DE19853510A1 - Netzfilter - Google Patents
NetzfilterInfo
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Abstract
Das Netzfilter enthält Spulen (C2) mit Wicklungen, die als Leiterbahnen auf Trägerschichten (P2), beispielsweise üblichen dünnen Leiterplatten, angeordnet sind. Eine Spule kann hierbei eine oder mehrere Trägerschichten enthalten, die im Falle mehrerer Trägerschichten miteinander kontaktiert sind. Im Zentrum weisen die Trägerschichten eine Öffnung auf, durch die ein Kern hindurchgeführt wird. Bei einer entsprechenden Anzahl von Windungen reicht eine Trägerschicht (P2) für eine Wicklung aus, so daß für das Netzfilter nur eine Trägerschicht pro Spule benötigt wird. Die beiden Trägerschichten der beiden Spulen können insbesondere identisch aufgebaut sein, wobei Eingang (E2) und Ausgang (A2) einer Spule auf einer Trägerschicht im Bereich von gegenüberliegenden Ecken angeordnet sind. Als Kern kann ein schmaler E/E- oder E/I-Kern verwendet werden, so daß der Platzbedarf für das Filter auf einer Platine sehr gering ist. Durch bekannte Ätzverfahren werden die Leiterbahnen auf den Trägerschichten sehr symmetrisch angeordnet, so daß ein Netzfilter mit Trägerschichten wesentlich bessere elektrische Eigenschaften aufweist als bisher übliche Netzfilter mit einem Spulenkörper.
Description
Die Erfindung geht aus von einem Netzfilter mit zwei Spulen,
die auf einem gemeinsamen Kern angeordnet sind.
Filter dieser Art werden insbesondere eingangsseitig in
Schaltnetzteilen zur Verbindung mit dem Leitungsnetz
verwendet. Sie verhindern sowohl, daß im Schaltnetzteil
entstehende hochfrequente Störungen über den Netzanschluß in
das Leitungsnetz gelangen, als auch, daß hochfrequente
Störungen über das Leitungsnetz in das Gerät gelangen,
während sie die 50 Hz Netzfrequenz im wesentlichen
ungedämpft durchlassen.
Die Spulen sind hierbei üblicherweise auf einem
zylinderförmigen, in Kammern unterteilten Spulenkörper mit
Wicklungen aus einem Kupferdraht aufgebaut, wobei durch den
Spulenkörper ein Kern hindurchgeführt wird. Das
Funktionsprinzip eines derartigen Filters wird anhand der
Fig. 1 erläutert. Jede Ader der Netzleitung wird hierbei
jeweils durch eine Spule C1 bzw. C2 durchgeführt, wobei die
beiden Wicklungen C1, C2 umgekehrt gepolt sind, bezogen auf
die beiden Eingänge E1 und E2. Eine hochfrequente Störung,
die sich auf einer Eingangsleitung, beispielsweise über
Eingangsleitung E1 ausbreitet, sieht hierdurch die volle
Induktivität der Spule C1. Bei der 50 Hz Frequenz des
Leitungsnetzes, die an beiden Eingängen E1, E2 gleichzeitig
anliegt, löschen sich dagegen durch die unterschiedliche
Polung der beiden Wicklungen die magnetischen Felder im Kern
jedoch aus. Das Filter muß deswegen möglichst symmetrisch
aufgebaut sein, so daß es keine Eingangsimpedanz für die 50 Hz
Frequenz bildet. Die beiden Spulen C1, C2 sind über einen
gemeinsamen Kern, nicht dargestellt, magnetisch miteinander
verkoppelt.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Filter
der vorangehend genannten Art anzugeben, das einen möglichst
symmetrischen Aufbau und kleine Streuinduktivitäten bei
gleichzeitig kompakten Abmessungen aufweist.
Diese Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebenen
Merkmale der Erfindung gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Das Filter der Erfindung enthält Spulen mit Wicklungen, die
als Leiterbahnen auf Trägerschichten, beispielsweise
üblichen dünnen Leiterplatten, angeordnet sind. Eine Spule
kann hierbei eine oder mehrere Trägerschichten enthalten,
die im Falle mehrerer Trägerschichten miteinander
kontaktiert sind. Im Zentrum weisen die Trägerschichten eine
Öffnung auf, durch die ein Kern hindurchgeführt wird.
Eine Trägerschicht enthält insbesondere mehreren Windungen,
die spiralförmig nach innen und über eine Durchkontaktierung
auf die andere Seite der Trägerschicht geführt sind. Auf der
Rückseite wird die Wicklung spiralförmig wieder nach außen
geführt, so daß die beiden Anschlüsse der Wicklung am Rande
der Platine vorgenommen werden können. Insbesondere kann
hierdurch auch der Eingang und der Ausgang einer Spule auf
gegenüberliegenden Seiten der Platine angeordnet werden. Bei
einer entsprechenden Anzahl von Windungen reicht eine
Trägerschicht für eine Wicklung aus, so daß für das Filter
nur eine Trägerschicht pro Spule benötigt wird. Die beiden
Trägerschichten der beiden Spulen können insbesondere
identisch aufgebaut sein, wobei Eingang und Ausgang einer
Spule auf einer Trägerschicht im Bereich von
gegenüberliegenden Ecken angeordnet sind. Aufgrund von
symmetrischen Überlegungen ist ein E/E- oder ein E/I-Kern
vorteilhaft.
Bei Durchkontaktierungen ist eine Isolierung zwischen den
beiden Spulen notwendig. Hierfür kann eine dielektrische
Trennschicht, beispielsweise eine Kunststoffolie, verwendet
werden. Eine entsprechende Beschichtung der
gegenüberliegenden Seiten der Trägerschichten mit einem
dielektrischen Material ist aber ebenfalls möglich. Bei
einem Netzfilter sind die Isolationsanforderungen erheblich
niedriger als bei einem Transformator. Hierdurch können die
Trägerschichten in dem Bereich, der in den Öffnungen des
Kerns liegt, in ihrer Breite praktisch voll genutzt werden.
Sowohl der Kern als auch die Trägerschichten mit den darauf
angeordneten Leiterbahnen können mit sehr hoher Präzision
gefertigt werden. Die Trägerschichten können hierbei derart
bemessen werden, daß sie durch den Kern allein, insbesondere
dessen Öffnungen, ohne Spiel gehalten werden. Ein
Spulenkörper wird deshalb nicht benötigt. Durch bekannte
Ätzverfahren werden die Leiterbahnen auf den Trägerschichten
extrem symmetrisch angeordnet, so daß ein Netzfilter mit
Trägerschichten wesentlich bessere elektrische Eigenschaften
aufweist als mit einem Spulenkörper mit einer viele
Unsymmetrien aufweisenden Wicklung eines Kupferdrahtes.
Als Kern kann insbesondere ein schmaler E/E- oder E/I-Kern
verwendet werden, so daß das Filter sehr kompakt wird und
bei Verwendung von entsprechenden Haltemitteln senkrecht auf
einer Platine in einem Netzteil angeordnet werden kann,
wodurch der Platzbedarf auf der Platine sehr gering ist. Bei
vielen Geräten ist das Schaltnetzteil als externe Einheit
mit einer Platine in einem abgeschirmten Metallkäfig
angeordnet. Da in einem Schaltnetzteil häufig zwei
Netzfilter verwendet werden, ergibt sich hierdurch eine
deutliche Verkleinerung des Netzteiles.
Anwendungen des Filters ergeben sich insbesondere für
stromkompensierte Netzfilter von Schaltnetzteilen,
beispielsweise von Geräten der Unterhaltungselektronik.
Im folgenden wird die Erfindung beispielhaft anhand von
schematischen Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 der elektrische Aufbau eines symmetrischen Filters
(Stand der Technik),
Fig. 2 ein Filter mit einem E/I Kern im Schnitt,
Fig. 3a eine Kernhälfte mit der ersten Spule und
Fig. 3b eine Kernhälfte mit der zweiten Spule.
In der Fig. 1 ist ein stromkompensiertes Netzfilter mit zwei
Spulen C1 und C2 sowie den entsprechenden Eingängen E1, E2
und Ausgängen A1, A2, wie bereits vorangehend erläutert,
dargestellt. Die beiden Spulen sind hierbei symmetrisch
angeordnet und über einen gemeinsamen Kern magnetisch
miteinander verbunden. Der Wickelsinn der Wicklungen beiden
Spulen C1 und C2 ist hierbei derart, daß beide Wicklungen
gegengekoppelt sind.
In der Fig. 2 ist das erfindungsgemäße Filter in einem
Schnitt durch den Kern sowie den beiden Spulen C1 und C2
dargestellt. Der Kern besteht in diesem Ausführungsbeispiel
aus einem E/I-Kern mit zwei Kernhälften K1 und K2. Anstatt
eines E/I-Kernes kann auch ein E/E-Kern verwendet werden,
mit dem das Filter vergleichbare elektrische Eigenschaften
aufweist. Die zwei Spulen C1 und C2 sind hier als Wicklungen
nur angedeutet. Zwischen beiden befindet sich eine
dielektrische, also nichtleitende Trennschicht I.
Der Aufbau der Spule C1 geht aus der Fig. 3a hervor, in der
eine Trägerschicht P1 in einer Aufsicht sowie die Kernhälfte
K1 im Schnitt dargestellt ist. Die Spule C1 ist hierbei als
Leiterbahn auf beiden Seiten der Trägerschicht P1
beispielsweise mit einem üblichen Ätzverfahren aufgebracht,
wobei die Leiterbahn ausgehend von einem Eingang E1
spiralförmig auf der Oberseite um den mittleren Kernschenkel
der Kernhälfte K1 herum nach innen geführt wird. Die
Trägerschicht P1 weist in ihrer Mitte eine Öffnung auf, die
möglichst paßgenau in Bezug auf den mittleren Kernschenkel
des Kernteils K1 ist. Am Ende der Spirale wird die
Leiterbahn beispielsweise mittels einer Durchkontaktierung
auf die andere Seite der Trägerschicht P1, sowie wieder
spiralförmig um die Öffnung zu einem Ausgang A1 geführt. Die
Windungen auf beiden Seiten der Trägerschicht P1 können
hierbei mit hoher Präzision symmetrisch angeordnet werden,
wobei vorteilhafterweise die obere und die untere Leiterbahn
deckungsgleich sind. Für die Spule C1 bieten sich
insbesondere auch Trägerschichten in Multilayer-Technologie
an, durch die eine hohe Windungszahl erreicht werden kann.
Die Spule C2, die identisch zu der Spule C1 aufgebaut ist,
aber symmetrisch zu ihr im Kern montiert ist, ist in der
Fig. 3b dargestellt. Sie ist ebenfalls auf einer oder
mehreren Trägerschichten P2 angeordnet, deren Eingang E2 und
Ausgang A2 aber in gegenüberliegenden Ecken, bezogen auf
Eingang und Ausgang der Spule C1, angeordnet sind. Die
Symmetrie der Trägerschichten besagt, daß die Trägerschicht
P1 der Spule C1 durch Umklappen in die Trägerschicht P2 der
Spule C2 übergeführt werden kann.
Die Trägerschichten P1, P2 können praktisch paßgenau in
Bezug auf die Kernschenkel der beiden Kernteile K1 und K2
gefertigt werden, so daß die beiden Spulen C1, C2 eine sehr
hohe Symmetrie in Bezug auf den Kern erreichen, wodurch sich
verbesserte elektrische Eigenschaften gegenüber den bisher
bekannten Filtern ergeben. Gleichzeitig wird der
Spulenkörper überflüssig. Aufgrund der flachen
Trägerschichten P1, P2 kann ein sehr flacher E/E- oder E/I-
Ferritkern verwendet werden, wie in der Fig. 2 dargestellt.
Dieser kann mit entsprechenden Haltemitteln senkrecht auf
der Platine eines Gerätes angeordnet werden, so daß der
Platzbedarf auf der Platine sehr gering ist.
Claims (9)
1. Netzfilter, mit einer ersten (C1) und mit einer zweite
Spule (C2), die einen gemeinsamen Kern (K1, K2)
aufweisen, dadurch gekennzeichnet, daß die Spulen (C1,
C2) als Leiterbahnen auf Trägerschichten (P1, P2)
angeordnet sind.
2. Filter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen beiden Spulen (C1, C2) eine dielektrische
Trennschicht angeordnet ist.
3. Filter nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Kern (K1, K2) ein flacher Ferritkern ist.
4. Filter nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Trägerschichten (P1, P2)
zueinander symmetrisch auf dem Kern angeordnet sind.
5. Filter nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Trägerschichten (P1, P2) der beiden Spulen (C1, C2)
identisch sind.
6. Filter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Eingänge (E1, E2) und die Ausgänge (A1, A2) der
Wicklungen der Spulen (C1, C2) an gegenüberliegenden
Seiten des Filters angeordnet sind.
7. Filter nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß jede Spule (C1, C2) jeweils auf einer einzigen
Trägerschicht (P1, P2) angeordnet ist, die beidseitig
Leiterbahnen mit einer Durchkontaktierung aufweist.
8. Filter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß es einen rechteckigen Umriß hat mit
einer schmalen Seite und mit einer breiten Seite, und
daß es Haltemittel zum Befestigen mit seiner schmalen
Seite auf einer Platine aufweist.
9. Filter nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Netzfilter ein
stromkompensiertes Netzfilter ist.
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