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DE19742605A1 - Kraftfahrzeug mit verstaubarem Ablagetisch - Google Patents

Kraftfahrzeug mit verstaubarem Ablagetisch

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Publication number
DE19742605A1
DE19742605A1 DE1997142605 DE19742605A DE19742605A1 DE 19742605 A1 DE19742605 A1 DE 19742605A1 DE 1997142605 DE1997142605 DE 1997142605 DE 19742605 A DE19742605 A DE 19742605A DE 19742605 A1 DE19742605 A1 DE 19742605A1
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DE
Germany
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motor vehicle
vehicle according
seat
table top
wheel
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE1997142605
Other languages
English (en)
Inventor
Odysseus Andronis
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Volkswagen AG
Original Assignee
Volkswagen AG
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Filing date
Publication date
Application filed by Volkswagen AG filed Critical Volkswagen AG
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Publication of DE19742605A1 publication Critical patent/DE19742605A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N3/00Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for
    • B60N3/001Arrangements or adaptations of other passenger fittings, not otherwise provided for of tables or trays

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Passenger Equipment (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug und insbesondere einen als Großraumlimousine oder Kleinbus ausgebildeten Personenkraftwagen, der mindestens einen Sitz mit einem Sitz­ unterteil sowie einen neben dem Sitz verstaubaren und in eine Gebrauchsstellung vor und über das Sitzunterteil des Sitzes beweglichen sitzunabhängigen Ablagetisch umfaßt.
Großraumlimousinen mit drei Sitzreihen, wie beispielsweise die unter dem Markenname Sharan erhältliche Großraumlimousine der Anmelderin, erfreuen sich zunehmender Beliebt­ heit, da die meisten dieser Personenkraftwagen mittlerweile mit Sitzen ausgestattet sind, die sich mit wenigen schnellen Handgriffen zum einen herausnehmen und ganz oder teilweise um klappen lassen, um einen Transport von sperrigen Gegenständen zu erleichtern, und die sich zum anderen mindestens zum Teil umdrehen lassen, so daß sich die Fahrzeuginsassen bequem gegenübersitzen können. Die Unterbringung von drei Sitzreihen macht es jedoch erforderlich, die hinterste Sitzreihe über der Hinterachse der Großraumlimousine anzu­ ordnen, wo die Nutzbreite des Innenraums wegen der nach oben über den Fahrzeugboden in den Innenraum überstehenden Radhäuser der beiden Hinterräder geringer ist, so daß dort gewöhnlich nur zwei Sitze vorgesehen sind. Diese Radhäuser sind bei Großraumlimousinen im allgemeinen mit einer an die restliche Innenverkleidung angepaßten hohlen Kunststoff­ verkleidung versehen, die bei der vorgenannten Großraumlimousine der Anmelderin nach oben bis zum unteren Rand einer hinteren Seitenscheibe reicht und entweder mit einer Armmulde oder mit einem von oben zugänglichen und durch einen Klappdeckel ver­ schließbaren Staufach versehen ist.
Insbesondere dann, wenn sich zwei oder mehr Fahrzeuginsassen in geselliger Weise gegenübersitzen, besteht häufig der Wunsch nach einem Ablagetisch für Spielkarten, Getränke, Bücher, Zeitschriften oder dergleichen. Diesem Wunsch wird bei der vorge­ nannten Großraumlimousine der Anmelderin dadurch Rechnung getragen, daß die Sitze der zweiten Reihe alle umklappbar sind und sich mit wenigen Handgriffen zu einem Tisch umbauen lassen, während die Sitze von Fahrer und Beifahrer um 180 Grad drehbar sind, so daß während einer Fahrtpause für vier Personen die Möglichkeit besteht, sich bequem an einem Tisch gegenüberzusitzen. Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht während der Fahrt und nicht bei voller Besetzung, da dann für drei der Insassen Sitzplätze fehlen.
Aus der DE 40 08 512 A1 ist es bereits bekannt, einen Ablagetisch neben dem Sitzunterteil so in einem Aufbewahrungsfach in einer Armlehne des Sitzes unterzubringen, daß er sich aus dem Aufbewahrungsfach herausschwenken läßt, um ihn in eine Gebrauchsstellung vor und über das Sitzunterteil zu bringen. Dieser in den Sitz integrierte Ablagetisch kann jedoch aufgrund der begrenzten Größe der Armlehne und des Aufbewahrungsfachs nur relativ klein dimensioniert werden. Da die Armlehne außerdem gewöhnlich nicht sehr weit nach vorne über die Rückenlehne des Sitzes übersteht, befindet sich der bekannte Ablagetisch in der Gebrauchsstellung nahezu ganz über dem Sitzunterteil, d. h. in einem sehr geringen Abstand vor dem Unterleib eines auf dem Sitzunterteil sitzenden Fahrzeuginsassen, während er andererseits sehr weit von einem gegenüberliegenden Sitz entfernt ist, so daß sich ein dort sitzender Fahrzeuginsasse weit nach vorne beugen muß, um die Tischfläche des Ablage­ tischs zu erreichen. Ein weiterer Nachteil eines in den Sitz integrierten Ablagetischs besteht darin, daß er bei Kraftfahrzeugen mit herausnehmbaren Sitzen beim Ausbau der Sitze mit entfernt wird und sich nach dem Wiedereinbau an einer anderen Stelle befinden kann, wenn nicht entweder sämtliche Sitze mit integrierten Ablagetischen ausgestattet sind oder beim Wiedereinbau eine bestimmte vorgegebene Anordnung der Sitze eingehalten wird.
Aus der EP 0 778 174 A1 ist weiter bereits ein als Personenkraftwagen ausgebildetes Kraftfahrzeug der eingangs genannten Art bekannt, das einen neben dem Sitzunterteil eines Rücksitzes des Kraftfahrzeugs verstaubaren sitzunabhängigen, d. h. nicht in einen der Sitze des Kraftfahrzeugs integrierten oder damit verbundenen Ablagetisch aufweist. Der Ablage­ tisch besteht dort aus einer Vielzahl gelenkig miteinander verbundener Segmente, die sich aus einem Hohlraum einer Türverkleidung des Fahrzeugs vor und über das Sitzunterteil des Rücksitzes verschwenken lassen. Wegen des sehr begrenzten Platzangebots innerhalb der Türverkleidung kann der bekannte Ablagetisch jedoch ebenfalls nur verhältnismäßig klein dimensioniert werden. Außerdem ist die Herstellung des Ablagetischs wegen der Vielzahl miteinander verbundener Segmente verhältnismäßig aufwendig, und somit sind auch die Herstellungskosten nicht unerheblich.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Kraftfahrzeug der ein­ gangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß der verstaubare Ablagetisch mit einer verhältnismäßig großen Tischfläche versehen werden kann und sich trotzdem mit geringem Aufwand unterbringen läßt, wobei seine Tischfläche in der Gebrauchsstellung vorzugsweise sowohl für einen auf dem benachbarten Sitzunterteil sitzenden Fahrzeuginsassen als auch für einen auf dem Sitzunterteil eines gegenüberliegenden Sitzes sitzenden Fahrzeug­ insassen gut zugänglich ist.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Ablagetisch in einer Rad­ hausverkleidung eines neben dem Sitzunterteil angeordneten, nach oben in den Innenraum des Kraftfahrzeugs überstehenden Radhauses verstaubar ist oder einen Teil dieser Rad­ hausverkleidung bildet. Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, bei den eingangs ge­ nannten Großraumlimousinen und anderen Kraftfahrzeugen, wie beispielsweise Klein­ bussen, bei denen ein verkleidetes Radhaus neben einem Rücksitz nach oben in den Innenraum übersteht, die Verkleidung dieses Radhauses zu nutzen, um den verstaubaren Ablagetisch darin unterzubringen oder darin zu integrieren. Im Vergleich zu einer Unter­ bringung oder Integration des Ablagetischs in eine Armlehne oder Türinnenverkleidung ist der erforderliche Konstruktionsaufwand bedeutend geringer, da die Radhausverkleidungen einen erheblich größeren Stauraum bzw. erheblich größere Wandfläche aufweisen, so daß sich ein Ablagetisch wesentlich einfacher im Inneren unterbringen oder als Teil der Verklei­ dung ausbilden läßt und bei gleicher Größe der Tischfläche aus weniger beweglich mit­ einander verbundenen Teilen oder Segmenten zusammengesetzt werden muß. Außerdem bietet die Unterbringung oder Integration des Ablagetischs in das Radhaus eine Vielzahl von Variationsmöglichkeiten im Hinblick auf die Ausgestaltung des vorzugsweise als Klapptisch ausgebildeten Ablagetischs, so daß sich für nahezu jede Einbaukonstellation eine optimale Lösung finden läßt.
Um den im Inneren der Radhausverkleidung vorhandenen Hohlraum zu nutzen, wird der Ablagetisch bevorzugt in diesem Hohlraum verstaut. In diesem Fall ist gemäß einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, die Radhausverkleidung mit einer verschließbaren Öffnung zu versehen, durch die der im Inneren untergebrachte Ablagetisch herausgezogen oder herausgeschwenkt werden kann, um ihn in die Gebrauchsstellung vor und über das Sitzunterteil des benachbarten Sitzes zu bewegen. Eine vorteilhafte Ausge­ staltung der Erfindung sieht dabei vor, daß die Öffnung bei verstautem Ablagetisch durch eine der Schmalseiten der Tischplatte oder eines Teils der Tischplatte verschlossen wird, welche zweckmäßig mit einer Griffmulde oder dergleichen versehen ist, um das Ergreifen zum Herausziehen oder Herausschwenken des Ablagetischs zu erleichtern.
Die Öffnung der Radhausverkleidung kann auf einer dem Sitz zugewandten Breitseite der­ selben angeordnet sein, ist jedoch bevorzugt auf einer in Fahrtrichtung weisenden Schmal­ seite angeordnet, wobei die Tischplatte zumindest zum Teil sowohl in Fahrtrichtung als auch quer dazu beweglich ist, so daß sich ihre Mitte in der Gebrauchsstellung in einem größeren Abstand vor einer Vorderkante des Sitzunterteils positionieren läßt. Dadurch wird der Tisch für einen Fahrzeuginsassen in einem gegenüberliegenden, mit seiner Rückenlehne in Fahrtrichtung weisenden Sitz leichter erreichbar.
Während es grundsätzlich zwar möglich ist, selbst eine große einteilige Tischplatte in verti­ kaler Ausrichtung innerhalb der Radhausverkleidung unterzubringen, wenn diese bis zur Unterkante des benachbarten Seitenfensters nach oben reicht, sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung vor, die Tischplatte mehrteilig auszubilden und aus gelenkig oder verschiebbar miteinander verbundenen plattenförmigen Teilen oder Segmenten zu­ sammenzusetzen, deren Oberseiten in der Gebrauchsstellung miteinander fluchten. In diesem Fall reicht zum Herausziehen oder Herausschwenken des Ablagetischs eine kleinere und damit weniger auffällige Öffnung in der Radhausverkleidung aus. Außerdem wird die Handhabung des Ablagetischs beim Herausziehen oder Herausschwenken bzw. beim Ver­ stauen des Ablagetischs erleichtert, wenn sich die Sitze der vorderen Sitzreihe in der Normalstellung befinden, d. h. mit nach vorne weisendem Sitzunterteil, wo das Platzangebot kleiner als im Fall gegenüberliegender Sitzunterteile ist.
Demgegenüber ist im Falle eines in die Radhausverkleidung integrierten Ablagetischs gemäß einer anderen bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß minde­ stens ein Teil der Tischplatte des Ablagetischs gleichzeitig einen Teil einer seitlichen oder oberen Wand der Radhausverkleidung bildet, wobei bevorzugt eine in der Gebrauchs­ stellung nach unten weisende Breitseitenfläche dieses Teils der Tischplatte an die Fahr­ zeuginnenverkleidung angepaßt ist und mit einem dem Material der Fahrzeuginnenver­ kleidung entsprechenden Material überzogen ist, so daß sich der Ablagetisch nach dem Verstauen unauffällig in die Kontur der Radhausverkleidung einfügt.
Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung besteht auch hier die Tischplatte des Ablagetischs aus mindestens zwei beweglich miteinander verbundenen Teilen, von denen zweckmäßig eines die obere Wand der Radhausverkleidung bildet und eine nach oben weisende ebene Oberfläche aufweist, die in der Gebrauchsstellung mit einer ebenen Ober­ fläche eines um eine horizontale Achse schwenkbar an der Radhausverkleidung ange­ lenkten, in dieser Stellung nach vorne oder zur Seite hin aufgeklappten Teils fluchtet. In verstautem Zustand bildet die dieser Teil die Oberseite der Radhausverkleidung oder eines Teils derselben. Innerhalb des klappbaren Teils der Tischplatte kann zweckmäßig ein weiterer ausziehbarer oder ausschwenkbarer Tischplattenteil angeordnet sein, um die Tischplatte in Fahrtrichtung oder zur Seite, d. h. zum benachbarten Sitz hin zu verlängern.
Im folgenden wird die Erfindung anhand mehrerer, in der Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 eine weggebrochene perspektivische Ansicht eines hinteren Teils des Innenraums einer erfindungsgemäßen Großraumlimousine mit vier, in zwei Reihen hintereinander angeordneten Sitzen, welche einen innerhalb einer Radhausverkleidung neben einem Sitzunterteil eines Sitzes der hinteren Sitzreihe verstaubaren Ablagetisch in verstautem Zustand zeigt;
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 1, welche den Ablagetisch in der Gebrauchsstellung zeigt;
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 2, welche die Sitze der vorderen Sitzreihe in umgedrehter Position und den Ablagetisch in der Gebrauchsstellung zeigt;
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 3, welche einen anderen, innerhalb der Radhausverkleidung verstaubaren Ablagetisch in ausgezogenem Zustand in der Gebrauchsstellung zeigt;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 3 und 4, welche einen noch anderen, als Teil der Radhausverkleidung ausgebildeten Ablagetisch in verstautem Zustand zeigt;
Fig. 6 eine perspektivische Ansicht entsprechend Fig. 5, welche den Ablagetisch in aufgeklapptem und ausgezogenem Zustand in der Gebrauchsstellung zeigt.
In dem in der Zeichnung dargestellten hinteren Teil eines Innenraums einer erfindungsge­ mäßen Großraumlimousine mit insgesamt sechs Sitzen sind hinter dem Fahrer- und Bei­ fahrersitz (nicht dargestellt) zwei Reihen von Rücksitzen 2, 4, 6, 8 hintereinander ange­ ordnet. Die Sitzunterteile 10, 12, 14, 16 der Sitze 2, 4, 6, 8 beider Sitzreihen sind so am Boden der Limousine befestigt, daß sie sich zum Transport sperriger Lasten herausnehmen lassen. Die Sitze 2, 4 der vorderen Sitzreihe sind darüber hinaus um 180 Grad drehbar, so daß sich die Fahrzeuginsassen auf den Sitzen 2, 4 und 6, 8 der beiden Sitzreihen gegen­ übersetzen können, wie in den Fig. 3 bis 6 dargestellt. Die Sitze 6, 8 der hinteren Sitzreihe liegen über einer Hinterachse der Limousine, wobei sich die Radhäuser 18 der beiden Hinterräder auf der Innenseite einer benachbarten Außenwand 20 der Limousine neben den Sitzunterteilen 14 bzw. 16 der Sitze 6 bzw. 8 nach oben bis in den Innenraum erstrecken (nur für den Sitz 6 dargestellt). Die beiden hinteren Sitze 6, 8 weisen daher einen Abstand von der Außenwand 20 auf, der etwa 0,25 bis 0,3 m beträgt. Um das äußere Er­ scheinungsbild des Innenraums zu verbessern, sind die Radhäuser 18 auf ihrer Oberseite mit einer Radhausverkleidung 22 versehen, die das jeweilige Radhaus 18 verbirgt und sich bis zum unteren Rand eines benachbarten Seitenfensters 24, d. h. etwa bis zur halben Höhe der Rückenlehne des Sitzes 6, 8 nach oben erstreckt.
Die hinsichtlich ihrer Farbe und Oberflächenbeschaffenheit an die Innenverkleidung der Limousine angepaßte Radhausverkleidung 22 weist dem Innenraum zugewandte, in Fahrt­ richtung sowie quer dazu verlaufende, im Wesentlichen vertikale seitliche Begrenzungs­ wände 26, 28 sowie eine obere Begrenzungswand 30 auf, die entweder im Wesentlichen horizontal verläuft und eben ist, wie in den Fig. 1 bis 4 dargestellt, oder eine eingeformte Armmulde 32 aufweist, wie in Fig. 5 und 6 dargestellt. Die Übergänge zwischen den Begren­ zungswänden 26, 28, 30 sind zur besseren Erkennbarkeit der Form der Radhausverkleidung 22 in den Figuren kantig dargestellt, sie sind jedoch bevorzugt gerundet ausgebildet. Die Radhausverkleidung 22 erstreckt sich in Fahrtrichtung nicht ganz bis zu einer Vorderkante der Sitzfläche des Sitzunterteils 14,16 des benachbarten Sitzes 6, 8.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Großraumlimousinen weisen einen im Inneren von einer oder von beiden hinteren Radhausverkleidungen 22 untergebrachten Ablagetisch 34 (nur für eine Radhausverkleidung dargestellt) auf. Der in einem Hohlraum innerhalb der Radhausverkleidung 22 verstaute, vor dem Anbringen der Verkleidung 22 am Radhaus 18 oder an der Verkleidung 22 selbst montierte Ablagetisch 34 weist eine dreiteilige zusammen­ faltbare Tischplatte 36 auf, die sich in zusammengefaltetem Zustand durch eine Öffnung 38 in der in Fahrtrichtung weisenden vorderen Begrenzungswand 28 der Radhausverkleidung 22 bewegen läßt, um die Tischplatte 34 entweder in eine Gebrauchsstellung vor und über das Sitzunterteil 14 des benachbarten Sitzes 6 zu bewegen, wie in den Fig. 2 bis 4 dargestellt, oder um sie innerhalb der Radhausverkleidung 22 zu verstauen, wie in Fig. 1 dargestellt.
Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Großraumlimousine besteht die dreiteilige Tischplatte aus gelenkig miteinander verbundenen Segmenten 40, 42, 44 (Fig. 3), die in der Gebrauchsstellung so nebeneinander angeordnet sind, daß ihre nach oben weisenden Oberflächen in einer horizontalen Ebene miteinander fluchten. Die beiden äußeren Seg­ mente 40, 44 sind durch ein Klappscharnier bzw. einen auf der Unterseite der Tischplatte 38 angeordneten kombinierten Klapp- und Ausziehmechanismus (nicht dargestellt) mit dem mittleren Segment 42 verbunden, so daß sich zum Verstauen der Tischplatte 38 eines der äußeren Segmente 40, 44 unmittelbar nach oben in eine Stellung umfalten läßt, in der seine Oberseite flächig gegen die Oberseite des mittleren Segments 42 anliegt. Mit Hilfe des Klapp- und Ausziehmechanismus läßt sich anschließend das andere Segment 44, 40 eben­ falls nach oben klappen, nachdem es zuvor so weit vom mittleren Segment 42 weg entge­ gen bzw. in der Fahrtrichtung gezogen worden ist, daß es in einer Kulissenführung des Klapp- und Ausziehmechanismus über das andere äußere Segment 40, 44 verschwenkbar ist. Da sowohl Klappscharniere als auch Klapp- und Ausziehmechanismen, die ein derartiges Zusammenklappen ermöglichen, bei Tischplatten von Falttischen an sich bekannt sind, werden sie zur Vereinfachung hier nicht näher beschrieben. Alternativ kann ein einfacherer Falttisch verwendet werden, der aus nur zwei Segmenten bestehen.
Das mittlere Segment 42 der Tischplatte 38 ist am freien Ende eines horizontalen Ausleger­ arms 46 um eine vertikale Drehachse schwenkbar befestigt. Das andere, hintere Ende des Auslegerarms 46 ist im Inneren der Radhausverkleidung 22 ebenfalls um eine vertikale Drehachse verschwenkbar und in Fahrtrichtung verschiebbar angebracht. Zum Verstauen der Tischplatte 38 im Hohlraum werden zuerst die drei Segmente 40, 42, 44 zusammenge­ faltet und in diesem Zustand um 90 Grad um die Schwenkachse am freien Ende des Aus­ legerarms 46 gedreht, um sie parallel zur Fahrtrichtung auszurichten. Dann wird der Aus­ legerarm 46 durch Verdrehen um die Schwenkachse an seinem hinteren Ende ebenfalls parallel zur Fahrtrichtung ausgerichtet, so daß die zusammengefaltete Tischplatte 38 eine Lage einnimmt, in der sie sich zusammen mit dem durch die Öffnung 38 ragenden Aus­ legerarm 46 entgegen der Fahrtrichtung in den Hohlraum schieben läßt. Anschließend wird die Öffnung 38 durch eine mit einer Griffmulde 48 versehene Klappe 50 verschlossen, die in Führungen auf der Innenseite der Begrenzungswand 28 vertikal verschiebbar gelagert ist.
Die Gelenkverbindungen zwischen dem mittleren Segment 42 der Tischplatte 38 und dem freien Ende des Auslegerarms 46 bzw. zwischen dem hinteren Ende des Auslegerarms 46 und einem in einer Gleitführung im Inneren der Radhausverkleidung verschiebbaren Träger (nicht dargestellt) weisen jeweils Rasteinrichtungen auf, mit denen sich der Ablagetisch 36 in der Gebrauchsstellung verrasten läßt, um ein ungewolltes Verschwenken oder Verschieben zu verhindern.
Im Unterschied dazu ist die Tischplatte 54 des in Fig. 4 dargestellten, ebenfalls im Inneren der Radhausverkleidung 22 verstaubaren Ablagetischs 56 ausziehbar ausgebildet. Die aus insgesamt zwei Segmenten 58, 60 bestehende Tischplatte 54 ist unmittelbar unterhalb der ebenen und horizontalen oberen Begrenzungswand 30 der Radhausverkleidung 22 auf Rollen in zwei zur Fahrtrichtung parallelen Gleitschienen verschiebbar gelagert, so daß sie sich durch eine unterhalb der Vorderkante 62 der Begrenzungswand 30 angeordnete hori­ zontale Schlitzöffnung (in Fig. 4 nicht sichtbar) in Fahrtrichtung aus dem Inneren der Rad­ hausverkleidung 22 herausziehen läßt. Die Gleitschienen sind so ausgebildet, daß sich die Tischplatte 54 beim Herausziehen am Ende des Bewegungsweges etwas nach oben bewegt, so daß die ebene Oberseite des ersten Segments 58 mit der Oberseite der Begrenzungswand 30 fluchtet und unmittelbar an diese angrenzt.
Das zweite Segment 60 der Tischplatte 54 ist auf der Unterseite des ersten Segments 58 verschiebbar gelagert, so daß es sich quer zur Fahrtrichtung unter dem Segment 58 hervor­ ziehen läßt, um den Ablagetisch 56 in die in Fig. 4 dargestellte Gebrauchsstellung zu bringen. Auch hier ist die Gleitführung auf der Unterseite des Segments 58 so ausgebildet, daß sich das zweite Segment 60 beim Ausziehen am Ende seines Bewegungsweges etwas nach oben bewegt, so daß die Oberseiten der beiden Segmente 58, 60 in der Gebrauchs­ stellung miteinander fluchten. Geeignete Rasteinrichtung verhindern auch hier ein unbe­ absichtigtes Verschieben der vollständig ausgezogenen Segmente 58, 60.
Bei verstautem Ablagetisch 56 wird in diesem Fall die Schlitzöffnung der Radhausver­ kleidung 22 durch eine in Fahrtrichtung weisende vordere Schmalseitenfläche 64 des ersten Tischplattensegments 58 verschlossen, die mit einer Griffmulde (nicht dargestellt) versehen sein kann, um das Herausziehen der zusammengeschobenen Tischplatte 54 aus dem Inneren der Radhausverkleidung 22 zu erleichtern.
Bei der in Fig. 5 und 6 dargestellten Großraumlimousine ist der Ablagetisch 66 nicht im Inneren der Radhausverkleidung 22 untergebracht, sondern in die Verkleidung 22 selbst integriert. Ein vorderer oberer Teil 68 der Verkleidung 22 ist um ein in der vorderen Begren­ zungswand 28 der Radhausverkleidung 22 angeordnetes horizontales Klappscharnier 70 nach vorne in Fahrtrichtung abklappbar (Fig. 6), so daß eine Tischplatte 72 mit einer ebenen horizontalen Tischfläche gebildet wird, die sich in Verlängerung der Radhausverkleidung 22 in Fahrtrichtung erstreckt. Der abklappbare Teil 68 beherbergt im Inneren zusätzlich ein ausziehbares Tischplattensegment 74, das sich quer zur Fahrtrichtung über und vor das Sitzunterteil 14 des benachbarten Sitzes 6 ausziehen läßt. Um die Breite der Tischfläche quer zur Fahrtrichtung weiter zu vergrößern, können auch zwei oder mehr derartige Seg­ mente 74 übereinander im abklappbaren Teil 68 untergebracht sein, wobei sie sich, wie vorstehend beschrieben, beim Ausziehen etwas nach oben bewegen, so daß die Tischfläche in der Gebrauchsstellung in einer horizontalen Ebene liegt.
Diese ebene Tischfläche erstreckt sich quer zur Fahrtrichtung bis zur Außenwand 20 und entgegen der Fahrtrichtung bis zu einer hinteren, nach oben überstehenden Begrenzungs­ fläche 76, die bei verstautem Ablagetisch 66 gegen eine vertikale hintere Begrenzungswand des abklappbaren Teils 68 anliegt.
Bei Betrachtung des abklappbaren Teils 68 in seinem verstauten Zustand (Fig. 5) sind die Oberflächen von dessen Oberseite und dessen vorderer und seitlicher Begrenzungsfläche an die angrenzenden Begrenzungswände 26, 28 der Radhausverkleidung 22 und die be­ nachbarte Innenverkleidung des Personenkraftwagens angepaßt, während seine nach unten weisende und gegen eine horizontale Oberseite 80 (Fig. 6) eines ortsfesten Teils 78 der Radhausverkleidung 22 anliegende horizontale Unterseite, welche zusammen mit der Oberseite 80 und der Oberfläche des Segments 74 die Tischfläche bildet, ebenso wie diese mit einer kratzfesten Beschichtung versehen ist.
In der Oberseite 80 des ortsfesten Teils 78 oder alternativ in der Unterseite des abklapp­ baren Teils 68 kann eine zylindrische Aussparung 82 zur Aufnahme eines Trinkgefäßes vorgesehen sein, die bei verstautem Ablagetisch 66 nicht sichtbar ist.
Um die Abstützung der Tischplatte 68 zu verbessern, liegen die oben und unten an das Klappscharnier 70 angrenzenden Wandteile des abklappbaren Teils 68 und des ortsfesten Teils 78 in einer Ebene, so daß sie bei einem Verschwenken des abklappbaren Teils um 180 Grad um die vom Klappscharnier 70 gebildete Schwenkachse flächig gegeneinander an­ liegen und für eine sichere Abstützung der Tischplatte 68 bei horizontaler Tischfläche sorgen.
Der abklappbare Teil 68 weist in seiner dem Sitz 6 zugewandten Begrenzungswand eine Griffmulde 84 auf, die das Ergreifen des abklappbaren Teils 68 vor dem Verschwenken erleichtert. Die Griffmulde 84 ist unmittelbar oberhalb des ausziehbaren Segments 74 angeordnet und mündet in einen zur Aufnahme desselben dienenden Aufnahmeschlitz, so daß sie auch das Ergreifen des Segments 74 vor dessen Herausziehen erleichtert. Eine Fuge mit vertikalen Begrenzungsflächen trennt den abklappbaren Teil 68 von der Außen­ wand 20, wobei diese Fuge in einem solchen Abstand von der Außenwand 20 angeordnet ist, daß trotz einer Neigung der benachbarten Seitenscheibe 24 nach oben und innen ein ungehindertes Verschwenken des Teils 68 ermöglicht wird.
Die Tischplatten 36, 54 bzw. 68 der oben beschriebenen, in der Radhausverkleidung 22 untergebrachten Ablagetische 34, 56 bzw. 66 sind nicht nur für einen auf dem Sitzunterteil 14 des benachbarten Rücksitzes 6 der hinteren Sitzreihe sitzenden Fahrzeuginsassen, sondern auch für einen auf dem Sitzunterteil 10 des davor befindlichen Sitzes 2 der vorderen Sitzreihe gut zugänglich, wenn dieser um 180 Grad gedreht worden ist, so daß sich die Fahrzeuginsassen gegenübersitzen, wie in den Fig. 3 bis 6 dargestellt.
Die Größe der Tischplatte 36, 54 bzw. 68 ist so gewählt, daß sich diese auch dann problem­ los in die Gebrauchsstellung bringen läßt, wenn beide Sitzunterteile 6 und 14 der Sitze 6 und 10 nach vorne weisen, wie in Fig. 2 beispielhaft dargestellt.

Claims (18)

1. Kraftfahrzeug, insbesondere als Großraumlimousine oder Kleinbus ausgebildeter Personenkraftwagen, umfassend mindestens einen Sitz mit einem Sitzunterteil sowie einen neben dem Sitz verstaubaren und mindestens zum Teil in eine Gebrauchsstellung vor und über das Sitzunterteil des Sitzes beweglichen sitzunabhängigen Ablagetisch, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablagetisch (34; 56; 66) in einer Radhausverkleidung (22) eines neben dem Sitzunterteil (14) in den Innenraum des Kraftfahrzeugs über­ stehenden Radhauses (18) verstaubar ist oder einen Teil der Radhausverkleidung (22) bildet.
2. Kraftfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablagetisch (34; 56; 66) eine Tischplatte (36; 54; 68) aufweist, die in der Gebrauchsstellung eine ebene horizontale Tischfläche besitzt.
3. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (36) faltbar ist und aus mindestens zwei in Bezug zueinander verschwenkbaren Tisch­ plattensegmenten (40, 42, 44) oder -teilen besteht.
4. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (54; 68) ausziehbar ist und aus mindestens zwei in Bezug zueinander verschiebbaren Tisch­ plattensegmenten (58, 60; 72, 74) oder -teilen besteht.
5. Kraftfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tischplatte (68) klappbar ist und aus mindestens zwei in Bezug zueinander verschwenkbaren Tisch­ plattensegmenten oder -teilen (68, 78) besteht.
6. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Radhausverkleidung (22) einen Hohlraum zur Aufnahme des Ablagetischs (34, 56) umschließt.
7. Kraftfahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Hohlraum eine in den Innenraum mündende Öffnung (38) aufweist.
8. Kraftfahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung verschließbar ist.
9. Kraftfahrzeug nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Teil der Tischplatte (54) des Ablagetischs (56) die Öffnung verschließt.
10. Kraftfahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der bei verstautem Ablagetisch (56) in der Öffnung angeordnete Teil der Tischplatte (54) eine Griffmulde aufweist.
11. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (38) in Fahrtrichtung weist.
12. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablagetisch (66) in verstautem Zustand in die Radhausverkleidung (22) integriert ist, und daß ein in der Gebrauchsstellung als Tischplatte dienender Teil (68) der Radhaus­ verkleidung (22) gegenüber einem ortsfesten Teil (78) verschiebbar oder verschwenkbar ist.
13. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der als Tischplatte dienende Teil (68) um eine horizontale Schwenkachse (70) verschwenkbar ist und in verstautem Zustand einen Teil einer oberen Begrenzungswand (30) der Radhaus­ verkleidung (22) bildet.
14. Kraftfahrzeug nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß eine in der Gebrauchsstellung nach unten weisende Oberfläche des Teils (68) hinsichtlich ihrer Oberflächenbeschaffenheit an die Beschaffenheit der Oberfläche des ortsfesten Teils (78) und/oder einer benachbarten Innenverkleidung angepaßt ist.
15. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 14, gekennzeichnet durch mindestens ein innerhalb des verschiebbaren oder schwenkbaren Teils (68) untergebrachtes, in die Gebrauchsstellung vor und über dem Sitzunterteil (14) ausziehbares Tischplatten­ segment (74) oder -teil.
16. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine in der Gebrauchsstellung als Tischfläche dienende Oberfläche des verschwenkbaren oder verschiebbaren Teils (68) in verstautem Zustand flächig gegen eine Oberfläche des ortsfesten Teils (78) anliegt.
17. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Radhausverkleidung (22) bis auf ein oberhalb einer Sitzfläche des benachbarten Sitz­ unterteils (14) befindliches Niveau nach oben in den Innenraum übersteht, und daß der Ablagetisch (34; 56; 66) oberhalb des Radhauses (18) und des Niveaus der Sitzfläche innerhalb der Radhausverkleidung (22) untergebracht oder in diese integriert ist.
18. Kraftfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der Ablagetisch (34; 56; 66) vor der Anbringung der Radhausverkleidung (22) am Radhaus (18) oder an der Verkleidung (22) montiert worden ist.
DE1997142605 1997-09-26 1997-09-26 Kraftfahrzeug mit verstaubarem Ablagetisch Withdrawn DE19742605A1 (de)

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