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Die
Erfindung betrifft ein Bohrwerkzeug und insbesondere einen Gesteinsbohrer
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Bohrwerkzeuge
und insbesondere Gesteinsbohrer bestehen im Allgemeinen aus einem
mit einer Hartmetall-Schneidplatte bestückten Bohrerkopf, einem Wendelschaft
mit Förderwendel
zum Transport des Bohrmehls und aus einem Einspannschaft oder Einspannende,
welches je nach Maschinentyp der Antriebsmaschine ausgebildet ist.
Für Hammerbohrer
ist das Einspannende an die Aufnahme einer Hammerbohrmaschine anzupassen,
wie dies beispielsweise beim bekannten SDS-PLUS-Einspannschaft der Fall ist.
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Üblicherweise
werden Gesteinsbohrer durch spanabhebende Bearbeitung hergestellt.
Dabei wird ein Rundstab als Ausgangsrohling verwendet, in welchem
Bohrerkopf, Förderwendel
und gegebenenfalls Einspannschaft spanabhebend hergestellt werden. Eine
Hartmetall-Schneidplatte wird in dem Bohrerkopf eingelötet.
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Aus
dem deutschen Gebrauchsmuster
DE 69 33 778 U oder auch aus der
EP 0 361 189 A1 sind Bohrwerkzeuge
bekannt geworden, die aus Profilstäben als Ausgangsmaterial bestehen,
die eine oder mehrere angesetzte Flügel, Rippen oder Stege aufweisen.
Auch die DE PS 528 626 zeigt Spiralbohrer, die durch Verwinden genuteter
Stäbe hergestellt sind.
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Derartige
Profilstäbe
können
spanabhebend oder auch spanlos, z. B. durch Fließpressen, Strangpressen oder
einem Schmiedeverfahren, hergestellt werden. Hierzu wird beispielsweise
auf die Literaturstelle: Technika 7/1976, Jg. 25, Seite 435–438, verwiesen.
Die Bildung der Förderwendel
geschieht dann durch Verdrillen eines solchen stangenförmigen oder
stabförmigen
Rohlings. Hierzu wird beispielsweise auf die Literaturstelle: Technika
6/1976, 25. Jg., Seite 327–332,
verwiesen.
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Das
Einspannende des Bohrwerkzeugs gemäß der
DE 69 33 778 U wird durch
den profilierten Rohling gebildet, so daß sich eine formschlüssige Mitnahme,
beispielsweise in einem Dreibackenfutter einer herkömmlichen
Schlagbohrmaschine, ergibt. Auch beim Bohrwerkzeug gemäß der
EP 0 361 189 A1 wird
ein stangenförmiger
Rohling mit wenigstens einer seitlichen Rippe, eines Stegs bzw.
eines seitlich angesetzten Flügels
verwendet, der im Bereich der Förderwendel
verdrillt ist. Der Einspannschaft ist als Sechskantprofil ausgebildet
und gegebenenfalls nachträglich
an die verdrillte Förderwendel
befestigt.
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Bohrwerkzeuge
und insbesondere Gesteinsbohrer für Hammerbohrmaschinen werden
in großen Stückzahlen
als Massenprodukte hergestellt. Um diese günstig und konkurrenzfähig herzustellen,
muß sich
das Herstellungsverfahren auf ein Minimum von Verfahrensschritten
beschränken.
Dabei müssen
die Rohlinge bzw. die Halbfabrikate an das optimierte Herstellungsverfahren
angepaßt
werden. Bei dem genannten Stand der Technik ist dies zwar im Ansatz gegeben,
da vorprofilierte Rohlinge als Halbfabrikate zur Herstellung der
Förderwendel
verwendet werden. Die Herstellung der Profile orientiert sich jedoch
im Wesentlichen an die Bedürfnisse
der Herstellung einer verdrillten Förderwendel. Die Frage der Ausführungsformen
des Bohrerkopfes und/oder des Einspannschaftes treten hierbei in
den Hintergrund. Insbesondere sind die Festigkeitsprobleme der verwendeten
Profile nicht näher
untersucht worden.
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Nachteilig
am genannten Stand der Technik ist die Tatsache, daß die Ausgangsmaterialien
zur Herstellung von verdrillten Bohrwerkzeugen nicht optimal auf
den späteren
Einsatz abgestimmt sind. Insbesondere gibt es im harten Einsatz
derartiger Werkzeuge in Hammerbohrmaschinen Probleme hinsichtlich
der Haltbarkeit und Standfestigkeit solcher Werkzeuge. Dies ergibt
sich insbesondere dadurch, daß herkömmliche
Profile mit bekannten Querschnittsstrukturen verwendet werden, wie
sie beispielsweise in der
4 der
EP 0 361 189 A1 oder
auch der Literaturstelle Technika 6/1976, Seite 331, Bild 15, dargestellt
sind.
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Als
weiterer Stand der Technik sei noch auf das Dokument
CH 330 580 A verwiesen. Hier
handelt es sich um einen Gesteinsbohrer, dessen Förderwendel
im spanabhebenden Verfahren hergestellt ist. Zu einer abgestützten Einbettung
der Hartmetall-Schneide im Bohrerkopf weist dieser einen vorderen
konkaven und hinteren konvexen Bereich auf, wobei der konvexe Bereich
eine Rückenabstützung der
Hartmetall-Schneidplatte
vornimmt.
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Es
wird weiterhin auf das Dokument
DE 196 50 487 A1 verwiesen, welche eine Schneidplatte
im Bohrerkopf aufweist, die selbst eine angeformte Verstärkung auf
ihrer hinsichtlich der Drehrichtung angeordneten Rückseite
vorsieht. Eine solche Hartmetall-Schneidplatte stellt ein kostspieliges
Bauteil im Bohrerkopf dar.
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Aufgabe und
Vorteile der Erfindung
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Bohrwerkzeug und insbesondere
einen Gesteinsbohrer zu schaffen, der aus einem verdrillten Profilstab
hergestellt ist und dessen Haltbarkeit und Standfestigkeit ohne
wesentliche Zusatzkosten erheblich verbessert wird.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst.
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In
den Unteransprüchen
sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen
des Gegenstandes des Patentanspruchs 1 angegeben.
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Die
Erfindung hat gegenüber
den bekannten Bohrwerkzeugen den Vorteil, daß zunächst durch Verwendung eines
preisgünstigen
Ausgangsprodukts, nämlich
durch Verwendung eines durch Fließpressen, Schmieden oder dergleichen
hergestellten Halbfabrikats oder Rohlings, ein äußerst preisgünstiges
Produkt geschaffen werden kann. Dabei ist jedoch zu beachten, daß der so
hergestellte oder zur Verfügung
gestellte Profilstab in seinem Querschnitt derart konzipiert ist,
daß dieser
auch den hohen Belastungen im Betrieb gewachsen ist.
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Es
hat sich herausgestellt, daß bei
den bekannten Profilen der Ansatz des Flügels, des Stegs oder der Rippe
an das kreisförmige
oder polygonartige Grundprofil stets derart erfolgt, daß in aller
Regel ein eckiger Übergang
oder ein Knick am Übergang von
der Rippe zum übrigen
Querschnitt des Profilstabs gegeben ist. Dieser Übergang ist für die Herstellung
einer verdrillten Förderwendel
sicherlich von Vorteil, da sich hierdurch scharfe Übergänge im Nutengrund
ergeben.
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Eine
solche Ausbildung im Bereich des Bohrerkopfes erzeugt jedoch dadurch
Probleme, daß sich
beim Einsetzen einer querliegenden Hartmetall-Schneidplatte eine
Verkleinerung des die Hartmetall-Schneidplatte abstützenden
Stegbereichs ergibt. Nicht nur daß sich ein unstetiger Verlauf
der Außenkontur
im Bereich des Bohrerkopfes ergibt, erzeugt ein solcher knickförmiger Übergang
eine Querschnittsminderung, die speziell an dieser Stelle zu einem
Bruch führt.
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Erfindungsgemäß ist deshalb
vorgesehen, daß der
Profilstab einen derartigen Flügel,
Steg oder Rippe aufweist, deren die Hartmetall-Schneidplatte abstützender
Querschnitt von radial außen
nach innen verlaufend, wenigstens gleichbleibend, nicht jedoch abnehmend,
sondern vorzugsweise zunehmend ausgebildet ist. Hierdurch ergibt
sich eine erhebliche Verstärkung
der Abstützwirkung
der Hartmetall-Schneidplatte und damit ein deutlich geringeres Maß an Bruchneigung
eines solchen Werkzeugs im Bereich des Bohrerkopfes.
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Die
Flügel,
Stege oder Rippen des Profilstabs werden demzufolge vorzugsweise
mit asymmetrischem Querschnitt bezüglich seiner Mittelachse hergestellt,
um insbesondere die Hartmetall-Schneidplatte im Bereich ihrer Schneide
großflächig auszuführen und
im Bereich der dahinter liegenden Rückenfläche großflächig abzustützen. Dabei soll der Flügel, Steg
bzw. die Rippe einen stetigen Verlauf in den Grundkörper des
Profilstabs aufweisen, d. h. ohne Knick ausgebildet sein.
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Vorzugsweise
werden Profilstäbe
mit einem, zwei, drei oder vier Rippen verwendet, die jeweils asymmetrisch
ausgebildet sind. Dabei wird der Profilstab als Fließpressrohling
oder Schmiederohling vorgefertigt und die Förderwendel durch entsprechendes
Verdrillen, Verwinden oder Verdrallen hergestellt.
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Eine
wesentliche Erkenntnis bei der vorliegenden Erfindung liegt demzufolge
darin, die Flächenabschnitte
des flügel-,
steg- oder rippenförmigen
Profils derart auszubilden, daß diese
Rippen oder dergleichen einen asymmetrischen Querschnitt aufweisen.
Dies bedeutet, daß bezogen
auf eine vertikale Mittelebene durch den Profilstab die Rippe in einen
vorderen und einen rückwärtigen Bereich
aufgeteilt wird, wobei diese Bereiche unterschiedliche Querschnittsflächen aufweisen.
Dabei werden die Massen des Bohrwerkzeugs derart optimiert, daß im Bereich
des Bohrkopfes weniger Massenanteile im vorderen Rippenbereich vorgesehen
sind, da dieser Bereich keine Abstützfunktion für die Hartmetall-Schneide ausübt. Umgekehrt
muß der
hintere Rippenbereich eine starke Flächenabstützung für die Hartmetall-Schneide ausüben, um
die Bruchneigung des Werkzeugs im Kopfbereich zu verkleinern. Demzufolge
ist der auf der Rückseite
der Hartmetall-Schneide angeordnete Rippenbereich im Querschnitt
stärker
ausgebildet als der vordere Bereich, wobei eine stetige Zunahme
ohne Querschnittssprung des Rippenquerschnitts vorgesehen ist.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile ergeben sich aus den Zeichnungen der Ausführungsbeispiele und
sind in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1a ein
erfindungsgemäßes Bohrwerkzeug
in seitlicher Ansicht,
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1b das
Bohrwerkzeug nach 1a nach Drehung um 90° um seine
Längsachse,
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2 einen
Rohling bzw. ein Halbfabrikat zur Herstellung des Bohrwerkzeugs
nach 1,
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2a eine
Draufsicht auf den Rohling nach 2,
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2b einen
Schnitt durch den Rohling nach 2 entlang
der Schnittlinie X-X,
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3a eine
Draufsicht auf den Bohrerkopf nach 1a, 1b,
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3b einen
Schnitt durch die Förderwendel
bei einem Bohrwerkzeug nach 3a,
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4a eine
Draufsicht auf ein Bohrwerkzeug mit einem alternativen Profilstabquerschnitt,
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4b einen
Schnitt durch die Förderwendel
bei einem Bohrwerkzeug nach 4a,
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5a eine
Draufsicht auf ein Bohrwerkzeug in einem weiteren Ausführungsbeispiel
mit einem 3-Rippen-Profilstab,
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5b einen
Schnitt durch die Förderwendel
bei einem Bohrwerkzeug nach 5a,
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6a eine
Draufsicht auf ein Bohrwerkzeug in einem weiteren Ausführungsbeispiel
mit einem 4-Rippen-Profilstab,
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6b einen
Schnitt durch die Förderwendel
eines Bohrwerkzeugs nach 6a,
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7a eine
Draufsicht auf ein Bohrwerkzeug in alternativer Ausbildung zu 6a mit
einem 4-Rippen-Profilstab,
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7b einen
Schnitt durch die Förderwendel
bei einem Bohrwerkzeug nach 7a.
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Beschreibung der Ausführungsbeispiele:
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Der
in den 1a, 1b dargestellte
Gesteinsbohrer 1 besteht aus einem Bohrerkopf 2,
aus einem Wendelschaft 3 sowie einem Einspannschaft oder
Einspannende 4. Der Bohrerkopf 2 weist eine dachförmige Hartmetall-Schneidplatte 5 auf,
die den Nenndurchmesser D des Bohrwerkzeugs bildet. Der Wendelschaft 3 weist
einen Durchmesser d1, der Einspannschaft 4 einen
Durchmesser d2 auf. Die Wendelsteigung ist
mit dem Steigungswinkel α gekennzeichnet.
Die Längsmittelachse
trägt das
Bezugszeichen 6.
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Das
Ausführungsbeispiel
nach 1a, 1b wird durch einen Rohling 7 als
Halbfabrikat hergestellt, wie er in 2 in Seitenansicht,
in 2a in Draufsicht sowie in 2b im
Schnitt der Schnittlinie X-X dargestellt ist. Dabei erfolgt die
Darstellung der 2a, 2b nur
symbolhaft und wird in den nachfolgenden Figuren näher erläutert.
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Bei
dem in 2 dargestellten Rohling 7 handelt es
sich um ein Fließpressteil
bzw. ein Schmiedeteil, welches spanlos hergestellt ist. Dabei wird
bereits mit diesem Herstellungsverfahren der spätere Wendelschaft 3 als
länglicher
Profilstab 8 mit einem Querschnitt erzeugt, wie er z. B.
in den 2b, 3b, 4b näher dargestellt
ist. Gleichermaßen
kann der Einspannschaft 4 ganz oder teilweise bereits im
vorgeschalteten Fließpressverfahren
oder Schmiedeverfahren entsprechend der Darstellung in 1a, 1b vorbereitet
werden. Hierfür
werden die nach unten hin offenen Mitnehmernuten 9 sowie
die hierzu um 90° versetzten
Haltenuten 10 hergestellt, um beispielsweise das bekannte
SDS-PLUS-Einspannende für
Hammerbohrmaschinen zu bilden. Das Einspannende 4 mit dem Durchmesser
d2 kann demzufolge bereits im vorausgehenden
Fließpressverfahren
als erster Herstellungsschritt hergestellt werden. Selbstverständlich können die
einzelnen Mitnehmernuten oder Haltenuten auch in einem späteren Arbeitsgang,
z. B. spanabhebend, eingebracht werden.
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Das
in 2b bzw. 3b und 4b dargestellte
Profil des Profilstabs 8 wird in einem umformtechnischen
Verfahren z. B. Fließpressen, Schmiedeverfahren
oder dergleichen hergestellt, wobei der Außendurchmesser d1 der
seitlich herausragenden Rippen 11, 12 des Profilstabs 8 dem
späteren
Wendeldurchmesser der verdrillten Förderwendel 3 entspricht.
Der Durchmesser d3 des inneren Kreisprofils 15 entspricht
dem Kerndurchmesser d3 der Förderwendel
des Wendelschaftes 3 (s. 1a). Die äußere Stegbreite
s1 der Rippen 11, 12 entspricht der
Stegbreite s1 des verdrillten Förderwendelstegs 16.
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Ausgehend
von einem Halbfabrikat gemäß der 2 wird
der Profilstab 8 in eine Form verdrillt, wie dies in 1a, 1b in
Seitenansicht dargestellt ist. Der hierdurch gebildete Förderwendelsteg 16, 16' einer zweigängigen Förderwendel
ist in 1a dargestellt.
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Nach
der Verdrillung des Profilstabs 8 mit entsprechend gewünschter
Steigung α muß noch abschließend die
Hartmetall-Schneidplatte 5 eingesetzt bzw.
eingelötet
werden. Hierfür
ist eine spanabhebende Bearbeitung zur Herstellung des Einsetzschlitzes
erforderlich.
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Gemäß dem ersten
Ausführungsbeispiel
der Erfindung nach 3a, 3b ist
der Querschnitt 17 des Profilstabs 8 asymmetrisch
hergestellt. Bezüglich
der ersten Vertikal-Mittelebene 18 durch den Mittelpunkt 6 bzw.
die Längsmittelachse 6 ergibt
sich in 3b die oberhalb bzw. unterhalb
der Vertikal-Mittelebene 18 liegende
Profilstabhälfte 20, 21 durch Drehung
um 180° um
den Mittelpunkt 6. Der obere Profilstabquerschnitt 20 ist
deshalb drehsymmetrisch zum unteren Profilstabquerschnitt 21.
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Senkrecht
zur ersten Vertikal-Mittelebene 18 steht die zweite Vertikal-Mittelebene 19 durch
die Längsmittelachse 6.
Hierdurch wird in 3b ein links der Mittelebene 19 liegender
Profilstabquerschnitt 22 und ein rechts hiervon liegender
Profilstabquerschnitt 23 gebildet. Teilt man die durch
die Mittelebenen 18, 19 gebildeten Sektoren in
gegen den Uhrzeigersinn umlaufende Sektoren I bis IV auf, so ist
der Sektor I und III sowie der Sektor II und IV mit einem gleichen
Profilstabquerschnitt belegt.
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Die
in 3b nebeneinander liegenden Profilquerschnitte 22, 23 sind
wiederum asymmetrisch zueinander ausgebildet.
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Der
Kerngedanke dieser asymmetrischen Ausbildung des Profilstabs 8 liegt
darin, daß die
im Kopfbereich des Bohrerkopfes einzusetzende Hartmetall-Schneidplatte 5 unterschiedliche
Anforderungen an den Profilstabquerschnitt stellt. Dies wird aus der
Zusammenschau der 3a mit eingesetzter Hartmetall-Schneidplatte 5 und
der 3b mit dem gleichen Profilquerschnitt, jedoch
ohne Hartmetall-Schneidplatte,
deutlich.
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Die
Hartmetall-Schneidplatte 5 bei dem in 3a in
Draufsicht dargestellten Bohrwerkzeug weist eine Längsmittelebene 24 auf,
die durch den Mittelpunkt bzw. die Längsmittelachse 6 verläuft. Der Drehsinn
des Bohrwerkzeugs ist mit Pfeil 25 bezeichnet. Die vorderen
Schneidkanten 26, 27 befördern das Bohrklein in die
davor liegenden Bohrmehlnuten 28, 29.
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Um
ein möglichst
schlankes und damit gewichtsarmes Bohrwerkzeug zu schaffen, wird
der Querschnitt des Profilstabs
8 im Sinne der Anforderungen
optimiert. Herkömmliche,
symmetrische Profilstäbe
sind zur zweiten Vertikal-Mittelebene
19 spiegelbildlich
aufgebaut. In den
3a,
3b hätte deshalb
die Profilaußenkante
29 einen
Verlauf, wie er strich-punktiert als
29',
29'' eingezeichnet
ist, mit einem Knickpunkt
31. In Verbindung mit der schräg in einem
Winkel β zur
Vertikal-Mittelebene
19 eingesetzten Hartmetall-Schneidplatte
würde sich
hierdurch eine hintere Abstützfläche
30' ergeben, die sich
bis zum Knickpunkt
31 ständig verkleinert, d. h. l
2 < l
1. Der Knickpunkt
31 ist der Übergang
zu einem üblichen
sechseckförmigen
Grundprofil eines herkömmlichen
flügelförmigen Profilstabs
(s. z. B. untere Darstellung der
6.2 in
EP 0 361 189 ). Auch andere
Profile im Stand der Technik besitzen einen entsprechenden Knickpunkt.
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Der
Knickpunkt 31 eines solchen herkömmlichen Profils bewirkt jedoch
eine Schwachstelle im Kopfbereich des Bohrwerkzeugs. An dieser Stelle bricht
die Hartmetall-Schneidplatte den flügelförmigen oder rippenförmigen Ansatz
der so gebildeten Rippen 11, 12 weg.
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Da
die Belastung auf den rippenförmigen Profilstab 8 in
dem Bereich hinter der Hartmetall-Schneidplatte liegt, wird dieser
Bereich erfindungsgemäß verstärkt, was
durch eine knicklose Profil-Außenkante 29 erfolgt.
Insbesondere wird diese Außenkante 29 derart
ausgebildet, daß sich
die mit Bezugszeichen 32 in 3a dargestellte
zusätzliche
schraffierte Abstützfläche ergibt.
Der hinter der hinteren Außenkante 33 der
HM-Schneidplatte liegende Querschnittsbereich des Profilstabs erweitert sich
deshalb beim Ausführungsbeispiel
nach 3a, 3b ständig in Richtung zur ersten
Vertikal-Mittelebene 18 und überragt das Kreisprofil 15 noch
um einen Betrag l3. Hierdurch ist eine optimale
Abstützung der
Hartmetall-Schneidplatte 5 durch den im ersten und dritten
Quadranten I, III liegenden Profilquerschnitt des Profilstabs 8 gewährleistet.
Die Profilaußenkante 29 schneidet
die zweite Vertikal-Mittelebene im Punkt 42 unter einem
Winkel γ1 ≈ 25 – 35° und insbesondere γ1 ≈ 30° und in einem
Abstand l4 ≈ s1 von
dem Außendurchmesser
d1 (Umkreis 43).
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Umgekehrt
kann der im zweiten und vierten Quadranten vorgesehene Querschnitt
des Profilstabs 8 flächenmäßig kleiner
ausgebildet sein, wobei vorzugsweise eine Fläche gewählt wird, die einem herkömmlichen
Profilstab entspricht. Diese Flächenabschnitte
müssen
keine Abstützkräfte tragen,
wie dies sich aus der Darstellung in 3a, 3b ergibt.
Insbesondere kann die vordere Profilaußenkante 34, 34' in den Segmentabschnitten
II und IV derart ausgebildet sein, daß die Außenkante 34 im Flügel- oder
Rippenbereich 11, 12 parallel zur zweiten Vertikal-Mittelebene 19 verläuft. Es
kann auch eine konkave Ausbildung gewählt werden, wie dies mit Bezugszeichen 35 in 3b angedeutet
ist. Dies kann eine verbesserte Ausbildung der Bohrmehlnuten und eine
schlankere Förderwendelform
ergeben. Die Breite b der Hartmetallschneidplatte 5 entspricht etwa
der Stegbreite s1 der Rippen 11, 12,
d. h. b ≈ s1
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Die
Ausführungsbeispiele
nach den 4a und 4b unterscheiden
sich nur geringfügig
von demjenigen nach 3a und 3b. Gleiche
Teile sind mit gleichen Bezugszeichen versehen. Anstelle einer geraden
Profilaußenkante 29 im
ersten und dritten Segment in 3a, 3b ist
im Ausführungsbeispiel
nach 4a, 4b eine abgewinkelte Profilaußenkante 36, 37 vorgesehen,
mit einem knicklosen Übergangsbereich 38.
Die Profilaußenkante 36 bildet
wiederum den Schnittpunkt 42 mit der zweiten Vertikal-Mittelebene 19 unter
einem Winkel γ2 ≈ 10 – 20° und insbesondere γ2 ≈ 15° bei einem
Abstand l5 ≈ 1/2 l4 von dem Außendurchmesser
d1 entfernt liegend. Die Profilaußenkante 37 schneidet
die Mittelebene 19 im Punkt 43 in einem Abstand
l6 von dem Außendurchmesser d1 (Umkreis 44).
Der Abstand des Übergangsbereichs 38 zum
Umkreis 44 ist mit l7 bezeichnet,
wobei l7 ≈ l5 ist. Der Winkel γ3 zur
Mittelebene 19 beträgt γ3 ≈ 30 – 40° und insbesondere γ3 ≈ 35°. Aus der
Darstellung nach 4b ist ersichtlich, daß der Flächenabschnitt 39 der
Rippe 11 im ersten Quadrant I größer ist als der Flächenabschnitt 40 der Rippe 11 im
zweiten Quadrant II. Hierdurch ergibt sich wiederum eine größere Abstützfläche hinter
der hinteren Außenkante 33 der
Hartmetall-Schneidplatte 5. Der Übergangsbereich 38 der
Profilaußenkante 36, 37 liegt
am inneren Ende der Rippe 11 in der Höhe des inneren Kreisprofils 15 mit
dem Durchmesser d4, d. h. d1 ≈ d4 + (2 × l7). Demgegenüber liegt der Knickpunkt 41 des
linken Flächenabschnitts
in 4b radial weiter außen in einem Abstand l8 ≈ 2/3 l7 vom Außendurchmesser
d1 (Umkreis 43) entfernt. Durch
die abgewinkelte Profilaußenkante 36, 37 wird ebenfalls
eine Verstärkung
des Rippenbereichs hinter der Hartmetallschneidplatte erzielt, wobei
der Bohrerkopf insgesamt "schlanker" wird. Demzufolge liegt
die Profilaußenkante 37 als
Tangente an dem Innenkreis 15 an, d. h. der Abstand 13 in 3a, 3b entfällt im Ausführungsbeispiel
nach 4a, 4b. Die Profilaußenkante 37 entspricht
demzufolge der in 3b angedeuteten Kante 29''.
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Im Übrigen gelten
beim Ausführungsbeispiel nach 4a, 4b die
gleichen Bedingungen wie zu 3a, 3b beschrieben.
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Bei
der Darstellung der Erfindung nach den 5a, 5b handelt
es sich um ein Bohrwerkzeug mit einem Drei-Rippen-Profilstab sowie
einem sternförmigen
Hartmetall-Schneidelement 5 mit
Hartmetall-Schneidspitze 5'.
Die Rippen sind mit 11, 12, 13 bezeichnet,
die sich vom inneren Kreisprofil 15 aus radial nach außen hin
erstrecken. Die Rippen 11–13 ergeben sich durch
eine Drehung gegen den Uhrzeigersinn um 120° und sind damit drehsymmetrisch
angeordnet. Die drehsymmetrisch angeordneten Profilaußenkanten 45, 45', 45'' ergeben sich gemäß der Darstellung
in 5a, 5b aus einem Kreisbogen mit
dem Radius r um den Kreismittelpunkt 46, 46', 46''. Hierdurch berühren die Profilaußenkanten 45, 45', 45'' das innere Kreisprofil 15 im Schnittpunkt 47 mit
der ersten Vertikal-Mittelebene 18 und
entsprechende Schnittpunkte 47', 47'',
die jeweils um 120° versetzt
hierzu angeordnet sind. Der Radius r beträgt etwa das dreifache des Radius
des Innenkreises 15.
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Aus
der Darstellung nach 5a, 5b ist ersichtlich,
daß die
hinter der jeweiligen Hartmetallschneidplatte 5 angeordnete
Abstützfläche des Schneidflügels 11–13 erheblich
verstärkt
ist, so daß eine
Bruchgefahr ausgeschlossen ist.
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Der
Grundgedanke aus den Ausführungsbeispielen
nach 3 und 4 wird
dabei beibehalten, d. h. die hinter den jeweiligen Hartmetallschneiden
liegenden Abstützflächen des
Bohrkopfes werden aufgrund der asymmetrischen Ausbildung der Schneidflügel 11–13 verstärkt ausgeführt. Die
sternförmige Schneidplatte 5 wird
im Ausführungsbeispiel
nach 5a durch die jeweiligen Flügel bzw. die Rippe 11–13 abgestützt. Es
kann auch eine einzelne Schneidplatte in einem Flügel mit
weiteren Schneidelementen in den anderen Flügeln vorgesehen sein. Eine
einstückige
Schneidplatte 5 ist im Ausführungsbeispiel nach 5a, 5b symmetrisch
im Kopfquerschnitt des Bohrers angeordnet.
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Die
Ausführungsbeispiele
nach den 6 und 7 zeigen
den Bohrkopf eines Werkzeugs mit einem 4-Rippen-Profilstab jeweils
in Draufsicht (6a, 7a) sowie
in der Schnittdarstellung des Profilstabs (6b, 7b).
Die einzelnen Rippen 11–14 sind durch eine
Drehung um jeweils 90° hergestellt.
Gemäß der Darstellung
in den 6a, 7a bilden
die Rippen 11, 12 wiederum ein Abstützprofil für die eingesetzte
Hartmetallschneidplatte 5. Die Profilaußenkante 48 beim Ausführungsbeispiel
nach 6a, 6b verläuft weitgehend konkav, um die größere Abstützfläche hinter
der Hartmetallschneidplatte 5 zu bilden. Auch die vor der
Schneidkante 26 liegende Profilaußenkante 49 verläuft weitestgehend konkav,
d. h. abgerundet ausgebildet. Dabei tangieren die konkaven Profilkanten 48, 49 den
Innenkreis 15.
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Beim
Ausführungsbeispiel
nach 7a, 7b ist die Profilaußenkante 50 zur
Bildung der hinteren Abstützfläche hinter
der Hartmetall-Schneidplatte 5 in zwei gerade Profilkantenabschnitte 50', 50'' unterteilt, was der Ausführung nach 4a, 4b entspricht.
Dabei erfolgt ein Übergang
in die beiden zusätzlichen
Schneidflügel 13, 14.
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Die
Schneidflügel 13, 14 können wiederum Nebenschneidplatten
aufweisen. Es kann auch ein 4-flügliges
sternförmiges
Hartmetall-Schneidelement analog zur Darstellung nach 5a, 5b in
den 4-Rippen-Profilstab eingesetzt werden.
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Bei
allen Ausführungsbeispielen
schneidet die Hartmetallschneidplatte mit ihrer hinteren Außenkante 33 den
durch den Durchmesser d1 gebildeten Umkreis 44 in
einem Schnittpunkt 51, der auf der zweiten Vertikal-Mittelebene 19 liegt.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten und beschriebenen Ausführungsbeispiele
beschränkt.
Sie umfaßt
auch vielmehr alle fachmännischen
Weiterbildungen im Rahmen der Schutzrechtsansprüche.
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- 1
- Gesteinsbohrer
- 2
- Bohrkopf
- 3
- Wendelschaft
d1
- 4
- Einspannschaft
d2
- 5
- Hartmetall-Schneidplatte(D)
- 6
- Längsmittelachse
- 7
- Rohling
- 8
- Profilstab
- 9
- Mitnehmernut
- 10
- Haltenut
- 11
- Rippen
- 12
- Rippen
- 13
- Rippen
- 14
- Rippen
- 15
- Kreisprofil
- 16
- Förderwendelsteg
- 17
- Querschnitt
- 18
- 1.
Vertikal-Mittelebene
- 19
- 2.
Vertikal-Mittelebene
- 20
- oberer
Profilstabquerschnitt
- 21
- unterer
Profilstabquerschnitt
- 22
- linker
Profilstabquerschnitt
- 23
- rechter
Profilstabquerschnitt
- 24
- Längsmittelebene
- 25
- Drehsinn
- 26
- Schneidkante
- 27
- Schneidkante
- 28
- Bohrmehlnut
- 29
- Profilaußenkante
- 30
- hintere
Abstützfläche
- 31
- Knickpunkt
- 32
- Zusatzfläche
- 33
- hintere
Außenkante
v. 5
- 34
- vordere
Profilaußenkante
- 35
- konkave
Profilaußenkante
- 36
- Profilaußenkante
- 37
- Profilaußenkante
- 38
- Knickpunkt
- 39
- Flächenabschnitt
- 40
- Flächenabschnitt
- 41
- Abwinkelung
- 42
- Schnittpunkt
- 43
- Schnittpunkt
- 44
- Umkreis
- 45
- Profilaußenkante
- 46
- Mittelpunkt
- 47
- Tangentenpunkt
- 48
- Profilaußenkante
- 49
- Vordere
Profilaußenkante
- 50
- Profilaußenkante
- 51
- Schnittpunkt