DE20102455U1 - Vorrichtung zur Befestigung eines Einbauelements in die Einbauöffnung einer Tragplatte - Google Patents
Vorrichtung zur Befestigung eines Einbauelements in die Einbauöffnung einer TragplatteInfo
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Description
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Unser Zeichen: 00400-01 Z/jf Neue deutsche Gebrauchsmusteranmeldung
„Vorrichtung zur Befestigung eines Einbauelements m die Einbauöffnung einer Tragplatte11
/Anmeldung vom 13. Februar 2001 Anm.: Rapid S.A.
•.&igr;*.:!. *\.* ·&idigr;· 00400-01 z/jf
Vorrichtung zur Befestigung eines Einbauelements in die Einbauöffnung einer Tragplatte.
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung für ein Einbauelement, das in die Einbauöffnung einer Tragplatte einsetzbar ist und mit seinem Rand auf deren Oberfläche aufliegt und daran durch mindestens eine Halteklammer befestigbar ist, die ein erstes Teil, dessen freies Ende am Einbauelement befestigbar ist, ein zweites, L-förmiges, eine Kralle bildendes Teil, dessen freies Ende an der Unterseite der Tragplatte unter Aufbringen eines Haltedrucks anlegbar ist, und eine Stellschraube besitzt.
Die bekannten Befestigungsvorrichtungen dieser Art haben den Nachteil, das ein verhältnismässig grosses, nicht ausreichend genau kontrollierbares Einschraubmoment notwendig ist, sodaß die Gefahr besteht, daß bei zu grossem Einschraubmoment Beschädigungen, z.B. durchgezogene Schweißpunkte, durch die die Halteklammer am Einbauelement befestigt ist, auftreten können.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Befestigungsvorrichtung der vorgenannten Art zu schaffen, die den vorgenannten Mangel nicht aufweist.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die Schraube sich mit ihrem Kopf auf dem die Tragplatte untergreifenden Schenkel des L-förmigen Teils abstützt, und die Aufnahmeöffnung der Schraube sich im genannten ersten Teil befindet und auf der von der Tragplatte abgewandten Seite offen ist, sodaß sich die Schraube bei einem Einschraubmoment oberhalb eines vorbestimmten Wertes zur Vermeidung eines weiteren Anstiegs der Zugkraft zwischen den zwei Bauteilen aus seiner zur Aufnahmeöffnung axialen Stellung zur offenen Seite der Öffnung hin neigt.
Gemäß einem Merkmal der Erfindung sind der erste Teil und der zweite Teil als unabhängige Bauteile ausgebildet, ist der nicht freie Schenkel des L-förmigen zweiten Teils in seiner Längsrichtung im ersten Bauteil im wesentlichen parallel zur Achse der Aufhahmeöffhung der Schraube verschiebbar und dringt beim Anziehen der Schraube in das erste Teil ein.
Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung besitzt die Aufnahmeöffnung auf seiner von der Tragplatte abgewandten Seite einen sich parallel zu seiner Achse erstreckenden Schlitz.
Die Erfindung wird im folgenden unter Bezugnahme auf beigefügte Zeichnungen näher beschrieben.
Die Figur 1 zeigt in einer axialen Schnittansicht eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung für ein in die Einbauöffnung einer Tragplatte einsetzbares Einbauelement;
Die Figur 2 ist eine Perspektivansicht der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung.
Die Figur 3 zeigt die Befestigungsvorrichtung gemäß der Figur 2 in explodierter Form.
Die Figur 1 zeigt eine erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung mit der Bezugszahl 1, die zur Befestigung eines Einbauelements 2, wie einer Spüle oder einer Herdmulde, in der Einbauöffnung 3 einer Tragplatte 4 dient.
Die erfindungsgemäße Befestigungsvorrichtung besitzt einen im wesentlichen L-förmigen, eine Kralle bildenden unteren Teil 6, der als unabhängiges Bauteil ausgeführt ist und in einem oberen, an dem Einbauelement befestigbaren Teil 7 in Richtung der Dicke der Tragplatte verschiebbar ist, sodaß die Gesamthöhe L der Befestigungsvorrichtung einstellbar ist. Die Befestigung des Einbauelements 2 an der Tragplatte erfolgt durch eine Stellschraube 9, die zur Einstellung der Höhe L dient. Der untere als Kralle ausgeführte Teil 6 untergreift mit seinem freien Schenkel 10 in seiner Befestigungsstellung die Tragplatte 4 und liegt mit seinem freien Ende, das mit Zähnen 11 versehen ist, an der Unterseite 13 der Tragplatte mit einem durch die Schraube 9 einstellbaren Anlagedruck an. Der andere Schenkel 15 der Kralle 6 ist U-förmig ausgebildet und besitzt an den freien Enden einander zugewandte Vorsprünge 16, die in Führungsnuten in dem oberen Teil 7 eingreifen und die Bewegung der Kralle 6 in diesem Teil erlauben. Die Kralle 6 ist im Bereich ihres Winkels in 18 nach aussen ausgebuchtet.
Der freie Schenkel 10 der Kralle 6 ist in seiner Längsrichtung S-förmig profiliert, wobei der untere Bereich 20 des S die Zähne 11 trägt und der obere Bereich 21 des S in die Auswölbung 18 übergeht. Der Schenkel 12 besitzt ein sich in seiner Längsrichtung in beiden Bereichen 20 und 21 erstreckendes Langloch 24. Wie die Figur 2 zeigt, durchdringt die Schraube 9 dieses Langloch und stützt sich mit ihrem Kopf 25 an der Aussenfläche des Schenkels 10 ab.
Der obere Teil 7 der Befestigungsvorrichtung besteht aus zwei Bauelementen, einem ersten Bauelement 27 und einem zweiten Bauelement 28. Das Bauelement 27 besitzt ein Winkelprofil und ist mit seinem einen Schenkel 29 an dem Einbauelement befestigbar. Sein andere Schenkel 30 ist mit dem Element 28 verbindbar und greift zu diesem Zweck in eine entsprechende, als Spalt ausgebildete Aufnahme 31 dieses Elements ein.
Das Bauelement 28 besitzt eine sich im wesentlichen in Richtung der Dicke der Tragplatte 4 ausgerichtete ebene Fläche 33, an der ein Vorsprung 34 angeformt ist, in dem eine Aufnahmeöffnung 35 für die Schraube 9 ausgebildet ist. Diese Aufnahmeöffnung erstreckt sich in Richtung der Dicke der Tragplatte und dient zum Einschrauben der Schraube 9. Sie ist mit einem entsprechenden Innengewinde reduzierter Höhe versehen. Die Aufnahmeöffnung 35 ist nach hinten durch einen Spalt 36 offen, d.h. in der von der Tragplatte abgewandten Richtung. Im dargestellten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung besitzt die Aufnahme einen U-förmigen Querschnitt. An den seitlichen Aussenflächen des angeformten Vorsprungs 34 sind die Führungen 37 für die Kralle 6 zwischen der Fläche 33 des Elements 28 und seitlich abstehenden Rippen 38 gebildet. Die Breite der Führungen nimmt in der Einschraubrichtung der Schraube 9 ab. Die Ebene 33, die eine Seite der Führungen bildet, ist um einen kleinen Winkel zur Achse der Aufnahme 35 geneigt. Vom unteren Ende des Vorsprungs 34 stehen beiderseitig der Aufnahmeöffnung 35 zwei elastisch verformbare Bögen 40 ab, deren Form der Auswölbung 18 der Kralle 6 entsprechen und die in der Befestigungsstellung der Vorrichtung sich an die Innenfläche dieser Auswölbung anlegen.
Zur Vervollkommnung der Schreibung ist noch hinzuzufügen, daß der Schenkel 30 des Teils 27 in der spaltförmigen Aufnahme 31 des Teils 28 verrastbar ist. Zu diesem Zweck besitzt der Schenkel 30 einen Absatz 42, der eine Zunge 43 in dem Spalt hintergreift.
Soll mit Hilfe der erfindungsgemäßen Befestigungsvorrichtung ein Einbauelement 2 in der Aufnahmeöffnung 3 der Tragplatte 4 befestigt werden, dann wird das an dem Einbauelement befestigte Teil 27 mit seinem Schenkel 30 in den Aufnahmespalt 31 des Teils 28 eingeführt und verrastet. Die Kralle 6 wird dann an dem Teil 28 angebracht, was durch Einsetzen der Führungsvorsprünge 16 in die seitlichen Führungen 37 des Teils 28 geschieht. Die Kralle 6 ist somit in Richtung der Dicke der Tragplatte verschiebbar. Dann wird die Schraube 9 durch das Langloch 24 von unten durchgesteckt und in die Aufnahmeöffhung 35 des Teils 28 eingeschraubt. Die Kralle 6 befindet sich dabei in ihrer auf der Figur 1 dargestellten Arbeitsstellung, in der der Schenkel 10 die Tragplatte 4 untergreifit. Beim Einschrauben ist durch die nach hinten offene Aumahmeöffhung 35 ein sehr genaues, niedriges Einschraubmoment gewährleistet. Wird die Kraft zu hoch, dann neigt sich die Schraube in Richtung des Pfeils F und ein Ansteigen der Zugkraft in der Befestigungsvorrichtung des Bauteils wird verhindert, ohne daß die Verschraubung sich sofort löst. Beschädigungen, z.B. durchgezogenen Schweißpunkten zur Befestigung des Teils 27 an dem Einbauteil werden dadurch vermieden. Toleranzen der Schraube und der Bauteile der Befestigungsvorrichtung sind verhältnismässig leicht auszugleichen, da durch Öffnen des Spalts 36, durch den die Aufnahmeöffhung nach aussen offen ist, sich die Kräfte langsamer verändern als dies der Fall sein würde bei einer geschlossenen Aufnahmevorrichtung.
Hinzuzufügen ist, daß die Kralle 6 vorzugsweise als metallisches Teil ausgebildet ist, während das Teil 28, in dem die Kralle geführt ist, im allgemeinen aus Kunststoff besteht. Das Befestigungselement 27 ist in vorteilhafter Weise aus Metall gefertigt, was eine Befestigung an einem metallischen Einbauteil durch Punktschweissen erlaubt.
Claims (8)
1. Befestigungsvorrichtung für ein Einbauelement, das in die Einbauöffnung einer Tragplatte einsetzbar ist und mit seinem Rand auf deren Oberfläche aufliegt, mit einem ersten Teil, dessen freies Ende an einem Bauelement befestigbar ist, einem zweiten, L-förmigen, eine Kralle bildenden Teil, dessen freies Ende an der Unterseite der Tragplatte unter Aufbringen eines Haltedrucks anlegbar ist und einer Stellschraube zur Einstellung des Anlagedrucks, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraube (9) sich mit ihrem Kopf (25) auf dem die Tragplatte (4) untergreifenden Schenkel (10) des krallenförmigen Teils (6) abstützt, und die Aufnahmeöffnung (35) der Schraube (9) sich im genannten ersten Teil (7) befindet und auf der von der Tragplatte (4) abgewandten Seite (in 36) offen ist, sodaß sich die Schraube (9) bei einem Schraubmoment oberhalb eines vorbestimmten Wertes aus seiner zur Aufnahmeöffnung axialen Stellung zur offenen Seite (36) hin neigt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das erste krallenförmige Teil (6) und das zweite an dem Einbauelement befestigbare Teil (7) unabhängige Bauteile sind, daß der nicht freie Schenkel (15) des Krallenteils (6) in seine Längsrichtung im ersten Teil (7) parallel zur Achse der Aufnahmeöffnung (35) der Schraube (9) verschiebbar ist und beim Anziehen der Schraube (9) in das Befestigungsteil (7) eindringt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (35) durch einen parallel zu ihre Achse verlaufenden Spalt (36) auf der von der Tragplatte (4) abgewandten Seite nach hinten offen ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeöffnung (35) einen U-förmigen Querschnitt besitzt und Gewindegänge reduzierter Höhe besitzt.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Befestigungsteil (7) aus einem am Einbauelement (2) befestigbaren Element (27) und einem mit der Kralle (6) verbindbaren Element (28) besteht, das die genannte Aufnahmeöffnung (35) der Schraube (9) und Führungsnuten (37) für die Bewegung der Kralle (6) besitzt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das mit der Kralle (6) verbindbare Element (21) einen im wesentlichen flachen mittleren Bereich besitzt, an dessen Aussenfläche (33) ein die Aufnahmeöffnung (35) aufweisender Vorsprung angeformt ist, und dessen zur Tragplatte gerichtete Fläche die Aufnahme für das Befestigungsteil trägt.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht die Tragplatte untergreifende Schenkel (15) der Kralle (6) U-förmig ausgebildet ist und seitliche Vorsprünge (16) aufweist, die in die Führungen (37) eingreifen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die L-förmige Kralle in ihrem Winkelbereich nach aussen ausgebuchtet ist.
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-
2001
- 2001-02-13 DE DE20102455U patent/DE20102455U1/de not_active Expired - Lifetime
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