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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Nachbehandlung zumindest eines
aus einem Schmelzestrom durch Extrudieren hergestellten Gegenstandes aus
Kunststoff, bei dem der Schmelzestrom nach dem Austritt aus einem
Extruder in einen Schmelzestrang mit einer vorbestimmten Querschnittsform mit
zumindest einem ersten Teilabschnitt mit einer Hohlkammer und mit
zumindest einem damit verbundenen weiteren Teilabschnitt aus einem
Vollprofil umgeformt wird, wobei der Schmelzestrang unmittelbar nach
der Formgebung über
seinen gesamten Querschnitt in etwa die gleiche Temperatur aufweist,
danach diesem Schmelzestrang Wärme
entzogen und gleichzeitig dabei der Gegenstand in seiner Außenabmessung
festgelegt wird, und danach dem Gegenstand wiederum Wärme zugeführt wird.
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Aus
der
DE 28 11 450 A1 ist
ein Verfahren zum Herstellen von Zuschnitten für Häuser bekannt geworden, bei
welchem ein hohler, rechteckig geformter Preßling im Strangpressverfahren
hergestellt, im Vakuum auf die richtige Größe gebracht und gekühlt wird.
Zur Span nungsbeseitigung wird das Hohlprofil zwischen im Abstand
voneinander angeordneter Führungsplatten
geführt
und dabei die Wärmebehandlung
durchgeführt.
Zur Beseitigung der Spannungen in den Eckbereichen des Hohlprofils
erfolgt die Wärmeeinbringung
ausschließlich
in diesen Abschnitten. Um eine Temperaturbelassung an weiteren Abschnitten
des Hohlprofils zu vermeiden, decken die Führungsplatten diese Abschnitte
während dem
Durchgang des Preßlings
durch die Einrichtung zur Beseitigung von Spannungen ab. An diesem
im Querschnitt ausgebildeten rechteckigen Hohlprofil, sind im Querschnitt
gesehen, jeweils an beiden längeren
Seiten Vollprofilsektionen angeordnet, welche ebenfalls von den
Führungsplatten
abgedeckt sind.
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Aus
der
WO 90/08639 A1 ist
ein Verfahren sowie eine Anlage zum Herstellen von aus Kunststoffextrudaten
geformten formstabilen Profilen, insbesondere Fensterprofilen, bekannt
geworden. Dabei wird das Kunststoffprofil extrudiert und im gleichen
Arbeitsgang eine Schutzschicht bzw. eine Dämpfungsvorrichtung auf dieses
Profil aufextrudiert. Das extrudierte Kunststoffprofil wird nach
dem Verlassen aus der Düse
kalibriert und zumindest soweit abgekühlt, bis dass es formstabil
ist. Anschließend
daran wird ein Oberflächenbereich
des Profils in jenem Bereich, in dem die Schutzschicht bzw. die Dämpfungsvorrichtung
aufgebracht werden soll, erhitzt und zumindest in einen teigigen
Zustand versetzt. Die Schutzschicht bzw. Dämpfungsvorrichtung wird auf
diesen erhitzten Bereich aufextrudiert, wodurch eine bessere Verbindung
zwischen diesen beiden Bauteilen erzielt wird.
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Ein
weiteres Verfahren zur Herstellung von Kunststoffprofilen ist aus
der
EP 0 829 339 A1 bekannt
geworden. Bei diesem Verfahren wird das Kunststoffprofil aus einer
Extrusionsdüse
ausgetragen, anschließend
daran in einem Kalibrierwerkzeug kalibriert und nachfolgend in einem
Bad abgekühlt. Anschließend daran
wird eine dünne
Oberflächenschicht
an zumindest einer Außenseite
des Profils erwärmt,
wodurch die Oberflächenqualität des Kunststoffprofils
in diesem nachbehandelten Abschnitt verbessert wird. Dadurch wird
der Herstellungsprozess einfacher und weniger kritisch gestaltet.
Die Vereinfachung des Herstellungsprozesses wird dadurch erreicht,
dass bei der anfänglichen
Kalibrierung ein wesentlich niedriger Güteanspruch an Maßgenauigkeit und
Oberflächenqualität angelegt
werden kann, da bei der nachträglichen
Erwärmung
etwaige Fehler leicht ausgeglichen werden können. Dabei ist es wichtig,
dass die Erwärmung
nur in einer dünnen Oberflächenschicht
erfolgt und die ansonst schon steife Grundstruktur des Profils während der
gesamten Erwärmung
erhalten bleibt.
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Eine
andere Vorrichtung zum Erwärmen
von extrudiertem Strangmaterial ist aus der
DE 40 00 355 A1 bekannt
geworden, bei welchem das Aufheizen von profilierten Strangmaterialien
möglichst
schnell und über
den Querschnitt absolut gleichmäßig in einem
Kanal vorgenommen werden soll. Dabei wird der Kanal in mehrere untereinander
in Verbindung stehende Zonen unterteilt, in die jeweils wenigstens ein
Einlass zur gesteuerten Zufuhr von Heizmittel mündet. Am Ende des Kanals ist
ein gemeinsamer Auslass für
das verbrauchte Heizmittel angeordnet. Dadurch wird das verbrauchte
Heizmittel also erst am Ende des Kanals abgesaugt, wodurch die Bewegungsgeschwindigkeit
des Heizmittels kontinuierlich bis zum Auslass ansteigt. Durch diesen
Anstieg der Bewegungsgeschwindigkeit nimmt auch die molekulare Querbewegung
in der Nähe
des profilierten Stranges zu. Dadurch wird über den Querschnitt des zu
erwärmenden
Materials ein rascher Wärmetransfer
und damit eine rasche durchgehende Erwärmung erzielt.
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Die
GB 1 025 202 A beschreibt
ebenfalls ein Verfahren zum Temperieren – also Erhitzen oder Kühlen – eines
Strangmaterials mit einem Heiz- oder Kühlmittel, bei welchem der Temperiermittelstrom
in senkrechter Richtung auf die Längserstreckung des zu temperierenden
Gegenstandes geleitet wird. Dazu ist ein rohrförmiges Gehäuse vorgesehen, in welchem
innerhalb desselben ein weiterer rohrförmiger Kanal mit sich in Längsrichtung
erstreckenden Ausströmschlitzen
hin in Richtung auf den zu behandelnden Gegenstand angeordnet ist.
Um eine gerichtete Strömung
des Temperiermittels zu erzielen, sind beidseits des Schlitzes Leitplatten
angeordnet, welche den Temperiermittelstrom hin zum Strangmaterial
lenken. Das zugeführte
Temperiermittel wird aus dem gemeinsamen Gehäuse über eine Absaugleitung abgefihrt.
Bei diesem Verfahren und der Vorrichtung wird ebenfalls der gesamte
Querschnitt des Gegenstandes erwärmt
oder gekühlt.
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Ein
anderes Verfahren zum Extrudieren und Kalibrieren von Kunststoffrohren
ist aus der
DE 32 16 720
A1 bekannt geworden, bei welchem ein Kunststoffrohr nach
dem Austritt aus dem Extruder in einen Schmelzestrang mit einer
vorbestimmten Raumform umgeformt wird, wobei der gesamte Schmelzestrang unmittelbar
nach der Formgebung über
seinen gesamten Querschitt in etwa die gleiche Temperatur aufweist.
Nach dem Austritt des Schmelzestranges aus der Extrusionsdüse wird
der gesamte Querschnitt desselben zur Bildung des Rohres abgekühlt und
dabei in seiner Querschnittsabmessung festgelegt. Durch den Abkühlvorgang
werden Spannungsdifferenzen über
den gesamten Querschnitt zwischen den Außen- und Innenwandungen des
kalibrierten Rohres aufgebaut, welche durch eine unmittelbar danach
stattfindende Wärmeeinbringung
von der Außenseite
des Rohres her und einer damit verbundenen Wärmeabfuhr aus dem Innenraum
des Rohres durch ein eigenes Kühlmittel
abgebaut werden. Dadurch wird die nachträglich eingebrachte Wärme über den
gesamten Querschnitt von der Außenseite des
Rohres hin zu dessen Innenwandung hindurchgeführt und so ein Spannungsabbau über den
gesamten Querschnitt durchlaufend ermöglicht. Durch das im Inneren
des Rohres befindliche Kühlmedium wird
während
des Abkühlvorganges
der gesamte Rohrquerschnitt vollständig von außen nach innen abgekühlt. Dadurch
werden Spannungsdifferenzen zwischen der inneren und der äußeren Oberfläche des
Rohres nahezu abgebaut bzw. ausgeglichen.
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Aus
der
DE 21 23 333 A ist
ein Verfahren zum Ausformen extrudierter Kunststoffprofile sowie eine
Formgebungseinrichtung hierfür
bekannt geworden, bei welcher ein Schmelzestrang aus einer Extrusionsdüse zur Bildung
des Gegenstandes ausgetragen und zur Formgebung durch eine Kalibrier-
bzw. Formgebungseinrichtung hindurchgeführt wird. Um ein Verklemmen
des Profils während
des Durchlaufens durch den Kalibrierungskanal zu vermeiden, wird
ein Film aus Luft oder einem anderen unter Druck stehenden strömungsfähigen Medium
zwischen der äußeren Oberfläche des
Kunststoffprofils und der Wandung des Kalibrierungskanals gebildet. Dabei
dient der Film des strömungsfähigen Mediums dazu,
eine Anlage des Kunststoffprofils während dessen Abkühlvorgang
innerhalb des Kalibrierwerkzeuges an den Wandungen des Kalibrierungskanals
zu verhindern, um so eine Beschädigung
der äußeren Oberfläche bzw.
des gesamten Gegenstandes zu vermeiden.
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Zur
Herstellung von verzugsfreien bzw. eine gewisse Geradheit aufweisenden
Profilen war es bereits gemäß dem ”Kunststoff
Taschenbuch” von Hansjörgen Saechtling,
herausgegeben vom Carl Hanser Verlag München Wien, 24. Ausgabe bekannt, eigene
Temperiergeräte
dem extrudierten Gegenstand zuzuordnen und somit eine großflächige Wärmeeinbringung
in den selben zu erzielen. Weiters war es auch noch bekannt, einzelnen
Profilsektionen von Kunststoffprofilen eigene Wärmestrahler zuzuordnen, um
ebenfalls eine Wärmeeinbringung
in den Gegenstand zu erreichen. Bei all diesen bekannten Vorrichtungen
bzw. Verfahren konnte eine einwandfreie Geradheit des hergestellten
Gegenstandes in seiner Längsrichtung
nur sehr schwer erzielt werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zur Nachbehandlung von Teilabschnitten des Querschnittes von Gegenständen zu
schaffen, um eine ausreichende Geradheit sowie Verzugsfreiheit in
Längsrichtung
der Gegenstände
nach deren Behandlung zu erzielen.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, dass der weitere Teilabschnitt
durchgehend gegenüber
dem ersten Teilabschnitt auf eine dazu geringere Temperatur, wie
z. B zwischen 6°C
und 20°C, abgekühlt wird
und daran anschließend überwiegend dem
weiteren Teilabschnitt des Gegenstandes Wärmeenergie zugeführt wird,
sodaß dieser
weitere Teilabschnitt auf eine Temperatur zwischen 70°C und 250°C erwärmt wird.
Vorteilhaft ist hierbei, daß nunmehr
durch die nachträgliche
Zufuhr von Wärmeenergie
in zumindest einem weiteren Teilabschnitt des Gegenstandes dieser
auf eine gegenüber
dem ersten Teilabschnitt zumindest gleiche, bevorzugt jedoch höhere Temperatur
verbracht wird, wodurch innerhalb des Gesamtquerschnittes des Gegenstandes
ein Spannungsausgleich erfolgen kann, durch welchen eine nahezu
exakte Geradheit des Gegenstandes in seiner Längserstreckung erzielbar ist.
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Weitere
vorteilhafte Vorgehensweisen sind in den Ansprüchen 2 und 3 beschrieben, wodurch
es auf einfache Art und Weise möglich
ist, die Zufuhr der benötigten
Wärmemenge
in den weiteren Teilabschnitt je nach Verfahrensablauf einfach festlegen
zu können.
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Durch
die Vorgehensweisen gemäß den Ansprüchen 4 bis
6 wird in vorteilhafter Weise die Menge des zugeführten Mediums
und damit verbunden die dem weiteren Teilabschnitt zugeführte Wärmemenge
auf einfache Art und Weise festgelegt.
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Vorteilhaft
ist weiters ein Vorgehen nach Anspruch 7, da dadurch eine Wärmebelastung
des ersten Teilabschnitts des Gegenstandes durch eine Abdichtung
im Übergangsbereich
und somit eine zusätzliche
Erwärmung
und ein damit verbundener neuerlicher Verzug verhindert werden.
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Vorteilhaft
ist auch ein Vorgehen, wie dies im Anspruch 8 beschrieben ist, da
dadurch ein intensiver Wärmeübergang
ausgehend vom Medium hin zum erwärmenden
Teilabschnitt des Gegenstandes sichergestellt wird. Dies erfolgt
durch eine ausreichende Menge an Medium, welche durch den Heizkanal
hindurchgefördert
wird und so ein oftmaliger Mediumaustausch an der Oberfläche des
zu erwärmenden
Teilabschnittes erzielt werden kann.
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Schließlich sind
weitere vorteilhafte Vorgehensweisen in den Ansprüchen 10
und 11 beschrieben, da einerseits durch die nachträglich eingebrachte
Wärmemenge
ein Spannungsausgleich über
nahezu den gesammten Querschnitt des Gegenstandes erzielbar ist
und andererseits bei entsprechend hoher Erwärmung des weiteren Teilabschnittes
eine nachträgliche
Verformung der Querschnittsform sowie eine exakte Kalibrierung möglich wird
und dadurch ho he Werkzeugkosten für die Auslegung der Extrusionsdüse sowie
der nachgeschalteten Kalibriervorrichtungen eingespart werden können.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung wird diese anhand der in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsbeispiele
näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
Extrusionsanlage mit einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichturig,
in Seitenansicht und vereinfachter, schematischer Darstellung;
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2 die
Behandlungsvorrichtung nach 1, in Stirnansicht,
geschnitten, gemäß den Linien
II-II in 1 und vereinfachter sowie vergrößerter Darstellung;
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3 die
Behandlungsvorrichtung nach 1 und 2,
in Draufsicht und vereinfachter sowie vergrößerter Darstellung sowie nicht
dargestelltem Gegenstand;
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4 eine
weitere mögliche
Ausbildung einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung
in Stirnansicht, teilweise geschnitten, gemäß den Linien IV-IV in 5 und
vereinfachter sowie vergrößerter Darstellung;
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5 die
Behandlungsvorrichtung nach 4, in Draufsicht
und vereinfachter sowie vergrößerter Darstellung
sowie nicht dargestelltem Gegenstand;
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6 eine
andere mögliche
Ausbildung einer erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung,
in Draufsicht und vereinfachter, schematischer Darstellung;
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7 die
Behandlungsvorrichtung nach 6, in Stirnansicht,
teilweise geschnitten, gemäß den Linien
VII-VII in 6 und vereinfachter, schematischer
Darstellung;
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8 eine
der erfindungsgemäßen Behandlungsvorrichtung
nachgeordnete Formgebungsvorrichtung, in Stirnansicht und vereinfachter,
schematischer Darstellung.
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Einführend sei
festgehalten, daß in
den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile
mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen
werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen
sinngemäß auf gleiche
Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen
werden können.
Auch sind die in der Beschreibung angegebenen Richtungen, wie z. B.
oben oder unten, nur auf die hier gewählte Darstellung zu beziehen
und sind sinngemäß bei einer
Lageänderung
auf diese neue Lage zu übertragen.
Weiters können
auch Einzelmerkmale aus den gezeigten unterschiedlichen Ausführungsbeispielen
für sich
eigenständige,
erfindungsgemäße Lösungen darstellen.
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In
der 1 ist eine Extrusionsanlage 1 gezeigt,
die aus einem Extruder 2, einem diesen nachgeschalteten
Extrusionswerkzeug 3 sowie einer Kalibriereinrichtung 4 und
einer Kühleinrichtung 5 besteht.
Der Kühleinrichtung 5 ist
in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – ein schematisch
und vereinfacht dargestellter Raupenabzug 7 nachgeordnet,
mit welchem zumindest ein Gegenstand 8, beispielsweise
ein Profil aus Kunststoff für
den Fensterbau oder dgl., ausgehend vom Extrusionswerkzeug 3 durch
die Kalibriereinrichtung 4 sowie Kühleinrichtung 5 abgezogen werden
kann und mittels nicht näher
dargestellten Einrichtungen, wie beispielsweise Sägen und
dgl., entsprechend abge längt
werden kann.
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Die
Kalibriereinrichtung 4 sowie Kühleinrichtung 5 der
Extrusionsanlage 1 sind auf einem vereinfacht dargestellten
Kalibriertisch 9 angeordnet bzw. auf diesem gehaltert,
wobei sich der Kalibriertisch 9 über vereinfacht dargestellte
Laufrollen 10 und diesen zugeordneten Fahrschienen 11 auf
einer schematisch angedeuteten Aufstandsfläche 12 abstützt bzw.
auflagert. Diese Aufstandsfläche 12 ist
zumeist ein ebener Hallenboden, auf welchem auch der Extruder 2,
welcher auch als Plastifiziervorrichtung bezeichnet werden kann,
sowie der Raupenabzug 7 usw. abgestützt sind.
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Dem
Extrusionswerkzeug 3 ist in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – eine Behandlungsvorrichtung 13 für den Gegenstand 8 nachgeordnet.
Die detaillierte Beschreibung der Behandlungsvorrichtung 13 sowie deren
Anordnung und Funktionsweise und deren mögliche Ausführungsform erfolgt in den nachfolgenden
Figuren. Bevorzugt jedoch kann die Behandlungsvorrichtung 13 an
unterschiedlichen Positionen sowie gegebenenfalls auch mehrfach
angeordnet sein. So kann die Behandlungsvorrichtung 13 entweder
zwischen der Kalibriereinrichtung 4 und der Kühleinrichtung 5 angeordnet,
wie dies in strichlierten Linien angedeutet ist und/oder der Kühleinrichtung 5 nachgeordnet
sein. Bei einer Mehrfachanordnung von einzelnen die Kühleinrichtung 5 bildenden
Kühlbädern ist
es auch möglich,
die Behandlungsvorrichtung 13 zwischen diesen anzuordnen,
da somit bei einem erneuten Eintritt in die weitere Kühlkammer eine
Abkühlung
des weiteren Teilabschnittes erfolgt.
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Die
Kalibriereinrichtung 4 kann aus einzelnen in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – hintereinander angeordneten
Kalibrierwerkzeugen gebildet und auf einer Aufnahmeplatte abgestützt sein
und beispielsweise als Vakuumkalibrierung ausgebildet sein, wobei
die Kalibrierung des extrudierten Gegenstandes 8 in bekannter
Weise innerhalb der einzelnen Kalibrierwerkzeuge erfolgt. Dabei
kann die Anordnung der Vakuumschlitze, der Kühlabschnitte und Kühlbohrungen
sowie deren Anschlüsse
und Versorgung gemäß dem bekannten
Stand der Technik erfolgen. Diese Kalibrierung kann beispielsweise
eine Kombination aus Trocken- und Naßkalibrierung bzw. nur eine
vollständige
Trockenkalibrierung umfassen. Weiters kann auch ein Zutritt von
Umgebungsluft, ausgehend vom Extrusionswerkzeug 3 bis hin
zum Austritt aus der Kalibriereinrichtung 4 vollständig verhindert
werden.
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Die
Kühleinrichtung 5 für den aus
der Kalibriereinrichtung 4 austretenden Gegenstand 8 umfaßt eine
Kühlkammer 14,
welche durch ein vereinfacht dargestelltes Gehäuse ge bildet ist und durch
im Innenraum der Kühlkammer 14 angeordnete
und vereinfacht dargestellte Stützblenden
in unmittelbar aufeinanderfolgende Bereiche unterteilt ist. Es ist
aber auch möglich,
den Innenraum der Kühlkammer 14 auf
einen gegenüber
dem atmosphärischen
Luftdruck liegenden Druck abzusenken.
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Der
Gegenstand 8 besteht bevorzugt zumeist aus einem thermoplastischen
Kunststoff 15, welcher in Granulatform bzw. Pulverform
in einem Aufnahmebehälter 16 des
Extruders 2 bevorratet ist und mittels einer oder mehrerer
Förderschnecken 17 innerhalb
des Extruders 2 entsprechend erweicht bzw. plastifiziert
und daran anschließend
aus dem Extrusionswerkzeug 3 ausgetragen wird. Dieser erweichte
bzw. plastische Kunststoff 15 weist nach dem Austritt aus
dem Extrusionswerkzeug 3 eine durch das Extrusionswerkzeug 3 vorgegebene
Querschnittsform auf, welche in der darin anschließenden Kalibriereinrichtung 4 entsprechend
kalibriert und/oder gekühlt
wird, bis der zähplastische
Gegenstand 8 oberflächlich
soweit abgekühlt
ist, sodaß seine
Außenform
stabil sowie in ihren Abmessungen entsprechend ausgebildet ist.
Anschließend
an die Kalibriereinrichtung 4 durchläuft der Gegenstand 8 die
Kühleinrichtung 5,
um eine weitere Abkühlung und
gegebenenfalls Kalibrierung zu erreichen, um die endgültige Querschnittsform
des Gegenstandes 8 festzulegen.
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In
den 2 und 3 ist die in der 1 schematisch
und vereinfacht dargestellte Behandlungsvorrichtung 13 in
einem größeren Maßstab dargestellt,
wobei wiederum für
gleiche Teile gleiche Bezugszeichen verwendet werden.
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Die
Behandlungsvorrichtung 13 weist einen Grundkörper 18 auf,
der in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – gesehen
eine obere bzw. untere Seitenwand 19, 20 bzw.
sich dazwischen erstreckende seitliche Seitenwände 21, 22 aufweist.
Diesen Seitenwänden 19 bis 22 sind
an deren Endbereichen Stirnwände 23, 24 zugeordnet,
wobei die Stirnwand 23 in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – gesehen
der Stirnwand 24 vorgeordnet ist. So ist die Stirnwand 23 einem
Eintrittsbereich und die weitere Stirnwand 24 einem Austrittsbereich
der Behandlungsvorrichtung 13 zugeordnet. Durch die Anordnung
der Seitenwände 19 bis 22 sowie
der Stirnwände 23, 24 ist
der Grundkörper 18 in seiner
Außenform
festgelegt. Weiters weist der Grundkörper 18 in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – gesehen
zwischen den Stirnwänden 23, 24 eine
Länge 25 auf.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist im Bereich der unteren Seitenwand 20 des Grundkörpers 18 ein
sich über
die gesamte Länge 25 erstreckender Heizkanal 26 angeordnet,
welcher sich somit ausgehend von einem Eintrittsbereich hin zu einem
Austrittsbereich des Gegenstandes 8 zwischen der Stirnwand 23 und
der weiteren Stirnwand 24 der Behandlungsvorrichtung 13 erstreckt.
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Ein
gesamter Querschnitt des Gegenstandes 8 setzt sich bei
diesem Ausführungsbeispiel
aus zumindest einem ersten Teilabschnitt 27 sowie zumindest
einem damit verbundenen weiteren bzw. zweiten Teilabschnitt 28 zusammen.
Dabei ist bevorzugt der erste Teilabschnitt 27 in Form
eines Hohlprofils und der weitere Teilabschnitt 28 bevorzugt
als Vollprofil ausgebildet.
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Aufgrund
des Extrudiervorganges weist der Gegenstand 8 während seines
Austritts aus dem Extrusionswerkzeuge 3 über seinen
Querschnitt gesehen in etwa die gleiche Temperatur auf. Dies ändert sich
jedoch unmittelbar nach dem Eintritt in die Kalibriereinrichtung 4,
in welcher dem weiteren Teilabschnitt 28 aufgrund der allseitigen
Kühlmöglichkeit eine
höhere
Wärmemenge
gegenüber
dem ersten Teilabschnitt 27 mit den Hohlkammern, welcher
nur im Bereich der Außenseite
gut gekühlt
werden kann, entzogen wird. So kann der aus der Kalibriereinrichtung 4 austretende
Gegenstand 8 in seinem weiteren Teilabschnitt 28 bereits
vollständig
abgekühlt
und in seinem Gefügeaufbau
eingefroren sein und der erste Teilabschnitt 27 eine dazu
wesentlich höhere
Wärme bzw.
Temperatur aufweisen, wodurch es bedingt durch die weitere Abkühlung des
ersten Teilabschnittes zu einem Schrumpfvorgang im Bereich des ersten
Teilabschnittes 27 gegenüber dem weiteren Teilabschnitt 28 kommt.
Diese Temperaturdifferenz zwischen den beiden Teilabschnitten 27, 28 kann
noch während
dem Durchtritt durch die Kühleinrichtung 5 vermindert
werden, wobei jedoch auch in der Kühleinrichtung 5 ein
vollständiges
Abkühlen
des ersten Teilabschnittes 27 bevorzugt nur in dessen Randzonen
erfolgt. Eine vollständige
Wärmeabfuhr
aus dem Innenraum des Hohlprofils ist hier schwierig zu realisieren.
Dabei kann der erste Teilabschnitt 27 vor dem Eintritt
in die Behandlungsvorrichtung 13 an seiner Außenseite
eine Temperatur zwischen 15°C
und 30°C
und der weitere Teilabschnitt 28 eine dazu niedrigere Temperatur
zwischen 6°C
und 20°C
aufweisen. Eine Temperatur im Innenraum der Hohlkammer kann dahingegen
wesentlich höher
sein als die Außentemperatur.
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Aufgrund
der frühzeitigen
Abkühlung
des weiteren Teilabschnittes 28 gegenüber dem ersten Teilabschnitt 27 kommt
es üblicher
Weise zu einem Längsverzug
des gesamten Gegenstandes 8, wobei der Krümmungsmittelpunkt
des Verzuges zumeist auf der Seite des ersten Teilabschnittes 27 des
Gegenstandes 8 angeordnet ist. Dies kommt daher, da dem
ersten Teilabschnitt 27 gegenüber dem weiteren Teilabschnitt 28 zeitlich
gesehen später
die im Gegenstand 8 enthaltene Wärme entzogen wird und es so
zu einem unter schiedlichen Schrumpfvorgang zwischen den beiden Teilabschnitten 27, 28 kommt.
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Aufgrund
dieser physikalischen Gegebenheiten wird dem weiteren Teilabschnitt 28 während seinem
Durchtritt durch die Behandlungsvorrichtung 13 zwischen
dem Eintritts- und Austrittsbereich im Heizkanal 26 eine
gewisse Wärmeenergie
zugeführt, wobei
diese Wärmeenergie
so bemessen ist, daß der weitere
Teilabschnitt 28 während
seinem Durchtritt durch die Behandlungsvorrichtung 13 auf
eine Temperatur zwischen 70°C
und 250°C,
bevorzugt zwischen 100°C
und 200°C,
nachträglich
erwärmt
wird. Diese Temperatur ist aber auch vom extrudierten Material abhängig, wobei
sich diese zuvor gemachten Angaben bevorzugt auf Polyvinylchlorid
(PVC) beziehen.
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Diese
Zufuhr der Wärmeenergie
kann auf verschiedenste Art und Weise erfolgen und beispielsweise
durch ein zugeführtes
Medium 29, wie beispielsweise unter Druck, insbesondere über dem Umgebungsdruck,
stehende Luft, welche beim Durchtritt durch eine Heizvorrichtung 30 auf
die gewünschte
Temperatur verbracht wird, realisiert sein. Diese Heizvorrichtung 30 kann
durch die unterschiedlichsten Heizelemente, wie z. B. eine Heizdiode,
welche mit elektrischer Energie versorgt wird und durch welche das
Medium 29 hindurchgeführt
wird, gebildet sein. Dabei ist sowohl die Menge des zugeführten Mediums 29 als
auch die Heizleistung, also die dem hindurchtretenden Medium 29 zugeführte Wärmemenge
unabhängig
voneinander regelbar. Bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
sind dem Grundkörper 18 zwei
Heizvorrichtungen 30 für
das hindurchtretende Medium 29 zugeordnet, wobei das zugeführte Medium 29 über unterschiedlich
angeordnete Zufuhr- sowie Verteilkanäle 31, 32 dem
Heizkanal 26 zugeführt
wird. Dabei ist die Heizvorrichtung 30 dem Zufuhrkanal 31 vorgeordnet.
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Wie
nun aus der Darstellung in der 3 besser
zu ersehen ist, sind die Zufuhr- und/oder
Verteilkanäle 31, 32 unter
einem Winkel 33 in Bezug zur Längserstreckung bzw. Länge 25 des
Grundkörpers 18 der
Behandlungsvorrichtung 13 in einer zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – entgegengesetzten
Richtung zur Durchströmung
ausgerichtet, welcher gleich bevorzugt jedoch kleiner einem Winkel
von 90° zur Durchströmrichtung
des Mediums 29 im Heizkanal 26 ist. Dadurch bildet
sich eine Ausrichtung der Zufuhr- und/oder Verteilkanäle 31, 32 ausgehend
von der Stirnwand 24 in Richtung der Stirnwand 23,
also entgegengesetzt zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – aus. Bedingt
durch diese Ausrichtung erfolgt die Durchströmung des Mediums 29 durch
den Heizkanal 26 in zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – entgegengesetzter
Richtung, wodurch der Gegenstand 8 nach dem Austritt aus
der Behandlungsvorrichtung 13 keiner weiteren Wärmebeaufschlagung
ausgesetzt ist. Es ist aber selbstverständlich auch möglich, soll te dies
aus verfahrenstechnischen Gründen
notwendig sein, die Durchströmrichtung
des Mediums 29 durch den Heizkanal 26 in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – zu wählen. Aufgrund
der gewählten
Durchströmrichtung für das Medium 29 ist
die Anordnung der Heizvorrichtung 30 entsprechend zu wählen, wodurch
bei einer zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – entgegengesetzten Durchströmrichtung
die Heizvorrichtung 30 im Austrittsbereich, also nahe der
Stirnwand 24, und bei einer in gleicher Richtung zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – verlaufenden
Strömung
die Heizvorrichtung 30 im Eintrittsbereich, also nahe der
Stirnwand 23, angeordnet ist.
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Anstelle
des zuvor beschriebenen Mediums 29 in Form von Luft ist
es aber auch möglich,
jedes andere gasförmige
und/oder flüssige
Medium zur Wärmeeinbringung
in den weiteren Teilabschnitt 28 einzusetzen. Unabhängig davon
ist es aber auch möglich,
dem Heizkanal 26 über
seine Längserstreckung
gesehen Mittel zur Abstrahlung einer Energiestrahlung zuzuordnen,
um den weiteren Teilabschnitt 28 ebenfalls wiederum auf
eine Temperatur von größer 70°C, bevorzugt
zwischen 100°C
und 200°C
bzw. 250°C,
zu verbringen. Dies kann z. B. durch Infrarotstrahlung, Mikrowelle
oder andere Energiestrahlung erfolgen.
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Das
durch die Heizvorrichtung 30 hindurchgeführte Medium 29 soll
ebenfalls auf eine Temperatur von höher 70°C, bevorzugt zwischen 100°C und 200°C, erwärmt werden,
um dem weiteren Teilabschnitt 28 eine ausreichende Wärmemenge
zuzuführen.
Um eine höhere
Erwärmung
des weiteren Teilabschnittes 28 zu erzielen, kann das Medium 29 auch auf
eine Temperatur zwischen 100°C
und 300°C
in der Heizvorrichtung 30 erwärmt werden.
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Wie
nun aus der Darstellung in der 2 wiederum
besser zu ersehen ist, weist der Heizkanal 26 parallel
zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – gesehen mehrere
Wände 34 auf,
welche entsprechend der Umrißform
des weiteren Teilabschnittes 28 innerhalb des Grundkörpers 18 angeordnet
sowie parallel zur Längserstreckung
des Gegenstandes bzw. zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – ausgerichtet
sind. Somit entspricht ein in senkrecht zur Extrusionsrichtung bzw. Längsrichtung
des Gegenstandes 8 ausgebildeter Querschnitt des Heizkanals 26 in
etwa einer Querschnittsausbildung des weiteren Teilabschnitts 28 des
Gegenstandes 8.
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Vorteilhaft
ist es, wenn in einer senkrecht zur Längsrichtung des Gegenstandes 8 ausgerichteten Ebene
eine gemessene Breite 35 eines zwischen Profilwänden des
weiteren Teilabschnittes 28 des Gegenstandes 8 und
den Wänden 34 des
Heizkanals 26 ausgebil deten Spülkanals 36 in etwa über die
den überwiegenden
Teil des Querschnittes in etwa gleich groß ist. In einem Übergangsbereich 37 zwischen dem
ersten Teilabschnitt 27 und dem weiteren Teilabschnitt 28 entspricht
eine Abmessung des Heizkanals 26 in der senkrecht zur Längsrichtung
des Gegenstandes 8 ausgerichteten Ebene in etwa einer der dort
hindurchgeführten
Querschnittsabmessung des Gegenstandes 8, wodurch in diesem Übergangsbereich 37 ein
Austritt des durch den Heizkanal 26 hindurch geführten Mediums 29 in
Richtung des ersten Teilabschnittes 27 zumindest teilweise,
bevorzugt jedoch vorwiegend vollständig verhindert wird. Durch diese
Abdichtung erfolgt keine Wärmeübertragung bzw.
Wärmeeinbringung
in Richtung des ersten Teilabschnittes 27.
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Die
zuvor beschriebene Breite 35 des Spülkanals 36 beträgt zwischen
0,2 mm und 20,0 mm, bevorzugt jedoch 0,5 mm und 3,0 mm bzw. 5,0
mm.
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Ausgehend
von der zuvor beschriebenen Vorrichtung zur Nachbehandlung ist auch
das damit durchzuführende
Verfahren zur Nachbehandlung eines aus einem Schmelzestrom durch
Extrudieren und nachfolgendes Kalibrieren und/oder Kühlen in seinen
Außenabmessungen
festgelegten Gegenstandes 8, insbesondere einem Profil
aus Kunststoff vorteilhaft. Dabei weist der Gegenstand 8 in
seinem Querschnitt gesehen zumindest einen ersten Teilabschnitt 27,
vorwiegend ein Hohlkammerprofil, sowie zumindest einen damit verbundenen
weiteren Teilabschnitt 28, zumeist ein Vollprofil, auf.
Während
des Durchtritts des Gegenstandes 8, insbesondere des weiteren
Teilabschnittes 28 wird diesem in der Behandlungsvorrichtung 13 eine
Wärmeenergie
zugeführt,
sodaß der
weitere Teilabschnitt 28 auf eine Temperatur zwischen 70°C und 250°C erwärmt wird. Diese
Temperatur ist jedoch weiters noch vom gewählten Kunststoffmaterial abhängig und
kann unterschiedlich zu den zuvor gemachten Angaben sein. Vorteilhaft
kann die Zufuhr der Wärmeenergie
durch ein auf eine Temperatur von höher 70°C erwärmtes Medium 29 erfolgen,
welches bevorzugt in zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – entgegengesetzter
Richtung den weiteren Teilabschnitt 28 im Heizkanal 26 umströmt.
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Unabhängig davon
ist es aber auch möglich, den
in der Behandlungsvorrichtung 13 nachträglich erwärmten weiteren Teilabschnitt 28 nach
diesem Erwärmungsvorgang
in einer eigenen Station nachträglich
zu Richtung und/oder zu verformen. Dadurch können einzelne Profilsektionen
maßlich
exakt ausgeführt
bzw. in eine zur Extrusionsform unterschiedliche Form verbracht
werden.
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Aufgrund
der gewählten
Kanalabmessungen des Spülkanals 36 wird
ein intensiver Wärmeübergang
zwischen dem hindurchgeführten
Medium 29 und dem weiteren Teilabschnitt 28 erzielt,
wodurch mit geringen Heizleistungen bzw. mit einem geringen Energieaufwand
eine rasche und vor allem wirtschaftliche Erwärmung des weiteren Teilabschnittes 28 ohne
hohe Verlustleistungen erfolgt.
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In
den 4 und 5 ist eine weitere und gegebenenfalls
für sich
eigenständige
Ausbildung der Behandlungsvorrichtung 13 in einem größeren Maßstab dargestellt,
wobei wiederum für
gleiche Teile gleiche Bezugszeichen wie in den 1 bis 3 verwendet
werden. Um unnötige
Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die Beschreibung der weiteren Figuren
hingewiesen bzw. Bezug genommen.
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Wie
bereits zuvor beschrieben, erfolgt bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
die Durchströmrichtung
des Mediums 29 im Heizkanal 26, welcher sich wiederum über die
gesamte Länge 25 des
Grundkörpers 18 der
Behandlungsvorrichtung 13 erstreckt, in Richtung der Extrusionsrichtung – Pfeil 6.
Der Grundkörper 18 ist
in seiner Längserstreckung
durch die in einem Eintrittsbereich 38 des Gegenstandes 8 in
die Behandlungsvorrichtung 13 angeordnete Stirnwand 23 und
die in einem Austrittsbereich 39 des Gegenstandes 8 aus
der Behandlungsvorrichtung 13 angeordnete Stirnwand 24 in
seiner Länge 25 festgelegt.
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Um
die gleiche Durchströmrichtung
des Mediums 29 in Bezug zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – zu erzielen,
ist ein Zufuhrbereich 40 des Mediums 29 nahe dem
Eintrittsbereich 38 bzw. der Stirnwand 23 und
ein Abfuhrbereich 41 des Mediums 29 im Austrittsbereich 39 bzw.
nahe der Stirnwand 24 angeordnet.
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Wie
nun aus einer Zusammenschau der 4 und 5 besser
zu ersehen ist, sind dem weiteren Teilabschnitt 28 des
Gegenstandes 8 wiederum die den Heizkanal 26 begrenzenden
Wände 34 zugewandt,
wodurch sich zwischen Außenflächen des
Teilabschnittes 28 und den Wänden 34 der Spülkanal 36 zum
Hindurchführen
des Mediums 29 ausbildet. Bei diesem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
mündet
in den Heizkanal 26, ausgehend von den hier beidseits sowie
in einer senkrecht zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – ausgerichteten
Ebene des Heizkanals 26 angeordneten Zufuhrkanälen 31 zumindest
ein, bevorzugt jedoch mehrere Verteilkanäle 32. Dabei weisen
die einzelnen Verteilkanäle 32 bevorzugt
einen geringeren Querschnitt als die Zufuhrkanäle 31 auf. Weiters
ist durch eine Mehrfachanordnung der Verteilkanäle 32 sowie der geringeren Querschnittsabmessung
derselben eine gerichtete und gezielte Wärmeeinbringung an vorbestimmbaren Oberflächenabschnitten
des weiteren Teilabschnittes 28 des Gegenstandes 8 möglich. Weiters
ist hier gezeigt, daß den
beiden Zufuhrkanälen 31 in
Strömungsrichtung
ein weiterer Kanal 42 vorgeordnet ist, mit welchem die
Zufuhrkanäle 31 in
Strömungsverbindung
stehen. Dabei sei erwähnt,
daß die
hier dargestellte Anordnung, Ausbildung sowie Anzahl der Kanäle nur beispielshaft
wiedergegeben worden ist und diese selbstverständlich frei gewählt werden kann.
Weiters ist auch eine Mehrfachanordnung sowie eine beliebige Ausrichtung
der einzelnen Kanäle zueinander
möglich.
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Zusätzlich ist
hier noch dargestellt, daß in
einem Übergangs-
bzw. Verbindungsbereich zwischen den Zufuhrkanälen 31 und dem Kanal 42 zumindest jeweils
eine Einstellvorrichtung 43, z. B. in Form eines Stellelementes 44 angeordnet
ist. Dieses Stellelement 44 bzw. die Stellelemente 44 dienen
dazu, die Menge und/oder den Druck des zugeführten bzw. durchströmenden Mediums 29,
ausgehend vom Kanal 42 hin zu den einzelnen Zufuhrkanälen 31 individuell
je nach Bedarf zu regeln, dosieren bzw. voreinzustellen. Dadurch
ist es möglich,
jedem der Zufuhrkanäle 31 nur
eine bestimmte Menge an Medium 29 zuzuführen, wodurch je nach Anordnung
der von den Zufuhrkanälen 31 in
den Heizkanal 26 mündenden Verteilkanäle 32 eine
unterschiedliche Wärmeeinbringung
an beiden Seiten in den weiteren Teilabschnitt 28 des Gegenstandes 8 erzielbar
ist. Weiters kann durch die Einstellvorrichtung 43 auch
eine Druckdifferenz zwischen den beiden Zufuhrkanälen 31 eingestellt
werden, wodurch eine weitere Beeinflussungsmöglichkeit der Wärmeeinbringung
in den weiteren Teilabschnitt 28 möglich ist. Durch diese gerichtete
und gegebenenfalls unterschiedliche Wärmeeinbringung in den weiteren
Teilabschnitt 28 des Gegenstandes 8 ist es möglich, in
allen Richtungen in einer senkrecht zur Extrusionsrichtung ausgerichteten
Ebene einen indirekten Richtvorgang des Gegenstandes 8 zu
erreichen. Dadurch ist auf einfache Art und Weise eine exakte Ausrichtung
der Geradheit des gesamten Gegenstandes 8 während des
Extrusionsvorganges möglich,
ohne daß nachträgliche Richtarbeiten
notwendig sind oder ein hoher Ausschuß produziert wird.
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Das
dem Kanal 42 zugeführte
Medium 29 kann vor Eintritt in diesen wiederum durch die
Heizvorrichtung 30 bzw. das diese gebildete Heizelement hindurchgeführt und
dabei erwärmt
werden, um das Medium 29 auf die gewünschte Temperatur zu verbringen.
Dadurch ist es möglich,
jene Wärmemenge festzulegen,
welche dem weiteren Teilabschnitt 28 während dessen Durchtritt durch
den Heizkanal 26, ausgehend vom Medium 29, zugeführt wird.
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Wie
nun besser aus der 5 zu ersehen ist, sind die einzelnen
Verteilkanäle 32 winkelig
unter dem Winkel 33 im Bezug zur Durchströmrichtung
des Mediums 29 durch den Heizkanal 26 im Grundkörper 18 angeordnet.
Dabei ist wieder der Winkel 33 kleiner oder gleich 90°, wodurch
sich eine vorgegebene Durchströmrichtung
in gleicher Richtung zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – ausbildet.
Aufgrund dieser zuvor beschriebenen Anordnung und Ausbildung der einzelnen
Kanäle
zueinander erfolgt eine gerichtete und vorbestimmbare Wärmeeinbringung
durch das Medium 29 hin zum weiteren Teilabschnitt 28 des
Gegenstandes 8, um diesem zumindest in den einzelnen Oberflächenabschnitten
eine gewisse Wärmemenge
zuzuführen.
Bedingt durch diese nachträgliche
Wärmeeinbringung
ist eine verzugsfreie und vor allem einfache Erzielung einer ausreichenden
Geradheit derartiger Gegenstände 8 möglich. Auch
bei diesem hier beschriebenen Ausführungsbeispiel erfolgt die
Einbringung des Mediums 29 im Zufuhrbereich 40 unter
einem gegenüber
dem Umgebungsluftdruck höheren
Druck, wodurch sich ausgehend vom Zufuhrbereich 40 hin
zum Abfuhrbereich 41 des Mediums 29 über die
Längserstreckung
des Heizkanals 26 eine Druckdifferenz ausbildet.
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In
den 6 und 7 ist eine weitere mögliche und
gegebenenfalls für
sich eigenständige
Ausbildung der Behandlungsvorrichtung 13 vereinfacht und
schematisch dargestellt, wobei wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen
wie in den 1 bis 5 verwendet
werden. Weiters wird wiederum, um unnötige Wiederholungen zu vermeiden,
auf die Beschreibung einzelner Teile in den weiteren Figuren hingewiesen
bzw. Bezug genommen.
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Bei
diesem hier gezeigten Ausführungsbeispiel
ist die Durchströmrichtung
des Mediums 29 entgegen der Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – gewählt, wodurch
der Zufuhrbereich 40 im Austrittsbereich 39 des
Gegenstandes 8 aus der Behandlungsvorrichtung 13 und
der Abfuhrbereich 41 des Mediums 29 aus dem Heizkanal 26 im
Eintrittsbereich 38 nahe der Stirnwand 23 im Grundkörper 18 angeordnet
ist. Die Ausbildung und Anordnung der einzelnen Kanäle im Zufuhrbereich 40 kann
gemäß einer
der zuvor bereits detailliert beschriebenen Anordnungen entsprechen, wobei
hier auf eine detaillierte Beschreibung verzichtet worden ist. Wesentlich
ist jedoch dabei, daß die einzelnen
Verteilkanäle 32,
welche ausgehend vom Zufuhrkanal 31 in den Heizkanal 26 münden, wiederum
winkelig unter dem Winkel 33 geneigt in Bezug zur Längserstreckung
der Behandlungsvorrichtung 13 ausgerichtet sind, welcher
bevorzugt gleich oder kleiner 90° zu
einer senkrecht zur Extrusionsrichtung ausgerichteten Ebene geneigt
ist. Dadurch wird eine gerichtete Strömung des Mediums 29 innerhalb
des Heizkanals 26 erzielt.
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Das
im Zufuhrbereich 40 zugeführte Medium 29 wird
vor dem Eintritt in die Behandlungsvorrichtung 13 wiederum
mittels der eigenen Heizvorrichtung 30 auf die gewünschte entsprechende
Temperatur erwärmt
und gelangt anschließend
in den Kanal 42, welcher im vorliegenden Ausführungsbeispiel wiederum
mit beidseits des Heizkanals 26 angeordneten und senkrecht
zur Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – ausgerichteten
Zufuhrkanälen 31 in
Strömungsverbindung
steht. Zur Dosierung bzw. Regulierung der ausgehend vom Kanal 42 hin
zu den Zufuhrkanälen 31 hindurchtretenden
Menge an Medium 29 kann zwischen diesen beiden Kanälen wiederum
die Einstellvorrichtung 43 in Form eines Stellelementes 44 vorgesehen
bzw. angeordnet sein. Ausgehend von den beiden Zufuhrkanälen 31 gelangt
das Medium 29 durch zumindest einen, bevorzugt jedoch mehrere, jedem
dieser Zufuhrkanäle 31 zugeordneten
Verteilkanäle 32 in
den Heizkanal 26 und strömt entlang desselben bei gleichzeitiger
Wärmezufuhr
in den weiteren Teilabschnitt 28 des Gegenstandes 8 hin zum
Abfuhrbereich 41 des Mediums 29 aus der Behandlungsvorrichtung 13.
Unabängig
davon ist es aber selbstverständlich
auch möglich,
die Durchströmrichtung
des Mediums 29 gleich der Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – zu wählen, wodurch
der Zufuhrbereich 40 dem Eintrittsbereich 38 des
Gegenstandes 8 und der Abfuhrbereich 41 dem Austrittsbereich 39 des
Gegenstandes 8 aus der Behandlungsvorrichtung 13 zuzuordnen
ist.
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Der
Abfuhrbereich 41 des Mediums 29 aus der Behandlungsvorrichtung 13 ist
in der 7 vereinfacht dargestellt, wobei die Anordnung
und Ausbildung der einzelnen Kanäle ähnlich sein
kann wie für den
Zufuhrbereich 40. Ausgehend von den den Heizkanal 26 begrenzenden
Wänden 34 führt zumindest einer,
jedoch bevorzugt mehrere Einzelkanäle 45, welche insbesondere
als Bohrungen ausgebildet sein können,
in Richtung je eines beidseits des Heizkanals 26 innerhalb
des Grundkörpers 18 angeordneten
Zwischenkanals 46, welche ihrerseits wiederum in einem
bevorzugt gemeinsamen Sammelkanal 47 münden. Dieser Sammelkanal 47 steht
weiters über
eine schematisch angedeutete Ableitung 48 mit einer Unterdruckeinheit 49,
wie z. B. einer Vakuumpumpe 50, in Verbindung. Es ist aber
auch unabhängig
davon möglich,
anstelle der zuvor als Bohrungen beschriebenen Einzelkanäle 45 diese
in Form von Vakuumschlitzen auszubilden, welche ausgehend von den
Wänden 34 des
Heizkanals 26 sich bis in den Bereich des Zwischenkanals 46 erstrecken
und vereinfacht mit strichpunktierten Linien angedeutet sind.
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Zusätzlich ist
es wiederum möglich,
im Übergangsbereich
zwischen den Zwischen kanälen 46 und
dem Sammelkanal 47 zumindest eine, bevorzugt jedoch mehrere
Einstellvorrichtungen 51 in Form von Stellelementen 52 anzuordnen,
um wiederum die Menge und/oder den Druck des aus den einzelnen Zwischenkanälen 46 hin
zum Sammelkanal 47 strömenden
Mediums 29 dosieren bzw. regeln zu können.
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Wie
nun besser aus der 6 zu ersehen ist, wird dem Zufuhrbereich 40 der
Behandlungsvorrichtung 13 über eine Zuleitung 53 das
Medium 29 zugeführt,
welches ausgehend vom Zufuhrbereich 40 hin zum Abfuhrbereich 41 durch
den Heizkanal 26 bzw. den Spülkanal 36 hindurchgeführt wird.
Dieses Hindurchführen
erfolgt durch Erzeugung einer Druckdifferenz zwischen dem Zufuhrbereich 40 und
dem Abfuhrbereich 41 durch die zuvor beschriebene Unterdruckeinheit 49.
Aus dem Abfuhrbereich 41 wird das Medium 29 über die
Ableitung 48 einem Wärmetauscher 54 zugeleitet
und anschließend
nach Durchtritt und einem weiteren Wärmeentzug in diesem, z. B.
als noch an- bzw. vorgewärmte
Luft der Umgebung zugeführt.
Die Zuleitung 53 für
das Medium 29 wird ebenfalls vor dem Eintritt in den Zufuhrbereich 40 über bzw.
durch den Wärmetauscher 54 geführt, wobei
beim Durchtritt durch denselben eine Vorwärmung des neuen Mediums 29 in
der Zuleitung 53 erfolgt. Dadurch kann beispielsweise die
Heizleistung der Heizvorrichtung 30 herabgesetzt werden,
da jene Wärmemenge,
welche im Medium 29 nach dem Durchtritt durch den Heizkanal 26 im
Anschluß an den
Abfuhrbereich 41 noch in diesem enthalten ist, für die Vorwärmung des
frisch zugeführten
Mediums 29 dient.
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Unabhängig davon
wäre es
aber auch möglich,
einen zumindest teilweise geschlossenen Kreislauf zwischen dem Abfuhrbereich 41 und
dem Zufuhrbereich 40 außerhalb der Behandlungsvorrichtung 13 für das Medium 29 vorzusehen
und eventuell auftretende Leckverluste durch entsprechende Zuleitung
von Frischluft zu kompensieren.
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Um
die Leckverluste während
des Absaugvorganges ausgehend vom Zufuhrbereich 40 hin zum
Abfuhrbereich 41 zu minimieren, kann sowohl im Austrittsbereich 39 als
auch im Eintrittsbereich 38 jeweils ein eigenes an die
Querschnittsform des weiteren Teilabschnittes 28 angepaßt Dichtelement 55 angeordnet
sein, welches den Zutritt von Fremdluft bzw. Falschluft hin zum
Heizkanal 26 vermindert bzw. vollständig verhindert. Diese Dichtelemente 55 können unterschiedlichst
ausgebildet sowie aus den verschiedensten Werkstoffen gebildet sein,
wobei jedoch eine gute Dichtwirkung zwischen dem Dichtelement 55 und
dem weiteren Teilabschnitt 28 des Gegenstandes 8 erzielt
werden soll. Zusätzlich
hat es sich auch noch als vorteilhaft erwiesen, wenn in dem zuvor
beschriebenen Übergangsbereich 37 zwischen den
beiden Teilabschnitten 27, 28 ein weiteres eigenes
Dichtelement 56 angeordnet ist, welches auch in diesem
Bereich den Zutritt von Fremd- bzw. Falschluft hin zum Heizkanal 26 minimiert
bzw. vollständig verhindert.
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Wesentlich
bei all den zuvor beschriebenen Ausführungsformen ist, daß zwischen
dem Zufuhrbereich 40 und dem Abfuhrbereich 41 des
Mediums 29 innerhalb der Behandlungsvorrichtung 13 im
Heizkanal 26 eine Druckdifferenz aufgebaut wird bzw. herrscht,
wobei es einerseits möglich
ist, das Medium 29 unter Druck dem Zufuhrbereich 40 zuzuführen und
aus dem Abfuhrbereich 41 an die Umgebung abströmen zu lassen
und andererseits mittels einer Unterdruckeinheit 49 im
Abfuhrbereich 41 einen gegenüber dem äußeren Luftdruck geringeren
Druck zu erzeugen, wodurch das Medium 29 wiederum vom Zufuhrbereich 40 hin
zum Abfuhrbereich 41 innerhalb des Heizkanals 26 befördert wird.
Es ist aber auch eine Kombination der beiden zuvor beschriebenen Möglichkeiten
zum Aufbau der Druckdifferenz denkbar, wodurch das Medium 29 im
Zufuhrbereich 40 einen Druck über dem Umgebungsdruck und
im Abfuhrbereich 41 unterhalb dem Umgebungsdruck aufweist.
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Als
vorteilhaft für
die Herstellung der Behandlungsvorrichtung 13 hat sich
herausgestellt, wenn die zuvor beschriebenen Kanäle, bis auf die unter dem Winkel 33 ausgerichteten
Verteilkanäle 32,
in einer senkrecht zum Heizkanal 26 ausgerichteten Ebene
angeordnet sind. Die Dimensionierung und/oder die Ausrichtung der
einzelnen Kanäle
sowohl im Zufuhrbereich 40 und/oder im Abfuhrbereich 41 kann
je nach der Querschnittsform des weiteren Teilabschnittes 28 unterschiedlich
je nach den verschiedenen Anforderungen frei gewählt werden und ist nicht an
die hier dargestellten Ausführungen
beschränkt.
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Weiters
sei erwähnt,
daß es
zur Erzielung einer guten Wärmeübertragung
ausgehend vom Medium 29 hin zum erwärmenden weiteren Teilabschnitt 28 vorteilhaft
ist, wenn das Medium 29 in einer turbulent gehaltenen Strömung durch
den Heizkanal 26 bzw. den Spülkanal 36 hindurchgeführt wird.
Dabei kann das Medium 29 bereits im turbulenten Zustand dem
Heizkanal 26 bzw. dem Spülkanal 36 zugeführt werden.
Es ist aber auch zusätzlich
möglich,
die turbulente Strömung
erst im Heizkanal 26 bzw. im Spülkanal 36 zu erzeugen
bzw. mit den unterschiedlichsten Maßnahmen turbulent aufrecht
zu erhalten. Dabei haben sich Strömungsgeschwindigkeiten des Mediums 29 im
Heizkanal 26 bzw. im Spülkanal 36 von
gleich oder größer 1 m/s
als vorteilhaft erwiesen, da dadurch ausgehend vom Medium 29 hin
zum erwärmenden
Material des Gegenstandes 8 ein ausreichender Wärmeübergang
erzielt werden kann.
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Eine
andere Möglichkeit
der Abdichtung des Heizkanals 26 im Eintrittsbereich 38 des
Gegenstandes 8 in die Behandlungsvorrichtung 13 ist
in der 6 im Bereich der Stirnwand 23 vereinfacht
in strichpunktierten Linien dargestellt, wobei der Grundkörper 18 der
Behandlungsvorrichtung 13 unmittelbar einer Blende 57 der
Kühleinrichtung 5 nachgeordnet
ist. Dabei liegt die Stirnwand 23 direkt an einer Oberfläche 58 der
Blende 57 an, wodurch der aus der Kühleinrichtung 5 austretende
Gegenstand 8 direkt in die Behandlungsvorrichtung 13 eintritt.
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In
der Blende 57 ist weiters schematisch vereinfacht eine
Ausnehmung 59 dargestellt, welche sowohl in ihrer Querschnittform,
als auch in ihren Abmessungen ziemlich exakt der Querschnittsabmessung
bzw. der Abmessung des Gegenstandes 8 entspricht. Aufgrund
dieser Anordnung der Behandlungsvorrichtung 13 im Bereich
der Blende 57 kann das zuvor im Eintrittsbereich 38 beschriebene
Dichtelement 55 wegfallen. Weiters wird aufgrund des innerhalb
der Kühleinrichtung 5 aufgebauten
Unterdruckes, welcher bevorzugt höher dem Unterdruck im Heizkanal 26 ist,
ein Zutritt von Umgebungsluft ausgehend von der Kühleinrichtung 5 hin
zum in der Behandlungsvorrichtung 13 angeordneten Heizkanal 26 minimiert
bzw. vollständig
unterbunden. Weiters läßt sich
dadurch auch noch zusätzlich
der Aufbau der Druckdifferenz zwischen dem Zufuhrbereich 40 und dem
Abfuhrbereich 41 in Verbindung mit der Unterdruckeinheit 49 verstärken, wodurch
einerseits die Durchsatzmenge des Mediums 29 durch den
Heizkanal 26 erhöht
und andererseits mit geringeren Antriebsleistungen für die Unterdruckeinheit
das Auslangen gefunden werden kann.
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In
der 8 ist eine bereits zuvor schon kurz beschriebene,
der Behandlungsvorrichtung 13 unmittelbar nachgeordnete
Formgebungsvorrichtung 60 in Stirnansicht sowie schematisch
vereinfacht in dieser Darstellung gezeigt, wobei diese Formgebungsvorrichtung 60 bedarfsweise
für sich
eine weitere und gegebenenfalls für sich eigenständige, erfindungsgemäße Ausbildung
darstellen kann. Weiters werden wiederum für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen wie
in den 1 bis 7 verwendet, sowie um unnötige Wiederholungen
zu vermeiden, auf die Beschreibung der weiteren Figuren hingewiesen
bzw. Bezug genommen wird.
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Diese
Formgebungsvorrichtung 60 ist in Extrusionsrichtung – Pfeil 6 – gesehen
unmittelbar der Behandlungsvorrichtung 13 zur nachträglichen
Umformung und/oder Verformung und/oder Kalibrierung des weiteren
Teilabschnittes 28 des Gegenstandes 8 unmittelbar
nachgeordnet, wodurch es nunmehr auf einfache Art und Weise möglich ist,
jene Profilsektionen des Gegenstandes 8, welche während dem Durchtritt
durch die Behandlungsvorrichtung 13 erwärmt worden sind, in einem eigenen
Arbeitsgang nachträglich
in eine andere Raumform umzuformen und/oder zu richten. Dabei ist
vereinfacht in strichlierten Linien jener Querschnitt des weiteren
Teilabschnittes 28 in einer unverformten Lage gezeigt,
mit welchem der Gegenstand 8 aus dem Heizkanal 26 der
Behandlungsvorrichtung 13 austritt. Unmittelbar anschließend an
die Behandlungsvorrichtung 13 ist die Formgebungsvorrichtung 60 angeordnet,
in welcher der sich in einem verformbaren Zustand befindliche weitere
Teilabschnitt 28 in eine hier vereinfacht dargestellte
gebogene bzw. eingerollte Stellung umgeformt bzw. verformt wird.
Dabei ist diese Form nur beispielhaft gewählt, wobei aber auch z. B.
ein Anform- bzw.
Verbindungsvorgang mit anderen Teilen bzw. Profilsektionen des Gegenstandes 8 erfolgen kann.
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Zusätzlich ist
es dabei aber auch noch möglich,
einzelne Profilsektionen des Gegenstandes 8 nachträglich zu
richten bzw. zu kalibrieren, wodurch es auf einfache Art und Weise
möglich
ist, kompliziert aufgebaute Extrusionswerkzeuge 3, Kalibiereinrichtungen 4 sowie
Kühleinrichtungen 5 zu
vermeiden und die genaue Formgebung bzw. Kalibrierung einzelner
Profilsektionen im Anschluß an
den nachträglichen
Erwärmungsvorgang
in der Behandlungsvorrichtung 13 in der dieser nachgeordneten
Formgebungsvorrichtung 60 durchzuführen.
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Um
diesen weiteren Teilabschnitt 28 im Anschluß an das
nachträgliche
Richten und/oder Verformen und/oder Kalibrieren in dieser verformten
Lage zu stabilisieren ist dieser Teilabschnitt 28 abzukühlen bzw.
der Gefügeaufbau
zu verfestigen.
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Der
Ordnung halber sei abschließend
darauf hingewiesen, daß zum
besseren Verständnis
des Aufbaus der Behandlungsvorrichtung 13 diese bzw. deren
Bestandteile teilweise unmaßstäblich verzerrt bzw.
vergrößert dargestellt
wurden. Es können
auch einzelne Merkmale der in den einzelnen Ausführungsbeispielen gezeigten
Merkmalskombinationen jeweils für
sich eigenständige,
erfindungsgemäße Lösungen bilden.
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Vor
allem können
die einzelnen in den 1; 2, 3; 4, 5; 6, 7; 8 gezeigten
Ausführungen
den Gegenstand von eigenständigen,
erfindungsgemäßen Lösungen bilden.
Die diesbezüglichen,
erfindungsgemäßen Aufgaben
und Lösungen
sind den Detailbeschreibungen dieser Figuren zu entnehmen.