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DE19905144A1 - Ansprecheinrichtung zur Erkennung von Gegenständen - Google Patents

Ansprecheinrichtung zur Erkennung von Gegenständen

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Abstract

Ansprecheinrichtung mit Mitteln zum Datentransfer zwischen einem Sucher und wenigstens einem Datenträger, mit Speicher- und Datenverarbeitungsmitteln zum Verarbeiten von Daten, wobei der Datenträger Identifikationsdaten speichert und auf ein vom Sucher ausgelöstes und mit den Identifikationsdaten korrespondierendes Signal anspricht, insbesondere zur Verwendung als Aktensucher, wobei jeweils ein mit einer Akte verbundener Datenträger die Identifikationsdaten dieser Akte speichert und der Aktensucher in einem Suchintervall wenigstens einen Datenträger anspricht.

Description

Die Erfindung betrifft eine Ansprecheinrichtung zum Erkennen und Auffinden von Gegenständen, insbesondere von Akten.
Ansprecheinrichtungen sind bereits bekannt. Es gibt Schlüssel­ anhänger die auf Zuruf eines zuvor gespeicherten Kennworts ein Signal abgeben. Diese Ansprecheinrichtungen sind für ein­ fache Verwendungsbedürfnisse nutzbar, da sie keine komplexen Datenstrukturen nutzen, d. h. das Kennwort enthält keine prä­ zisen Daten, sondern wird nach der Klangmelodie aufgezeichnet und entsprechend erkannt. Des weiteren benötigt diese Anspre­ cheinrichtung eine eigene Energieversorgung, die in Form ei­ ner Batterie bzw. Akkus zur Verfügung gestellt wird. Damit wird die Ansprecheinrichtung aufwendig und teuer und meist entsprechend schwer, so daß sie einer regelmäßige Nutzung für Archivzwecke nicht zuführbar ist.
Des weiteren sind Vorrichtungen bekannt, mit denen für die Archivierung besonders interessante Daten einer Akte auf ei­ nen Datenträger abgespeichert und ablesbar sind, wobei der Datenträger mit der entsprechenden Akte verbunden ist. Dieses Archivierungssystem weist den Nachteil auf, daß die Daten nur an der Akte selbst lesbar sind und die Akte meist Physisch vorhanden sein muß. Die Akte ist stets nur dann identifizier­ bar, wenn sie unmittelbar dem Lesegerät zugeführt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es eine Ansprecheinrichtung zur Verfügung zu stellen, mit der auf einfache Weise vorzugsweise archivierbare Gegenstände wie beispielsweise Akten auffindbar sind.
Als Lösung der Aufgabe wird eine Ansprecheinrichtung mit Mit­ teln zum Datentransfer zwischen einem Sucher und wenigstens einem Datenträger, mit Speicher- und Datenverarbeitungsmit­ teln zum Verarbeiten von Daten, wobei der Datenträger Identi­ fikationsdaten speichert und auf ein vom Sucher ausgelöstes und mit den Identifikationsdaten korrespondierendes Signal anspricht, zur Verfügung gestellt. Vorteilhaft bei dieser Lö­ sung ist, daß mittels Sucher die Identifikationsdaten an den Datenträger gesendet werden können, ohne daß die Akte unmit­ telbar vorliegt.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Ansprecheinrichtung erzeugt der Datenträger beim Ansprechen ein Signal, das an den Sucher weitergegeben wird. Der Sucher zeigt anschließend mit einem Anzeigesignal an, daß die Identifikationsdaten und die Suchdaten miteinander korrespondieren.
Bei einer anderen vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung erzeugt der Datenträger beim Ansprechen ein akustisches oder optisches Anzeigesignal. Vorteilhaft sind auch Ansprechein­ richtungen, bei denen Anzeigesignale, vorzugsweise gleichzei­ tig, am Sucher und am Datenträger angezeigt werden.
Damit ist es möglich in einer großen Menge von Akten oder sonstigen archivierten Gegenständen beim Suchen einzelne die­ ser Gegenständen oder Akten kenntlich zu machen, ohne die Ge­ genstände oder Akten im einzelnen, noch deren Merkmalen oder Inhalten im besonderen prüfen zu müssen. Die Anzeigesignale auf beiden Teilen der Ansprecheinrichtung, nämlich auf dem Sucher und dem Datenträger, ermöglichen es, das Vorhandensein der gesuchten Gegenstände im Wirkungskreis der Ansprechein­ richtung festzustellen, ohne daß dies unmittelbar visuell er­ kennbar sein muß. Das bedeutet der gesuchte Gegenstand ist auch dann auffindbar, wenn er, von anderen archivierten Ge­ genständen verdeckt und nicht im Gesichtsfeld des Anwenders plaziert ist.
Besonders vorteilhaft ist eine erfindungsgemäße Ansprechein­ richtung, deren Datenträger einen lesbaren und/oder be­ schreibbaren Speicher umfaßt. Vorzugsweise sind diese lei­ tungsfrei, beispielsweise mit elektromagnetischer Datenfern­ übertragung lesbar und/oder beschreibbar. Von diesem Speicher kann das Datenverarbeitungsmittel die Identifikationsdaten lesen und mit Suchdaten vergleichen. Hierbei ist vorgesehen die für den Gegenstand wichtigen Daten stets auf den Daten­ träger zu übertragen, beziehungsweise die Identifikationsda­ ten vom Datenträger zu lesen, wenn der Gegenstand gesucht wird. Es ist weiter vorgesehen, daß ein korrespondierendes Signal vom Sucher an den Datenträger gesendet wird, der die Identifikationsdaten dann an den Sucher zurücksendet.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist der Sucher einen Speicher, eine Datenverarbeitungseinheit sowie Anzeigemittel auf, wobei wenigstens ein Datensatz von Suchda­ ten aus dem Speicher erzeugbar ist, der in einem Suchinter­ vall an wenigstens einen Datenträger übermittelbar ist. Vor­ teilhafterweise sind dadurch mehrere Gegenstände oder Daten­ träger gleichzeitig oder zumindest innerhalb eines Suchinter­ valls bedienbar.
Als besonders vorteilhaft hat sich eine Ansprecheinrichtung herausgestellt, bei der die Daten digital übertragbar sind. Insbesondere weist der Datentransfer weniger Übertragungsfeh­ ler auf und die Ansprecheinrichtung ist durch fremde Funkfel­ der weniger störanfällig.
Erfindungsgemäß ist auch vorgesehen, die Daten zu verschlüs­ seln. Damit wird erreicht, das die übertragenen Daten sicher innerhalb des Systems bleiben und ausschließlich von den da­ für vorgesehenen Gerätschaften lesbar und auch beschreibbar sind. Dies verhindert den Mißbrauch der Ansprecheinrichtung durch Unbefugte. Darüber hinaus ermöglicht es eine weitere Verbesserung der Übertragung, wobei Störquellen eliminiert werden, wie beispielsweise Computer, Bildschirme und Funkte­ lefone sowie sonstige elektromagnetische Störfelder, welche für eine Modulation des Übertragungssignals in Frage kommen könnten. Besonders vorteilhaft hat sich ein Signal erwiesen, das mit elektronisch veränderbarer Frequenz codiert übertra­ gen wird.
Es hat sich des weiteren als vorteilhaft erwiesen, das der Sucher mit Eingabemittel ausgestattet ist. Die Eingabe von Daten über die Eingabemittel, wie beispielsweise einer Tasta­ tur oder einem beschreibbaren Display ermöglicht vorteilhaf­ terweise das Suchen ohne eine weitere Zentraleinheit wie bei­ spielsweise einem PC. Von der Erfindung umfaßt ist dennoch auch ein Sucher, der unmittelbar über eine Datenleitung mit einem PC verbunden ist oder der über eine leitungsfreie Da­ tenfernübertragung mit Daten beschickt wird. Hierzu ist vor­ teilhafterweise eine elektromagnetische Datenfernübertragung vorgesehen.
Erfindungsgemäß weist die Ansprecheinrichtung wenigstens ein Datenverarbeitungsmittel auf, das wenigstens einen Mikropro­ zessor umfassen. Mit dem Mikroprozessor werden die Daten ver­ glichen und wenn die Identifikationsdaten aus dem Speicher des Datenträgers und die Suchdaten des Suchers miteinander korrespondieren, wird ein Anzeigesignal erzeugt, das dem An­ wender zeigt, das im Suchbereich der gesuchte Gegenstand auf­ gefunden wurde. Der Mikroprozessor ist in einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung mit einem Sende- und Empfangsteil verbunden, wobei vorgesehen ist, das am Datenträger als auch am Sucher je ein Mikroprozessor mit Sende- und Empfangsteil angeschlossen ist die beim Datentransfer miteinander korre­ spondieren.
Die Erfindung läßt sich besonders vorteilhaft an Akten reali­ sieren. Die Ansprecheinrichtung wird demnach als Aktensucher eingesetzt, wobei jeweils ein mit einer Akte vorzugsweise in­ tegral verbundener Datenträger die Identifikationsdaten die­ ser Akte speichert. Der Datenträger ist dabei so mit der Akte verbunden, daß bei gewöhnlicher Handhabung der Akte nicht eingeschränkt ist. D. h., es gibt keine hervorstehenden Gehäu­ seteile, die beim Archivieren abreisen oder den Benutzer ver­ letzen könnten, da diese flach im Material des Aktendeckels integriert sind. Vorteilhafterweise bildet die Oberfläche des Datenträgers einen Teil der Oberfläche des Aktendeckels und nimmt über diese die elektromagnetische Strahlung der Signale und der Energieversorgung auf. Über den Sucher kann das Ak­ tenzeichen oder ein damit korrespondierendes Signal an den Datenträger übermittelt werden, woraufhin dieser und/oder der Sucher ein Signal erzeugt, das vorzugsweise akustisch oder optisch erkennbar ist. Damit kann einerseits angezeigt wer­ den, daß die Akte vorhanden ist. Andererseits falls die Akte nicht im Gesichtsfeld des Anwenders ist, zeigt der Datenträ­ ger selbst mit akustischen oder optischen Signalen an, daß das Ergebnis der Suche positiv war, wodurch die Akte selbst erkennbar wird. Ein besonderer Vorteil ist dabei, das die Ak­ te in einem Aktenstapel liegen kann und ohne aufwendiges Um­ schichten der Akten sofort erkennbar wird, wo die gesuchte Akte sich befindet. Dies wird noch dadurch verbessert, daß das Anzeigesignal an einem Teil der Aktenhülle oder des Ak­ tendeckels aber auch am Datenträger selbst befestigbar ist, der auch bei gewöhnlicher Aktenbenutzung, beispielsweise in Stapeln, sichtbar oder bei akustischer Anzeige für das Aussendung des Schalls frei bleibt.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß der Datenträger die im Speicher gespeicherten Identifikationsdaten des mit ihm ver­ bundenen Gegenstands, beispielsweise der Akte, an den Prozes­ sor übermittelt. Der Prozessor vergleicht daraufhin die Iden­ tifikationsdaten mit den Suchdaten und erzeugt ein Signal, wenn die Suchdaten mir den Identifikationsdaten korrespondie­ ren. Die mit dem Sucher verbundenen Eingabemittel sind vor­ zugsweise eine Tastatur, über die ein beliebiges Aktenzeichen an den Prozessor eingegeben werden kann. Der Prozessor er­ zeugt ein Signal. Dieses kann beispielsweise durch einen mit dem Prozessor verbundenen Sender an den umgebenden Raum aus­ gestrahlt werden. Ein Datenträger, der korrespondierende Identifikationsdaten gespeichert hat, sendet ein Antwortsig­ nal an den Prozessor, der dieses Ergebnis anzeigt. Ebenfalls möglich ist, daß der Datenträger ein wahrnehmbares Signal un­ mittelbar erzeugt und dadurch ein Auffinden des Gegenstandes ermöglicht. Des weiteren ist vorgesehen, daß sowohl je ein Prozessor mit dem Datenträger und mit dem Sucher verbunden ist, die zueinander Daten übermitteln können.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung weist der Sucher einen Speicher zum Speichern einer Anzahl von Identifikationsdaten auf. Die Suchdaten sind dort vom Prozessor abrufbar, wenn die Eingabemittel den entsprechenden Speicher ansteuern. Dies ist der Fall, wenn beispielsweise ein Aktenzeichen eingegeben wird. Dann wird ein Signal an den Datenträger gesendet. Der angesprochene Datenträger antwortet mit seinen gespeicherten Identifikationsdaten oder einem korrespondierenden Signal, welche vom Sucher wieder empfangen und vom Prozessor mit den aktuellen Suchdaten verglichen werden. Wenn die Daten mitein­ ander korrespondieren, wird dies angezeigt, so daß der Anwen­ der erkennt, daß der gesuchte Gegenstand, beispielsweise die Akte im unmittelbaren Suchfeld des Suchers aufgefunden worden ist.
Als Energieversorgung für die Datenträger werden zum einen herkömmliche Batterien vorgesehen. Da diese eine begrenzte Zeit Versorgungsspannung liefern und anschließend keine Be­ nutzung mehr zulassen, ist diese Art der Versorgung bei einer Vielzahl von archivierten Gegenständen und dessen Datenträ­ gern nicht dauerhaft geeignet.
Deshalb ist erfindungsgemäß vorgesehen die Gegenstände, bei­ spielsweise Akten, in den Archiven extern vorzugsweise zen­ tral mit Energie zu versorgen. Außerhalb der Archive ist eine externe leitungsfreie Energiezufuhr vorgesehen. Diese kann auf photoelektrischem Wege oder auf ähnliche Weise Energie für den Betrieb des Datenträgers zur Verfügung stellen. Ins­ besondere wird eine Ansprecheinrichtung mit dieser Erfindung zur Verfügung gestellt, bei der die Versorgungsenergie für den Datenträger mit elektromagnetischen Wellen übertragbar ist.
Die Erfindung wird anhand eines Ausführungsbeispiels in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer Ansprechein­ richtung mit Sucher und Datenträger.
In Fig. 1 ist die erfindungsgemäße Ansprecheinrichtung 1 dargestellt, die einen Sucher 2 und verschiedene Datenträger 3 umfaßt. Der Sucher 2 weist eine Tastatur 4 auf, über die Aktenzeichen in den Sucher 2 eingegeben oder auf der Anzeige 5 als Auswahl markiert werden können. Durch diese Eingabe ei­ nes Signals 6, was durch Drücken einer Bestätigungstaste 7 erzeugt wird, wird das Signal 6 von dem Sende- und Emp­ fangsteil 8 an das Sende- und Empfangsteil 9 den Datenträger 3 gesendet. Dort wird das Signal 6 zum Datenverarbeitungsmit­ tel geleitet und mit den im Speicher gespeicherten Identifi­ kationsdaten verglichen. Sofern diese miteinander korrespon­ dieren, gibt der Datenträger 3 ein Signal 10 über denselben Übertragungsweg an den Sucher 2 zurück. Dieser zeigt den Emp­ fang als positives Resultat der Suche über die Anzeige 5 an. Der Datenträger 3 weist ebenfalls akustische oder optische Anzeigemittel 11, 11' auf, die das positive Resultat der Su­ che unmittelbar an dem gesuchten Gegenstand 12 kenntlich an­ zeigen. Der Datenträger 3 wird mit einer photo-voltaischen Zelle 13 mit Energie gespeist, die in einem Kondensator spei­ cherbar ist.

Claims (10)

1. Ansprecheinrichtung mit Mitteln zum Datentransfer zwischen einem Sucher und wenigstens einem Datenträger, mit Spei­ cher- und Datenverarbeitungsmitteln zum Verarbeiten von Daten, wobei der Datenträger Identifikationsdaten spei­ chert und auf ein vom Sucher ausgelöstes und mit den Iden­ tifikationsdaten korrespondierendes Signal anspricht.
2. Ansprecheinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich­ net, daß der Datenträger beim Ansprechen ein Signal an den Sucher gibt, der ein Anzeigesignal erzeugt.
3. Ansprecheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, da­ durch gekennzeichnet, daß der Datenträger beim Ansprechen ein akustisches oder optisches Anzeigesignal erzeugt.
4. Ansprecheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, da­ durch gekennzeichnet, daß der Datenträger einen, vorzugs­ weise per leitungsfreier Fernübertragung, lesbaren und/oder beschreibbaren Speicher umfaßt, von dem das Da­ tenverarbeitungsmittel die Identifikationsdaten liest und mit Suchdaten vergleicht.
5. Ansprecheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, da­ durch gekennzeichnet, daß der Sucher einen Speicher, eine Datenverarbeitungseinheit sowie Anzeigemittel aufweist, wobei wenigstens ein Datensatz von Suchdaten erzeugbar ist, der in einem Suchintervall an wenigstens einen Daten­ träger übermittelbar ist.
6. Ansprecheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, da­ durch gekennzeichnet, daß die Daten digital übertragbar sind.
7. Ansprecheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, da­ durch gekennzeichnet, daß die Daten verschlüsselt, vor­ zugsweise mit elektronisch veränderbarer Frequenz codiert, übertragbar sind.
8. Ansprecheinrichtung nach Anspruch 1 und 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Sucher Eingabemittel aufweist, vorzugs­ weise einer Tastatur, einen beschreibbaren Display und/oder einer weitere Zentraleinheit wie einem PC.
9. Ansprecheinrichtung nach Anspruch 1 und 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Datenverarbeitungsmittel wenigstens ei­ nen Mikroprozessor aufweist, der mit einem Sende- und Emp­ fangsteil verbunden ist.
10. Ansprecheinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9 zur Verwendung als Aktensucher, wobei jeweils ein mit einer Akte vorzugsweise integral verbundener Datenträger die Identifikationsdaten dieser Akte speichert und der Akten­ sucher in einem Suchintervall Suchdaten mehrerer Datenträ­ ger sendet.
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