DE20018772U1 - Aufbißschiene zur Verhinderung von Schnarchen sowie von obstruktiver Schlafapnoe - Google Patents
Aufbißschiene zur Verhinderung von Schnarchen sowie von obstruktiver SchlafapnoeInfo
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Description
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Aufbißschiene zur Verhinderung von Schnarchen
sowie von obstruktiver Schlafapnoe
&igr;
Die Erfindung betrifft eine Aufbißschiene zur Verhinderung von Schnarchen
Die Erfindung betrifft eine Aufbißschiene zur Verhinderung von Schnarchen
sowie von obstruktiver Schlafapnoe.
Schnarchen &iacgr; kann ein Symptom sein für nächtliche Atemstillstände, die schwerwiegende gesundheitliche Komplikationen, wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen nach sich ziehen können. Durch das US-PS 5,462,066 ist eine derartige zahnspangenartige Aufbißschiene zur Verhinderung des
g* Schnarchens bekannt geworden, welche dazu dient, den Unterkiefer
geringfügig nach vorne zu verschieben, weil in dieser Stellung des Unterkiefers die Atemwege weiter geöffnet werden, so dass der Patient freier atmen kann, ohne zu schnarchen.
Diese bekannte Aufbißschiene in Form eines zahnspangenartigen Mundstücks besteht aus einem thermoplastischen Material mit zwei Bißrillen, welches mit Erwärmung formbar wird. Der Patient nimmt das erwärmte, noch nicht angepasste Mundstück in den Mund, um dann in den formbaren Kunststoff die Zähne des Unter- sowie des Oberkiefers in die entsprechende untere sowie obere Bißrille hineinzudrücken und durch Aufbeißen auf die Bißplatten der Bißrillen anzupassen. Dabei kühlt der Kunststoff ab und gewinnt seine feste Elastizität zurück, wonach nunmehr das Mundstück an den Patienten angepasst ist. Beim Anpassungsvorgang muß darauf geachtet werden, den Unterkiefer etwas nach vorne zu verschieben. Die bekannte Aufbißschiene besitzt den Nachteil, das dieselbe im Bereich der übereinanderliegenden Bißrillen zu dünn ausgeführt ist, so dass ein Durchbeißen der Bißplatte nach häufigem Benutzen möglich ist. Des weiteren besitzt die bekannte Aufbißschiene keine Notatemluftöffnung, so dass bei Schlafapnoe in Extremfällen sogar eine lebensgefährliche Situation entstehen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Aufbißschiene zur Verhinderung von Schnarchen sowie von obstruktiver Schlafapnoe zu schaffen, welche gegenüber dem Stand der Technik verbessert ist und
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insbesondere von der noch nicht angepassten Form ausgehend eine einfache höchst individuelle Anpassung an das Desmodont des Patienten ermöglicht, wobei sowohl die Lebensdauer als auch die Sicherheit der Aufbißschiene verbessert sein soll.
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Gelöst wird die Aufgabe durch eine Aufbißschiene zur Verhinderung von Schnarchen sowie von obstruktiver Schlafapnoe, bestehend aus einem Material aus thermoplastischen Kunststoffgemisch, wobei die Aufbißschiene zahnspangenartig dem menschlichen Ober- und Unterkiefer nachgeformt ist und in das Material der Aufbißschiene zur Aufnahme der. Zähne eine
. -^* Oberkieferbißrille und eine Unterkieferbißrille eingeformt ist, wobei das
Kunststoffgemisch aus einer Mischung von zwei > thermoplastischen Kopolymeren im Verhältnis von 1:1 oder mehr oder weniger 1:1 besteht, welche beide ihrerseits aus Polyethylen und Polyvinylacetat bestehen, und der Gehalt an Vinylacetat zwischen 25 bis 33 Gewichtsprozent beträgt und die Erweichungstemperatur des einen Kopolymers bei 40 Grad Celsius und die des anderen bei 46 Grad Celsius gewählt ist, so dass die Erweichungstemperatur des Kunststoffgemisches zwischen 43 bis 45 Grad Celsius, vorzugsweise bei 44 Grad Celsius liegt.
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In einer weiteren vorteilhaften, Ausgestaltung der Aufbißschiene weist diese im Frontbereich ein schlitzförmiges Luftloch zur Sicherstellung einer Notatmung auf, welches die Aufbißschiene vollständig bis in den Mundhöhlenbereich durchsetzt.
■ . . .
In einer weiteren Ausgestaltung der Aufbißschiene beträgt die Dicke der Bißplatte zwischen dem Boden der Oberkieferbißrille und dem Boden der Unterkieferbißrille zwischen 5 bis 7 mm, vorzugsweise 6 mm. Diese Dicke der horizontalen Bißplatte kann vorzugsweise durchgehend gleichbleibend außerhalb des Bereichs des Luftloches sein.
Aufgrund der Verdickung der horizontalen Bißplatte wird zum einen eine bessere, nämlich tiefere Kieferimpression, erreicht, zum anderen wird dadurch die Stabilität der Aufbißschiene ohne Verlust an Tragekomfort
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erhöht. Die Erhöhung der Stabilität wird auch zusätzlich durch eine höhere Erweichungstemperatur der Kopolymerenmischung erreicht. Dadurch wird die Lebensdauer der Aufbißschiene, insbesondere bei Patienten mit nächtlichem Zähneknirschen, entscheidend verlängert.
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In einer weiteren Ausgestaltung der Aufbißschiene weist dieselbe im Bereich
■■ um das schlitzförmige Luftloch eine Verdickung wenigstens der horizontalen Bißplatte der Oberkieferbißrille auf. Vorzugsweise weist auch die horizontale Bißplatte der Unterkieferbißrille um das schlitzförmige Luftloch eine ebensolche Verdickung auf. Dadurch ist ein Durchbeißen der Aufbißschiene im Bereich des schlitzförmigen Luftloches, wo ja eine Materialschwächung vorliegt praktisch nicht mehr möglich. Diese Verdickung der Bißplatte im Bereich um das schlitzförmige Luftloch herum gegenüber dem Bereich außerhalb des Luftloches beträgt vorzugsweise cirka lmm.
Um das Luftloch herum ist die horizontale Bißplatte auf der Unterseite bzw. auf der dem Unterkiefer zugewandten Seite um je ca. 1 mm verdickt, um im Frontbereich auch eine Impression der Schneidezähne zu erreichen.
Des weiteren ist der erfindungsgemäßen Aufbißschiene ein Modellierungsstreifen beigelegt, um beispielsweise durch den Zahnarzt bei einem Molarendeckbiß den Hohlraum zwischen den Backenzähnen von Unter- und Oberkiefer individuell ausgleichen zu lassen.
In einer weiteren Ausgestaltung der Aufbißschiene ist die Geometrie der Front- und Seitenflächen zur Erhöhung des Tragekomforts abgeflacht, wobei die Abflachungen auf beiden Seiten zu den Enden der Aufbißschiene hin verlaufen.
Die erfindungsgemäße Aufbißschiene besitzt den Vorteil, dass die Progenierung des Unterkiefers grundsätzlich durch eine gleichmäßige Impression sämtlicher Zähne erreicht wird. Des weiteren besitzt die Aufbißschiene den Vorteil, dass sie unkompliziert innerhalb weniger Minuten durch jedermann angepasst werden kann, falls der Modellierungsstreifen
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nicht benötigt wird. Aus diesem Grund genügt auch eine Standardschiene passend für fast sämtliche Kieferformationen. Des weiteren ist in höchst vorteilhafter Weise eine individuelle Einstellung des Unterkiefervorschubs möglich.
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Ein Beispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und anschließend beschrieben, wobei zeigen:
Figur 1 eine perspektivische Ansicht von schräg oben und hinten der
. Aufbißschiene zur Darstellung der Oberkieferbißrille
. Aufbißschiene zur Darstellung der Oberkieferbißrille
Figur 2 eine perspektivische Ansicht von vorn oben der Aufbißschiene zur
Darstellung der Frontansicht
Figur 3 eine Aufsicht von unten auf die Aufbißschiene zur Darstellung der
Figur 3 eine Aufsicht von unten auf die Aufbißschiene zur Darstellung der
Unterkieferbißrille
Figur 4 eine schematische Schnittansicht durch die Aufbißschiene der Figur 1 zur Darstellung der Verdickungen der horizontalen Bißplatte der
Unterkiefer- sowie der Oberkieferbißrille und
Figur 5 eine Ansicht von vorne zur Darstellung des schlitzförmigen Luftloches
sowie der Verdickung der horizontalen Bißplatte der Oberkieferbißrille
sowie der Verdickung der horizontalen Bißplatte der
Unterkieferbißrille.
sowie der Verdickung der horizontalen Bißplatte der Oberkieferbißrille
sowie der Verdickung der horizontalen Bißplatte der
Unterkieferbißrille.
Ein Beispiel einer Aufbißschiene gemäß der Erfindung zur Verhinderung von Schnarchen sowie von obstruktiver Schlafapnoe ist in Figur 1 abgebildet, wobei die Aufbißschiene aus einem Gemisch zweier thermoplastischer Kopolymere besteht. Jedes Kopolymer besteht seinerseits aus einem Gemisch von Polyethylen und Polyvinylacetat. Zur Herstellung der Aufbißschiene werden 50 Gewichtsprozent des ersten thermoplastischen Kopolymers sowie 50 Gewichtsprozent des zweiten thermoplastischen Kopolymers, welche beispielsweise beide in Granulatform vorliegen, gemischt.
Um eine Erweichungstemperatur des resultierenden Kopolymen zu erreichen, die über der körpereigenen Temperatur liegt, jedoch ohne das Mundgewebe zu verbrennen, muß der Vinylacetatgehalt in den beiden thermoplastischen Kopolymeren zwischen 25 und 33 Gewichtsprozent liegen. Die Erweichungs-
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temperatur des ersten Kopolymers ist so gewählt, dass sie bei 40 C° liegt, die Erweichungstemperatur des zweiten Kopolymers ist derart gewählt, dass sie bei 46 C° liegt.
Wenn nunmehr die beiden Kopolymere im Mischbehälter der Spritzgussmaschiene im Gewichtsverhältnis 1:1 oder nahezu 1:1 bzw. mehr oder weniger 1:1 gemischt werden, so liegt die resultierende Erweichungstemperatur der endgültigen Mischung bz. der Aufbißschiene zwischen 43 bis 46 C°, vorzugsweise bei 44 Grad Celsius.
Die Aufbißschiene 1 der Figuren besteht aus einem zahnspangenförmigen Körper, welcher entsprechend dem menschlichen Ober- und Unterkiefer gekrümmt ist. Die Aufbißschiene 1 besteht aus einem Material aus thermoplastischen Kunststoffgemisch, wobei die Aufbißschiene 1 zahnspangenartig dem menschlichen Ober- und Unterkiefer nachgeformt ist und in das Material der Aufbißschiene 1 im noch nicht angepassten Zustand zur Aufnahme der Zähne eine Oberkieferbißrille 3 und eine Unterkieferbißrille 6, Figur 3, eingeformt ist. Die Aufbißschiene 1 weist eine nach außen gewandte Frontseite 2 sowie eine nach innen, der Zunge zugewandte Rückseite 4 auf. Die Aufbißschiene 1 läuft nach hinten, das ist zum Inneren der Mundhöhle, abgeflacht aus und besitzt linksseitige innere und äußere Seitenflächen 9, 10 sowie rechtsseitige innere und äußere Seitenflächen 11, 12, welche in ihrer Dicke abnehmen, wie es den Figuren 1 und 2 zu entnehmen ist. Die Frontseite 2 besitzt im oberen Bereich eine Einbuchtung 13 für den oberen Lippenbändchenbereich. In der Mitte wird die Aufbißschiene 1, ausgehend von der Frontseite 2 bis zur Rückseite 4, durch ein waagrecht verlaufendes, schlitzförmiges Luftloch 5 durchsetzt, welches somit die horizontal verlaufende Bißplatte 14, begrenzt durch den Boden der Oberkieferbißrille 3 und den Boden der Unterkieferbißrille 6, durchsetzt, wobei sich das schlitzförmige Luftloch im Bereich der Schneidezähne befindet.
Aus den Figuren 4 und 5 ist zu erkennen, dass die horizontale Bißplatte 14 der Oberkieferbißrille 3 im Bereich des Luftloches 5 eine Verdickung 7 von ca. lmm aufweist; ebenso weist die horizontale Bißplatte der Unterkieferbißrille
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im Bereich des Luftloches 5 eine Verdickung 8 von ca. lmm auf, wie es insbesondere der Figur 5 zu entnehmen ist. Auf diese Weise wird im Bereich des schlitzförmigen Luftloches 5 die Materialwandung sowohl der Bißplatte 14 der Oberkieferbißrille wie auch die Materialwandung der Bißplatte 14 der Unterkieferbißrille im Bereich des schlitzförmigen Luftloches verdickt und verstärkt.
Des weiteren ist es möglich, die erfindungsgemäße Aufbißschiene in mehrfachen Erweichungs- und Abkühlungsvorgängen mehrfach anzupassen, falls die optimale Kieferposition beim ersten Anpassungsvorgang nicht erreicht wird.
Des Weiteren ist den Figuren 1 und 4 zu entnehmen, das die Geometrie der Frontseite 2 hin zu den Seitenflächen 9, 10, 11 und 12 sowie diese Seitenflächen selbst abgeflacht sind. Die Abflachung ist dabei mehr oder weniger geradlinig bzw. kontinuierlich abfallen zu den Enden der Aufbißschiene ausgebildet und dem Kieferverlauf angepasst. Auf diese Weise wird eine Verbesserung des Tragekomforts der Aufbißschiene erreicht.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Aufbißschiene besteht darin, dass diese in weitaus den meisten Fällen keine Anpassung durch Schneiden von Material der Seitenflächen 9, 10, 11 und 12 oder der Frontfläche 2 benötigt. Die Aufbißschiene ist als Standardschiene ausgeführt, welche für fast sämtliche Kieferformationen passt und deshalb in aller Regel keinen individuellen Zuschnitt benötigt.
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Liste der Bezugszeichen:
1 Aufbißschiene
2 Frontseite
3 Oberkieferbißrille
4 Rückseite
5 schlitzförmiges Luftloch
6 Unterkieferbißrille
7 Verdickung der horizontalen Bißplatte der Oberkieferbißrille 8 Verdickung der horizontalen Bißplatte der Unterkieferbißrille
9,10 linksseitige Seitenflächen im molaren Bereich
11, 12 '■ rechtsseitige Seitenflächen im molaren Bereich
13 Einbuchtung
14 Materialwandung 15
Claims (8)
1. Aufbißschiene (1) zur Verhinderung von Schnarchen sowie von obstruktiver Schlafapnoe, bestehend aus einem Material aus thermoplastischen Kunststoffgemisch, wobei die Aufbißschiene (1) zahnspangenartig dem menschlichen Ober- und Unterkiefer nachgeformt ist und in das Material der Aufbißschiene (1) zur Aufnahme der Zähne eine Oberkieferbißrille (3) und eine Unterkieferbißrille (6) eingeformt ist, wobei das Kunststoffgemisch aus einer Mischung von zwei thermoplastischen Kopolymeren im Verhältnis von 1 : 1 oder mehr oder weniger 1 : 1 besteht, welche beide ihrerseits aus Polyethylen und Polyvinylacetat bestehen, und der Gehalt an Vinylacetat zwischen 25 bis 33 Gewichtsprozent beträgt und die Erweichungstemperatur des einen Kopolymers bei 40 Grad Celsius und die des anderen bei 46 Grad Celsius gewählt ist, so dass die Erweichungstemperatur des Kunststoffgemisches zwischen 43 bis 45 Grad Celsius, vorzugsweise bei 44 Grad Celsius liegt.
2. Aufbißschiene nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieselbe im Frontbereich ein schlitzförmiges Luftloch (5) zur Sicherstellung einer Notatmung aufweist, welches die Aufbißschiene (1) vollständig bis in den Mundhöhlenbereich durchsetzt.
3. Aufbißschiene nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Dicke der horizontalen Bißplatte (14), zwischen dem Boden der Oberkieferbißrille (3) und dem Boden der Unterkieferbißrille (6), zwischen 5 bis 7 mm, vorzugsweise 6 mm, beträgt.
4. Aufbißschiene nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass dieselbe im Bereich um das schlitzförmige Luftloch (5) herum eine Verdickung (7, 8) wenigstens der horizontalen Bißplatte (14) der Oberkieferbißrille (3) aufweist.
5. Aufbißschiene nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass dieselbe auch eine Verdickung (7, 8) der horizontalen Bißplatte (14) der Unterkieferbißrille (6) im Bereich um das schlitzförmige Luftloch (5) herum aufweist.
6. Aufbißschiene nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verdickung (7, 8) der Bißplatte (14) im Bereich um das schlitzförmige Luftloch (5) herum gegenüber dem Bereich außerhalb des Luftloches (5) cirka 1 mm beträgt.
7. Aufbißschiene nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Geometrie der Front- und Seitenflächen (9, 10, 11, 12) zur Erhöhung des Tragekomforts abgeflacht zu den Enden der Aufbißschiene (1) hin verläuft.
8. Aufbißschiene nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zu dieser ein Modellierungsstreifen zum Nachmodellieren von Kunststoffmaterial beigelegt ist.
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Cited By (3)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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EP1203570A2 (de) * | 2000-11-03 | 2002-05-08 | Winfried Dr. Toussaint | Aufbissschiene zur Verhinderung von Schnarchen und von obstruktiver Schlafapnoe sowie zur künstlichen Beatmung |
FR2918264A1 (fr) * | 2007-07-06 | 2009-01-09 | Claude Chauchard | "dispositif anti-ronflement" |
ITBO20110548A1 (it) * | 2011-09-27 | 2013-03-28 | Paolo Fermani | Mascherina "bite" |
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2000
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EP1203570A3 (de) * | 2000-11-03 | 2002-08-21 | Winfried Dr. Toussaint | Aufbissschiene zur Verhinderung von Schnarchen und von obstruktiver Schlafapnoe sowie zur künstlichen Beatmung |
FR2918264A1 (fr) * | 2007-07-06 | 2009-01-09 | Claude Chauchard | "dispositif anti-ronflement" |
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