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Die Erfindung bezieht sich auf einen
Schuh gemäss
dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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In der
DE-PS 1 070 962 ist für eine Schuhwerk mit mindestens
einer im Gelenkbereich Ausschnitte aufweisenden Sohle festgehalten,
dass die Ausschnitte von den Sohlenkanten ausgehen und mit Einsätzen ausgefüllt sind,
welche aus einem weichern Material bestehen als die Brand- bzw.
Laufsohle. Für
eine Erhöhung
der Drehbeweglichkeit des Sohlen-Fersenteils gegenüber dem
Sohlen-Vorderteil im Sinne einer Verwringung ist angegeben, dass jeder
Sohlenkante mehrere, etwa quer zur Sohlenlängsrichtung verlaufende Ausschnitte
zugeordnet sein sollen, deren einen Ausschnitt begrenzende Kanten
im wesentlichen parallel zueinander verlaufen und deren Breite dabei
mindestens der Dicke der Sohle entspricht. Außerdem soll auf der dem Fuß zugekehrten
Sohlenoberseite eine der Fußsohle
entsprechend plastisch gestaltete Fußbettauflage angeordnet sein,
welche mit dem Material der die Ausschnitte ausfüllenden Einsätze aus
einem Stück
bestehen kann. Ein Schuhwerk mit einer Sohle dieser Art soll den
Bewegungen des Fußes
folgen können, ohne
ihren Bewegungsablauf zu stören,
weil sich während
des Gehens der Abstand der die Ausschnitte begrenzenden Flächen im
Bereich der Sohlenkanten vergrößern oder
verringern kann, je nachdem, ob es sich um die von der Außenkante
bzw. von der Innenkante der Sohle nach innen erstreckenden Ausschnitte
handelt. Als bekannt wird dabei auch ein Schuhwerk angegeben, bei
dem die Breite der mit den Einsätzen
versehenen Sohle in dem die Drehbeweglichkeit ergebenden Gelenkbereich
annähernd der
durch die senkrechte Projektion des Fußes festgelegten Abmessung
entspricht, sodass dadurch der Fuß durch den Schuhboden ebenso
geschützt
wird wie bei Schuhen mit normalen Schuhböden, deren Sohlen im Bereich
der Gelenkstelle nur wenig einschnürt sind.
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Aus der
DE 87 14 923 U1 ist eine
Schuhsohle bekannt, die nach dem Abdruck eines gesunden Fußes „natürlich anatomisch" geformt ist und
für alle Schuhe
verwendbar sein soll. Aus einer die Schuhsohle zeigenden Zeichnung
ist erkennbar, dass die Sohle im Bereich des Übergangs zwischen dem Sohlen-Fersenteil
und dem Sohlen-Vorderteil nicht entsprechend dem Grundriss des Fußes geformt
ist, sondern entsprechend seiner Auflagefläche, sodass in diesem Bereich
eine Reduzierung der Breite vorhanden ist, ohne dass dafür das Problem
einer Drehbeweglichkeit der Sohle näher beschrieben wäre.
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Aus der
DE 43 16 237 A1 ist weiterhin
eine Schuhsohle bekannt, die im Fußballenbereich wenigstens eine
sich quer zur Längsrichtung
erstreckende Ausnehmung aufweist. Der Werkstoffkörper soll eine Zusammendrückbarkeit
aufweisen, die in dem Fußballenbereich
geringer ist als in den übrigen Bereichen
und daher auch im Fußballenbereich
wenigstens teilweise durch eine Stützplatte gebildet ist, die
durch ein in dem Werkstoffkörper
festgelegtes Versteifungselement gebildet ist, das aus einem Faserstoff
besteht. Ein mit einer solchen Schuhsohle versehenes Schuhwerk ermöglicht noch
keine optimal ungehinderte physiologische Abwicklung des Fußes bei
allen Bewegungen.
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Aus einer Firmenschrift „Zustimmungen über Zustimmungen" der Firma Gustav
Hoffmann GmbH, Kleve ist eine dort so bezeichnete „Torsana-Fußbettung" bekannt, die bei
einem Kinderschuh in der Ausbildung einer Plastik den Fuß so günstig einbetten soll,
dass die Fußmuskeln
gemäss
ihren normalen Funktionen arbeiten können und dadurch die Fußgewölbe ausbilden,
verbessern und erhalten.
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Die praktisch in jeden Schuh einlegbare
Torsana-Fußbettung
soll damit eine bewusste Bewegung des Fußes im Zuge der natürlichen
Abwicklung durch eine Supinationsstütze an der Ferseninnenseite,
an der Fersenmulde und an dem tiefergelegten Großzehenballen fördern, wobei
eine feste Kappe der Ferse den notwendigen Halt gibt und eine flexible Sohle
eine gewünschte
Fußabwicklung
zulässt,
sodass der Fuß von
der Ferse über
die Fußaußenkante bis
zu den Zehen abrollen kann. Über
die eigentliche Ausbildung der Sohle fehlen aber irgendwelche nähere Angaben,
während
im laufenden Text zu den Erkenntnissen der ärztlichen Forschung lediglich
noch angegeben ist, dass ein normal entwickelter Fuß in Bau
und Funktion eine „Verwringung" aufweist, die bei
einem Hochziehen der Ferse nach innen-oben und einem Drücken des
Großzehballen
nach unten-außen
das Fußlängsgewölbe herausbildet.
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Aus der DE-Z „Therapiewoche" 37, 1988 Seiten
1998 bis 2002 ist bekannt, dass Kinderschuhe fußgerecht sind, wenn sie Wachstum
und Reifung nicht stören.
Zu der Reifung des Menschenfußes
ist dabei angegeben, dass sie wesentlich an seine Beweglichkeit
gebunden ist, aber auch an die Belastbarkeit des medialen Fußstrahls,
dem ein Kinderschuh nicht im Wege stehen soll. Der Kinderschuh soll
fußbeweglich
sein, wobei der Schuhboden nicht nur im Bereich der Laufsohle, sondern
auch des Gelenks (zwischen Absatzfront und Laufsohle) flexibel sein soll.
Dabei ist noch kritisch angemerkt, dass es kein Argument gebe, welches
die Gegenbewegung des Vorderfußes
zum Rückfuß bei Kindern
durch eine Versteifung der Schuhböden erlaube, und auch kein naturwissenschaftlich
begründbarer
Hinweis darauf vorläge,
dass es möglich
sei, durch supinierende Unterlagerungen des Rückfußes die Reifung des Kinderfußes zu fördern.
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Die Erfindung befasst mit Aufgabe,
einen Schuh und insbesondere einen Kleinkinderschuh der durch den
Obergegriff des Patentanspruches 1 angegebenen ist derart weiterzubilden,
dass die Entwicklung des Fußes
in natürlicher
Weise unterstützt
wird und der Schuh besonders als Lauflernschuh die ersten Schritte
eines Kleinkindes und dabei also eine ungehinderte Abwicklung des
Fußes
bei allen Bewegungen fördert.
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Diese Aufgabe wird bei einem Schuh,
der eine Laufsohle und einen damit verbundenen Schaft aufweist,
wobei die Laufsohle im Bereich zwischen dem Vorderfuß und dem
Rückfuß mit einer
Einschnürung
versehen ist, dadurch gelöst,
dass die Laufsohle im Bereich der Einschnürung einen Verbindungsbereich
mit einer derartigen Flexibilität
aufweist, dass eine Torsion des Vorderfußes gegenüber dem Rückfuß möglichst wenig behindert wird
und dass im Bereich des Vorderfußes der Laufsohle eine hohe
Flexibilität
bzgl. der Abwicklung des Fußes
durch eine entsprechende Propilierung gegeben ist.
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Durch die Kombination einer erhöhten Drehbeweglichkeit
des Sohlen-Fersenteils
gegenüber dem
Sohlen-Vorderteil in Verbindung mit einer Zone hoher Flexibilität im Fußballenbereich
des Vorderfußes
wird die physiologische Abwicklung des Fußes bei allen Bewegungen gefördert. Im
Gegensatz zum Stand der Technik, bei dem die Flexibilität von der Werkstoffauswahl
und der Dicke der Sohle bestimmt wird, wird die Flexibilität der Sohle
primär
durch die geometrische Gestaltung der Sohle erreicht.
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Dabei kann die Einschnürung derart
ausgestaltet sein, daß der
Bereich der Laufsohle im Vorderfuß über einen Steg mit dem Bereich
der Laufsohle im Rückfuß verbunden
ist. Hierdurch ist ein Anspritzen der Sohle in einem Stück möglich.
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Der Schuh eignet sich insbesondere
als Kleinkinderschuh, da er die ersten Schritte des Kleinkinds bei
Ermöglichung
des natürlichen
Zehenspiels unterstützt,
wodurch die Entwicklung des Fußes
in natürlicher
Weise möglich
ist.
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Vorteilhafterweise ist die Profilierung
in Form von parallelen oder strahlenförmigen Rillen ausgeführt, welche
sich zumindest teilweise über
die Breite des Schuhes erstrecken. Besonders vorteilhaft ist die Erstreckung über die
gesamte Breite des Schuhes, wobei die Profilierung auch aus mehreren
Werkstoffen unterschiedlicher Elastizität bestehen kann. Hierdurch
ist es möglich,
unter Beibehaltung der erforderlichen Mindestdicke zur Herstellung
der Sohle und zur Erzielung einer ausreichenden Stabilität der Sohle
insgesamt die Flexibilität
zu erhöhen.
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Vorteilhafterweise ist die Einschnürung der Laufsohle
auf der Innenseite des Schuhs angeordnet, da die Bewegung des Fußes beim
Abwickeln in diesem Bereich besonders groß ist.
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Die Einschnürung kann bis in den Bereich des
Rückfußes gezogen
sein, so daß im
Falle eines Absatzes dieser sogar teilweise angeschnitten ist. Hierdurch
wird eine höhere
Flexibilität
erreicht.
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Zur Verbesserung der Flexibilität ist die
Dicke der Laufsohle vorteilhafterweise auf die herstellungsbedingte
erforderliche Dicke verringert. Um dem Fuß trotz der elastischen Sohle
einen ausreichenden Halt zu geben, ist neben einem anatomisch geformten Fußbett eine
Hinterkappe oder eine flexible Fersenklammer zur Fersenführung vorgesehen,
die vorteilhafterweise so ausgeführt
ist, daß die
Achillessehne frei ist.
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Zur Förderung der Fußstellung
ist es vorteilhaft, wenn die Laufsohle im Rückfußbereich einen Absatz aufweist.
Dieser Absatz erstreckt sich unter dem Fersenbein des Kinderfußes in Richtung
Vorderfuß und
kann im Bereich des Innenfußes
durch die Einschnürung
verkürzt
sein.
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In der Zeichnung ist ein Kinderschuh
gemäß der Erfindung
dargestellt. Es zeigt die
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1 einen
erfindungsgemäßen Kinderschuh
in einer Ansicht von unten, die
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2 den
Kinderschuh aus 1 in
einer Seitenansicht mit einer Hervorhebung eines verstärkten Fersenbereichs,
die
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3 einen
weiteren erfindungsgemäßen Kinderschuh
in einer Ansicht von unten, und die
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4 eine
Vergrößerung der
Sohle des Kinderschuhs aus 3 in
Seitenansicht.
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Ausführung der
Erfindung
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In 1 ist
die Unterseite einer Laufsohle 1 dargestellt. Die Laufsohle 1 untergliedert
sich in einen Vorderfußbereich 2 und
einen Rückfußbereich 3, die über einen
Verbindungsbereich 4 miteinander verbunden sind. Der Verbindungsbereich 4 entsteht durch
eine Einschnürung 5 auf
der Innenseite 6 des Fußes 7, dessen Kontur
gestrichelt gezeichnet ist. Ebenfalls entlang dieser gestrichelten
Kontur verläuft der
nach unten unter den Fuß gezogene,
nicht dargestellte Schaft, so daß in dem Bereich der Einschnürung 5 der
Schaft von unten ohne Bedeckung durch die Sohle 1 ist.
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Im Rückfußbereich 3 ist ein
Absatz 8 angeordnet, der im Bereich der Einschnürung 5 teilweise angeschnitten
ist. Der Absatz 8 bietet so einen Schutz gegen Abrutschen
beim Klettern oder beim Treppensteigen. Im Vorderfußbereich 2 ist
eine Profilierung 9 vorgesehen, welche sich ausgehend von der
vermutlichen Lage 10 des Fußballens auf der Innenseite 6 des
Fußes
bis an die Fußaußenseite
erstreckt.
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Der Verbindungsbereich 4 ist
aufgrund der Einschnürung 5 gegenüber der
Projektionsfläche
des Fußes
in verringerter Breite ausgeführt
und in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
nur auf der Fußinnenseite 6 eingeschnürt. Es ist
aber vorteilhaft, auch auf der Fußaußenseite eine entsprechende
Einschnürung
vorzusehen. Auf diese Art entsteht ein Verbindungssteg zwischen
dem Vorderfußbereich und
dem Rückfußbereich.
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Um dem Fuß trotz der sehr flexiblen
Laufsohle ausreichenden Halt im Schuh zu gewährleisten, ist eine in 2 dargestellte, in einem
Schaft 22 angeordnete Hinterkappe 21 vorgesehen,
welche im Bereich der Achillessehne nach unten gezogen ist, so daß die Achillessehne
frei liegt, welche aber im Bereich des vorderen Fersenbeins hochgezogen
ist und sich über
den Absatz 8 hinaus an der Fußaußenkante erstreckt. Alternativ
hierzu kann auch eine außen angeordnete
Fersenklammer verwendet werden, um eine bessere Verbindung des Schuhs
mit dem Fuß im Fersenbereich
herzustellen.
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Der in 3 dargestellte
Kinderschuh weist im Bereich des Zehengelenks, also am Übergang zwischen
dem Mittelfuß und
den Zehen, eine sich über
die gesamte Breite erstreckende Profilierung 9 in Form
von Stegen 9.1–9.4 und
Rillen 10.1–10.5 auf. Zusammen
mit der Einschnürung 5 wird
so ein Schuh hoher Flexibilität
erzielt, der die Torsion des Fußes wenig
behindert und im übrigen
das Abwickeln des Fußes
im Vorderfußbereich
begünstigt.
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In 4 ist
eine Vergrößerung der
Sohle des Kinderschuhs aus 3 in
Sei tenansicht auf die Außenseite
des Schuhes dargestellt. Zu erkennen ist die Profilierung 9 in
Form von Stegen 9.1–9.4 und
Rillen 10.1–10.5,
die zumindest teilweise mit einem zweiten Werkstoff ausgefüllt sein
können.
Diese Ausführung
weist eine geringere Biegesteifigkeit auf und begünstigt daher
die Verformbarkeit bei gleichzeitiger Sicherstellung einer ausreichenden
Sohlenstärke zum
Schutz des Fußes.
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Die Stege 9.1–9.4 verbreitern sich
zum Schuhaußenrand
hin, so daß über die
Breite des Schuhs gesehen der Schuhaußenrand eine geringere Biegesteifigkeit
der Sohle bei der Abwicklung aufweist als der Schuhinnenrand.
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Ausgehend vom Absatz 8 verringert
sich die Sohlendicke nicht nur durch die in dieser Darstellung nicht
sichtbare Einschnürung,
sondern auch durch die Verringerung der Sohlenstärke in dem Bereich 11.
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Wesentlich für das Verständnis der Erfindung ist weiterhin,
daß der
Schaft des Schuhs im Bereich der Einschnürung 5 auf der Unterseite
des Schuhs frei liegt, also nicht von der Sohle abgedeckt ist. Im Bereich
der Fußaußenseite
ist es möglich,
die Einschnürung
als eine nur von einem dünnschichtigen Sohlenmaterial
abgedeckte Einwölbung
auszubilden.