DE19744617C2 - Zentrifugalwaschmaschine - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine
Zentrifugalwaschmaschine nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1, wie sie aus der DE 863 787 C bekannt ist.
Bei dieser Zentrifugalwaschmaschine dient ein Gehäuse auch
als Laugenbehälter, in dem drehbar eine Innenwand vorgesehen
ist, die eine im Zentrum angeordnete Sprüheinrichtung
aufweist, die sich zusammen mit der Innenwand dreht. In den
Seitenwänden der Sprüheinrichtung sind mehrere Löcher zum
Aussprühen eines Waschmittels vorhanden.
Die US 5 307 651 A zeigt eine ähnliche
Zentrifugalwaschmaschine, jedoch mit einer anders aufgebauten
Sprüheinrichtung. Sprühdüsen befinden sich an der Oberseite
einer Innenwanne oder Trommel. Eine Flüssigkeit wird durch
eine Düsendrehvorrichtung zu den Sprühdüsen gepumpt, so daß
sich die Sprühdüsen um die Düsendrehvorrichtung herumdrehen.
Waschmaschinen sind Maschinen zum Abstreifen von
Verunreinigungen im allgemeinen aus dem Zwischenraum zwischen
Fasern, durch Einwirkung von Energie wie beispielsweise
Stößen und dergleichen auf die Wäsche, und abhängig von der
Art der Einwirkung der Energie auf die Wäsche gibt es
Pulsator-Waschmaschinen, Trommelwaschmaschinen,
Rührwaschmaschinen und dergleichen. Das Waschen erfolgt daher
entweder dadurch, daß Stöße auf die Wäsche mit Hilfe des
Pulsators oder einer Waschstange ausgeübt werden oder durch
die auf die Wäsche einwirkenden Stöße, wenn die Wäsche
herunterfällt, zusätzlich zur Einwirkung des zugeführten
Waschmittels (Reinigungsmittels). Derartige konventionelle
Waschmaschinen sind jedoch in der Hinsicht problematisch, daß
die Wäsche durch die Stöße beschädigt werden kann, oder sich
während der Drehung verheddern kann. Zur Lösung der
voranstehend genannten Schwierigkeiten wurden daher
Untersuchungen durchgeführt, Wäsche so zu waschen, daß keine
Reibung oder die Ausübung von Stößen auf die Wäsche erfolgt,
mit positiven Ergebnissen, wobei Waschmaschinen, die eine
niederfrequente Welle verwenden, Waschmaschinen, welche die
Zentrifugalkraft und dergleichen verwenden, bis zur Stufe der
gewerblichen Herstellung entwickelt wurden.
Die Waschmaschine, welche die Zentrifugalkraft nutzt, führt
das Waschen dadurch durch, daß eine Waschmittellösung durch
die Fasern der Wäsche entsprechend dem nachstehend
angegebenen Prinzip geleitet wird.
Grundsätzlich stellt der Waschvorgang das Abstreifen von
Verunreinigungen von der Wäsche dar, während das Waschmittel
durch die Wäsche hindurchgeht. Versuche haben gezeigt, daß
das Waschen durchgeführt werden kann, wenn die
Flußgeschwindigkeit der Waschmittellösung, die durch die
Fasern der Wäsche hindurchgeht, relativ zur Wäsche mehr als
1 m pro Sekunde beträgt. Wenn nämlich die Waschmittellösung
durch Wäsche mit mehr als einer bestimmten Geschwindigkeit
hindurchgeleitet wird, kann das Waschen selbst dann erfolgen,
wenn die Wäsche weder gerieben noch gedrückt wird, woraus
sich die Zentrifugalwaschmaschine ergibt. Ein Beispiel für
eine Zentrifugalwaschmaschine ist in der KR 94-9417
beschrieben. Diese Zentrifugalwaschmaschine nach dem Stand
der Technik weist in der Hinsicht Schwierigkeiten auf, daß
sie einen hohen Verbrauch an Energie, Wasser und Waschmittel
aufweist, da sie sowohl eine hohe Flußrate der
Waschmittellösung zum Sprühen der Waschmittellösung durch
Waschmittellösungssprühlöcher erfordert, die überall auf
einer Sprüheinrichtung vorgesehen sind, die sich in einem
zentralen Abschnitt einer Waschwanne befindet, sowie eine
Pumpe mit großen Abmessungen zur Ausübung einer hohen
Sprühleistung, die für das Waschen erforderlich ist.
Weiterhin ist diese Zentrifugalwaschmaschine nach dem Stand
der Technik in der Hinsicht problematisch, daß sie
kompliziert aufgebaut ist, da eine Differenz von
Umdrehungsgeschwindigkeiten, die für die Waschwanne und die
Sprüheinrichtung erforderlich sind, dazu führt, daß eine
zusätzliche Einrichtung nötig ist, welche eine
Umdrehungsgeschwindigkeit eines Motors in zwei voneinander
verschiedene Umdrehungsgeschwindigkeiten umwandeln kann, und
die Umdrehungsgeschwindigkeit an die Waschwanne bzw. die
Sprüheinrichtung übertragen kann.
Die der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe
besteht in der Bereitstellung einer Zentrifugalwaschmaschine,
bei welcher eine Waschmittellösungssprühpumpe mit geringen
Abmessungen verwendet werden kann, um den Verbrauch von
Energie, Wasser und Waschmittel zu verringern.
Gelöst wird die Aufgabe durch eine Zentrifugalwaschmaschine
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1. Vorteilhafte
Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen 2-13 angegeben.
Gemäß der vorliegenden Erfindung weist die
Zentrifugalwaschmaschine einen Laugenbehälter auf, der in
einem Gehäuse der Waschmaschine gehaltert ist, eine vertikal
drehbar in dem Laugenbehälter gehalterte Trommel, eine
Sprüheinrichtung, die unabhängig drehbeweglich von der
Drehung der Trommel gehaltert ist, und ein als Schlitz
ausgebildetes Sprühloch mit geringer Breite und großer Länge
aufweist, wobei ein Auslassende zu einer Seite abgebogen ist,
ein Waschmittellösungszufuhrsrohr, welches eine Unterseite
des Laugenbehälters und ein Ende der Sprüheinrichtung
verbindet, um eine in den Laugenbehälter eingefüllte
Waschmittellösung der Sprüheinrichtung zuzuführen, eine in
dem Waschmittellösungszufuhrrohr vorgesehene Pumpe zum Pumpen
der Waschmittellösung und ein erstes und ein zweites Ventil,
die an einem Einlaß bzw. einem Auslaß des
Waschmittellösungszufuhrrohrs vorgesehen sind, um selektiv
das Waschmittellösungszufuhrrohr zu öffnen und zu schließen.
Da ein Sprühloch gemäß der vorliegenden Erfindung vorgesehen
ist, statt der mehreren Sprühmittellösungsprühlöcher beim
Stand der Technik, kann die gewünschte Sprühgeschwindigkeit
durch eine Pumpe mit geringer Kapazität erzielt werden.
Die beigefügten Zeichnungen erläutern Ausführungsformen der
Erfindung. Es zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine
gemäß einer ersten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie I-I in Fig.
1;
Fig. 3 einen Längsschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine
gemäß einer zweiten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung;
Fig. 4A einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung, die
bei der zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung eingesetzt wird;
Fig. 4B einen Längsschnitt einer Sprüheinrichtung gemäß
einer weiteren Ausführungsform, die bei der
zweiten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung eingesetzt wird; und
Fig. 5 einen Längsschnitt einer Zentrifugalwaschmaschine
gemäß einer dritten Ausführungsform der
vorliegenden Erfindung.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist die Zentrifugalwaschmaschine
einen Laugenbehälter 2 auf, der in einem Gehäuse 1 gehaltert
ist, auf dessen Oberseite eine Tür 33 angeordnet ist, sowie
eine Trommel 4, die durch Löcher 4a perforiert ist, und
drehbar innerhalb des Laugenbehälters 2 angeordnet ist.
Weiterhin ist eine Sprüheinrichtung 9 vorgesehen, die mit
einem Waschmittellösungssprühloch 9a versehen ist, und
drehbar im Zentrumsabschnitt der Trommel 4 angeordnet ist.
Weiterhin ist ein Motor 3 vorgesehen, um die Trommel 4 zu
drehen, sowie eine unterschiedliche Rohrleitung für den Fluß
einer Waschmittellösung, die aus in Wasser gelöstem
Waschmittel oder Reinigungsmittel besteht. Es ist eine innere
Trennwand 16 vertikal in der Trommel 4 angeordnet, und durch
Löcher 16a perforiert, und dient zum Aufnehmen von Wäsche,
nachdem die Menge an Wäsche auf die Trommel 4 und das Innere
der Trennwand 16 aufgeteilt wurde. Weiterhin ist eine
Schaumfangvorrichtung vorgesehen, nämlich eine äußere
Trennwand 14, die außerhalb der Trommel 4 angeordnet ist. Die
äußere Trennwand 14 ist so ausgebildet, daß ihr Durchmesser
mit wachsender Höhe zunimmt, wobei ein Schaumfangnetz 15 an
ihrer geöffneten Oberseite vorgesehen ist. Die
Sprüheinrichtung 9 hat einen oberen Abschnitt mit einem
Waschmittellösungssprühloch 9a und ein unteres Ende, welches
über ein Drehgelenk 11 an ein Waschmittellösungszufuhrrohr 10
angeschlossen ist. Das Waschmittellösungssprühloch 9a mit
geringer Breite und großer Länge weist ein Ende auf, welches
zu einer Seite abgebogen ist, wie in Fig. 2 gezeigt, mit
auseinanderlaufender Ober- und Unterseite in Richtung nach
oben bzw. unten, für einen gleichmäßigen Sprühfluß der
Waschmittellösung in Richtung nach oben bzw. unten. Die
unterschiedlichen Rohrleitungen für den Fluß von Wasser und
Waschmittellösung beruhen auf folgendem System. Es ist ein
Wasserversorgungsrohr 6 vorgesehen, welches mit einem
Wasserversorgungsventil 5 oben auf dem Gehäuse 1 der
Waschmaschine versehen ist, sowie ein Ablaßrohr 8, bei
welchem ein Ablaßventil 7 an der Unterseite des
Laugenbehälters 2 vorgesehen ist, um die Waschmittellösung
nach außerhalb der Waschmaschine abzugeben. Weiterhin ist ein
Waschmittellösungszufuhrrohr 10 vorgesehen, welches die
Sprüheinrichtung 9 und die Unterseite des Laugenbehälters 2
verbindet, um die Waschmittellösung zu liefern. Eine Pumpe 12
befindet sich in der Mitte des Waschmittellösungszufuhrrohrs
10, wobei ein erstes Ventil 17 und ein zweites Ventil 18 am
Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs 10
angeordnet sind, um das Waschmittellösungszufuhrrohr 10
wahlweise zu öffnen und zu schließen. Eine Heizvorrichtung 13
befindet sich an einem Ende des Waschmittellösungszufuhrrohrs
10, nämlich an dessem Auslaß, um die Waschmittellösung zu
erwärmen. Weiterhin ist ein
Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr 19 mit einem
Trockenreinigungsvorratsbehälter 22 vorgesehen, der zwischen
den Einlaß zur Pumpe 12 und den Laugenbehälter 2 geschaltet
ist, wobei ein drittes Ventil 20 und ein viertes Ventil 21 am
Einlaß bzw. Auslaß des
Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs 19 angeordnet sind.
Weiterhin ist ein Zusatzablaßrohr 23 mit einem fünften Ventil
24 zwischen dem Auslaß der Pumpe 12 (also zwischen der Pumpe
12 und dem zweiten Ventil 18) und dem Ablaßrohr 8 vorgesehen.
Das Öffnen und Schließen sämtlicher Ventile wird durch eine
(nicht dargestellte) Steuerung in der Waschmaschine
gesteuert.
Als nächstes wird der Betrieb der voranstehend geschilderten
Waschmaschine erläutert.
Nach Auswahl eines Waschknopfes nach Öffnen der Tür 33 und
Einbringen der Wäsche und des Waschmittels in die Trommel 4
werden das Waschen, Spülen und Entwässern automatisch in
Reaktion auf Steuersignale von der (nicht gezeigten)
Steuerung durchgeführt.
Zuerst wird ein Waschzyklus im Falle der Wasserreinigung
erläutert.
Nach Auswahl einer Wascheinleitungsbetriebsart zusammen mit
einem Wasserreinigungsknopf wird das Wasserzufuhrventil 5 in
dem Wasserzufuhrrohr 6 geöffnet, um der Trommel 4 Wasser
zuzuführen, bis die Trommel 4 bis zu einem bestimmten Pegel
mit Wasser gefüllt ist, wenn das Waschmittel in dem Wasser in
der Waschmittellösung gelöst ist. Nach Beendigung der
Wasserzufuhr dreht der Motor 3 die Trommel 4, so daß die
Wäsche in der Trommel 4 und der inneren Trennwand 16 auf die
Wand der Trommel 4 und der inneren Trennwand 16 transportiert
wird, und ein Teil der Waschmittellösung zum Laugenbehälter 2
durch die Perforationslöcher 16a und 4a in der Trennwand 16
und der Trommel 4 fließt. In diesem Zustand wird die Pumpe 12
in dem Waschmittellösungszufuhrrohr 10 angetrieben, und
werden das erste Ventil 17 und das zweite Ventil 18 geöffnet,
um die Waschmittellösung zur Sprüheinrichtung 9 zu befördern,
damit die Waschmittellösung auf die Wäsche über das
Waschmittellösungssprühloch 9a in der Sprüheinrichtung 9
aufgesprüht wird, um hierdurch den Waschvorgang
durchzuführen. Die aufgesprühte Waschmittellösung streift
Verunreinigungen ab, die sich zwischen Fasern der Wäsche
eingefügt haben, während sie durch die Fasern hindurchgeht.
Andererseits dreht sich die Sprüheinrichtung 9, die
gleitbeweglich auf der Trommel 4 gehaltert ist, automatisch
durch die Reaktion auf das Aussprühen der Waschmittellösung
von dem Waschmittellösungssprühloch 9a in der
Sprüheinrichtung 9, während die Trommel 4 durch den Motor 3
gedreht wird, was zu unterschiedlichen
Umdrehungsgeschwindigkeiten der Sprüheinrichtung 9 und der
Trommel 4 führt, so daß sich das Aussprühen der
Waschmittellösung nicht auf einen Punkt konzentriert, sondern
gleichmäßig über die Wäsche verteilt ist. Der kleine
Querschnitt des Waschmittellösungssprühlochs 9a führt dazu,
daß eine hohe Sprühgeschwindigkeit erzielt wird, und die
Sprühgeschwindigkeit wird durch die Zentrifugalkraft noch
weiter erhöht, die von der Drehung der Sprüheinrichtung 9
herrührt, wodurch die Waschwirkung verbessert wird, da die
Sprühgeschwindigkeit der Waschmittellösung die tangentiale
Vektorsumme der Sprühgeschwindigkeit aus dem
Waschmittellösungssprühloch 9a und der
Umdrehungsgeschwindigkeit der Sprüheinrichtung 9 darstellt.
Da das Waschmittellösungssprühloch 9a so ausgebildet ist, daß
es in Richtung nach oben und unten aufgeweitet ist, um das
Aussprühen in Richtung nach oben und unten aufzuweiten, kann
die Wäsche im oberen Abschnitt und im unteren Abschnitt in
der Trommel 4 gleichmäßig gereinigt werden. Wenn eine große
Wäschemenge gewaschen wird, können Fälle auftreten, in
welchen die aus dem Waschmittellösungssprühloch 9a
ausgesprühte Waschmittellösung nicht durch die Wäsche bei der
gewünschten Relativgeschwindigkeit hindurchgehen kann, oder
überhaupt nicht die Wäsche durchqueren kann, und in
derartigen Fällen kann die Wäsche in die beiden Räume
eingebracht werden, die durch die Trommel 4 und die innere
Trennwand 16 ausgebildet werden, wobei die Wäsche auf
bestimmte Mengen aufgeteilt wird, um die gewünschte
Sprühgeschwindigkeit zu erzielen, da die sich drehende
Trommel 4 und die innere Trennwand 16 die ausgesprühte
Waschmittellösung zur inneren Trennwand 16 führen, und die
Lösung erneut durch die Perforationslöcher 16a in der
Innentrennwand 16 durch die Zentrifugalkraft in dem Moment
ausgesprüht wird, in welchem sie die innere Trennwand 16
erreicht. Weiterhin bewegt sich die Waschmittellösung, die
durch die Wäsche hindurchgegangen ist, zur äußeren Trennwand
14 durch die Perforationslöcher 4a in der Trommel 4, wobei
Schaum gebildet wird. Obwohl die Waschmittellösung in der
äußeren Trennwand 14 in den Laugenbehälter 2 hinüberfließt,
wobei sie infolge der Zentrifugalkraft über die äußere
Trennwand 14 klettert, bleibt der Hauptanteil des Schaums in
dem Raum zwischen der Trommel 4 und der äußeren Trennwand 14.
Die kleine Menge an Schaum, die zum Laugenbehälter 2 fließt,
zusammen mit der Waschmittellösung, wird von dem
Schaumfangnetz 15 eingefangen, so daß der Schaum nicht zum
Laugenbehälter 2 fließen kann, sondern zwischen der Trommel 4
und der äußeren Trennwand 14 bleibt, wodurch der Schaum
ausgeschaltet wird. Da die Erwärmung der Waschmittellösung,
welche der Sprüheinrichtung 9 zugeführt wird, durch die
Heizvorrichtung 13 am Auslaß des
Waschmittellösungszufuhrrohrs 10, dazu führt, daß die Wäsche
erwärmt oder gekocht wird, kann die Waschwirkung noch weiter
verbessert werden.
Als nächstes wird ein Ablaßvorgang erläutert, bei welchem
verschmutzte Waschmittellösung nach außerhalb der
Waschmaschine nach dem Waschzyklus abgegeben wird.
Nach Beendigung des Waschzyklus wird das Ablaßventil 7
geöffnet, wodurch die Waschmittellösung nach außerhalb der
Waschmaschine über das Ablaßrohr 8 abgegeben wird. Hierbei
wird, da das erste Ventil 17 am Einlaß zum
Waschmittelzufuhrrohr 10 geöffnet ist, das zweite Ventil 18
am Auslaß des Waschmittelzufuhrrohrs 10 geschlossen, und die
Pumpe 12 in Betrieb genommen, wodurch die Waschmittellösung
nach außerhalb der Waschmaschine über das zusätzliche
Ablaßrohr 23 abgegeben wird, so daß der Ausstoß schnell
erfolgen kann.
Nach Beendigung des Ablaßvorgangs wird, ähnlich wie beim
voranstehend geschilderten Waschzyklus, der Spülzyklus
durchgeführt, und nach Beendigung des Waschzyklus und des
Spülzyklus wird der Entwässerungszyklus begonnen. Bei dem
Entwässerungszyklus (Schleuderzyklus) wird die Trommel 4 mit
hoher Geschwindigkeit gedreht, wodurch in der Wäsche
enthaltenes Wasser abgezogen wird, wenn die Wäsche auf die
Wand der Trommel 4 gedrückt wird, wodurch die Entwässerung
durchgeführt wird. In diesem Fall wird, da das Ablaßventil 7
nur geöffnet wird, wenn die Pumpe 12 angehalten ist, das
Wasser über das Ablaßrohr 8 abgelassen.
Als nächstes wird der Fall der Trockenreinigung ohne Wasser
erläutert.
Nachdem Wäsche in die Trommel 4 eingefüllt und eine
Trockenreinigungsflüssigkeit in den
Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter 22 eingefüllt
wurde, werden eine Wascheinleitungsbetriebsart und ein
Trockenreinigungswaschknopf ausgewählt. Dann werden das
zweite, dritte und vierte Ventil 18, 20 bzw. 21 geöffnet, und
die Pumpe 12 in Betrieb genommen, um die
Trockenreinigungsflüssigkeit, die in dem
Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter 22 vorhanden
ist, durch das Waschmittellösungssprühloch 9a in der
Sprüheinrichtung 9 auszusprühen, wodurch der Waschvorgang
durchgeführt wird. In diesem Fall wird kein Wasser zugeführt,
da das Wasserzufuhrventil 5 geschlossen ist. Da der übrige
Betriebsablauf ebenso erfolgt wie im Falle der
Wasserreinigung wird hier auf eine erneute Schilderung dieser
Vorgänge verzichtet.
Die zweite Ausführungsform, welche eine Abänderung der ersten
Ausführungsform darstellt, ist so ausgelegt, daß Wäsche unter
unterschiedlichen Waschbedingungen getrennt gewaschen wird.
In Fig. 3 ist eine Trennplatte 34 vorgesehen, die wegnehmbar
horizontal in der Trommel 4 angeordnet ist, so daß die
Trommel 4 in zwei Räume (einen oberen Raum und einen unteren
Raum) unterteilt werden kann. Die Sprüheinrichtung 9 ist mit
einer Trennplatte 35 versehen, um zwei
Waschmittellösungskanäle auszubilden, und mit zwei
Waschmittellösungssprühlöchern 9a und 9b zum getrennten
Aussprühen der Waschmittellösung in den oberen Raum und den
unteren Raum. Ein erstes Zusatzventil 36 und ein zweites
Zusatzventil 37 sind jeweils in dem zugehörigen Kanal
vorgesehen, und werden von der (nicht gezeigten) Steuerung so
gesteuert, daß sie selektiv die Kanäle öffnen bzw. schließen.
Als nächstes wird der Betrieb der zweiten Ausführungsform
erläutert.
Wenn gewünscht ist, zwei Arten von Wäsche getrennt zu
waschen, beispielsweise stark verschmutzte Wäsche und normale
Wäsche, dann können diese beiden Posten der Wäsche getrennt
gewaschen werden, nachdem sie in die beiden Räume in der
Trommel 4 eingefüllt wurden, die durch die Trennplatte 34
unterteilt ist. In diesem Fall wird die Waschmittellösung
einzeln in die jeweiligen Räume durch die Trennplatte 35
eingesprüht, die in der Sprüheinrichtung 9 vorgesehen ist.
Wenn Wäsche nur im unteren Raum der Trommel 4 vorhanden ist,
wird nur das erste Zusatzventil 36 geöffnet, um die
Waschmittellösung nur in den unteren Raum zu sprühen, wobei
dann die Sprühkraft der Waschmittellösung größer wird, was
die Waschwirkung verbessert. Bei der vorliegenden
Ausführungsform können die Waschmittellösungssprühlöcher 9a
und 9b in der Sprüheinrichtung 9 in derselben Richtung wie in
Fig. 4A gezeigt vorgesehen sein, oder in einander
entgegengesetzten Richtungen, wie aus Fig. 4B hervorgeht.
Die dritte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung weist
eine Schaumfangvorrichtung auf, die sich von jener bei der
ersten Ausführungsform unterscheidet, beruht jedoch auf
demselben grundlegenden Waschprinzip wie die erste
Ausführungsform.
In Fig. 5 ist ein Wasserzufuhrrohr 6 vorgesehen, an welches
ein Zusatzwasserzufuhrrohr 25 angeschlossen ist. Die
Auslaßseite des Zusatzwasserzufuhrrohrs 25 ist ringförmig
ausgebildet, um ein Ringrohr 26 zur Verfügung zu stellen,
welches in der Trommel 4 vorgesehen ist. Das Ringrohr 26
weist mehrere Löcher 26a zum Sprühen von Wasser in die innere
Wanne 2 auf. Ein Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 ist in
der Mitte eines Ablaßrohrs 27 vorgesehen, und ein sechstes
Ventil 28 und ein siebtes Ventil 30 sind am Einlaß bzw.
Auslaß des Waschmittellösungsvorratsbehälters 29 angeordnet.
Weiterhin ist ein Zusatzwaschmittellösungszufuhrrohr 32 mit
einem darin angeordneten Ventil 33 vorgesehen, und zwischen
den Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 und das
Waschmittellösungszufuhrrohr 10 geschaltet. Die
Waschmittellösung, aus welcher der Schaum entfernt wurde, die
in dem Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 aufbewahrt wird,
kann daher erneut verwendet werden, indem sie durch die
Sprüheinrichtung 9 geliefert wird. Obwohl dies nicht im
einzelnen geschildert wird, können selbstverständlich,
ähnlich wie bei der ersten Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung Bauteile, die zur Durchführung einer
Trockenreinigung erforderlich sind, dieser dritten
Ausführungsform hinzugefügt werden.
Als nächstes wird der Betriebsablauf der dritten
Ausführungsform geschildert.
Da das sechste Ventil 28 in dem Waschzyklus geöffnet ist,
wird ein Teil der Waschmittellösung in dem
Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 aufbewahrt, und wird der
Schaum, der erzeugt wird, wenn die Waschmittellösung durch
die Wäsche hindurchgeht, in dem Laugenbehälter 2 gesammelt.
In dem Waschzyklus ist eine Pause mit bestimmter Dauer
vorgesehen, in welcher der Schaum in dem Laugenbehälter 2
entfernt wird. Im einzelnen wird bei der Ausschaltung des
Schaums das sechste Ventil 28 geschlossen und das
Wasserzufuhrventil 5 geöffnet, wodurch reines Wasser von
außen durch das Wasserzufuhrrohr 6 geliefert wird, und ein
gewisser Anteil des Wassers dem Zusatzwasserzufuhrrohr 25
zugeführt wird, und unter einem bestimmten Druck nach unten
durch die Löcher 26a in dem Ringrohr 26 ausgesprüht wird, und
den Schaum zusammenbrechen läßt, der sich in dem
Laugenbehälter 2 angesammelt hat, wodurch der Schaum entfernt
wird. Wenn dann erneut ein Waschzyklus gestartet wird, werden
infolge der Tatsache, daß das achte Ventil 33 geöffnet und
die Pumpe 12 in Betrieb genommen wird, die Waschmittellösung
in dem Laugenbehälter 2 und die Waschmittellösung in dem
Waschmittellösungsvorratsbehälter 29 der Sprüheinrichtung 9
zugeführt, so daß die Waschmittellösung, die an die
Sprüheinrichtung 9 geliefert wird, auf die Wäsche mit
bestimmter Geschwindigkeit durch das
Waschmittellösungssprühloch 9a aufgesprüht wird, wodurch der
Waschvorgang durchgeführt wird.
Claims (13)
1. Zentrifugalwaschmaschine, welche aufweist:
- a) einen Laugenbehälter (2);
- b) eine vertikal drehbar in dem Laugenbehälter (2) gehalterte Trommel (4);
- c) c.1) eine Sprüheinrichtung (9), die im Innern der Trommel (4) angeordnet ist und sich im wesentlichen entlang deren zentraler Drehachse erstreckt;
- d) c.2) wobei die Sprüheinrichtung (9) zumindest ein als Schlitz ausgebildetes Sprühloch (9a) zum Sprühen einer Waschmittellösung aufweist;
- e) c.3) ein Waschmittellösungszufuhrrohr (10), das zwischen die Unterseite des Laugenbehälters (2) und ein Ende der Sprüheinrichtung (9) geschaltet ist, um eine Waschmittellösung, die in den Laugenbehälter (2) eingefüllt ist, der Sprüheinrichtung (9) zuzuführen;
- f) c.4) eine Pumpe (12), die in dem Waschmittellösungszufuhrrohr (10) zum Pumpen der Waschmittellösung vorgesehen ist; und
- g) c.5) ein erstes Ventil (17) und ein zweites Ventil (18), die am Einlaß bzw. Auslaß des Waschmittellösungszufuhrrohrs (10) vorgesehen sind, um dieses zu öffnen bzw. zu schließen;
- a) die Sprüheinrichtung (9) unabhängig drehbeweglich von der Drehung der Trommel (4) gehaltert ist;
- b) e.1) das Sprühloch (9a) eine lange Verlängerung in Richtung der Drehachse
- c) e.2) und eine kurze Verlängerung senkrecht dazu aufweist; und
- d) e.3) das Sprühloch (9a) ein Auslaßende aufweist, das zu einer Seite gebogen ist.
2. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß eine
Schaumbeseitigungsvorrichtung (14, 15; 25) zur
Beseitigung von Schaum vorgesehen ist.
3. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das
Sprühloch (9a) so ausgebildet ist, daß sein oberer
Abschnitt im Verlauf des oberen Abschnitts nach außen
eine Schräge nach oben aufweist, und sein unterer
Abschnitt im Verlauf nach außen eine Schräge nach unten
aufweist.
4. Zentrifugalwaschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
3,
gekennzeichnet durch eine Heizvorrichtung
(13), die an dem Auslaß des
Waschmittellösungszufuhrrohrs (10) vorgesehen ist.
5. Zentrifugalwaschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
4,
dadurch gekennzeichnet, daß eine innere,
perforierte Trennwand (16) vertikal in der Trommel (4)
angeordnet ist.
6. Zentrifugalwaschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
5,
gekennzeichnet durch:
ein Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr (19), welches zwischen dem Waschmittellösungszufuhrrohr (10) und der Unterseite des Laugenbehälters (2) vorgesehen ist;
einen Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter (22), der in dem Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr (19) vorgesehen ist; und
ein drittes Ventil (20) und ein viertes Ventil (21), die am Einlaß bzw. Auslaß des Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs (19) vorgesehen ist, um selektiv das Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr (19) zu öffnen und zu schließen.
gekennzeichnet durch:
ein Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr (19), welches zwischen dem Waschmittellösungszufuhrrohr (10) und der Unterseite des Laugenbehälters (2) vorgesehen ist;
einen Trockenreinigungsflüssigkeitsvorratsbehälter (22), der in dem Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr (19) vorgesehen ist; und
ein drittes Ventil (20) und ein viertes Ventil (21), die am Einlaß bzw. Auslaß des Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohrs (19) vorgesehen ist, um selektiv das Trockenreinigungsflüssigkeitszufuhrrohr (19) zu öffnen und zu schließen.
7. Zentrifugalwaschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
6,
gekennzeichnet durch durch ein
Zusatzablaßrohr (23), welches zwischen das
Waschmittellösungszufuhrrohr (10) und das Ablaßrohr (8)
geschaltet ist.
8. Zentrifugalwaschmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis
7,
gekennzeichnet durch:
eine Trennplatte (34), die horizontal in der Trommel (4) angeordnet ist, um die Trommel (4) in zwei Räume zu unterteilen;
eine vertikale Trennplatte (35), die in der Sprüheinrichtung (9) vorgesehen ist, und das Waschmittellösungssprühloch in zwei Löcher (9a, 9b) aufteilt; und
ein erstes Zusatzventil (36) und ein zweites Zusatzventil (37) zum selektiven Öffnen und Schließen der Kanäle, die durch die Trennplatte (35) in der Sprüheinrichtung (9) gebildet werden.
gekennzeichnet durch:
eine Trennplatte (34), die horizontal in der Trommel (4) angeordnet ist, um die Trommel (4) in zwei Räume zu unterteilen;
eine vertikale Trennplatte (35), die in der Sprüheinrichtung (9) vorgesehen ist, und das Waschmittellösungssprühloch in zwei Löcher (9a, 9b) aufteilt; und
ein erstes Zusatzventil (36) und ein zweites Zusatzventil (37) zum selektiven Öffnen und Schließen der Kanäle, die durch die Trennplatte (35) in der Sprüheinrichtung (9) gebildet werden.
9. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
Sprühlöcher gleichgerichtet sind.
10. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet, daß die zwei
Sprühlöcher einander entgegengesetzt gerichtet sind.
11. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaumbeseitigungsvorrichtung eine zylindrische äußere
Trennwand (14) aufweist, die außerhalb der Trommel (4)
vorgesehen ist, und deren Durchmesser mit wachsender
Höhe der zylindrischen äußeren Trennwand (14) größer
wird, sowie ein Schaumfangnetz (15), welches oben an der
zylindrischen äußeren Trennwand (14) angebracht ist.
12. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Schaumbeseitigungsvorrichtung ein Zusatzwasserzufuhrrohr
(25) aufweist, welches am oberen Abschnitt der Trommel
(4) angeordnet ist, und dessen eines Ende an das
Wasserzufuhrrohr (6) angeschlossen ist, welches Wasser
in die Trommel (4) liefert, und dessen anderes Ende mit
einem Ringrohr (26) in Form eines Rings mit mehreren
Löchern (26a) versehen ist.
13. Zentrifugalwaschmaschine nach Anspruch 1,
gekennzeichnet durch:
einen Waschmittellösungsvorratsbehälter (29), der in dem Ablaßrohr (27) angebracht ist; und
ein Zusatz-Waschmittellösungszufuhrrohr (32), welches zwischen dem Waschmittellösungsvorratsbehälter (29) und dem Waschmittellösungszufuhrrohr (10) vorgesehen ist.
gekennzeichnet durch:
einen Waschmittellösungsvorratsbehälter (29), der in dem Ablaßrohr (27) angebracht ist; und
ein Zusatz-Waschmittellösungszufuhrrohr (32), welches zwischen dem Waschmittellösungsvorratsbehälter (29) und dem Waschmittellösungszufuhrrohr (10) vorgesehen ist.
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