DE19906961A1 - Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder Schaltleiste - Google Patents
Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder SchaltleisteInfo
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Abstract
Bei einem Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder Schaltleiste aus zwei zueinander zumindest teilweise elektrisch leitfähigen Trägerelementen (1.1, 1.2), insbesondere Platten, welche über wenigstens einen Abstandhalter (3) zueinander beabstandet sind, soll der Abstandhalter (3) bei Beaufschlagung des zumindest einen Trägerelementes (1.1, 1.2) mit Druck als Kontaktelement eine elektrische Verbindung hergestellt sein.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schaltelement,
insbesondere Schaltmatte oder Schaltleiste aus zwei
zueinander zumindest teilweise elektrisch leitfähigen
Trägerelementen, insbesondere Platten, welche über
wenigstens einen Abstandhalter zueinander beabstandet sind.
Derartige Schaltelemente, Schaltmatten, Schaltleisten od. dgl.
sind in vielfältiger Form und Ausführung auf dem Markt
bekannt und erhältlich. Sie dienen in erster Linie dazu,
beim Zusammendrücken der Trägerelemente ein elektrisches
Signal zu erzeugen. Dieses elektrische Signal kann dann für
unterschiedlichste Aufgaben benutzt werden. Sie dienen als
druckempfindliche Schutzeinrichtungen. Bspw. können Türen
geöffnet oder geschlossen werden, Beleuchtungskörper,
Sicherungsanlagen, Überwachungskameras od. dgl. ein- oder
ausgeschaltet werden.
An derartige Schaltmatten sind nach der DIN-Norm EN 1760-I
und II hohe Anforderungen gestellt. Schaltmatten und
Schaltleisten werden mit Anlagensteuerungen verbunden, um
sicherzustellen, dass die Anlage in einen sicheren Zustand
übergeht, wenn die druckempfindliche Einrichtung betätigt
wird.
Diese müssen bei bestimmten Prüflasten je Flächeneinheit
ansprechen, Dauerbelastungstest standhalten und bei
bestimmten frequentiven Belastungen einem vorgegebenen
Ansprechverhalten genügen.
Zudem sind hohe Anforderungen an Ansprehzeiten, d. h. das
Bewegen der Trägerelemente gegeneinander in einer
bestimmten Geschwindigkeit, gestellt. Eine weitere
Anforderung ist die Totzonenfreiheit, d. h., dass an jeder
beliebigen Stelle des Trägerelementes eine speziell
vorgesehene Drucklast ein elektrisches Signal durch
Zusammendrücken erzeugen muss.
Nachteilig bei den im Stand der Technik bekannten
Schaltelementen ist, dass häufig lange Belastungen,
insbesondere Druckbelastungen der Schaltelemente ein
mangelhaftes Auseinanderbewegen der Trägerelement nur sehr
unbefriedigend erfolgt. Die entsprechenden Abstandhalter
verlieren federnde Materialeigenschaften, so dass ein
Zurückbewegen und damit ein Unterbrechen eines Signal bei
der Lastentfernung nicht immer zuverlässig erfolgt.
Ferner ist es bei herkömmlichen Schaltelementen äusserst
schwierig vollflächig eine kontinuierliche Totzonenfreiheit
zu erhalten. Insbesondere bei Temperaturschwankungen,
welchen beispielsweise das Schaltelement unterliegt, kann
es zu derartigen Ausfällen kommen.
Da insbesondere sehr hohe Anforderungen an derartige
Schaltelemente, die auch als Kantenschutz oder
Flächenschutz ausgebildet sein können, gestellt sind,
unterliegen diese hohen Fertigungskosten, was unerwünscht
ist.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Schaltelement zu schaffen, mit welchem auf einfache und
kostengünstige Weise Anforderungen, insbesondere der DIN-
Norm EN 1760-I und II erfüllt werden. Ferner soll ein
derartiges Schaltelement sehr universell und temperatur
unabhängig bei gleichbleibender Funktionalität eingesetzt
werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe führt, dass der Abstandhalter bei
Beaufschlagung des zumindest einen Trägerelementes mit
Druck als Kontaktelement eine elektrische Verbindung
herstellt.
Bei der vorliegenden Erfindung ist von Bedeutung, dass ein
Abstandhalter gegenüber dem einen Trägerelement isoliert
beabstandet ist und gegenüber dem anderen Trägerelement
ggf. druckbeaufschlagt anliegt.
Dieser Abstandhalter dient gleichzeitig als Federelement,
wenn das Trägerelement zusammengedrückt wird. Insbesondere
dient es beim Zusammendrücken als Kontaktelement, um die
beiden Trägerelemente zur Erzeugung eines elektrischen
Signales zu verbinden. Dabei übergreift bzw. überbrückt der
Abstandhalter die Isolierschicht. Dieses Überlappen kann
ausserhalb oder innerhalb der Isolierschicht geschehen.
Beispielsweise könnte die Isolierschicht kreisringartig
ausgebildet sein, wobei nach innen abragende Federelemente
ein entsprechendes Überbrücken beim Zusammendrücken der
Trägerelemente gegeneinander bewirkt. Dies soll ebenfalls
im Rahmen der vorliegenden Erfindung liegen.
Durch die vorzugsweise Ausbildung des Abstandshalters
zumindest teilweise aus metallischen Werkstoffen, wie
Federstahl oder Federbronce, lässt sich nahezu
temperaturunabhängig eine Federkonstante und damit auch
eine Druckkraft genau bestimmen, welche erforderlich ist,
um die einzelnen zusammengedrückten Trägerelemente
auseinander zu bewegen. Durch die elektrische Leitfähigkeit
des Abstandhalters kann auf diese Weise ein elektrisches
Signal erzeugt werden.
Damit ein derartiger Abstand leicht herzustellen ist, kann
dieser bandartig ausgebildet sein, wobei zwischen einzelnen
Federschenkeln jeweils Ausnehmungen gebildet sind, damit
sich das bandartige Federelement ggf. aufgerollt leichter
auf die Trägerelemente aufbringen lässt. Durch Variieren
der Grösse, der Dicke und Grösse der Ausnehmungen lässt
sich Einfluss auf die Federkonstanten des Abstandhalters
nehmen.
Ferner sei auch daran gedacht als Abstandhalter ein
elastisches Federelement, insbesondere ein Elastomer
vorzusehen, welcher elektrisch leitend ausgebildet ist.
Dieser ist ebenfalls entsprechend dem Federelement über
eine Isolierung dem Trägerelement aufgesetzt. Andernends
steht er direkt mit dem Trägerelement in Kontakt bzw. in
Verbindung.
Der vorzugsweise elastisch ausgebildete Abstandhalter lässt
sich durch Beaufschlagung des Trägerelementes mit Druck
zusammendrücken, wobei überlappende Bereiche entweder
innerhalb und/oder ausserhalb der Isolierschicht eine
Verbindung zwischen den beiden Trägerelementen herstellen.
Auf diese Weise lässt sich durch den elektrisch leitend
ausgebildeten Abstandhalter ein elektrischen Signal
zwischen den beiden Trägerelementen im zusammengedrückten
Zustand erzeugen.
Die Trägerelemente können plattenartig, streifenartig oder
sonstwie ausgebildet sein. Diese sind elektrisch leitend
oder auch mit zumindest einer elektrisch leitenden Schicht
versehen.
Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung
ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter
Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung; diese
zeigt in
Fig. 1 eine schematisch dargestellte Seitenansicht auf
einen Teil eines erfindungsgemässen Schaltelementes in
einer Ruhelage;
Fig. 2 eine schematisch dargestellte Seitenansicht des
zumindest teilweise dargestellten Schaltelementes gemäss
Fig. 1 in einer Gebrauchslage;
Fig. 3 eine schematisch dargestellte Seitenansicht des
Schaltelementes gemäss Fig. 1;
Fig. 4 eine schematisch dargestellte Draufsicht auf
einen bandartig ausgebildeten Abstandhalter mit seitlichen
Ausnehmungen;
Fig. 5 eine schematisch dargestellte Seitenansicht eines
weiteren Ausführungsbeispieles des Schaltelementes gemäss
Fig. 1 in einer Ruhelage;
Fig. 6 eine schematisch dargestellte Seitenansicht des
Schaltelementes gemäss Fig. 5 in einer Gebrauchslage;
Fig. 7a bis 7d schematisch dargestellte Draufsichten
auf Trägerelemente mit bestückten Abstandhalter als
Punktauflagen, Kreispunktauflagen, linienförmig oder
schlangenartig ausgebildeten Abstandhalter;
Fig. 8 eine schematisch dargestellte Seitenansicht auf
eine Funktionsweise des Schaltelementes gemäss Fig. 1
zwischen zwei beabstandeten Abstandhalter in einer Ruhe-
und in einer gestrichelt dargestellten Gebrauchslage;
Fig. 9a und 9b schematisch dargestellte Draufsichten auf
Trägerelemente mit bestücktem Abstandhalter als
Punktauflagen in einer Ruhe- und Gebrauchslage;
Fig. 10a und 10b schematisch dargestellte Draufsichten
auf weitere Ausführungsbeispiele des Schaltelementes gemäss
Fig. 5 in einer Ruhe- und einer Gebrauchslage.
Gemäss Fig. 1 weist ein erfindungsgemässes Schaltelement
R1 zwei parallel zueinander angeordnete elektrisch
leitfähige Trägerelemente 1.1, 1.2 auf, die im bevorzugten
Ausführungsbeispiel als Epoxiplatte ausgebildet ist, welche
eine nach innen gerichtete leitfähige Beschichtung 2,
vorzugsweise Kupfer aufweist. Die Beschichtung 2 ist
bevorzugt vollflächig auf das Trägerelement 1.1, 1.2
aufgetragen.
Die beiden Trägerelemente 1.1, 1.2 sind zueinander parallel
über einen Abstandhalter 3 beabstandet. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel ist der Abstandhalter 3 als
Federelement 4 metallisch leitfähig ausgebildet. In einem
mittleren Bereich 5 des Federelementes 4 ist der
Abstandhalter 3 gegenüber dem Trägerelement 1.2 isoliert
über eine Isolierschicht 6 aufgesetzt. Eine elektrische
Verbindung in dargestellter Ruhelage zwischen dem
Trägerelement 1.1 und 1.2 ist unterbrochen. Lediglich
bilden Berührungspunkte 7 zwischen dem Abstandhalter 3 und
der Beschichtung 2 des Trägerelementes 1.1 ein Auflager.
Einends können die Beschichtungen 2 der Trägerelemente 1.1,
1.2 über ein Lastwiderstand 8 verbunden sein. Andernends
kann eine messbare Spannungsquelle, wie sie hier
schematisch dargestellt ist polaritätsunabhängig
angeschlossen werden. In Ruhelage kann ein bestimmbarer
Strom durch das Trägerelement 1.1 über den Lastwiderstand 8
und durch das Trägerelement 1.2 fliessen. Dieser Strom kann
exakt gemessen werden.
Wird nun, wie es insbesondere in Fig. 2 dargestellt ist,
beispielweise das Trägerelement 1.1 mit Druck, wie in
Pfeilrichtung X dargestellt, beaufschlagt, so bewegt sich
in diesem Druckbereich das Trägerelement 1.1 gegen das
Trägerelement 1.2. Hierdurch wird der Abstandhalter 3 bzw.
das Federelement 4 zusammengedrückt, wobei dessen über die
Isolierschicht 6 herausragende Federschenkel 10 aus der
ursprünglichen Lage gegen das Trägerelement 1.2 gedrückt
werden. Diese liegen an Kontaktstellen 11 an der
Beschichtung 2 des Trägerelementes 1.2 auf und stellen
durch ihre elektrische Leitfähigkeit eine elektrische
Verbindung zwischen dem Trägerelement 1.2 und dem
Trägerelement 1.1 her.
Da insbesondere der Widerstand des Federelementes 4 von dem
Lastwiderstand 8 verschieden ist und ein zusätzlicher
Widerstand durch den Federschenkel 10 zwischen
Berührungspunkt 7 des Trägerelementes 1.1 und Kontaktstelle
11 des Trägerelementes 1.2 hergestellt ist, ändert sich
extakt messbar der durchfliessende Strom. Aufgrund dieser
Änderung kann auf einfache und kostengünstige Weise ein
Kontakt, beispielsweise zum Öffnen einer Tür oder zum
Betätigen eines Lichtschalters od. dgl., geschaltet werden.
Wichtig ist jedoch bei der vorliegenden Erfindung, dass der
Abstandhalter 3, welcher isoliert zumindest einem
Trägerelement aufgesetzt ist, das entsprechende
Kontaktelement zum Verbinden der beiden Trägerelemente 1.1,
1.2 beim Beaufschlagen mit Druck bzw. beim Zusammendrücken
bildet und gleichzeitig als Federelement 4 die
Trägerelemente 1.1, 1.2 zueinander isoliert beabstandet.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung soll jedoch auch
liegen, dass beispielsweise nur ein Federschenkel 10 des
Abstandhalter 3 die Isolierschicht 6 zumindest teilweise
innerhalb und/oder ausserhalb überlappt.
Dabei soll ferner daran gedacht sein den Abstandhalter
punktuell, streifenartig, rechteckartig rund oder sonstwie
auszugestalten. Vorzugsweise werden streifenförmig
ausgebildete Abstandhalter 3, wie es insbesondere in Fig.
4 dargestellt ist, hierfür verwendet. Diese werden
zueinander beabstandet, wie es Fig. 3 aufzeigt, zwischen
die Trägerelemente 1.1, 1.2 eingesetzt. Damit Einfluss auf
die Federkraft des Federelementes 4 bzw. Abstandhalters 3
genommen werden kann, können in beliebigen und
unterschiedlichen gewünschten Abständen Ausnehmungen 12
zwischen den jeweiligen Federschenkeln 10 vorgesehen sein.
Zudem haben derartige Ausnehmungen 12 den Vorteil, dass ein
bevorzugt bandartig ausgebildetes leitendes Federelement 4,
welches aus Federstahl, Federbronce od. dgl. hergestellt
sein kann, rollenartig angeliefert und automatisiert auf
die Trägerelement 1.2 aufgebracht werden kann.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung gemäss Fig. 5 ist ein Schaltelement R2
aufgezeigt, wobei der Abstandhalter 3 als elastisch
verformbares und leitendes Element, insbesondere Elastomer
ausgebildet ist. Dieses leitfähige Elastomer lässt sich
durch Beaufschlagung mit Druck in dargestellter X-Richtung,
siehe Fig. 6, durch Zusammendrücken der Trägerelement 1.1,
1.2 zusammendrücken. Es gibt dem Druck nach und übergreift
durch elastische Verformung die Isolierschicht 6. An den
Kontaktstellen 11 wird eine elektrische Verbindung zwischen
der Beschichtung 2 des Trägerelementes 1.2 und der
Beschichtung des Trägerelementes 1.1 hergestellt. Diese
elektrische Verbindung kann zum Schalten von Signalen
verwendet werden.
Auch hier sei daran gedacht den Abstandhalter 3
punktförmig, bandartig oder sonstwie mit der Isolierschicht
6 zwischen die Trägerelement 1.1, 1.2 einzusetzen.
Gemäss Fig. 7 ist eine punktuelle Anordnung von
entsprechenden Abstandhaltern 3, welche als Federelement
oder auch als Elastomer ausgebildet sind, aufgezeigt.
Dabei können diese in beliebigen Abständen zueinander
beabstandet sein.
In Fig. 7 können die Abstandhalter 3 kreisförmig oder
kreisartig ausgebildet sein, wobei einzelne Lamellen
beispielsweise federartig abragen und das hier nicht
dargestellte Trägerelement 1.1 mit Druck beaufschlagen.
Diese überragen ebenfalls innerhalb und /oder ausserhalb
eine hier nicht ersichtliche Isolierschicht 6.
Durch die bandförmige Ausgestaltung des Abstandhalters 3,
siehe Fig. 7c lassen sich auch beliebige Bereiche des
Trägerelementes 1.2 beliebig zueinander beabstandet mit
derartigen schlangenartig ausgebildeten Abstandhaltern 3
versehen.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 7b sind
streifenartige Abstandhalter 3 als Federelemente 4
zueinander beabstandet dem Trägerelement 1.2 zugeordnet.
Eine weitere Besonderheit der vorliegenden Erfindung ist in
Fig. 8 dargestellt, wobei ein Abstand A zwischen zwei
Abstandhaltern 3, die punktartig oder auch streifenartig
ausgebildet sind, frei wählbar ist. Je nach
Materialeigenschaften des Trägerelementes 1.1, lässt sich
dieses bei der Beaufschlagung mit Druck, wie in
Pfeilrichtung X dargestellt, nach unten gegen das
Trägerelement 1.2 bewegen, so dass dessen Innenfläche, wie
es gestrichelt dargestellt ist, die Innenfläche des
Trägerelementes 1.2 berührt und eine Kontaktstelle 11
gebildet ist. Auf diese Weise können in definierten
Abständen A zusätzliche elektrische Verbindungen zwischen
den beiden Trägerelementen 1.1, 1.2 beim Zusammendrücken
hergestellt werden.
In den Ausführungsbeispielen der Fig. 9a und 9b sind
zwischen den Trägerelementen 1.1 und 1.2 die Abstandhalter
3 als einzelne Bauteile eingesetzt. Dabei bestehen die
Abstandhalter 3 im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus
Federelementen 4.1, 4.2, die federartig von den
Trägerelementen 1.1, 1.2 nach innen in den Bereich 5
zusammenlaufen. In etwa mittig sind die beiden
Federelemente 4.1, 4.2 über eine Isolierschicht 6
miteinander isoliert verbunden. Dabei bilden einzelne
Federschenkel 10 Berührungspunkte 7 zum Trägerelement 1.1,
1.2 aus.
Werden die einzelnen Trägerelemente 1.1, 1.2 gegeneinander
bewegt, wie es insbesondere in Fig. 9b dargestellt ist, so
werden die beiden Federelemente 4.1, 4.2 gegeneinander
zusammengedrückt, so dass sich die Enden der Federschenkel
10 gegeneinander bewegen und auf diese Weise eine
Kontaktstelle 11 zwischen den beiden Trägerelementen 1.1,
1.2 bilden. Dabei kann der Strom durch die zumindest
teilweise leitend ausgebildeten Federelemente 4.1, 4.2
diese durchströmen. Die Federelemente 4.1, 4.2 können aus
temperaturunabhängigen Materialien, bevorzugt Metall aber
auch aus leitfähigen Elastomeren hergestellt sein. In
Ruhelage, wie es insbesondere in Fig. 9a dargestellt ist,
fliesst kein Strom, da die beiden Federelemente 4.1, 4.2
zueinander isoliert angeordnet sind.
In den Ausführungsbeispielen der Fig. 10a und 10b ist
ein Abstandhalter 3 gebildet, welcher aus vorzugsweise zwei
Isolierschichten 6 besteht, welche an den jeweiligen
Trägerelementen 1.1, 1.2 innen anliegen. Dazwischen ist im
Abstandhalter 3 ein vorzugsweise leitendes Kontaktelement
13 eingesetzt. Als Isolierschichten 6 können bspw.
Klebebänder, doppelseitige Klebebänder od. dgl. verwendet
werden.
Werden die beiden Trägerelemente 1.1, 1.2 gegeneinander
zusammengedrückt, wie es insbesondere in Fig. 10b
dargestellt ist, so kann durch Zusammendrücken des
vorzugsweise elastisch ausgebildeten Kontaktelementes 13,
insbesondere durch elastische Verformung zumindest eine
Kontaktstelle 11 am Trägerelement 1.1 und 1.2 hergestellt
werden, so dass eine elektrische Verbindung zwischen den
beiden Trägerelementen 1.1, 1.2 schaltbar ist. Dies setzt
Voraus, dass das Kontaktelement 13 elektrisch leitfähig
ausgebildet ist. Durch die Elastizität des Kontaktelementes
13 lassen sich die Trägerelemente 1.1, 1.2 wieder in ihre
ursprüngliche Ruhelage, wie sie in Fig. 10a dargestellt
ist, zurückbewegen, wenn eine Druckbelastung entfällt.
Auch hier soll daran gedacht sein, dass bspw. eine
elastische Verformung des Kontaktelementes 13 bzw. des
Abstandhalters 3 innerhalb bspw. einer hier nicht
dargestellten Öffnung der Isolierschicht 6 erfolgen kann,
um ein Kontakt zwischen den beiden Trägerelementen 1.1, 1.2
herzustellen.
1
Trägerelement
2
Beschichtung
3
Abstandhalter
4
Federelement
5
Bereich
6
Isolierschicht
7
Berührungspunkte
8
Lastwiderstand
9
Spannungsquelle
10
Federschenkel
11
Kontaktstelle
12
Ausnehmung
13
Kontaktelle
R1
R1
Schaltelement
R2
R2
Schaltelement
X Pfeilrichtung
A Abstand
X Pfeilrichtung
A Abstand
Claims (23)
1. Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder
Schaltleiste aus zwei zueinander zumindest teilweise
elektrisch leitfähigen Trägerelementen (1.1, 1.2),
insbesondere Platten, welche über wenigstens einen
Abstandhalter (3) zueinander beabstandet sind,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Abstandhalter (3) bei Beaufschlagung des zumindest
einen Trägerelementes (1.1, 1.2) mit Druck als
Kontaktelement eine elektrische Verbindung herstellt.
2. Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder
Schaltleiste aus zwei zueinander zumindest teilweise
elektrisch leitfähigen Trägerelementen (1.1, 1.2),
insbesondere Platten, welche über wenigstens einen
Abstandhalter (3) zueinander beabstandet sind, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3) zumindest
teilweise als Isolator und teilweise als Kontaktelement
ausgebildet ist.
3. Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder
Schaltleiste aus zwei zueinander zumindest teilweise
elektrisch leitfähigen Trägerelementen (1.1, 1.2),
insbesondere Platten, welche über wenigstens einen
Abstandhalter (3) zueinander beabstandet sind, dadurch
gekennzeichnet, der Abstandhalter (3) als Federelement (4,
4.1, 4.2) und Kontaktelement ausgebildet ist.
4. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3)
elektrisch leitend ausgebildet ist.
5. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3)
gegenüber einem Trägerelement (1.1 und/oder 1.2) isoliert
angeordnet ist.
6. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 3
bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (4,
4.1, 4.2) elektrisch leitend ausgebildet ist.
7. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3)
als Federelement (4) ausgebildet ist, welcher in zumindest
einem Bereich (5) isoliert einem der beiden Trägerelemente
(1.1, 1.2) zugeordnet ist.
8. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3) als
Federelement (4.1, 4.2) ausgebildet ist, wobei die beiden
Federelemente (4.1, 4.2) an den Trägerelementen (1.1, 1.2)
anliegen und in Ruhelage zueinander isoliert angeordnet
sind.
9. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass durch Druckbeaufschlagung
der Trägerelemente (1.1, 1.2) die Federelemente (4.1, 4.2)
gegeneinander bewegbar sind und dabei die Isolierung
überbrücken, wobei eine Kontaktstelle (11) hergestellt ist.
10. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3)
mittels zumindest einer Isolierschicht (6) dem einen
Trägerelement (1.2) zugeordnet ist und am anderen
Trägerelement (1.2) zumindest teilweise über abragende
Federschenkel (10) abgestützt ist.
11. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis
10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine
Isolierschicht (6) des Abstandhalters (3) zwischen zwei
Federelementen (4.1, 4.2) angeordnet ist, wobei ggf.
innerhalb und/oder ausserhalb Federschenkel (10) zumindest
teilweise in einer Gebrauchslage die Isolierschicht (6)
überbrücken.
12. Schaltelement nach Anspruch 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3) die
Isolierschicht (6) zumindest teilweise innerhalb und/oder
ausserhalb überlappt.
13. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 9
bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass durch Beaufschlagen
des zumindest einen Trägerelementes (1.1, 1.2),
insbesondere des elastisch verformbaren Abstandhalters (3)
mit Druck die zumindest eine Isolierschicht (6) durch den
elastisch verformbaren Abstandhalter (3, 13) überlappt
wird, wobei eine elektrische Verbindung zwischen den beiden
Trägerelementen (1.1, 1.2) hergestellt ist.
14. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 10
bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Federschenkel (10)
ggf. druckbeaufschlagt an dem zumindest einen Trägerelement
(1.1 und/oder 1.2) anliegt.
15. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 10
bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (4,
4.1, 4.2) bandartig zwischen die Trägerelemente (1.1 und
1.2) eingesetzt ist.
16. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 10
bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (4,
4.1, 4.2) im Bereich der Federschenkel (10) zumindest
teilweise mit Ausnehmungen (12) versehen ist.
17. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 10
bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass beim Beaufschlagen des
zumindest einen Trägerelementes (1.1) mit Druck, die an
diesem angelegten Federschenkel (10) gegen das andere
Trägerelement (1.2), mit welchem das Federelement (10) in
einem mittleren Bereich (5) isoliert verbunden ist, berührt
und hierdurch eine elektrische Verbindung hergestellt ist.
18. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 3
bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3)
als Federelement (4, 4.1, 4.2) bandartig zwischen die
Trägerelemente (1.1, 1.2) eingesetzt ist.
19. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 18, dadurch gekennzeichent, dass der Abstandhalter (3,
13) als elastisch verformbares, leitendes Element,
insbesondere als Elastomer ausgebildet ist.
20. Schaltelement nach Anspruch 19, dadurch
gekennzeichent, dass der elastisch verformbare
Abstandhalter (3, 13) mittels wenigstens einer
Isolierschicht (6) dem einen Trägerelement (1.2) zugeordnet
und am anderen Trägerelement (1.1) zumindest teilweise
abgestützt ist.
21. Schaltelement nach Anspruch 19 oder 20, dadurch
gekennzeichnet, dass der Abstandhalter (3) als elastisch
verformbares und elektrisch leitendes Kontaktelement
gebildet ist, welches an zumindest einer Seite gegenüber
zumindest einem Trägerelement (1.1, 1.2) über zumindest
eine Isolierschicht (6) isoliert abgestützt ist.
22. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 1
bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstandhalter (3)
punktuell, streifenartig oder beliebig verteilt und ggf.
zueinander unterschiedlich beabstandet den Trägerelementen
(1.1, 1.2) zugeordnet ist.
23. Schaltelement nach wenigstens einem der Ansprüche 10
bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Isolierschicht (6)
aus isolierendem ggf. doppelseitigem Klebeband ausgebildet
ist.
Priority Applications (2)
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DE1999106961 DE19906961A1 (de) | 1999-02-19 | 1999-02-19 | Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder Schaltleiste |
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DE1999106961 Withdrawn DE19906961A1 (de) | 1999-02-19 | 1999-02-19 | Schaltelement, insbesondere Schaltmatte oder Schaltleiste |
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