DE19931048A1 - Gleis für schienengebundene Fahrzeuge sowie Schallschutzelement hierfür - Google Patents
Gleis für schienengebundene Fahrzeuge sowie Schallschutzelement hierfürInfo
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Abstract
Gleis (10), vorzugsweise in fester Fahrbahn für schienengebundene Fahrzeuge, mit den Schienen (11) zugeordneten, zwischen diesen angeordneten Schallschutzelementen (13). Erfindungsgemäß bestehen die Schallschutzelemente aus starren Absorberplatten (14), an deren zu den Schienen etwa parallel ausgerichteten Längsaußenseiten (25) Kantenschutzelemente angeordnet und in Baueinheit mit den Absorberplatten am Gleis bzw. der Gleisfahrbahn (12) befestigt sind. Es wird dadurch eine besonders einfach zu montierende Anordnung eines kombinierten Schall- und Kantenschutzes verwirklicht, wobei nicht nur die oberen Längsaußenkanten der Schallschutzelemente von den Kantenschutzelementen gegen Abbrechen geschützt sind und dadurch die Absorberplatten von Rettungsfahrzeugen o. dgl. auch befahrbar sind, sondern wobei bei geeigneter Dimensionierung der Kantenschutzelemente diese auch als Entgleisungsschutz wirksam sein können.
Description
Die Erfindung betrifft ein Gleis für schienengebundene Fahrzeu
ge, insbesondere in fester Fahrbahn, mit den Schienen zugeordne
ten, zwischen diesen angeordneten Schallschutzelementen. Die Er
findung ist ferner auf ein Schallschutzelement für Gleise von
schienengebundenen Fahrzeugen, insbesondere für Gleise in fester
Fahrbahn gerichtet.
Die bei der Befahrung von Gleisen durch Schienenfahrzeuge er
zeugte Geräuschemission ist häufig hoch, was beispielsweise in
Wohngebieten zu erheblichen Belästigungen der Anwohner führt.
Insbesondere in fester Fahrbahn verlegte Gleise, wie sie in zu
nehmendem Maße auch für die Trassen von Hochgeschwindigkeitszü
gen insbesondere in deren Tunnelbereichen zum Einsatz kommen,
ist die Geräuschentwicklung vergleichsweise hoch, so daß diese
Gleise in weiten Abschnitten mit Schallschutzelementen ausgerü
stet werden, um den Luftschall zu reduzieren. In der Praxis wird
hier eine Verringerung der Schallemissionen um mindestens 3 db
angestrebt, um so ein Schallemissionsniveau zu erreichen, das
dem von Schottergleisen etwa entspricht.
Die für die Geräuschdämmung eingesetzten Schallschutzelemente
können aus porigen Materialien bestehen, welche mit einem geeig
neten Bindemittel zu Platten mit etwa 1 m Breite und je nach Kon
struktion 0,5 m-2 m Länge gefertigt werden. Diese Platten bestehen
häufig aus Einkornbeton mit mineralischen oder porösen Zuschlag
stoffen wie Hüttenbims, innen hohlen Tonkugeln (Lecaton)
od. dgl. . Die Platten sind in ihrer Dicke so bemessen, daß sie
von der Oberkante der Schwellen bzw. der Gleistragplatten bis
etwa 4 cm unter die Schienenoberkante reichen.
Alternativ zu diesen Schallschutzplatten aus Leichtbeton gibt es
auch sogenannte Mehrschichtplatten mit einer inneren Schicht aus
Mineral- oder Glaswolle, die an ihrer Ober- und Unterseite mit
einer Holzzementplatte od. dgl. kaschiert ist. Diese Platten ha
ben eine geringere Dicke als die Leichtbetonplatten; auch sie
werden zwischen den Schienen eines Gleises bzw. zwischen zwei
benachbarten Gleisen zur Schalldämmung eingelegt.
Die bekannten Schallschutzplatten werden zwar den an sie ge
stellten Anforderungen an die Geräuschemissionsverringerung ge
recht, sind aber häufig dann unzweckmäßig, wenn neben der Ge
räuschdämmung am Gleis weitere Anforderungen zu erfüllen sind.
Wenn beispielsweise an Gleisen neben den Schienen aus Sicher
heitsgründen Entgleisungsschutzelemente vorgeschrieben sind,
z. B. im Bereich von Brücken oder in Tunneln, werden die bekann
ten, schienenähnlichen Entgleisungsschutzkonstruktionen bei den
Gleisen parallel zu den Fahrschienen im Abstand von ca. 18 cm in
Höhe der Schienenoberkante angebracht und anschließend an die
Ausgestaltung der Entgleisungsschutzelemente angepaßte Schall
schutzplatten zwischen diese eingelegt und an den Schwellen oder
Gleistragplatten befestigt.
Diese Anordnung hat sich als sehr aufwendig erwiesen, da nicht
nur zuerst die Entgleisungsschutzelemente und anschließend die
Schallschutzelemente zwischen diesen montiert werden müssen,
sondern die Schallschutzelemente in ihrer Form auch an die ein
gesetzten Entgleisungsschutzelemente besonders angepaßt sein
müssen. Darüber hinaus ist das Schallabsorptionsvermögen der
Schallschutzelemente in den mit Entgleisungsschutzelementen ver
sehenen Gleisbereichen häufig nicht so hoch wie erwünscht, da
die Schallschutzplatten zwischen den Entgleisungsschutzschienen
eine geringere Breite haben als in Bereichen ohne Entgleisungs
schutzelemente, die nicht von den Schallschutzplatten abgedeck
ten Bereiche des Gleises also noch vergleichsweise groß sind.
Die bekannte Anordnung hat darüber hinaus den Nachteil, daß die
Befestigungsmittel für die Entgleisungsschutzelemente häufig
erst nach Demontage der Schallschutzelemente einsehbar und falls
erforderlich austauschbar sind.
Wenn andererseits eine Befahrbarkeit des Gleises z. B. für Ret
tungsfahrzeuge gefordert wird, sind die bekannten Schallschutze
lemente insbesondere im Bereich ihrer parallel zu den Schienen
verlaufenden Längsaußenseiten zu instabil und brechen beim Über
fahren mit einem Fahrzeug an den Außenkanten ab.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Gleis zu schaffen, das nicht
nur einen wirksamen Schallschutz schafft, sondern bei dem auch
ein Entgleisungsschutz und/oder die Möglichkeit einer Befahrbar
keit des Gleises geschaffen wird, wobei die Schallschutzelemen
te mit dem ggf. zugehörigen Entgleisungsschutz in besonders ein
facher Weise montierbar sein sollen und an die auszurüsende
Fahrbahn zweckmäßig unmittelbar an der Baustelle leicht angepaßt
werden können.
Diese Aufgabe wird mit dem erfindungsgemäßen Gleis dadurch ge
löst, daß die Schallschutzelemente aus starren Absorberplatten
bestehen, an deren zu den Schienen etwa parallel ausgerichteten
Längsaußenseiten Kantenschutzelemente angeordnet und in Bauein
heit mit den Absorberplatten am Gleis bzw. der Gleisfahrbahn be
festigt sind.
Erfindungsgemäß werden also die am Gleis eingebauten Schall
schutzelemente mit die Längsaußenseiten bzw. -kanten schützen
den Kantenschutzelementen versehen, die bei angemessener Dimen
sionierung nicht nur verhindern, daß die Längsaußenseiten beim
Überfahren mit Rettungsfahrzeugen o. dgl. abbröckeln oder abbre
chen, sondern die auch als Entgleisungsschutzelemente dienen
können. Die Entgleisungsschutzelemente sind somit nicht länger
wie beim Stand der Technik schienenartig mittels einer Vielzahl
von im Abstand der Schwellen hintereinander angeordneten Halte
rungen an den Gleisschwellen bzw. den Gleistragplatten befe
stigt, sondern stützen sich über die starren Absorberplatten am
Gleis bzw. der Gleisfahrbahn ab, an deren Längsaußenseiten sie
angeordnet sind. Die Absorberplatten können dabei an den Schwel
len und/oder den Gleistragplatten des Gleises arretierbar sein,
wobei die Arretierung zweckmäßig mittels Befestigungsschrauben
oder mit Hilfe von Arretierelementen erfolgt, die mit einem Ba
jonettverschluß oder einem anderen Schnellverschluß ausgerüstet
sind und so eine besonders schnelle Montage erlauben.
Vorzugsweise bestehen die Absorberplatten in an sich bekannter
Weise aus Leichtbeton mit schallabsorbierenden Zuschlagstoffen
wie z. B. Hüttenbims, Lecaton od. dgl., wobei ihre Oberfläche in
an sich bekannter Weise gerippt oder mit kegelartigen Vertiefun
gen versehen sein kann, wodurch die Geräuschemissionen besonders
gut gedämpft werden. Bei den geläufigen Abmessungen dieser
Leichtbetonplatten mit einer Dicke von 16 oder mehr cm reicht
ihre Festigkeit sicher aus, seitliche Stöße aufzufangen, die im
Falle einer Entgleisung von einem Rad des entgleisten Schienen
fahrzeuges auf die Kantenschutzelemente ausgeübt werden und die
bis zu 100 kN betragen können, ohne daß es zu einer Zerstörung
der Absorberplatte kommt.
Die Kantenschutzelemente bestehen vorzugsweise aus Stahlprofil
leisten und können mit den Absorberplatten verschraubt sein.
Selbstverständlich ist es auch möglich, bei der Herstellung der
Absorberplatten den hierzu verwendeten Leichtbeton unmittelbar
an die Kantenschutzelemente anzuformen und einstückig mit diesen
zu verbinden, wobei die Kantenschutzelemente nach Art einer ver
lorenen Schalung fest in die angeformten Absorberplatte angebun
den werden. In diesem Fall ist die Länge der Kantenschutzelemen
te zweckmäßig identisch mit der Länge der Absorberplatten und
kann bis zu sechs Metern betragen.
Im Falle einer nachträglichen Montage der Kantenschutzelemente
an die bereits fertiggestellen Absorberplatten hat es sich als
besonders zweckmäßig erwiesen, wenn die an den Längsaußenseiten
angeordneten, links- und rechtsseitigen Kantenschutzelemente
mittels quer zur Längsrichtung des Gleises verlaufender Zugstan
gen an den Absorberplatten arretiert sind, wodurch neben der
gleichzeitigen Befestigung sowohl der rechts- als auch der
linksseitigen Kantenschutzelemente an den Platten auch eine Vor
spannung der Schallschutzplatten quer zur Gleislängsrichtung er
reicht werden kann.
Die Zugstangen können in Stoßfugen zwischen jeweils zwei in
Gleislängsrichtung hintereinander angeordneten Absorberplatten
angeordnet sein. Es ist jedoch auch möglich, zumindest einige
der Zugstangen in Aussparungen an der Oberseite der Absorber
platten und/oder in in diesen vorgesehenen Querbohrungen anzu
ordnen. Die Verwendung von Zugstangen zur Befestigung der lei
stenartigen Kantenschutzelemente, die durch Querbohrungen in den
Absorberplatten gesteckt oder in oben offene Aussparungen an der
Oberseite der Absorberplatten eingelegt sind, erlaubt eine be
sonders einfache Montage der Entgleisungsschutzleisten, die mit
passenden Bohrungen einfach auf die aus den Längsaußenseiten der
Absorberplatten vorragenden Enden der Zugstangen aufgesteckt und
dann mittels aufgeschraubter Muttern gesichert werden.
Zweckmäßig bestehen die Zugstangen aus elektrisch leitendem Ma
terial, so daß die recht- und linksseitigen Kantenschutzelemente
untereinander elektrisch verbunden sind, was für die Erdung die
ser Elemente von besonderem Vorteil ist. Vorzugsweise sind je
weils zwei in Gleislängsrichtung hintereinander verlaufende Kan
tenschutzelemente zwischen der Vorderkante und der Hinterkante
einer Absorberplatte, und zwar zweckmäßig etwa in der Mitte ei
ner Längsaußenseite gestoßen. Vorzugsweise ist die Anordnung da
bei so getroffen, daß die rechtsseitigen Kantenschutzelemente
und die linksseitigen Kantenschutzelemente versetzt zueinander
gestoßen sind, wodurch bei Verwendung der Zuganker zum Befesti
gen der Entgleisungsschutzprofile eine elektrische Verbindung
aller eingebauter Kantenschutzelemente untereinander geschaffen
wird, was ihre Erdung erheblich erleichtert. Die Länge der als
Kantenschutzelemente verwendeten Stahlprofilleisten beträgt
zweckmäßig ein Vielfaches der Länge einer Absorberplatte. Bei
spielsweise ist es möglich, die Profilleisten doppelt so lang zu
machen wie die Absorberplatten, so daß sie sich von der Mitte
einer ersten Absorberplatte bis zur Mitte der übernächsten Ab
sorberplatte erstrecken und dort an die nächstfolgende Profil
leiste anstoßen.
Es ist auch möglich, die Absorberplatten mit nicht leitendem
Kantenschutz zu versehen, der beispielsweise aus einem geeigne
ten Kunststoff oder einem Verbundwerkstoff bestehen kann. In
diesem Fall kann auf Erdungsmaßnahmen verzichtet werden. Weiter
hin ergibt sich dadurch auch ein Vorteil in Bezug auf den Korro
sionsschutz. Derartige Kantenschutzelemente, die nicht aus Stahl
bestehen, werden vorraussichtlich hauptsächlich dort Bedeutung
erlangen, wo eine Sicherung gegen Entgleisung nicht unbedingt
erforderlich ist.
Die Kantenschutzelemente weisen im Querschnitt vorzugsweise ein
U-förmiges oder ein L-förmiges Profil auf, wobei die einen
Schenkel der L-förmigen Schutzelemente bzw. die Querstege der U-
förmigen Schutzelemente an den Längsaußenseiten der Absorber
platten anliegen und die freien Schenkel der Schutzelemente
seitlich in Richtung auf die Schienen vorragen. Diese Ausgestal
tung hat den Vorteil, daß die Schraubenköpfe der zur Befestigung
der Schutzelemente an den Absorberplatten dienenden Befesti
gungsschrauben bzw. die auf die Enden der Zuganker aufgeschraub
ten Befestigungsmuttern nicht seitlich über die Entgleisungs
schutzprofile vorragen, sondern von den seitlich vorspringenden
Schenkeln der Profilleisten überdeckt sind, so daß sie im Falle
einer Entgleisung eines Schienenfahrzeuges von den dann entlang
der Kantenschutzelemente laufenden Rädern des Fahrzeugs nicht
abgeschert oder beschädigt werden können. Hierzu haben die frei
en Schenkel der U- oder L-förmigen Schutzelemente eine so große
Länge, daß sie seitlich über die Köpfe der Befestigungsschrauben
und/oder -muttern der Zuganker für die Kantenschutzelemente vor
ragen.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Absorberplatten an ihren
Längsaußenseiten mit Aufnahmeausnehmungen für die Kantenschutze
lemente versehen sind. Derartige Ausnehmungen erleichtern die
Montage der Schutzelemente und können in besonders einfacher
Weise deren korrekte Ausrichtung relativ zu den Absorberplatten
sicherstellen.
Vorzugsweise sind die Kantenschutzelemente an ihren Endbereichen
an ihren den Schienen zugewandten Seiten abgeschrägt, wodurch
sicher vermieden wird, daß ein entgleistes, an dem als Entglei
sungsschutz wirkenden Schutzelement entlanglaufendes Rad eines
Fahrzeugs an der Stirnseite eines Schutzelementes anstoßen kann
und dadurch schlagartig arretiert wird.
Die Absorberplatten sind vorzugsweise unter Zwischenlage einer
Ausgleichsschicht an den Schwellen und/oder den Gleistragplatten
befestigt. Die Ausgleichsschicht kann beispielsweise aus einer
Neoprenauflage od. dgl. bestehen und sorgt für eine möglichst
gleichmäßige, flächige Verteilung der Andruckkräfte zwischen Ab
sorberplatte und Gleistragplatte, die durch die Verschraubung
der Platten gegen den Untergrund erzeugt werden. Die Verschrau
bung der Absorberplatten kann durch Befestigungsschrauben erfol
gen, die durch Löcher in den Platten hindurch in in die Schwel
len oder Gleistragplatten bereits bei deren Produktion einge
setzte Dübel, vorzugsweise Kunststoffdübel, eingeschraubt wer
den. Dabei können die Dübel und die zugehörigen Befestigungs
schrauben sich entweder in der Mitte der Schwellen bzw. der Ab
sorberplatten als auch seitlich neben deren Längsaußenseiten an
den Rändern der Absorberplatte befinden. Mit Hilfe der Befesti
gungsschrauben werden die Absorberplatten so fest gegen die
Gleisschwellen bzw. die Gleistragplatten gedrückt, daß die so
entstehende Reibschlußverbindung auch die größten bei einer Ent
gleisung zu erwartenden Seitenkräfte von bis zu 100 kN aufzuneh
men vermag.
Eine ganz besonders vorteilhafte Art der Befestigung der Absor
berplatten mit den daran angeordneten Kantenschutzleisten ergibt
sich bei einer Arretierung mittels Klemmstücken, die die Kanten
schutzleisten an ihrem unteren, zu den Schwellen bzw. den Glei
stragplatten hin weisenden Bereich beispielsweise an einem seit
lich vorragenden Schenkel oder in dort vorgesehenen Aufnahmeta
schen fassen und die mittels Befestigungsschrauben an den
Schwellen oder Gleistragplatten in der vorbeschriebenen Weise
angezogen werden. Bei dieser Anordnung, die sich besonders für
Absorberplatten großer Länge eignet, werden also in den Platten
selbst keine Bohrungen benötigt, durch die hindurch die Befesti
gungsschrauben in die Dübel in den Schwellen oder Gleistragplat
ten geschraubt werden. Die Schwierigkeiten mit einer korrekten
Passung der Bohrungen und zugehörigen Dübel in den Gleistrag
platten/Schwellen, die sich infolge von Maßungenauigkeiten bei
der Herstellung der Bohrungen in den Absorberplatten einerseits
und bei der Anordnung der Dübel in den Schwellen und deren Ver
legung andererseits insbesondere bei langen Absorberplatten er
geben, können so leicht vermieden werden, da die Klemmstücke an
praktisch jeder beliebigen Stelle einer Kantenschutzleiste an
greifen und das mit Kantenschutz versehene Schallschutzelement
so am Gleis sichern können.
Um die Festigkeit der Verbindung zwischen Absorberplatte und
Schwellen bzw. Gleistragplatten noch weiter zu erhöhen, ist es
möglich, daß die Absorberplatten an ihrer Unterseite und/oder im
Bereich ihrer unteren Längsaußenkanten Riegelelemente aufweisen,
die mit hieran angepaßten Halteflächen an den Schwellen und/oder
den Gleistragplatten zusammenwirken. Es wird so nicht nur eine
reibschlüssige, sondern eine formschlüssige Verbindung zwischen
Absorberplatten und Gleistragplatten bzw. Schwellen hergestellt,
bei der die im Falle einer Entgleisung auftretenden Seitenkräfte
über die Riegelemente und Halteflächen in die Schwellen bzw.
Gleistragplatten abgetragen werden.
Zur Erhöhung der Festigkeit könnten die Absorberplatten mittels
Baustahl und/oder Kunststoffasern bewehrt sein. Sie haben dann
in jedem Fall eine so hohe Festigkeit, daß sie im Bedarfsfall
auch mit Kraftfahrzeugen befahren werden können, was in zuneh
mendem Maße insbesondere bei Gleisen in Tunneln gefordert wird,
wo es möglich sein soll, in einem Unglücksfall Rettungsfahrzeuge
schnellstmöglich über den Gleiskörper zur Unglücksstelle zu
bringen. Eine derartige Befahrbarkeit des Gleises wird bislang
üblicherweise nur dann erreicht, wenn zwischen den Schienen bzw.
Gleisen Gitterroste auf geeigneten Unterkonstruktionen montiert
sind, die die Radlasten der teilweise schweren Rettungsfahrzeuge
aufnehmen können. Die bislang allein für den Schallschutz einge
setzten Absorberplatten aus Leichtbeton allein werden den Anfor
derungen für eine Befahrbarkeit nicht gerecht, da es leicht zur
Zerstörung der Platten in deren Randbereichen kommt, wenn schwe
re Fahrzeuge die Außenkanten der Platten überfahren. Durch die
erfindungsgemäß an den Längsaußenseiten der Absorberplatten an
geordneten Kantenschutzelemente erhalten die Platten jedoch in
diesem Bereich eine Verstärkung, die ein Abbröckeln oder Abbre
chen des Betons beim Überfahren mit einem. Fahrzeug sicher ver
hindert. Um die Absorberplatten auch an ihren vorderen und hin
teren Stirnseiten gegen Beschädigungen durch überfahrende Fahr
zeuge zu schützen, können sie dort mit zusätzlichen Befahr
schutzleisten versehen sein, was insbesondere dann empfehlens
wert sein dürfte, wenn mit regelmäßigem Verkehr durch Kraftfahr
zeuge entlang der Gleistrasse auf den Absorberplatten zu rechnen
ist.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der
nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, worin ein bevor
zugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung an einem Beispiel näher
erläutert wird. Es zeigt:
Fig. 1 einen Abschnitt eines Gleises nach der Erfindung
in einer Draufsicht;
Fig. 2 das Gleis der Fig. 1 in einem vergrößerten Schnitt
längs der Linie II-II;
Fig. 3 eine Einzelheit III des Gleises nach Fig. 2;
Fig. 4 einen Teillängsschnitt durch eine Absorberplatte
des Gleises längs der Linie IV-IV in Fig. 1; und
Fig. 5 eine Einzelheit V nach Fig. 1 im Bereich der Stoß
stelle zweier Kantenschutzelemente.
In der Zeichnung bezeichnet 10 ein Gleis für schienengebundene
Fahrzeuge in fester Fahrbahn, bei der die Schienen 11 in an sich
bekannter und nicht näher dargestellter Weise auf Gleistragplat
ten 12 des Gleises befestigt sind. Zur Verringerung des von dem
Gleis bei dessen Befahrung durch ein Schienenfahrzeug ausgehen
den Luftschalls sind zwischen den Schienen 11 Schallschutzele
mente 13 angeordnet, die aus starren Absorberplatten 14 aus
Leichtbeton mit mineralischen und/oder porösen Zuschlagstoffen
wie z. B. Hüttenbims bestehen. Die Absorberplatten sind in Gleis
längsrichtung 15 unter Bildung von Stoßfugen 16 hintereinander
angeordnet und mittels Befestigungsschrauben 17 an der Oberseite
der Gleistragplatten 12 arretiert. Wie sich aus Fig. 3 ergibt,
ist dabei die Anordnung so getroffen, daß die Absorberplatten 14
nicht unmittelbar auf den Gleistragplatten 12 aufliegen, sondern
zwischen den beiden Teilen eine Ausgleichsschicht 18 in Form ei
ner Neoprenauflage 19 vorgesehen ist. Die Befestigungsschrauben
sind von oben durch Löcher 20 in den Absorberplatten 14 gesteckt
und in Kunststoffdübel 21 eingeschraubt, die bereits bei der
Produktion der Gleistragplatten 12 in diese eingelassen wurden.
Die Köpfe 22 der Befestigungsschrauben 17 sind in die Löcher 20
an der Oberseite der Absorberplatten umgebenden Vertiefungen 23
aufgenommen, so daß sie nicht über die Oberseite 24 der Absor
berplatten hinausragen.
Nach der Erfindung sind an den parallel zu den Schienen 11 ver
laufenden Längsaußenseiten 25 der Absorberplatten 14 Kanten
schutzelemente 26 in Form von Stahlprofilleisten 27 angeordnet
und in Baueinheit mit den Absorberplatten 14 an den Gleistrag
platten befestigt. Die Stahlprofilleisten haben eine Länge, die
doppelt so groß ist wie die Länge der Absorberplatten. Zur Befe
stigung der Stahlprofilleisten an den Längsaußensseiten 25 der
Absorberplatten dienen quer zur Gleislängsrichtung 15 verlauende
Zugstangen 28, von denen ein Teil in den Stoßfugen 16 zwischen
zwei benachbarten Absorberplatten verläuft und ein weiterer Teil
in oben offene Ausnehmungen 29 eingelegt oder durch Querbohrun
gen 30 in den Absorberplatten gesteckt sind, wie dies in Fig. 4
am besten erkennbar ist. Die die Kantenschutzelemente bildenden
Stahlprofilleisten haben bei dem dargestellten Ausführungsbei
spiel eine L-Form und sind an ihrem längeren, vertikalen Schen
kel mit zu den Zugstangen fluchtenden Bohrungen 31 versehen, mit
denen sie auf die Gewindeenden der Zugstangen 28 aufgesteckt und
mit Hilfe von Befestigungsmuttern 32 arretiert sind.
Wie in Fig. 1 gut erkennbar ist, sind die in Gleislängsrichtung
hintereinander verlaufenden Kantenschutzelemente 26 immer zwi
schen der Vorderkante 33 und der Hinterkante 34 einer Absorber
platte 14 gestoßen, und zwar etwa in der Mitte einer Längsaußen
seite 25. Die Anordnung ist dabei so getroffen, daß die rechts
seitigen Kantenschutzelemente 26a und die linksseitigen Kanten
schutzelemente 26b jeweils versetzt zueinander gestoßen sind, so
daß an jeder Absorberplatte höchstens eine Stoßstelle von Stahl
profilleisten 27 an nur einer der beiden Längsaußenseiten vor
handen ist, während an der anderen Längsaußenseite die dem Ent
gleisungsschutz dienende Stahlprofilleiste über die gesamte Län
ge der entsprechenden Absorberplatte durchgeht und erst an der
dahinter und/oder davor liegenden Platte an die nächstfolgende
Profilleiste anstößt.
Da die Zugstangen 28 wie auch die Profilleisten 27 aus Stahl be
stehen und damit elektrisch leitfähig sind, sind alle in dem
Gleis eingebauten Kantenschutzelemente untereinander elektrisch
verbunden, was die elektrische Erdung dieser Bauteile erheblich
erleichtert.
Wie gut aus den Fig. 2 und 3 erkennbar ist, sind die Absorber
platten 14 an ihren Längsaußenseiten 25 mit Aufnahmeausnehmungen
35 versehen, in die die Kantenschutzelemente 26 mit ihren verti
kalen Schenkeln 36 so eingesetzt sind, daß das untere Schenke
lende 37 auf der horizontalen Auflagerfläche 38 der Aufnahmeaus
nehmung aufsteht. Dadurch wird die Montage der Kantenschutzele
mente 26 an den Längsaußenseiten 25 der Absorberplatten 14 er
heblich erleichtert und es wird sichergestellt, daß die Profil
leisten die korrekte relative Lage zu den Absorberplatten erhal
ten. Die freien, horizontal in Richtung auf die Schienen vorra
genden Schenkel 39 der L-Profilleisten haben eine so große Län
ge, daß sie seitlich über die Befestigungsmuttern 32 und die En
den der Zuganker 28 vorragen. Die vorragenden horizontalen
Schenkel 39 dienen im Falle der Entgleisung eines Schienenfahr
zeuges dazu, das dann zwischen der Schiene 11 und dem als Ent
gleisungsschutz wirkenden Kantenschutzelement 26 laufende Rad
des Fahrzeuges zu führen, wobei durch den Überstand der Schenkel
39 über die Befestigungsmuttern 32 und die Zuganker 28 sicherge
stellt ist, daß die Befestigungsmuttern 32 und die Zugstangen 28
nicht beschädigt werden und umgekehrt das entgleiste Rad des
Fahrzeugs in seinem Entlanglauf längs der Kantenschutzelemente
nicht behindert wird. Aus ähnlichem Grund sind die Kantenschut
zelemente 26 an ihren Endbereichen 40 an ihren den Schienen 11
zugewandten Seiten 41 abgeschrägt, so daß im Bereich der Stoßfu
gen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Entgleisungsschutzleisten
sicher verhindert wird, daß ein entgleistes Rad gegen die Stirn
seite 42 eines Kantenschutzelementes anläuft und dadurch das
entgleiste Fahrzeug abrupt abgebremst bzw. das entgleiste Rad
aus dem Zwischenraum zwischen Schiene und Kantenschutzelement
herausgehoben wird.
Wie sich aus den Fig. 2 und 3 ergibt, bilden die Absorberplatten
14 mit den die Aufnahmeausnehmungen 35 begrenzenden unteren Vor
sprüngen 43 im Bereich der unteren Längsaußenkanten 44 Riegele
lemente 45, die durch eine passende Ausrundung 46 an Halteflä
chen 47 angepaßt sind, die an der Oberseite der Gleistragplatten
12 von darin ausgebildeten Schwellenblöcken 48 für die Schienen
11 gebildet werden. Die sich bei der Montage der Absorberplatten
14 auf den Gleistragplatten 12 an die Halteflächen 47 anlegenden
Riegelelemente bewirken eine formschlüssige Arretierung der Ab
sorberplatten auf den Gleistragplatten in einer Richtung quer
zur Gleislängsrichtung 15, so daß die im Falle einer Entgleisung
von den Rädern eines Fahrzeugs über die Stahlprofilleisten 27
auf die Absorberplatten 14 ausgeübten, hohen Seitenkräfte pro
blemlos in die Gleistragplatten abgetragen werden können.
Wie sich weiterhin aus den Fig. 2 und 3 ergibt, sind die Absor
berplatten in Gleislängsrichtung mit einer Bewehrung 49 versehen
und die an den Längsaußenseiten 25 angeordneten Stahlprofillei
sten 27 ragen mit ihrem oberen, horizontalen Schenkel 39 ein
Stück über die Oberseite 24 der Absorberplatte 14 hinaus. Da die
Stahlprofilleisten 27 die Längsaußenseiten 25 der Absorberplat
ten vollständig abdecken, sind diese von Kraftfahrzeugen befahr
bar, beispielsweise von Rettungsfahrzeugen, die im Falle eines
Unfalls des Schienenfahrzeugs längs der Gleistrasse über das
Gleis zum Unfallort gefahren werden müssen. Bei einer solchen
Befahrung durch Rettungsfahrzeuge wie beispielsweise Krankenwa
gen oder Feuerwehrwagen werden die Längsaußenseiten der Absor
berplatten auch beim Überfahren mit schweren Fahrzeuge nicht be
schädigt. Die Bewehrung 49 in Gleislängsrichtung wie auch die
Vorspannung der Absorberplatten in Querrichtung durch die Zug
stangen verhindern insbesondere in Verbindung mit der flächigen
Auflage der Absorberplatten auf den Gleistragplatten ein Brechen
der Absorberplatten auch bei häufigem Befahren durch Kraftfahr
zeuge. In einem solchen Fall kann es sich empfehlen, auch an den
Vorder- und Hinterkanten 33, 34 der Absorberplatten Schutzele
mente in Form von quer zur Gleislängsrichtung verlaufenden
Schutzleisten an den Absorberplatten vorzusehen.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt, sondern es ergeben sich viele
Änderungen und Ergänzungen, ohne den Rahmen der Erfindung zu
verlassen. So ist es beispielsweise möglich, die Arretierung der
Absorberplatten an den Schwellen bzw. den Gleistragplatten des
Gleises nicht - wie dargestellt - mit Hilfe von Befestigungs
schrauben sicherzustellen, sondern hierzu Arretierelemente mit
einem Bajonettverschluß od. dgl. vorzusehen, die beispielsweise
bei der Herstellung der Gleistragplatten in Form von nach oben
vorspringenden Stiften in diesen fest eingegossen werden, auf
die dann die Absorberplatten aufgesetzt und mittels an den Stif
ten angeschlossenen Schnellverschlußklemmen arretiert werden.
Anstelle der bevorzugt zum Einsatz kommenden Zuganker zur Befe
stigung der Kantenschutzelemente können diese auch mit Befesti
gungsschrauben befestigt werden, die durch Löcher in den Stahl
profilleisten in die Absorberplatten eingeschraubt werden. Es
ist ebenfalls möglich, bei der Herstellung der Absorberplatten
diese direkt an die die Kantenschutzelemente bildenden Stahlpro
filleisten anzugießen, die dann zweckmäßig genau so lang sind
wie die Absorberplatten, so daß Kantenschutzelemente und Schall
schutzelemente tatsächlich aus einem Verbundbauteil bestehen,
das an der Baustelle des Gleises nur noch zwischen den Schienen
eingebaut werden muß. Die Kantenschutzelemente können anstelle
des L-förmigen Profils auch eine andere Querschnittsform haben,
beispielsweise ein U-Profil, wie dies in Fig. 3 durch die
strichpunktierte Linie 50 angedeutet ist. Die formschlüssige Ar
retierung der Absorberplatten auf den Gleistragplatten kann bei
spielsweise auch durch eine an der Unterseite der Absorberplat
ten in deren Mitte angeordnete, in Gleislängsrichtung verlaufen
de Nut erfolgen, die mit einem an der Oberseite der Gleistrag
platten vorspringenden Steg zusammenwirkt. Es ist auch möglich,
auf die Riegelelemente oder sonstige Formschlußverbindungen zur
Aufnahme und Übertragung der hohen Seitenkräfte ganz zu verzich
ten und die erforderliche Arretierung der Absorberplatten quer
zur Gleislängsrichtung allein durch Reibschluß zu erreichen, in
dem die Absorberplatten mit genügend großer Kraft von den Befe
stigungsschrauben 17 gegen die Gleistragplatten gedrückt werden.
Ggf. sind dann mehr als die dargestellten vier Befestigungs
schrauben zur Arretierung einer Absorberplatte erforderlich, die
ggf. auch in der Schwellenmitte angebracht sein können. Wenn bei
dem Gleis zwar Wert auf Schallschutz und Befahrbarkeit gelegt
wird, ein Entgleisungsschutz aber nicht unbedingt erforderlich
ist, kann es zweckmäßig sein, die Kantenschutzelemente aus elek
trisch nicht leitendem Material wie z. B. Kunststoff auszubilden,
so daß eine sonst meist aufwendige Erdung hier nicht erforder
lich ist.
Claims (27)
1. Gleis für schienengebundene Fahrzeuge, insbesondere in
fester Fahrbahn, mit den Schienen zugeordneten, zwischen
diesen angeordneten Schallschutzelementen,
dadurch gekennzeichnet, daß die Schallschut
zelemente (13) aus starren Absorberplatten (14) bestehen, an
deren zu den Schienen (11) etwa parallel ausgerichteten
Längsaußenseiten (25) Kantenschutzelemente (26) angeordnet
und in Baueinheit mit den Absorberplatten (14) am Gleis (10)
bzw. der Gleisfahrbahn (12) befestigt sind.
2. Gleis nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Absorberplatten (14) an Schwel
len und/oder Gleistragplatten (12) des Gleises (10) arre
tiert sind.
3. Gleis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Arretierung der Absorberplatten
(14) an den Schwellen und/oder den Gleistragplatten (12) des
Gleises (10) mittels Befestigungsschrauben (17) erfolgt.
4. Gleis nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeich
net, daß die Arretierung der Absorberplatten (14) an
den Schwellen und/oder den Gleistragplatten (12) des Gleises
(10) mittels Arretierelementen mit Schnell- oder Bajonett
verschluß erfolgt.
5. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Absorberplatten (14) aus
Leichtbeton mit schallabsorbierendem Zuschlagstoff bestehen.
6. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 5 dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kantenschutzelemente (26)
aus Stahlprofilleisten (27) bestehen.
7. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kantenschutzelemente aus ei
nem elektrisch nicht leitenden Material hoher Festigkeit be
stehen.
8. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Kantenschutzelemente (26)
mit den Asorberberplatten (14) verschraubt sind.
9. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Absorberplatten (26) an die
Kantenschutzelemente (14) angeformt und einstückig mit die
sen verbunden sind.
10. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß die an den Längsaußenseiten (25)
angeordneten, links- und rechtsseitigen Kantenschutzelemente
(26a, b) mittels quer zur Längsrichtung (15) des Gleises (10)
verlaufender Zugstangen (28) an den Absorberplatten (14) ar
retiert sind.
11. Gleis nach Anspruch 10, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Zugstangen (28) in Stoßfugen
(16) zwischen jeweils zwei in Gleislängsrichtung (15) hin
tereinander angeordneten Absorberplatten (14) angeordnet
sind.
12. Gleis nach Anspruch 10 oder 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Zugstangen (28) in Aus
sparungen (29) an der Oberseite (24) der Absorberplatten
(14) und/oder in in diesen vorgesehenen Querbohrungen (30)
angeordnet sind.
13. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Zugstangen (28) aus
elektrisch leitendem Material bestehen.
14. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß in Gleislängsrichtung
(15) hintereinander verlaufende Kantenschutzelemente (26)
zwischen der Vorderkante (33) und der Hinterkante (34) einer
Absorberplatte (14), vorzugsweise etwa in der Mitte einer
Längsaußenseite (25) gestoßen sind.
15. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die rechtsseitigen Kan
tenschutzelemente (26a) und die linksseitigen Kantenschutze
lemente (26b) versetzt zueinander gestoßen sind.
16. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Entgleisungs
schutzelemente (26) im Querschnitt ein U-förmiges oder ein
L-förmiges Profil aufweisen, wobei die einen Schenkel (36)
der L-förmigen Schutzelemente (26) bzw. die Querstege der
U-förmigen Schutzelemente an den Längsaußenseiten (25) der
Absorberplatten (14) anliegen und die freien Schenkel (39)
der Schutzelemente (26) seitlich in Richtung auf die Schie
nen (11) vorragen.
17. Gleis nach Anspruch 16, dadurch gekenn
zeichnet, daß die freien Schenkel (39) seitlich
über die Köpfe der Befestigungsschrauben und/oder -muttern
(32) der Zugstange (28) für die Kantenschutzelemente (26)
vorragen.
18. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kantenschutzelemente
(26) eine Länge haben, die mindestens doppelt so groß wie
die Länge der Absorberplatten (14) ist.
19. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die Absorberplatten
(14) an ihren Längsaußenseiten (25) mit Aufnahmeausnehmungen
(35) für die Kantenschutzelemente (26) versehen sind.
20. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Entgleisungs
schutzelemente (26) an ihren Endbereichen (40) an ihren den
Schienen (11) zugewandten Seiten (41) abgeschrägt sind.
21. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß die Absorberplatten
(14) unter Zwischenlage einer Ausgleichsschicht (18) an den
Schwellen und/oder Gleistragplatten (12) befestigt sind.
22. Gleis nach Anspruch 21, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Ausgleichsschicht (18) aus einer
Neoprenauflage (19) od. dgl. besteht.
23. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Arretierung der Absorberplat
ten (14) mittels Klemmstücken erfolgt, die die Kantenschutz
leisten (26) an ihrem unteren, zu den Schwellen bzw. den
Gleistragplatten (12) hin weisenden Bereich fassen und die
mittels Befestigungsschrauben gegen die Schwellen oder Glei
stragplatten spannbar sind.
24. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Absorberplatten (14) an ih
rer Unterseite und/oder im Bereich ihrer unteren Längsaußen
kanten (44) Riegelelemente (45) aufweisen, die mit hieran
angepaßten Halteflächen (47) an den Schwellen und/oder den
Gleistragplatten (12) zusammenwirken.
25. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Absorberplatten (14) mittels
Baustahl (49) und/oder Kunststoffasern bewehrt sind.
26. Gleis nach einem der Ansprüche 1 bis 24, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Absorberplatten (14) an ih
ren vorderen und hinteren Stirnseiten (33, 34) mit Befahr
schutzleisten versehen sind.
27. Schallschutzelement für Gleise von schienengebundenen
Fahrzeugen, insbesondere für Gleise in fester Fahrbahn nach
einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekenn
zeichnet, daß es im wesentlichen aus einer star
ren Absorberplatte (14) besteht, an deren zu den Schienen
(11) des Gleises (10) etwa parallel ausrichtbaren Längsau
ßenseiten (25) Kantenschutzelemente (26) arretierbar sind.
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