DE1925500B2 - Vorrichtung zur bewegungsuebertragung auf einen zahnkranz durch ein treibendes ritzel - Google Patents
Vorrichtung zur bewegungsuebertragung auf einen zahnkranz durch ein treibendes ritzelInfo
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Description
Bei einer bekannten Vorrichtung (DY-PS 12 01 644) nach dem Ausgangspunkt der Erfindung ist das
Ritzelgehäuse mit einem festen Punkt durch eine Stange verbunden, die an ihren beiden Enden praktisch
Universalgelenke aufweist, so daß dem Ritzelgehäuse eine gewisse Bewegungsfreiheit im Raum verbleibt.
Diese Vorrichtung zur Bewegungsübertragung hat den Vorteil, daß sie dem Ritzel eine ausreichende
Freiheit läßt, sich im Raum selbsttätig so einzustellen, daß seine Zähne auf ihrer ganzen Breite an den Zähnen
des Zahnkranzes anliegen, selbst dann, wenn letztere Fehler, z. B. in der Vorspannung, aufweisen sollten.
Bei den verschiedenen beschriebenen Ausführungsformen ist das Ritzelgehäuse mit einer Anzahl von
Stützrollen ausgestattet, die an Führungsbahnen anliegen, die auf dem Zahnkranz konzentrisch zu dessen
Verzahnung angeordnet sind. Diese Stützrollen haben die Aufgabe, das Ritzelgehäuse in bezug auf die
Verzahnung des Zahnkranzes zu führen und gegebenenfalls können einige von ihnen auch die Funktion haben,
den Zahneingriff zwischen dem Ritzel und dem Zahnkranz aufrechtzuerhalten. Diese Stützrollen liegen
an der Innenfläche einer konzentrisch zur Verzahnung des Zahnkranzes verlaufenden Führungsbahn beiderseits
und mit Abstand zu der gemeinsamen Achsenebene von Ritzel und Zahnkranz an, um das Verschwenken
des Ritzelgehäuses um seine Achse zu verhindern. Wegen dieser beidseitigen Anordnung der Stützrollen
ergibt sich ein relativ hoher Aufwand bei der bekannten Vorrichtung.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die notwendige Anzahl der Stützrollen zu senken.
Nach der erfindungsgemäßen Lösung liegt die Achse der Stützrollenanordnung in der gemeinsamen Achsenebene von Ritzel und Zahnkranz, wobei durch die zur
Tangentialebene bezüglich ihrer Kraftwirkungslinie geneigte Stange grundsätzlich nur eine Stützrolle
erforderlich ist und je nach Breite des Zahnkranzes eine weitere Stützrolle auf derselben Achse vorgesehen
werden kann. Damit das Ritzelgehäuse nicht um die Achse des Ritzels schwenken kann, wird eine Schwenkzapfenlagerung
vorgesehen, deren Achse etwa senkrecht zur Achse des Ritzels verläuft. Wenn sich die
Vorrichtung zur Bewegungsübertragung in Ruhe befindet, liegt die Schwenkachse vornehmlich in der
Medianebene der Verzahnung des Ritzels, d. h. in der Ebene, die durch die Mitte dieser Verzahnung geht und
senkrecht auf der Ritzelachse steht. Als Folge davon steht diese Schwenkachse auf der durch die Eingriffslinie
zwischen dem Zahnkranz und dem Ritzel gelegten Tangentialebene des angetriebenen Zahnkranzes senkrecht.
Durch die DT-PS 7 42 840 ist an sich die Anordnung der Achse einer Stützrolle in einer die Achsen des
Ritzels und des Zahnkranzes enthaltenden Ebene bekannt. Dort fehlt aber eine Stange, deren eines Ende
mit einem ortsfesten Festhalteelement mittels eines Universalgelenkes verbunden ist, so daß ein unerwünschtes
Ecktragen die Folge sein kann.
Durch die FR-PS 4 10 750 ist an sich die Anordnung eines etwa senkrecht zur Achse des Ritzels verlaufenden
Schwenkzapfens bekannt. Dort fehlt aber die Anordnung des Schwenkzapfens zwischen dem einen
Ende der erwähnten Stange und dem Ritzjlgehäuse, so daß der Schwenkzapfen im Gegensatz zur vorliegenden
Erfindung ortsfest angeordnet ist.
Zweckmäßige Ausgestaltungen der Erfindung sind in den beiden Unteransprüchen angegeben.
In der Zeichnung sind Ausführungsformen der Erfindung beispielsweise dargestellt. Es zeigen
F i g. 1 bis 3 verschiedene Ausführungsbeispiele in schematischer Darstellung in Ansicht von der Seite,
F i g. 4 die Vorrichtungen nach F i g. 1 bis 3 in Ansicht von links,
Fig.5 einen Schnitt nach der Linie V—V in Fig.4
und
F i g. 6 eine Einzelheit dieser Vorrichtung in Ansicht.
Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen soll durch die Übertragungsvorrichtung der
Antrieb eines Zahnkranzes 1 mit Außenverzahnung bewirkt werden. Hierzu dient ein Antriebsritzel 2, das in
einem Ritzelgehäuse 3 untergebracht ist, das unabhängig von einem ortsfesten Traggestell für den Zahnkranz
1 gelagert ist. Die Achse 4 des Ritzels kann in den Wänden des Ritzelgehäuses 3 rotieren.
Der Zahneingriff zwischen dem Ritzel 2 und der Verzahnung des Zahnkranzes 1 wird durch eine
Stützrolle 5 aufrechterhalten, die von dem Ritzelgehäuse 3 getragen wird und die an einer innerhalb der
Verzahnung des Zahnkranzes 1 vorgesehenen Führungsbahn 6 abrollt. Die Führungsbahn 6 verläuft
konzentrisch zur Verzahnung des Zahnkranzes 1. Die die Stützrolle 5 tragende Achse ist in einem von dem
Ritzelgehäuse getragenen Kugelgelenk gelagert.
In der Ruhelage der Vorrichtung liegt die Achse der Stützrolle 5 in der durch die geometrische Achse 0 des
Ritzels 2 und die Achse des Zahnkranzes bestimmten ' Ebene YY. Die Stützrolle 5, deren Aufgabe es ist, den
Zahneingriff des Ritzels mit der Verzahnung des Zahnkranzes aufrechtzuerhalten, arbeitet nur in dieser
Ebene, so daß das Ritzelgehäuse 3 gegebenenfalls um die Achse des Ritzels schwingen könnte.
Indessen wird das Ritzelgehäuse 3 in tangentialer Richtung durch eine Stange 7 zurückgehalten, deren
eines Ende in einem ortsfesten Festhalteelement 9 schwenkbar festgehalten wird und deren anderes Ende
in dem Ritzelgehäuse 3 schwenkbar befestigt ;st.
Im Ruhezustand liegt die Stange 7 in der Symmetrieebene der Verzahnung des Ritzels, d. h. in der Ebene, die
durch die Mitte dieser Verzahnung hindurchgeht und senkrecht auf der Ritzelachse steht
Ein Hauptmerkmal der Vorrichtung besteht darin, daß nur ein einziges Ende der Stange 7 ein
Universalgelenk aufweist, und zwar das Ende, das mit dem ortsfesten Festhalteelement 9 unter Vermittlung
eines solchen Universalgelenks 8 verbunden ist.
Das andere Ende der Stange 7 ist an dem Ritzelgehä:ise 3 um eine Achse verschwenkbar angelenkt,
die mit der Kraftwirkungslinie X'— X'der Stange
7 einen bestimmten Winkel bildet.
In dem in der F i g. 1 dargestellten Ausführungsbeispiel wird diese Schwenkachse durch zwei zu beiden
Seiten der Stange 7 liegende Lagerzapfen 10c eines Schwenkzapfens 10 gebildet, die in die Laschen lic
einer von dem Ritzelgehäuse 3 getragenen Haube eingreifen.
Die so erhaltene Schwenkachse des Schwenkzapfens 10 liegt in der Symmetrieebene der Verzahnung des
Ritzels 2, d. h. in der Ebene, die durch die Mitte dieser Verzahnung hindurchgeht und auf der Ritzelachse
senkrecht steht.
Unter diesen Umständen sind die eventuellen Möglichkeiten eines Verschwenkens des Ritzelgehäuses
3 um die Achse des Ritzels 2 beschränkt und werden durch die besondere Art des Verschwenkens der Stange
7 auf dem Ritzelgehäuse begrenzt. Dabei behält dieses ständig seine Einstellfreiheit im Raum, so daß es sich
selbständig so einstellen kann, daß die Zähne des Ritzels 2 auf ihrer ganzen Breite an den Zähnen des
angetriebenen Zahnkranzes 1 anliegen, selbst dann, wenn diese Materialfehler aufweisen.
Die F i g. 2 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel, das sich von dem vorausgehenden dadurch unterscheidet,
daß die entsprechende Stange Td an ihrem einen Ende statt zwei Lagerzapfen einen abgeKröpften Teil 10t/
aufweist, der in dem Ritzelgehäuse 3 verschwenkbar ist.
Dieser abgekröpfte Teil wird von einem Lager umfaßt, das in einer von dem Ritzelgenäuse getragenen Lasche
11 d angeordnet ist, so daß er selbst den Schwenkzapfen
der Stange 7 gegenüber dem Ritzelgehäuse 3 bi'det.
Die F i g. 3 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel von ähnlichem Aufbau, bei dem nur die Stange 7e in einer
anderen Weise abgekröpft ist
Gemäß F i g. 1 bis 3 ist die Kraftwirkungslinie X'—X'
der Stange 7c, 7d, 7e zu der durch die Zahneingriffslinie hindurchgelegten Tangentialebene des angetriebenen
Zahnkranzes geneigt
Es sei darauf hingewiesen, daß die in der F i g. 1 dargestellte Ausführungsform nur dann brauchbar ist,
wenn kein primäres Vorgelege vorhanden ist.
Wenn dagegen die Übertragungsvorrichtung mit einem solchen Vorgelege ausgestattet ist, müßte die
Lage der Stange 7cso verändert werden, daß ihre Achse in der Linie T— Tliegt, die durch die Zahneingriffslinie
zwischen dem Ritzel 2 und der Verzahnung des angetriebenen Zahnkranzes 1 hindurchgeht.
Gemäß F i g. 1 verläuft diese Linie T— T' nicht
tangential zum angetriebenen Zahnkranz.
In den F i g. 2 und 3 sind zwei weitere Ausführungsbeispiele dargestellt, bei denen die Kraftwirkungslinie
X'- X'oderdie Linie T- T der Stange 7c/oder7ewie
in der F i g. 1 geneigt sind.
Bei diesen verschiedenen Ausführungsbeispielen
ermöglicht die besondere Art der Gelenkigkeit der Stange gegenüber dem Ritzelgehäuse die geeignete
Begrenzung der möglichen Verschwenkungen des Ritzelgehäuses relativ zur Achse des Ritzels.
Die von dem Ritzelgehäuse 3 getragene Stützrolle 5
kann gegebenenfalls in Berührung mit der Außenseite einer auf dem Zahnkranz umlaufenden Führungsbahn
stehen. Da in einem solchen Fall die Stützrolle nicht mehr für die Aufrechterhaltung des Zahneingriffs
zwischen dem Ritzel und dem Zahnkranz sorgen kann, müssen für die Sicherstellung dieses Zahneingriffs
andere Mittel vorgesehen werden, z. B. eine besondere Stützstange.
Im übrigen könnte die einzige der Führung dienende
Stützrolle durch zwei Stützrollen ersetzt werden, deren Achsen in der gleichen Ebene liegen, nämlich in einer
die Achsen des Zahnkranzes 1 und des Ritzels 3 enthaltenen Ebene.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Vorrichtung zur Bewegungsübertragung auf einen Zahnkranz durch ein treibendes Ritzel, das in S
ein Ritzelgehäuse eingebaut ist, das unabhängig von dem Traggestell des Zahnkranzes ist und mil
Stützrollen an zum Zahnkranz konzentrischen Führungsbahnen anliegt und mit einer im tangentialen
Sinn wirksamen Stange verbunden ist, wobei das eine Ende der Stange mit einem ortsfesten
Festhalteeiement mittels eines Universalgelenks verbunden ist, während ihr anderes Ende über einen
Schwenkzapfen an dem Ritzelgehäuse schwenkbar angelenkt ist, dadurch gekennzeichnet,
daß die Achse der in dem Ritzelgehäuse (3) vorgesehenen Stützrollenanordnung (5) in einer die
Achsen des Ritzels (2) und des Zahnkranzes (1) enthaltenden Ebene liegt und daß der Schwenkzapfen
(10) zwischen der Stange (7) und dem Ritzelgehäuse (3) etwa senkrecht zur Achse des
Ritzels (2) verläuft, wobei die Kraftwirkungslinie (X'-X') der Stange (7c, Td, Te) zu der durch die
Zahneingriffslinie zwischen Ritzel und Zahnkranz gelagerten Tangentialebene geneigt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Anordnung eines primären
Vorgeleges die Kraftwirkungslinie (X'-X') der Stange (7c, Td, Te) durch die Zahneingriffslinie
zwischen Ritzel und Zahnkranz hindurchgeht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der am Ritzelgehäuse (3)
angelenkte Schwenkzapfen (10a, 10b, 10c/, lOejdurch
eine abgekröpfte Verlängerung des einen Endes der Stange (7a, Tb, Td, 7^gCbUdCt wird.
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