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DE19842666A1 - Schienenausfahrbare Behältnisse in einem Schrank - Google Patents

Schienenausfahrbare Behältnisse in einem Schrank

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DE19842666A1
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf in einen Schrank mit einem Schrankboden eingebaute, über Schienen ausfahrba­ re Aufnahmebehältnisse, wie insbesondere Drahtkörbe, wobei ein oder mehrere unabhängig voneinander ausfahrba­ re Behältnisse übereinander angeordnet sind und die Schienen jeweils schrankfest angeordnet sind.
Das Montieren schienengeführt ausfahrbarer Behältnisse bedarf der Präzision; in aller Regel sind entsprechen­ den Bausätzen Schablonen beigegeben. Aber auch hier ist eine nicht in allen Fällen vorauszusetzende Geschick­ lichkeit von Nöten. Schwierig wird es zudem, wenn ungün­ stige Toleranzpaarungen auftreten. Nicht selten sind Unterfütterungen der Anschlagstellen nötig usw.
Aufgabe der Erfindung ist es, dem Montierenden eine Anordnung an die Hand zu geben, die das Bestücken des Innenraumes mit maschinengeführten Behältnissen wesent­ lich erleichtert und die angedeuteten Hilfsmittel sub­ stituiert.
Diese Aufgabe ist zunächst und im wesentlichen bei einer Anordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 ge­ löst, wobei darauf abgestellt ist, daß die Schienen unter formschlüssiger Verbindung zwischen zwei zusammen­ wirkenden Schienenteilen in einer gemeinsamen Halterung aufgenommen sind und die Halterung auf dem Schrankboden befestigt ist.
Zufolge solcher Ausgestaltung ist die Zuordnung schie­ nengeführter Aufnahmebehältnisse erleichtert. Herzstück der entsprechenden Anordnung ist die auf dem Schrankbo­ den befestigbare Halterung. Sie läßt sich korrekt pla­ zieren und im Handumdrehen befestigen, bspw. durch Verschrauben. Weiter ist so vorgegangen, daß die Halte­ rung als ein sich in einer Vertikalebene erstreckender Bügel ausgebildet ist. Bei schmaleren Behältnissen genügt nämlich schon ein Bügel; die Behältnisse können so seitlich freikragend geführt werden. Die erwähnte formschlüssige Verbindung zwischen den beiden zusammen­ wirkenden Schienenteilen begünstigt eine solche Ausbil­ dung. Zudem bringt die Erfindung in Vorschlag, daß die Halterung unter Belassung eines Zwischenraumes an der Innenseite des Schrankes beabstandet ist. So können bspw. an der Innenseite des Schrankes aufsitzend mon­ tierte Scharniere durch eine Tür verschließbarer Möbel berücksichtigt werden. Das selbsttragende Behältnis­ modul läßt sich auch in Mehrzahl zuordnen, indem zwei Halterungen übereinanderliegend angeordnet sind. Die stabile Befestigung am Schrankboden läßt die untere Halterung zu einem belastungsfähigen Träger werden, der eine Aufstockung an Halterungen bis zu einem Hoch­ schrank-Niveau erlaubt. Dabei erweist es sich als vor­ teilhaft, wenn eine Bodenstrebe der Halterung zusammen mit die Halterungen verbindenden Querstreben ein Recht­ eck aufspannt, in dessen Innenecken Befestigungsplatten mit einer Befestigungsbohrung ausgebildet sind. Solche Querstreben verstärken das Traggestell zusätzlich, wobei die in den Innenecken liegenden Befestigungsplat­ ten gleichsam knotenblechartige Flansche schaffen. Im Hinblick auf die behältnisseitigen Verbindungsmittel und die Erzielung einer Höhenvariation der Behältnisse relativ zur Schiene, erweist es sich sodann als vorteil­ haft, daß eine Seitenwand eines Behältnisses, jeden­ falls das obere Behältnis, mehrere in Ausfahrrichtung verlaufende Längsstreben aufweist, die vertikal ange­ paßt an das Höhenmaß einer Schiene beabstandet sind. Neben der korbbildenden Natur mehrerer Längsstreben ergibt sich so eine tragende Abstützung des Drahtkorbes als Behältnis an der Schiene und überdies die Voraus­ setzung eines Höhenversatzes relativ zur Schiene. Wei­ ter ist vorgesehen, daß die Schienenteile aus einer Überdeckungslage in eine Ausfahrstellung gegeneinander verschiebbar sind. Die formschlüssige Verbindung zwi­ schen den beiden zusammenwirkenden Schienenteilen bleibt in jeder Stellung erhalten. Ein Ausklinken der Schienen läßt sich lediglich willensbetont erreichen, welche Vorkehrungen markterhältliche Schienen in den unterschiedlichsten Ausführungen bereithalten. Insoweit ist es ferner auch von Vorteil als ein äußeres Schienen­ teil halterungsfest und ein inneres Schienenteil behält­ nisfest ausgebildet ist. Eine Ausgestaltung von sogar eigenständiger Bedeutung liegt sodann darin, daß die Längsstrebe dem inneren Schienenteil aushängbar zugeord­ net ist. Zurück zur zuordnungstechnischen Seite der erfindungsgemäßen Lösung wird noch in Vorschlag ge­ bracht, daß die Grundfläche des aufgespannten Rechtecks an die Fläche des Schrankbodens angepaßt ist derart, daß ein anschlagbegrenzendes Aufstellen auf dem Schrank­ boden die Einbaustellung ergibt. Der Anschlagende schiebt die Halterung in die ihm geeignet erscheinende Position. Das geschieht bspw. bis zu einem Anschlag an der Rückwand des Schrankes sowie unter eventueller Berücksichtigung des Raubbedarfs auftragender Scharnie­ re auch an der freien Innenseite einer Seitenwand. Nach Positionierung werden die Befestigungsschrauben in den Schrankboden eingedreht. Die an der Halterung sitzenden Schienen heben von Hause aus ihre ebenenparallele Aus­ richtung zum Boden. Besonders vorteilhaft ist es hier, wenn auch noch ein mittleres Schienenteil der Schiene vorgesehen ist, bildend eine Teleskopschiene derart, daß das Behältnis in eine völlige Freistandslage vor­ fahrbar ist. Eine solche Schiene ist Gegenstand der nicht vorveröffentlichten deutschen Gebrauchsmusteran­ meldung 2 96 21 544. Deren Offenbarungsinhalt wird hier vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merk­ male dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmel­ dung mit aufzunehmen. Liegt die geschilderte Aufstoc­ kung vor, sind also mehrere Behältnisse aufweisende Halterungen übereinander angeordnet, so ist die oder sind die oberen Halterungen vermittels der unteren Halterung auf dem Schrankboden gleich mit unverrückbar festgesetzt. Die Sicherung der übergeordneten Halterun­ gen läßt sich bestens beherrschen, indem die Halterun­ gen durch jeweils eine Strebe der einen wie der anderen Halterung umfassende Schellen miteinander verbunden sind. Solche Schellen können drehsichernde Maßnahmen aufweisen. Soll die Schrankwand noch als zusätzliche Befestigungsstelle herangezogen werden, so greift vor­ teilhaft eine Lösung dahingehend, daß eine Schelle von einer an der vertikalen Schrankwand befestigten Schrau­ be durchsetzt ist. Hier genügt auch ein Schellenteil, so daß mit Fug von einer Befestigungslasche gesprochen werden kann. Eine zentrierende Ausrichtung der überein­ ander angeordneten Halterungen ist mit einfachen Mit­ teln dadurch erreicht, daß die obere Halterung vermit­ tels eines Stützschuhes formschlüssig auf der unteren Halterung aufsitzt. Den Gedanken der aushängbaren Zuord­ nung des Behältnisses aufgreifend, wird noch vorgeschla­ gen, daß ein Querschacht der Schiene eine Querschacht­ wand aufweist, die einen Hinterschnittraum im Verhält­ nis zu einem Querschachtboden aufweist, der sich zur Aufnahme der Längsstrebe als Einhängerinne fortsetzt. Eine Relativbewegung von Behältnis zur Schiene ist so wirksam unterbunden. Die baulichen Mittel hierzu sind einfach und zweckmäßig, konkret dergestalt, daß die Einhängerinne an einem mit dem Schienenteil verbundenen Haltewinkel ausgebildet ist. Letztere ist sodann in vorteilhafter Weise so weitergestaltet, daß ein auf­ wärtsragender Rinnenschenkel sich in einen Niederhalter für die Längsstrebe fortsetzt. Der Niederhalter fun­ giert als eine Art Klipsleiste. Abruptes Anschlagen des Behältnisses in seiner Endstellung führt nicht zu einem massenträgheitsbedingten Herausspringen des als Korb gestalteten Behältnisses. Sodann bringt die Erfindung in Vorschlag, daß die Vertikalstreben (Vertikalstäbe) und/oder die Horizontalstreben (Bodenstrebe, gefaßte Strebe) Flach-Verformungsabschnitte aufweisen, die als Befestigungsbereiche ausgebildet sind. Solche Abplattun­ gen bieten eine relativ großflächige Auflage gegenüber dem Befestigungsgrund und gestatten relativ große Quer­ schnitte der Befestigungselemente wie Schrauben, Niete etc. Die Abplattung kann sogar so weit gehen, daß die für ein Klebeverbindung ausreichende Kontaktfläche vorliegt. In jedem Falle sind die Verhältnisse so, daß eine breite der Flach-Verformungsabschnitte größer ist als ein unbeeinflußter Querschnitt der Vertikalstreben bzw. Horizontalstreben. Bevorzugt wird auf Stäbe runden Querschnitts zurückgegriffen. Weiter erweist es sich als vorteilhaft, daß U-Tragstangen des Behältnisses zwi­ schen diesem und den Tragstangen abgekröpft nach innen verlaufen. Das erbringt bezüglich des Höhenversatzes des Behältnisses eine vorteilhafte Manövrierbarkeit. Der entsprechende Versatz kann um das Maß der Dicke der Tragstangen sein. Die in das Innere des Behältnisses ragenden Partien halten auch das Einstellgut zumindest in diesen Querschnittsbereich des Behältnisses von den Längsstäben ab. Der entsprechende Ebenenversatz hat aber noch weitergehende Bedeutung in Anwendung derge­ stalt, daß die Bodenstrebe einer Halterung und die gefaßte Strebe einer zugeordneten Halterung in überein­ stimmenden Bereichen gegensinnige Abkröpfungen aufwei­ sen. Das ermöglicht eine definierte Schellenzuordnung.
So sind konsequent die Schellen im Bereich der gegensin­ nigen Abkröpfungen angeordnet. Weisen solche Schellen eine größere Breite als die der Abkröpfungen auf, so lassen sie sich zugleich als jede Kurbelwirkung im Sinne eines Gelenkvierecks vermeidende Halteelemente einsetzen. Im Gegenzug besteht dabei ein gleichfalls stabilisatorischer Vorteil, nämlich dadurch, daß die Streben außerhalb der Abkröpfung aufeinanderliegen. Die Bodenstrebe und die gefaßte Strebe sitzen im überwiegen­ den Längenbereich lastaufnehmend aufeinander. Bezüglich der Schellen ist noch auszuführen, daß eine Schellenbac­ ke ein über die Mittelebene hinausgehendes Mittelteil aufweist. Hierdurch ist nicht nur der Zwischenraum abstützend ausfüllbar, sondern auch noch genügend "Fleisch" für eine geführte Passage des Befestigungsmit­ tels vorhanden. Entsprechend weist das Mittelteil eine Bohrung auf, die andere Schellenbacke eine Gewindeboh­ rung. Zur wandseitigen Befestigung der Schelle ist es sodann vorteilhaft, daß die die Gewindebohrung aufwei­ sende Schellenbacke eine ebene Aufsatzfläche hat. Hier­ über kann das Anschlagen beispielsweise an einer Befe­ stigungswand vorgenommen werden.
Der Gegenstand der Erfindung ist nachstehend anhand eines zeichnerisch veranschaulichten Ausführungsbeispie­ les näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 einen eine erfindungsgemäße Halterung aufwei­ senden Schrank in Vorderansicht, partiell aufgebrochen,
Fig. 2 den Schnitt gemäß Linie II-II in Fig. 1,
Fig. 3 den Schnitt gemäß Linie III-III in Fig. 2,
Fig. 4 einen Schnitt wie Fig. 3, bei weggelassenen Behältnissen und aufgeschwenkter Tür,
Fig. 5 eine Vorderansicht wie Fig. 1, um eine weitere Halterung schellengesichert aufgestockt, sowie unter Belassung eines beidseitigen Zwischenrau­ mes der Halterungen zur Innenseite des Schran­ kes hin,
Fig. 6 eine der Fig. 5 entsprechende Darstellung, hier aber mit linksseitiger Seitenwandbefesti­ gung unter Belassung eines nur rechtsseitigen, also scharnierseitigen Zwischenraumes,
Fig. 7 eine ähnliche seitliche Befestigung unter Darstellung der erwähnten Stützschiene,
Fig. 8 einen Ausschnitt des Schrankes bei betrach­ tungsseitig weggelassener Seitenwand, und die Anordnung der Stützschuhe zeigend,
Fig. 9 den Schnitt gemäß der Linie IX-IX in Fig. 4, den Anordnungsbereich einer der Befestigungs­ platten wiedergebend,
Fig. 10 einen Querschnitt durch eine Schelle in Anord­ nungsweise gemäß Fig. 5,
Fig. 11 einen Querschnitt durch eine Schelle in Anord­ nungsweise gemäß Fig. 6,
Fig. 12 in perspektivischer Herausvergrößerung die aus Fig. 4 ersichtliche Einzelheit XII, also bei nicht eingehängtem Behältnis,
Fig. 13 die entsprechende Situation bei eingehängtem Behältnis,
Fig. 14 den Schnitt gemäß Linie XIV-XIV in Fig. 13, gegenüber Fig. 13 weiter vergrößert,
Fig. 15 einen die erfindungsgemaße Halterung aufweisen­ den Schrank in Vorderansicht, partiell aufge­ brochen, eine Variante verkörpernd (der Schrank kann schmaler als dargestellt ausgebil­ det sein unter Berücksichtigung der schlanke­ ren Ausbildung der Halterung und des darin geführten Behältnisses).
Fig. 16 den Schnitt gemäß Linie XVI-XVI in Fig. 15,
Fig. 17 den Schnitt gemäß Linie XVII-XVII in Fig. 16,
Fig. 18 einen Schnitt durch den Schrank bei betrach­ tungsseitig weggelassener Seitenwand, die erwähnten Flach-Verformungsabschnitte und Abkröpfungen zeigend,
Fig. 19 den Schnitt gemäß Linie XIX-XIX in Fig. 18,
Fig. 20 in perspektiver Herausvergrößerung die aus Fig. 17 ersichtliche Einzelheit XX und
Fig. 21 den Schnitt gemäß Linie XXI-XXI in Fig. 20, gegenüber Fig. 20 noch weiter vergrößert.
In einen mittels Tür 1 verschließbaren Schrankraum 2 eines Schrankes 3 ist eine Halterung H einsetz- und befestigbar. Zur entsprechenden Zuordnung ist ein Schrankboden 4 herangezogen.
Die daraufruhende Halterung H trägt über Schienen S ausfahrbar geführte Aufnahmebehältnisse 5. Es handelt sich um Drahtkörbe. Die Halterung H trägt zumindest zwei unabhängig voneinander ausfahrbare Behältnisse 5. Die sind vertikal beabstandet übereinander angeordnet.
Die Schienen S sind unter formschlüssiger Verbindung zwischen zwei zusammenwirkenden Schienenteilen 6, 7 in der gemeinsamen Halterung H aufgenommen (vgl. Fig. 14). Die Schienenteile 6, 7 lassen sich, ausgehend von einer Einfahrstellung der Behältnisse 5, aus einer Überdec­ kungslage in eine Ausfahrstellung tretend, gegeneinan­ der verschieben.
Das eine, äußere Schienenteil 6 ist fest mit der Halte­ rung H verbunden, dagegen steht das andere, hier innere Schienenteil 7 mit dem Behältnis 5 in Verbindung.
Zwischen beiden Schienenteilen 6, 7 erstreckt sich ein mittleres Schienenteil 8. Sämtliche Schienenteile 6 bis 8 sind über Rollen 9 oder sonstige Gleitkörper in Füh­ rungsverbund. Die Rollen 9 laufen in Rinnen und Gegen­ rinnen der Schienenteile.
Durch das mittlere Schienenteil 8 der Schiene S ergibt sich eine Teleskopschiene derart, daß das Behältnis 5 frontseitig des Schrankes 3 in eine Freistandslage vorziehbar ist, so daß also das vorgefahrene Behältnis 5 umrißmäßig ganz aus dem Schrankraum 2 vorgetreten ist.
Solche Teleskopschienen lassen sich in entsprechender Vorfahrstellung in der Weise betätigen, daß das Behält­ nis 5 von der inneren Schiene 7 ablösbar ist. Erreich­ bar ist das über eine vertikale Kippbewegung durch Aushangen unter Umgehung entsprechender Endbegrenzungs­ anschläge. Solche Mittel sind notorisch vorbekannt und sollen hier nicht weiter erörtert werden.
Auch die Halterung H besteht aus einem Drahtgebilde, jedoch unter Verwendung querschnittsdickeren Materia­ les. Es handelt sich um kreisrunden Querschnitt aufwei­ sende Drähte.
Die Grundform der Halterung H ist ein im Ganzen mit 10 bezeichneter Bügel. Der weist einen obenliegenden, horizontalen U-Steg 11 auf, dessen vertikal ausgerichte­ te, parallelverlaufende U-Schenkel 12 zum Schrankboden 4 gerichtet verlaufen. Den bodenseitigen Abschluß des Bügels stellt eine Bodenstrebe 13. Die verbindet die beiden bodennähen Enden der U-Schenkel 12 untereinan­ der. Insgesamt ergibt sich so ein rahmenförmiges Gebil­ de, das unter Umständen auch gleich aus einem Draht­ stück geformt sein könnte.
Obwohl bei relativ geringen Breiten der Behältnisse 5 schon ein in der Vertikalen ausgerichteter, also wand­ paralleler Bügel 10 als Halterung H genügt, ist bevor­ zugt, die Halterung H paarig, d. h. doppelbügelig zu gestalten, indem ein parallel angeordneter Bügel 10 zugeordnet wird, gleichfalls mit einer bodenseitig abschließenden Bodenstrebe 13. Es liegt ein identischer Aufbau vor.
Die beiden Halterungen H sind sodann über Querstreben 14 miteinander verbunden. Außer drei bodennahen, im wesentlichen gleich beabstandeten Querstreben 14 kann, wie aus Fig. 1 ersichtlich, etwa auf mittlerer Höhe der Halterung H im Bereich einer Rückwand 15 des Schrankes 3 eine weitere, raumparallel angeordnete Querstrebe 16 vorgesehen sein. Während die bodennahen Querstreben 14 mit der Bodenstrebe 13 verbunden sind, setzt die höher­ liegende Querstrebe 16 an den betreffenden U-Schenkeln 12 an. In allen Fällen ist eine schweißtechnische Zuord­ nung angewandt.
Die Bodenstreben 13 der Halterungen H spannen zusammen mit den die Halterungen H verbindenden bodennahen Quer­ streben 14 ein Rechteck auf. In dessen vier Innenecken befinden sich Befestigungsplatten 17 (vgl. Fig. 4 und 9). Es handelt sich um einen dreieckigen Grundriß aufweisende, einen rechten Winkel einschließende Blech­ platten. Etwa im Flächenmittelbereich liegend, weisen die Befestigungsplatten 17 eine Befestigungsbohrung 18 auf. Letztere wird von einer die Halterung gegen die Oberseite des Schrankbodens 4 verspannenden Halteschrau­ be 19 durchsetzt. Sowohl ein aus zwei Halterungen H gebildetes Traggestell T als auch nur aus einem Bügel 10 bestehendes Traggestell T erfährt über die horizon­ tal auslegerartig ausgreifende Befestigungsplatte 17 eine standstabile Festlegung im Schrankraum 2.
Wie Fig. 1 entnehmbar, steht die Halterung H unter Belassung eines Zwischenraumes 20 an der Innenseite des Schrankes 3 beabstandet. Außer einem linksseitigen Zwischenraum 20 ist aus der genannten Figur auch ein rechtsseitiger Zwischenraum 20 erkennbar, dort vor allem wegen die Innenseite einer dortigen, rechtsseiti­ gen Seitenwand 21 des Schrankes 3 deutlich schrankraum­ einwärts überragender Scharniere 22.
Die andere, linksseitige Seitenwand des Schrankes 3 ist ebenfalls mit 21 bezeichnet. Die aus Fig. 1 ersichtli­ che freistehende Anordnung der Halterung H verlassend, zeigen die Ausführungsvarianten der Fig. 6 und 7 eine über die geschilderte bodenseitige Befestigung des Trägers T hinausgehende Befestigung auch an der links­ seitigen Schrankwand 21 unter weitestgehender Aufhebung des dortigen Zwischenraumes 20. Der scharnierseitige Zwischenraum 20 fällt demgemäß großzügiger aus. Er kann zum Einstellen plattenförmiger Gegenstände genutzt werden, die sich an der dortigen Innenseite der Seiten­ wand 21 einerseits und an der Halterung H andererseits abstützen können.
Die wandnahe Befestigung steht auch in einem Zusammen­ hang mit einer weiteren vorteilhaften Ausbildung der Halterung, nämlich dergestalt, daß zwei Halterungen H in einer Vertikalebene ihrer Bügel 10 übereinanderlie­ gend angeordnet sind. Dort steht Bügel 10 auf Bügel 10. Die nach oben gehende Addition von Halterungen H läßt einen Trägerturm erzielen, also auch Hochschränke mit Schienenführungen vollständig auszustatten, so daß mehrere Behältnisse 5 aufweisende Halterungen H überein­ ander angeordnet sind, wobei die obere Halterung H mittels der unteren Halterung H auf dem Schrankboden 4 befestigt ist. Die untere Halterung bildet so die Basis oder den Unterbau des Trägerturmes. Um hier ein fronta­ les Übergewicht zu vermeiden, können markterhältliche Ausfahrsperreinrichtungen installiert sein, die nur jeweils ein Behältnis 5 zum Auszug freigeben.
Zur Verbindung der Halterungen H untereinander dienen Schellen 24. Deren Schellenbacken 25, 26 umschreiben Aufnahmen 27 entsprechend der Querschnittskontur der gefaßten Abschnitte der Streben. Die untere Halterung H betreffend, ist die gefaßte Strebe der horizontale U-Steg 11 des Bügels 10. Bezüglich der nach oben hin anschließenden Halterung H bietet sich diesbezüglich als Strebe die die beiden U-Schenkel 12 im Endbereich verbindende Bodenstrebe 13 an. Über die Schelle 24 kann ein ausreichender Klemmgriff aufgebracht werden, so daß die gefaßten Streben keine Kurbelbewegung ausführen können. Sollen andere mechanische Mittel greifen, so können den Schellen 24 Ausleger zugeordnet sein, die sich an Vertikalpartien der Bügel 10 abstützen. Diese Mittel sind aber nur bei der in Fig. 5 dargestellten, freitragenden Anordnung der Halterungen H nötig.
Wird dagegen außer der geschilderten bodenseitigen Fixierung des Trägerturmes eine Befestigung an der bspw. linksseitigen Seitenwand 21 des Schrankes 3 ge­ wünscht, so ist die wenn auch ohnehin nur begrenzt mögliche Kurbelwirkung gänzlich ausgeschaltet durch direktes Aufsetzen des ebenflächigen Rückens der wandzu­ gewandten Schellenbacke 26 unterbunden. Die Schellen­ schraube 28 ist dort eine Holzschraube, im anderen Fall eine Schloßschraube. In beiden Fällen passiert das entsprechende Befestigungselement kongruent liegende Löcher der Schellenbacken 25, 26. Im Falle der Schloß­ schraube als Schellenschraube 28 ist außer einem Ab­ schnitt des Schraubenkopfes auch die drehgefesselte Mutter ein Gutstück in den Schellenkörper eingesenkt.
Die Fig. 7 und 8 zeigen befestigungsmäßig insofern noch eine Besonderheit als die obere Halterung H vermittels eines Stützschuhes 29 auf der unteren Halterung H auf­ sitzt. Es sei auch auf Fig. 8 verwiesen. Dort ist er­ kennbar, daß der besagte Stützschuh 29 paarig vorgese­ hen ist. Er sitzt in den beiden Endbereichen der Boden­ strebe 13, und zwar nahe einer Übergangskrümmung 30 zum dortigen Ende des jeweiligen vertikal anschließenden U-Schenkels 12.
Der darunterliegende Gegenpart, allerdings hier ge­ stellt vom U-Steg 11 des Bügels 10, fungiert als Aufle­ ger für den semispherisch gestalteten Stützschuh 29. Die beschriebene Maßnahme bildet eine ausgezeichnete, ein querseitiges Abrutschen vermeidende Abstützstelle zwischen beiden Bügeln 10. Das erlaubt eine bequeme Vormontage bzw. Turmbildung schon außerhalb des Schrank­ raumes 2.
Zu der auch hier wandseitig vorgenommenen Befestigung dient nur eine Schellenbacke, nämlich eine der innensei­ tigen Schellenbacke 25 entsprechende, hier bezeichnet als Befestigungslasche 31. Die erstreckt sich kurz oberhalb der Bodenstrebe 13 und setzt mit ihrem tragen­ den Teil satt auf der Innenseite der korrespondieren­ den, hier linksseitigen Seitenwand 21 auf. Ihre beiden Aufnahmen 27 greifen Vertikalstäbe 32. Die sind in der Mittelebene des Bügels 10 paarig und relativ eng benach­ bart angeordnet und in der Ebene des Bügels 10 liegend. In gleicher Ebene liegend befinden sich solche Vertikal­ stäbe 32 auch in abstandsbelassender Nachbarschaftslage zu den beiden U-Schenkeln 12 des Bügels 10. Hier könn­ ten gleichfalls solche Befestigungslaschen 31 vorgese­ hen sein. Mitten zwischen den beiden Aufnahmen 27 liegt ein Loch 31 zum Durchtritt einer Schellenschraube 28 hier auch wiederum in Form einer Holzschraube. Die Enden der Vertikalstäbe 32 sind oben mit dem U-Steg 11 und unten mit der Bodenstrebe 13 verschweißt.
Aufgrund der mittig liegenden Vertikalstäbe 32 findet die Schiene S auch noch eine Mittenabstützung vor, dies zusätzlich zu den gegebenen endseitigen Abstützungen an den Doppelstäben 12/32.
Bezüglich der Schiene S und der daran gehalterten Be­ hältnisses 5 liegt noch eine Ausgestaltung dahingehend vor, daß das Behältnis 5 relativ zu den es tragenden und führenden Schienen S in Höhenrichtung verstellbar ist. So kann insbesondere der zwischen der Oberseite eines unteren Behältnisses 5 in bezug auf eine Untersei­ te des sich darüber erstreckenden Behältnisses 5 verän­ dert werden, dies in Anpassung an die Höhe der aufzuneh­ menden Einstellteile, wie Konserven, Becher etc.
Behältnisseitig sieht die entsprechende Lösung so aus, daß bei nur einseitig schienengeführter Anordnung eine Seitenwand, sonst aber beide Seitenwände eines Behält­ nisses 5, jedenfalls zumindest das obere Behältnis 5, mehrere in Ausfahrrichtung, also in der Horizontalen liegende Längsstreben 34 aufweist (vgl. Fig. 13). Beim dargestellten Ausführungsbeispiel sind es vier etwa in gleichem vertikalen Abstand zueinander verlaufende hori­ zontale Längsstreben 34. Die erstrecken sich über die gesamte Länge des schubladenartigen Behältnisses 5. Sie sind bezüglich der Seitenwand bzw. -wände des Behältnis­ ses 5 nach auswärts gehend, also der Schrankwandung zugewandt freiragend. Den Zeichnungen ist entnehmbar, daß sie (34) sich als den rechteckigen Umriß des Draht­ korbes bestimmende Reife fortsetzen. Die sitzen an sie querenden, U-förmigen Tragstangen 35, die zugleich den Boden des Behältnisses 5 formen, hier belegt durch gitterbildende Längsstangen 36.
Die den Schienen S zugewandten Längsstreben 34 weisen einen vertikalen Abstand zueinander, der die Höhe der Schiene S, genauer des inneren Schienenteils 7 nicht überschreitet. So besteht in allen Verstellstufen eine gute Abstützung an der Schiene S. Der Rücken der besag­ ten Schiene S ist mit einem Haltewinkel 37 besetzt. Der formt eine nach oben offene Einhängrinne 38. Auf deren Grund 39 stützt sich die eingehängte Längsstrebe 34 ab. Im Gegenzug findet die darunterliegende Längsstrebe 34 ihre schienenseitige Abstützung am unteren Rückenbe­ reich des inneren Schienenteils 7' gegebenenfalls durch die untere Stirnkante des Haltewinkels 37 aushebege­ sperrt. Die Breite der Einhängerinne 38 entspricht der Gesamtbreite von Längsstrebe 34 und Tragstangenkopf 35' d. h. deren Durchmesser.
Der Haltewinkel 37 weist S-förmigen Querschnitt auf. Der S-Steg stellt den Grund 39 der Einhängrinne 38. Ein längerer, parallel zum Rücken des inneren Schienenteils 7 verlaufender Schenkel dient als Befestigungslappen zur Schiene S hin. Außer der Aushängbarkeit der Längs­ strebe 34 ist auch deren verschieben relativ zum inne­ ren Schienenteil 7 unterbunden. Hierzu dient ein im kürzeren Schenkel des S-förmigen Haltewinkels 37 begin­ nender Querschlitz 40, der sich in den ganzen Grund 39 hinein fortsetzt. Der Querschlitz 40 ist von einer Breite, die der der vertikalen Tragstange 35 des Behält­ nisses 5 entspricht. In ordnungsgemäßer Einhängestel­ lung ragt nämlich der Kopf 35' der Tragstange 35 in den Wirkungsbereich des Querschlitzes 40. Ein in Verfahrri­ chtung liegendes Verschieben des Behältnisses 5 relativ zum Haltewinkel 37 ist erkennbar ausgeschlossen. Diesbe­ züglich sei auch noch auf Fig. 13 verwiesen; Fig. 12 zeigt den unbesetzten Zustand des Querschlitzes 40.
Die so definiert zugeordneten Behältnisse 5 erweisen sich auch für die Montage als günstig. Wie aus Fig. 3 ersichtlich überragen die inneren Enden der Behältnisse 5 das aus den Halterungen H gebildete Traggestell T um einen geringen Betrag. So bilden die dortigen Enden der in Endanschlagstellung befindlichen Behältnisse 5 einen definierten Einschubbegrenzungsanschlag zur Rückwand 15 des Schrankes hin. Das kann als Grobeinstellung genutzt werden. Soll es ausscheiden, daß die Drahtkörbe bei befestigter Halterung H immer wieder gegen diese Rück­ wand 15 treten, so kann der Träger bei der Montage um das aus der Fig. 3 ersichtliche Spaltmaß vorgezogen werden. So ergibt sich ein Wirkzusammenhang dadurch, daß die Grundfläche des aufgespannten Rechtecks an die Fläche des Schrankbodens 4 angepaßt ist derart, daß ein anschlagbegrenzendes Aufstellen auf dem Schrankboden 4 die Einbaustellung ergibt.
So ist dem Montierenden eine vorteilhafte Anschlagweise an die Hand gegeben, die Hilfsmittel, wie Schablonen, nicht mehr benötigt. Die Schienen S sitzen gleich am den Montage- und Tragunterbau bildenden Element, das einfach in den Schrankraum 2 eingeschoben und in der geschilderten Weise bodenseitig fixiert wird. Etwa erwünschte seitliche Befestigungen tragen nur noch zur Gesamtstabilität bei, bspw. im Sinne des Auftürmens der einzelnen Halterungen H. Die entsprechende Addition kann schon vorher vorgenommen sein unter Verwendung der geschilderten Schellen 24.
Die Variante des schienenausfahrbaren Aufnahmebehältnis­ ses 5 in einem Schrank 3 nebst der vertikal addierbaren Halterungen H soll nachstehend anhand der Fig. 15 bis 21 erläutert werden. Es liegt ein prinzipiell glei­ cher Aufbau vor. Die Bezugsziffern sind daher sinngemäß übertragen, dies zum Teil ohne textliche Wiederholun­ gen.
Die im Textbereich der Bezugsziffern 37 bis 40 erläuter­ te Einhängung des als Korb realisierten Behältnisses 5 ist gemäß Fig. 21 dahingehend weitergebildet, daß ein aufwärtsragender Rinnenschenkel sich in einen Niederhal­ ter 41 zum partiellen Überfangen der eingehängten Längs­ strebe 34 fortsetzt. Der aufwärtsragende Rinnenschenkel ist der kürzere Schenkel des im Grunde S-förmig profi­ lierten Haltewinkels 37. Der Niederhalter 41 fungiert gleichsam als schnäpperartige Klemmleiste. Es bedarf willensbetonter Kräfte, die Längsstrebe 34 und damit den Korb auszuheben bzw. zuzuordnen. Dabei läßt sich auch die Flexibilität der Längsstrebe 34 in Grenzen mitnutzen. Wie Fig. 21 entnehmbar, besteht zur Schiene S hin ein Freiraum 42. Diese Art Rinnenöffnung ist gegenüber der Rastposition der Strebe 34 etwa um ein Radiusmaß derselben seitlich versetzt.
Erkennbar liegt auch hier die Ausgestaltung dahingehend vor, daß ein Querschacht, nämlich der obenbeschriebene Querschlitz 40 eine Querschachtwand aufweist, die einen Hinterschnittraum im Verhältnis zu einem Querschachtbo­ den schafft, der sich zur Aufnahme der Längsstrebe 34 als Einhängerinne 38 über die gesamte Länge des Halte­ winkels 37 fortsetzt. Durch Eingriff des Kopfes 35' in den Hinterschnittraum ist ein in Verfahrrichtung des Behältnisses 5 gehendes Verschieben des Behältnisses 5 relativ zum Haltewinkel 37 ausgeschlossen. Nur der über die Höhe der Einhängerinne 38 gehende, nach oben gerich­ tete Vertikalhub ermöglicht das Separieren des Behält­ nisses 5 von der Schiene S.
Die niederhalterbildende Abwinklung liegt bei ca. 45° aufwärts gerichtet zur Schiene S hin und setzt dazu auf halber Höhe des kürzeren Rinnenschenkels an.
Gleichfalls auf Fig. 21 verweisend, ist eine gegenüber der oben erörterten Ausgestaltung abgewandelte Weiter­ bildung erkennbar, die die Halterung der Schiene S an den Vertikalstäben 32 betrifft. Dort weisen die Verti­ kalstäbe 32 auf der den Schienen S zugewandten Seite Flach-Verformungsabschnitte 43 auf. Die sind auch deut­ lich aus den Fig. 16 und 18 erkennbar. Die fungieren als verbreiterte Befestigungsbereiche für einen Niet 44. Es handelt sich um einen Blindniet mit in einem Spalt 45 zwischen mittlerem Schienenteil 8 und äußerem Schienenteil 6 unterkommendem Kopf 44'.
Erreicht ist die Abplattung durch Kaltverformung. Dabei ist die erzielte Breite der Flach-Verformungsabschnitte 43 größer als die entsprechende Breite eine unbeeinfluß­ ten Querschnitts der Vertikalstäbe 32. Die Abflachung nimmt dickenmäßig etwa die Hälfte des Durchmessers des hier kreisrunden Querschnitt aufweisenden Stabes ein. In der entsprechend erzeugten Mulde kommt das sperrend wirkende Nietende 44'' des Niets 44 unter, d. h. es steht nicht exponiert über. Die Halterung H sprich Bügel läßt sich gut säubern. Es findet kein Verhaken eines Reinigungstuches statt.
Neben den Vertikalstreben, hier gebildet durch die Vertikalstäbe 32 der Halterung H, können auch die Hori­ zontalstreben, gestellt durch die gefaßte Strebe 11 und die Bodenstrebe 13 entsprechende Flach-Verformungsab­ schnitte aufweisen, ebenfalls als Befestigungsbereiche fungierend. Hier wie dort erbringt die seitliche Ver­ drängung des Materiales einen Breitengewinn von jeweils etwa einem Radiusmaß der Stäbe bzw. Streben. In beiden Fällen schließen an das ebenflächige Ende der Flach-Ver­ formungsabschnitte 43 eine trapezförmige Muldensil­ houtte schaffende Flanken an. Die Flanken divergieren nach außen hin und nehmen einen Neigungswinkel von ca. 45° zu Längsachse der Stäbe bzw, Streben ein.
Bleibend bei Fig. 21 ist erkennbar, daß dort die U-Trag­ stangen 35 des Behältnisses 5 zwischen diesem und den Längsstreben 34 abgekröpft nach innen verlaufen. Die entsprechende Abkröpfung ist mit 46 bezeichnet. Sie nimmt gut die Hälfte des vertikalen Abstandsmaßes zwi­ schen zwei übereinander angeordneten Längsstäben 34 ein. Der die Abkröpfung 46 bringende Versatz liegt etwa bei dem Maß des Durchmessers der U-Tragstange 35. Im Grunde liegt eine Welldrahtstruktur vor. Die Wellentäler und Wellenberge sind jedoch geradlinig raumparallel ausge­ bildet. Die Hänge der Täler bzw. Berge nehmen eine Schräglage von ca. 45° ein.
Eine ähnliche Struktur liegt auch bezüglich der Halte­ rung H vor, und zwar dort fungierend als schellenbe­ stückbare Verbindungsbereiche (vgl. Fig. 18). Konkret verkörpert sich das dadurch, daß die Bodenstrebe 13 einer Halterung H und die dieser Bodenstrebe 13 zuge­ wandte gefaßte Strebe 11 einer zugeordneten Halterung H in übereinstimmenden Bereichen gegensinnige Abkröpfun­ gen 47 ausbilden. Diese in das Innere der Bügel 10 ragenden, ebenengleich mit diesen ausgerichteten Abkröp­ fungen bestehen gleichfalls aus einem der Dicke der Streben entsprechenden Versatz, gleichfalls raumparalle­ ler Art.
Die hier an die Stelle der oben erläuterten Schuhe 29 tretenden Schellen 24 sind im Bereich der geschaffenen gegensinnigen Abkröpfungen 47 angeordnet. Außerhalb der dargestellten Abkröpfungen 47 liegen die Streben 11 und 13 mit ihren einander zugewandten Seiten in vertikaler Richtung aufeinander. Die Last geht nicht in den Be­ reich der Schellen 24. Die Aufeinanderlage ist aus Fig. 19 erkennbar. Dort ist der außerhalb der Schnittebene liegende Part der Streben 11 und 13 in gestrichelter Linienart wiedergegeben. Die Stützstelle trägt das Bezugszeichen 48.
Die durch die gegensinnigen Abkröpfungen 47 erzeugte längsschlitzartige Durchbrechung 49 ist zum Durchtritt des Befestigungsmittels genutzt. Die Durchbrechung 49 ist so groß, daß die eine Schellenbacke 25 ein über die Mittelebene der Schelle 24 hinausgehendes Mittelteil 50 aufweisen kann (vgl. Fig. 19). Bezüglich der Mittelebe­ ne handelt es sich um die Symmetrieebene des Rahmens 10, also die Ebene die den Mittelpunkt der im Quer­ schnitt kreisrunden Streben 11 und 13 schneidet. Die Stecktiefe des Mittelteils 50 ist dabei so, daß sie geringer ist als der Durchmesser der besagten Streben 11 und 13 beträgt. Ansonsten weisen die Schellenbacken 25 und 26 die typischen Einlagerungsmulden auf, was nicht näher zu erläutern ist.
Zu erwähnen ist jedoch noch, daß das Mittelteil 50 eine Bohrung 51 besitzt. Ebenfalls mittig verlaufend weist dagegen die andere Schellenbacke 26, deren Rücken der linksseitigen Seitenwand 21 des Schrankes 3 zugewandt ist, eine Gewindebohrung 52 auf.
Bei freistehender Montage der Halterung H greift hier das Gewinde eines Schellen-Schraubbolzens 53 ein. Das geht gleichfalls aus Fig. 19 hervor.
Ungeachtet dessen ist jedoch das Einziehen einer Schel­ lenschraube 28 denkbar, die gemäß Fig. 11 als Holz­ schraube realisiert ist, welche in die Seitenwand 21 einziehbar ist. Dieser Gegebenheit angepaßt, hat die die Gewindebohrung 52 aufweisende Schellenbacke 26 im Rücken eine Ebene Aufsatzfläche 54 zur satten, führen­ den Anlage an der Innenseite der besagten Seitenwand 21.
Befestigungsplatten 17 können an dieser Variante gleich­ wohl Anwendung finden (nicht zeichnerisch dargestellt) wie auch den Schellenteilen ähnliche Laschen.
Alle offenbarten Merkmale sind erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Priori­ tätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhalt­ lich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen.

Claims (27)

1. In einen Schrank (3) mit einem Schrankboden (4) eingebaute, über Schienen (S) ausfahrbare Aufnahmebe­ hältnisse (5), wie insbesondere Drahtkörbe, wobei ein oder mehrere unabhängig voneinander ausfahrbare Behält­ nisse (5) übereinander angeordnet sind und die Schienen (S) jeweils schrankfest angeordnet sind, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schienen (S) unter formschlüssiger Verbindung zwischen zwei zusammenwirkenden Schienentei­ len (6, 7) in einer gemeinsamen Halterung (H) aufgenom­ men sind und die Halterung (H) auf dem Schrankboden (4) befestigt ist.
2. Aufnahmebehältnisse nach Anspruch 1 oder insbesonde­ re danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (H) als ein sich in einer Vertikalebene erstreckender Bügel (10) ausgebildet ist.
3. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterung (H) unter Belassung eines Zwischenraumes (20) an der Innenseite des Schrankes (3) beabstandet ist.
4. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Halterungen (H) über­ einanderliegend angeordnet sind.
5. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Bodenstrebe (13) der Halterung (H) zusammen mit die Halterungen (H) verbin­ denden Querstreben (14) ein Rechteck aufspannt, in dessen Innenecken Befestigungsplatten (17) mit einer Befestigungsbohrung (18) ausgebildet sind.
6. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Seitenwand eines Be­ hältnisses (5), jedenfalls das obere Behältnis (5), mehrere in Ausfahrrichtung verlaufende Längsstreben (34) aufweist, die vertikal angepaßt an das Höhenmaß einer Schiene (S) beabstandet sind.
7. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Schienenteile (6, 7) aus einer Überdeckungslage in eine Ausfahrstellung gegeneinander verschiebbar sind.
8. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein äußeres Schienenteil (6) halterungsfest und ein inneres Schienenteil (7) behältnisfest ausgebildet ist.
9. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Längsstrebe (34) dem inneren Schienenteil (7) aushängbar zugeordnet ist.
10. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundfläche des aufge­ spannten Rechtecks an die Fläche des Schrankbodens (4) angepaßt ist derart, daß ein anschlagbegrenzendes Auf­ stellen auf dem Schrankboden (4) die Einbaustellung ergibt.
11. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß auch noch ein mittleres Schienenteil (8) der Schiene (S) vorgesehen ist, bil­ dend eine Teleskopschiene derart, daß das Behältnis (5) in eine völlige Freistandslage vorfahrbar ist.
12. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Behältnisse (5) aufweisende Halterungen (H) übereinander angeordnet sind, wobei die obere Halterung (H) vermittels der unteren Halterung (H) auf dem Schrankboden (4) befe­ stigt ist.
13. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Halterungen (H) durch jeweils eine Strebe der einen wie der anderen Halterung (H) umfassende Schellen (24) miteinander verbunden sind.
14. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schelle (24) von einer an der vertikalen Schrankwand befestigten Schraube (28) durchsetzt ist.
15. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Halterung (H) vermittels eines Stützschuhes (29) formschlüssig auf der unteren Halterung (H) aufsitzt.
16. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein Querschlitz (40) der Schiene (S) eine Querschachtwand aufweist, die einen Hinterschnittraum im Verhältnis zu einem Querschachtbo­ den schafft, der sich zur Aufnahme einer Längsstrebe (34) als Einhängerinne (38) fortsetzt.
17. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Einhängerinne (38) an einem mit dem Schienenteil (7) verbundenen Haltewinkel (37) ausgebildet ist.
18. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß ein aufwärtsragender Rinnen­ schenkel sich in einen Niederhalter (41) für die Längs­ strebe (34) fortsetzt.
19. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Vertikalstreben (Verti­ kalstäbe 32) und/oder Horizontalstreben (gefaßte Strebe 11, Bodenstrebe 13) Flach-Verformungsabschnitte (43) aufweisen, die als Befestigungsbereich ausgebildet sind.
20. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der Flach-Verfor­ mungsabschnitte (43) größer ist als ein unbeeinflußter Querschnitt der Vertikalstrebe bzw. Horizontalstrebe.
21. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die U-Tragstange (35) des Behältnisses (5) zwischen diesem und den Längstreben (34) abgekröpft nach innen verlaufen.
22. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenstrebe (13) einer Halterung (H) und die gefaßte Strebe (11) einer zugeord­ neten Halterung (H) in übereinstimmenden Bereichen gegensinnige Abkröpfungen (47) aufweisen.
23. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Schellen (24) im Be­ reich der gegensinnigen Abkröpfungen (47) angeordnet sind.
24. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die Streben (11, 13) außer­ halb der Abkröpfungen (47) aufeinanderliegen.
25. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß eine Schellenbacke (25) ein über die Mittelebene hinausgehendes Mittelteil (50) aufweist.
26. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß das Mittelteil (50) eine Bohrung (51) aufweist und die andere Schellenbacke (26) eine Gewindebohrung (52) besitzt.
27. Aufnahmebehältnisse nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche oder insbesondere danach, dadurch gekennzeichnet, daß die die Gewindebohrung (52) aufweisende Schellenbacke (26) in ihrem Rücken eine ebene Aufsatzfläche (54) hat.
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