mittels eines Handhebels 24 betätigt wird. Am vorderen Ende der Spindel 14 befindet sich ein Spannstück 26, das drehbar auf der Spindel 14 angeordnet ist, ähnlich wie bei einer Schraubzwinge. Der Abstand 7 zwischen der Spannflächenanlage 25 eines Geländerpfostens 9 an den Spannflächen 5, 5' und dem Spannstück 26 in seiner am weitesten zurückgezogenen Position (gestrichelt dargestellt) muß derart bemessen sein, daß alle Geländerpfosten 9 üblicher Bauart in die Einspannvorrichtung 3 passen.
An der Grundplatte 18 ist auch eine Gewindeplatte 20 für die Auflageeinrichtung 4 angeordnet. Deren Höhenverstellbarkeit wird mittels einer Stellschraube 15 erzielt, welche vertikal und damit in einem Winkel von 90° zur Spindel 14 angeordnet ist. Von
dieser Stellschraube 15 ist hier die Vorderseite sichtbar, welche als Bodenauflage 11 dient. Zur Einstellung der richtigen Höhe mittels der Stellschraube 15 dient ebenfalls ein Handhebel 24. Auch bei dieser Figur ist nochmals der Abstand 10 eingezeichnet, der kleiner als eine halbe Treppenbreite 13 sein sollte, damit bei allen Durchmessern von Geländerpfosten 9 und bei allen Treppenbreiten 13 gewährleistet ist, daß die Geländerpfosten 1 in der Mitte einer Treppenstufe angeordnet werden können und dabei die Stellschraube 15 mit ihrer Bodenauflage 11 noch auf der Treppe 12 aufkommt. Dies ist deshalb erforderlich, da zu einem sicheren Halt des Geländers 2 auf der Treppe 12 die Bodenauflagen 11 in der Geländerflucht liegen müssen.
Das Ausführungsbeispiel ist selbstverständlich lediglich eine Ausgestaltungsmöglichkeit der erfinderischen Geländermontagevorrichtung 1. So kann eine Einspanneinrichtung 3 mit allen erdenklichen Spannelementen 6, beispielsweise einem Kniehebel spannelement ausgestattet sein. Auch alle Arten von Höhenverstellungen für die Auflageeinrichtung 4 sind denkbar. Weiterhin könnte die Bodenauflage 11 auch als großflächige schwere Bodenauflageplatte ausgebildet sein, die dem Geländer 2 mit zwei erfindungsgemäßen Einrichtungen 1 eine derartige Standfestigkeit verleiht, daß die Montage auch durch eine Person vorgenommen werden kann.
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Bezugszeichenliste
1 | Vorrichtung / Geländermontagevorrichtung |
2 | Geländer |
3 | Einspannvorrichtung |
4 | höhenverstellbare Auflageeinrichtung |
5, 5', 5" | Spannflächen |
5,5' | winkelförmige feststehende Spannflächen |
5" | bewegbare Spannfläche |
6 | Spannelement |
7 | Abstand (Spannflächenauflage - Spannelement) |
8 | Winkel |
9 | Geländerpfosten |
10 | waagerechter Abstand (Spannflächenauflage - Bodenauflage) |
11 | Bodenauflage |
12 | Treppe |
13 | Treppenbreite |
14 | Spindel der Einspannvorrichtung |
15 | Stellschraube der höhenverstellbaren Auflageeinrichtung |
16 | Befestigungsplatten für Treppengeländer |
17 | Löcher für Befestigungsschrauben |
18 | Grundplatte |
19 | Gewindeplatte der Einspannvorrichtung |
20 | Gewindeplatte der Auflageeinrichtung |
21 | Gegenhalterung der Einspannvorrichtung |
22 | Wand |
23 | Kante |
24 | Handhebel |
25 | Spannflächenanlage |
26 | Spannstück |
Claims (11)
1. Vorrichtung (1) für die Montage eines Geländers (2), dadurch gekennzeichnet, daß sie eine Einspannvorrichtung (3) zur Befestigung am Geländer (2) und eine höhenverstellbare Auflageeinrichtung (4) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannvorrichtung (3) mindestens eine feststehende Spannfläche (5, 5') und mindestens ein gegen diese wirkendes Spannelement (6) aufweist, wobei der Abstand (7) zwischen der Spannflächenanlage (25) und dem Spannelement (6) für die Einfügung üblicher Geländerbestandteile bemessen ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Spannflächen (5, 5') vorgesehen sind, die einen senkrecht verlaufenden Winkel (8) zur Einspannung eines Geländerpfostens (9) bilden.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der waagerechte Abstand (10) zwischen den feststehenden Spannflächen (5, 5') und der Bodenauflage (11) der Auflageeinrichtung (4) weniger als eine halbe Treppenbreite (13) beträgt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine weitere Spannfläche (5") aufweist, die durch das Spannelement (6) gegen die mindestens eine Spannfläche (5, 5') bewegbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Spannflächen (5, 5', 5") oberflächenschonende Beläge aufweisen.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannvorrichtung (3) als Spannelement (6) eine Spindel (14) aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einspannvorrichtung (3) als Spannelement (6) ein Kniehebelspannelement aufweist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Spannelement (6) der Einspannvorrichtung (3) zur Veränderung des Abstandes (7) gegenüber der mindestens einen feststehenden Spannfläche (5, 5') verschiebbar und festlegbar angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die höhenverstellbare Auflage (4) eine Stellschraube (15) aufweist.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die höhenverstellbare Auflage (4) mit einer so großflächigen und so schweren Bodenauflageplatte ausstattbar ist, daß durch diese ein Geländer (2) mittels mindestens zweier Vorrichtungen (1) aufrecht stellbar ist.
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DE20119699U DE20119699U1 (de) | 2001-12-05 | 2001-12-05 | Vorrichtung für die Montage eines Geländers |
Publications (1)
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