DE19742605A1 - Kraftfahrzeug mit verstaubarem Ablagetisch - Google Patents
Kraftfahrzeug mit verstaubarem AblagetischInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug und insbesondere einen als Großraumlimousine oder
Kleinbus ausgebildeten Personenkraftwagen, der mindestens einen Sitz mit einem Sitz
unterteil sowie einen neben dem Sitz verstaubaren und in eine Gebrauchsstellung vor und
über das Sitzunterteil des Sitzes beweglichen sitzunabhängigen Ablagetisch umfaßt.
Großraumlimousinen mit drei Sitzreihen, wie beispielsweise die unter dem Markenname
Sharan erhältliche Großraumlimousine der Anmelderin, erfreuen sich zunehmender Beliebt
heit, da die meisten dieser Personenkraftwagen mittlerweile mit Sitzen ausgestattet sind, die
sich mit wenigen schnellen Handgriffen zum einen herausnehmen und ganz oder teilweise
um klappen lassen, um einen Transport von sperrigen Gegenständen zu erleichtern, und die
sich zum anderen mindestens zum Teil umdrehen lassen, so daß sich die Fahrzeuginsassen
bequem gegenübersitzen können. Die Unterbringung von drei Sitzreihen macht es jedoch
erforderlich, die hinterste Sitzreihe über der Hinterachse der Großraumlimousine anzu
ordnen, wo die Nutzbreite des Innenraums wegen der nach oben über den Fahrzeugboden
in den Innenraum überstehenden Radhäuser der beiden Hinterräder geringer ist, so daß dort
gewöhnlich nur zwei Sitze vorgesehen sind. Diese Radhäuser sind bei Großraumlimousinen
im allgemeinen mit einer an die restliche Innenverkleidung angepaßten hohlen Kunststoff
verkleidung versehen, die bei der vorgenannten Großraumlimousine der Anmelderin nach
oben bis zum unteren Rand einer hinteren Seitenscheibe reicht und entweder mit einer
Armmulde oder mit einem von oben zugänglichen und durch einen Klappdeckel ver
schließbaren Staufach versehen ist.
Insbesondere dann, wenn sich zwei oder mehr Fahrzeuginsassen in geselliger Weise
gegenübersitzen, besteht häufig der Wunsch nach einem Ablagetisch für Spielkarten,
Getränke, Bücher, Zeitschriften oder dergleichen. Diesem Wunsch wird bei der vorge
nannten Großraumlimousine der Anmelderin dadurch Rechnung getragen, daß die Sitze der
zweiten Reihe alle umklappbar sind und sich mit wenigen Handgriffen zu einem Tisch
umbauen lassen, während die Sitze von Fahrer und Beifahrer um 180 Grad drehbar sind, so
daß während einer Fahrtpause für vier Personen die Möglichkeit besteht, sich bequem an
einem Tisch gegenüberzusitzen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht während der
Fahrt und nicht bei voller Besetzung, da dann für drei der Insassen Sitzplätze fehlen.
Aus der DE 40 08 512 A1 ist es bereits bekannt, einen Ablagetisch neben dem Sitzunterteil
so in einem Aufbewahrungsfach in einer Armlehne des Sitzes unterzubringen, daß er sich
aus dem Aufbewahrungsfach herausschwenken läßt, um ihn in eine Gebrauchsstellung vor
und über das Sitzunterteil zu bringen. Dieser in den Sitz integrierte Ablagetisch kann jedoch
aufgrund der begrenzten Größe der Armlehne und des Aufbewahrungsfachs nur relativ klein
dimensioniert werden. Da die Armlehne außerdem gewöhnlich nicht sehr weit nach vorne
über die Rückenlehne des Sitzes übersteht, befindet sich der bekannte Ablagetisch in der
Gebrauchsstellung nahezu ganz über dem Sitzunterteil, d. h. in einem sehr geringen Abstand
vor dem Unterleib eines auf dem Sitzunterteil sitzenden Fahrzeuginsassen, während er
andererseits sehr weit von einem gegenüberliegenden Sitz entfernt ist, so daß sich ein dort
sitzender Fahrzeuginsasse weit nach vorne beugen muß, um die Tischfläche des Ablage
tischs zu erreichen. Ein weiterer Nachteil eines in den Sitz integrierten Ablagetischs besteht
darin, daß er bei Kraftfahrzeugen mit herausnehmbaren Sitzen beim Ausbau der Sitze mit
entfernt wird und sich nach dem Wiedereinbau an einer anderen Stelle befinden kann, wenn
nicht entweder sämtliche Sitze mit integrierten Ablagetischen ausgestattet sind oder beim
Wiedereinbau eine bestimmte vorgegebene Anordnung der Sitze eingehalten wird.
Aus der EP 0 778 174 A1 ist weiter bereits ein als Personenkraftwagen ausgebildetes
Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art bekannt, das einen neben dem Sitzunterteil eines
Rücksitzes des Kraftfahrzeugs verstaubaren sitzunabhängigen, d. h. nicht in einen der Sitze
des Kraftfahrzeugs integrierten oder damit verbundenen Ablagetisch aufweist. Der Ablage
tisch besteht dort aus einer Vielzahl gelenkig miteinander verbundener Segmente, die sich
aus einem Hohlraum einer Türverkleidung des Fahrzeugs vor und über das Sitzunterteil des
Rücksitzes verschwenken lassen. Wegen des sehr begrenzten Platzangebots innerhalb der
Türverkleidung kann der bekannte Ablagetisch jedoch ebenfalls nur verhältnismäßig klein
dimensioniert werden. Außerdem ist die Herstellung des Ablagetischs wegen der Vielzahl
miteinander verbundener Segmente verhältnismäßig aufwendig, und somit sind auch die
Herstellungskosten nicht unerheblich.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug der ein
gangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß der verstaubare Ablagetisch mit einer
verhältnismäßig großen Tischfläche versehen werden kann und sich trotzdem mit geringem
Aufwand unterbringen läßt, wobei seine Tischfläche in der Gebrauchsstellung vorzugsweise
sowohl für einen auf dem benachbarten Sitzunterteil sitzenden Fahrzeuginsassen als auch
für einen auf dem Sitzunterteil eines gegenüberliegenden Sitzes sitzenden Fahrzeug
insassen gut zugänglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Ablagetisch in einer Rad
hausverkleidung eines neben dem Sitzunterteil angeordneten, nach oben in den Innenraum
des Kraftfahrzeugs überstehenden Radhauses verstaubar ist oder einen Teil dieser Rad
hausverkleidung bildet. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, bei den eingangs ge
nannten Großraumlimousinen und anderen Kraftfahrzeugen, wie beispielsweise Klein
bussen, bei denen ein verkleidetes Radhaus neben einem Rücksitz nach oben in den
Innenraum übersteht, die Verkleidung dieses Radhauses zu nutzen, um den verstaubaren
Ablagetisch darin unterzubringen oder darin zu integrieren. Im Vergleich zu einer Unter
bringung oder Integration des Ablagetischs in eine Armlehne oder Türinnenverkleidung ist
der erforderliche Konstruktionsaufwand bedeutend geringer, da die Radhausverkleidungen
einen erheblich größeren Stauraum bzw. erheblich größere Wandfläche aufweisen, so daß
sich ein Ablagetisch wesentlich einfacher im Inneren unterbringen oder als Teil der Verklei
dung ausbilden läßt und bei gleicher Größe der Tischfläche aus weniger beweglich mit
einander verbundenen Teilen oder Segmenten zusammengesetzt werden muß. Außerdem
bietet die Unterbringung oder Integration des Ablagetischs in das Radhaus eine Vielzahl von
Variationsmöglichkeiten im Hinblick auf die Ausgestaltung des vorzugsweise als Klapptisch
ausgebildeten Ablagetischs, so daß sich für nahezu jede Einbaukonstellation eine optimale
Lösung finden läßt.
Um den im Inneren der Radhausverkleidung vorhandenen Hohlraum zu nutzen, wird der
Ablagetisch bevorzugt in diesem Hohlraum verstaut. In diesem Fall ist gemäß einer weiteren
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, die Radhausverkleidung mit einer
verschließbaren Öffnung zu versehen, durch die der im Inneren untergebrachte Ablagetisch
herausgezogen oder herausgeschwenkt werden kann, um ihn in die Gebrauchsstellung vor
und über das Sitzunterteil des benachbarten Sitzes zu bewegen. Eine vorteilhafte Ausge
staltung der Erfindung sieht dabei vor, daß die Öffnung bei verstautem Ablagetisch durch
eine der Schmalseiten der Tischplatte oder eines Teils der Tischplatte verschlossen wird,
welche zweckmäßig mit einer Griffmulde oder dergleichen versehen ist, um das Ergreifen
zum Herausziehen oder Herausschwenken des Ablagetischs zu erleichtern.
Die Öffnung der Radhausverkleidung kann auf einer dem Sitz zugewandten Breitseite der
selben angeordnet sein, ist jedoch bevorzugt auf einer in Fahrtrichtung weisenden Schmal
seite angeordnet, wobei die Tischplatte zumindest zum Teil sowohl in Fahrtrichtung als auch
quer dazu beweglich ist, so daß sich ihre Mitte in der Gebrauchsstellung in einem größeren
Abstand vor einer Vorderkante des Sitzunterteils positionieren läßt. Dadurch wird der Tisch
für einen Fahrzeuginsassen in einem gegenüberliegenden, mit seiner Rückenlehne in
Fahrtrichtung weisenden Sitz leichter erreichbar.
Während es grundsätzlich zwar möglich ist, selbst eine große einteilige Tischplatte in verti
kaler Ausrichtung innerhalb der Radhausverkleidung unterzubringen, wenn diese bis zur
Unterkante des benachbarten Seitenfensters nach oben reicht, sieht eine weitere bevorzugte
Ausgestaltung der Erfindung vor, die Tischplatte mehrteilig auszubilden und aus gelenkig
oder verschiebbar miteinander verbundenen plattenförmigen Teilen oder Segmenten zu
sammenzusetzen, deren Oberseiten in der Gebrauchsstellung miteinander fluchten. In
diesem Fall reicht zum Herausziehen oder Herausschwenken des Ablagetischs eine kleinere
und damit weniger auffällige Öffnung in der Radhausverkleidung aus. Außerdem wird die
Handhabung des Ablagetischs beim Herausziehen oder Herausschwenken bzw. beim Ver
stauen des Ablagetischs erleichtert, wenn sich die Sitze der vorderen Sitzreihe in der
Normalstellung befinden, d. h. mit nach vorne weisendem Sitzunterteil, wo das Platzangebot
kleiner als im Fall gegenüberliegender Sitzunterteile ist.
Demgegenüber ist im Falle eines in die Radhausverkleidung integrierten Ablagetischs
gemäß einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß minde
stens ein Teil der Tischplatte des Ablagetischs gleichzeitig einen Teil einer seitlichen oder
oberen Wand der Radhausverkleidung bildet, wobei bevorzugt eine in der Gebrauchs
stellung nach unten weisende Breitseitenfläche dieses Teils der Tischplatte an die Fahr
zeuginnenverkleidung angepaßt ist und mit einem dem Material der Fahrzeuginnenver
kleidung entsprechenden Material überzogen ist, so daß sich der Ablagetisch nach dem
Verstauen unauffällig in die Kontur der Radhausverkleidung einfügt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht auch hier die Tischplatte des
Ablagetischs aus mindestens zwei beweglich miteinander verbundenen Teilen, von denen
zweckmäßig eines die obere Wand der Radhausverkleidung bildet und eine nach oben
weisende ebene Oberfläche aufweist, die in der Gebrauchsstellung mit einer ebenen Ober
fläche eines um eine horizontale Achse schwenkbar an der Radhausverkleidung ange
lenkten, in dieser Stellung nach vorne oder zur Seite hin aufgeklappten Teils fluchtet. In
verstautem Zustand bildet die dieser Teil die Oberseite der Radhausverkleidung oder eines
Teils derselben. Innerhalb des klappbaren Teils der Tischplatte kann zweckmäßig ein
weiterer ausziehbarer oder ausschwenkbarer Tischplattenteil angeordnet sein, um die
Tischplatte in Fahrtrichtung oder zur Seite, d. h. zum benachbarten Sitz hin zu verlängern.
Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer, in der Zeichnung dargestellter
Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine weggebrochene perspektivische Ansicht eines hinteren Teils des Innenraums
einer erfindungsgemäßen Großraumlimousine mit vier, in zwei Reihen hintereinander
angeordneten Sitzen, welche einen innerhalb einer Radhausverkleidung neben
einem Sitzunterteil eines Sitzes der hinteren Sitzreihe verstaubaren Ablagetisch in
verstautem Zustand zeigt;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 1, welche den Ablagetisch in der
Gebrauchsstellung zeigt;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 2, welche die Sitze der vorderen
Sitzreihe in umgedrehter Position und den Ablagetisch in der Gebrauchsstellung
zeigt;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 3, welche einen anderen, innerhalb
der Radhausverkleidung verstaubaren Ablagetisch in ausgezogenem Zustand in der
Gebrauchsstellung zeigt;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 3 und 4, welche einen noch anderen,
als Teil der Radhausverkleidung ausgebildeten Ablagetisch in verstautem Zustand
zeigt;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 5, welche den Ablagetisch in
aufgeklapptem und ausgezogenem Zustand in der Gebrauchsstellung zeigt.
In dem in der Zeichnung dargestellten hinteren Teil eines Innenraums einer erfindungsge
mäßen Großraumlimousine mit insgesamt sechs Sitzen sind hinter dem Fahrer- und Bei
fahrersitz (nicht dargestellt) zwei Reihen von Rücksitzen 2, 4, 6, 8 hintereinander ange
ordnet. Die Sitzunterteile 10, 12, 14, 16 der Sitze 2, 4, 6, 8 beider Sitzreihen sind so am
Boden der Limousine befestigt, daß sie sich zum Transport sperriger Lasten herausnehmen
lassen. Die Sitze 2, 4 der vorderen Sitzreihe sind darüber hinaus um 180 Grad drehbar, so
daß sich die Fahrzeuginsassen auf den Sitzen 2, 4 und 6, 8 der beiden Sitzreihen gegen
übersetzen können, wie in den Fig. 3 bis 6 dargestellt. Die Sitze 6, 8 der hinteren
Sitzreihe liegen über einer Hinterachse der Limousine, wobei sich die Radhäuser 18 der
beiden Hinterräder auf der Innenseite einer benachbarten Außenwand 20 der Limousine
neben den Sitzunterteilen 14 bzw. 16 der Sitze 6 bzw. 8 nach oben bis in den Innenraum
erstrecken (nur für den Sitz 6 dargestellt). Die beiden hinteren Sitze 6, 8 weisen daher einen
Abstand von der Außenwand 20 auf, der etwa 0,25 bis 0,3 m beträgt. Um das äußere Er
scheinungsbild des Innenraums zu verbessern, sind die Radhäuser 18 auf ihrer Oberseite
mit einer Radhausverkleidung 22 versehen, die das jeweilige Radhaus 18 verbirgt und sich
bis zum unteren Rand eines benachbarten Seitenfensters 24, d. h. etwa bis zur halben Höhe
der Rückenlehne des Sitzes 6, 8 nach oben erstreckt.
Die hinsichtlich ihrer Farbe und Oberflächenbeschaffenheit an die Innenverkleidung der
Limousine angepaßte Radhausverkleidung 22 weist dem Innenraum zugewandte, in Fahrt
richtung sowie quer dazu verlaufende, im Wesentlichen vertikale seitliche Begrenzungs
wände 26, 28 sowie eine obere Begrenzungswand 30 auf, die entweder im Wesentlichen
horizontal verläuft und eben ist, wie in den Fig. 1 bis 4 dargestellt, oder eine eingeformte
Armmulde 32 aufweist, wie in Fig. 5 und 6 dargestellt. Die Übergänge zwischen den Begren
zungswänden 26, 28, 30 sind zur besseren Erkennbarkeit der Form der Radhausverkleidung
22 in den Figuren kantig dargestellt, sie sind jedoch bevorzugt gerundet ausgebildet. Die
Radhausverkleidung 22 erstreckt sich in Fahrtrichtung nicht ganz bis zu einer Vorderkante
der Sitzfläche des Sitzunterteils 14,16 des benachbarten Sitzes 6, 8.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Großraumlimousinen weisen einen im Inneren von
einer oder von beiden hinteren Radhausverkleidungen 22 untergebrachten Ablagetisch 34
(nur für eine Radhausverkleidung dargestellt) auf. Der in einem Hohlraum innerhalb der
Radhausverkleidung 22 verstaute, vor dem Anbringen der Verkleidung 22 am Radhaus 18
oder an der Verkleidung 22 selbst montierte Ablagetisch 34 weist eine dreiteilige zusammen
faltbare Tischplatte 36 auf, die sich in zusammengefaltetem Zustand durch eine Öffnung 38
in der in Fahrtrichtung weisenden vorderen Begrenzungswand 28 der Radhausverkleidung
22 bewegen läßt, um die Tischplatte 34 entweder in eine Gebrauchsstellung vor und über
das Sitzunterteil 14 des benachbarten Sitzes 6 zu bewegen, wie in den Fig. 2 bis 4
dargestellt, oder um sie innerhalb der Radhausverkleidung 22 zu verstauen, wie in Fig. 1
dargestellt.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Großraumlimousine besteht die dreiteilige
Tischplatte aus gelenkig miteinander verbundenen Segmenten 40, 42, 44 (Fig. 3), die in der
Gebrauchsstellung so nebeneinander angeordnet sind, daß ihre nach oben weisenden
Oberflächen in einer horizontalen Ebene miteinander fluchten. Die beiden äußeren Seg
mente 40, 44 sind durch ein Klappscharnier bzw. einen auf der Unterseite der Tischplatte 38
angeordneten kombinierten Klapp- und Ausziehmechanismus (nicht dargestellt) mit dem
mittleren Segment 42 verbunden, so daß sich zum Verstauen der Tischplatte 38 eines der
äußeren Segmente 40, 44 unmittelbar nach oben in eine Stellung umfalten läßt, in der seine
Oberseite flächig gegen die Oberseite des mittleren Segments 42 anliegt. Mit Hilfe des
Klapp- und Ausziehmechanismus läßt sich anschließend das andere Segment 44, 40 eben
falls nach oben klappen, nachdem es zuvor so weit vom mittleren Segment 42 weg entge
gen bzw. in der Fahrtrichtung gezogen worden ist, daß es in einer Kulissenführung des
Klapp- und Ausziehmechanismus über das andere äußere Segment 40, 44 verschwenkbar
ist. Da sowohl Klappscharniere als auch Klapp- und Ausziehmechanismen, die ein derartiges
Zusammenklappen ermöglichen, bei Tischplatten von Falttischen an sich bekannt sind,
werden sie zur Vereinfachung hier nicht näher beschrieben. Alternativ kann ein einfacherer
Falttisch verwendet werden, der aus nur zwei Segmenten bestehen.
Das mittlere Segment 42 der Tischplatte 38 ist am freien Ende eines horizontalen Ausleger
arms 46 um eine vertikale Drehachse schwenkbar befestigt. Das andere, hintere Ende des
Auslegerarms 46 ist im Inneren der Radhausverkleidung 22 ebenfalls um eine vertikale
Drehachse verschwenkbar und in Fahrtrichtung verschiebbar angebracht. Zum Verstauen
der Tischplatte 38 im Hohlraum werden zuerst die drei Segmente 40, 42, 44 zusammenge
faltet und in diesem Zustand um 90 Grad um die Schwenkachse am freien Ende des Aus
legerarms 46 gedreht, um sie parallel zur Fahrtrichtung auszurichten. Dann wird der Aus
legerarm 46 durch Verdrehen um die Schwenkachse an seinem hinteren Ende ebenfalls
parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet, so daß die zusammengefaltete Tischplatte 38 eine
Lage einnimmt, in der sie sich zusammen mit dem durch die Öffnung 38 ragenden Aus
legerarm 46 entgegen der Fahrtrichtung in den Hohlraum schieben läßt. Anschließend wird
die Öffnung 38 durch eine mit einer Griffmulde 48 versehene Klappe 50 verschlossen, die in
Führungen auf der Innenseite der Begrenzungswand 28 vertikal verschiebbar gelagert ist.
Die Gelenkverbindungen zwischen dem mittleren Segment 42 der Tischplatte 38 und dem
freien Ende des Auslegerarms 46 bzw. zwischen dem hinteren Ende des Auslegerarms 46
und einem in einer Gleitführung im Inneren der Radhausverkleidung verschiebbaren Träger
(nicht dargestellt) weisen jeweils Rasteinrichtungen auf, mit denen sich der Ablagetisch 36 in
der Gebrauchsstellung verrasten läßt, um ein ungewolltes Verschwenken oder Verschieben
zu verhindern.
Im Unterschied dazu ist die Tischplatte 54 des in Fig. 4 dargestellten, ebenfalls im Inneren
der Radhausverkleidung 22 verstaubaren Ablagetischs 56 ausziehbar ausgebildet. Die aus
insgesamt zwei Segmenten 58, 60 bestehende Tischplatte 54 ist unmittelbar unterhalb der
ebenen und horizontalen oberen Begrenzungswand 30 der Radhausverkleidung 22 auf
Rollen in zwei zur Fahrtrichtung parallelen Gleitschienen verschiebbar gelagert, so daß sie
sich durch eine unterhalb der Vorderkante 62 der Begrenzungswand 30 angeordnete hori
zontale Schlitzöffnung (in Fig. 4 nicht sichtbar) in Fahrtrichtung aus dem Inneren der Rad
hausverkleidung 22 herausziehen läßt. Die Gleitschienen sind so ausgebildet, daß sich die
Tischplatte 54 beim Herausziehen am Ende des Bewegungsweges etwas nach oben
bewegt, so daß die ebene Oberseite des ersten Segments 58 mit der Oberseite der
Begrenzungswand 30 fluchtet und unmittelbar an diese angrenzt.
Das zweite Segment 60 der Tischplatte 54 ist auf der Unterseite des ersten Segments 58
verschiebbar gelagert, so daß es sich quer zur Fahrtrichtung unter dem Segment 58 hervor
ziehen läßt, um den Ablagetisch 56 in die in Fig. 4 dargestellte Gebrauchsstellung zu
bringen. Auch hier ist die Gleitführung auf der Unterseite des Segments 58 so ausgebildet,
daß sich das zweite Segment 60 beim Ausziehen am Ende seines Bewegungsweges etwas
nach oben bewegt, so daß die Oberseiten der beiden Segmente 58, 60 in der Gebrauchs
stellung miteinander fluchten. Geeignete Rasteinrichtung verhindern auch hier ein unbe
absichtigtes Verschieben der vollständig ausgezogenen Segmente 58, 60.
Bei verstautem Ablagetisch 56 wird in diesem Fall die Schlitzöffnung der Radhausver
kleidung 22 durch eine in Fahrtrichtung weisende vordere Schmalseitenfläche 64 des ersten
Tischplattensegments 58 verschlossen, die mit einer Griffmulde (nicht dargestellt) versehen
sein kann, um das Herausziehen der zusammengeschobenen Tischplatte 54 aus dem
Inneren der Radhausverkleidung 22 zu erleichtern.
Bei der in Fig. 5 und 6 dargestellten Großraumlimousine ist der Ablagetisch 66 nicht im
Inneren der Radhausverkleidung 22 untergebracht, sondern in die Verkleidung 22 selbst
integriert. Ein vorderer oberer Teil 68 der Verkleidung 22 ist um ein in der vorderen Begren
zungswand 28 der Radhausverkleidung 22 angeordnetes horizontales Klappscharnier 70
nach vorne in Fahrtrichtung abklappbar (Fig. 6), so daß eine Tischplatte 72 mit einer ebenen
horizontalen Tischfläche gebildet wird, die sich in Verlängerung der Radhausverkleidung 22
in Fahrtrichtung erstreckt. Der abklappbare Teil 68 beherbergt im Inneren zusätzlich ein
ausziehbares Tischplattensegment 74, das sich quer zur Fahrtrichtung über und vor das
Sitzunterteil 14 des benachbarten Sitzes 6 ausziehen läßt. Um die Breite der Tischfläche
quer zur Fahrtrichtung weiter zu vergrößern, können auch zwei oder mehr derartige Seg
mente 74 übereinander im abklappbaren Teil 68 untergebracht sein, wobei sie sich, wie
vorstehend beschrieben, beim Ausziehen etwas nach oben bewegen, so daß die Tischfläche
in der Gebrauchsstellung in einer horizontalen Ebene liegt.
Diese ebene Tischfläche erstreckt sich quer zur Fahrtrichtung bis zur Außenwand 20 und
entgegen der Fahrtrichtung bis zu einer hinteren, nach oben überstehenden Begrenzungs
fläche 76, die bei verstautem Ablagetisch 66 gegen eine vertikale hintere Begrenzungswand
des abklappbaren Teils 68 anliegt.
Bei Betrachtung des abklappbaren Teils 68 in seinem verstauten Zustand (Fig. 5) sind die
Oberflächen von dessen Oberseite und dessen vorderer und seitlicher Begrenzungsfläche
an die angrenzenden Begrenzungswände 26, 28 der Radhausverkleidung 22 und die be
nachbarte Innenverkleidung des Personenkraftwagens angepaßt, während seine nach unten
weisende und gegen eine horizontale Oberseite 80 (Fig. 6) eines ortsfesten Teils 78 der
Radhausverkleidung 22 anliegende horizontale Unterseite, welche zusammen mit der
Oberseite 80 und der Oberfläche des Segments 74 die Tischfläche bildet, ebenso wie diese
mit einer kratzfesten Beschichtung versehen ist.
In der Oberseite 80 des ortsfesten Teils 78 oder alternativ in der Unterseite des abklapp
baren Teils 68 kann eine zylindrische Aussparung 82 zur Aufnahme eines Trinkgefäßes
vorgesehen sein, die bei verstautem Ablagetisch 66 nicht sichtbar ist.
Um die Abstützung der Tischplatte 68 zu verbessern, liegen die oben und unten an das
Klappscharnier 70 angrenzenden Wandteile des abklappbaren Teils 68 und des ortsfesten
Teils 78 in einer Ebene, so daß sie bei einem Verschwenken des abklappbaren Teils um 180
Grad um die vom Klappscharnier 70 gebildete Schwenkachse flächig gegeneinander an
liegen und für eine sichere Abstützung der Tischplatte 68 bei horizontaler Tischfläche
sorgen.
Der abklappbare Teil 68 weist in seiner dem Sitz 6 zugewandten Begrenzungswand eine
Griffmulde 84 auf, die das Ergreifen des abklappbaren Teils 68 vor dem Verschwenken
erleichtert. Die Griffmulde 84 ist unmittelbar oberhalb des ausziehbaren Segments 74
angeordnet und mündet in einen zur Aufnahme desselben dienenden Aufnahmeschlitz, so
daß sie auch das Ergreifen des Segments 74 vor dessen Herausziehen erleichtert. Eine
Fuge mit vertikalen Begrenzungsflächen trennt den abklappbaren Teil 68 von der Außen
wand 20, wobei diese Fuge in einem solchen Abstand von der Außenwand 20 angeordnet
ist, daß trotz einer Neigung der benachbarten Seitenscheibe 24 nach oben und innen ein
ungehindertes Verschwenken des Teils 68 ermöglicht wird.
Die Tischplatten 36, 54 bzw. 68 der oben beschriebenen, in der Radhausverkleidung 22
untergebrachten Ablagetische 34, 56 bzw. 66 sind nicht nur für einen auf dem Sitzunterteil
14 des benachbarten Rücksitzes 6 der hinteren Sitzreihe sitzenden Fahrzeuginsassen,
sondern auch für einen auf dem Sitzunterteil 10 des davor befindlichen Sitzes 2 der vorderen
Sitzreihe gut zugänglich, wenn dieser um 180 Grad gedreht worden ist, so daß sich die
Fahrzeuginsassen gegenübersitzen, wie in den Fig. 3 bis 6 dargestellt.
Die Größe der Tischplatte 36, 54 bzw. 68 ist so gewählt, daß sich diese auch dann problem
los in die Gebrauchsstellung bringen läßt, wenn beide Sitzunterteile 6 und 14 der Sitze 6 und
10 nach vorne weisen, wie in Fig. 2 beispielhaft dargestellt.
Claims (18)
1. Kraftfahrzeug, insbesondere als Großraumlimousine oder Kleinbus ausgebildeter
Personenkraftwagen, umfassend mindestens einen Sitz mit einem Sitzunterteil sowie
einen neben dem Sitz verstaubaren und mindestens zum Teil in eine Gebrauchsstellung
vor und über das Sitzunterteil des Sitzes beweglichen sitzunabhängigen Ablagetisch,
dadurch gekennzeichnet, daß der Ablagetisch (34; 56; 66) in einer Radhausverkleidung
(22) eines neben dem Sitzunterteil (14) in den Innenraum des Kraftfahrzeugs über
stehenden Radhauses (18) verstaubar ist oder einen Teil der Radhausverkleidung (22)
bildet.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablagetisch (34; 56;
66) eine Tischplatte (36; 54; 68) aufweist, die in der Gebrauchsstellung eine ebene
horizontale Tischfläche besitzt.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (36)
faltbar ist und aus mindestens zwei in Bezug zueinander verschwenkbaren Tisch
plattensegmenten (40, 42, 44) oder -teilen besteht.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (54; 68)
ausziehbar ist und aus mindestens zwei in Bezug zueinander verschiebbaren Tisch
plattensegmenten (58, 60; 72, 74) oder -teilen besteht.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (68)
klappbar ist und aus mindestens zwei in Bezug zueinander verschwenkbaren Tisch
plattensegmenten oder -teilen (68, 78) besteht.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die
Radhausverkleidung (22) einen Hohlraum zur Aufnahme des Ablagetischs (34, 56)
umschließt.
7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum eine in den
Innenraum mündende Öffnung (38) aufweist.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung verschließbar
ist.
9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Tischplatte
(54) des Ablagetischs (56) die Öffnung verschließt.
10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der bei verstautem
Ablagetisch (56) in der Öffnung angeordnete Teil der Tischplatte (54) eine Griffmulde
aufweist.
11. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die
Öffnung (38) in Fahrtrichtung weist.
12. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ablagetisch (66) in verstautem Zustand in die Radhausverkleidung (22) integriert ist,
und daß ein in der Gebrauchsstellung als Tischplatte dienender Teil (68) der Radhaus
verkleidung (22) gegenüber einem ortsfesten Teil (78) verschiebbar oder verschwenkbar
ist.
13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der als Tischplatte
dienende Teil (68) um eine horizontale Schwenkachse (70) verschwenkbar ist und in
verstautem Zustand einen Teil einer oberen Begrenzungswand (30) der Radhaus
verkleidung (22) bildet.
14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine in der
Gebrauchsstellung nach unten weisende Oberfläche des Teils (68) hinsichtlich ihrer
Oberflächenbeschaffenheit an die Beschaffenheit der Oberfläche des ortsfesten Teils
(78) und/oder einer benachbarten Innenverkleidung angepaßt ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch mindestens
ein innerhalb des verschiebbaren oder schwenkbaren Teils (68) untergebrachtes, in die
Gebrauchsstellung vor und über dem Sitzunterteil (14) ausziehbares Tischplatten
segment (74) oder -teil.
16. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine
in der Gebrauchsstellung als Tischfläche dienende Oberfläche des verschwenkbaren
oder verschiebbaren Teils (68) in verstautem Zustand flächig gegen eine Oberfläche
des ortsfesten Teils (78) anliegt.
17. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Radhausverkleidung (22) bis auf ein oberhalb einer Sitzfläche des benachbarten Sitz
unterteils (14) befindliches Niveau nach oben in den Innenraum übersteht, und daß der
Ablagetisch (34; 56; 66) oberhalb des Radhauses (18) und des Niveaus der Sitzfläche
innerhalb der Radhausverkleidung (22) untergebracht oder in diese integriert ist.
18. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der
Ablagetisch (34; 56; 66) vor der Anbringung der Radhausverkleidung (22) am Radhaus
(18) oder an der Verkleidung (22) montiert worden ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE1997142605 DE19742605A1 (de) | 1997-09-26 | 1997-09-26 | Kraftfahrzeug mit verstaubarem Ablagetisch |
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DE1997142605 DE19742605A1 (de) | 1997-09-26 | 1997-09-26 | Kraftfahrzeug mit verstaubarem Ablagetisch |
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Family Applications (1)
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DE1997142605 Withdrawn DE19742605A1 (de) | 1997-09-26 | 1997-09-26 | Kraftfahrzeug mit verstaubarem Ablagetisch |
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