DE1901183C3 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine <*>
Vorrichtung zum kontinuierlichen Aufbereiten und Zerfasern von faserhaltigen!, geschnitzeltem Rohmaterial, insbesondere von Holzschnitzeln, unter der
Einwirkung eines Aufschlußmediums bei erhöhtem Druck in einer Aufschlußvorrichtung und in einer '<s
nachgeschalteten Scheibenmühle, wobei das schnitzeiförmige Rohmaterial zunächst in einer Aufschlußtrommel oder einem Aufschlußkocher über etwa 0,5 bis 40
Minuten bei einer Temperatur zwischen 115 und 2000C
einem Voraufschluß mit Wasserdampf und/oder Kochlauge so unterworfen wird, daß das Lignin erweicht
Die Aufbereitung von faserhaltigen), geschnitzeltem
Rohmaterial, insbesondere Holzschnitzeln, ist ein umfangreiches technisches Gebiet, das ständig weiterentwickelt wird, um aus dem stets knapper werdendeil
faserhaltigen Rohmaterial unter möglichst geringen Kosten qualitativ hochwertige Produkte (Zellstoffe) in
möglichst hoher Ausbeute zu erhalten. Bekanntlich werden für die Zellstoffgewinnung viele Pflanzen als
Rohmaterial herangezogen, sofern sie einen ausreichenden Zellulosegehalt und eine ausreichende Faserlänge
besitzen. In der Praxis hat sich Holz als Rohstoffgrundlage für die Zellstoff- bzw. Papierindustrie durchgesetzt
Holz ist heute jedoch nicht mehr unbegrenzt verfügbar, weil die natürlichen Vorräte, insbesondere die Bäume in
den Wäldern, ständig geringer werden. Andererseits steigt aber der Verbrauch von Zellstoff-Produkten Jahr
für Jahr an, so daß man bemüht ist, die Technologie auf diesem Gebiet ständig weiterzuentwickeln und die
dabei auftretenden Probleme zu lösen. Zu den wichtigen Problemen auf diesem Gebiet gehören nicht nur die
ständig steigenden Kosten für das Rohmaterial wegen der abnehmenden Rohmaterialvorräte, sondern auch
die ständig steigenden Kosten für die Arbeit, die für die Aufbereitung und Zerfaserung des Rohmaterials erforderlich ist, sowie die ebenfalls ständig steigenden
Investitions- und Betriebskosten für die dafür erforderlichen Vorrichtungen.
Man ist daher ständig auf der Suche nach neuen Verfahren und Vorrichtungen zum Aufarbeiten und
Zerfasern von faserhaltigem Rohmaterial, insbesondere Holz, in den verschiedensten Formen, mit deren Hilfe es
möglich ist die Faserausbeute und die Qualität des Endproduktes unter Herabsetzung der Aufbereitungsund Bearbeitungszeit und der dafür erforderlichen
Kosten zu verbessern.
Zur Aufbereitung und Zerfaserung von Holzschnitzeln werden allgemein Verfahren angewendet, bei
denen die Holzschnitze] eingeweicht, anschließend durch Stoffmühien zerfasert und danach weiterverarbeitet werden. So ist aus der US-Patentschrift 28 62 813 ein
Verfahren zur Herstellung von pflanzlichem Pulpen-Material bekannt bei dem das Rohmaterial wiederholten Zerreißvorgängen mit dazwischen liegenden Kochbehandlungen in Lösungsmitteln unterworfen wird. Aus
der US-Patentschrift 3016 324 ist ein Verfahren zur Herstellung von Holzpulpen bekannt, bei dem das Holz
geschnitzelt und diese Schnitzel anschließend durch aufeinanderfolgende Kompressions- und Scherverfahren defibriert werden, wobei die defibrierten Schnitzel
zur Schwächung ihrer Stabilität zwischendurch noch mit einer chemischen Lösung getränkt werden. In der
Zeitschrift »Zellstoff und Papier«, 1964 (9), Seiten 270 bis 275, sind die bisher üblichen Verfahren zur
Gewinnung von Papierfaserstoffen zusammenfassend dargestellt Vorrichtungen, die zum Aufschließen von
Holzschnitzeln verwendet werden, sind in »Chemische Technologie der Zellstoff- und Papierherstellung«,
Leipzig 1967, VEB- Fachbuchverlag, insbesondere auf den Seiten 234 bis 241, beschrieben.
Aus der US-Patentschrift 20 08 892 ist es ferner bekannt, daß ein lignoze'.lulosehaltiges Material unter
Verwendung einer Einscheibenmühle unter der Einwirkung von Wasserdampf bei einer Temperatur von 100
bis 198° C aufgeschlossen werden kann, wobei die aus
Lignin gebildete Mittellamelle gerade erweicht wird.
19 Ol 183
Die zur Durchführung des bekannten Verfahrens verwendete Einscheibenmühle hat jedoch den Nachteil,
daß sie die in dem Rohmaterial enthaltenen Fasern zerschneidet und abreibt, wodurch die Qualität des
daraus hergestellten Endproduktes stark beeinträchtigt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, die Wirtschaftlichkeit der Zellstoffgewinnung zu verbessern und ein
kostensenkendes Verfahren zu entwickeln, das unter Senkung des zu seiner Durchführung erforderlichen
apparativen Aufwandes zu verbesserten Ausbeuten und einer verbesserten Qualität des Endproduktes führt.
Aufgabe der Erfindung ist es insbesondere, eine neue Vorrichtung zu entwickeln, mit deren Hilfe eine
einfachere AufbereituHg und Zerfaserung des eingesetzten faserhaltigen Rohmaterials innerhalb einer kürzeren
Aufschlußzeit und mit einer höheren Faserausbeute unter geringerer Faserschädigung als es bisher möglich
war, erzielt werden kann, ohne daß dazu allzu kostspielige Neuinvestitionen erforderlich sind.
Es wurde nun gefunden, daß diese Aufgabe bei einem Verfahren des eingangs geschilderten Typs dadurch
gelöst werden kann, daß die vorbehandeiten Schnitzel frei von etwaigem flüssigem begleitendem Trägermedium
durch eine Scheibenmühle, die mit gegenüberliegenden und relativ zueinander umlaufenden Defibrierelementen
versehen ist. geführt und anschließend gegebenenfalls einer Nachkochung oder Wäsche unterzogen
werden, wobei der Druck im gesamten Aufschlubsystem bei 0,7 bis 10,5 atü gehalten wird.
Gegenstand der Erfindung ist ferner eine Vorrichtung zur Durchführung des vorstehend beschriebenen
Verfahrens, die dadurch gekennzeichnet ist, daß ein System aus Aufschlußvorrichtung, Scheibenmühle und
gegebenenfalls Nachkocher oder Wäscher mit gegen Druck abdichtenden Einlaß- und Auslaßventilen versehen
ist und keine zwischengeschalteten Ventile aufweist, wobei gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung dieser
Vorrichtung der Einlaß der Scheibenmühle direkt mit dem Auslaß der Aufschlußvorrichtung so verbunden ist,
daß praktisch gleicher Druck und gleiche Temperatur in Aufschlußvorrichtung und Scheibenmühle herrschen.
Bei der Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens geht man so vor, daß man in kontinuierlicher
Weise Schnitzel aus dem faserhaltigen Rohmaterial ohne Verwendung einer Trägerflüssigkeit in einer
Druckapparatur einer begrenzten Einwirkung eines Aufschlußmediums unterwirft, um das Lignin aufzuweichen
und die Zwischenfaserebenen zu lockern. Die dabei erhaltenen, in ihrer Struktur geschwächten
Schnitzel unterwirft man anschließend entgegengesetzt gerichteten Torsions- und Scherkräften und erhält so
bei Abwesenheit von begleitenden Trägerflüssigkeiten eine Aufspaltung in Fasern, die keine merklichen
Beschädigungen aufweisen und sich vor allein durch eine besonders große Länge auszeichnen. Es ist
überraschend, daß sich hierbei gegenüber den bisher üblichen Verfahren auch große Zeitersparnisse ergeben.
Nach dem Verfahren der Erfindung ist es möglich, nicht nur Halbstoff, sondern auch mehr oder weniger
reinen Zellstoff innerhalb einer kurzen Zeit und unter schonender Behandlung der Fasern herzustellen. Dabei
ist es wesentlich, daß das geschnitzelte Rohmaterial vor dem Eintritt in die Scheibenmühle keiner Kochung,
sondern lediglich einer Anlösung des Lignins durch Tränken mit dem Aufschlußmedium oder durch
Behandlung mit Wasserdampf unterworfen wird und die dabei erhaltenen Schnitzel ohne begleitende flüssige
Phase in die Scheibenmühle eingeführt werden. Die Schnitzel sind beim Eintritt in die Scheibenmühle zwar
feucht und durch die Vorbehandlung angequollen, sie enthalten jedoch kein flüssiges Trägermedium mehr,
was zur Folge hat, daß das Lignin als feuchter, schmieriger Film auf den Zellulosefasern vorliegt und
beim Mahlen als Schmiermittel wirkt Dies führt zu einer äußerst schonenden Mahlung und zu ungewöhnlich
langen und guten Zellstoffasern. Die Zeitdauer und die Temperaturbedingungen bei der Vorbehandlung sind
verschieden, je nachdem, ob nur eine Tränkung mit einem flüssigen Aufschlußmedium oder eine Behandlung
mit gesättigtem Wasserdampf durchgeführt wird. Im ersteren Falle liegt die Temperatur zweckmäßig bei
140 bis 200° C und die Behandlungsdauer bei 3 bis 40 Minuten, während im letzteren Falle die Temperatur
zweckmäßig bei 115 bis 185° C liegt und die Behandlungsdauer
zweckmäßig 0,5 bis 10 Minuten beträgt
Die Verweilzeit in der Scheibenmühle beträgt stets nur wenige Sekunden. Bei der Nachbehandlung wird
eine Zeitspanne von etwa 5 bis 60 Minuten eingehalten und wenn die Nachbehandlung in einem Kocher erfolgt,
erhält man einen ausgesprochenen Qualitätszellstoff.
Der Vorteil der Erfindung liegt nicht nur in der schonenden Faserbehandlung und der dabei erhaltenen
ungewöhnlich hohen Zellstoffqualität, sondern auch in den extrem großen Gesamtbehandlungszeiten, die
zwischen weniger als 20 Minuten und 100 Minuten liegen. Der erfindungsgemäß hergestellte Zellstoff
zeichnet sich durch Fasern aus, die eine größere Länge aufweisen als sie üblicherweise erzielbar ist. Diese
Fasern weisen keinerlei sichtbare Beschädigungen auf.
Bei den erfindungsgemäß verwendeten Einrichtungen handelt es sich um im Gleichgewicht befindliche, unter
Druck stehende Aufschlußeinrichtungen bzw. Zerfaserungseinrichtungen, die einen minimalen apparativen
Aufwand erfordern und im Vergleich zu üblichen Anlagen einen geringen Platzbedarf haben. Erfindungsgemäß
wird das eingesetzte Rohmaterial zur Herstellung von hochwertigen Fasern optimal ausgenutzt und
die Erfindung schafft die Möglichkeit, die Vorteile des Aufschließens und Zerfaserns eines Zellstoffes mit einer
hohen Konsistenz auszunutzen.
Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen
F i g. 1 bis 6 unterschiedliche Vorrichtungen, die wahlweise zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens verwendet werden können.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist in F i g. 1 dargestellt. Die
Vorrichtung weist eine Doppelscheibenmühle 10 auf, die mit einem Gehäuse versehen ist, dessen Umfang derart
ausgebildet ist, daß eine Innenkammer entsteht, deren Form etwa der einer abgeflachten Kugel entspricht. Das
Gehäuse wird durch ein Mittelstück gebildet, welches Wandteile 11 und 12 aufweist, die in Ebenen, die im
wesentlichen parallel zu den dazwischenliegenden Mühlenscheiben liegen, abgeflacht sind. Die Teile 11 und
12 sind durch Mittelteile 13 miteinander verbunden, die so ausgebildet sind, daß sie im wesentlichen konzentrisch
und im Abstand von gegenüberliegenden Seiten der Scheibenumfänge liegen. Das Mühlengehäuse wird
durch einen oberen und einen unteren Abschnitt 14 vervollständigt, die je etwa die Gestalt eines Segmentes
einer Kugelschale haben, welche die Mittelteile 13 ergänzen.
Die Scheibenmühle (gelegentlich auch als »Refiner« bezeichnet) 10 ist so ausgelegt, daß sie voll unter Druck
19 Ol
betrieben werden kann. Im dargestellten Fall ist der Einlaß 15 dichtend mit einem AnschluQteil verbunden,
das den Auslaß einer horizontalen, trornmelförmigen Aufschlußeinrichtung (nachfolgend kurz als »Trommel«
bezeichnet) 16 bildet. Der Auslaß der Scheibenmühle s wird durch ein weiteres Anschlußteil gebildet, welches
dichtend mit dem Einlaß eines trommeiförmigen Nachkochers 17 verbunden ist. Der Auslaß aus dem
Nachkocher 17 wird durch ein rotierendes Auslaßventil 18 üblicher Bauart gebildet, das am Ende der
Einrichtung eine druckdichtende Abdichtung aufrechterhält Der Einlaß zur Trommel 16 ist durch ein
ähnliches, nicht dargestelltes Ventil dargestellt, durch das unter Aufrechterhaltung der Dichtung das Rohmaterial
eingeführt werden kann. ,
Die in Reihe hintereinander geschalteten Elemente (Trommel 16, Scheibenmühle 10 und Nachkocher 17)
können voll unter Druck betrieben werden, wobei zwischen den aufeinanderfolgenden Elementen keine
Ventile zwischengeschaltet sind. Dadurch wird das Aufrechterhalten eines Gleichgewichts im gesamten
System erleichtert, wobei im wesentlichen dieselben Temperatur- und Druckbedingungen im gesamten
System erhalten bleiben.
Wenn das Verfahren der Erfindung mit dieser 2.s
Vorrichtung auf Holz als Rohmaterial angewendet wird, wird das Holz in die Trommel 16 im natürlichen, relativ
trockenen Zustand in Form von Schnitzeln oder in anderweitig zerkleinerter Form und ohne ein zusätzliches
Trägermedium eingeführt. Wie in der Zeichnung zu erkennen ist, weist die Trommel 16 eine Welle mit
radialen Flügeln auf, die in geeigneter Weise derart angetrieben wird, daß die Schnitzel vom Einlaß zum
Auslaß der Trommel gefördert werden. Bei der dargestellten Ausfuhrungsform sind die Schnitzel in der 1S
Trommel 16 bei ihrer Bewegung und Förderung durch die Flügel nur Dampf ausgesetzt, der zum Einstellen
eines Druckes von 0,7 bis 10,5 atü bei Temperaturen von
115 bis 185° C zugeführt wird. Ein Dampfanschluß für
die Trommel 16 wird zweckmäßig über ein Anschlußstück 19 vorgesehen. Es ist klar, daß der eingestellte
Druck und die Temperatur vom jeweils verwendeten Holz und dem gewünschten Endprodukt abhängig sind.
Weil in der erfindungsgemäßen Vorrichtung keine zwischengeschalteten Ventile vorgesehen sind, wird die
gesamte Vorrichtung in gleicher Weise unter Druck gesetzt, so daß sich eine im Gleichgewicht befindliche
Umgebung einstellt, wobei der Dampf nach den Erfordernissen der Trommel 16 zugeführt wird. In der
Trommel 16 sind die Schnitzel allein dem Dampf bei Temperaturen von 115 bis 185° C während einer Zeit
von etwa 0,5 bis 10 Minuten ausgesetzt und werden dann durch eine geeignete Einrichtung der Scheibenmühle 10 zugeführt. Die Länge der Verweilzeit wird
natürlich auch durch das Material und durch das Endprodukt bestimmt und wird durch die Geschwindigkeit
der Bewegung der Schnitzel gesteuert Der Dampf wird unter den genannten Bedingungen zugeführt und
erzeugt kein zusätzliches Medium, sondern wird durch die Schnitzel absorbiert, wobei soviel Dampf zugeführt
wird, damit das Bindemittel, in erster Linie das lignin,
zwischen den einzelnen Holzfasern, weich wird.
Die dampfimprägnierten Schnitzel werden dann schnell zur Scheibenmühle 10 und durch diese hindurch
bewegt In der Scheibenmühle treten sie zwischen die relctiv gegeneinander umlaufenden und sich gegenüberliegenden Scheiben und werden unter den vorher
eingestellten Druck- und Temperaturbedingungen defi-
briert.
Wegen der erläuterten Behandlung in der Tromme 16, bei der das die Fasern verbindende Lignin erweich
wird, wird eine Trennung bei den sich zwischen di< Mühlenscheiben bewegenden Schnitzeln in Längsebe
nen zwischen den Fasern erreicht. Ein Zerfasern untei diesen Bedingungen, wenn also kein die Schnitze
umgebendes Fördermedium vorhanden ist, führt zt Fasern, die zwischen den Mühlenscheiben in länglichei
Form und ohne merkliche Beschädigung austreten Weiterhin wird durch die herrschenden Bedingungen
erreicht, daß jede Faser mit einem fließenden, erweichten Lignin-Überzug austritt. Die Bedingungen
sind dabei so, daß die Fasern im wesentlichen gleichförmig überzogen sind. Es dürfte klar sein, daß
dies zu der sich einstellenden, unbeschädigten, länglichen Form beiträgt.
Wenn die Fasern von den Mühlenscheiben nach außen geschleudert werden, führt die kugelige Kontui
der Aufprallfläche des Mühlengehäuses dazu, daß die Fasern eine schnelle und freie Bewegung erhalten, se
daß sie beschleunigt aus der Scheibenmühle austreten Dann gelangen sie unter dem Einfluß der Schwerkraft
schnell zum Nachkocher 17. Es sei festgestellt, daß bis zt dieser Stelle die Schnitzel und dann die Fasern inwesentlichen frei von jedem begleitenden Medium sind
Weiterhin ist der Durchtritt des Materials durch die Scheibenmühle wie erläutert frei, so daß eine Aufent
haltszeit in der Scheibenmühle 10 von wenig mehr als fünf Sekunden erreicht wird.
In der Scheibenmühle 10 findet wegen der von der Mühlenscheiben an den Fasern ausgeübten Arbeit nui
ein vernachlässigbar geringes Kochen statt. In diesem Fall wird das Kochen in erster Linie im Nachkocher 17
bewirkt und schnell abgeschlossen. Bei dieser Ausführungsform wird als Nachkocher ein Behälter benutzt
der wie die Trommel 16 ausgebildet ist.
Wenn die mit einem Überzug versehenen, länglichen Fasern durch übliche Antriebseinrichtungen zum
Nachkocher 17 hin und durch diesen hindurch bewegt werden, werden sie dort einem Aufschlußmedium
ausgesetzt, wie z. B. einer »Kraft-Lauge«, Natriumsulfit
und -bisulfit oder einer Bisulfitlösung, je nach Bedarf. Die Art des Aufschlußmediums ist selbstverständlich
abhängig von den Hohlfasern und dem gewünschten Endprodukt
In jedem Falle werden je nach Art des Materials und entsprechend dem gewünschten Endprodukt die Fasern
im Nachkocher 17 etwa 5 bis 60 Minuten gehalten. Die längere Zeit gilt für solche Produkte, bei denen zur
Erzielung des besonderen, im Hinblick auf die besondere Faser gewünschten Kochzustandes eine
geringere Ausbeute tolerierbar ist
Die aus dem Nachkocher 17 mittels des Ventils 18 ausgetragenen Fasern stellen ein hochwertiges Produkt
dar, welches in einer ungewöhnlich kurzen Zeit erhalten wird, verglichen mit den üblichen Verfahren und
Vorrichtungen, die demselben Zweck dienen. Beispielsweise
können mit der beschriebenen Vorrichtung »Kraft«-Fasern mit über 80% Ausbeute erhalten
werden, die vollständig einzeln und gleichmäßig vorliegen im Gegensatz zu den Faserbündeln bei den
bekannten Vorrichtungen. Unter Verwendung der dargestellten Vorrichtung und des Verfahrens der
Erfindung werden die Imprägnierungsprobleme, die normalerweise auftreten, im wesentlichen vermieden.
DaB dieses Durchdringungsproblem ausgeschaltet ist, ist der Grund dafür, daß das Kochen wesentlich
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abgekürzt werden kann.
Wie oben bereits erwähnt, hängt die Verweilzeit im Nachkocher 17 von der Holzart (Hartholz oder
Weichholz) und von der gewünschten Ausbeute ab. Bei Anwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung und
des erfindungsgemäßen Verfahrens erhält man eine Ausbeute zwischen 50 und 90%. Die erforderliche
Leistung beträgt weniger als 40 PS-Tge/Tonne.
Ein weiteres, unter Druck betriebenes System gemäß der Erfindung ist in Fig. 2 dargestellt. Hier ist die
Scheibenmühle 10 auf ihrer Einlaßseite mit einer Vordämpftrommel 21 verbunden, die in Ausbildung und
Arbeitsweise vollkommen der Trommel 16 entspricht, während der Auslaß mit einem Nachkocher 22
verbunden ist. Rotierende Ventile 24, die in ihrer Art dem Ventil 18 entsprechen, sind am Trommeleinlaß und
am Kocherauslaß vorgesehen, um das Einbringen und Austragen zu bewirken, wobei sie die Dichtung des
Systems aufrechterhalten. Auch diese Einrichtung kann voll unter Druck betrieben werden, wie es bei der ersten
Ausführungsform der Fall war, und weist keine zwischengeschalteten Ventile auf.
Im Betrieb wird Holz in Form von Schnitzeln oder in anderweitig zerkleinerter Form der Trommel 21 über
ein Dichtventil im natürlichen Rohzustand zugeführt, wie es auch bei der ersten Ausführungsform der Fall
war. Auch hier ist keine zusätzliche, begleitende Flüssigkeit vorgesehen. Wieder wird bei der Bewegung
der Schnitzel zur Scheibenmühle 10 Dampf aus einer geeigneten Quelle zugeführt, um in der Trommel 21 und
der damit in Verbindung stehenden Einrichtung einen Druck zwischen 0,7 und 10,5 atü zu erzeugen, wobei die
Höhe des Druckes vom Material und der Anwendung abhängt. Die Schnitzel werden dementsprechend dem
Dampf bei einer Temperatur von 115 bis 185°C
während einer Zeit von 0,5 bis 10 Minuten ausgesetzt. Aus der Trommel 21 werden die Schnitzel der
Scheibenmühle 10 in einem kontinuierlichen Strom zugeführt und treten durch diesen hindurch.
Auch hier sind in der bereits erläuterten Weise die Schnitzel vorgedämpft, um das Lignin zu erweichen.
Abgesehen von dem in die Schnitzel eingedrungenen Dampf ist praktisch keine die Schnitzel begleitende
Flüssigkeit vorhanden, wenn sie zu bzw. zwischen die Mühlenscheiben gelangen. Die Zerfaserung wird in der
oben erläuterten Weise erreicht, wobei die Schnitzel im wesentlichen in eine längliche Faserform überführt
werden. Wegen und während der kurzen Zeitdauer, die die Schnitzel zum Durchgang durch die Trommel 21 und
die Scheibenmühle benötigen, und die bei etwa 5sekündigem Zerfasern etwa 10 Minuten nicht überschreitet,
tritt, wie oben erläutert, keine merkliche Schädigung der Fasern auf. Die Fasern treten daher in
relativ langer Form und mit einem gleichmäßigen Überzug aus Lignin in den Nachkocher 22 ein. Beim
Durchgang der Fasern durch den Nachkocher 22 kann man in diesem Falle ein vollständig gebleichtes oder voll
aufgeschlossenes Faserprodukt erhalten, das zur weiteren Verwendung fertig ist
Der Nachkocher 22, der in F i g. 2 veranschaulicht ist,
kann bis zur Höhe 23 mit einer üblichen Aufschluß- oder Bieichlösung gefüllt sein, z. B. mit einer Hydrosulfitlösung. Bei dem dargestellten Nachkocher wird ein
schrägliegendes, rohrförmiges Gehäuse verwendet, in
dem eine zentrale Trennwand vorgesehen ist, um die sich Flügel an einer endlosen Kette' bewegen. Die
imprägnierten Fasern, die in den Kocher eintreten, sind ohne ein zusätzliches Medium und fallen in die obere
Seite des Nachkochers 22 durch den Kochereinlaß, so daß sie auf die eine Seite der darin vorgesehenen
Trennwand treffen. Die Fasern gelangen dann bis zum Spiegel der Flüssigkeit im Kocher und bewegen sie nach
Ί unten, um die Trennwand herum und auf der unteren
Seite der Trennwand wieder nach oben, wobei sie durch das Hydrosulfit oder ein anderes Aufschlußmedium
bewegt werden. Die Bewegung durch den Kocher wird in diesem Falle so gesteuert, daß sie in der kurzen Zeit
ίο von etwa 5 Minuten erfolgt. Bei diesem Verfahren
erhalten die Fasern die Bleichung und den Weißgrad, die sich bei dem gesteuerten Durchgang durch das
Hydrosulfit ergeben.
Die Fasern, die im wesentlichen frei von mitgeführter
j5 Flüssigkeit sind, werden durch die Flüge! so weit
angehoben, daß sie durch das abdichtende Auslaßventil 24 des Nachkochers ausgetragen werden. Auf diese
Weise kann ein gebleichtes Produkt, das fertig zur Anwendung ist, in 20 Minuten oder weniger, je nach
Material, erhalten werden.
Eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung der Erfindung ist in Fig.3 dargestellt. Auch hier wird als
zentrales Element der Vorrichtung eine Scheibenmühle 10 wie bei der ersten Ausführungsform verwendet. An
den Einlaß dieser Scheibenmühle ist in diesem Fall jedoch das Auslaßanschlußteil eines Nachkochers 32
angeschlossen, der dem Nachkocher 22 entspricht, der in F i g. 2 erläutert wurde. Der Auslaß der Scheibenmühle
10 ist mit dem Einlaß eines senkrechten Waschrohrs 30 verbunden. Das untere Ende des Waschrohrs ist mit
einem Auslaß versehen, an dem ein rotierendes Auslaßventil 31, das dem Ventil 18 der ersten
Ausführungsform entspricht, als Dichtung zur Aufrechterhaltung des Drucks im System vorgesehen ist. Am
Einlaß zum Nachkocher 32 ist ein dem Ventil 31 entsprechendes angeordnet.
Im Betrieb kann bei dieser Einrichtung der Boden des geneigt angeordneten Nachkochers 32 mit einem
Kochmedium gefüllt sein, wie z. B. »Kraft«-Lauge. In das obere Ende dieses Kochers kann über einen
Anschluß 33 aus einer geeigneten Quelle Dampf eingeführt werden. Auf diese Weise lassen sich Druck
und Temperatur im System einstellen. Bei dieser Einrichtung werden Holzschnitzel dem Einlaß im
natürlichen Rohzustand ohne zusätzliches Medium zugeführt, so daß sie vor der Zuführung zur Scheibenmühle
10 bei der Bewegung durch das Bad imprägniert und chemisch aufgeschlossen werden. Der Druckbereich,
unter dem die Einrichtung in diesem Falle betrieben wird, liegt wieder zwischen 0,7 und 10,5 atü, je
nach der Art des Rohmaterials und dem gewünschten Endprodukt, jedoch wird vorzugsweise ein Druck
zwischen 5,25 und 10,5 atü gewählt Die Betriebstemperaturen liegen in einem Bereich zwischen etwa 140 und
2000C.
In diesem Falle werden die Schnitzel aufgeschlossen und imprägniert und dann der Scheibenmühle 10
zugeführt Die Schnitzel werden zwar imprägniert, sind
aber danach frei von dem Aufschlußmedium. Da das
Lignin beim Kochen erweicht, erfolgt die Bewegung der
Schnitzel der Scheibenmühle 10 und durch diese hindurch in der Art, wie es bei der ersten Ausführungsform erläutert wurde. Die Mühlenscheiben trennen die
Schnitzel wieder in den Längsebenen zwischen den
6s Fasern, so daß aus den Mühlenscheiben lange Fasern
austreten, die in diesem Falle vorher chemisch aufgeschlossen worden sind.
Die Fasern fallen aus der Scheibenmühle 10 oben in
19 Ol 183
ίο
das Waschrohr 30 hinein, das sie zur Vervollständigung des Prozesses schnell durchlaufen. Das Rohr 30 steht
senkrecht und enthält eine schwache Waschlauge. Das Rohr 30 ist weiterhin am unteren Ende mit einem Einlaß
33 versehen, durch den kontinuierlich die Waschflüssigkeit eintritt, während am oberen Ende ein Auslaß 34
vorgesehen ist, durch den kontinuierlich die Flüssigkeit austritt. Auf diese Weise ist eine vorbestimmte Menge
der Waschflüssigkeit im Rohr 30 als Waschmedium für die Fasern enthalten, die sich unter dem Einfluß der
Schwerkraft durch das Waschrohr bewegen. Auf diese Weise werden die Fasern dem zusätzlichen Wascheinfluß
durch die im Gegenstrom strömende Waschflüssigkeit ausgesetzt. Wenn die Fasern das Rohr 30 verlassen,
sind sie im wesentlichen von anhängenden, unerwünschten Teilchen befreit.
Die Bewegung der Fasern durch das Rohr 30 dauert zwischen 5 und 15 Minuten, je nach der gewünschten
Abschreck- oder Waschwirkung. Die austretenden Fasern sind fertig zur Anwendung bei der Herstellung
von »Kraft«-Produkten. Es sei bemerkt, daß die Zeit, die die Schnitzel für die Bewegung während des Imprägnierens
im Nachkocher benötigen, zwischen 3 und 40 Minuten für Kraftprodukte liegt, während die Durchlaufzeit
durch die Scheibenmühle 10 nur in der Größenordnung von Sekunden liegt.
Bei der erläuterten kontinuierlichen Vorrichtung kann das Faser-Endprodukt in einer Zeit erhalten
werden, die merklich kürzer ist als dies bei einer üblichen Vorrichtung unter Anwendung üblicher Verfahren
möglich ist. Für eine hohe Ausbeute kann die Zeit zur Durchführung des gesamten Verfahrens in einigen
Fällen weniger als 10 Minuten betragen.
Die Anwendung einer Einrichtung nach Fig. 3 wird besonders deutlich durch die folgenden spezifischen
Beispiele:
A) Ein Gemisch aus Fichtenholz und Douglasfichtenschnitzeln (54,4 kg ofentrocken) wird durch ein Bad
in einem Kocher ähnlich dem Kocher 22 geschickt. Das Bad ist eine Lösung, die beispielsweise dadurch
hergestellt wird, daß 2,05 kg Natriumsulfid und 6,67 kg Ätzalkali (oder Ätzkalk) in 367 Liter Wasser
gelöst werden. Der im System erzeugte Druck sollte etwa 10,5 atü betragen, während die Temperatur
etwa 1800C sein sollte. Die gesteuerte Bewegung der Holzschnitzel durch den Kocher zu
den Refinerscheiben hin sollte dann in etwa 14 bis 15 Minuten erfolgen. Die Wirkungsweise der
Scheibenmühle 10 und des Wäschers 30 entsprechen den bei der Erläuterung der F i g. 3 beschriebenen
Wirkungen. Der gesamte Ablauf beträgt weniger ais 30 Minuten. Das bemerkenswerte
Ergebnis dieses Verfahrens ist eine 70%ige Ausbeute an Fasern mit einer K-Zahl von 123. Es
sei bemerkt, daß die Menge an zugefügten Chemikalien, ausgedrückt als aktives Alkali, etwa
5,4% Na2O beträgt Dadurch wird offensichtlich,
daß durch die Erfindung eine hohe Ausbeute mit ausgezeichneten Eigenschaften in einer verhältnismäßig
kurzen Zeit erzielt wird, wobei eine beträchtliche Verringerung an Einrichtungen und
Handhabungskosten erreicht wird, im Vergleich zu den üblichen Verfahren, mit denen die gleichen
Ergebnisse erzielt werden sollen.
B) Ein Gemisch der gleichen Schnitzel wie bei »A« wird in gleicher Weise durch ein Bad in einem
Kocher 22 der Einrichtung nach F i g. 3 geschickt, wobei das Bad dadurch hergestellt wird, daß 4,08 kg
Na2S und 13,35 kg NaOH in 367 Liter Wasser gelöst werden. Die Durchlaufzeit bis zur Scheibenmühle
ist dieselbe wie bei »A«. Weiterhin sind auch Druck und Temperatur wie auch der Ablauf in der
Scheibenmühle 10 und im Wäscher 30 genau wie bei »A«. In diesem Falle erhält man eine Ausbeute
von 60% und eine K-Zahl von 93,4. Bei den in diesem Falle erhaltenen Fasern ist es von
besonderer Bedeutung, daß die Fasern mit 60% ίο Ausbeute Festigkeitseigenschaften aufweisen, die
mit denen eines in üblicher Weise hergestellten Kraftzellstoffs vergleichbar sind, der aus den
gleichen Schnitzeln hergestellt ist, wobei beim üblichen Verfahren eine Ausbeute von weniger als
50% erreicht wird.
Es sei bemerkt, daß die oben erläuterten Beispiele auch anwendbar sind, wenn bei irgendeiner Einrichtung
gemäß der Erfindung das Kochen in einem Nachkocher vorgenommen wird.
Fig.4 zeigt eine weitere Einrichtung gemäß der Erfindung. Bei dieser Einrichtung ist der Einlaß der
Scheibenmühle 10 mit einer Vordämpftrommel 21 verbunden, wie es bei Fig. 2 der Fall war. An den
Auslaß ist ein Nachkocher 22 angeschlossen, wie er ebenfalls in Fig. 2 zu erkennen ist. Die Abweichung
besteht hier darin, daß an den Auslaß des Kochers 22 ein weiteres Kochergehäuse 40 angeschlossen ist, das dem
Behälter 10 ähnlich ist, der in der US-Patentschrift 30 85 624 erläutert ist. Am Auslaß des Gehäuses 40 ist
ein rotierendes Auslaßventil 41 vorgesehen, das in geeigneter Weise wirksam wird und dabei gleichzeitig
den Auslaß des Systems abdichtet. Weiterhin ist ein ähnliches, nicht dargestelltes Ventil am Einlaß der
Einrichtung vorgesehen, das die Dichtung aufrechterhält und gleichzeitig das Zuführen von Rohmaterial zur
Trommel 21 ermöglicht.
Es sei erneut betont, daß zwischengeschaltete Ventile hierbei vermieden werden.
Beim Betrieb der Einrichtung nach F i g. 4 werden die Teile 21, 10 und 22 in derselben Weise wirksam, wie es
bei der Beschreibung der F i g. 2 erläutert wurde. Dampf wird durch geeignete Einrichtungen der Trommel 21
zugeführt, um innerhalb des Systems einen Druck aufzubauen und aufrechtzuerhalten. Je nach den
verwendeten Materialien und Zielen wird der Druck im Bereich von 0,7 bis 10,5 atü eingestellt, während die
Temperaturen zwischen 115 und 185°C liegen. In der
Trommel 21 liegt das Rohmaterial als Holzschnitzel ohne zusätzliche Flüssigkeit vor. Die Schnitzel werden
durch übliche Schnecken oder Flügel weitergefördert und werden während ihrer Bewegung zum Refiner
durch den Dampf imprägniert. Die Aufenthaltsdauer der Schnitzel in der Trommel liegt zwischen 0,5 und 10
Minuten, je nach Material und dem gewünschten Ergebnis. Die imprägnierten Schnitzel werden dann
durch den Refiner 10 bewegt, der in der oben bereits erläuterten Weise wirksam wird und die Fasern als
lange, gleichmäßig überzogene Fasern dem Einlaß des Kochers 22 zuführt. Dabei ist in keinem Falle ein
zusätzliches Medium vorhanden. Es ist zu erkennen, daß der Vorgang bei einer optimal hohen Konsistenz
abläuft
Die Fasern werden dann zum Kocherbad und durch dieses hindurchbewegt, das durch das erforderliche
Kochmedium dargestellt wird, und werden anschließend relativ frei von begleitenden Flüssigkeiten einem
zweiten Koch- und Waschprozeß beim Durchgang durch das Gehäuse 40 ausgesetzt. Das Gehäuse 40 ist
19 Ol 183
von oben bis unten durchgehend offen und bildet eine Kammer, in der bis zu einem Spiegel 42 eine Flüssigkeit
enthalten ist. Die Art der Flüssigkeit wird durch den geforderten Aufschluß der Fasern bestimmt. Selbstverständlich
befindet sich oberhalb des Spiegels 42 Dampf, wie es durch das Dampfsystem der Einrichtung
festgelegt ist, wenn auch hier ein Anschlußteil 43 zusätzlich vorgesehen ist, mit dem nach Wunsch
weiterer Dampf zugeführt werden kann.
Nach dem Eintritt in das Gehäuse 40 fallen die Fasern
iiiTolge der Schwerkraft durch den oberen Dampfbereich
und dann durch einen Sprühnebel einer Flüssigkeit, die durch einen Anschluß 44 zugeführt wird. Dabei
wird gleichzeitig eine Wasch- und Aufschließwirkung erzielt. Falls Teilchen an den Fasern haften geblieben
sind, werden sie durch den Spiühnebe! entfernt. Bei der
Bewegung der Fasern durch die Flüssigkeit im Gehäuse 40 werden die Fasern durch die Chemikalien entsprechend
aufgeschlossen. Es ist zu erkennen, daß der Spiegel der Flüssigkeit im Gehäuse 40 auf der
Prozeßtemperatur gehalten wird, weil er unmittelbar an den Dampf im oberen Abschnitt des Gehäuses angrenzt.
In den unteren Abschnitt des Gehäuses 40 wird eine schwache und kältere Lösung durch Düsen 45
eingeführt. Hierdurch werden die Fasern nach unten gezogen, wo sie durch einen Auslaß 46 austreten. Falls
irgendwelche Teilchen noch an den Fasern verblieben sein sollten, werden sie jetzt abgewaschen, und die
Fasern werden in einem gewissen Maß abgekühlt, wenn sie durch das Ventil 41 nach außen austreten. Die
Einrichtung nach F i g. 4 stellt also eine Erweiterung der Einrichtung nach Fig. 2 dar, die dann zur Anwendung
kommt, wenn ein weitergehender Aufschluß vor der Anwendung der Fasern erforderlich ist.
Es sei jedoch ganz allgemein bemerkt, daß bei jeder der erfindungsgemäßen Einrichtungen und Verfahren
das Zerfasern und Aufschließen oder Bleichen mit einem Rohmaterial erreicht wird, welches seine
natürliche Form besitzt und daher von relativ hoher Konsistenz ist. Weiterhin wird durch die Verwendung
der unter Druck stehenden Aufschließeinrichtung und der Art, wie das Erweichen und Zerfasern vorgenommen
wird, erreicht, daß die Einrichtung keine besonderen Anforderungen an Leistung und Dampf stellt, und
daß die Fasern in einer außerordentlich schnellen Art und Weise zerfasert werden. Es sei weiterhin bemerkt,
daß wegen der geringen Verwendung von Flüssigkeiten bei den erfindungsgemäßen Einrichtungen minimale
Anforderungen hinsichtlich der Rohrlegearbeiten gestelltwerden.
In Fig. 5 ist eine Abänderung der Einrichtung nach F i g. 4 dargestellt. Die einzige Änderung besteht darin,
daß die Vordämpftrommel 21 durch einen Nachkocher 22 ersetzt ist. In diesem Falle wird ein chemisches
Voraufschließen unter den eingestellten Druck- und Temperaturbedingungen, wie sie oben erläutert wurden,
vorgenommen, wodurch das Erweichen des Lignins für das Zerfasern bewirkt wird. Sonst ist die Arbeitsweise in
den einzelnen Geräten die gleiche. Eine solche Einrichtung wird dann verwendet, wenn das Fasermaterial und das geforderte Endprodukt ein weitergehendes
chemisches Aufschließen der Fasern nötig machen. Es ergibt sich jedoch eine Änderung in der gesamten für
den Aufschluß erforderlichen Zeit, da die Bewegung des Rohmaterials durch den ersten Kocher 22 etwa 3 bis 40
Minuten je nach den gewünschten Erfolgen erfordert. Auch wird hier der Dampf so zugeführt, daß die
Einrichtung vorzugsweise unter einem Druck von 5,25 bis 10,5 atü steht, während die Temperatur zwischen 140
und 200°Cgehälien wird.
Bei den Einrichtungen gemäß den F i g. 4 und 5 kann in einigen Fällen ein zwischengeschaltetes Ventil von
der Art des Ventils 41 zwischen dem Gehäuse 40 und dem unmittelbar vorhergehenden Kocher 22 vorgesehen
werden. Das geschieht dann, wenn die besonderen verwendeten Chemikalien und die besondere Art der
Bewegung der Fasern durch das Gehäuse zu gewissen
ίο Schwierigkeiten bei der Aufrechterhaltung des Druckes
und der Temperatur im System führen würden.
Eine weitere Anwendung der Erfindung ist in F i g. 6 der Zeichnung dargestellt. Hier sind eine Vordämpftrommel
21 und eine Scheibenmühle 10 miteinander verbunden und werden so verwendet, wie es bei der
Beschreibung der F i g. 2 erläutert wurde. Am Auslaß der Scheibenmühle 10 ist ein rotierendes Ventil 50
vorgesehen, das ähnlich wie Ventile 18 und 41 ausgebildet sein und in entsprechender Weise wirken
kann. Das Ventil 50 steht mit dem oberen Ende eines Bleichturms 52 in Verbindung. Dieser Bleichturm ist
ebenfalls druckdicht abgedichtet und führt mit seinem Auslaß zu einer unter Druck arbeitenden Presse 53, an
deren Auslaßende ein zweites Ventil 50 angeordnet ist.
Weiterhin ist am Einlaß zur Vordämpftrommel 21 ein nicht dargestelltes Ventil 50 vorgesehen.
In diesem Fall werden je nach dem verwendeten Material und dem gewünschten Endprodukt die
Trommel 21 und die Scheibenmühle 10 unter einem Druck von 0,7 bis 8,75 atü bei einer Temperatur im
Bereich zwischen 110 und 175°C gehalten. Diese Zustände werden dadurch aufrechterhalten, daß der
Trommel 21 Dampf zugeführt wird. Außerdem wird Dampf auch den Behältern 52 und 53 zugeführt, um in
diesen einen Druck aufrechtzuerhalten, der in der Nähe des Atmosphärendrucks oder darüber liegt. Am
Behälter 52 ist ein Anschluß vorgesehen, der einen Wassereinlaß 55 am oberen Ende des Bleichturms
darstellt, und einen sich im Behälter ausbreitenden Wasserstrahl liefert.
Diese Einrichtung ist besonders vorteilhaft, wenn gebleichte Fasern erzeugt werden sollen. Holzschnitzel
werden in die Trommel 21 eingebracht und zur Scheibenmühle 10 bewegt, wie es oben unter Bezug auf
die entsprechende Einrichtung bereits erläutert worden ist. wobei die Schnitzel beim Durchgang durch den
Dampf imprägniert werden, und wobei die Verweilzeit 0,5 bis 10 Minuten beträgt. Wenn die Schnitzel, die
beträchtlich erweicht sind, in den Einlaß der Scheibenmühle 10 gelangen und zwischen den Refinerscheiben
hindurchgetreten sind, werden die voneinander getrennten Fasern gleichzeitig bei der Trennung einem
Sprühnebel einer Bleichlösung ausgesetzt. Diese Bleichlösung wird durch geeignete Einrichtungen in den
Einlaß der Scheibenmühle eingeführt Auf diese Weise wird der Bleichvorgang in dem Augenblick eingeleitet,
in dem die Fasern tatsächlich in die längliche Form gebracht werden. Die dauernd unter dem Einfluß der
Bleichlösung stehenden Fasern fallen dann in das Ventil 50 und durch dieses hindurch in den oberen Abschnitt
des senkrecht stehenden Bleichturmes 52. Hier wird durch einen durch den Anschluß 55 eintretenden
Wasserstrahl ein Abschrecken erreicht, das fortgesetzt wird, wenn die Fasern unter dem Einfluß der
Schwerkraft nach unten fallen. Bereits gebleicht verlassen die Fasern den Bleichturm und treten in die
unter Druck arbeitende Presse 53 ein, in der begleitende Medien aus dem Bleichturm entfernt und die Fasern
19 Ol
erneut gewaschen werden. Das Waschen wird durch einen Strahl bewirkt, der auf die Fasern durch Düsen 55
gerichtet wird, die in einem Ring am Auslaßende der Presse angeordnet sind. Von hier aus treten die Fasern
durch das Auslaßventil 54 aus. S
Bei der Verwendung der Einrichtung nach Fig.6 kann mittels der Vordämpftrommel und der Scheibenmühle eine gebleichte, längliche Faser hergestellt
werden, wobei der Bleichprozeß durch das Weiterbewegen der Fasern durch den Bleichturm und die Presse
vervollständigt wird. Dabei wird in einer verhältnismäßig kurzen Zeit ein vollkommen gebleichtes Faserprodukt erzielt, das bei der Herstellung von Qualitätsfaserstoffen verwendet werden kann.
Bei allen Anwendungen der Erfindung wird ein kontrolliertes und begrenztes Aufschließen oder Kochen benutzt, durch das die unerwünschten Oberzüge
und der Inhalt des Rohmaterials leicht abgebaut werden können, ohne daß die Fasern merklich beschädigt
werden. In allen Fällen wird eine Faser erzielt, die
praktisch unmittelbar bei der Papierherstellung und
anderen Anwendungen benutzt werden kann. Die den beschriebenen Einrichtungen eigentümliche Arbeitsgeschwindigkeit und der minimale Leistungsverbrauch
liegen zum Teil im Verzicht auf die zwischengeschalteten Ventile bei den vorzugsweise anzuwendenden
Einrichtungen begründet Wenn Ventile wegen der Notwendigkeiten eines besonderen Materials und
Verfahrens verwendet werden, werden sie entweder dazu benutzt, unerwünschte Wirkungen von während
des Kochens freigewordenen Gasen durch das Zurückströmen in die vorhergehenden Geräte zu vermeiden
oder einen Bereich festzulegen, in dem eine Änderung des Druckes erfolgen muß. Jedoch ist klar, daß bei der
vorzugsweisen Ausbildung der Erfindung Ventile im wesentlichen ausgeschaltet sind, wobei gleichzeitig die
Probleme vermieden werden, die normalerweise bei der Verwendung einer großen Anzahl von Ventilen
auftreten.
Claims (5)
1. Verfahren zum kontinuierlichen Aufbereiten und Zerfasern von faserhaltigen^ geschnitzeltem
Rohmaterial, insbesondere von Holzschnitzern,
unter Einwirkung eines Aufschlußmediums bei erhöhtem Druck in einer Aufschlußvorrichtung und
in einer nachgeschalteten Scheibenmühle, wobei das schnitzeiförmige Rohmaterial zunächst in einer ι ο
Aufschlußtrommel oder einem Aufschlußkocher über etwa 0,5 bis 40 Minuten bei einer Temperatur
zwischen 115 und 2000C einem Voraufschluß mit
Wasserdampf und/oder Kochlauge so unterworfen wird, daß das Lignin erweicht, dadurch gekennzeichnet, daß diese vorbehandelten
Schnitzel dann frei von etwaigem flüssigem begleitendem Trägermedium durch eine Scheibenmühle,
welche mit gegenüberliegenden und relativ zueinander umlaufenden Defibrierelementen versehen ist,
geführt und anschließend gegebenenfalls einer Nachkochung oder Wäsche unterzogen werden,
wobei der Druck im gesamten Aufschlußsystem bei 0,7 bis 10,5 atü gehalten wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Aufschlußmedium Dampf verwendet wird, dessen Druck und Temperatur derart
gewählt sind, daß die Bildung von Feuchtigkeit in der Aufschlußtrommel, abgesehen von der in die
Holzteilchen als Imprägnierung eindringenden Feuchtigkeit, verhindert wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß in Abhängigkeit vom Material und
gewünschten Endprodukt die Holzteilchen zwischen 0,5 und etwa 10 Minuten bedämpft werden und das is
Rohmaterial nach dem Eintreten in die Trommel in einem kontinuierlichen Strom weiterbewegt wird.
4. Vorrichtung zum kontinuierlichen Aufbereiten und Zerfasern von faserhaltigen!, geschnitzeltem
Rohmaterial hoher Konsistenz, insbesondere von Holzschnitzeln, unter Einwirkung eines Aufschlußmediums bei erhöhtem Druck in einer Aufschlußvorrichtung und in einer nachgeschalteten Scheibenmühle, dadurch gekennzeichnet, daß das System aus
Aufschlußvorrichtung (16), Scheibenmühle (10) und gegebenenfalls Nachkocher (17) oder Wäscher (30)
mit gegen Druck abdichtenden Einlaß- und Auslaßventilen versehen ist und keine zwischengeschalteten Ventile aufweist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaß der Scheibenmühle (10)
direkt mit dem Auslaß der Aufschlußvorrichtung (16) so verbunden ist, daß praktisch gleicher Druck
und gleiche Temperatur in Aufschlußvorrichtung (16) und Scheibenmühle (10) hergestellt sind.
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