DE19916662A1 - Vorrichtung zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten von Ampullen, in einer Abfülleinrichtung - Google Patents
Vorrichtung zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten von Ampullen, in einer AbfülleinrichtungInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung (10) zum Zentrieren von Kopfabschnitten (2) von Ampullen (1) unterhalb von Füllnadeln (11) einer Fülleinrichtung (12) hat zwei miteinander zusammenwirkende Zentrierrechen (48, 49). Die beiden Zentrierrechen (48, 49) sind auf einer Trägerplattre (23) exzentrisch gelagert und werden über einen gemeinsamen Zahnriemen (37) bewegt. Durch die exzentrische Lagerung der Zentrierrechen (48, 49) und die Führung des Zahnriemens (37) wird eine gegenläufige Bewegung der beiden Zentrierrechen (48, 49) ermöglicht, so daß die Zentrierrechen (48, 49) auf derselben Seite der Ampullen (2) angeordnet werden können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung (10) baut besonders kompakt und ermöglicht den Anbau zusätzlicher Einrichtungen im Bereich der Vorrichtung (10).
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Zentrieren von
pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von
Kopfabschnitten von Ampullen, in einer Abfülleinrichtung
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Eine derartige
Vorrichtung ist Bestandteil einer Ampullen-Füll- und
Verschließmaschine, wie sie unter der Bezeichnung AVR-Bau
reihe der Anmelderin bekannt ist. Die bekannte
Vorrichtung dient dazu, während einer Stillstandsphase der
taktweise geförderten Ampullen diese unterhalb von
Füllnadeln einer Abfülleinrichtung zu zentrieren. Sobald
dies erfolgt ist, werden die Füllnadeln, bevor sie eine
bestimmte Füllgutmenge in die Ampullen abgeben, abgesenkt,
wobei sie in die Kopfabschnitte der Ampullen, im Folgenden
lediglich Kopfabschnitte genannt, eintauchen. Die
Zentrierung der Kopfabschnitte ist erforderlich, da deren
Innendurchmesser nur etwas größer ist als der
Außendurchmesser der Füllnadeln, und eine Berührung
vermieden werden muß. Die bekannte Vorrichtung zum
Zentrieren der Kopfabschnitte weist einen sogenannten
Spießzentrierrechen mit Aufnahmen für die Kopfabschnitte
ausbildenden Rollenpaaren auf, der von der einen Seite der
Ampullen quer zu deren Förderrichtung gegen die Ampullen
verfahren wird. Von der anderen Seite der Ampullen fährt
eine Halteleiste mit federnd aufgehängten Druckelementen
gegen die Kopfabschnitte, die diese zwischen die von den
Rollenpaaren gebildeten Aufnahmen drücken. Nachteilig dabei
ist, daß beide Seiten der Kopfabschnitte von der Vorrichtung
verdeckt sind bzw. als Anbauort für die Vorrichtung benötigt
werden. Daher können an dieser Station keine weiteren
Aufgaben erfüllt werden, da kein Raum für eine zusätzliche
Einrichtung vorhanden und kein Zugriff zu den Ampullen
möglich ist.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Zentrieren von
pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von
Kopfabschnitten von Ampullen, in einer Abfülleinrichtung mit
den kennzeichnenden Merkmalen des Anspruchs 1 hat
demgegenüber den Vorteil, daß zusätzlicher Raum zum Anordnen
weiterer Einrichtungen, beispielsweise einer
Prozeßkontrolleinrichtung, im Bereich der Vorrichtung
geschaffen wird.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen
Vorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird nachfolgend näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine teilweise geschnittene vereinfachte Draufsicht
auf eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fig. 2 einen Schnitt in der Ebene II-II der Fig. 1,
Fig. 3 und 4 vereinfachte Querschnitte durch die
Vorrichtung während verschiedener Betriebsphasen und
Fig. 5 einen Schnitt in der Ebene V-V der Fig. 1.
Die in den Figuren dargestellte Vorrichtung 10 ist
Bestandteil einer Ampullen-Füll- und Verschließmaschine und
dient zum gruppenweisen Zentrieren von Kopfabschnitten 1
unterhalb einer für jede Ampulle 2 eine Füllnadel 11
aufweisenden Fülleinrichtung 12. Das Zentrieren der
Kopfabschnitte 1 in bezug auf die auf- und abbweglichen
Füllnadeln 11 ist erforderlich, da die Füllnadeln 11 zum
Abgeben einer bestimmten Füllgutmenge in die Ampullen 2 bzw.
die Kopfabschnitte 1 eintauchen und es verhindert werden
muß, daß die im Durchmesser nur geringfügig kleineren
Füllnadeln 11 in Kontakt mit den Kopfabschnitten 1 geraten.
Die Ampullen 2 werden mittels einer an sich bekannten und
nur in der Fig. 1 dargestellten Fördereinrichtung 13 in die
Vorrichtung 10 taktweise gefördert und nach dem Befüllen
weitertransportiert. Die Fördereinrichtung 13 weist eine
Bodenschiene 14 auf, auf der die Ampullen 2 entlanggleiten.
Im zylindrischen unteren Bereich der Ampullen 2 ist auf der
einen Seite der Ampullen 2 ein ortsfester, leistenförmiger
Gegenhalter 16 angeordnet. Der Gegenhalter 16 wirkt mit zwei
quer zu der mit 17 bezeichneten Förderrichtung 17 der
Ampullen 2 beweglichen Zentrierrechen 18, 19 zusammen.
Zwischen den beiden Zentrierrechen 18, 19 ist ein U-förmige
Aufnahmen 21 für die Ampullen 2 aufweisender Transportrechen
20 angeordnet. Der Transportrechen 20 führt in einer
horizontalen Ebene eine Rechteckbewegung aus und fördert
dabei (während die Zentrierrechen 18, 19 von den Ampullen 2
beabstandet sind) die Ampullen 2 weiter. Während der
Rückholbewegung des Transportrechens 20 fixieren hingegen
die beiden Zentrierrechen 18, 19 die Ampullen 2 gegen den
Gegenhalter 16.
Die Vorrichtung 10 weist zwei, auf einer Seite und parallel
zur Fördereinrichtung 13 angeordnete Säulen 22 auf, die mit
einer gemeinsamen Trägerplatte 23 gekoppelt sind. Die eine
Säule 22 ist von einer Antriebswelle 25 in Längsrichtung
durchdrungen. Die Antriebswelle 25 trägt an ihrem unteren, im
Maschinengehäuse 26 angeordneten Ende ein geradverzahntes
Zahnrad 27. Das Zahnrad 27 steht im Eingriff mit einer in
einer Achse 28 auf einem Lagerkörper 29 gelagerten
Zahnsegmentscheibe 31. Auf der anderen Seite der
Zahnsegmentscheibe 31 ist auf dem Lagerkörper 29 ein Hebel
32 befestigt, dessen dem Lagerkörper 29 abgewandtes Ende
eine Rolle 33 trägt. Die Rolle 33 ist in einer umlaufenden
Nutführungsbahn in einer Hauptwelle 35 geführt, so daß bei
einer Umdrehung der Hauptwelle 35 die Antriebswelle 25 um
einen bestimmten Winkelbetrag oszillierend gedreht wird.
Auf dem dem Zahnrad 27 gegenüberliegenden Ende der
Antriebswelle 25 ist ein Antriebsriemenrad 36 drehfest
befestigt. Das Antriebsriemenrad 36 steht im Eingriff mit
einem Zahnriemen 37, der um Riemenräder 38 bis 45 geführt
ist, die allesamt auf der Oberseite der Trägerplatte 23
angeordnet sind. Die beiden Riemenräder 38, 39 sind
Bestandteil einer Verstelleinrichtung 47, die später noch
näher beschrieben wird. Die Riemenräder 40, 41 dienen
lediglich der Führung bzw. Umlenkung des Zahnriemens 37. Die
beiden Riemenradpaare 42, 43 und 44, 45 sind jeweils in
Wirkverbindung mit einem Zentrierrechen 48 und 49
angeordnet. Dazu sind die Riemenräder 42 bis 45 auf jeweils
einer Achse 51 gelagert, deren unteres Ende die Trägerplatte
23 durchdringt, und dort mit einem Hebel 52 verbunden ist.
Auf der der Achse 51 abgewandten Seite des Hebels 52 ist
jeweils ein Achsstummel 53 angeordnet, der über einen
Lagerkörper 54 den einen oder anderen Zentrierrechen 48, 49
trägt. Der Achsstummel 53 ist somit in bezug auf die Achse
51 jeweils exzentrisch gelagert.
Wesentlich ist, daß durch die Anordnung bzw. Führung des
Zahnriemens 37 und der Riemenradpaare 42, 43 und 44, 45 bei
einer Bewegung des Zahnriemens 37 die beiden Zentrierrechen
48, 49 in einander entgegengesetzter Richtung bewegt werden.
Die beiden Zentrierrechen 48, 49 sind jeweils platten- und
kammförmig ausgebildet und direkt übereinander angeordnet,
wobei sie sich größtenteils überdecken. Der eine
Zentrierrechen 48 hat gerundet ausgebildete Aussparungen 55
mit für jeden Kopfabschnitt 1 jeweils einer den
Kopfabschnitt 1 formschlüssig aufnehmenden Aufnahme 56. Der
andere Zentrierrechen 49 hat parallel zueinander angeordnete
Stege 57, die mit den Aufnahmen 56 zusammenwirken.
Die bereits erwähnte Verstelleinrichtung 47 dient zum
Anpassen der Vorrichtung 10 an unterschiedliche Durchmesser
der Kopfabschnitte 1, wenn andere Ampullenformate
verarbeitet werden sollen. Dazu sind die beiden Riemenräder
38, 39 auf einem Lagerbock 58 angeordnet, dessen Position
parallel zur Förderrichtung 17 der Ampullen 2 mittels einer
Verstellschraube 59 veränderbar ist. Eine Veränderung der
Position des Lagerbocks 58 bewirkt, daß der Zahnriemen 37 in
die eine bzw. die andere Richtung bewegt wird, so daß sich
die beiden exzentrisch gelagerten Zentrierrechen 48, 49
aufeinander zu bzw. voneinander wegbewegen.
Zuletzt weist die Vorrichtung 10 eine
Höhenverstelleinrichtung 60 auf, um die Zentrierrechen 48,
49 an unterschiedliche Höhen der Ampullen 2 bzw. der
Kopfabschnitte 1 anpassen zu können (Fig. 1). Die
Höhenverstelleinrichtung 60 hat eine Einstellschraube 61,
die die Trägerplatte 23 durchdringt, und die in eine
Längsgewindebohrung 62 in der einen Säule 22 eingreift. Die
Einstellschraube 61 stützt sich auf einem Sockel 63 ab,
welcher auf einem Schutzgehäuse 64 angeordnet ist, das den
Riemenantrieb abdeckt und mit der Trägerplatte 23 verbunden
ist. Wird nun zum Beispiel die Einstellschraube 61 aus der
Längsgewindebohrung 62 aus der in der Fig. 1 dargestellten
untersten Endlage herausgeschraubt, so wird gleichzeitig die
Trägerplatte 23 samt den Zentrierrechen 48, 49 mit
angehoben. Weiterhin wird das sich auf der Trägerplatte 23
abstützende Antriebsriemenrad 36 samt Antriebswelle 25
angehoben, wobei sich das geradlinig verzahnte Zahnrad 27
entlang der Zahnsegmentscheibe 31 bewegt.
Die oben beschriebene Vorrichtung 10 arbeitet wie folgt:
Während des Zu- und Abführens der Ampullen 2 in den Bereich der Vorrichtung 10 sind die beiden Zentrierrechen 48, 49 in ihrer von den Ampullen 2 beabstandeten Position (Fig. 3). In dieser Position weisen die Stege 57 und die Aufnahmen 56 der beiden exzentrisch gelagerten Zentrierrechen 48, 49 einen Abstand a1 voneinander auf, der in jedem Fall größer ist als der Ampullenkopfdurchmesser d in Höhe der Zentrierrechen 48, 49.
Während des Zu- und Abführens der Ampullen 2 in den Bereich der Vorrichtung 10 sind die beiden Zentrierrechen 48, 49 in ihrer von den Ampullen 2 beabstandeten Position (Fig. 3). In dieser Position weisen die Stege 57 und die Aufnahmen 56 der beiden exzentrisch gelagerten Zentrierrechen 48, 49 einen Abstand a1 voneinander auf, der in jedem Fall größer ist als der Ampullenkopfdurchmesser d in Höhe der Zentrierrechen 48, 49.
Beim nachfolgenden Transporttakt der Fördereinrichtung 13,
bei der jeweils eine der Anzahl der Aufnahmen 56
entsprechende Zahl von Ampullen 2 gefördert werden, gelangen
die zu befüllenden Ampullen 2 unter die Füllnadeln 11 der
Fülleinrichtung 12. Sobald die Ampullen 2 zum Stillstand
gekommen sind, werden die beiden Zentrierrechen 48, 49 aus
ihrer in der Fig. 3 dargestellten hinteren Position in ihre
in der Fig. 4 dargestellten Halteposition verfahren. Dies
erfolgt durch eine Drehung der Hauptwelle 35 und somit auch
eine Drehung der Antriebswelle 25 um einen bestimmten
Winkel. Durch die exzentrische Lagerung der Zentrierrechen
48, 49 werden diese dabei gleichzeitig sowohl in Richtung
der Ampullen 2 als auch gegeneinander bewegt. In der in der
Fig. 4 dargestellten Halteposition weisen die Stege 57 und
die Aufnahmen 56 schließlich in der Ebene der Ampullen 2
einen Abstand a2 voneinander auf, der dem
Ampullenkopfdurchmesser d entspricht. In der Halteposition
sind die Kopfabschnitte 1 der Ampullen 2 formschlüssig
zwischen den Stegen 57 und den Aufnahmen 56 aufgenommen und
werden in bezug auf die Füllnadeln 11 ausgerichtet bzw.
zentriert.
Anschließend werden die Füllnadeln 11 abgesenkt, wobei sie
in die Kopfabschnitte 1 hineinragen. Nach dem Befüllen der
Ampullen 2 durch die Füllnadeln 11 werden diese wieder bis
über die Kopfabschnitte 1 angehoben. Zuletzt werden die
beiden Zentrierrechen 48, 49 durch eine Drehung der
Antriebswelle 25 in entgegengesetzter Richtung von den
Ampullen 2 weggeschwenkt, wobei sich die Zentrierrechen 48,
49 voneinander entfernen und sich gleichzeitig in Richtung
der Säulen 22 bewegen, um die Ampullen 2 für den Abtransport
aus der Vorrichtung 10 mittels der Fördereinrichtung 13
freizugeben. Anschließend wiederholen sich die Vorgänge wie
beschrieben.
Claims (8)
1. Vorrichtung (10) zum Zentrieren von pharmazeutischen
Behältnissen (2), insbesondere von Kopfabschnitten (1) von
Ampullen, in einer Abfülleinrichtung (12), mit einem
Zentrierelement (48), das wenigstens eine Aufnahme (56) für
ein Behältnis (2) aufweist und mit einem mit dem
Zentrierelement (48) zusammenwirkenden Halteelement (49),
die beide gegeneinander bewegbar sind, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zentrierelement (48) und das
Halteelement (49) auf einer gemeinsamen Seite der
Behältnisse (2) angeordnet sind und daß zum Zentrieren das
Zentrierelement (48) und das Halteelement (49) im
wesentlichen parallel zur Förderrichtung (17) der
Behältnisse (2) in einander entgegengesetzter Richtung
bewegbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zentrierelement (48) und das Halteelement (49) in
exzentrisch gelagerten Achsen (53) geführt und mit
unterschiedlicher Drehrichtung bewegbar sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das Zentrierelement (48) und das Halteelement (49)
plattenförmig ausgebildet sind, daß das Halteelement (49)
kammartige Fortsätze (57) aufweist, daß die Aufnahmen (56)
innerhalb von Aussparungen (55) des Zentrierelements (48)
ausgebildet sind und daß das Zentrierelement (48) und das
Halteelement (49) parallel in geringem Abstand übereinander
und auf einer gemeinsamen Trägerplatte (23) angeordnet sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägerplatte (23) zur Anpassung an verschiedene
Ampullenformate mittels einer Verstelleinrichtung (60) in
der Höhe verstellbar ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zentrierelement (48) und das
Halteelement (49) mit einem gemeinsamen Antrieb
zusammenwirken.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
der Antrieb eine oszillierend bewegte Antriebswelle (25)
umfaßt, die mit einem Zahnriemen (37) gekoppelt ist, der in
Eingriff mit den Achsen (53) des Zentrierelements (48) und
des Halteelements (49) verbundenen Riemenrädern (42 bis 45)
steht.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die Position des Zahnriemens (37) unabhängig von der
Stellung der Antriebswelle (25) zur Anpassung an
verschiedene Ampullenformate über einen Verstelleinrichtung
(47) veränderbar ist, wobei die Verstelleinrichtung (47) den
Abstand der Fortsätze (57) und der Aufnahmen (56)
voneinander beeinflußt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegung der Antriebswelle (25) von
einer an einer Hauptwelle (35) ausgebildeten Kurve
abgeleitet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999116662 DE19916662A1 (de) | 1999-04-14 | 1999-04-14 | Vorrichtung zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten von Ampullen, in einer Abfülleinrichtung |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1999116662 DE19916662A1 (de) | 1999-04-14 | 1999-04-14 | Vorrichtung zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten von Ampullen, in einer Abfülleinrichtung |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19916662A1 true DE19916662A1 (de) | 2000-10-19 |
Family
ID=7904408
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE1999116662 Withdrawn DE19916662A1 (de) | 1999-04-14 | 1999-04-14 | Vorrichtung zum Zentrieren von pharmazeutischen Behältnissen, insbesondere von Kopfabschnitten von Ampullen, in einer Abfülleinrichtung |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19916662A1 (de) |
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1999
- 1999-04-14 DE DE1999116662 patent/DE19916662A1/de not_active Withdrawn
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Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |