DE19806796A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung und/oder Vorbehandlung von mittels einer Membranfiltereinrichtung zu behandelnden Flüssigkeiten - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Behandlung und/oder Vorbehandlung von mittels einer Membranfiltereinrichtung zu behandelnden FlüssigkeitenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Behandlung und/oder Vorbehandlung
von mittels einer Membranfiltereinrichtung zu filternden Flüssigkeiten,
insbesondere wasserhaltigen Lösungen, Emulsionen, Suspensionen sowie
eine Membrananlage mit einer Zuführungeinrichtung zum Zuführen von zu
behandelnden Flüssigkeiten umfassend mindestens eine
Membranfiltereinrichtung sowie mindestens einer Einrichtung zum Abführen
des Filtrates und des Konzentrates.
Verfahren zur Filterung von Flüssigkeit mittels Membranfiltern, insbesondere
Keramikmembranfiltern die vorzugsweise aus α-Aluminiumoxid, ZrO2 oder
TiO2 bestehen, werden in einer Vielzahl von Anwendungsgebieten eingesetzt.
Beispielhaft seien hierfür die Molkereiindustrie, die Lebensmit
tel-/Getränkeindustrie, die pharmazeutische und chemische Industrie sowie
insbesondere die Aufbereitung von Wässern und Abwässern genannt.
Insbesondere bei der Verarbeitung von Flüssigkeiten, die zumindest einen
Anteil von wäßriger Lösung umfassen, besteht das Problem des Zusetzens
der vorzugsweise im Bereich von 3-5000 nm Nennporengröße liegenden
Porenkanäle. In der Lösung enthaltene größere Partikel oder Agglomerate
schlagen sich ohne mit der Membranoberfläche eine Bindung einzugehen auf
dieser nieder, reduzieren die freie Oberfläche und setzen so die Poren der
Membran zu. Durch Rückspülung können derartige Teilchen in der Regel
entfernt werden. Wesentlich schwieriger ist die Reinigung, wenn die in der
Lösung enthaltenen Stoffe auf der Porenoberfläche adsorbieren oder durch
das Anwachsen der Adsorbatschicht die Poren der Membran zuwachsen und
schließlich verstopfen. Bei derartig verstopften Membranen müssen bislang
chemische Reinigungsverfahren eingesetzt werden, mit denen die Bindung
der Adsorbatschicht an die Porenwände aufgebrochen bzw. die
Verschmutzung aufgelöst wird. So kann man beispielsweise zum Entfernen
von CaCO3-Adsorbatschichten Essigsäure verwenden; die Entfernung von
Adsorbatschichten, die Si-Verbindungen, wie beispielsweise polymere
Kieselsäure enthalten ist nur mit sehr starken Chemikalien wie beispielsweise
HF-Säure möglich, was zur Beschädigung bzw. Zerstörung des Keramikfilters
führt.
Aufgabe der Erfindung ist es somit, ein Verfahren zur Vorbehandlung von
Flüssigkeiten, insbesondere solchen die zumindest einen Anteil wäßriger
Lösung umfassen, anzugeben, mit dem die Ausbildung von
Adsorbatschichten auf den Porenwänden der Membran weitgehend
unterbunden werden kann.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die in der
Membrananlage zu filtrierende Flüssigkeit elektrischen und/oder
magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern ausgesetzt wird. Diese
Felder können sowohl statische Felder als auch Wechselfelder sein. Das
Anlegen derartiger Felder bewirkt, daß die in der wäßrigen Lösung
vorhandenen geladenen Teilchen, beispielsweise Ionen, kristallisieren bzw.
aggregieren und aus der Lösung ausfallen. Erklärung hierfür könnte der
nachfolgende Mechanismus sein:
Geladene gelöste Teilchen wie Ionen werden in der wäßrigen Lösung stets
von der Solvathülle umgeben, die die chemische Reaktionsfähigkeit
beeinträchtigt. Um Kristallbildung zu induzieren, muß somit
Aktivierungsenergie zugeführt und die Solvathülle aufgebrochen werden.
Dies geschieht durch gezielte Beeinflussung mit elektrischen oder auch
magnetischen bzw. elektromagnetischen Feldern.
Die so gebildeten Kristallite können sich zwar auch auf den Porenkanälen
ablagern, bilden aber keine fest an das Porenmaterial gebundene
Adsorbatschicht aus, sondern können in der Regel beispielsweise durch
einfaches Rückspülen von der Membran entfernt werden.
In einer besonderen Ausgestaltung der Erfindung ist die zu behandelnde
Lösung eine übersättigte Lösung, in der sich ein Lösungsgleichgewicht noch
nicht eingestellt hat.
Ein besonderes Einsatzgebiet der Membranfiltration gemäß der Erfindung ist
in der Aufbereitung von Wässern für die Trinkwasserversorgung und
insbesondere in der Sterilfiltration zu sehen.
Neben der erfindungsgemäßen Behandlung der Lösung, kann das Ausfällen
von in der zu filtrierenden Flüssigkeit enthaltenen Stoffen durch eine
Vorbehandlung z. B. durch die Zugabe von Flockungsmitteln unterstützt
werden. Auch das Flotieren von Stoffen mit anschließendem Abziehen des
Schaumes als Vorbehandlung wäre denkbar.
Als besonders wirksam hat sich eine Kombination des erfindungsgemäßen
Verfahrens mit Sandfiltern herausgestellt.
In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung weist die
Behandlungsvorrichtung und/oder Vorbehandlungsvorrichtung für die in der
Membrananlage zu filtrierende Flüssigkeit Mittel zum Erzeugen von
magnetischen und/oder elektrischen und/oder elektromagnetischen Feldern
auf.
Die magnetischen Felder können in einer ersten Ausführungsvariante
beispielsweise durch Permanentmagnete oder in einer alternativen
Ausführungsform durch Elektromagnete erzeugt werden.
In einer erweiterten Form der Erfindung wird die Behandlung mittels
Magneten durch die Kombination mit klassischen Verfahren zur
Vorbehandlung, wie z. B. Fällung, Flockung, Flotation, Tiefbettfiltration (wie
z. B. Sandfilter) usw. ergänzt und verstärkt.
z. B. Sandfilter) usw. ergänzt und verstärkt.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft
beschrieben werden. Es zeigen:
Fig. 1a eine Prinzipansicht der Tangentialflußfiltration, wie sie
beispielsweise in Membranfilteranlagen angewandt werden kann;
Fig. 1b eine Prinzipansicht der Membranfiltration ohne Überströmung
der Membranoberfläche (Dead End Filtration);
Fig. 2 eine stark vergrößerte Ansicht eines Membranfilters mit den
Porenkanälen und darauf adsorbierter Schicht, wobei die Anlage
keine Vorbehandlungseinrichtung bzw. Behandlungseinrichtung
gemäß der Erfindung aufweist;
Fig. 3 eine stark vergrößerte Ansicht eines Membranfilters mit den
Porenkanälen und darauf adsorbierter Schicht, wobei die Anlage
eine Behandlungseinrichtung gemäß der Erfindung aufweist;
Fig. 4 das Energiediagramm der Kristallisation aus Lösung;
Fig. 5 eine schematische Ansicht einer Membranfiltrationsanlage.
In Fig. 1a ist das Prinzip der Tangentialflußfiltration, wie sie auch in
Membrananlagen mit keramischen Membranfiltern zum Einsatz gelangt
dargestellt. Die Tangentialflußfiltration ist durch die Anwesenheit von zwei
Volumenströmen gekennzeichnet, der Geschwindigkeit v1 des Filtrates
senkrecht zur Membranoberfläche 1, der sogenannten
Permeatgeschwindigkeit und der Geschwindigkeit v2 tangential zu
Membranoberfläche 1, der sogenannten Überströmgeschwindigkeit. Der
Volumenstrom Q1 bestimmt die Filter- bzw. Permeatleistung und der
Volumenstromen Q2 das Überströmvolumen, das die Ablagerung von Stoffen
auf der Membranoberfläche 1 durch tangentiales Spülen weitgehend
verhindern soll.
Fig. 1b erläutert symbolisch das Prinzip der Dead End Filtration, bei der keine
tangentiale Überströmung der Membranoberfläche stattfindet, d. h. V2. ist Null.
In Fig. 2 ist ein Ausschnitt einer Membranfilterschicht 1 mit Poren 3 gezeigt.
Deutlich zu erkennen sind die Adsorbatschichten 10, die sich auf dem
Filtermaterial 5 abscheiden. Grund hierfür sind die in der über Zuführung 12
zugeführten, zu filtrierenden Flüssigkeit enthaltenen gelösten Stoffe,
beispielsweise Polykieselsäuren.
Wie der Zeichnung zu entnehmen, können durch entsprechendes Wachstum
die Adsorbatschichten die Poren 3 des Membranmaterials 5 verschließen bzw.
stark verengen. Mit steigender Adsorption sinkt daher die Permeatmenge Q1
ab und zwar beispielsweise bei wäßrigen Lösungen von anfangs weit über
1000 l/m2h bis deutlich unter 200 l/m2h bei einer transmembranen
Druckdifferenz von beispielsweise 1-8 bar. Eine Reinigung der Membran ist
daher bereits nach kurzer Betriebsdauer notwendig, um eine hohe
durchschnittliche Permeatleistung erzielen zu können.
Da die Adsorbatschichten mit dem Trägermaterial eine Bindung eingehen
(vgl. hierzu bspw. P.W.Atkins "Physical Chemistry", Oxford University Press,
1990 S. 884 ff.) ist insbesondere die Entfernung von chemisorbierten
Adsorbatschichten nur mit Hilfe einer chemischen Reinigung möglich.
Während bei Calciumadsorbatschichten diese in der Regel ohne Zerstörung
des Membranmaterials beispielsweise mit essigsaurer Lösung vorgenommen
werden kann, stellen kieselsäurehaltige Adsorbatschichten ein Problem dar.
In Fig. 3 ist eine Membranfilteranlage mit der erfindungsgemäßen
Behandlungseinrichtung 20 gezeigt. Die Behandlungsvorrichtung umfaßt in
der dargestellten Ausführungsform eine Einrichtung 22 zur Erzeugung eines
Magnetfeldes B in der Lösung. Das Magnetfeld B wird hier durch zwei an der
Zuführleitung angebrachten Elektromagnete 24, 26 aufgebaut. Je nach
Stromführung am Elektromagneten können statische oder Wechsel-Felder
aufgebaut werden.
Auch permanentmagnetische Ausführungen sind denkbar, wie beispielsweise
aus "Panda 2000-Katalog des WWF vom Frühling & Sommer 1998, S. 242"
bekannt. Im Falle eines derartigen statischen Feldes sollte vorzugsweise bei
hoher Überströmgeschwindigkeit des flüssigen Mediums gearbeitet werden.
Bei Flüssigkeit mit niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten ist einem
Wechselfeld der Vorzug zu geben.
Wie in Fig. 3 zu erkennen wird durch das angelegte Magnetfeld das Ausfällen
von Kristallen 28 aus der Lösung induziert.
Die zu behandelnde Lösung mit den Kristallen 28 wird in der dargestellten
Ausführungsform in eine weitere Stufe 30 der Vorbehandlung geführt, die
zwar vorteilhaft, für die Erfindung aber keineswegs zwingend ist. Die weitere
Stufe 30 ist beispielsweise ein Tiefbettfilter umfassend beispielsweise
Sandpartikel 32. Anstelle einer sequentiellen Hintereinanderschaltung der
beiden Behandlungsstufen wäre auch eine integrierte Vorbehandlungsstufe
aus Sandfilter mit daran angeordneten Magneten denkbar.
Kristalle 28 werden von der Membran zurückgehalten. Im Gegensatz zu den
Adsorbatschichten bilden derartige Ablagerungen aber keine chemische
Bindung mit dem Trägermaterial 5 aus, so daß eine einfache Reinigung des
Membranfilters beispielsweise mittels einer Rückspülung möglich ist.
Eine Erklärung für das Ausfällen der gelösten Stoffe durch die
erfindungsgemäße Vorbehandlung gibt Fig. 4. Zwar ist bspw. der Zustand für
einen Ionenkristall energetisch günstiger als der in Lösung befindlicher Ionen
jedoch muß für die Kristallbildung eine Aktivierungsenergie, die unter anderem
wegen des Aufbrechens der Solvat- bzw. Hydrathülle resultiert, überwunden
werden. Diese Aktivierungsenergie kann durch das Anlegen von elektrischen
bzw. magnetischen Feldern erheblich reduziert werden, was die
Kristallbildung und damit die Ausfällung der in der Lösung enthaltenen Stoffe
stark begünstigt und beschleunigt.
Fig. 5 zeigt eine Membrananlage 90 gemäß der Erfindung, umfassend die
Behandlungseinrichtung 100 sowie optional eine Vorbehandlungsanlage 101.
Die Behandlungseinrichtung 100 umfaßt eine Membranfiltereinrichtung 102,
eine erste Pumpe 104 sowie eine zweite Pumpe 106. Die erste Pumpe 104
weist eine hohe Förderleistung auf und stellt nur geringe Druckdifferenzen zur
Verfügung, da sie lediglich dazu dient, ein Überströmen der zu behandelnden
Flüssigkeit über die Membran der Membranfiltereinrichtung sicherzustellen.
Die Pumpe 106 hingegen dient dem Aufbau der transmembranen
Druckdifferenz. Für Filtrationsverfahren, bei denen kein Überströmen
notwendig ist, z. B. bei der Reinigung von nur wenig belasteten Wässern, wird
die Pumpe 104 aus Energiespargründen stillgesetzt.
Die zu filtrierende Flüssigkeit kann in einer oder mehreren Einrichtungen einer
Vorbehandlung unterzogen werden. Dies geschieht beispielsweise in der
Vorbehandlungsanlage 101, die in dem dargestellten Fall insgesamt drei
Vorbehandlungseinrichtungen 108, 110 und 112 umfaßt, wobei in der ersten
Vorbehandlungseinrichtung 108 eine Fällung, in der zweiten
Vorbehandlungseinrichtung 110 eine Ausflockung vorgenommen werden
kann, sowie die dritte Vorbehandlungseinrichtung 112 ein Sandfilter darstellt.
Die zu filtrierende Flüssigkeit wird über Leitung 114 der
Vorbehandlungsanlage 101 zugeführt und gelangt über Leitung 116 in die
Behandlungseinrichtung 100. In der Behandlungseinrichtung 100 wird das
filtrierte Permeat nach Durchgang durch den Filter über Leitung 118
abgezogen, das Konzentrat über Leitung 120 aus der Anlage herausgeführt.
Die erfindungsgemäße Einrichtung zur Erzeugung magnetischer, elektrischer
oder elektromagnetischer Felder kann in der dargestellten
Membranfilteranlage an den verschiedensten Stellen angeordnet sein,
beispielsweise wäre eine Anordnung vor jeder der einzelnen
Vorbehandlungseinrichtungen oder zwischen diesen möglich, wie mit den
Bezugsziffern 122, 124, 126 und 128 gekennzeichnet.
In einer alternativen Ausführungsform kann die erfindungsgemäße Vorrichtung
in eine der Vorbehandlungseinrichtungen 108, beispielsweise den Sandfilter,
integriert sein, siehe Bezugsziffer 123. Dies kann beispielsweise dadurch
realisiert werden, daß die Vorbehandlungseinrichtung 108 mit magnetischem
Material beschickt wird oder aus magnetischem Material besteht.
Neben einer Anordnung der erfindungsgemäßen Einrichtung im Bereich der
Vorbehandlungsanlage 101 wäre auch eine Anordnung im Bereich der
Behandlungseinrichtung 100 selbst möglich. So könnte die erfindungsgemäße
Einrichtung zwischen Pumpe 106 und 104 angeordnet sein, direkt vor der
Membranfiltereinrichtung 102 oder im Bereich der Membranfiltereinrichtung
selbst sowie in der Rücklaufleitung 129 der Membranfiltereinrichtung 102. Die
Positionen der erfindungsgemäßen Einrichtung im Bereich der
Behandlungseinrichtung 100 sind mit den Bezugsziffern 130, 132, 134, 136
sowie 138 gekennzeichnet.
Auch eine Integration in beispielsweise die Membranfiltereinrichtung wäre
denkbar.
Im Bereich ruhender Strömung, d. h. beispielsweise bei abgeschalteter Pumpe
104, finden bevorzugt als Einrichtungen zum Erzeugen der magnetischen,
elektrischen bzw. elektromagnetischen Felder Wechselfeldeinrichtungen
Verwendung, wohingegen im Bereich hoher Strömungsgeschwindigkeiten,
beispielsweise in der Vorbehandlungseinrichtung 102, auch statische Felder in
Form beispielsweise von Permanentmagneten zur Anwendung gelangen
können bzw. eine Kombination aus statischen Feldern und Wechselfeldern.
Die Feldstärken der erfindungsgemäß erzeugten magnetischen, elektrischen
und/oder elektromagnetischen Felder liegt bei den magnetischen Feldern um
ein Vielfaches über dem des Erdmagnetfeldes.
Claims (17)
1. Verfahren zur Behandlung und/oder Vorbehandlung von mittels einer
Membranfiltereinrichtung zu filtrierenden Flüssigkeiten, insbesondere
wasserhaltigen Lösungen, Emulsionen, Suspensionen umfassend die
folgenden Schritte:
- 1.1 Zuführen von zu filtrierenden Flüssigkeiten zu einer Behandlungseinrichtung und/oder Vorbehandlungseinrichtung und/oder Filtereinrichtung;
- 1.2 Anlegen von elektrischen und/oder magnetischen und/oder elektromagnetischen Feldern in einer Behandlungseinrichtung und/oder Vorbehandlungseinrichtung und/oder Filtereinrichtung derart, daß die mit der Membran zu filtrierenden Flüssigkeiten diesen Feldern ausgesetzt waren bzw. sind;
- 1.3 Abführen der behandelten Flüssigkeiten aus der Behandlungseinrichtung, Vorbehandlungseinrichtung oder Filtereinrichtung.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die elektrischen und/oder magnetischen und/oder
elektromagnetischen Felder derartige Feldeigenschaften, wie Stärke,
Gradient, Wechselfrequenz aufweisen,
daß die Aktivierungsenergie zur Bildung von Kristallisationskeimen von
in den zu filtrierenden Flüssigkeiten vor der Behandlung enthaltenen
gelösten Stoffen wie Ionen, Molekülen, Molekülaggregaten erniedrigt
wird, so daß derartige Stoffe aus der Flüssigkeit ausfallen.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zu behandelnde Flüssigkeit eine übersättigte Lösung ist.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die elektrischen und/oder magnetischen Felder statische Felder sind.
5. Verfahren nach Ansprüche 1 bis 3
dadurch gekennzeichnet, daß
die magnetischen und/oder elektrischen und/oder
elektromagnetischen Felder Wechselfelder sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Membranfiltereinrichtung der Sterilfiltration, insbesondere der
Abtrennung von Bakterien, Sporen und/oder Mikroorganismen
und/oder Viren dient.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
in einer Vorbehandlungseinrichtung die gelösten Stoffe, wie Ionen,
Moleküle, Molekülaggregate mittels von Fällungsmitteln und/oder
Flockungssubstanzen ausgefällt bzw. ausgeflockt werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß
die zu filtrierenden Flüssigkeiten in der Vorbehandlungseinrichtung
über eine große Oberfläche, bspw. aus Sand geführt werden.
9. Membrananlage (90) mit
einer Zuführungseinrichtung (114) zum Zuführen von zu filtrierenden Flüssigkeiten
mindestens einer Membranfiltereinrichtung (102),
mindestens einer Einrichtung zum Abführen des Filtrates (118) dadurch gekennzeichnet, daß die Membrananlage (90) mindestens eine Einrichtung (22) zum Erzeugen von magnetischen und/oder elektrischen und/oder elektromagnetischen Feldern in der zu behandelnden Flüssigkeit umfaßt.
einer Zuführungseinrichtung (114) zum Zuführen von zu filtrierenden Flüssigkeiten
mindestens einer Membranfiltereinrichtung (102),
mindestens einer Einrichtung zum Abführen des Filtrates (118) dadurch gekennzeichnet, daß die Membrananlage (90) mindestens eine Einrichtung (22) zum Erzeugen von magnetischen und/oder elektrischen und/oder elektromagnetischen Feldern in der zu behandelnden Flüssigkeit umfaßt.
10. Membrananlage gemäß Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung zum Erzeugen von magnetischen und/oder elektrischen
und/oder elektromagnetischen Feldern Permanentmagnete und/oder
Elektromagnete umfaßt.
11. Membrananlage gemäß einem der Ansprüche 9 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Membrananlage (90) mindestens eine Vorbehandlungseinrichtung
(108, 110, 112) umfaßt.
12. Membrananlage gemäß Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorbehandlungseinrichtung Mittel zum Zuführen von
Flockungsmittel umfaßt.
13. Membrananlage gemäß einem der Ansprüche 11 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorbehandlungseinrichtung ein Tiefbettfilter (32) mit großer
Oberfläche umfaßt.
14. Membrananlage (90) gemäß Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Material des Tiefbettfilters eine große überströmte Oberfläche
besitzt und daß das überströmte Material aus inertem Material besteht.
15. Membrananlage (90) gemäß Anspruch 14,
dadurch gekennzeichnet, daß
das inerte Material eines oder die Kombination aus nachfolgenden
Materialien umfaßt:
inertes organisches Material,
inertes anorganisches Material,
inerte Metalle,
inerte magnetische Oxide,
inerte Metalloxide, beispielsweise Sand, Al2O3, ZrO2, Fe2O3.
inertes organisches Material,
inertes anorganisches Material,
inerte Metalle,
inerte magnetische Oxide,
inerte Metalloxide, beispielsweise Sand, Al2O3, ZrO2, Fe2O3.
16. Membrananlage (90) gemäß einem der Ansprüche 9 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung (20, 130, 132, 134, 136, 138) zum Erzeugen von
magnetischen und/oder elektrischen und/oder elektromagnetischen
Feldern im Bereich der Behandlungseinrichtung (100) und/oder der
Membranfiltereinrichtung (102) angeordnet oder in die
Behandlungseinrichtung (100) und/oder Membranfiltereinrichtung (102)
integriert ist.
17. Membrananlage (90) gemäß einem der Ansprüche 11 bis 16,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung (22, 122, 124, 126, 127, 128) zum Erzeugen von
magnetischen und/oder elektrischen und/oder elektromagnetischen
Feldern im Bereich der Vorbehandlungsanlage (101), vor und/oder an
und/oder nach mindestens einer Vorbehandlungseinrichtung (108, 110,
112) angeordnet ist, oder in eine Vorbehandlungseinrichtung integriert
ist.
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