DE19835641C2 - Leiterplattenanordnung mit planarem induktivem Schaltungselement - Google Patents
Leiterplattenanordnung mit planarem induktivem SchaltungselementInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Leiterplattenanordnung für eine
elektrische Schaltungsanordnung, wobei die Leiterplattenanord
nung eine Leiterplatte aufweist, von der mindestens ein plana
res induktives Schaltungselement für die Schaltungsanordnung
getragen wird.
Aus der DE 195 00 943 C1 ist ein Planartransformator bekannt,
der aus zwei oder mehreren, mit spiralförmig aufgedruckten
Primär- oder Sekundärwicklungen versehenen Trägerplatten aus
Kunststoff besteht. Die Trägerplatten sind unter Zwischenlage
einer elektrisch isolierenden Schicht sandwichartig angeordnet
und mit einem Magnetkern versehen, der mit einem Mittelschenkel
durch eine zentrische Öffnung der Trägerplatten ragt, wobei je
de Trägerplatte auf beiden Flächen eine aufgedruckte Wicklung
aufweist, deren Wicklungsenden mittels einer Durchkontaktierung
elektrisch in Reihe geschaltet sind. Die Trägerplatten bestehen
aus einer dünnen, zwischen 10 und 100 µm dicken flexiblen
Kunststoffolie, auf die die Wicklungen des Planartransformators
aufgedruckt sind. Für den elektrischen Anschluß des Planar
transformators sind Anschlußfahnen aus elektrisch leitendem
Material vorgesehen, die von den Trägerplatten abragen und in
der Art von Spinnenbeinen abgebogen sind, um in seitlichem
Abstand zu den Wicklungsoberflächen der Trägerplatten
elektrisch angeschlossen zu werden.
Aus der DE 41 35 979 A1 ist ein Planartransformator bekannt,
der eine gedruckte Leiterplatte mit parallelen ersten und
zweiten Oberflächen aufweist, auf die jeweils spiralförmig ge
führte Wicklungen des Planartransformators in Form von Leiter
bahnen aufgedruckt sind. Die spiralförmigen Wicklungen sind um
eine Öffnung in der Leiterplatte herum angeordnet, die der
Aufnahme eines Transformatorkerns dient. Um die Anordnung des
Planartransformators mit dem Transformatorkern mechanisch zu
stabilisieren, wird der Planartransformator in ein DIP(Dual-
Inline-Package)-Gehäuse eingesetzt, elektrisch mit Leiterrah
men-Teilen des Gehäuses verbunden und durch Einfüllen von fle
xiblem Epoxidharzmaterial in das Gehäuse mit diesem mechanisch
verbunden. Das Gehäuse kann anschließend mit Hilfe herkömmli
cher Löttechniken als Hybridelement mit einer Schaltungsanord
nung verbunden werden. Eine gegen Erschütterungen oder sonstige
an dem Gehäuse angreifende mechanische Kräfte gesicherte Ver
bindung zu einem Träger der Schaltungsanordnung, insbesondere
zu einer Mutterplatine, erreicht das Hybridelement durch eine
Mehrzahl von elektrischen Kontaktfüßen, die jeweils an einer
von zwei einander gegenüberliegenden Längsseiten des Gehäuses
mit dem Träger verlötet ist.
Aus der DE-GM-80 03 864 ist ein Modul mit einer Induktivität
bekannt, die auf einem plättchenförmigen Substrat angeordnet
ist. Das Substrat oder zumindest eine mit diesen eine bauliche
Einheit bildende Kontaktlasche weist eine sich nach unten ver
jüngende Trapezform auf. Dadurch ist das Modul ohne Ausrichtung
einzelner Anschlußdrähte in einen Schlitz einer Schaltungsplat
te bzw. Leiterplatte einsetzbar. Fixiert wird das Modul infolge
von Haftreibung des Moduls mit der Schlitzwand und durch Löt
verbindungen des Moduls und der Leiterplatte.
Die DE 39 19 273 A1 offenbart eine Leiterplattenanordnung, bei
der eine Zusatzleiterplatte auf einer Hauptleiterplatte bis zur
Fertigstellung fixierender Lötverbindungen zwischen diesen mit
tels Schnapphaken befestigt wird. Diese Schnapphaken sind an
den Enden einer Seitenkante der Zusatzleiterplatte vorgesehen.
Die Schnapphaken weisen nach außen gerichtete Vorsprünge zum
Einhaken in entsprechende Öffnungen der Hauptleiterplatte auf.
Bekannt ist weiterhin die Befestigung einer Leiterplatte, die
eine Schaltung trägt, und wobei die Leiterplatte quer zum Ver
lauf der Oberfläche einer Mutterplatine einer Schaltungsan
ordnung in eine Aufnahmeöffnung der Mutterplatine gesteckt ist.
An dem in die Aufnahmeöffnung eingesteckten Befestigungsende
der Leiterplatte befinden sich in bekannter Weise Lötflächen,
die dem elektrischen Anschluß der Schaltung dienen und mit
elektrischen Kontakten der Schaltungsanordnung an der Mutter
platine verlötet werden. Die mechanische Festigkeit der Verbin
dung zwischen der Leiterplatte und der Mutterplatine wird durch
zusätzliche Befestigungselemente, wie Metallklammern, Winkel
stücke und Schrauben, gewährleistet.
Bekannt ist schließlich auch die Anordnung einer Leiterplatte,
die ein planares, induktives Schaltungselement, insbesondere
einen Planartransformator trägt, an einer Mutterplatine, wobei
sich die Leiterplatte etwa parallel zur Mutterplatine er
streckt. Die Leiterplatte wird an zwei einander gegenüberlie
genden Befestigungsenden durch Winkelstücke und/oder in der Art
des vorstehend beschriebenen DIP-Gehäuses mit der Mutterplatine
verbunden. Dabei kann eine Aufnahmeöffnung in der Mutterplatine
vorgesehen sein, in die um Platz zu sparen ein Magnetkern des
induktiven Schaltungselements der Leiterplatte hineinragt. In
diesem Fall überdeckt die Leiterplatte die Aufnahmeöffnung
zumindest teilweise, so daß die Befestigungsenden der
Leiterplatte an einander gegenüberliegenden Seiten der
Aufnahmeöffnung mit der Mutterplatine verbunden sind.
Bei Leiterplattenanordnungen, die ein planares induktives
Schaltungselement, insbesondere einen Planartransformator auf
weisen, besteht die Notwendigkeit für eine besonders solide
mechanische Befestigung der Leiterplattenanordnung mit einem
Träger einer Schaltungsanordnung, an die die Leiterplattenan
ordnung angeschlossen werden soll. Ein wesentlicher Grund
hierfür ist, daß in der Regel ein im Vergleich zu elektro
nischen Bauteilen wesentlich schwererer Magnetkern an einer
Leiterplatte der Leiterplattenanordnung befestigt wird. Insbe
sondere bei Erschütterungen, die beim Betrieb von Motoren
und/oder Maschinen auf Schaltungsanordnungen übertragen werden,
kann eine nicht ausreichende mechanische Befestigung der Lei
terplattenanordnung zu einer Unterbrechung der elektrischen
Verbindungen zwischen der Schaltungsanordnung und der Leiter
platte und/oder zu einer Funktionsstörung der Schaltungsan
ordnung führen. Weiterhin ist es möglich, daß sich durch Er
schütterungen ein an der Leiterplatte befestigter Magnetkern
lockert oder löst, wenn keine sonstigen mechanischen Befesti
gungsmittel, wie Klammern oder Klebstoff, vorhanden sind. Hinzu
kommt, daß in jüngster Zeit Magnetkerne mit großen Quer
schnittsflächen verwendet werden, das heißt Magnetkerne, die
sich über einen großen Flächenbereich entlang der Schaltungs
oberflächen der Leiterplatten erstrecken. Dies bedeutet, daß
die Leiterplatte entweder in einem Befestigungsbereich großer
Länge mit dem Träger der Schaltungsanordnung verbunden werden
muß, oder große Drehmomente um den Befestigungsbereich in Kauf
genommen werden müssen, wenn die Leiterplatte nur an einem
Befestigungsende mit dem Träger verbunden ist, das heißt sich
quer zur Oberfläche erstreckt. Der Einbau quer zur Oberfläche
des Trägers beziehungsweise der Einbau nur an einem Befesti
gungsende der Leiterplatte bietet andererseits erhebliche
Vorteile bei einer effektiven Raumausnutzung des für die Ge
samt-Schaltungsanordnung zur Verfügung stehenden Raumes, da
auch die dritte Raumdimension ausgenutzt wird.
Ein weiterer Grund für die Notwendigkeit einer soliden mechani
schen Befestigung der Leiterplattenanordnung mit einem Träger
einer Schaltungsanordnung liegt in der mechanischen Stabilität,
die während der Herstellung der elektrischen Verbindung zwi
schen der Leiterplatte und dem Träger, beispielsweise einer
Mutterplatine, vorhanden sein muß. Beispielsweise ist eine
solche mechanische Stabilität während eines Lötvorganges,
insbesondere beim Durchfahren eines Lötbades, erforderlich.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Leiterplatten
anordnung der eingangs genannten Art anzugeben, die auf ein
fache Weise mechanisch mit einem Träger der Schaltungsanordnung
verbindbar ist. Durch die einfache Montage soll eine stabile
mechanische Verbindung herstellbar sein, die auch den mechani
schen Belastungen aufgrund von an einer Leiterplatte ange
brachten Magnetkernen standhält.
Die Aufgabe wird durch eine Leiterplattenanordnung mit den
Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen sind Gegen
stand der abhängigen Ansprüche.
Ein Kerngedanke der vorliegenden Erfindung besteht darin, an
einem Befestigungsende einer Leiterplatte, das der Befestigung
an einem Träger der Schaltungsanordnung dient, eine Aussparung
vorzusehen, durch die ein erster und ein zweiter Endbereich der
Leiterplatte voneinander beabstandet sind. Dabei sind der erste
und der zweite Endbereich unter elastischer Verformung der
Leiterplatte relativ zueinander in eine Relativposition
bringbar.
Insbesondere wird durch das Verformen die Breite der Aussparung
verändert, das heißt vergrößert oder verkleinert. Alternativ
oder zusätzlich wird bei dem Verformen zumindest einer der
Endbereiche in eine Richtung quer zu der Schaltungsoberfläche
der Leiterplatte bewegt. In der durch das elastische Verformen
erreichten Relativposition der Endbereiche ist das Befestigung
sende in eine Aufnahmeöffnung des Trägers einsteckbar.
Gemäß diesem Kerngedanken der Erfindung kann die Leiterplat
tenanordnung in die Aufnahmeöffnung des Trägers eingesteckt
werden und sich zumindest während des Einsteckvorganges auf
grund der elastischen Rückstellkräfte, die die Verformung be
wirkt, an dem Rand oder an den Rändern der Aufnahmeöffnung
festklammern. Die Ausnutzung elastischer Kräfte von Leiter
platten ist insofern überraschend, als das üblicherweise ver
wendete Leiterplattenmaterial sehr steif ist und daher nur
geringfügige elastische Verformungen erlaubt. Üblich ist bei
spielsweise die Verwendung von faserverstärktem Kunstharz,
insbesondere Epoxidharz. Die Erfindung ist jedoch nicht auf
solche Materialien beschränkt. Vielmehr kann die Leiterplatte
beispielsweise auch wie eingangs beschrieben aus dem aus der
DE 195 00 943 C1 bekannten mehrschichtigen flexiblen Kunststoff
material, insbesondere Polyamid, bestehen.
In seiner endgültigen Einsteckposition, das heißt nachdem die
Leiterplatte in die gewünschte Endposition an dem Träger ge
bracht worden ist, kann die durch das Verbiegen der Leiter
platte erzeugte Rückstellkraft auf verschiedene Weise genutzt
werden. Eine Möglichkeit ist, daß die Leiterplatte sich auch in
der endgültigen Einsteckposition aufgrund der elastischen Rück
stellkräfte an dem Träger festklammert. Alternativ oder zusätz
lich kann die Rückstellkraft auch dazu genutzt werden, daß die
Leiterplatte sich teilweise oder vollständig mechanisch ent
spannt und dadurch eine Einschnapp- beziehungsweise Einrastver
bindung zu dem Träger geschaffen wird. Dabei kann beispiels
weise ein Vorsprung an der Leiterplatte in eine Rastaufnahme
des Trägers einrasten.
Wesentlich für die Stabilität der Verbindung der Leiterplatten
anordnung mit der Mutterplatine ist ferner, daß die Leiter
platte an einem sich quer zur Einsteckrichtung erstreckenden
Rand eine Einführausnehmung aufweist, in die der Träger wenig
stens teilweise ohne elastische Verformung der Leiterplatte
einführbar ist, um das Befestigungsende anschließend unter
elastischer Verformung der Leiterplatte vollständig in die
Aufnahmeöffnung des Trägers einzusetzen. Durch das Eingreifen
des Trägers in die Einführausnehmung wird eine erhöhte mechani
sche Festigkeit der Verbindung zwischen der Leiterplatte und
dem Träger geschaffen. Bevorzugt greift der Träger in der
endgültigen Einsteckposition derart in die Einführausnehmung
ein, daß sich die Leiterplatte dort an dem Träger festklammert
beziehungsweise festgeklemmt ist.
Bei einer Weiterbildung der erfindungsgemäßen Leiterplatten
anordnung weist jedoch der erste Endbereich an einem sich quer
zur Einsteckrichtung der Leiterplatte erstreckenden Leiter
plattenrand eine Einrastausnehmung auf, in die der Träger unter
elastischer Entspannung der Leiterplatte einrastbar ist. Beson
ders bevorzugt wird dabei eine Ausgestaltung, bei der der
Leiterplattenrand mit der Einrastausnehmung ein Außenrand der
Leiterplatte ist. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn der
Träger eine ununterbrochene Aufnahmeöffnung aufweist. Die Lei
terplatte braucht dann beim Einsteckvorgang beispielsweise
lediglich derart elastisch verformt werden, daß die Breite der
Aussparung zwischen dem ersten und dem zweiten Endbereich ver
kleinert wird. In der endgültigen Einsteckposition, oder be
reits vor Erreichen dieser Position, entspannt sich dann die
Leiterplatte, wobei ein Bereich des Trägers in die Einrast
ausnehmung einrastet.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung einer Leiterplatten
anordnung mit einem planaren induktiven Schaltungselement, ist
es möglich unter geringem herstellungstechnischen Aufwand eine
große Anzahl von Leiterplattenanordnungen herzustellen, die bei
Bedarf an einem Träger einer Schaltungsanordnung, beispiels
weise an einer Mutterplatine der Schaltungsanordnung, befestigt
werden. Die Leiterplattenanordnungen können universell für un
terschiedliche Arten von Schaltungsanordnungen ausgelegt wer
den, wodurch sich die Stückzahl der in gleicher Bauweise her
zustellenden Schaltungselemente erhöht und die Stückkosten
gesenkt werden. Weiterhin ist es vorteilhaft, planare induktive
Schaltungselemente an Leiterplattenanordnungen anzuordnen, da
auf diese Weise ein Auswechseln des Schaltungselements leicht
möglich ist. Hierbei bietet die Erfindung besondere Vorteile,
da vorzugsweise auch eine Demontage der Leiterplattenanordnung
auf einfache Weise möglich ist, indem wiederum unter Erzeugung
elastischer Rückstellkräfte die Leiterplatte verformt wird, um
sie von dem Träger zu entfernen. Die Demontage erfolgt insbe
sondere beschädigungs- und zerstörungsfrei, so daß die Leiter
platte wiederverwendbar ist. Speziell kann beispielsweise im
demontierten Zustand der Leiterplatte ein Magnetkern ausge
wechselt oder repariert werden. Weiterhin ist es vorteilhaft
die Leiterplatte demontieren zu können, wenn eine an der
Leiterplatte angeordnete Schaltung durch zusätzliche elektro
nische Bauelemente aufgerüstet, oder eine solche Schaltung
nachträglich aufgebaut werden soll.
Bei einer Weiterbildung weist die Einführausnehmung einen, von
ihrem offenen Ende an dem Rand aus gesehen, sich verjüngenden
Querschnitt auf, so daß der Träger, unter Verkippen der Leiter
platte in ihre endgültige Einsetzposition, in die Einführaus
nehmung einführbar ist. Beispielsweise ist die Einführaus
nehmung an ihrem in Einsteckrichtung vorne gelegenen Rand
abgeschrägt.
Bei einer Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Leiterplattenan
ordnung weist die Leiterplatte an ihrem Befestigungsende in
bekannter Weise eine Justieraussparung auf, in die ein
Justierelement des Trägers einsetzbar ist, um die relative
Position zwischen dem Träger und der Leiterplatte zu justieren.
Eine solche bekannte Justieraussparung, die jedoch nicht in
erfindungsgemäßer Weise eine Verbiegung der Leiterplatte
erlaubt, kann zusätzlich zu der Aussparung vorgesehen sein, die
ein Verbiegen der Leiterplatte ermöglicht. Alternativ wird aber
auch die erfindungsgemäße Aussparung als die Justieraussparung
genutzt. Beispielsweise wird dann in der endgültigen
Einsteckposition ein zusätzliches Befestigungselement in die
Aussparung eingesetzt, um eine unbeabsichtigte elastische
Verformung der Leiterplatte zu verhindern und so die Justier
funktion der Aussparung zu gewährleisten. Zusätzliche Befe
stigungselemente können aber auch verwendet werden, wenn die
erfindungsgemäße Aussparung nicht als Justieraussparung
verwendet wird.
Vorzugsweise trägt die Leiterplatte an ihrem Befestigungsende
zumindest einen Lötkontakt, der mit dem induktiven Schaltungs
element elektrisch verbunden ist und der nach einem Hindurch
stecken der Leiterplatte durch die Aufnahmeöffnung des Trägers
an der rückwärtigen Seite des Trägers mit der Schaltungsanord
nung durch Löten kontaktierbar ist. Ist beispielsweise der
Träger eine Mutterplatine, die die Schaltungsanordnung trägt,
kann in vorteilhafterweise zunächst die Leiterplattenanordnung
in ihre endgültige Einsteckposition gebracht werden und
anschließend die gesamte Verlötung von Bauelementen der
Schaltungsanordnung und die Verlötung des zumindest einen
Lötkontakts der Leiterplatte mit der Schaltungsanordnung
vorgenommen werden. Hierbei kann in bekannter Weise ein Lötbad
verwendet werden, in das die Mutterplatine beziehungsweise der
Träger samt montiertem Leiterplattenanordnung eingesetzt
beziehungsweise durch das die Mutterplatine hindurchgeführt
wird.
Der zumindest eine Lötkontakt der Leiterplattenanordnung ist
insbesondere ein sogenannter Lötpad, der sich an einer Seite
der in die Aufnahmeöffnung des Trägers eingesteckten Leiter
platte in Einsteckrichtung erstreckt. Das Verlöten des Löt
kontakts mit der Schaltungsanordnung bewirkt eine erhöhte
mechanische Festigkeit und sichert somit zusätzlich die
mechanische Verbindung zwischen der Leiterplatte und dem
Träger.
Besonders bevorzugt wird eine Ausgestaltung, bei der der zu
mindest eine Lötkontakt sich derart über einen in Einsteck
richtung verlaufenden Längsabschnitt der Leiterplatte er
streckt, daß er auch an der vorderen Seite des Trägers, das
heißt an der Seite, von der aus die Leiterplatte in die Aufnah
meöffnung des Trägers eingesteckt wird, anlötbar ist. Insbe
sondere weist die Aufnahmeöffnung eine von der Vorderseite zur
Rückseite des Trägers durchgehende Lötbahn aus Lötmaterial auf,
so daß eine durchgehende Lötverbindung erzielbar ist, die eine
besonders hohe mechanische Festigkeit bewirkt. Außerdem ist der
maximal zulässige Strom, der über eine solche elektrische Ver
bindung fließen darf, besonders hoch.
Insbesondere hinsichtlich der mechanischen Festigkeit ist es
auch günstig, wenn an beiden einander gegenüberliegenden Schal
tungsoberflächen der Leiterplatte, das heißt an den großflächi
gen Oberflächen der Leiterplatte, jeweils zumindest einer der
Lötkontakte angeordnet ist.
Beispielsweise zur Kontaktierung von mehreren Wicklungen eines
Planartransformators, die jeweils in einer von mehreren Schich
ten der Leiterplatte angeordnet sind, wird bevorzugt, daß alle
Lötkontakte jeweils einer außen an der Schaltungsoberfläche der
Leiterplatte liegenden Wicklung an derselben Seite der
Leiterplatte angeordnet sind. Eine Durchkontaktierung durch die
Leiterplatte ist somit jedenfalls für die außen liegenden
Wicklungen nicht erforderlich. Diese an sich bekannte Anordnung
von Lötkontakten bietet für die Erfindung jedoch den
zusätzlichen Vorteil, daß durch das Anlöten eine mechanische
Fixierung der Leiterplatte an dem Träger bewirkt wird. Vor
zugsweise ist daher sowohl an dem ersten Endbereich als auch an
dem zweiten Endbereich jeweils zumindest ein Lötkontakt
angeordnet. Somit wird im angelöteten Zustand der Leiterplatte
eine unerwünschte elastische Verformung der Leiterplatte ver
hindert. Dementsprechend werden bei einer etwaigen Demontage
der Leiterplattenanordnung von dem Träger zuerst die Lötver
bindungen der Lötkontakte zu der Schaltungsanordnung unter
brochen, bevor die Leiterplattenanordnung von dem Träger
entfernt werden kann.
Die erfindungsgemäße Aussparung, die eine elastische Verformung
der Leiterplatte erlaubt und die an dem Befestigungsende der
Leiterplatte angeordnet ist, ist vorzugsweise ein länglicher,
sich etwa in Einsteckrichtung erstreckender Schlitz. Dabei
werden zweckmäßigerweise die Länge des Schlitzes, seine Breite
an dem Befestigungsende und die Breite des ersten Endbereichs
des Befestigungsendes derart bemessen, daß der erste Endbereich
unter elastischer Verformung der Leiterplatte in Anlage an den
zweiten Endbereich bringbar ist. Bei einem Aneinanderdrücken
der beiden Endbereiche ist somit allein durch die geeignete
Wahl der Abmessungen eine Zerstörung der Leiterplatte durch
eine etwaige übermäßige Verformung ausgeschlossen.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher
erläutert. Dabei wird Bezug auf die beigefügte Zeichnung ge
nommen. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausführungs
beispiele beschränkt. Die einzelnen Figuren der Zeichnung
zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Leiterplattenanordnung,
Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel für die Leiterplat
tenanordnung, kurz vor dem Einstecken in eine Auf
nahmeöffnung einer Mutterplatine,
Fig. 3 die elastische Verformung einer Leiterplatte durch
Auslenkung eines Endbereichs quer zur Schaltungsober
fläche, und
Fig. 4 eine Magnetkernhälfte zur Verstärkung des magneti
schen Flusses durch ein von der Leiterplatte ge
tragenes planares induktives Schaltungselement.
Fig. 1 zeigt eine Leiterplattenanordnung 1, die eine Leiter
platte 2 aufweist, die Wicklungen eines Planartransformators
trägt, von denen eine an der gezeigten Schaltungsoberfläche der
Leiterplatte 2 außen liegende Wicklung 3 sichtbar ist. Aus der
Darstellung sind weiterhin Leiterbahnen erkennbar, die dem
elektrischen Anschluß der Wicklung 3, der anderen, nicht ge
zeigten Wicklungen und nicht gezeigten elektronischen Bauele
menten einer Schaltung an der Leiterplatte 2 dienen. Die Lei
terbahnen sind zu Transformatorlötkontakten 28 und zu Schal
tungslötkontakten 29 geführt, die der Verlötung mit entspre
chenden Lötkontakten an einer nicht gezeigten Mutterplatine
dienen. Die zu den Lötkontakten 28, 29 geführten Leiterbahnen
sind mit Ausnahme der beiden Leiterbahnen, die den elektrischen
Anschluß der Wicklung 3 dienen, in anderen Schichten der Lei
terplatte angeordnet als die Wicklung 3, wobei die einzelnen
Schichten gegeneinander elektrisch isoliert sind. Die insgesamt
acht in der rechten Figurenhälfte gezeigten Leiterbahnen, die
zu den dortigen Lötkontakten 28 führen, sind jeweils an einer
Durchführungsbohrung 24 zu anderen, nicht gezeigten Schichten
der Leiterplatte durchkontaktiert. In diesen Schichten liegen
insbesondere die weiteren Wicklungen des Planartransformators.
Die Leiterplatte 2 weist drei Transformatorkernöffnungen 9a,
9b, 9c auf, die der Aufnahme einer im Querschnitt E-förmigen
Transformatorkernhälfte dienen, oder der Aufnahme zweier
solcher Transformatorkernhälften dienen. Im zuerst genannten
Fall erstreckt sich die E-förmige Transformatorkernhälfte durch
die Transformatorkernöffnung 9a, 9b, 9c hindurch auf die andere
Seite der Leiterplatte 2. Dort ist dann eine zweite
Transformatorkernhälfte angeordnet, beziehungsweise wird dort
angeordnet, die auf ihrer der E-förmigen Hälfte zugewandten
Seite eine durchgehende, ebene Oberfläche aufweist. Bevorzugt
wird jedoch die Verwendung zweier E-förmiger Transformator
kernhälften, so daß beide Hälften in die Transformatorkernöff
nungen 9a, 9b, 9c hineinragen und dort an ihren Stoßflächen
aneinanderstoßen, wobei die Hälften jeweils an einer Seite der
Leiterplatte 2, die Abstände zwischen den Transformatorkern
öffnungen 9a, 9b, 9c überbrückend, an den Schaltungsoberflächen
der Leiterplatte 2 anliegen. Auf diese Weise hält die
Leiterplatte 2 beide Transformatorkernhälften sicher, wenn
diese aneinander beziehungsweise an der Leiterplatte 2 befe
stigt sind, insbesondere miteinander verklebt sind.
An ihrem Befestigungsende, das heißt an dem Ende, das die Löt
kontakte 28, 29 trägt, weist die Leiterplatte insgesamt drei
voneinander beabstandete Endbereiche auf. Der erste Endbereich
wird durch einen Endabschnitt eines Bügels 5 an dem in Fig. 1
auf der rechten Seite dargestellten Außenrand gebildet. Der
Bügel 5 ist durch einen länglichen, sich in Einsteckrichtung
erstreckenden Schlitz 8 von dem zweiten Endbereich getrennt,
der ein erster Kontaktbereich mit den rechten Lötkontakten 28
ist. Fig. 1 zeigt den mechanisch entspannten Zustand der Lei
terplatte 2. Weiterhin ist ein durch eine Justieraussparung 4
von dem ersten Kontaktbereich 6 getrennter zweiter Kontaktbe
reich 7 mit den linken Lötkontakten 28 und den Schaltungs
lötkontakten 29 vorgesehen. Der zweite Kontaktbereich 7
erstreckt sich bis zum linken Außenrand der Leiterplatte 2.
Dort ist eine Einführausnehmung 31 vorgesehen. Am rechten
Außenrand der Leiterplatte 2, das heißt an dem Bügel 5, ist
eine Einrastausnehmung 30 vorgesehen.
Die Leiterplatte 2 kann in eine Aufnahmeöffnung eines nicht
gezeigten Trägers eingesetzt werden, wobei die Aufnahmeöffnung
insgesamt eine Breite hat, die gleich der Breite der Leiter
platte 2 an ihrem Befestigungsende ist, abzüglich der Tiefe der
Einrastausnehmung 30 und abzüglich der Tiefe der Einführaus
nehmung 31. Die Aufnahmeöffnung des Trägers ist dabei entspre
chend der Lage der Justieraussparung 4 an dem Befestigungsende
der Leiterplatte 2 unterbrochen. Beispielsweise befindet sich
dort ein Steg, der etwa die gleiche Breite wie die Justieraus
sparung 4 hat. Die Ränder der Aufnahmeöffnung des Trägers wei
sen eine Dicke auf, die etwa gleich der Höhe der Einrastaus
nehmung 30 und der Einführausnehmung 31, das heißt deren Längs
erstreckung in Einsteckrichtung ist.
Bei der Montage der Leiterplatte 2 wird zunächst der linke Rand
der Aufnahmeöffnung teilweise in die Einführausnehmung 31 ein
gesetzt, wobei die Leiterplatte 2 an der rechten Seite ihres
Befestigungsendes noch nicht in die Aufnahmeöffnung eingesetzt
wird. Gegenüber ihrer endgültigen Einsteckposition ist die
Leiterplatte also verkippt. Dabei werden die Abschrägungen am
unteren, in Einsteckrichtung vorne liegenden Rand der Einführ
ausnehmung 31 und am linken Rand der Justieraussparung 4 aus
genutzt. Diese Abschrägungen ermöglichen es nämlich, daß nun
die Leiterplatte 2 weiter in die Aufnahmeöffnung eingesteckt
wird, wobei der Bügel 5 unter Ausnutzung der elastischen
Verformbarkeit der Leiterplatte 2, die durch den Schlitz 8
gegeben ist, gegen den ersten Kontaktbereich 6 gedrückt wird.
Auch der Bügel 5 weist an seinem rechten, in Einsteckrichtung
vorne liegenden Ende eine Abschrägung auf. Nun wird die Lei
terplatte 2 allmählich weiter in die Aufnahmeöffnung einge
führt, wobei sie in der Darstellung von Fig. 1 leicht nach
links verschoben und gleichzeitig in Richtung ihrer endgültigen
Einsteckposition verkippt wird, das heißt in eine Lage gebracht
wird, in der der rechte und der linke Rand der Aufnahmeöffnung
in einer zur Vorderkante des Befestigungsendes parallelen Ebene
liegen. Ist diese Lage erreicht, wird der Bügel 5 freigegeben
und entspannt sich folglich die Leiterplatte 2 derart, daß der
rechte Rand der Aufnahmeöffnung in die Einrastausnehmung 30
einrastet. Dabei kann eine Restspannung innerhalb der Leiter
platte 2 bestehen bleiben. Insbesondere wenn besonders hohe
mechanische Belastungen, etwa durch Rüttelbewegungen, zu erwar
ten sind, wird die Montageverbindung der Leiterplatte 2 zu dem
nicht dargestellten Träger durch zusätzliche mechanische
Befestigungselemente gesichert. Dabei können beispielsweise
Winkelelemente, Keile und Schrauben verwendet werden. Anschlie
ßend werden die Lötverbindungen der Lötkontakte 28, 29 zu der
Schaltungsanordnung hergestellt.
Fig. 2 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsge
mäßen Leiterplattenanordnung und eine Mutterplatine 20, die
eine dreigeteilte Aufnahmeöffnung 21, 22, 23 aufweist. Dabei
ist der erste Teil der Aufnahmeöffnung eine Bügelöffnung 21,
zur Aufnahme eines Bügels 15 der Leiterplatte 12, der zweite
Teil eine erste Kontaktbereichöffnung 22, zur Aufnahme des
ersten Kontaktbereichs 16 der Leiterplatte 12, und der dritte
Teil eine zweite Kontaktbereichöffnung 23, zur Aufnahme des
zweiten Kontaktbereichs 17 der Leiterplatte 12. Die Bügelöff
nung 21 und die erste Kontaktbereichöffnung 22 sind durch einen
ersten Steg 26 voneinander getrennt. Die erste Kontaktbereich
öffnung 22 und die zweite Kontaktbereichöffnung 23 sind durch
einen zweiten Steg 27 voneinander getrennt. Der zweite Steg 27
hat etwa die gleiche Breite wie eine Justieraussparung 14 am
Befestigungsende der Leiterplatte 12, um die Befestigungs
verbindung zwischen der Leiterplatte 12 und der Mutterplatine
20 hinsichtlich ihrer Relativposition exakt zu justieren.
An der Leiterplatte 12 sind elektronische Schaltungsbauteile 10
einer nicht näher dargestellten Schaltung angeordnet. Weiterhin
trägt die Leiterplatte 12 in ähnlicher Weise wie die in Fig. 1
gezeigte Leiterplatte eine Wicklung, die um eine
Magnetkernöffnung 19 herum angeordnet ist, wobei die Wicklung
jedoch Teil eines planaren induktiven Schaltungselements ist.
Von der Schaltungsanordnung an der Mutterplatine 20 ist stell
vertretend ein elektronisches Bauteil 25 dargestellt. Der
Übersichtlichkeit wegen sind weitere Schaltungselemente und
Leiterbahnen nicht dargestellt. Ebenfalls nicht dargestellt
sind Lötkontakte, die am Befestigungsende der Leiterplatte 12
an dem ersten Kontaktbereich 16 und an dem zweien Kontakt
bereich 17 angeordnet sind. Lötkontakte befinden sich sowohl an
der in Fig. 2 sichtbaren vorderen Schaltungsoberfläche 13 der
Leiterplatte 12, als auch an der gegenüberliegenden, rück
wärtigen Schaltungsoberfläche 13. Die Lötkontakte erstrecken
sich, wie auch die Lötkontakte 28, 29 in Fig. 1, in Einsteck
richtung über einen Längsabschnitt, der größer ist als die
Dicke der Mutterplatine an der Aufnahmeöffnung 21, 22, 23. Die
Lötkontakte der Leiterplatte 12 können daher sowohl an der
Oberseite der Mutterplatine 20 als auch an der Unterseite
angelötet werden.
Anhand der Darstellung von Fig. 2 werden nun zwei Varianten der
mechanischen Befestigung der Leiterplatte 12 beschrieben, die
sich hinsichtlich der Breite bB des ersten Steges 26 der
Mutterplatine 20 unterscheiden. Eine dritte Variante wird
nachstehend anhand von Fig. 3 beschrieben. Bei der ersten
Variante ist die Breite bB größer als die Breite bS des
Schlitzes 18 der Leiterplatte 12 im mechanisch entspannten
Zustand. Bei der Montage der Leiterplatte 12 werden daher der
Bügel 15 und der erste Kontaktbereich 16 auseinandergespreizt.
Da in diesem Ausführungsbeispiel keine Verrastung vorgesehen
ist, bleibt auch im montiertem, das heißt eingestecktem Zustand
die mechanische Verspannung der Leiterplatte 12 erhalten, das
heißt die Leiterplatte 12 klammert sich an den Rändern des
ersten Steges 26 an der Bügelöffnung 21 beziehungsweise an der
ersten Kontaktbereichöffnung 22 fest.
Bei der zweiten Variante ist die Breite bB des ersten Steges 26
kleiner als die Breite bS des Schlitzes 18 im mechanisch ent
spannten Zustand der Leiterplatte 12. Daher ist der Bügel 15
bei der Montage unter Verkleinerung der Breite bS in Richtung
des ersten Kontaktbereichs 16 zu verbiegen, um die Leiterplatte
12 einstecken zu können. Folglich klammert sich im montierten
Zustand die Leiterplatte 12 aufgrund eines Anpreßdruckes an
ihrer rechten Außenkante auf den rechten Rand der Bügelöffnung
21 und aufgrund eines Anpreßdruckes an dem rechten Rand der
Justieraussparung 14 auf den linken Rand der ersten
Kontaktbereichöffnung 22 an der Mutterplatine 20 fest.
Bei einer weiteren, hier nicht dargestellten Variante, bei der
ebenfalls die in Fig. 2 dargestellte Leiterplatte 12 verwendbar
ist, weist die Mutterplatine eine nur zweigeteilte Aufnahmeöff
nung auf. Im Unterschied zu der in Fig. 2 dargestellten Mutter
platine 20 bilden die Winkelöffnung und die erste Kontaktbe
reichöffnung einen ununterbrochenen, durchgehenden Bereich der
Aufnahmeöffnung, so daß also der erste Steg 26 der Mutterpla
tine 20 weggelassen ist. Weiterhin ist die Breite bA des durch
gehenden Teils der Aufnahmeöffnung zur Aufnahme des Bügels 15
und zur Aufnahme des ersten Kontaktbereichs 16 kleiner als die
Breite bKB im entspannten Zustand der Leiterplatte 12, wobei
die Breite bKB, die die Summe der Breiten des ersten Kontaktbe
reichs 16, des Schlitzes 18 und des Bügels 15 ist. Folglich
klammert sich im montierten Zustand die Leiterplatte 12 in der
gleichen Weise wie bei der zweiten Variante fest, nämlich durch
Anpreßdruck über den rechten Rand der Justieraussparung 14 und
durch Anpreßdruck über den rechten Außenrand der Leiterplatte
12, an dem Außenrand des Bügels 15.
Fig. 3 zeigt wie die in Fig. 2 dargestellte Leiterplatte 12 auf
andere Weise an einer Mutterplatine 20a befestigbar ist. Hierzu
wird der Bügel 15 in eine Richtung quer zur Erstreckung der
Schaltungsoberfläche 13 ausgelenkt, an der die Schaltungsbau
teile 10 angeordnet sind. Dementsprechend weist die Mutterpla
tine 20a nicht dargestellte Aufnahmeöffnungen auf, um die End
bereiche der Leiterplatte 12 im ausgelenkten Zustand aufzuneh
men. Der deutlicheren Darstellung wegen ist allerdings die Aus
lenkung des Bügels 15 in Fig. 3 übertrieben dargestellt. In der
Praxis, insbesondere bei Verwendung von faserverstärktem Epo
xidharz als Leiterplattenmaterial für die Leiterplatte 12,
reicht bereits eine wesentlich geringere Auslenkung des Bügels
15 aus, um bei oder nach dem Einstecken in die Aufnahmeöffnun
gen der Mutterplatine 20a ein Festklammern zu bewirken.
Bei einer Variante der anhand von Fig. 3 dargestellten Befesti
gungsart hat die Leiterplatte ähnlich wie die Leiterplatte 2,
die in Fig. 1 dargestellt ist, eine Einrastausnehmung und/oder
einen Vorsprung zum Einrasten in eine Ausnehmung der
Mutterplatine.
Fig. 4 zeigt eine Magnetkernhälfte 40, die beispielsweise als
Hälfte eines Transformatorkerns oder als Hälfte eines Spulen
kerns zur Verstärkung des magnetischen Flusses bei den in Fig.
1 und Fig. 2 gezeigten Elementen eingesetzt wird. Vorzugsweise
besteht die Magnetkernhälfte 40 aus Ferrit. Wie aus Fig. 4 er
kennbar ist, weist die Magnetkernhälfte 40 einen E-förmigen
Querschnitt auf. Von einem quaderförmigen Bereich 45 ragen
entsprechend dem E-förmigen Querschnitt insgesamt drei Schenkel
41 ab. An den freien Enden der Schenkel 41 befinden sich
Stoßflächen 42, die bei montiertem Magnetkern an entsprechende
Stoßflächen einer gegenüberliegenden zweiten Magnetkernhälfte
anstoßen. Dabei befindet sich zwischen den Schenkeln 41 der
jeweiligen Magnetkernhälfte 40 das Leiterplattenmaterial der
Leiterplatte, die den Magnetkern trägt.
Die Dicke der Leiterplatte und die Länge der Schenkel 41 sind
derart aufeinander abgestimmt, daß im montierten Zustand die
durch den mittleren Schenkel 41 geteilte Anlagefläche 43, die
an der Unterseite des in Fig. 4 dargestellten quaderförmigen
Bereichs 45 liegt, an der Schaltungsoberfläche der Leiterplatte
anliegt und daß ebenso auch die Anlagefläche der zweiten Mag
netkernhälfte an der der Schaltungsoberfläche gegenüberlie
genden Oberfläche der Leiterplatte anliegt. Die gegenüberlie
gende Oberfläche kann ebenfalls eine Schaltungsoberfläche sein,
an der Schaltungsbauteile oder Schaltungselemente angeordnet
sind.
Die Magnetkernhälfte 40 weist eine raumsparende flache Konfi
guration auf, bei der der quaderförmige Bereich 45 flach und
großflächig an der Schaltungsoberfläche montierbar ist. Hierzu
ist im montierten Zustand der Abstand der Außenfläche 44 des
quaderförmigen Bereichs 45, die der Anlagefläche 43 gegenüber
liegt, kleiner als die Breite und erheblich kleiner als die
Länge der Außenfläche 44.
Anhand der Zeichnung wurden Ausführungsbeispiele beschrieben,
bei denen die Leiterplatte jeweils etwa senkrecht zur Mutter
platine montiert wird. In besonderen Fällen, insbesondere bei
eingeschränktem Raum senkrecht zur Oberfläche der Mutterplatine
kann die Leiterplatte aber auch unter einem anderen Winkel als
90°, beispielsweise unter einem Winkel von 30 bis 60° quer zur
Oberfläche der Mutterplatine montiert werden.
1
Leiterplattenanordnung
2
;
12
Leiterplatte
3
Wicklung
4
;
14
Justieraussparung
5
;
15
Bügel
6
;
16
erster Kontaktbereich
7
;
17
zweiter Kontaktbereich
8
;
18
Schlitz
9
a-
9
c Transformatorkernöffnung
10
Schaltungsbauteil
13
Schaltungsoberfläche
19
Magnetkernöffnung
20
,
20
a Mutterplatine
21
Bügelöffnung
22
erste Kontaktbereichöffnung
23
zweite Kontaktbereichöffnung
24
Durchführungsbohrung
25
Hauptschaltungsbauteil
26
erster Steg
27
zweiter Steg
28
Transformatorlötkontakt
29
Schaltungslötkontakt
30
Einrastausnehmung
31
Einführausnehmung
bA
bA
Breite der Aussparungsöffnung für Bügel und ersten
Kontaktbereich
bB
bB
Breite des ersten Steges
bKB
bKB
;Gesamtbreite von erstem Kontaktbereich, Schlitz und
Bügel
bS
bS
Schlitzbreite
40
Magnetkernhälfte
41
Schenkel
42
Stoßfläche
43
Anlagefläche
44
Außenfläche
45
quaderförmiger Bereich
Claims (14)
1. Leiterplattenanordnung (1) für eine elektrische Schal
tungsanordnung (25), wobei die Leiterplattenanordnung (1)
eine Leiterplatte (2; 12) aufweist, von der mindestens ein
planares induktives Schaltungselement für die Schaltungs
anordnung (25) getragen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiterplatte (2; 12) an einem Befestigungsende zum Be
festigen an einem Träger (20) der Schaltungsanordnung (25)
eine Aussparung (8; 18) aufweist, durch die ein erster (5;
15) und ein zweiter (6; 16) Endbereich der Leiterplatte
(2; 12) voneinander beabstandet sind, und daß der erste
(5; 15) und der zweite (6; 16) Endbereich relativ zueinan
der, unter elastischer Verformung der Leiterplatte (2; 12)
bewegbar und damit in eine Relativposition bringbar sind,
in der das Befestigungsende in eine Aufnahmeöffnung (21,
22, 23) an dem Träger (20) einsteckbar ist, wobei die
Leiterplatte (2) an einem sich quer zur Einsteckrichtung
erstreckenden Rand eine Einführausnehmung (31) aufweist,
in die der Träger, wenigstens teilweise, ohne elastische
Verformung der Leiterplatte (2) einführbar ist, um das
Befestigungsende (4) anschließend unter elastischer Ver
formung vollständig in die Aufnahmeöffnung einzusetzen.
2. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste Endbereich (5) an einem sich quer zur Einsteck
richtung der Leiterplatte (2) erstreckenden Leiterplatten
rand eine Einrastausnehmung (30) aufweist, in die der Trä
ger unter elastischer Entspannung der Leiterplatte (2)
einrastbar ist.
3. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einführausnehmung (31) einen, von ihrem offenen Ende
an dem Rand aus gesehen, sich verjüngenden Querschnitt
aufweist, so daß der Träger, unter Verkippen der Leiter
platte (2) in ihre endgültige Einsetzposition, einführbar
ist.
4. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Aussparung (8; 18) an dem Befestigungsende der Leiter
platte (2; 12) ein länglicher, sich etwa in Einsteckrich
tung erstreckender Schlitz ist.
5. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Länge des Schlitzes, seine Breite (bS) an dem Befe
stigungsende und die Breite des ersten Endbereichs (5; 15)
derart bemessen sind, daß der erste Endbereich (5; 15) un
ter elastischer Verformung der Leiterplatte (2; 12) in
Anlage an den zweiten Endbereich (6; 16) bringbar ist.
6. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiterplatte (2; 12) an ihrem Befestigungsende eine
Justieraussparung (4; 14) aufweist, in die ein Justier
element (26) des Trägers (20) einsetzbar ist, um die
relative Position zwischen dem Träger (20) und der
Leiterplatte (2; 12) zu justieren.
7. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiterplatte (2) an ihrem Befestigungsende zumindest
einen Lötkontakt (28) trägt, der mit dem planaren indukti
ven Schaltungselement elektrisch verbunden ist und der
nach einem Hindurchstecken der Leiterplatte (2) durch die
Aufnahmeöffnung des Trägers an der rückwärtigen Seite des
Trägers durch Löten elektrisch kontaktierbar ist.
8. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
der zumindest eine Lötkontakt (28) sich derart über einen
in Einsteckrichtung verlaufenden Längsabschnitt der Lei
terplatte erstreckt, daß er auch an der vorderen Seite des
Trägers anlötbar ist.
9. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet, daß
an beiden einander gegenüberliegenden Schaltungsoberflä
chen (13) der Leiterplatte (12) jeweils zumindest einer
der Lötkontakte angeordnet ist.
10. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiterplatte (2; 12) zumindest eine Kernöffnung (9a,
9b, 9c; 19) zur Aufnahme eines Magnetkerns aufweist.
11. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Leiterplatte einen Magnetkern trägt, der zwei im Quer
schnitt E-förmige Magnetkernhälften (40) aufweist, wobei
die jeweils drei Schenkel (41) der E-förmigen Magnetkern
hälften (40) an ihren Enden Stoßflächen (42) aufweisen, an
denen sie mit den Stoßflächen der anderen Magnetkernhälfte
in Kontakt sind, und wobei jeweils zumindest ein Schenkel
(41) der beiden Magnetkernhälften (40) in der zumindest
einen Kernöffnung der Leiterplatte aufgenommen ist.
12. Leiterplattenanordnung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Magnetkernhälften (40) jeweils einen ungefähr quader
förmigen Bereich (45) aufweisen, von dem die drei Schenkel
(41) abragen, und daß der quaderförmige Bereich (45) an
der Schaltungsoberfläche der Leiterplatte bzw. an der ge
genüberliegenden Seite der Leiterplatte mit einer Anlage
fläche (43) anliegt, wobei die der Anlagefläche (43) je
weils gegenüberliegende Außenfläche (44) des quaderför
migen Bereichs (45) einen Abstand von der Schaltungs
oberfläche bzw. von der gegenüberliegenden Oberfläche der
Leiterplatte hat, der kleiner ist als die Breite und als
die Länge der Außenfläche (44).
13. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste (5; 15) und der zweite (6; 16) Endbereich rela
tiv zueinander, unter Veränderung der Aussparungsbreite
(bS) in die Relativposition bringbar sind.
14. Leiterplattenanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
der erste (15) und der zweite (16) Endbereich relativ zu
einander unter Bewegung in eine Richtung quer zu einer
Schaltungsoberfläche (13) der Leiterplatte (12) in die
Relativposition bringbar sind.
Priority Applications (1)
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DE19835641A DE19835641C2 (de) | 1998-08-06 | 1998-08-06 | Leiterplattenanordnung mit planarem induktivem Schaltungselement |
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Family
ID=7876725
Family Applications (1)
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