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Die hier beschriebene Erfindung betrifft einen Fenster- oder Türbeschlag, bei dem ein Flügel des Fensters oder der Tür mit Hilfe des Beschlages in eine gegenüber einem Rahmen um den gesamten Flügelumfang abgerückte Stellung bewegbar ist.
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Eine solche abgerückte Stellung kann als Spaltöffnungsstellung bezeichnet werden und eine Alternative oder Ergänzung zu einer bei Fenstern oder Türen mit Dreh-/Kippbeschlägen möglichen Kippstellung des Flügels darstellen. Durch das vollständige, d. h. den gesamten Umfang des Flügels umfassende Abrücken des Flügels von dem Rahmen bildet sich rundum einen Spalt zwischen Flügel und Rahmen, wodurch auch bei relativ geringem Abstand zwischen Flügel und Rahmen eine sehr gute Lüftungsfunktion erzielt werden kann. Dies liegt zum einen an der im Vergleich zu einer um den gleichen Abstand erfolgenden Verkippung eines Flügels verdoppelten Durchtrittsfläche durch den Spalt, zum andern jedoch kann, jedenfalls im Falle eines Temperaturunterschiedes zwischen den beiden Seiten des Flügels, ein Durchströmen kälterer Luft im unteren Bereich des Spaltes in einer Richtung und wärmerer Luft im oberen Bereich in dazu entgegengesetzter Richtung die Lüftungsfunktion weiter verbessern.
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Ein solcher den Umfang eines Flügels umfassender Spalt kann jedoch auch andere Funktionen haben, und die Erfindung ist nicht auf eine Spaltlüftung eingeschränkt. Sie ist ebenfalls nicht eingeschränkt auf Fenster oder Türen in Außenwänden von Gebäuden, sondern richtet sich vielmehr grundsätzlich auf jede Form von Fenster oder Tür im Sinne eines gelenkig mit einem Rahmen verbundenen und gegen den Rahmen schließbaren sowie davon zu öffnenden Flügels.
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Aus der
DE 30 43 925 C2 ist ein Fensterbeschlag für eine Spaltöffnungsstellung des Fensterflügels bekannt. Die dort beschriebene Lösung bietet also alternativ zu einer Kippstellung eine Spaltöffnungsstellung. Dazu sind an den Lagerpunkten des Flügels an einer vertikalen Drehachse, also an der sogenannten Bandseite, zwischen den Drehlagern und den flügelseitigen Beschlagteilen senkrecht zur Flügelebene verschieblich geführte Schlitten vorgesehen, die eine Kulissenführung aufweisen. Die Schlitten sind durch von einem Treibstangenbeschlag des Flügels angetriebene Zapfen, die durch die Kulissenführung hindurchtreten, angetrieben. Zu weiteren Einzelheiten wird auf das Dokument verwiesen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, eine verbesserte Lösung für eine um den gesamten Flügelumfang abgerückte Stellung eines Fenster- oder eines Türflügels anzugeben.
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Aus der
CH 436024 A ist ein Fenster bekannt geworden, welches eine Parallelabstellung des Flügels relativ zum Rahmen zulässt. Dazu sind an den unteren Flügelkanten Tragvorrichtungen vorgesehen, die einen schwenkbar am Rahmen gelagerten Tragarm und einen am Rahmen schwenkschiebbar gelagerten Ausstellarm umfassen. Ausstellarm und Tragarm sind schwenkbar miteinander verbunden. Ein dem Flügel zugeordnetes freies Ende des Ausstellarms greift an schwenkbar an einer horizontalen Achse des Flügels an. Durch diese Anordnung in Verbindung mit einer an der oberen Flügelkante angebrachten Ausstellvorrichtung lässt sich der Flügel insgesamt parallel nach innen verlagern. Der Tragarm weist bei an dem Rahmen angelehnten Flügel nahezu senkrecht nach oben und neigt sich bei paralleler Abstelllage in Richtung Rauminnenseite. Es kommt dabei zu einem Absenken des Flügels um den Betrag der Höhe des Kreisbogensegmentes, den der Tragarm dabei beschreibt. Beim Schließen des Flügels muss entsprechend viel Kraft aufgewendet werden, um den Flügel wieder an den Rahmen heranzuführen. Zudem benötigt die Anordnung neben der unteren horizontalen Achse einen Bewegungsraum für den Ausstellarm, was mittels einer Anordnung desselben seitlich neben dem Flügel realisiert ist. Dies beeinträchtigt die Optik des Fensters und erhöht auch den Montageaufwand.
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Dieses technische Problem löst die Erfindung durch ein Beschlagelement für ein Fenster oder eine Tür mit einem Flügel, der mit Hilfe des Beschlags in eine gegenüber einem Rahmen um den gesamten Flügelumfang abgerückte Stellung bewegbar ist, gekennzeichnet durch einen Hebelarm, der dazu ausgelegt ist, gegenüber dem Rahmen um eine erste Achse schwenkbar gelagert zu sein und gegenüber dem Flügel um eine zweite Achse schwenkbar gelagert zu sein, so daß der Flügel von dem Rahmen in die abgerückte Stellung bewegbar ist durch Verkippen des Hebelarmes gegenüber dem Rahmen und dem Flügel.
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Ferner gehören zur Erfindung ein Beschlag mit einem entsprechend ausgestalteten Beschlagelement sowie ein Flügel eines Fensters oder einer Tür mit einem solchen Beschlag. Schließlich bezieht sich die Erfindung auch auf ein Verfahren zum Zusammenstellen eines erfindungsgemäßen Beschlages. Weitere Ausgestaltungen der verschiedenen Aspekte der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die Erfindung zeichnet sich aus durch ein Beschlagelement, das einen den Rahmen mit dem Flügel verbindenden Hebelarm aufweist. Der Hebelarm ist jeweils mit dem Flügel und mit dem Rahmen gelenkig verbunden, wobei die jeweiligen Gelenkachsen zueinander parallel verlaufen. Dies erlaubt ein Abrücken des Flügels von dem Rahmen durch eine entsprechende Schwenkbewegung des Hebels, wobei sich jeweils eine der beiden Gelenkachsen relativ zu der anderen entlang einem Kreisbogenstück bewegt. Dieses Kreisbogenstück sollte eine möglichst große Komponente senkrecht zur Flügelebene und eine möglichst kleine Komponente in der Flügelebene aufweisen. Dadurch kann ein im Vergleich zu der entstehenden Spaltöffnungsbreite geringer Querversatz der Abrückbewegung des Flügels erzielt werden. Besonders günstig ist es dazu, den Abstand zwischen den beiden Achsen relativ groß zu wählen und dabei die Komponente des Abstandes senkrecht zur Flügelebene klein zu halten. Dieser eher geringe Querversatz kann von anderen Beschlagelementen des Beschlages durch eine angepaßte Konstruktion oder ein leichtes Spiel aufgenommen werden.
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Mit einem solchen Beschlagelement läßt sich eine kinematisch saubere Führung und Kraftübertragung oder auch ein Antrieb bei einer Abrückbewegung des Flügels von dem Rahmen bewerkstelligen. Gleichzeitig ist die Bauweise des Beschlagelements, jedenfalls was den beschriebenen Hebel betrifft, sehr einfach auszuführen und produktionstechnisch weitaus unproblematischer und somit kostengünstiger als beispielsweise die in der zitierten
DE 30 43 925 C2 gewählten Lösungen mit verschieblich geführten Schlitten. Es hat sich auch herausgestellt, daß die Hebelbewegung funktionssicherer abläuft, insbesondere weniger zum Verklemmen und zu einer Schwerbeweglichkeit neigt als die Parallelverschiebungen geführter Schlitten.
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Schließlich kann mit der erfindungsgemäßen Lösung eine gute Aufbruch- oder Einbruchhemmung erzielt werden, weil der Hebel bei geeigneter Auslegung und entsprechend solider Ausführung der Anlenkungen an den Rahmen und an den Flügel eine relativ massive Verbindung zwischen diesen beiden Teilen darstellen kann. Insbesondere gilt dies, wenn der Hebel in dem erfindungsgemäßen Beschlagelement oder an anderen Beschlagelementen mit weiteren Sicherungseinrichtungen kombiniert ist. Hierzu wird auf die weitere Beschreibung und auf das erste Ausführungsbeispiel verwiesen.
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Vorzugsweise ist das Beschlagelement Teil eines Scharniers bzw. ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Scharnier. Dadurch läßt sich die erfindungsgemäße Hebelkonstruktion kombinieren mit der gelenkigen Verbindung zwischen Flügel und Rahmen, die für eine andere Öffnungsbewegung als das hier diskutierte Abrücken notwendig ist. Dabei kann auch eine der beiden Achsen des erfindungsgemäßen Hebels zusammenfallen mit der Scharnierachse des damit kombinierten Scharniers.
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Insbesondere kann die erste Achse des Hebelarmes eine horizontale Kippachse oder eine vertikale Drehachse eines Scharniers sein, und bei einer besonderen Ausführungsform die horizontale Kippachse oder die vertikale Drehachse eines Eckgelenks, wie im ersten Ausführungsbeispiel dargestellt.
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Beide Varianten sind in den Ausführungsbeispielen dargestellt. Insbesondere bei einem Ecklagerbock läßt sich bei dem ersten Fall, bei dem die erste Achse die horizontale Kippachse des Eckgelenks ist, ein relativ großer Abstand zwischen den beiden Achsen dadurch leicht bewerkstelligen, daß der Hebelarm entlang der Seite des Flügels nach oben in die Länge gezogen ist. Dann kann die zweite Achse in vertikaler Richtung weit über der ersten Achse liegen, gleichzeitig jedoch ohne allzu großen horizontalen Versatz dazu, so daß sich beim Ausrücken um nicht zu große Abstände eine fast ausschließliche Bewegung senkrecht zur Flügelebene ergibt.
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Auch im anderen Fall, bei dem die erste Achse eine vertikale Drehachse ist, läßt sich durch Anordnung des Hebelarmes entlang einer horizontalen Seite des Flügels eine entsprechende Beabstandung erzielen, jedoch ist dies bei einem Eckgelenk nicht ohne weiteres mit den üblichen Bauformen verträglich.
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Aus den vorstehenden Erläuterungen im Hinblick auf eine Komponente der Abrückbewegung in der Flügelebene, die klein gehalten werden soll, ergibt sich, daß man die Bewegung des Hebels im allgemeinen über einen möglichst kleinen Winkel laufen lassen wird. Hierzu kann ein Anschlag für den Hebel vorgesehen sein, um die maximale Abrückbewegung zu definieren und zu begrenzen. Die für das Abrücken und wieder Schließen erforderliche Kraft kann einfach von der bedienenden Person aufgebracht werden. Bei einer bevorzugten Variante der Erfindung ist jedoch an dem Hebelarm eine Kulissenführung, hier als erste Kulissenführung bezeichnet, für einen in der Kulissenführung geführten Zapfen vorgesehen, wobei der Zapfen von einem Treibstangenbeschlag an dem Flügel angetrieben ist. Der Treibstangenbeschlag wiederum kann durch einen üblichen Bedienungshandgriff beispielsweise eines Fensters angetrieben sein, so daß sich durch die Bewegung des Bedienungshandgriffs eine Bewegung des Zapfens in der Kulissenführung und damit eine Übertragung von Antriebskräften auf den Hebel und schließlich die gewünschte Abrück- bzw. Wiederschließbewegung des Hebels und damit des gesamten Flügels ergibt.
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Darüber hinaus führt die Kulissenführung des Zapfens bereits zu einer Aufbruch- oder Einbruchhemmung des Beschlagelements im nicht ganz umgelegten Zustand des Hebelarms, d. h. bei nur der Kulissenführung entsprechender Spaltöffnungsstellung.
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In dem beschriebenen Fall, daß die erste und die zweite Achse horizontal verlaufen, kann es sinnvoll sein, Gewichtskräfte größerer Flügel dadurch abzufangen, also von dem Flügel auf den Rahmen zu übertragen, daß eine zweite Kulissenführung mit einem zweiten darin geführten Zapfen an dem Hebelarm vorgesehen ist. Dabei ist der Zapfen nicht angetrieben sondern fest und verläuft die Kulissenführung im wesentlichen horizontal, strenggenommen kreisbogenförmig, so daß die Bewegbarkeit des Hebelarmes erhalten bleibt, gleichzeitig aber eine verbesserte Stabilisierung hinsichtlich vertikaler Kräfte erzielt wird.
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Die Erfindung richtet sich primär auf das vorstehend beschriebene Beschlagelement mit dem erfindungsgemäßen Hebelarm. Sie manifestiert sich jedoch außerdem in einem über das Beschlagelement hinausgehenden Fenster- oder Türbeschlag, und zwar insbesondere dann, wenn weitere die erfindungsgemäße Funktion des Beschlagelements ergänzende Teile beinhaltet sind.
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Eine bevorzugte Variante solcher zusätzlichen Beschlagteile betrifft eine weitere Aufbruchs- bzw. Einbruchshemmung des Flügels durch von einem Treibstangenbeschlag angetriebene Schließzapfen, die in rahmenseitige Schließbleche eingreifen, wenn der Flügel in der abgerückten Stellung ist. Dabei kann die beschriebene Kopplung zwischen dem Treibstangenbeschlag und der Abrückbewegung über die erste Kulissenführung gleichzeitig mit einem Einrücken des Schließzapfens in die entsprechende Eingriffsausnehmung des Schließblechs erfolgen. Solche Sicherungen durch Schließzapfen und Eingriffsausnehmungen können natürlich auch mehrfach vorgesehen sein. Insbesondere ist es auch möglich, durch eine entsprechende schräge Kante vor (im Sinne der Bewegung des Schließzapfens) der Eingriffsausnehmung eine Unterstützung der Ausrückbewegung des Flügels zu erzielen, indem dieser gegen die schräge Kante anläuft und an ihr entlang gleitet.
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Neben der beschriebenen Eingriffsausnehmung, im Folgenden als erste Eingriffsausnehmung bezeichnet, kann eine zweite Eingriffsausnehmung, vorzugsweise desselben Schließblechs, vorhanden sein, in die der Schließzapfen bei geschlossenem Flügel eingreift. Dabei sind die erste und die zweite Eingriffsausnehmung senkrecht zur Flügelebene um den durch die Ausrückbewegung erzielbaren Abstand parallel versetzt.
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Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der bzw. sind die Schließzapfen sogenannte Pilzkopfzapfen, die durch einen verbreiteten Kopf die Eingriffsausnehmung oder Ausnehmungen hintergreifen und dadurch gegen ein Herausheben gesichert sind. Dies betrifft sinnvollerweise sowohl die geschlossene als auch die abgerückte Stellung des Flügels.
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Neben der Abrückbewegung in die Spaltöffnungsstellung kann ein erfindungsgemäßer Beschlag für eine Drehöffnung des Flügels um eine vertikale Achse oder für eine Kippöffnung des Flügels um eine (oben oder unten liegende) horizontale Achse ausgelegt sein. Es ist auch möglich, eine vertikale und eine horizontale Achse vorzusehen, die erfindungsgemäße Ausrückbewegung also mit einem Dreh-/Kippbeschlag zu kombinieren. Im Fall der Verwendung der sogenannten ersten Kulissenführung muß diese für die Bewegung des in ihr geführten Zapfens zwischen der Schließstellung und der entsprechenden Dreh- oder Kippöffnungsstellung einen ausreichenden treibstangenparallelen Abschnitt aufweisen, weil im Rahmen dieser Bewegung des Treibstangenbeschlages keine Abrückbewegung ausgelöst werden soll.
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Die beschriebene erste und zweite Eingriffsausnehmung sind für ein Öffnen des Flügels als Dreh-/Kippflügel um einen entsprechenden seitlich offenen Abschnitt zu beabstanden, innerhalb dessen sich der Schließzapfen aus dem Schließblech herausbewegen kann. Wenn sowohl eine Dreh- als auch eine Kippöffnung vorgesehen sein sollen, müssen entweder zwei entsprechende seitlich offene Abschnitte bestehen bzw. ein entsprechend ausgedehnter seitlich offener Abschnitt, der der Bewegung des Schließzapfens von der Kippstellung in die Drehöffnungsstellung und umgekehrt entspricht. Im Fall einer Kippbewegung gilt dies jedoch nur für die kippachsenfernen Schließbleche. Die kippachsennahen Schließbleche können den Schließzapfen durchaus in der entsprechenden Position fangen, müssen jedoch ein gewisses Spiel für die Kippbewegung aufweisen. Bei Drehbewegungen ist im allgemeinen davon auszugehen, daß der Öffnungswinkel zu groß ist, um in dem Spiel eines Schließzapfeneingriffs in ein Schließblech noch berücksichtigt zu werden. Bei sehr geringen Kippwinkeln ist es andererseits natürlich auch möglich, analog der bereits beschriebenen Sicherung des Flügels in der Spaltöffnungsstellung auch einen Eingriff eines Schließzapfens auf der kippachsenfernen Seite in eine entsprechend parallel versetzte Eingriffsausnehmung vorzusehen.
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Schließlich manifestiert sich die Erfindung auch in einem durch den erfindungsgemäßen Beschlag in verbesserter Weise in eine Spaltöffnungsstellung bringbaren Fenster- oder Türflügel, weswegen sich das Schutzbegehren auch auf einen solchen Flügel erstreckt.
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Ein letzter besonderer Aspekt betrifft eine modulare Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Beschlages, bei dem ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Eckband mit einem konventionellen Dreh-/Kippbeschlag kombiniert wird. Gegebenenfalls müssen noch Schließbleche ausgetauscht werden, jedoch kann der gesamte flügelseitige Dreh-Kippbeschlag weiter verwendet werden. Hinsichtlich der Begriffswahl ist hierbei anzumerken, daß mit dem Begriff „Dreh-Kippbeschlag” im allgemeinen ein Eckband nicht mitumfaßt ist. Demzufolge wäre von einer Ergänzung eines konventionellen Dreh-/Kippbeschlages durch ein erfindungsgemäßes Eckband zu sprechen. Wenn man jedoch ein konventionelles Eckband in dem Begriff „Dreh-/Kippbeschlag” beinhaltet sieht, handelt es sich begrifflich um einen Austausch. In jedem Fall ergibt sich der Vorteil, daß erst bei der Montage eines Flügels durch entsprechenden Anbau eines Eckbandes und entsprechende Wahl von Schließblechen festgelegt wird, ob der Flügel als konventioneller Dreh-/Kippflügel funktioniert oder neben der konventionellen Drehöffnungsmöglichkeit die erfindungsgemäße Spaltöffnungsmöglichkeit (anstelle der Kippöffnung) ermöglicht. Auch hierzu wird auf das erste Ausführungsbeispiel verwiesen.
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Im Folgenden wird dieses erste Ausführungsbeispiel der Erfindung im einzelnen beschrieben und zur Illustration ein zweites Ausführungsbeispiel kurz skizziert. Dabei offenbarte Merkmale können auch in anderen Kombinationen erfindungswesentlich sein.
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Im einzelnen zeigt:
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1 zwei Seitenansichten eines erfindungsgemäßen Beschlagelements als erstes Ausführungsbeispiel, wobei die Blickrichtung horizontal und in der Flügelebene liegt;
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2 eine Seitenansicht auf das Beschlagelement, wobei die Blickrichtung horizontal und senkrecht zur Flügelebene liegt;
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3 eine Draufsicht auf ein erfindungsgemäß ausgestaltetes Schließblech;
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4 eine Draufsicht auf einen Grundkörper zur Montage des Schließblechs aus 3 sowie ein konventionelles Schließblech; und
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5 eine stark schematisierte und nur einen Ausschnitt umfassende Draufsicht auf ein weiteres erfindungsgemäßes Beschlagelement als zweites Ausführungsbeispiel, wobei die Blickrichtung vertikal und in der Flügelebene liegt.
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1 zeigt in Seitenansicht zwei Positionen eines erfindungsgemäßen Beschlagteils als erstes Ausführungsbeispiel, wobei die Blickrichtung einer Waagerechten entspricht und in der Flügelebene liegt. Das Beschlagelement ist insgesamt mit 1 bezeichnet und in der Darstellung in 1 an einem zeichnerisch nur angedeuteten Fensterrahmen 2 montiert. In 1 entspricht die linke Seite der Außenseite; d. h. daß sich der Flügel 2 in 1 nach links öffnet und nach rechts schließt. Es handelt sich dabei um ein Eckband, das um eine vertikale Achse 3 drehbar auf einem Ecklagerbock 5 aufgesetzt ist, der um eine horizontale Achse 4 – der Blickrichtung entsprechend – an einem nicht näher dargestellten Rahmen montiert ist. Im Folgenden werden nur die Abweichungen des Aufbaus von einem konventionellen Eckband und Ecklager dargestellt. Insbesondere geht die Erfindung dabei von einem konventionellen Beschlagsatz und Ecklager des Typs AUBI 300 Safety PLUS der AUBI Baubeschläge GmbH, Hermeskeil, aus.
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Eine auf dem Ecklagerbock 5 aufsitzende Gelenkhülse 6 ist fest verbunden mit einem erfindungsgemäßen Hebelarm 7, der an seinem oberen Ende um eine zu der Achse 4 parallele Achse 8 gelenkig mit einem Winkelblech 9 des Eckbands 1 verbunden ist. Dabei bildet die Achse 4 des Ecklagerbocks 5 eine erste Achse im Sinne dieser Erfindung und die Achse 8 der gelenkigen. Verbindung zwischen dem Hebelarm 7 und dem Winkelblech 9 eine zweite Achse. Die zweite Achse 8 liegt vertikal über der ersten Achse 4 und ist dabei im Vergleich zu dem vertikalen Abstand nur geringfügig horizontal gegenüber der ersten Achse 4 versetzt.
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Im unteren Bereich des Hebelarmes 7 ist eine erste Kulissenführung 10 angeordnet, in der ein Zapfen 11 geführt ist, dessen in der Kulissenführung 10 befindlicher Schaft eingezeichnet und dessen über der Kulissenführung 10 liegender Pilzkopf nur angedeutet ist. Der Zapfen 11 ist mit einem durch das Eckband 1 führenden Treibstangenbeschlag 15 (in 1 nicht dargestellt) des Fensterbeschlages verbunden und kann sich in der Längserstreckung der Kulissenführung 10 bewegen. Zwischen einer der linken Darstellung in 1 entsprechenden Schließposition des Fensters und einer der Lage des Zapfens 11 im unteren Ende der Kulissenführung 10 entsprechenden Drehöffnungsstellung verläuft die Kulissenführung 10 gerade und vertikal, d. h. in der Flügelebene.
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Das sich an die in 1 dargestellte Schließposition des Zapfens 11 anschließend obere Stück der Kulissenführung 10 ist demgegenüber etwas abgewinkelt, so daß sich bei einer im rechten Teil der Figur dargestellten Bewegung des ersten Zapfens 11 in diesen Bereich der Kulissenführung 10 hinein der Hebelarm 7 zwangsweise im Sinne der Figur nach rechts bewegt und somit der Fensterflügel 2 nach links vom Rahmen abgerückt wird. Dabei verkippt sich der Hebelarm 7 um die erste Achse 4 und die zweite Achse 8 aus der Vertikalen in (in 1) Gegenuhrzeigersinnrichtung. Eine Schließbewegung des Flügels 2 aus der Spaltöffnungsstellung zurück an den Rahmen entspricht der kinematischen Umkehr.
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1 zeigt weiterhin eine zweite Kulissenführung 12 mit einem zweiten feststehenden Zapfen 13 im unteren Bereich des Hebelarmes 7. Der feststehende Zapfen 13 hat einen ähnlichen Aufbau wie der erste Zapfen 11, ist jedoch nicht mit dem Treibstangenbeschlag gekoppelt. Er überträgt vielmehr einen Teil der Gewichtskraft des Flügels 2 über die Kulissenführung 12 auf den Hebelarm 7, der die Gewichtskraft über die Gelenkhülse 6 und den Ecklagerbock 5 sowie die Achse 4 am Rahmen abstützt.
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2 zeigt deutlicher, wie der in 1 dargestellte Hebelarm 7 an dem im übrigen konventionell aufgebauten Eckband 1 montiert ist, wobei die Blickrichtung senkrecht zu der Blickrichtung in 1 steht und eine senkrecht auf der Flügelebene stehende Horizontale bildet. 2 entspricht also einer Seitenansicht in 1 von rechts, wobei der Flügel 2 selbst weggelassen ist. Wiederum werden nur die von einem konventionellen Ecklageraufbau abweichenden Einzelheiten erklärt. Der waagerechte Schenkel des Winkelblechs 9 des Eckbands 1 weist einen nach unten gerichteten Schließzapfen 14 mit Pilzkopf auf. Der Schließzapfen 14 ist von dem summarisch mit 15 bezeichneten Eckumlenkungs-Treibstangenbeschlag des Eckbandes 1 angetrieben. Dieser Treibstangenbeschlag 15 ist an den äußersten Enden der Schenkel angekoppelt an entsprechende Kopplungsstücke weiterer Beschlagteile und kann somit von einem Bedienungshandgriff des Fensterflügels aus betätigt werden.
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Eine Bewegung des Schließzapfens 14 in horizontaler Richtung (in 2 nach links und nach rechts) führt zu einem Eingriff des Schließzapfens 14 in ein in 3 in Draufsicht dargestelltes Schließblech 16. Dieses Schließblech 16 wird über einen in 4 dargestellten Grundkörper 17 in einem entsprechenden Falz des Rahmens angeschraubt (Montagelöcher dargestellt), so daß der Pilzkopf des Schließzapfens 14 unter das Schließblech 16 in den von dem Abstandsblech 17 freigelassenen Raum 18 eingreifen kann.
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Der Grundkörper 17 ist dabei einseitig mit einer Aufnahme für einen an einigen Stellen des Fensters vorhandenen zylindrischen Zapfen versehen, der für die Erfindung keine Rolle spielt, und kann, wie 4 oben verdeutlicht, auch bei einem normalen Schließblech 16' verwendet werden. Dazu werden jeweils die Schließbleche 16, 16' mit dem Grundkörper 17 kombiniert und fest mit diesen verbunden. Der Schließzapfen 14 bewegt sich mit seinem Schaft in einer zwei Eingriffsausnehmungen 19 und 20 aufweisenden Kulissenführung des Schließblechs 16. Die erste Eingriffsausnehmung 19 führt zu einer Verriegelung des Schließzapfens 14 und damit des Flügels 2 in der abgerückten Spaltöffnungsstellung, während die zweite Eingriffsausnehmung 20 zu einer Verriegelung in der geschlossenen Stellung des Flügels 2 führt.
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Dementsprechend ist die erste Eingriffsausnehmung 19 um den Betrag der Abrückbewegung (6 mm) gegenüber der Eingriffsausnehmung 20 parallelversetzt, und zwar in Öffnungsrichtung des Flügels 2. Im Sinne der Bewegung des Schließzapfens 14 in die erste Eingriffsausnehmung 19 hinein liegt vor der ersten Eingriffsausnehmung 19 eine schräge Anlaufkante 21, die bei der Betätigung des Treibstangenbeschlags 15 die bereits durch die Funktion der ersten Kulissenführung 10 und des ersten Zapfens 11 mit dem Hebelarm 7 ausgelöste Abrückbewegung unterstützt.
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Ferner sind die Eingriffsausnehmungen 19 und 20 zu der Öffnungsseite des Flügels 2 hin durch einen seitlich offenen Abschnitt 23 getrennt, durch den der Schließzapfen 14 in der Drehöffnungsstellung des Treibstangenbeschlags 15 aus dem Schließblech 16 austreten und somit die Drehöffnung des Flügels 2 ermöglichen kann.
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In entsprechender Weise gestaltete Sätze aus Schließzapfen und Schließblechen sind über den Umfang des Flügels 2 zur Verbesserung der Einbruchshemmung mehrfach vorhanden. Durch den Eingriff des Pilzkopfes können diese Sicherungseinrichtungen auch nicht ausgehoben werden. Dies bildet einen wesentlichen Unterschied zu dem bereits erwähnten konventionellen zylindrischen Zapfen, der in eine hier nicht eingezeichnete formangepaßte Eingriffsöffnung eines Schließblechs eingreift. Dieser konventionelle Zapfen dient insbesondere zur Aufnahme größerer Kräfte in Richtung senkrecht zur Flügelebene und ist dementsprechend belastbar und mit einer im Vergleich zu dem Kontakt zwischen Schließzapfen 14 und Schließblech 16 großflächigeren Berührung mit der Seitenwand der Eingriffsöffnung ausgelegt. Ferner weist er durch einen exzentrischen Aufbau eine Verstellmöglichkeit für eine Andruckkraft des Flügels gegen den Rahmen auf.
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Im übrigen entspricht das dargestellte Eckband 1 einem konventionellen Eckband.
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5 zeigt schließlich schematisch eine alternative Ausführungsform als zweites Beispiel für die Erfindung. Dabei ist die Blickrichtung vertikal von oben gewählt. Im rechten unteren Bereich der Figur erkennt man eine Gelenkhülse 6' für einen Ecklagerbock und im linken oberen Bereich eine gelenkige Verbindung 22 zwischen einem zwischen den beiden Gelenken liegenden Hebelarm 7' und einem Winkelblech 9' des Eckbandes. In diesem Fall liegen also die erste Achse der Gelenkhülse 6' und die zweite Achse des Gelenks 22 im Sinn der Erfindung in der Vertikalen und nicht, wie beim ersten Ausführungsbeispiel, in der Horizontalen. Die Funktion entspricht im übrigen dem ersten Ausführungsbeispiel, wobei eine erste Kulissenführung jedoch an der horizontal verlaufenden Unterseite des Flügels an einem entsprechenden Schenkel des Hebelarmes 7' vorgesehen sein müßte.
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Dieses Ausführungsbeispiel hat, jedenfalls bei der Verwendung in einem Ecklager, den Nachteil, daß ein größerer Abstand zwischen der ersten Achse und der zweiten Achse in der Flügelebene schlecht herzustellen ist. Demzufolge ist die bei einer Bewegung des Hebelarmes 7' des zweiten Ausführungsbeispiels auftretende Bewegungskomponente in der Flügelebene größer. Diese Querkomponente muß von anderen Beschlagteilen aufgefangen werden und stört insoweit. Demgegenüber kann im ersten Ausführungsbeispiel, vgl. 1, durch entsprechende Verlängerung des Eckbandes 1 nach oben im Prinzip ein sehr großer Abstand zwischen den beiden Achsen 4 und 8 hergestellt werden. Dazu ist allenfalls eine Anpassung der im oberen Bereich des Eckbandes 1 angreifenden Treibstangenbeschlagteile notwendig.
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Das zweite Ausführungsbeispiel in 5 dient jedoch zur Veranschaulichung der grundsätzlichen Variationsmöglichkeiten der Erfindung.
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Insgesamt bietet die Erfindung den Vorteil, daß durch Austausch eines Eckbandes bzw. Hinzufügen eines erfindungsgemäß ausgestalteten Eckbandes zu einem konventionellen flügelseitigen Beschlag eine konventionelle Kippstellung durch eine Spaltöffnungsstellung ersetzt werden kann. Gegebenenfalls sind dabei Schließbleche entsprechender Schließzapfen zu ersetzen, was jedoch nur einen geringen Aufwand bedeutet. Die Schließzapfen selbst sind auch bei konventionellen einbruchhemmenden Beschlägen vorgesehen und können unverändert übernommen werden. Ein Austausch der Schließbleche ist strenggenommen auch nur auf der der konventionellen Kippachse entsprechenden Seite notwendig, weil auf der kippachsenfernen Seite auch in der konventionellen Kippöffnungsstellung kein Eingriff eines Zapfens in ein Schließblech gegeben sein kann. Erfindungsgemäß kann jedoch auch dort ein Schließblech mit einer ersten Eingriffsausnehmung (19 in 3) vorgesehen sein, um eine zusätzliche Sicherung in der Spaltöffnungsstellung zu bewirken. Das setzt eine relativ geringe Spaltöffnung voraus; im ersten beschriebenen Beispiel beträgt sie beispielsweise 6 mm.
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Es ist auch möglich, neben der konventionellen Kippstellung zusätzlich eine Spaltöffnungsstellung vorzusehen. Dies kann entweder durch Weglassen einer Drehöffnungsmöglichkeit geschehen oder durch Einführen von vier Schaltpositionen des Treibstangenbeschlags 15 und des entsprechenden Bedienungshandgriffs. Bei den der Kippachse fernen Schließblechen muß dabei der seitlich offene Abschnitt 21 entsprechend breit ausgelegt sein. Bei den Schließblechen auf der der Kippachse entsprechenden Seite des Flügels kann es bei einem Eingriff des Schließzapfens in das Schließblech bleiben, soweit die Kippbewegung durch ausreichendes Spiel aufgenommen werden kann.
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Im allgemeinen ist jedoch die Spaltöffnungsstellung als Alternative zu einer Kippöffnung zu betrachten.