DE2055654A1 - Packung - Google Patents
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Description
DR1-ING1VONKREISLEr ORBING. SCHÖNWALD
DRl-ING. TH. MEYER DR. FUES DIPL-CHEM. ALEK VON KREISLER
DIPL-CHEM. CAROLA KELLER DR.-ING. KLOPSCH
1 1. NOV. »70
Sch-DB/ls
Deknatel Inc.
Queens Village, Long Island, New York (U.S.A.)
Packung
Die Erfindung betrifft Packungen, und zwar insbesondere
solche Packungen, die aus zwei an ihren Rändern verbundenen Schichten bestehen, zwischen denen eine Tasche zur
Aufnahme eines Gegenstandes, z.B. von Naht- oder Verbandsmaterial,
Nadeln, Binden, Tabletten oder dgl., gebildet ist. Bei derartigen Packungen kommt es darauf an,,
daß sie sich zur Entnahme der verpackten Gegenäbände leicht
öffnen lassen.
Is ist bereits bekannt, Packungen aus zwei aufeinanderliegenden,
an ihren Rändern miteinander verbundenen Schichten herzustelJsi, wobei die Schichten entweder duroh
Faltung einer einzigen Follenlage oder durch zwei gesonderte ^ollenlagen entstehen können. Derartige Packungen
sind weit verbreitet, insbesondere für kleine oder flache
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Gegenstände, wie medizinisches Verbands- oder Bindenmaterial, Längen von Nahtmaterial, Tabletten und dgl..
Die meisten dieser Packungen besitzen Mittel zu ihrer öffnung, damit der verpackte Gegenstand entnommen werden
kann. Hierfür werden bisher Bänder, Zugstreifen, Perforationen, Einkerbungen und dgl. benutzt, denen der
Nachteil gemeinsam ist, daß man sie suchen muß, wozu die Betrachtung der Packung bzw. ihre Ausrichtung in
eine bestimmte Lage erforderlich ist.
Zweck der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer
Packung der genannten Art, die sich leicht öffnen läßt, ohne betrachtet bzw. hin und her gewendet werden zu
müssen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eine Packung aus einer ersten und einr auf dieser liegenden
im wesentlichen gleich großen zweiten Schicht besteht, die an ihren Rändern miteinander zur Bildung einer
abgeschlossenen Tasche zur Aufnahme eines Gegenstandes verbunden sind, daß die Packung wenigstens einen aus
den Rändern der ersten und zweiten Schicht gebildeten Rand aufweist, in dem mehrere Anreißzonen (Trennstellen)
vorgesehen sind, und daß sich in dem Material jedes Packungsrandes, der hinsichtlich seiner Gestalt und
Länge im wesentlichen dem erwähnten Rand entspricht, mehrere Anreißzonen befinden. Durch die Anbringung mehrerer
Anreißzonen längs des einen Randes ist es einfach, den Rand zur öffnung richtig zu halten, weil es unnötig
ist j eine einzige genaue Stelle zum öffnen der
Packung ausfindig zu machen. Die Packung braucht nicht betrachtet zu werden, weil mehrere Anreißzonen auf
jedem Rand der Packung oder wenigstens auf denjenigen Rändern vorgesehen sein können, die in Länge und Gestalt
dem mit den Anreißzonen ausgestatteten Rand entsprechen.
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In jedem Falle ist es überflüssig, zur Ermittlung eines
Anreißrandes auf die Packung zu sehen - eine geringfügige Ausrichtung der Packung genügt.
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Die Erfindung wird anhand in der Zeichnung schematise!!
dargestellter Beispiele näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schaubildliche Ansicht einer erfindungsgemäßen Packung;
Fig. 2 einen schematisierten Querschnitt der Packung nach Fig. Ij
Fig. 3 einen vergrößerten Querschnitt einer in der Packung nach Fig. 1 enthaltenen Nahtmaterialpackung und
Fig. 4 bis 7 schematische Ansichten mehrerer Packungen unterschiedlicher Gestaltungen.
Gemäß Fig. 1 und 2 besteht eine erfindungsgemäße Packung aus einer ersten mehreckigen Schicht 1 und einer mit
dieser verbundenen zweiten mehreckigen Schicht 2 gleicher Größe. Die Packung kann durch haftfeste Randverbindung,
zweier separater Schichten (s. Zeichnung), aus einer einzigen gefalteten Schicht oder aus schlauchförmigem
Material gebildet sein. In jedem Falle sind die Schichten an ihren Rändern miteinander verbunden und bilden
einen abgeschlossenen Raum 3 zur Aufnahme eines Gegenstandes 4, der in einen Papierumschlag 6 eingepacktes
Nahtmaterial 5 sein kann, wobei der Umschlag Kennzeichnungsangaben trägt, die durch eine transparente Wand der
Packung sichtbar sind. Selbstverständlich ist die Wand der Packung nicht notwendigerweise transparent und kann
unabhängig von ihrer diesbezüglichen Beschaffenheit mit Kennzeichnungsangaben versehen werden. Ein Rand 8
der Packung ist mit mehreren Anreißzonen 9 versehen, die im dargestellten Falle aus Schlitzen bestehen, die
durch die Schichten 2 und 1 hindurchgehen und von der äußeren Packungskante zu der abgeschlossenen Tasche 3
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verlaufen. Ein zweiter Rand 8a von etwa gleicher Länge und Gestalt ist ebenfalls mit mehreren ähnlichen Schlitzen
9a ausgestattet. Die Packung läßt sich ohne hinzusehen öffnen und auch zeitraubende Drehungen der Packung zur
Ermittlung der Anreißzonen, z.B. eines Ausschnittes, entfallen. Man ergreift die Packung einfach und erkennt dabei
zwangsläufig eine kurze oder eine lange Kante. Ein Benutzer derartiger Packungen weiß dann, daß sich die
Anreißzonen 9 an dieser kurzen Kante befinden. Da an den
Rändern mehrere Anreißzonen vorgesehen sind, läßt sich eine solche leicht und schnell feststellen, ohne daß ein
Blick auf die Packung geworfen zu werden braucht. Eine Vereinfachung 1st noch dadurch gegeben, daß jede Anreißzone
aus einer Anzahl von Trennlinien besteht.
Die Anreißzonen 9 sind an dem-einen Rand 8 der Packung
und an jedem beliebigen anderen Rand im wesentlichen gleicher Länge und Porm derart vorgesehen, daß der Inhalt
nach der Öffnung der Packung freiliegt und leicht entnommen werden kann. Zu diesem Zweck sind die Anreißzonen
an dem Rand so angeordnet, daß der Riß in Richtung der Tasche 3 verläuft und dieseji so weit öffent,
daß ein oder mehrere verpackte Gegenstände ohne Schwierigkeiten entnommen werden können. Wenn die Packung durch
Verkleben zweier Schichten gebildet wird (Fig. 1 und 2), verläuft häufig längs der Packungsseiten ein Verschlußrand
10, durch den die Gefahr besteht, daß eine Anreißzone im Bereich 11 der Kante 8 oberhalb des Verschlußrandes
10 das Eindringen des Risses in die Tasche 3
nicht gewährleisten kann. Obwohl die Erfindung die Anadnung mehrerer Anreißstellen an mehr als einem Rand
der Packung vorschlägt, ist daher nur der wirksame Teil dieses Randes gemeint, also der an den abgeschlossenen
Raum 3 angrenzende Teil und nicht die in Fig. 1
gestrichelt dargestellten, zu dem Raum j5 abgelegenen,
Ecken 11.
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Zweokmäßig sind die Anreißzonen auf den Packungsrändern
so angebracht, daß der Riß sich durch die abgeschlossene Tasche 3 fortsetzt, ohne von dem Gegenstand in der
Packung behindert zu werden« Gemäß Fig. 1 sind die Anreißzonen
deshalb in der Nähe einer Seite der Ränder 8 und 8a vorgesehen. Diese Anordnung wird insbesondere :
für im wesentlichen geradlinige Packungen bevorzugt.. Damit die Anreißzonen an dens_.Rändern 8, 8a der Packung gemäß
Fig. 1 sich leichter feststellen lassen, haben die
. Schichten 1 und 2 vorzugsweise wahrnehmbar unterschied,-.
* liehe Gestalt oder Aufmachung, so dafman beim Erfassen
der Packung meist sofort weiß, wo sich die Anreißzonen
relativ zur Packung befinden. Bei der AusfUhrungsform nach Fig. 1 erkennt der Baiutzer beispielsweise die Anbringung
der Schlitze 9 und 9a relativ zu den aufgedruckten Kennzeichnungsangaben, sobald er die Packung in die
Hand nimmt. Die Schlitze sind an gegenüberliegenden Enden der Packungsränder 8 und 8a vorgesehen. Es ist jedoch durchaus möglich, die gleichen Enden der Packungskanten 8, 8a zu schlitzen, da auch diese Anordnung
relativ zum Aufdruck bekannt wäre. Der Aufdruck kann
unbeachtet bleiben, wenn man beispielsweise die Schichten
fe 1 und 2 hinsichtlich der Materialbeschaffung oder ihrer
Aufmachung wahrnehmbar unterschiedlich gestaltet, so daß man beim Anfassen der Packung sofort eine der beiden
Schichten, z.B. eine transparente Schicht 1, erkennt, Im Falle der Fig. 1 weiß man also, daß die Anreißschlitze
sich an der oberen linken und der unteren rechten Seit©
der kurzen Kanten befeinden, gleichgültig, ob der Rand 8
oder der Rand 8a nach oben gehalten wird, r ■: t,v -^: >
Die Erkennung der Anreißzönen läßt sich noch dadütfoü'
erleichtern, daß sie im wesentlichen symmetrisch auf^
Rand entweder Über die ganze Länge des PäetfctingsSeandei bzw
- 7 -109833/1277
-ränder verteilt angeordnet sind (Fig. 2J- und 6) oder indem
sie in der Nähe der beiden Enden jedes Randes vorgesehen
werden (Fig. 5 und 7)· Eine symmetrische Ausbildung wird bevorzugt, weil die Anreißzonen sich einfacher feststellen
lassen. Wenn der verpackte Gegenstand Jedoch groß ist, empfiehlt sich, die Anreißzonen nur an den äußeren Teilen
der Randenden vorzusehen (Fig. 5 und 7)» so daß der Riß durch den Gegenstand fast nicht behindert wird.
Wenn mehr als zwei Ränder Anreißzonen aufweisen, sollten diese symmetrisch angebracht werden. Bei einer Packung
mit geraden Kanten (Fig. 1) ist es zweckmäßig, die Anreißzonen auf den Rändern symmetrisch zu verteilen, und
zwar an den Seiten der betreffenden Packungsränder.
Die Anreißzonen können in herkömmlicher Weise Schwächungslinien, Schlitze, Perforationen, Einkerbungen oder dgl.
sein, die sich in dem Material selbst befinden und einen Riß direkt in die Packung weiterleiten. Zusätzliche Betätigungsmittel,
z.B. Fäden, Zugstreifen oder dgl., können entfallen. Schwächungslinien lassen sich in üblicher
Weise durch Verdünnung des Materialquerschnitts erzielen und verlaufen im allgemeinen in Längsrichtung
von der äußeren Packungskante zu der verschlossenen Tasche 2, so daß ein Riß durch die Tasche hindurchgeht und den
in ihr befindlichen Gegenstand zur leichten Herausnahme freigibt. Es können sowohl Längsschlitze gemäß Fig. 1
als auch andere herkömmliche Anordnungen, z.B. Kerben, Perforationen und dgl., angewendet werden.
Die Packung kann aus jedem beliebigen Folienmaterial, z.B. Papier, Kunststoff, Metall und Kombinationen deser
Materialien, bestehen. Kunststoffe werden bevorzugt, weil sie billig sind.^Auch orientierte Kunststoffe sind für
diesen Anwendungszweck geeignet, weil sie nur in vorbe-
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stimmten Richtungen und nicht quer zu djesen reißen. Aus
diesem Grunde werden die Anreißzonen in die durch die Orientierung des Materials, gegebene Richtung gelegt, so
daß ein Riß sich in vorgegebener Richtung in die Packung fortsetzt. Für die transparente Schicht, die den Packungsinhalt
von außen erkennen läßt, wird zweckmäßig herkömmliches leicht verschließbares Material verwendet.
Die Packung wird durch haftfeste Verbindung der Ränder ihrer aufeinanderliegenden Schichten gebildet. Bei zwei
selbständigen Schichten verbindet man zur Bildung der abgeschlossenen Tasche die Schichten über den gesamten Umfang
der Packung. Werden gefaltete Bahnen oder Schläuche verwendet, braucht man nicht den ganzen Packungsumfang,
sondern nur einen Teil desselben zu verschließen. Diese haftfeste Verbindung der die Packungswände darstellenden
aufeinanderliegenden Schichten kann in herkömmlicher Weise beliebig durch Verschweißen oder Verklebung erfolgen.
Bevorzugt werden diejenigen thermoplastischen Harze, z.B. Polyolefine, die ohne die Verwendung von
Klebern allein durch Verschmelzung heißsiegelfähig sind. Im übrigen ist die Art der haftfesten Verbindung der
Packungsränder von untergeordneter Bedeutung und es kann
jedes Verfahren verwendet werden, das zur Schaffung einer abgeschlossenen Tasche geeignet ist.
Die Packung kann gerade und/oder abgerundet verlaufende Konturen aufweisen. Bei einem regelmäßigen Vieleck und
einem Kreis befinden sich die Anreißzonen vorzugsweise an den den Gesamtumfang der Packung vervollständigenden
Außenkanten, damit man die Packung nicht erst betrachten oder abtasten muß, um festzustellen, welcher Rand oder
welcher Teil der Peripherie die«Anreißzonen trägt. Wenn
die Packung als unregelmäßiges Vieleck bzw. eiförmig gestaltet ist, wird ihr einer Rand mit den Anreißzonen
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ausgestattet und jeder Rand, der sich beim Erfassen der
Packung nicht eindeutig von diesem unterscheidet, wird ebenfalls mit Anreißzonen versehen.
Auf diese Weise besitzt jeder Rand der Packung, der hinsichtlich
seiner Länge und Gestalt dem einen Rand entspricht, mehrere erfindungsgemäße Anreißzonen.
Einige bevorzugte Packungsformen sind in den Zeichnungen dargestellt. Fig. 4 zeigt eine kreisförmige Packung, auf
deren einzigem Rand 12 mehrere Anreißzonen 1>
gleichmäßig verteilt angeordnet sind. Eine teils gerade, teils abgerundete Packung geht aus Fig. 5 hervor. Ihr gerader
Rand 14, der sich eindeutig von der abgerundeten Kante 15 unterscheidet, ist mit Anreißschlitzen l6 versehen.
Bei dem unregelmäßigen Vieleck nach Fig. 6 sind über die ganze Länge eines zu den beiden anderen Rändern l8 kürzeren
Randes 17 Anreißperforationen 19 angeordnet. Auch die ovale Packung nach Fig. 7 besitzt trotz ihres durchgehenden
Randes deutlich gekennzeichnete Ränder 20 abweichender Gestalt, die mit den Anreißzonen 21 ausgestattet sind«
Der Abstand zwischen den Schlitzen wird so gewählt, daß die Packung sich zur Freigabe ihres herauszunehmenden
Inhaltes öffnet, wenn die Betätigungskante erfaßt und
eingerissen wird. Dies hängt einmal von der Größe der Packung sowie der Länge der betreffenden Seite ab und zum
anderen von der Größe des verpackten Gegenstandes bzw. der Gegenstände. Im allgemeinen ist der Abstand bei einer
kleinen Packung oder längs der kurzen Seite geringer als bei einer großen Packung oder längs einer längeren Seite
und der Abstand für kleinere Gegenstände ist geringer. Meistens beträgt der Abstand nicht mehr als 1/4 der
Länge der Seite einer als unregelmäßiges Vieleck gestalteten Packung und nicht mehr als etwa 1/10 des Um-
- 10 109833/1277
- ίο -
fanges einer als regelmäßiges Vieleck ausgebildeten Packung. Der Mindestabstand kann so klein gewählt werden
wie es für die jeweilige Technik zweckmäßig ist. Beispielsweise können Schlitze dichter aneinanderliegen als schmale
Aussparungen oder Kerben. Es ist nicht vorteilhaft, die Anreißzonen dichter als etwa 1,2 mm anzuordnen und für
die meisten Packungen reicht ein Mindestabstand von etwa 2,5 mm aus. Obwohl die Größe des verpackten Gegenstandes
mit dem Abstand zwischen den Anreißzonen rieht direkt
etwas zu tun hat, besteht zwischen ihnen eine mittelbare empirische Beziehung insofern, als der Abstand häufig
größer als die kleinste Abmessung des Gegenstandes und kleiner als sdne größte Länge ist.
In den Packungen können die unterschiedlichsten Gegenstände untergebracht werden. Die Packung ist insbesondere
zur Verpackung von Festkörpern geeignet; sie kann jedoch auch Flüssigkeiten oder feinverteilte Feststoffe aufnehmen.
Ein bevorzugtes Anwendungsgebiet ist die Verpackung einzelner Gegenstände, und zwar fester Körper, die im Verhältnis
zu der Tasche, in der sie liegen, groß und dieser in Größe und Gestalt im wesentlichen angepaßt sind.
Der Gegenstand kann zwischen Kunststoffschichten eingebettet sein, deren Ränder verschweißt sind. Es können
zwei große Schichten aufeinandergelegt und mehrere Gegenstände in getrennten Taschen durch Verschweißung einge- '
schlossen werden. Die Packungen werden zur Herstellung von Einzelpackungen anschließend auseinandergeschnitten und
jeweils mit Anreißzonen ausgestattet.
In Ausgestaltung können die Anreißzonen während der Heißsisgelung
mittels Druckwalzen angebracht werden, die die jeweiligen Ränder der Packung wellen, so daß dünne,
schwache längsverlaufende Anreißzonen entstehen.
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- li -
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In der Praxis sind Packungenrach den Fig. 1 und 2 mit
über die gesamte Länge der Ränder 8 und 8a verteilten Schlitzen ausgestattet worden und es hat sich gezeigt,
daß diese Packungen sich ohne hinzugucken leicht und einfach öffnen lassen. Die Packungen werden so hergestellt,
daß steriles, in einem steifen Papierumschlag
befindliches Nahtmaterial mit Nadel zwischen zwei durchsichtige Kunststoffschichten gelegt wird, die aus Mylar-Polyäthylen-Laminat
bestehen und eine Größe von etwa 23,8 χ 76,2 mm haben können. Die Packung wird durch
Heißslegelung der Ränder und durch Anbringung von Je
acht Schlitzen an den kürzeren Kanten der Packung gebildet. Jeder Schlitz verläuft von der Packungskante
etwa 3,2 mm in Richtung der Tasche. In dieser Weise hergestellte Packungen lassen sich ohne Betrachtung und ohne
zeitraubende Manipulationen zur Ermittlung der Anreißzonen
leicht öffnen. Bei einer rechteckigen oder länglichen
Packung dieser Art ist es zweckmäßig, die Anreißzonen an den kürzeren Seiten vorzusehen (Zeichnung),
weil es sich besonders bei Verwendung verhältnismäßig
steifer Verpackungsmaterialien als unnötig erwiesen hat, den Gegenstand aus der Packung zu entnehmen. Die Anbringung
der Anreißzonen an den kürzeren Rändern hat einen langen Riß längs der Packung zur Folge, so daß
bei fast allen herkömmlichen Packungsmaterialien der
Gegenstand einfach aus der zerrissenen Packung herausfällt bzw. aus dieser leicht herausgeschüttelt werden
kann. Es ist daher möglich, zum Beispiel Nahtmaterialien auszupacken, ohne daß sie oder ihre unmittelbare Umhüllung
angefaßt werden müssen.
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Claims (8)
- -32 AnsprücheAus mindestens zwei aufeinanderIiegenden, regelmäßigoder unregelmäßig konturierten, an ihren freienRändern miteinander verbundenen Fplienschichten ge-* bildete Packung mit ..mindestens einer zur Aufnahme von Gegenständen, z.B. von Mäht- oder Verbandsmaterial, Binden, Nadeln, Arzneimitteln oder dgl.,, bestimmten Tasche und einer Anreißzone, d a - , . d u r- c h gekennzeichnet , daß in W einem der verhältnismäßig breit gehaltenen Packungsränder (8, 8aj 12; 14; 17; 20) mehrere Anreißzonen,- (9* 9a; 13; 16; 19; 21) vorgesehen sind, die aus vorbereiteten Trennlinien oder. Einschnitten bestehen, welche von der äußeren Packungskante zu der abgeschlossenen Tasche (3) gerichtet verlaufen, und daß jeder andere Packungsrand, dessen Form und Länge im wesentlichen dem die Anreißzonen tragenden Rand entspricht, ebenfalls mit solchen Anreißzonen ausgestattet ist. ,
- 2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekenn- ^ zeichnet, daß die als Einschnitte, Schlitze, Einkerbungen oder dgl. ausgebildeten Anreißzonen mit Abstand zu der abgeschlossenen Tasche (3) enden.
- 3· Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anreißzonen als Materialschwächungsstellen ausgebildet sind, die gegebenenfalls bis an die abgeschlossene Tasche (3) heranreichen,
- 4. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet , daß der Abstand der Anreißzonen voneinander nicht größer als etwa 1/4 der109833/1277 " 1? ~(H I I * 11- 13 -Länge des sie tragenden Packungsrandes 1st.
- 5. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzei chnet , daß bei einer rechteckigen oder ungleichseitig dreieckigen Packung die Anreißzonen an dem kurzen Rand vorgesehen sind.
- 6. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß mehrere gesonderte Schichten über den gesamten Packungsumfang haftfest, z.B. durch Verkleben, Verschweißen oder dgl., miteinander verbunden sind.
- 7. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet , daß eine einzige Folienlage zur Bildung der Tasche bzw. Taschen gefaltet und an ihren freien Rändern haftfest verschlossen ist.
- 8. Packung nach den Ansprüchen 1 bis 5> dadurch gekennzeichnet , daß sie aus schlauchförmigem Material besteht.109833/ 1277Leerseite
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