DE19753513C2 - Knickbarer Förderrüssel für einen stetigen Schiffsentlader für Schüttgut - Google Patents
Knickbarer Förderrüssel für einen stetigen Schiffsentlader für SchüttgutInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen knickbaren Förderrüssel für einen kontinuierlichen
Schiffsentlader für Schüttgut gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Sie ist
dort anwendbar, wo das am unteren Ende des Förderrüssels angeordnete
Fördergutaufnahmeorgan des Schiffsentladers zur Restgutaufnahme in den
Randbereich des Laderaumes eines Schiffes geführt werden soll und dazu
entweder auf Grund eines zu geringen Schwenkwinkels des Förderrüssels am
Ausleger oder einer für die Restentleerung ungünstigen Lage dieses
Schwenkpunktes dieser Bereich mit den herkömmlichen Mitteln nicht erreichbar ist
oder wo bei der Übergabe des Fördergutes vom Förderrüssel auf den
Auslegerförderer eine von der Vertikalstellung abweichende Schrägstellung des
Förderrüssels im Übergabebereich zu Störungen im Förderprozeß führen könnten.
Stetige Schiffsentlader mit einem heb- und senkbaren Ausleger und einem an der
Auslegerspitze schwenkbar angeordneten Förderrüssel können mit ihrem
Gutaufnahmeorgan bei senkrechter Stellung des Förderrüssels zunächst den
Bereich im Schiffsladeraum erreichen, der sich in senkrechter Lage unter dem
Bereich der Luke befindet. Dieser Bereich ist noch erweiterbar, wenn man je nach
Bauart des Gutaufnahmeorgans dieses schwenken oder drehen kann. Um in die
Randbereiche unter den Lukenrändern zu gelangen, kann bei einer Reihe von
Entladern der Förderrüssel in eine von der Senkrechten abweichenden Lage
schräg gestellt werden.
Ist durch konstruktive Vorgaben, wie sie beispielsweise aus einer
Schüttgutübergabe entstehen können, ein maximaler Schwenkwinkel vorgegeben,
so kann dieser Winkel nicht allein zum Schwenken der Rüssels aus der Vertikalen
verwendet werden, ein Teil des zur Verfügung stehenden Winkels wird bei
Tiefstellung des Auslegers, was bei der Restentleerung der Fall ist, aus dem
Neigungswinkel des Auslegers und der Vertikalen gebildet.
Ein Schrägstellen durch Schwenken des Rüssels an seiner Verbindung zum
Ausleger ist nicht möglich, wenn die Schüttgutübergabe vom Rüssel auf das
Auslegerband eine Senkrechtstellung des Rüssels erfordert.
Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Senkrechtförderer ein mit
Mitnehmern wie Klappen oder Leisten ausgerüsteter Förderer ist, von dessen
Mitnehmern das Fördergut bei der Übergabe nach Freigabe einer formschlüssigen
Sperre durch sein Eigengewicht von den Mitnehmern herunter rutschen soll. Nach
der Patentschrift DE 33 15 078 C2 ist eine solche, von der Stellung des
Förderrüssels abhängige Lösung bereits bekannt. Eine Funktionsstörung kann
dann eintreten, wenn der Förderrüssel in die Richtung geschwenkt wird, bei der die
Schräge der Mitnehmer durch eine Veränderung ihrer Lage in Richtung der
Waagerechten abnimmt und so die Schräge der Mitnehmer nicht mehr ausreicht,
das Fördergut von allein durch seine Schwerkraft von den Mitnehmern herunter
rutschen zu lassen.
Um bei diesen beiden Bedingungen
- - geringer zur Verfügung stehender Schwenkwinkel aufgrund konstruktiver Vorgaben und
- - Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Fördersystems
auch die Randbereiche der Laderäume von Schiffen mit den
Fördergutaufnahmeorganen direkt erreichen zu können, ist es möglich, den
Förderrüssel knickbar auszubilden.
Ein solcher knickbarer Förderrüssel ist nach den beiden Patentschriften
DE 27 42 498 C3 und DE 27 42 499 C3 bekannt. Das Gelenk zum Knicken
befindet sich hier in der Mitte des Querschnitts des Förderrüssels zwischen dem
aufwärts und dem abwärts führenden Förderstrang des Senkrechtförderers. Das
Verstellorgan ist außen am Förderrüssel angebracht. Dadurch besteht die Gefahr,
daß es beim Ein- oder Ausführendes Förderrüssels in oder aus dem Laderaum an
der Ladeluke anstoßen oder hängenbleiben kann und dies zu Beschädigungen
des Verstellorgans führen kann.
Eine weitere Lösung für einen knickbaren Förderrüssel ist nach der Patentschrift
DE 31 30 510 C2 bekannt. Nach ihr werden beiderseits des mittigen Gelenkes zum
Verstellen des unteren Teils des Förderrüssels Verstellorgane vorgesehen. Zum
Schutz des Knickmechanismus vor Beschädigungen durch Kollisionen mit dem
Rand der Schiffsluke und zur Verstärkung der Wandung des Förderrüssels im
Knickbereich ist am oberen und dem unteren Teil des Förderrüssels jeweils eine
ringförmige Verstärkung vorgesehen. Im Knickbereich wird das Band des
Senkrechtförderers durch mehrere hintereinander angeordnete Ablenkrollen im
Bogen geführt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, für einen kontinuierlichen
Schiffsentlader für Schüttgut, der mit einem mit Mitnehmern bestückten
Senkrechtförderer ausgerüstet ist, einen mit einfachen Mitteln knickbaren
Förderrüssel zu schaffen, bei dem die Funktionsfähigkeit des
Senkrechtförderers in diesem Förderrüssel in jeder Knickstellung gewährleistet
ist und bei dem im Knickbereich eine einfache und geometrisch günstige
Gurtführung erreicht wird.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmaien des Hauptanspruchs gelöst. Die Höhe, in
der das Knickgelenk im Förderrüssel angeordnet wird, hängt immer von den
vorgesehenen Einsatzbedingungen ab. Das obere Teil sollte jedoch so groß sein,
daß der Schwenkmechanismus zwischen diesem oberen Teil und dem Ausleger
ohne zusätzliche Verstärkungen oder Hilfskonstruktionen untergebracht werden
kann. Da die Lage der Knickstelle von Entlader- und Schiffsgeometrie bestimmt
wird, kann sich die Knickstelle, insbesondere bei Entladungsende, auch unterhalb
des Lukenrandes befinden. Ist es konstruktiv unvermeidbar, daß Störkanten
außerhalb der Geometrie des Förderrüssels entstehen, so werden diese durch
bekannte Schutzeinrichtungen zur Vermeidung von Kollisionen abgesichert.
Wird mit der Erfindung bezweckt, daß durch das Gelenk bei der Verwendung eines
Vertikalförderers mit im Entladebereich in ihrer Schrägstellung unveränderbaren
Mitnehmern, von denen das Fördergut bei der Übergabe auf den Auslegerförderer
durch das Eigengewicht rutschen soll, eine möglichst gleichbleibende,
vorzugsweise senkrechte Stellung beibehalten werden soll, wird bei einer
Veränderung der Lage des Auslegers dieses obere Teil des Förderrüssels
korrigiert. Das kann entweder durch eine automatische Stelleinrichtung oder
manuell erfolgen. Die zugelassene Abweichung von der Idealstellung hängt von
den geometrischen Bedingungen im Übergabebereich und der Eigenschaften des
Fördergutes ab.
Wird hingegen mit der Erfindung bezweckt, daß durch das Gelenk der
Schwenkwinkel des Rüssels über das am Gelenk zum Ausleger mögliche Maß
vergrößert und gleichzeitig die Flexibilität des Gerätes durch einen Schwenkpunkt
im Rüssel erhöht werden soll, kann der Förderrüssel durch die Gelenke zwischen
dem Ausleger und dem Förderrüssel sowie dem oberen und dem unteren Teil des
Förderrüssels durch die Luke des Schiffes hindurch in den Laderaum ohne
besondere Bedingungen geführt werden.
Das Knicken des Förderrüssels ausgehend von der senkrechten Lage nach rechts
und links erfordert es, für den Fördergurt in der nach oben und der nach unten
laufenden Richtung jeweils in jeder Knickrichtung Ablenkrollen vorzusehen, wobei
immer nur die Ablenkrollen einer Seite in Funktion sind. Die Ablenkrollen auf der
Seite der Mitnehmer des Senkrechtförderers können den Traggurt nur an den
Seiten neben den Mitnehmern führen. Deshalb werden dort immer nur zwei kurze
Ablenkrollen eingesetzt. Durch die Anordnung der Rollenschiene und ihre
Verstellbarkeit wird erreicht, daß sich die Ablenkrollen immer in der
Winkelhalbierenden des geknickten Förderrüssels befinden. Diese vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung ist Gegenstand des 3. Anspruchs. Mit dem
Einsatz von Rollenbögen in der Knickstelle des Senkrechtförderers wird ein das
Band schonender Verlauf erreicht.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung und den dazugehörigen Zeichnungen, in
denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 einen kontinuierlichen Schiffsentlader in einer Seitenansicht und
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Knickgelenkes im Förderrüssel.
Der kontinuierliche Schiffsentlader nach Fig. 1 besteht aus den Hauptbaugruppen
Portal 1, der darauf drehbar angeordneten Drehplattform 2 mit dem Ausleger 3 und
dem schwenkbar am Ausleger 3 befestigten Förderrüssel 4 mit dem
Gutaufnahmeorgan 5. Das Gutaufnahmeorgan 5 ist um die waagerechte Achse 6
schwenkbar und besteht aus einer Senkrechtschnecke 5a mit Grabkopf 5b. Es ist
in drei Stellungen dargestellt: Der mittleren Ausgangsstellung sowie der um jeweils
30° versetzten rechten und linken Endstellung. Der Ausleger 3 ist gegenüber der
Drehplattform 2 und der Förderrüssel 4 gegenüber dem Ausleger 3 um die jeweils
parallel zur waagerechten Achse 6 des Gutaufnahmeorgans 5 angeordneten
Achsen 7 und 8 mittels der als Hydraulikzylinder ausgebildeten Verstellorgane 9
und 10 schwenkbar. So kann der Förderrüssel 4 mit dem Aufnahmeorgan 5 durch
die Ladeluke eines Schiffes in die jeweils erforderliche Stellung gebracht werden.
Der sich dem Gutaufnahmeorgan 5 anschließende, nach oben führende
Förderweg des Schiffsentladers wird von dem im folgenden noch näher
beschriebenen Klappenförderer 11 gebildet. Vom Klappenförderer 11 fällt das
Fördergut auf den waagerechten Abschnitt eines dem Klappenband 12
gegenüberliegenden Verschlußbandes 25 und von diesem über die Schurre 13 auf
das Auslegerband 14. Am Ende des Auslegerbandes 14 fällt das Fördergut von
der Abwurftrommel 15 durch den in der Drehmitte 16 des Auslegers 3
angeordneten Schacht 17 auf das nicht mehr zum Schiffsentlader gehörende
Abförderband 18.
Der Klappenförderer 11 besteht, wie aus der Patentschrift DE 196 15 792 C1
bekannt, nach Fig. 2 aus im aufsteigenden Förderweg, der durch den
Richtungspfeil 19 gekennzeichnet ist, vom Klappenband 12 nach unten
wegführenden seitlich gemuldeten Mitnehmerklappen 20. An der Mitnehmer
klappenunterseite ist jede dieser Mitnehmerklappen 20 oberhalb in einem rechten
und einem linken Gelenk 21 direkt mit dem Klappenband 12 und unterhalb mittig
zur Gurtbreite in einem Doppelgelenk, bestehend aus den zwei Gelenken 22 und
23 mit einer dazwischen angeordneten Stütze 24 verbunden. Damit das Fördergut
im aufsteigenden Förderweg auf Grund der Schräge der Mitnehmerklappen 20
nicht herunter rutschen kann, ist in diesem Bereich ein Vier-Band-Förderschacht
vorgesehen, wie er aus der Patentschrift DE 33 15 078 C2 bekannt ist. Der
Rechteckquerschnitt eines solchen Vier-Band-Förderschachtes wird vom
Klappenband 12, von einem vorderen Verschlußband 25 und zwei seitlichen
Verschlußbändern 26 und 27 gebildet. Diese drei Verschlußbänder 25 bis 27
laufen synchron zum die Mitnehmerklappen 20 tragenden Klappenband 12. Das
kann entweder durch Reibschluß mit den Mitnehmerklappen 20 und dem
Fördergut oder durch dafür vorgesehene Antriebe erfolgen. Am Übergang des
Förderweges zum Entladebereich der Mitnehmerklappen 20 wird das vordere
Verschlußband 25 in eine waagerechte Linienführung umgelenkt und das
Fördergut rutscht von selbst an den nach unten geneigten Mitnehmerklappen 20
auf den waagerechten Förderabschnitt.
Damit der Führer des Entladegerätes von seiner Kabine 28 aus den Grabkopf 5b
im Schiffsladeraum in erforderliche Position bringen kann, hebt er durch das
Verstellorgan 9 den Ausleger 3 an und senkt ihn durch die Luke so weit ab, daß
das Fördergut aufgenommen werden kann. Um auch Fördergut aufnehmen zu
können, daß sich außerhalb des Bereiches befindet, der sich senkrecht unter der
Lukenöffnung befindet, kann das Gutaufnahmeorgan 5 um ca. 30° nach rechts und
links geschwenkt werden. Weiter außen in Richtung der Wandung des
Laderaumes liegende Bereiche können durch ein Schwenken des Förderrüssels 4
aus der senkrechten in eine schräge Lage erreicht werden. Ein solches
Schwenken kann an diesem Klappenförderer 11 nicht direkt an der gelenkigen
Verbindung zwischen dem Ausleger 3 und dem Förderrüssel 4 erfolgen, da ein
Schwenken nach innen den Abgleitwinkel des Schüttgutes von den
Mitnehmerklappen 20 verkleinern und somit die Entleerung erschweren würde.
Auch ein nach außen Schwenken aus der Vertikalen ist an der gelenkigen
Verbindung zwischen Ausleger 3 und Förderrüssels 4 nur bedingt möglich, da die
Schüttgutübergabe nur einen festgelegten Schwenkwinkel erlaubt. Befindet sich
bei der Restentleerung der Ausleger 3 in Tiefstellung, so ist durch die
Senkrechtstellung des Förderrüssels 4 der geltende maximale Schwenkwinkel
schon zu einem großen Teil erreicht. Deshalb wird der Förderrüssel 4 mit einem
Gelenk versehen, dessen Schwenkachse 29 parallel zur zwischen dem Ausleger 3
und dem Förderrüssel 4 bestehenden Schwenkachse 8 verläuft. Die Höhe dieser
Schwenkachse 29 am Förderrüssel 4 wird so bemessen, daß sie sich bei der
Restgutaufnahme in einer für eine möglichst kompletten Entleerung günstigen
Position befindet. Die Schwenkachse 29 befindet sich auf der Seite des Gerüstes
des Förderrüssels 4, auf der sich die mit Fördergut gefüllten Mitnehmerklappen 20
befinden. Sie kann auch auf der gegenüberliegenden Seite angeordnet werden.
Auf der der Schwenkachse 29 gegenüberliegenden Seite sind außen zwischen der
oberen und der unteren Hälfte des Gerüstes zwei als Hydraulikzylinder
ausgebildete Verstellorgane 30 angeordnet. Sie sind in der Zeichnung in
eingefahrener Stellung dargestellt. Der untere Teil des Förderrüssels 4 befindet
sich somit in der äußeren, nach außen geknickten Stellung. Damit das
Klappenband 12 sowie das dem Klappenband 12 gegenüberliegende
Verschlußband 25 im auf- und abwärts führenden Bereich sowohl in senkrechter
als auch abgewinkelter Lage des unteren Teiles des Förderrüssels 4 so geführt
werden, daß die Funktion des Gerätes gewährleistet ist, übernehmen die
Führungsrollen 31 die Funktion als Ablenkrollen 32. Da der untere Teil des
Förderrüssels 4 nach zwei Seiten geknickt werden kann, ist es auch erforderlich,
im Knickbereich für jedes der durchlaufenden Bänder, dem Klappenband 12 und
dem Verschlußband 25 zwei Ablenkrollen 32 vorzusehen. Dabei werden die
Ablenkorgane für das Klappenband 12 auf der Seite der Mitnehmerklappen 20
nicht als eine durchgehende, sondern nach Ansicht A als zwei kurze Ablenkrollen
32a ausgebildet, die das Tragband 12 nur seitlich im Bereich neben den
Mitnehmerklappen 20 führen. Damit die Ablenkrollen 32 und 32a sich in jeder
Knickstellung immer im Knickbereich befinden, werden sie zwischen zwei
Rollenschienen 33 angeordnet. Diese Rollenschienen 33 sind einerseits in der
Schwenkachse 29 und andererseits im Schnittpunkt zweier Streben 34 und 35
gelenkig verbunden, wobei die Streben 34 und 35 mit dem Verstellorgan 30 ein
Dreieck bilden. Die gelenkige Verbindung der Streben 34 und 35 ist mit einem
Gleitstein 36 versehen, der in einer Führung 37 in der Rollenschiene 33 beweglich
ist. Dadurch wird es möglich, beim wechselseitigen Knicken die Ablenkrollen 32
stets richtig zu positionieren.
Bei einem Erfordernis größerer Umlenkradien als mit jeweils einer Ablenkrolle 32
erreichbar sind, können Rollenbögen, die aus zwei oder mehr Ablenkrollen 32 bzw. 32a
bestehen, eingesetzt werden.
Da die seitlichen Verschlußbänder 26 und 27 im Bereich des Knickgelenkes nicht
durchgeführt werden können, werden diese jeweils in zwei Einzelbänder 26a und b
sowie 27a und b geteilt. Der seitliche Verschluß der Knickstelle selbst wird durch
sich überlappende verschleißfeste Gleitführungen, die z. B. aus Polyäthylen bestehen
können, realisiert. Zudem ist auch der komplette Ersatz der Verschluß
bänder 26 und 27 durch Gleitführungen möglich. Die Gurtspannung des
Klappenbandes 12 und des Verschlußbandes 25 wird so ausgelegt, daß sie die an
der Knickstelle entstehenden Gurtlängenänderungen ausgleichen.
Die Größe der Gurtlängenänderung beim Knicken des Förderrüssels 4 hängt immer
vom seitlichen Abstand des Klappenbandes 12 und des Verschlußbandes 25 zu der
Schwenkachse 29 ab. Dazu werden Gurtspanneinrichtungen vorgesehen, die
abhängig von der Lage des Knickgelenkes sich ergebende Änderungen der
Abstände des Klappenbandes 12 zwischen den Achsen der Kopf- und
Fußumlenktrommel 38 und 39 und des Verschlußbandes 25 zwischen den Achsen
der Kopf- und Fußumlenktrommel 40 und 41 selbsttätig ausgleichen.
Claims (5)
1. Knickbarer Förderrüssel (4) für einen stetigen Schiffsentlader für Schüttgut,
bestehend aus einem Gerüst, einem Gutaufnahmeorgan (5) und einem
Klappen-, Taschen- oder anderen formschlüssigen Senkrechtförderer (11),
wobei das Gerüst aus einem oberen und unterem Teil besteht und zwischen
dem oberen und unteren Gerüstteil ein eine waagerechte
Schwenkachse (29) bildendes Gelenk vorgesehen ist, um das untere
Gerüstteil gegenüber dem oberen Gerüstteil mittels eines oder mehrerer
Hydraulikzylinder (30) knickbar ist, zwischen dem oberen und dem unteren
Gerüstteil des Förderrüssels eine keilförmige Ausnehmung vorgesehen ist
und sich auf der Berührungsseite die Schwenkachse (29) befindet während
auf der gegenüberliegenden Seite zwischen dem oberen und dem unteren
Gerüstteil mindestes ein Hydraulikzylinder (30) angeordnet ist und bei dem
der Senkrechtförderer im Knickbereich durch beiderseits angeordnete
Ablenkrollen (32) geführt wird, wobei die Führungen auf der Seite der
Mitnehmer für das Fördergut als paarweise in einer Drehachse angeordnete
und nur einseitig gelagerte kurze Ablenkrollen (32a) ausgebildet sind,
gekennzeichnet dadurch, daß die im Knickbereich für den
Senkrechtförderer (11) vorgesehenen Ablenkrollen (32) auf einer
gemeinsamen Rollenschiene (33) angeordnet sind, die beiderseits mit dem
Traggerüst gelenkig, einmal direkt im Gelenk der Schwenkachse (29) und
zum anderen indirekt über zwei Streben (34 und 35), die zusammen mit dem
Betätigungselement (30) ein veränderliches Dreieck bilden und im
Verbindungsgelenk beider Streben (34 und 35) mit diesen in der
Rollenschiene (33) in der Winkelhalbierenden zwischen dem oberen und
dem unteren Gerüstteil längsverschieblich verbunden sind.
2. Knickbarer Förderrüssel (4) für einen stetigen Schiffsentlader für Schüttgut
gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß parallel zueinander
zwei Rollenschienen (33) mit jeweils einem Paar Streben (34 und 35) zur
beiderseitigen Aufnahme der über die gesamte Breite des Tragbandes (12)
des Senkrechtförderers verlaufenden Ablenkrollen (32) und zur einseitigen
Aufnahme der kurzen Ablenkrollen (32a) angeordnet sind.
3. Knickbarer Förderrüssel (4) für einen stetigen Schiffsentlader für Schüttgut
gemäß Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, daß zur allmählichen,
verschleißarmen Richtungsänderung des Klappenbandes 12 und des
Verschlußbandes 25 an der Knickstelle jeweils mindestens zwei in
Laufrichtung hintereinander angeordnete Ablenkrollen 32 und 32a
vorgesehen sind und so einen Bogen bilden.
4. Knickbarer Förderrüssel (4) für einen stetigen Schiffsentlader für Schüttgut
gemäß Ansprüchen 1 und 3, gekennzeichnet dadurch, daß der Mittelpunkt
des von den Ablenkrollen 32 und 32a gebildeten Bogens auf einer von der
Rollschiene (33) gebildeten Achse liegt, die stets um die Winkelhalbierende
der Knickwinkels geneigt ist.
5. Knickbarer Förderrüssel (4) für einen stetigen Schiffsentlader für Schüttgut
gemäß Anspruch 3, gekennzeichnet dadurch, daß abhängig von der Lage
des Knickgelenkes sich ergebende Änderungen der Achsabstände des
Klappenbandes 12 und des Verschlußbandes 25 zwischen den jeweiligen
Kopf- und Fußumlenktrommeln (38 und 39 bzw. 40 und 41) durch Gurt
spannvorrichtungen ausgleichbar sind.
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1997
- 1997-12-03 DE DE1997153513 patent/DE19753513C2/de not_active Expired - Fee Related
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