DE19835778A1 - Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz an Kronen oder Brücken - Google Patents
Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz an Kronen oder BrückenInfo
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Abstract
Die Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz an Kronen oder Brücken wird bisher mit variantenreichen Formen von lösbaren Verbindungselementen erzielt, die aufgrund ihrer konstruktiven und tribologischen Eigenschaften geruchsintensive Fäulnisbildung in Spalträumen, Korrosion, verschleißbedingten Friktionsverlust und eine schwierige Handhabung für den Patienten aufweisen. Die neue Verankerung soll geruchs- und korrosionsfrei sein und sich durch Verschleißfreiheit und leichte Handhabung für den Patienten auszeichnen. DOLLAR A Eine konische Patrize (3) zur Verankerung eines herausnehmbaren Prothesengerüsts (6) wird durch einen Verbinder (2) mit dem festsitzendem Kronen- oder Brückengerüst (1) zu einer festen Einheit. Eine korrespondierende, nahezu spaltfrei passende Matrize (4) aus galvanogeformten Feingold wird dabei in das Prothesengerüst (6) eingeklebt. DOLLAR A Die Dimensionierung der Patrize (3) sowie die tribologischen Effekte von Feingold, Speichel und hochglanzpolierten keramischen oder metallischen Oberflächen ermöglichen technisch reproduzierbare und klinisch erwünschte Haftkräfte der Prothese, die in der Funktionsperiode weder zu- noch abnehmen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz
gemäß den im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegeben
Merkmalen.
In der Zahnheilkunde stehen heute für den herausnehmbaren Zahnersatz
eine Vielzahl von Verankerungssystem zur Verfügung [8]. Häufige
Anwendung finden Geschiebe an primär verblockten Kronen- und
Brücken, Riegel, Stege, Klammern, Kugelanker und
Doppelkronensysteme. Magnetretinierte Prothesen [11] beschränken sich
auf Implantatpfeiler.
Ein perfektes Verankerungselement für herausnehmbaren Zahnersatz
sollte folgende Parameter in optimaler Ausprägung aufweisen:
- - Pfeilerzahnbelastung und -verlustrate
- - Handhabung für den Patienten
- - Hygienefähigkeit
- - Ästhetik
- - Haftkraftstabilität
- - Biokompatibilität
- - Prothesenkinetik
- - Erweiterbarkeit nach Pfeilerverlust
- - Herstellungskosten
- - Nachsorgeaufwand
Leider sind jedoch alle Verankerungssysteme kompromißbehaftet und
erfüllen obige Parameter teilweise unbefriedigend [8]. Dieser Umstand
begründet auch, bei gegebener Indikation die festsitzende Versorgung
zu bevorzugen. Besteht die Indikation für herausnehmbaren Zahnersatz,
ist die Wahl des Verankerungselements anhand der bekannten Vor- und
Nachteile kritisch abzuwägen.
Teleskopsysteme für herausnehmbaren Zahnersatz basieren meistens
auf dem Konstruktionsprinzip mit Doppelkronen. Hier wird der Zahn zur
Aufnahme einer Primärkrone beschliffen. Die korrespondierende
Sekundärkrone ist im Prothesengerüst fest integriert.
Doppelkronensysteme erfüllen die Anforderungen für
Verankerungselemente in einigen Punkten sehr gut. Die einfache
Handhabung für den Patienten, die exzellente Zugänglichkeit der
Pfeilerzähne für Hygienemaßnahmen, die axiale und somit
physiologische Pfeilerzahnbelastung, und die sehr gute
Kippmeiderfunktion bewährten sich [4, 6]. Die einfache Erweiterbarkeit des
Zahnersatzes nach Pfeilerverlust sowie die gute Integrationsmöglichkeit
von Implantatpfeilern bieten dem Behandler weitere große Vorteile.
Demgegenüber bestehen bekannte ästhetische Nachteile von
doppelkronengestütztem Zahnersatz:
Eine Doppelkrone benötigt konstruktionsbedingt einen erhöhten Platzbedarf, der entweder durch einen zusätzlichen Hartsubstanzabtrag bei der Präparation der Pfeilerzähne geschaffen wird oder überdimensionierte, unästhetische Verblendungen verursacht.
Eine Doppelkrone benötigt konstruktionsbedingt einen erhöhten Platzbedarf, der entweder durch einen zusätzlichen Hartsubstanzabtrag bei der Präparation der Pfeilerzähne geschaffen wird oder überdimensionierte, unästhetische Verblendungen verursacht.
Achsdivergenzen von Pfeilerzähnen verschärfen zudem den Zielkonflikt
zwischen substanzschonender Präparation und akzeptablen ästhetischen
Resultaten. Einer alleinigen Kompensationen der Achsdivergenzen durch
die Primärkronen sind aufgrund der entstehenden Überhänge enge
Grenzen gesetzt.
Eine Retraktion der marginalen Gingiva im sichtbaren Bereich kann
während der Funktionsperiode auftreten. Das Metall der Primärkronen
ist erkennbar und wirkt ästhetisch äußerst unbefriedigend.
Nach der Herausnahme von doppelkronengestütztem Zahnersatz
empfinden viele Patienten eine Entstellung ihres Aussehens. Der
Demaskierungseffekt wird insbesondere durch die sichtbaren
metallfarbenen Primärkronen verstärkt.
Für den herausnehmbaren Teil des Zahnersatzes werden Metallgerüste
in der Regel mit Verblendkunststoffen kombiniert, da keramische
Werkstoffe eine unvorsichtige Handhabung durch den Patienten
(elastische und plastische Deformationen bei unsachgemäßen Einsetzen,
Herausnehmen oder Herunterfallen des Zahnersatzes) nicht standhalten.
Die Verblendkunststoffe können jedoch die natürliche Farbbrilianz und
Farbbeständigkeit von Verblendkeramiken nicht erreichen. Zudem
besteht eine erhöhte Plaqueaffinität bei Verblendkunststoffen.
Somit erzielt doppelkronengestützter Zahnersatz nie den Grad an
natürlicher Ästhetik wie Zahnersatz mit keramischen Verblendungen.
Einen vielgenutzten Ausweg bietet hier folgendes Vorgehen: bei
ästhetisch anspruchsvollen Patienten können festsitzende, verblockte
Frontpartien aus metallkeramisch verblendeten Kronen und Brücken mit
herausnehmbaren, kunststoffverblendeten Freinendsätteln kombiniert
werden [8]. Die Indikation ist vor allem daher häufig, weil der Zahnverlust
meistens im Seitenzahnbereich eintritt und die Frontzähne aufgrund der
guten Zugänglichkeit für oralhygienische Maßnahmen länger als die
Seitenzähne verweilen.
Die Pfeilerzähne im Frontzahnbereich werden durch die Gerüste der
Kronen oder Brücken verblockt, um die kaukraftbedingte Hebelwirkung
des herausnehmbaren Zahnersatzes auf den endständigen Pfeilerzahn
ohne Überlastung des Zahnhalteapparates zu übertragen [8].
Die Verankerung des herausnehmbaren Zahnersatzes erfolgt mit
variantenreichen Formen von lösbaren Verbindungselementen, die
aufgrund Ihrer konstruktiven und tribologischen Eigenschaften
geruchsintensive Fäulnisbildung in Spalträumen, Korrosion [9, 12]
verschleißbedingten Friktionsverlust [2, 5, 7] und eine schwierige
Handhabung für den Patienten [8] aufweisen.
Die Spalträume sind technisch kaum zu vermeiden, weil eine gewisse
Spielpassung bei der Herstellung der Patrize und Matrize der
Verbindungselemente werkstoffbedingt erforderlich ist (sonst zu große
Klemmwirkung oder Kaltverschweißung der Fügeflächen!) oder aufgrund
des Formgebungsverfahrens (maschinengefräst, Guß, Funkenerosion)
nicht vermeidbar ist. Diese dann in Spielpassung stehenden Matrizen
und Patrizen werden oft mit Klemmbacken, Federn, Schrauben oder
Retentionsstiften versehen, um Abzugskräfte zum Trennen der
Verankerung und somit zum Herausnehmen der Prothese einstellen zu
können. Bei allen diesen Verankerungssystemen ist nach einer relativ
kurzen Funktionsperiode ein Nachstellen oder Auswechseln der
Friktionselemente erforderlich.
Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die
aufgezeigten Schwierigkeiten bei der Verankerung von
herausnehmbaren Zahnersatz mit geringem Aufwand zu beseitigen. Die
Verankerung soll einen geringen Fertigungsaufwand erfordern, hohe
Verschleißfestigkeit und eine weitgehend konstante Abzugskraft
aufweisen. Zudem sollen Spalträume auf ein Minimum reduziert werden
und durch geeignete Auswahl der Materialien Korrosion vermieden
werden.
Die gemäß der Erfindung beschriebene Verankerung ermöglicht zudem
eine effiziente und rationelle Arbeitsweise des Zahntechnikers und des
Zahnarztes bei der Herstellung der prothetischen Rehabilitation.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des
kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass mit der Materialkombination zwischen Patrize (3) und Matrize (4)
sowie dem Formgebungsverfahren der Matrize (4) ein
Verankerungselement von höchster Präzision zwischen den Fügeflächen
entsteht. Die Verbindung zu dem festsitzenden, meist keramisch
verblendeten Kronen- oder Brückenzahnersatz erfolgt über einen
Verbinder (2).
Ein minimaler Fügespalt kann automatisch und damit leicht realisiert
werden, wenn eine Matrize aus Feingold nach Anspruch 5 direkt auf die
Oberfläche der Patrize aufgalvanisiert wird [1].
Die Außenkontur der Patrize (3) wird nach Anspruch 6 mit einer Lage
Silberleitlack versehen. Anschließend wird die Patrize (3) in einen
Galvanisierautomaten gegeben. Das Feingold lagert sich auf der
originalen Außenoberfläche der Patrize ab, lediglich nach Anspruch 6
getrennt durch einen Silberleitlackfilm von ca. 2 µm Schichtstärke. Die
Feingoldkappe entsteht mit diesem Verfahren automatisch immer
hochpräzise zu der jeweiligen Patrize, d. h. jede Patrize (3) erhält eine
individuell gefertigte und im Galvanobad hochpräzise angepasste Matrize
(4). Im Gegensatz zu industriell, somit meistens mit Fräsmaschienen
oder Funkenerosion geformten Matrizen oder vom Zahntechniker
gegossenen Matrizen können auf einfache und elegante Weise viel
höhere Passungspräzisionen erzielt werden. Galvanisierungszeit und
Stromstärke werden so gewählt, daß sich nach Anspruch 7
Schichtstärken von ca. 80 bis 200 µm, vorzugsweise 100 µm bilden.
Die Feingoldkappe (4) läßt sich leicht von der Patrize (3) trennen, weil
nach Anspruch 4 polierte und exakt plane Außenflächen vorliegen
sollen. Der Silberleitlack wird von der Innenseite der Feingoldkappe
durch kurzes Einwirken von hochprozentiger Salpetersäure entfernt. Ein
diffiziles Einstellen der Haftkraft entfällt.
Messungen an metallographischen Schliffen zeigen die hohe
Passungspräzision zwischen den Fügeflächen. Der Spalt zwischen den
Fügeflächen beträgt im Mittel 5 µm [10]. Diese enorme Passungspräzision
zwischen der Patrize (3) und dem galvanogeformten Feingold muß
jedoch auch beibehalten werden, wenn mehrere Patrizen (3) über ein
Prothesengerüst (6) weitspannig miteinander verblockt werden. Eine
nach Anspruch 1, vorzugsweise im Patientenmund durchgeführte
definitive Verklebung der Feingold-Matrizen mit dem Prothesengerüst (6)
erzielt diese über weite Distanzen extrem hohe Paßgenauigkeit immer [3].
Als Kleber (5) können vorzugsweise selbsthärtende Komposits zum
Fügen von Metallgerüsten für Zahnersatz eingesetzt werden. Einer nach
Anspruch 10 nicht rotationssymetrischer, vorzugsweise asymmetrisch
elliptischer Querschnitt (siehe Abb. 4) der Patrize (3) verhindert hierbei
ein Einkleben der Matrize (4) in einer nicht exakt korrespondieren
Position zur Patrize (3), die durch fehlerhaftes Aufsetzen einer
rotationssymetrischen Matrize (4) auf die Patrize (3) entstehen könnte.
Zudem kann auf der vestibulären Seite des herausnehmbaren
Zahnersatzes mehr Platz für eine Verblendung gewonnen werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im
Patentanspruch 2 angegeben. Die Patrize oder die Fügefläche der Patrize
soll vorzugsweise aus einer Industriekeramik (z. B. Aluminiumoxid oder
Zirkonoxid) gefertigt sein.
Da zwischen dem Feingold der Matrize (4) und der keramischen
Außenoberfläche der Patrize (3) keine Kaltverschweißungen auftreten [2],
verbleiben folgende Haftmechanismen:
Der Speichelfilm im Fügespalt verursacht eine Haftkraft, die auf zwei physikalischen Phänomenen basiert. Beim Trennen der Matrize (4) von der Patrize (3) entsteht ein Unterdruck, der über die kapillaren Spalträume ausgeglichen werden muß. Die von der Spaltbreite abhängigen Strömungswiderstände (Hagen-Poiseuillesches Gesetz) wirken der Trennung beider Komponenten entgegen. Die zweite Ursache beruht auf der Adhäsion von Flüssigkeiten. Die enorme Adhäsionskraft von Wasser z. B. zwischen zwei Glasplatten ist bekannt: die Glasplatten lassen sich leicht gegeneinander verschieben, jedoch schwer in orthogonaler Richtung trennen. Je dichter die beiden Platten aneinanderliegen, d. h. je planer die Oberflächen sind, desto größer ist die resultierende Adhäsion.
Der Speichelfilm im Fügespalt verursacht eine Haftkraft, die auf zwei physikalischen Phänomenen basiert. Beim Trennen der Matrize (4) von der Patrize (3) entsteht ein Unterdruck, der über die kapillaren Spalträume ausgeglichen werden muß. Die von der Spaltbreite abhängigen Strömungswiderstände (Hagen-Poiseuillesches Gesetz) wirken der Trennung beider Komponenten entgegen. Die zweite Ursache beruht auf der Adhäsion von Flüssigkeiten. Die enorme Adhäsionskraft von Wasser z. B. zwischen zwei Glasplatten ist bekannt: die Glasplatten lassen sich leicht gegeneinander verschieben, jedoch schwer in orthogonaler Richtung trennen. Je dichter die beiden Platten aneinanderliegen, d. h. je planer die Oberflächen sind, desto größer ist die resultierende Adhäsion.
Die durch den Speichel erzeugte Haftkraft hängt somit stark von einem
geringen Fügespalt zwischen Keramikpatrize und der
korrespondierenden Matrize ab und ist unabhängig von der vorher
aufgebrachten Kaukraft.
Hierbei ist zu achten, daß eine genügend große Mantelfläche der Patrize
für einen ausreichend großen Speichelfilm zwischen Patrize (3) und
Matrize (4) sorgt, damit eine ausreichende Haftkraft für den
herausnehmbaren Zahnersatz erzeugt wird. Die in dem Anspruch 8
definierte Fläche von 65 bis 90 mm2 hat sich klinisch bewährt. Zudem
erleichtert eine in diesen Ausmaßen dimensionierte Patrize (3) (Siehe
Abb. 3 und Abb. 4) dem Patienten das Einsetzen seines
herausnehmbaren Zahnersatzes erheblich - im Vergleich zu den zur Zeit
marktüblichen, sehr viel kleiner dimensionierten Verankerungssystemen
zwischen fesitzenden Kronen oder Brücken und herausnehmbaren
Zahnersatz [8]. Dieser Vorteil wird durch die nach Anspruch 9
ausgeführte konische Gestaltung der Patrize noch weiter ausgeprägt.
Zudem treten in diesem tribologischen System keine Verschleißvorgänge
durch Oberflächenzerüttung oder ähnlichem auf. Im Maschinenbau
werden z. B. bei hohen Anforderungen bezüglich der Verschleißfestigkeit
keramikbeschichtete Lager eingesetzt [2].
Keramiken zählen zu den nichtleitenden Werkstoffen. Eine
Spaltkorrosion zwischen dem Feingold und der Keramik kann nicht
auftreten.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im
Patentanspruch 3 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch 3
ermöglicht eine sehr kostengünstige Produktion der Patrize (3) aus
Reintitan oder einer Titanlegierung. Das Durchbruchspotential von
Feingold und Titan ist zudem im Mundmilieu etwa gleich, d. h. auch hier
tritt keine oder nur sehr geringe Korrosion zwischen der Matrize (4) und
Patrize (3) ein. Der Haftmechanismus wird durch eine Komponente
ergänzt - einer Kaltverschweißung zwischen Titan und Feingold. Die
geringfügig höher ausfallenden Haftkräfte können jedoch bei Bedarf
durch etwas kleiner dimensionierten Matrizen (4) kompensiert werden.
Werden extrem hohe Abzugskräfte erforderlich, kann durch die
Fertigung der Patrize aus einer hochgoldhaltigen Dentallegierung eine
erhebliche Kaltverschweißung zwischen der Patrize (3) und der Feingold-
Matrize (4) erreicht werden.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist im
Patentanspruch 11 angegeben. Die Weiterbildung nach Patentanspruch
11 ermöglicht eine Montage der Patrize (3) an den Verbinder (2) mit
einer Schraube (12) (Siehe Abb. 5). Diese Verbindungsart ist vor allem
bei Patrizen aus Keramik vorteilhaft.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt
und wird im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Abb. 1 die Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz an
Kronen oder Brücken, bestehend aus dem Verbinder 2, der eine starre
Ankopplung zwischen dem Kronengerüst 1 und der Patrize 3 herstellt.
Die Matrize (4) aus galvanogeformten Feingold ist durch einen Kleber (5)
fest mit dem Prothesengerüst (6) verbunden. Das Prothesengerüst ist
mit einer Verblendung, vorzugsweise aus Kunststoff, versehen. Um eine
Überlastung der Pfeilerzähne (8) für die festsitzenden Kronen- oder
Brücken zu vermeiden, muß eine Verblockung von mindestens zwei
Pfeilerzähnen mittels des Kronen- oder Brückengerüsts (1) angestrebt
werden. Damit wird einer Schädigung des Parodontalapparats (9) und
nachfolgendem Abbau des Knochens (10) vorgebeugt.
Um eine gute Hygienemöglichkeit zwischen Verbinder (2) und der
darunter befindlichen Gingiva (11) zu erreichen, soll der Verbinder zur
Gingiva mindestens eine Abstand von ca. 1 bis 2 mm aufweisen.
Abb. 2 die Situation nach dem Lösen der Verankerung beim
Herausnehmen der Prothese.
Abb. 3 eine Ausschnittsvergrößerung der Verankerung nach
Abb. 1. Die Höhe der konischen Fügefläche soll etwa 6 mm
betragen, der Konuswinkel α bis zu 4°.
Abb. 4 einen Querschnitt durch die Verankerung, die in Abb.
3 dargestellt ist. Die nicht rotationssymmetrische Form der konischen
Patrize (3) ist in der Zeichnung in einem asymmetrischen elliptischen
Querschnitt realisiert. Die Schichtstärke der Feingoldmatrize (4) und des
Klebers (5) sollte vorzugsweise ca. 100 µm betragen.
Abb. 5 eine Variante zur Befestigung der Patrize (3) an dem Verbinder (2)
mittels einer Schraube (12). Der Schraubenzugang der Patrize (3) soll
nach der Montage durch ein Komposit (13) verschlossen werden.
1
Kronengerüst
2
Verbinder
3
Matrize
4
Patrize
5
Kleber
6
Prothesengerüst
7
Verblendung
8
Pfeilerzahn
9
Parodontalapparat
10
Knochen
11
Gingiva
12
Schraube
13
Komposit
1. Diedrichs, G., Rosenhain, P.: Galvano-Außenteleskope in der direkten
Technik. Quintessenz 42, 49 (1991)
2. zum Gahr, ICH.: Reibung und Verschleiß. Deutsche Gesellschaft für Metallkunde (1993)
3. Janko, S., Weigl, P., Lauer, H.-Ch.: Long term behaviour of intraoral adhered rigid taper crown anchorage. J Dent Res 77, 1240 (Abstr 267) (1998)
4. Nickenig, A., Kerschbaum, Th.: Langzeitbewährung von Teleskop- Prothesen. Dtsch Zahnärztl Z 50, 753 (1995)
5. Ohkawa, S., Okane, H., Nagasawa, T. und Tsuru, H.: Changes in retention of various telescope crown assemblies over long-term use. J Prosthet Dent 64, 153 (1990)
6. Stark, H., Schrenker, H.: Bewährung teleskopverankerter Prothesen - eine klinische Langzeitstudie. Dtsch Zahnärztl Z 53, 183 (1998)
7. Stüttgen, U.: Das Reibungs- und Verschleißverhalten teleskopierender Prothesenanker. Quintessenz, Berlin (1985)
8. Stüttgen, U., Hupfauf, L.: Kombiniert festsitzend-abnehmbarer Zahnersatz. In: Koeck, B. (Hrsg.): Praxis der Zahnheilkunde, Bd. 6. Teilprothesen, Urban & Schwarzenberg, München 1996, S. 165
9. Tschernitschek, H., Scheller, H., Freistedt, M.: Allergien auf Dentallegierungen - Entwicklungen seit 1982. Dtsch Zahnärztl Z 50, 733 (1995)
10. Weigl, P., Kirschner, T., Hopp, M., Lauer, H.-Ch.: Qualities of direct electroplated gold copings used as telescope retainer. J Dent Res 77, 1239 (Abstr 263) (1998)
11. Wirz, J., Jäger, K. und Schmidli, F.: Magnetverankerte (implantatgesicherte) Totalprothesen. Schweiz Monatsschr Zahnmed 104, 1235-1245 (1994).
12. Wirz, J., Adler, A. und Schmidli, F.: Metallunverträglichkeit. Schweiz Monatsschr Zahnmed 99, 73-82 (1989).
2. zum Gahr, ICH.: Reibung und Verschleiß. Deutsche Gesellschaft für Metallkunde (1993)
3. Janko, S., Weigl, P., Lauer, H.-Ch.: Long term behaviour of intraoral adhered rigid taper crown anchorage. J Dent Res 77, 1240 (Abstr 267) (1998)
4. Nickenig, A., Kerschbaum, Th.: Langzeitbewährung von Teleskop- Prothesen. Dtsch Zahnärztl Z 50, 753 (1995)
5. Ohkawa, S., Okane, H., Nagasawa, T. und Tsuru, H.: Changes in retention of various telescope crown assemblies over long-term use. J Prosthet Dent 64, 153 (1990)
6. Stark, H., Schrenker, H.: Bewährung teleskopverankerter Prothesen - eine klinische Langzeitstudie. Dtsch Zahnärztl Z 53, 183 (1998)
7. Stüttgen, U.: Das Reibungs- und Verschleißverhalten teleskopierender Prothesenanker. Quintessenz, Berlin (1985)
8. Stüttgen, U., Hupfauf, L.: Kombiniert festsitzend-abnehmbarer Zahnersatz. In: Koeck, B. (Hrsg.): Praxis der Zahnheilkunde, Bd. 6. Teilprothesen, Urban & Schwarzenberg, München 1996, S. 165
9. Tschernitschek, H., Scheller, H., Freistedt, M.: Allergien auf Dentallegierungen - Entwicklungen seit 1982. Dtsch Zahnärztl Z 50, 733 (1995)
10. Weigl, P., Kirschner, T., Hopp, M., Lauer, H.-Ch.: Qualities of direct electroplated gold copings used as telescope retainer. J Dent Res 77, 1239 (Abstr 263) (1998)
11. Wirz, J., Jäger, K. und Schmidli, F.: Magnetverankerte (implantatgesicherte) Totalprothesen. Schweiz Monatsschr Zahnmed 104, 1235-1245 (1994).
12. Wirz, J., Adler, A. und Schmidli, F.: Metallunverträglichkeit. Schweiz Monatsschr Zahnmed 99, 73-82 (1989).
Claims (11)
1. Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz, enthaltend eine mit
auf Zähnen oder Implantaten befestigten Kronen- oder Brückengerüsten
fest verbindbare Patrize (3) und eine von dieser lösbare Matrize (4),
welche mit dem herausnehmbaren Zahnersatz fest verbindbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Matrize (4) aus galvanogeformten Feingold besteht
und mit einem Kleber (5) fest in das Prothensengerüst (6) eingefügt
wird, wobei die Patrize (3) und die Matrize (4) miteinander
korrespondierende konische Oberflächen aufweisen.
2. Verankerung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fügefläche der Patrize (3) oder die gesamte Patrize (3) aus
Keramik besteht.
3. Verankerung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Fügefläche der Patrize (3) oder die gesamte Patrize (3) aus
Reintitan, einer Titanlegierung oder aus einer Dentallegierung besteht.
4. Verankerung nach Anspruch 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Oberfläche der Patrize (3) exakt plan und poliert, insbesondere
hochglanzpoliert, ausgebildet ist.
5. Verankerung nach Anspruch 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Matrize (4) durch direktes Aufgalvanisieren von Feingold auf
die Oberfläche der Patrize hergestellt wird.
6. Verankerung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Patrize (3) vor dem Aufgalvanisieren mit einer entfernbaren
Schicht, insbesondere aus Silberleitlack, versehen ist.
7. Verankerung nach Anspruch 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Schichtstärke der Feingold-Matrize (4) 80 bis 200 µm,
vorzugsweise 100 µm beträgt.
8. Verankerung nach Anspruch 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Mantelfläche der Patrize (3) 65 bis 90 mm2, vorzugsweise
75 mm2 beträgt, oder diese Mantelfläche durch zwei kleinere Patrizen,
die im Zahnbogen und zahnbezogen angeordnet sind, ersetzt wird.
9. Verankerung nach Anspruch 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Konuswinkel α der Patrize 1 bis 4°, vorzugsweise 4° beträgt.
10. Verankerung nach Anspruch 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet,
dass die Patrize (3) einen nicht rotationssymetrischen, vorzugsweise
einen asymmetrischen elliptischen Querschnitt aufweist.
11. Verankerung nach Anspruch 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Verbinder (2) und die Patrize (3) mit einer Schraube (12)
zusammengefügt werden.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19835778A DE19835778A1 (de) | 1998-08-07 | 1998-08-07 | Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz an Kronen oder Brücken |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19835778A DE19835778A1 (de) | 1998-08-07 | 1998-08-07 | Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz an Kronen oder Brücken |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19835778A1 true DE19835778A1 (de) | 2000-02-17 |
Family
ID=7876817
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19835778A Ceased DE19835778A1 (de) | 1998-08-07 | 1998-08-07 | Verankerung für herausnehmbaren Zahnersatz an Kronen oder Brücken |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19835778A1 (de) |
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1607063A1 (de) * | 2004-06-17 | 2005-12-21 | Unor AG (Unor SA) (Unor Ltd) | Abnehmbare Zahnprothesen-Verbindung |
EP1908433A1 (de) | 2006-10-06 | 2008-04-09 | DCM GmbH | Brückengerüst als Zahnersatz |
-
1998
- 1998-08-07 DE DE19835778A patent/DE19835778A1/de not_active Ceased
Cited By (2)
Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
---|---|---|---|---|
EP1607063A1 (de) * | 2004-06-17 | 2005-12-21 | Unor AG (Unor SA) (Unor Ltd) | Abnehmbare Zahnprothesen-Verbindung |
EP1908433A1 (de) | 2006-10-06 | 2008-04-09 | DCM GmbH | Brückengerüst als Zahnersatz |
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
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OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8131 | Rejection |