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DE19843422C5 - Türschloss eines Kraftfahrzeugs - Google Patents

Türschloss eines Kraftfahrzeugs Download PDF

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DE19843422C5
DE19843422C5 DE19843422A DE19843422A DE19843422C5 DE 19843422 C5 DE19843422 C5 DE 19843422C5 DE 19843422 A DE19843422 A DE 19843422A DE 19843422 A DE19843422 A DE 19843422A DE 19843422 C5 DE19843422 C5 DE 19843422C5
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Abstract

Türschloss eines Kraftfahrzeugs mit einer vormontierten Schlossbaugruppe, die in einem Hohlraum einer Fahrzeugtür angeordnet an dem hinteren Stirnbereich der Fahrzeugtür befestigt ist und einen Schlossträger aufweist, mit einem vom Fahrgastraum her den Hohlraum begrenzenden Wandbereich, der eine Durchtrittsöffnung aufweist, durch die ein mit der Schlossbaugruppe verbundenes Übertragungselement zu einem außerhalb des Hohlraumes angeordneten Schlossbetätigungselement verläuft, und nach der Montage der Schlossbaugruppe ein Bereich der Schlossbaugruppe die Durchtrittsöffnung vollständig überdeckt und das mit dem Schlossbetätigungselement in Verbindung stehende Übertragungselement durch die Durchtrittsöffnung hindurch mit einem Element der Schlossbaugruppe zu verbinden ist und dass das Übertragungselement oder ein damit in Verbindung stehendes Teil zumindest bereichsweise zwischen dem Wandbereich des Hohlraumes und einem den Wandbereich überdeckenden Türverkleidungsteil verläuft, und nach der Montage der Schlossbaugruppe mehrere Übertragungselemente jeweils über eine Durchtrittsöffnung mit einem zugeordneten Element der Schlossbaugruppe zu verbinden sind und mehrere oder alle Durchtrittsöffnungen durch eine gemeinsame Durchtrittsöffnung gebildet sind, und dass an...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Türschloss eines Kraftfahrzeugs, mit den im Oberbegriff des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmalen.
  • In der DE 196 53 733 A1 ist eine Vorrichtung zur Herstellung einer elektrischen Steckverbindung zwischen elektrischen oder elektronischen Bauteilen oder Baugruppen mit einem elektrischen Türschloss beschrieben. Das Türschloss ist beispielsweise am Türinnenblech bzw. an der Verbindungsseite zwischen Türinnenblech und Türaußenblech an einer Fahrzeugtür angeordnet. Ein zum Türschloss führendes Kabel dürfte zwischen dem Türinnenblech und einer Türinnenverkleidung angeordnet sein. Ein Teil eines Bauteilhalters, der Bauteile oder Baugruppen und seine elektrischen Zuleitungen festhält, ist als elektrischer Steckverbinder ausgebildet. Der Steckverbinder oder ein daran angrenzendes Teil des Bauteilhalters durchragt eine Durchtrittsöffnung in der Wandung des Befestigungsteiles, ist an dem Befestigungsteil montiert und schließt die Durchtrittsöffnung in der Wandung des Befestigungsteiles feuchtigkeitsdicht ab, wodurch der Bauteilhalter in der Durchtrittsöffnung zentriert und fixiert ist. Der Steckverbinder ist an seiner Innenseite zur Aufnahme eines Gegensteckers oder dergleichen passend auszubilden und zusätzlich an seinem Außenumfang einerseits an die Durchtrittsöffnung anzupassen und andererseits mit Rastmitteln zu versehen, damit der Steckverbinder an der Durchtrittsöffnung festgehalten bleibt. Nachdem der Bauteilhalter einerseits an dem Türinnenblech der Fahrzeugtür befestigt und andererseits in der Durchtrittsöffnung zentriert und fixiert ist, dürften zumindest im Fahrbetrieb des Kraftfahrzeugs in dem Bauteilhalter mechanische Spannungen wirken, die von den Toleranzen der verwendeten Bauteile abhängig erheblich schwanken dürften. Damit durch die im Fahrbetrieb auftretenden elastischen Verformungen der Fahrzeugtür der an der Durchtrittsöffnung und am Türinnenblech der Fahrzeugtür doppelt fixierte Steckverbinder nicht beschädigt wird, ist der zum Türschloss führende Leitungsführungsbereich in einem Spritzteil aufwändig als Dehnungs- und/oder Stauchungsbogen auszubilden. Die Montage der Vorrichtung ist erschwert und der Fertigungs- und Kostenaufwand für die Teile der Vorrichtung sind wesentlich erhöht.
  • Die DE 25 22 301 B2 beschreibt ein Türschloss, bei dem eine vormontierte Schlossbaugruppe mit einer Schlossfalle und einer damit zusammenwirkenden Sperrklinke, sowie einem Zentralverriegelungsantrieb in einem Hohlraum einer Fahrzeugtür angeordnet und am hinteren Stirnbereich der Fahrzeugtür befestigt ist. Das Türschloss ist unter Zwischenschaltung von Übertragungselementen beispielsweise mit einem an der Türinnenseite höhenverstellbaren Innensicherungsknopf, einem Türinnengriff und einer Elektroleitung einer Zentralverriegelungseinrichtung verbunden. In den Hohlraum der Fahrzeugtür ist eine Fensterscheibe abzusenken, in den bei nassem Wetter Feuchtigkeit eindringen kann. Die in dem Hohlraum befindliche Steckverbindung zur Verbindung der Elektroleitung mit der Schlossbaugruppe ist wasserdicht auszubilden, um Funktionsstörungen durch in die Steckverbindung eindringendes Wasser zu vermeiden. Die Gestänge- oder Übertragungselemente des Türschlosses, die über Durchtrittsöffnungen in einem Wandbereich aus dem Hohlraum herausgeführt und beispielsweise mit einem Türinnengriff verbunden sind, müssen an den Durchtrittsöffnungen abgedichtet werden, wenn ein Feuchtigkeitsübertritt von dem Hohlraum beispielsweise in den Fahrgastraum oder in einen an den Hohlraum angrenzenden Raum verhindert werden soll. Dies erfordert einen erhöhten Aufwand, wenn diese Elemente verstellbar angeordnet sind. Die Montage der Gestänge- oder Übertragungselemente ist bei bereits montierter Schlossbaugruppe nur solange möglich, wie der Hohlraum noch zugänglich ist. Eine den Hohlraum teilweise oder vollständig verschließende Schall- bzw. Wasserisolierung, beispielsweise aus einem Schaumstoff, kann erst nach der Montage der Gestänge← bzw. Übertragungselemente in den Hohlraum eingebracht werden, wodurch die Fertigung der Fahrzeugtür erschwert ist.
  • Die DE 197 07 850 C1 weist eine Motor-Getriebe-Einheit auf, die an einer Durchtrittsöffnung in einer Wandung im Türinnenblech einer Fahrzeugtür oder in einer mit dem Türinnenblech verbindbaren Trägerplatte eventuell mit einem radialen Spiel aufwändig zentriert und zusätzlich über Befestigungsmittel fixiert ist. Die Motor-Getriebe-Einheit kann eventuell ein Schloss aufweisen, das an der Durchtrittsöffnung befestigt ist. Der Aufbau eines eventuell verwendeten Schlosses ist nicht angegeben. Die bei einer Ausführung vorgesehene Clipverbindung dürfte die Motor-Getriebe-Einheit zumindest gegenüber den Schlosskräften unzureichend abstützen. Die bei einer anderen Befestigung der Motor-Getriebe-Einheit vorgesehenen Nieten oder Schrauben durchsetzen im Randbereich der Durchtrittsöffnung in der Wandung oder in der Trägerplatte ausgebildete Öffnungen, die innerhalb der Kontur einer Dichtung liegen, um zusätzliche Maßnahmen zur Abdichtung der Befestigungselemente zu vermeiden. Die Schrauben oder Nieten sind durch die Schlosskräfte des angenommenen Schlosses erheblich auf Zug und Druck belastet. Dabei dürfte es vorkommen, dass sich Schrauben und/oder Niete lösen.
  • In der DE 195 09 282 A1 ist zwar eine vormontierte Schlossbaugruppe vorgesehen, es ist jedoch nicht angegeben, ob das Schloss eine Schlossfalle und eine die Schlossfalle verriegelnde Sperrklinke sowie einen Schlossträger aufweist. Das Schloss ist nicht an dem hinteren Stirnbereich einer Fahrzeugtür, sondern an einer Trägerplatte befestigt, die einen Ausschnitt im Türinnenblech verschließt. Das Schloss überdeckt auch keine Durchtrittsöffnung in der Trägerplatte, durch die ein mit einem Schlossbetätigungselement in Verbindung stehendes Übertragungselement mit einem Element der Schlossbaugruppe zu verbinden wäre. Mit einem Schlossbetätigungselement in Verbindung stehende Übertragungselemente sind jeweils mit einem zugeordneten Element der Schlossbaugruppe zu verbinden, diese sind jedoch durch separate Löcher geführt, die über Dichtungen separat abgedichtet sind. Die elastischen Dichtungen dürften einen Schallübertritt vom Nassraum in den Trockenraum zwar dämpfen, jedoch nicht weitgehend verhindern.
  • Weiteren Stand der Technik bilden die DE 196 22 310 A1 und die DE 692 08 628 T2 .
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Türschloss eines Kraftfahrzeugs mit den Merkmalen im Oberbegriff des Patentanspruches 1 anzugeben, mit dem ein Wasserübertritt von dem Hohlraum in den Fahrgastraum oder in einen an den Hohlraum angrenzenden Raum mit einfacheren Mitteln weitgehend verhindert ist und das kostengünstig zu fertigen ist.
  • Diese Aufgabe ist durch die im Patentanspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind den Unteransprüchen entnehmbar.
  • Nach der Montage der Schlossbaugruppe ist die Durchtrittsöffnung von einem Bereich der Schlossbaugruppe vollständig überdeckt. Eine Dichtung zwischen einem Randbereich der Durchtrittsöffnung und einem Bereich der Schlossbaugruppe ist nicht in jedem Fall erforderlich, da ein Bereich der Schlossbaugruppe so an dem Randbereich der Durchtrittsöffnung anliegen oder mit dem Randbereich einen oder mehrere beispielsweise labyrinthartige kleine Spalte bilden kann, dass Wasser und/oder störende Schallgeräusche nicht oder kaum durch die Durchtrittsöffnung hindurch in das Fahrzeuginnere gelangen können. Die Verbindung der Übertragungselemente mit den Elementen der Schlossbaugruppe kann zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Montage der Schlossbaugruppe erfolgen. Dies ist bei der Fertigung der mit dem Türschloss versehenen Fahrzeugtür vorteilhaft, da dadurch die Übertragungselemente beispielsweise an der Innenseite einer Türverkleidung separat vormontierbar sind. Bei noch nicht montierter Türverkleidung kann mühelos eine Schallisolierung in den Hohlraum der Fahrzeugtür eingebracht werden, ohne dass dabei die Türverkleidung verschmutzt wird. Ist das Übertragungselement eine Elektroleitung, die über eine Steckverbindung mit der Schlossbaugruppe zu verbinden ist, so ist eine wasserdichte Ausbildung der Steckverbindung nicht erforderlich. Die getroffenen Maßnahmen ermöglichen eine kostengünstige Fertigung der Schlossbaugruppe und der mit der Schlossbaugruppe versehenen Fahrzeugtür.
  • Ausführungsbeispiel
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Es zeigen
  • 1 ein die Schloßbaugruppe aufnehmender Türausschnitt aus einer Sicht vom Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs her,
  • 2 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie II-II in 1,
  • 3 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie III-III in 1 und
  • 4 eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie IV-IV in 1.
  • Das in 1 an einer linken vorderen Kraftfahrzeugtür 1 vorgesehene Türschloß weist eine vormontierte Schloßbaugruppe 2 auf, die in Draufsicht gesehen einen etwa winkelförmigen Schloßträger 3 aufweist, an dem eine lediglich symbolisch dargestellte Schloßfalle 4 und eine die Schloßfalle 4 in ihrer Schließlage verriegelnde Sperrklinke 5 verstellbar befestigt sind. Die vormontierte, in einem Hohlraum 6 der linken vorderen Fahrzeugtür 1 eines Kraftfahrzeugs angeordnete Schloßbaugruppe 2 ist am hinteren Stirnbereich der Fahrzeugtür 1 befestigt. Damit ein an der Fahrzeugkarosserie ortsfest angeordneter Bolzen mit der Schloßfalle 4 zusammenwirken kann, ist der Hohlraum 6 an seinem hinteren Bereich 7 offen ausgebildet und die Schloßbaugruppe 2 mit ei nem Einführungsschlitz 8 gefertigt. Der Hohlraum 6 der Fahrzeugtür 1 ist vom Fahrgastraum her von einem Wandbereich 9 begrenzt, in dem eine Durchtrittsöffnung 10 ausgebildet ist. Die Durchtrittsöffnung 10 ist von einem Schenkelbereich 11 der in Draufsicht winkelförmig ausgebildeten Schloßbaugruppe 2 überdeckt. Mehrere Schloßbetätigungselemente ermöglichen ein Schalten bzw. Betätigen von zugeordneten Teilen des Schlosses. Es kann beispielsweise durch Höhenverlagerung eines an der Türinnenseite höhenverstellbaren Innensicherungsknopfes 12 ein Schwenkhebel 13 der Schloßbaugruppe 2 in eine Verriegelungslage verstellt werden, in der sich das mit einem Türaußengriff in Verbindung stehende Türschloß durch Verschwenken des Türaußengriffes nicht öffnen läßt. Die Verbindungsstelle eines den Innensicherungsknopf 12 stützenden Übertragungselements 14 mit dem Schwenkhebel 13 befindet sich in Querrichtung des Fahrzeugs gesehen innerhalb der Durchtrittsöffnung 10. Das Türschloß kann außerdem über eine elektrische bzw. elektronische Zentralverriegelungseinrichtung in eine Sicherungslage gebracht werden. Zur Ansteuerung des Türschlosses weist die Zentralverriegelungseinrichtung eine Elektroleitung 24 mit einem Stecker 25 auf, der durch die Durchtrittsöffnung 10 hindurch in die Steckeraufnahme 15 der Schloßbaugruppe 2 einsteckbar ist. Der nicht dargestellte Türinnengriff ist mit einem Bowdenzug 16 verbunden, der in einer ortsfesten Seilaufnahme 17 ein Seil 18 führt, das über ein Seilendteil 19 mit einem Schwenkteil 20 der Schloßbaugruppe 2 verbunden ist. Das Schwenkteil 20 steht mit der Sperrklinke 5 in Verbindung, so daß durch Betätigung des Türinnengriffes das Seil 18 und das Schwenkteil 20 verstellt und damit die Sperrklinke 5 außer Eingriff mit der Schloßfalle 4 gebracht wird. Die Verbindungsstelle des Seilendteiles 19 mit dem Schwenkteil 20 befindet sich in Querrichtung des Fahrzeugs gesehen innerhalb der Durchtrittsöffnung 10. Da die angegebenen Verbindungsstellen im Bereich der Durchtrittsöffnung 10 liegen, können die Betätigungs- und Übertragungselemente, beispielsweise eine Elektroleitung, außerhalb des Hohlraumes 6 angeordnet und zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt mit den zugeordneten Elementen der Schloßbaugruppe über die Durchtrittsöffnung 10 verbunden werden, nachdem die Schloßbaugruppe an der Fahrzeugtür montiert wurde. Bei noch nicht montierten Betätigungs- und Übertragungselementen und vorzugsweise noch nicht montierter Türverkleidung kann in einfacherer Weise und ohne die Türverkleidung zu verschmutzen nach der Befestigung der Schloßbaugruppe eine Schallisolierung in den Hohlraum eingebracht werden, der eine seitliche Fensterscheibe aufnehmen kann. Eine sichere Abdichtung der Schloßbaugruppe 2 gegenüber einem an die Durchtrittsöffnung 10 angrenzenden Randbereich 22 des Wandbereiches 9 kann durch Zwischenlegen einer Dichtung 23 erfolgen, die um die Durchtrittsöffnung 10 herum verlegt ist.
  • Wie 2 zu entnehmen ist, ragt der Schwenkhebel 13 mit einem Quersteg 13a durch die Durchtrittsöffnung 10 ein wenig aus dem Hohlraum 6 heraus und ist an diesem Ende mit einer in Türquerrichtung verlaufenden Einstecköffnung 21 versehen. Nach der Montage der vormontierten Schloßbaugruppe 2 an der Fahrzeugtür 1 kann zu einem beliebigen späteren Zeitpunkt, beispielsweise bei der Montage einer Türverkleidung, das Übertragungselement 14 bzw. im vorliegenden Fall ein abgewinkelter Schenkel 14a des Übertragungselements 14 seitlich vom Fahrgastraum her in die Einstecköffnung 21 eingebracht und, falls dies erforderlich ist, in geeigneter Weise fixiert werden.
  • 3 soll verdeutlichen, daß auch der mit der Elektroleitung 24 der Zentralverriegelungseinrichtung in Verbindung stehende Stecker 25 zu einem beliebigen Zeitpunkt nach der Montage der Schloßbaugruppe 2, beispielsweise bei der Montage einer Türverkleidung, an deren Innenseite die Elektroleitung 24 fixiert sein kann, mit der Steckeraufnahme 15 an der Schloßbaugruppe zu verbinden ist, die in Querrichtung des Fahrzeugs gesehen, in der Durchtrittsöffnung 10 angeordnet ist.
  • Der Draufsicht gemäß 4 ist zu entnehmen, daß das mit der Sperrklinke in Verbindung stehende Schwenkteil 20 mit einem seitlichen Arm 20a etwas durch die Durchtrittsöffnung 10 aus dem Hohlraum 6 herausragt und an dieser Stelle mit dem Seilendteil 19 des Seiles 18 gelenkig verbunden ist. Bei der vorliegenden Ausführung ist die Seilaufnahme 17 an einem Steg 26 der Schloßbaugruppe 2 ortsfest gehalten, an dem ein Halteteil 27 der Seilaufnahme 17 beispielsweise festklipsbar oder in anderer Weise lösbar zu fixieren ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel sind mehrere außerhalb des Hohlraumes angeordnete Übertragungselemente durch eine gemeinsame Durchtrittsöffnung mit einem zugeordneten Element der Schloßbaugruppe verbunden. Das Element der Schloßbaugruppe kann auch ein Stecker oder eine Steckeraufnahme sein, die über eine kurze Elektroleitung mit der Schloßbaugruppe verbunden ist, die durch die Durchtrittsöffnung hindurch etwas aus dem Hohlraum heraus ragt. In dem Wandbereich können auch mehrere Durchtrittsöffnungen ausgebildet sein, durch die jeweils ein einziges Übertragungselement oder einige Übertragungselemente mit den zugeordneten Elementen der Schloßbaugruppe zu verbinden sind. Nachdem die Durchtrittsöffnung von einem Bereich der Schloßbaugruppe überdeckt ist, muß eine eventuell verwendete Steckverbindung nicht wasserdicht ausgebildet sein. Eine bei dem Ausführungsbeispiel verwendete Dichtung zwischen der Schloßbaugruppe und dem Wandbereich kann auch entfallen, wenn die Schloßbaugruppe die Durchtrittsöffnung ausreichend überdeckt. Die Betätigungs- und Übertragungselemente können beliebige Teile sein, die mit beliebigen Elementen der Schloßbaugruppe zu verbinden sind.

Claims (8)

  1. Türschloss eines Kraftfahrzeugs mit einer vormontierten Schlossbaugruppe, die in einem Hohlraum einer Fahrzeugtür angeordnet an dem hinteren Stirnbereich der Fahrzeugtür befestigt ist und einen Schlossträger aufweist, mit einem vom Fahrgastraum her den Hohlraum begrenzenden Wandbereich, der eine Durchtrittsöffnung aufweist, durch die ein mit der Schlossbaugruppe verbundenes Übertragungselement zu einem außerhalb des Hohlraumes angeordneten Schlossbetätigungselement verläuft, und nach der Montage der Schlossbaugruppe ein Bereich der Schlossbaugruppe die Durchtrittsöffnung vollständig überdeckt und das mit dem Schlossbetätigungselement in Verbindung stehende Übertragungselement durch die Durchtrittsöffnung hindurch mit einem Element der Schlossbaugruppe zu verbinden ist und dass das Übertragungselement oder ein damit in Verbindung stehendes Teil zumindest bereichsweise zwischen dem Wandbereich des Hohlraumes und einem den Wandbereich überdeckenden Türverkleidungsteil verläuft, und nach der Montage der Schlossbaugruppe mehrere Übertragungselemente jeweils über eine Durchtrittsöffnung mit einem zugeordneten Element der Schlossbaugruppe zu verbinden sind und mehrere oder alle Durchtrittsöffnungen durch eine gemeinsame Durchtrittsöffnung gebildet sind, und dass an dem Schlossträger (3) eine Schlossfalle (4) sowie eine in Schließlage die Schlossfalle (4) verriegelnde Sperrklinke (5) verstellbar befestigt sind und ein über die gemeinsame Durchtrittsöffnung (10) mit einem Übertragungselement (14, Seilendteil 19) verbindbares Element der Schlossbaugruppe (2) ein Schwenkhebel (13) oder ein Schwenkteil (20) ist und der die Durchtrittsöffnung (10) überdeckende Bereich der Schlossbaugruppe (2) die gemeinsame Durchtrittsöffnung (10) überdeckt.
  2. Türschloss nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement (14, Stecker 25, Seilendteil 19) lösbar oder unlösbar durch die Durchtrittsöffnung (10) hindurch mit dem zugeordneten Element (Schwenkhebel 13, Steckeraufnahme 15, Schwenkteil 20) der montierten Schlossbaugruppe (2) zu verbinden ist.
  3. Türschloss nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Element der Schlossbaugruppe ein über eine Elektroleitung mit der Schlossbaugruppe verbundener Stecker oder eine Steckeraufnahme ist, und die Elektroleitung etwas durch die Durchtrittsöffnung hindurch aus dem Hohlraum heraus ragt.
  4. Türschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Übertragungselement (14, Stecker 25, Seilendteil 19) über eine Einhängeverbindung, Klips- oder Steckverbindung, bzw. über eine Mitnahmeverbindung mit dem zugehörigen Element (Schwenkhebel 13, Steckeraufnahme 15, Schwenkteil 20) der Schlossbaugruppe (2) verbunden ist.
  5. Türschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein Wasser- und/oder Feuchtigkeitsübertritt von dem Hohlraum (6) durch die Durchtrittsöffnung (10) hindurch in den Fahrgastraum des Kraftfahrzeugs durch eine zwischen dem Wandbereich (9) und der Schlossbaugruppe (2) angeordnete Dichtung (23) verhindert ist, die nah oder mit einem Abstand zum Rand der Durchtrittsöffnung (10) über die Durchtrittsöffnung (10) umläuft.
  6. Türgriff nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlossbetätigungselement oder ein weiteres Schlossbetätigungselement ein Innensicherungsknopf (12) ist, der durch seine Verlagerung ein zur Entriegelungsverstellung der Sperrklinke (5) zu verstellendes Schlossteil blockieren oder in eine Entkopplungslage verstellen kann, in der eine Entriegelungsbewegung der Sperrklinke (5) verhindert ist.
  7. Türschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlossbetätigungselement oder ein weiteres Schlossbetätigungselement ein Innentürgriff ist.
  8. Türschloss nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Schlossbetätigungselement oder ein weiteres Schlossbetätigungselement ein manuell oder ferngesteuert schaltbares Schaltelement ist, das über eine Elektroleitung direkt oder über einen Stecker (25) am Ende der Elektroleitung (24) mit einem Element der Schaltbaugruppe (2) zu verbinden ist.
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