DE19959641A1 - Mittelspannungsschaltstation - Google Patents
MittelspannungsschaltstationInfo
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Abstract
Die Erfindung schafft eine Mittelspannungsschaltstation (1), welche sich gegenüber dem Stand der Technik dadurch auszeichnet, daß sie bei weiterhin kleinen Außenabmessungen ohne die Bereitstellung eines gekapselten Schaltfeldes mit inertem Gas eine zuverlässige Funktionsweise ermöglicht. Dies wird dabei insbesondere durch eine spezielle konstruktive Ausgestaltung und Anordnung der spannungsführenden Teile im Schaltkasten (2) erreicht. Dadurch kann die Mittelspannungsschaltstation (1) in einer einfachen Bauweise realisiert werden, welche zudem ohne außergewöhnliche Maßnahmen einen Zugriff für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ermöglicht. Ferner können auch weitere Einrichtungen wie z. B. Strom- und Spannungsmeßeinrichtungen (5, 6) in das Schaltfeld (3) eingebaut werden.
Description
Die Erfindung betrifft eine Mittelspannungsschaltstation mit einem Schaltkasten
mit wenigstens zwei Feldbereichen, nämlich einem Schaltfeld und einem Sicherungs
feld, wobei im Schaltfeld eine Schaltkammer für jede Phase angeordnet ist, die an
wenigstens ein Einspeisekabel angeschlossen ist und mit einem jeweiligen beweglichen
Schaltelement zum Zu- und Abschalten der Phase zusammenwirkt, und wobei im Siche
rungsfeld eine verbraucherseitige Hochspannungs-Hochleistungssicherung für jede
Phase untergebracht ist.
Derartige Mittelspannungsschaltstationen dienen in der Regel als Ortsnetzverteil-
oder Abnehmerstation und werden zumeist im Freien aufgestellt. Hierbei wird Strom
z. B. mit Spannungen von 12, 24 oder 36 kV werkseitig über ein oder mehrere Einspei
sekabel zugeführt und über die Schaltkammer, das Schaltelement, die Hochspannungs-
Hochleistungssicherung und eine nachgeschaltete Transformatoreinrichtung einem oder
mehreren Verbrauchern zugeführt. Weist eine derartige Mittelspannungsschaltstation
mehrere Einspeisekabelanschlüsse auf, so ist eine Verbundschaltung mit anderen
Mittelspannungsschaltstationen möglich, d. h. eine Energieversorgung von mehreren
Seiten.
Da derartige Mittelspannungsschaltstationen z. B. in Siedlungsgebieten wertvollen
Baugrund in Anspruch nehmen und dabei zudem häufig als Beeinträchtigung des Er
scheinungsbildes des Geländes betrachtet werden, ist es seit jeher das Bestreben, diese
mit möglichst geringen Dimensionen auszubilden. Einer derartigen Verkleinerung der
Baugröße stehen dabei jedoch die speziellen Sicherheitserfordernisse im Mittelspan
nungsbereich entgegen. So sind zwischen spannungsführenden Teilen und anderen
elektrisch leitenden Bauteilen des Schaltkastens sowie den Außenwänden vorgeschrie
bene Mindestabstände einzuhalten, um einen Spannungsüberschlag zuverlässig zu ver
meiden. Das Maß dieser Mindestabstände hängt dabei von der Höhe der Spannung und
dem dazwischen vorliegenden Medium ab.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden und dabei gleichzeitig dennoch
geringe Abmessungen erzielen zu können, werden jetzt vielfach gekapselte Schaltanla
gen eingesetzt, in denen Schwefelhexafluorid (SF6) eingesetzt wird. Dieser Stoff ist ca.
fünfmal schwerer als Luft und verfügt über eine hohe dielektrische Festigkeit. Dabei ist
SF6 zudem geruchs- und farblos, ungiftig und weist inerte Eigenschaften auf.
Ein Nachteil dieser gekapselten SF6-Schaltanlagen liegt jedoch darin, daß dieses
Gas bei sehr hohen Temperaturen giftige Dämpfe abscheidet. Während dieser Ausnah
mefall im normalen Betrieb üblicherweise zuverlässig vermieden werden kann, ist dies
jedoch nicht immer absolut auszuschließen, z. B. wenn es aufgrund äußerer Einwirkung
wie beispielsweise einem Aufprall eines Kraftfahrzeuges auf die Schaltstation zu einem
Kurzschluß unter Zerstörung der Kapselung kommt.
Ein weiterer Nachteil dieser gekapselten Schaltanlagen liegt darin, daß es den Be
treibern, wie z. B. Stadtwerken etc., in der Regel nicht möglich ist, selbständig War
tungsarbeiten oder Umbauten an der Schaltanlage vorzunehmen. Für derartige Arbeiten
ist daher ein spezieller Fachbetrieb erforderlich, wobei der Umgang mit SF6 auch das
Tragen von Schutzkleidung etc. erfordert. Dieser Nachteil kommt gerade in jüngster
Zeit angesichts der Harmonisierung des europäischen Strommarktes zum Tragen. Nach
dem die Monopolstellung der bisherigen Stromerzeuger nunmehr praktisch aufgehoben
ist, kann jeder Endverbraucher seinen für ihn günstigsten Stromlieferanten individuell
wählen. Da hierbei jedoch die bestehenden Leitungsnetze genutzt werden, wäre es wün
schenswert, optional Spannungs- und Strommeßgeräte zur individuellen Feststellung
der Leistungsabnahme in diesen Mittelspannungsschaltstationen integrieren zu können.
Aufgrund der gekapselten Bauweise ist dies jedoch nicht möglich.
Der Erfindung liegt dabei die Aufgabe zugrunde, eine Mittelspannungsschaltsta
tion gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 derart weiterzubilden, daß die bislang
bekannte relativ kleine Baugröße im wesentlichen beibehalten werden kann, ohne daß
weiterhin eine Isolierung des Schaltfeldes mit SF6 erforderlich ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Mittelspannungsschaltstation mit den Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst.
So wurde erfindungsgemäß erkannt, daß durch eine geschickte Kombination kon
struktiver Merkmale auch unter Beibehaltung der standardisierten Außenabmessungen
derartiger Schaltkästen eine den Sicherheitsanforderungen genügende Mittelspannungs
schaltstation bereitstellbar ist. Ausgehend von den herkömmlichen Bauweisen wurde
dabei insbesondere erkannt, daß die bislang übliche definitive Trennung zwischen
Schaltfeld und Sicherungsfeld im Schaltkasten entgegen den eigentlich damit erwarteten
Problemen insbesondere hinsichtlich der Funktionssicherheit möglich ist. Erfindungs
gemäß wird dabei durch geschickte Anordnung der Elemente im Schaltkasten zuverläs
sig sichergestellt, daß es zu keinem Spannungsüberschlag zwischen stromführenden
Elementen und anderen Bestandteilen des Schaltkastens kommt, d. h. die geforderten
Mindestabstände eingehalten werden.
Konkret sieht die Erfindung hierzu erstmals vor, das Schaltelement nicht wie im
Stand der Technik vertikal im Schaltfeld alleine anzuordnen, sondern horizontal liegend
in einem die elektrische Schlagweite übersteigenden Abstand unterhalb der Decken
wand des Schaltkastens vorzusehen. Das Schaltelement liegt somit erfindungsgemäß in
einem im Betrieb gemeinsamen Verbindungsbereich zwischen Schaltfeld und Siche
rungsfeld vor.
Im Gegensatz zu bisherigen Bauweisen sieht die Erfindung zudem das kombinato
rische Merkmal vor, daß die Hochspannungs-Hochleistungssicherung quer zur Schub
bewegungsrichtung des Schaltelements angeordnet ist. Damit wird im Gegensatz zum
Stand der Technik, bei dem die Hochspannungs-Hochleistungssicherung in der Verlän
gerung des Schubschalters angeordnet ist, eine zusätzliche Raumersparnis erzielt. Insbe
sondere wurde hierbei erkannt, daß diese abgewinkelte Stellung der Hochspannungs-
Hochleistungssicherung zum Schubschalter ohne funktionelle Einbußen möglich ist.
Dies betrifft vor allem die in der Regel vorgegebene Ausschaltfunktion bei Versagen der
Hochspannungs-Hochleistungssicherung. Hierbei wird von Seiten der Hochspannungs-
Hochleistungssicherung über einen Hebelmechanismus derart auf den Schubschalter
eingewirkt, daß ein Notfall-Abschaltvorgang im Schaltkasten ausgelöst wird. Dieser von
Seiten der Hochspannungs-Hochleistungssicherung ausgelöste Notfall-Abschaltvorgang
kann dabei mit geringen konstruktiven Änderungen auch bei der erfindungsgemäß
abgewinkelten Bauweise mit einfachen Mitteln realisiert werden.
Diese gemäß der Erfindung gewählte spezielle konstruktive Anordnung dieser
Bauelemente im Schaltschrank erlaubt dabei die Einhaltung der erforderlichen Min
destabstände von stromführenden Teilen zu anderen leitfähigen Teilen, so daß erfin
dungsgemäß auf eine Kapselung der Anordnung und die Verwendung eines inerten Ga
ses wie z. B. SF6 verzichtet werden kann. Dabei zeichnet sich die erfindungsgemäße
Mittelspannungsschaltstation durch konstruktiv einfache Bauweise aus. Insbesondere
können hierzu im wesentlichen übliche Bauelemente verwendet werden, welche mit
relativ geringem Aufwand an die erfindungsgemäße Bauweise anpaßbar sind.
Da durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Mittelspannungsschaltstation
somit keine Kapselung mehr erforderlich ist, kann auch ein Fachmann des Netzwerkbe
treibers Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten im Schaltschrank ausführen. Darüber
hinaus ist auch die Gefahr der Entstehung giftiger Dämpfe in einem Unglücksfall ge
bannt, da im Schaltschrank kein spezielles Gas sondern nur Luft vorliegt. Die Umwelt
verträglichkeit der erfindungsgemäßen Mittelspannungsschaltstation erhöht sich daher
gegenüber herkömmlichen Schaltstationen wesentlich. Gleichzeitig sinkt der Aufwand
zum Betrieb einer derartigen Mittelspannungsschaltstation. Ein weiterer Vorteil dieser
erfindungsgemäß nicht mit Gas gefüllten Schaltanlage liegt darin, daß die im Stand der
Technik erforderlichen speziellen Anpassungen wie die Verwendung von besonders
geschirmten Kabelsteckern etc. nicht erforderlich sind. Die erfindungsgemäße Mittel
spannungsschaltstation zeichnet sich daher durch eine einfache Bauweise aus.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Merkmalen der
Unteransprüche.
Dadurch, daß im Bewegungsbereich des Schubschalters eine von der Außenseite
des Schaltkastens einbringbare Einschubplatte anordbar ist, kann im abgeschalteten Zu
stand eine wirksame Trennung zwischen dem Schaltfeld und dem Sicherungsfeld erzielt
werden. Dies erlaubt z. B. einen sicheren Zugriff auf das Sicherungsfeld, welches übli
cherweise über eine gesonderte Außentür zugänglich ist, um z. B. die Hochspannungs-
Hochleistungssicherung auszuwechseln. Darüber hinaus hat diese Ausgestaltungsweise
den weiteren Vorteil, daß ein unbeabsichtigtes Zuschalten des Schaltelements während
des Zugriffs auf das Innere des Schaltkastens zulässig vermieden werden kann, da die
Einschubplatte durch die Anordnung im Bewegungsbereich des Schaltelements den
Bewegungsbereich des Schubschalters blockiert. Daher ist eine sehr hohe Sicherheit bei
der Durchführung von Wartungsarbeiten erzielbar. Dabei ist die Bereitstellung und Ein
bringung einer derartigen Einschubplatte bei der erfindungsgemäßen Mittelspannungs
schaltstation mit geringem Aufwand und an sich bekannten Mitteln möglich. Beim
Schaltkasten gemäß dem Stand der Technik war eine derartige Ausgestaltungsweise
aufgrund der Kapselung nicht möglich.
Von weiterem Vorteil ist es, wenn in der Schaltanlage eine Strom- bzw. Span
nungsmeßeinrichtung angeordnet ist. Hierbei wird Vorteil aus dem Umstand gezogen,
daß die Schaltanlage nicht mehr gekapselt ist und somit unmittelbar mit relativ gerin
gem Aufwand zusätzliche Einrichtungen wie eben eine Strom- und Spannungsmeßein
richtung eingebaut werden können, mittels der die Leistungsabnahme feststellbar ist.
Diese kann somit individuell für den nachgeschalteten Verbraucher festgestellt werden.
Damit ist eine individuelle Strompreisberechnung für den Abnehmer möglich.
Wenn im Schaltfeld im Bereich des wenigstens einen Einspeisekabels Isolations
platten an wenigstens einigen der Außenwandbereiche des Schaltfeldes angeordnet sind,
kann die Baugröße des Schaltkastens weiter verringert werden, da hierdurch die gefor
derten Mindestabstände zwischen spannungsführenden Teilen und elektrisch leitenden
Bestandteilen wie den Außenwandbereichen oder der Umgebung wesentlich verringert
werden können. Die erfindungsgemäße Mittelspannungsschaltstation kann daher noch
kompakter ausgebildet werden.
Die Erfindung wird nachfolgend in einem Ausführungsbeispiel anhand der einzi
gen Figur näher erläutert. Diese zeigt schematisch eine Vorderansicht einer erfindungs
gemäßen Mittelspannungsschaltstation, wobei die Türen zum Schaltfeld und zum Siche
rungsfeld weggelassen wurden, damit das Innere des Schaltkastens erkennbar wird.
Gemäß der Darstellung in dieser Fig. 1 weist eine Mittelspannungschaltstation 1
einen Schaltkasten 2 auf, in dem ein Schaltfeld 3 und ein Sicherungsfeld 4 ausgebildet
sind. Das Schaltfeld 3 und das Sicherungsfeld 4 sind dabei durch eine Trennwand 21
des Schaltkastens 2 voneinander getrennt, wobei sich die Trennwand 21 vom Boden
bereich des Schaltkastens 2, d. h. dem Bereich der Stromzuführung und Stromableitung
bis zu einer derartigen Höhe erstreckt, daß die stromführenden Zu- und Ableitungsteile
im Schaltfeld 3 bzw. Sicherungsfeld 4 über eine ausreichende Trennstrecke zur Vermei
dung eines Spannungsüberschlags beabstandet sind. Gemäß der Darstellung in der Figur
ragt die Trennwand 21 somit über die halbe Bauhöhe des Schaltkastens 2 hinaus.
Als weiteres Trennmedium zwischen dem Schaltfeld 3 und dem Sicherungsfeld 4
ist eine hier strichpunktiert dargestellte Einschubplatte 22 in den Schaltkasten 2 ein
schiebbar. Die Richtung der Einschubbewegung ist dabei gemäß der Darstellung in der
Figur senkrecht zur Blattebene. Die Einschubplatte 22 ist aus einem elektrisch isolie
renden Material gefertigt, um eine elektrische Abschirmung zwischen dem Schaltfeld 3
und dem Sicherungsfeld 4 herzustellen.
In das Schaltfeld 3 ragen von unten her zwei Einspeisekabel 31 und 32, welche
mit an sich bekannten Anschlußeinrichtungen 33 und 34 über Laschen 35 und 36 mit
einer Sammelschiene 37 verbunden sind. Über die Sammelschiene 37 wird die einge
speiste Spannung über eine eingekoppelte Strommeßeinrichtung 5 zur Messung der
Stromstärke zu einer Schaltkammer 38 geleitet. Mittels einer Leitung 39 wird dabei ein
Nebenschluß zu einer Spannungsmeßeinrichtung 6 hergestellt, welche ebenfalls im
Schaltfeld 3 angeordnet ist.
Die Schaltkammer 38 wirkt mit einem Schubschalter 41 zusammen, der horizontal
liegend unterhalb einer Deckenwand 23 des Schaltkastens 2 angeordnet ist. Der Schub
schalter 41 wie auch die Schaltkammer 38 sind hierbei derart beabstandet von der
Deckenwand 23 angeordnet, daß ein Spannungsüberschlag zuverlässig vermieden ist,
d. h. der Abstand größer als die elektrische Schlagweite bei der gewählten Spannung ist.
Der Schubschalter 41 wird dabei über einen Hebelmechanismus 42 in einer linea
ren Schubbewegung zwischen einer Trennstellung und einer Einschaltstellung hin- und
herbewegt. In der Figur ist die Einschaltstellung dargestellt, während die Trennstellung
strichpunktiert angedeutet ist.
Der Schubschalter 41 ist über eine Schiene 43 ferner mit einer Hochspannungs-
Hochleistungssicherung 44 verbunden. Die Hochspannungs-Hochleistungssicherung 44
ist dabei quer zur Schubbewegungsrichtung des Schubschalters 41 angeordnet. Das
andere Ende der Hochspannungs-Hochleistungssicherung 44 ist zudem über eine wei
tere Schiene 45 mit einer Abgabeanschlußeinrichtung 46 und dadurch mit einem
Abgangskabel 47 verbunden. Ferner kann die Schiene 45 mit einer schwenkbaren
Erdungseinrichtung 48 gekoppelt werden, um den Bereich des Sicherungsfeldes 4 bei
vorliegender Trennstellung des Schubschalters 41 spannungsfrei zu schalten.
Die Hochspannungs-Hochleistungssicherung 44 wirkt im Falle eines Fehlers, d. h.
wenn ein zu hoher Strom anliegt, zudem auf eine Auslösevorrichtung 49 ein, welche in
bekannter Weise über eine nicht dargestellte Hebeleinrichtung eine Ausschaltung des
Schubschalters 41 in die Trennstellung bewirkt.
Dieser Leitungsaufbau zwischen den Einspeisekabeln und dem Abgangskabel ist
für jede der drei Phasen vorgesehen. Die beiden anderen Phasen liegen dabei hinter dem
dargestellten Aufbau und werden durch diesen verdeckt.
Die Außenwände des Schaltfeldes 3 im Bereich der Einspeisekabel 31 und 32 sind
ferner mit isolierenden Platten 24 und 25 versehen, damit ein geringerer Mindestabstand
hierzu realisiert werden kann.
Insgesamt sind alle spannungsführenden Teile im Schaltkasten 2 so voneinander
und von anderen leitfähigen Elementen, sowie den Außenwänden beabstandet angeord
net, daß ein Spannungsüberschlag wirksam vermieden werden kann. Gleichzeitig wird
der in Teilbereichen des Schaltfeldes 3 vorliegende Freiraum dazu genutzt, um zusätzli
che Meßeinrichtungen wie die Strommeßeinrichtung 5 und die Spannungsmeßeinrich
tung 6 anzuordnen. Dabei können auch weitere Einrichtungen gefahrlos an die
Außenwand des Schaltkastens 2 angekoppelt werden. Der Spannungswandler mit e-n
Wicklungen kann so mit einem Widerstand 7 beschaltet sein. Ferner können die
Sekundäranschlüsse der Strom- und Spannungswandler 5 und 6 in einem Gehäuse 8
z. B. aus Kunststoff auf Klemmen geführt sein.
Im Normalbetrieb liegt die Mittelspannungsschaltstation 1 in der in der Figur ge
zeigten Konfiguration vor. Der elektrische Strom wird hierbei entweder über das Ein
speisekabel 31 oder das Einspeisekabel 32 eingeführt und über die Sammelschiene 37
der Schaltkammer 38 zugeführt. Von dort wird der elektrische Strom über den Schub
schalter 41, die Schiene 43, die Sicherung 44, die weitere Schiene 45 und die Abgabe
anschlußeinrichtung 46 auf das Abgangskabel 47 geleitet. Vom Abgangskabel 47 wird
der Strom einer Transformatoreinrichtung zugeführt und schließlich dem Verbraucher
zugeleitet. Wird der Strom dabei über das Einspeisekabel 31 zugeführt, kann über das
Kabel 32 eine Vernetzung zu einer anderen Mittelspannungsschaltstation hergestellt
werden. Fällt die Stromzufuhr über das Einspeisekabel 31 aus, so kann durch Umschal
tung von Seiten des Netzwerkbetreibers Strom über das Einspeisekabel 32 zugeführt
werden. Soll keine weitere Mittelspannungsschaltstation angekoppelt werden, kann auf
das weitere Einspeisekabel 32 verzichtet werden, oder es wird lediglich eine Lasche,
z. B. die Lasche 36 von der Sammelschiene 37 abgekoppelt.
Zum Abschalten der Anlage wird von außen auf den Hebelmechanismus 42 derart
eingewirkt, daß der Schubschalter 41 in seine Trennstellung verschoben wird. Diese
Trennstellung ist in der Figur strichpunktiert dargestellt. Dann legt der Schubschalter 41
in ausreichendem Abstand von der Schaltkammer 38 vor, daß ein Spannungsüberschlag
vermieden wird. Für Wartungsarbeiten wird vor dem Öffnen der Tür zum Sicherungs
feld 4 die Einschubplatte 22, welche in der Figur ebenfalls strichpunktiert dargestellt ist,
eingeschoben. Damit ist auch eine mechanische Verriegelung für den mechanischen
Schubschalter 41 gegeben, d. h. dieser kann auch nicht versehentlich in die Schaltkam
mer 31 eingefahren werden. Bei Wartungsarbeiten im Sicherungsfeld 4 wird dabei
zudem üblicherweise die Erdungseinrichtung 48 mit der Schiene 45 gekoppelt, um die
spannungsführenden Teile im Sicherungsfeld 4 zu erden.
Nach Abschluß der Wartungsarbeiten wird die Tür zum Sicherungsfeld 4 wieder
geschlossen, die Erdungseinrichtung 48 in ihre Aus-Stellung versetzt, woraufhin zudem
die Einschubplatte 22 wieder herausgezogen werden kann. Der Einschubschlitz für die
Einschubplatte 22 wird dabei in an sich bekannter Weise durch einen federnd vor
gespannten Klappdeckel abgedeckt, der bei Einschieben der Einschubplatte 22 gegen
die Vorspannung wegschwenkt und nach dem Herausziehen einen Abschluß des hier
nicht dargestellten Einschubschlitzes herstellt.
Die Erfindung läßt neben der hier gezeigten Ausführungsform weitere Gestal
tungsansätze zu.
So kann auf die Bereitstellung der Einschubplatte 22 verzichtet werden, wenn
auch ohne diese Maßnahme eine zuverlässige Abschottung gegenüber einem Span
nungsüberschlag, d. h. die Bereitstellung ausreichender Abstände möglich ist.
Ferner können anstelle der Strommeßeinrichtung 5 und Spannungsmeßeinrichtung
6 auch andere Einrichtungen im Schaltfeld 3 angeordnet werden. Falls keine derartigen
zusätzlichen Anbauten erforderlich sind, kann auch hierauf verzichtet werden, so daß
die Meßeinrichtungen 5 und 6 weggelassen werden können.
Der Einbau isolierender Platten wie der Platten 24 und 25 kann je nach angelegter
Nennspannung und Baugröße der Mittelspannungsschaltstation 1 auch an anderen Stel
len vorgesehen sein. Bei relativ niedrigen Spannungen wie z. B. 12 kV kann gegebenen
falls auch auf derartige isolierende Platten verzichtet werden.
Die Erfindung schafft somit eine Mittelspannungsschaltstation (1), welche sich
gegenüber dem Stand der Technik dadurch auszeichnet, daß sie bei weiterhin kleinen
Außenabmessungen ohne die Bereitstellung eines gekapselten Schaltfeldes mit inertem
Gas eine zuverlässige Funktionsweise ermöglicht. Dies wird dabei insbesondere durch
eine spezielle konstruktive Ausgestaltung und Anordnung der spannungsführenden
Teile im Schaltkasten (2) erreicht. Dadurch kann die Mittelspannungsschaltstation (1) in
einer einfachen Bauweise realisiert werden, welche zudem ohne außergewöhnliche
Maßnahmen einen Zugriff für Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ermöglicht.
Ferner können auch weitere Einrichtungen wie z. B. Strom- und Spannungsmeß
einrichtungen (5, 6) in das Schaltfeld (3) eingebaut werden.
Claims (5)
1. Mittelspannungsschaltstation (1) mit einem Schaltkasten (2) mit wenigstens zwei
Feldbereichen, nämlich einem Schaltfeld (3) und einem Sicherungsfeld (4), wobei
im Schaltfeld (3) eine Schaltkammer (38) für jede Phase angeordnet ist, die an
wenigstens ein Einspeisekabel (31, 32) angeschlossen ist und mit einem jeweili
gen beweglichen Schaltelement zum Zu- und Abschalten der Phase zusammen
wirkt, und wobei im Sicherungsfeld (4) eine verbraucherseitige Hochleistungs
sicherung (44) für jede Phase untergebracht ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Schaltelement in einem die elektrische Schlagweite übersteigenden Ab
stand unterhalb einer Deckenwand (23) des Schaltkastens (2) horizontal liegend
angeordnet und als Schubschalter (41) ausgebildet ist, welcher von einer wenig
stens teilweise im Sicherungsfeld (4) angeordneten Trennstellung durch horizon
tale Schubbewegung in eine Einschaltstellung beweglich gelagert ist, in der das
Schaltelement mit Schaltkontakten der Schaltkammer (38) elektrisch leitend ver
bunden ist, und
daß die Hochleistungssicherung (44) quer zur Schubbewegungsrichtung des
Schubschalters (41) angeordnet ist.
2. Mittelspannungsschaltstation nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bewegungsbereich des Schubschalters (41) eine von der Außenseite des Schalt
kastens (2) einbringbare Einschubplatte (22) anordbar ist.
3. Mittelspannungsschaltstation nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schaltfeld (3) eine Strommeßeinrichtung (5) angeordnet ist.
4. Mittelspannungsschaltstation nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Schaltfeld (3) ein Spannungsmeßeinrichtung (6) angeordnet ist.
5. Mittelspannungsschaltstation nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn
zeichnet, daß im Schaltfeld (3) im Bereich des wenigstens einen Einspeisekabels
(31, 32) Isolationsplatten (24, 25) an wenigstens einigen der Außenwandbereiche
des Schaltfeldes (3) angeordnet sind.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999159641 DE19959641A1 (de) | 1999-12-10 | 1999-12-10 | Mittelspannungsschaltstation |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999159641 DE19959641A1 (de) | 1999-12-10 | 1999-12-10 | Mittelspannungsschaltstation |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19959641A1 true DE19959641A1 (de) | 2001-06-13 |
Family
ID=7932183
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1999159641 Withdrawn DE19959641A1 (de) | 1999-12-10 | 1999-12-10 | Mittelspannungsschaltstation |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19959641A1 (de) |
Cited By (1)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP3716421A1 (de) * | 2019-03-29 | 2020-09-30 | Beluk GmbH | Schaltanlage zur verteilung elektrischer energie |
Citations (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
DE9305438U1 (de) * | 1993-04-14 | 1993-06-17 | Beluk GmbH, 80939 München | Schaltanlage zur Verteilung elektrischer Energie |
DE19744464C1 (de) * | 1997-10-08 | 1998-11-19 | Irina Dipl Ing Bluemel | Mittelspannungsschaltanlage für im Ringnetz angeordnete Umspannstationen |
-
1999
- 1999-12-10 DE DE1999159641 patent/DE19959641A1/de not_active Withdrawn
Patent Citations (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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