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DE19756628A1 - Heizgerät mit Stand-by-Funktion für einen Standheizbetrieb eines Fahrzeuges - Google Patents

Heizgerät mit Stand-by-Funktion für einen Standheizbetrieb eines Fahrzeuges

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DE19756628A1
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Description

Die Erfindung betrifft ein Heizgerät mit Stand-by-Funktion für einen Standheizbetrieb eines Fahrzeugs, mit einer ein­ stellbaren Schaltuhr, welche an das elektronische Steuerge­ rät des Heizgeräts angeschlossen ist, wobei Zeitpunkt und/ oder Zeitdauer des Standheizbetriebs durch eine Bedienungs­ person an der Schaltuhr eingestellt werden kann.
Bei einem vorgenannten bekannten Heizgerät kann durch eine Bedienungsperson die Schaltuhr für eine Vereinfachung bzw. (Teil-)Automatisierung des Standheizbetriebes so voreinge­ stellt werden, daß beispielsweise jeweils im Herbst eines Jahres bis zum Frühjahr des Folgejahres werktags morgens ca. 1 Stunde zwischen 5 Uhr und 7 Uhr vorgeheizt wird. Nun ist es so, daß es im Herbst und im Frühjahr noch warme Tage gibt, die ein Heizen entbehrlich machen. Ein derart voreinge­ stelltes bekanntes Heizgerät wird also willentlich oder un­ willentlich gegebenenfalls auch dann betrieben, wenn dies an sich gar nicht erforderlich ist. Es versteht sich, daß da durch die Umwelt über Maße belastet und Brennstoff für den Betrieb des Heizgerätes zusätzlich benötigt wird.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik ist es Aufgabe der Erfindung, ein Heizgerät der eingangs genannten Art der­ art weiterzubilden, daß mit Hilfe einfacher Maßnahmen eine weitere Automatisierung möglich und das Heizgerät tatsäch­ lich nur dann betrieben wird, wenn ein Heizen Sinn macht.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird durch ein Heizgerät der im Anspruch 1 angegebenen Art gelöst.
Vorteilhaft weitergebildet wird der Erfindungsgegenstand durch die Merkmale der Ansprüche 2 bis 13.
Wesen der Erfindung ist, daß bei einem eine Schaltuhr aufwei­ senden Heizgerät mit Stand-by-Funktion für einen Standheiz­ betrieb eines Fahrzeugs die Stand-by-Funktion mit einer tem­ peraturabhängigen Aktivierung der Einschaltfunktion ausge­ staltet ist, wobei die Aktivierung des Standheizbetriebes in Abhängigkeit der Innenraum- oder Außentemperatur des Fahrzeu­ ges bei Unterschreiten eines Temperaturschwellwerts durch Soll-Ist-Temperaturvergleich erfolgt, d. h. erst dann er­ folgt, wenn die Außentemperatur oder die Raumtemperatur ei­ ner Fahrgastzelle niedrig, z. B. unter 4°C liegt, und ein Heizen wirklich erforderlich ist. Es findet also eine Über­ prüfung statt, ob ein Heizbetrieb aufgrund niedriger Außen- bzw. Raumtemperatur erforderlich ist. Demzufolge kann Brenn­ stoff für den Betrieb des Heizgeräts gespart werden. Die Um­ gebung bzw. Atmosphäre wird nicht über Maße belastet. Das Heizgerät besitzt einen Funktionsvorteil gegenüber bekannten Modellen und schafft mehr Komfort. Es kann über einen länge­ ren Zeitraum in der vermeintlich kalten Jahreszeit die Schaltuhr für einen Stand-by-Betrieb grundsätzlich vorein­ gestellt werden, z. B. schon für Anfang September bis Ende April. Ist es in den Grenzmonaten warm, wird das Heizgerät gleichwohl nicht aktiviert.
Die Steuerfunktion des Soll-Ist-Temperaturvergleichs kann insbesondere in der Schaltuhr oder alternativ im elektroni­ schen Steuergerät des Heizgeräts erfolgen.
Vorzugsweise kann der Temperaturschwellwert durch eine Bedie­ nungsperson eingestellt bzw. frei programmiert werden.
Im besonderen ist der Temperaturschwellwert durch eine Fern­ bedienung, insbesondere durch Funkfernsteuerung, einstellbar bzw. frei programmierbar, wobei in der Schaltuhr oder im elektronischen Steuergerät ein Funkempfangsmodul vorgesehen sein kann.
Auch kann der Zeitpunkt und/oder die Zeitdauer des Stand­ heizbetriebs durch eine zweite Fernbedienung (oder eine weitere Funktion der ersten Fernbedienung), insbesondere durch eine zweite Funkfernsteuerung, gegebenenfalls einge­ stellt werden, wobei in der Schaltuhr oder im elektronischen Steuergerät ein zweites Funkempfangsmodul vorgesehen sein kann. Dadurch kann ein automatisches Umschalten der aktuel­ len Uhrzeit auf die Sommerzeit bzw. Winterzeit erfolgen. Der Betreiber muß dann nicht mehr auf die richtig eingestellte Uhrzeit während der Umstellung von Sommer- auf Winterzeit (Ende Oktober/März) und nach Abklemmen der Fahrzeugbatterie achten.
Ein erfindungsgemäßes Heizgerät kennzeichnet sich insbeson­ dere durch einen Temperaturfühler - einen internen Tempera­ turfühler im Fahrzeug-Innenraum oder einen außerhalb der Fahrzeugs gelegenen Temperaturfühler - für die Feststellung der Isttemperatur im oder am Fahrzeug, welcher direkt mit dem elektronischen Steuergerät des Heizgeräts oder mit der Schaltuhr in einer Leitungsverbindung steht.
Die Schaltuhr besitzt vorzugsweise einen Sollwertgeber, wel­ cher das elektronische Steuergerät des Heizgeräts über eine weitere Leitungsverbindung ansteuert.
Besitzt das Heizgerät einen Innenraum-Temperaturfühler, so wird dieser Fühler vor einem Soll-Ist-Temperaturvergleich vorzugsweise durch kurzzeitige Inbetriebnahme des Gebläses des Heizgeräts belüftet, um die korrekte momentane Durch­ schnittstemperatur des gesamten Innenraums zu erfassen.
Besitzt das Heizgerät einen Außentemperaturfühler, so kann dieser auch an ein Glatteis-Frühwarnsystem eines Fahrzeugs angeschlossen sein. Mit der erfaßten Außentemperatur kann einem Fahrer dann eine Frühwarnung für Glatteis gegeben wer­ den. Dies kann beispielsweise durch ein blinkendes Display mit einem Warnhinweise "KEEP ATTENTION" erfolgen.
Es versteht sich, daß das Heizgerät auch einen Betätigungs­ schalter für eine Deaktivierung der temperaturabhängigen Stand-by-Funktion des Heizgeräts bzw. eine Betriebsblockie­ rung des Heizgeräts besitzen kann, um an besonderen Orten ein Fahrzeug in jedem Fall außer Betrieb setzen zu können, auch dann, wenn die Umgebung kalt ist, z. B. in einer Tief­ garage, so daß dort ein Standheizbetrieb mit einem Entwei­ chen schädlicher Abgase unterbleibt.
Letztgenannter Betätigungsschalter kann von einer Bedienungs­ person von Hand betätigt werden.
Vorzugsweise ist jedoch eine dritte Fernbedienung (oder eine dritte bzw. zweite Funktion der ersten bzw. zweiten Fernbe­ dienung), insbesondere eine dritte Funkfernsteuerung, vorge­ sehen, durch welche der Betätigungsschalter betätigt bzw. der Betrieb des Heizgeräts blockiert und wieder freigegeben werden kann, wobei ein drittes Funkempfangsmodul in der Schaltuhr oder im elektronischen Steuergerät vorgesehen sein kann.
Die dritte Fernbedienung kann ein weiteres Steuergerät um­ fassen, welches mittels Lichtschranke bzw. Infrarotschranke bei Durchfahrt eines Fahrzeuges in einer Parkplatzeinfahrt/­ -ausfahrt den Betrieb des Heizgeräts im Fahrzeug automatisch blockiert bzw. freigibt.
Durch die Erfindung kann also nicht nur z. B. Montag bis Frei­ tag für die Zeit von 5 Uhr bis 16 Uhr die Heizung (wie be­ kannt) aktiviert werden, sondern zusätzlich auch die Tempe­ raturschwelle, z. B. +2°C, eingestellt werden, unter welcher die Aktivierung der Heizung grundsätzlich erst erfolgen soll. Ein einstellbarer Außentemperaturfühler basiert auf dem Prinzip eines Frostwächters, wie z. B. im Haushalt (WC).
Der Ablauf ist beispielweise wie folgt:
Am Montag, 5 Uhr, gibt die Zeitschaltuhr einen Impuls für einen Heizungsstart. Der Außentemperaturfühler wird abge­ fragt, wieviel Grad Umgebungstemperatur gerade herrschen. Bei z. B. 0° Celsius startet die Heizung, wenn der Zeituhr­ schalter z. B. um 5 Uhr morgens den Impuls zum Starten gibt. Ergibt die Temperaturfühlerabfrage z. B. +4°C, startet die Heizung nicht. Die Zeitschaltuhr wird für einen eventuellen Neustart am nächsten Morgen zurückgesetzt, oder wenn zum Beispiel am Nachmittag um 16 Uhr eine neue Vorwahlzeit ge­ wählt wird, läuft der Vorgang wie morgens erneut ab.
Die Erfindung ist insbesondere für Fuhrparkunternehmer oder gewerbliche Autovermieter interessant, deren Kraftfahrzeuge von ständig wechselnden Fahrern benutzt werden.
Ein "einstellbarer" Außentemperaturfühler unter Verwendung eines Potentiometers ist insbesondere bei Schaltuhren von Wasserheizgeräten von Vorteil.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispie­ len unter Bezugnahme auf die beigefügte Zeichnung näher be­ schrieben; es zeigen:
Fig. 1 ein Standheizgerät eines Kraftfahrzeuges mit Stand­ by-Funktion in einer Schaltungsanordnung mit einem Innenraum-Temperaturfühler und alternativ mit einem Außen-Temperaturfühler, wobei ein elektronisches Steuergerät im Standheizgerät vorgesehen ist, und
Fig 2 die Bedingungen der Aktivierung der Einschaltfunk­ tion des elektronischen Steuergeräts in einer Block­ darstellung.
Gemäß Zeichnung umfaßt ein Heizgerät 1 mit Stand-by-Funktion für einen Standheizbetrieb eines Kraftfahrzeugs eine Schalt­ uhr 2, welche an das elektronische Steuergerät 3 des Heizge­ räts angeschlossen ist, wobei Zeitpunkt t und/oder Zeit­ dauer des Standheizbetriebs durch eine Bedienungsperson an der Schaltuhr 2 eingestellt werden kann.
Die Aktivierung A des Standheizbetriebes erfolgt in Abhängig­ keit der Innenraum- oder Außentemperatur T des Fahrzeugs bei Unterschreiten eines Temperaturschwellwerts Ts durch Soll- Ist-Temperaturvergleich, und zwar entweder in der Schaltuhr 2 oder im elektronischen Steuergerät 3 des Heizgeräts. Über­ schreitet die momentane Zeit t den an der Schaltuhr 2 einge­ stellten programmierbaren Schwellwert bzw. Zeitpunkt t wird das Heizgerät in Betrieb gesetzt. Zeit t und Temperatur T sind über das Und-Glied 10 gemäß Fig. 2 miteinander ver­ bunden.
Der Temperaturschwellwert Ts kann ein fester Temperaturwert oder ein einstellbarer Temperatursollwert sein.
Gemäß Fig. 1 ist ein Außentemperaturfühler 5 für die Fest­ stellung der Isttemperatur T außerhalb des Fahrzeugs vorgese­ hen, welcher mit der Schaltuhr 2 in einer Leitungsverbindung 8 steht. Die Schaltuhr 2 weist einen Sollwertgeber 4 auf, welcher das elektronische Steuergerät 3 des Heizgeräts über eine weitere Leitungsverbindung 9 ansteuert.
Nach dieser Variante erfolgt ein Soll-Ist-Vergleich mit ei­ nem Außentemperaturfühler 5.
Es kann aber auch alternativ ein interner Temperaturfühler 6 im Innenraum des Fahrzeuges angeordnet sein, welcher zur Feststellung der Isttemperatur T verwendet wird. Gemäß Fig. 1 wird die Isttemperatur direkt über die Leitungsverbindung 7 in das elektronische Steuergerät 3 eingegeben, in dem dann der Soll-Ist-Temperaturvergleich stattfindet.
Der Innenraum-Temperaturfühler 6 wird vor einem Soll-Ist-Tem­ peraturvergleich durch kurzzeitige Inbetriebnahme des Geblä­ ses des Heizgeräts belüftet.
Für eine Deaktivierung der temperaturabhängigen Stand-by- Funktion des Heizgeräts bzw. eine Betriebsblockierung des Heizgeräts ist ein (nicht veranschaulichter) Betätigungs­ schalter vorgesehen.
Es sei noch angemerkt, daß in den Unteransprüchen enthaltene selbständig schutzfähige Merkmale trotz der vorgenommenen formalen Rückbeziehung auf den Hauptanspruch entsprechenden eigenständigen Schutz haben sollen. Im übrigen fallen sämt­ liche in den gesamten Anmeldungsunterlagen enthaltenen erfin­ derischen Merkmale in den Schutzumfang der Erfindung.

Claims (13)

1. Heizgerät (1) mit Stand-by-Funktion für einen Standheiz­ betrieb eines Fahrzeugs, mit einer einstellbaren Schalt­ uhr (2), welche an das elektronische Steuergerät (3) des Heizgeräts angeschlossen ist, wobei Zeitpunkt und/oder Zeitdauer des Standheizbetriebs durch eine Bedienungsper­ son an der Schaltuhr eingestellt werden kann, dadurch gekennzeichnet, daß die Stand-by-Funktion mit einer temperaturabhängigen Aktivierung der Einschaltfunktion ausgestaltet ist, wo­ bei die Aktivierung (A) des Standheizbetriebes in Abhän­ gigkeit der Innenraum- oder Außentemperatur (T) des Fahr­ zeugs bei Unterschreiten eines Temperaturschwellwerts (Ts) durch Soll-Ist-Temperaturvergleich erfolgt.
2. Heizgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerfunktion des Soll-Ist-Temperaturvergleichs in der Schaltuhr (2) erfolgt.
3. Heizgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Steuerfunktion des Soll-Ist-Temperaturvergleichs im elektronischen Steuergerät (3) des Heizgeräts er­ folgt.
4. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturschwellwert (Ts) durch eine Bedienungs­ person einstellbar bzw. frei programmierbar ist.
5. Heizgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Temperaturschwellwert (Ts) durch eine Fernbedie­ nung, insbesondere durch Funkfernsteuerung, einstellbar bzw. frei programmierbar ist, wobei in der Schaltuhr (2) oder im elektronischen Steuergerät (3) ein Funkempfangs­ modul vorgesehen sein kann.
6. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Zeitpunkt (t) und/oder die Zeitdauer des Stand­ heizbetriebs durch eine zweite Fernbedienung, insbeson­ dere durch eine zweite Funkfernsteuerung, einstellbar ist, wobei in der Schaltuhr (2) oder im elektronischen Steuergerät (3) ein zweites Funkempfangsmodul vorgesehen sein kann.
7. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Temperaturfühler (5 bzw. 6) für die Feststellung der Isttemperatur (T) am oder im Fahrzeug vorgesehen bzw. befestigbar ist, welcher direkt mit dem elektronischen Steuergerät (3) des Heizgeräts oder mit der Schaltuhr (2) in einer Leitungsverbindung (7 bzw. 8) steht.
8. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Schaltuhr (2) einen Sollwertgeber (4) aufweist, welcher das elektronische Steuergerät (3) des Heizgeräts über eine weitere Leitungsverbindung (9) ansteuert.
9. Heizgerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Innenraum-Temperaturfühler (6) vor einem Soll- Ist-Temperaturvergleich durch kurzzeitige Inbetriebnahme des Gebläses des Heizgeräts belüftet wird.
10. Heizgerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Außentemperaturfühler (5) des Heizgeräts an ein Glatteis-Frühwarnsystem eines Fahrzeugs angeschlossen ist.
11. Heizgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß ein Betätigungsschalter für eine Deaktivierung der temperaturabhängigen Stand-by-Funktion des Heizgeräts bzw. eine Betriebsblockierung des Heizgeräts vorgesehen ist.
12. Heizgerät nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß eine dritte Fernbedienung, insbesondere eine dritte Funkfernsteuerung, vorgesehen ist, durch welche der Betä­ tigungsschalter betätigt bzw. der Betrieb des Heizgeräts blockiert und wieder freigegeben werden kann, wobei ein drittes Funkempfangsmodul in der Schaltuhr (2) oder im elektronischen Steuergerät (3) vorgesehen sein kann.
13. Heizgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Fernbedienung ein weiteres Steuergerät um­ faßt, welches mittels Lichtschranke bzw. Infrarotschran­ ke bei Durchfahrt eines Fahrzeuges in einer Parkplatz­ zufahrt/-ausfahrt den Betrieb des Heizgeräts im Fahrzeug blockiert bzw. freigibt.
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