DE19706632A1 - Wurfkörper mit einem Wirkmittel - Google Patents
Wurfkörper mit einem WirkmittelInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf einen Wurfkörper nach dem Oberbegriff des
Patentanspruchs 1.
Wurfkörper wie diese kommen heutzutage u. a. zum Einsatz, wenn es gilt,
die Bewegungsfreiheit von Fahrzeugen und Personen oder Tieren zu be
hindern bzw. gänzlich einzuschränken. Im Fall lebender Ziele sind hierzu
nichtletale Wirkmittel wie Fangnetze üblich. Über größere Distanzen von
mehr als 5 Metern werden solche Netze in der Regel im eingefalteten Zu
stand mit einem Munitionskörper von zylindrischer Form verschossen, um
erst in unmittelbarer Zielnähe nach erfolgter Zerlegung des Munitions
körpers auf dem Weg einer radial nach außen gerichteten Beschleunigung
ihrer Netzkanten eine Aufspannung zu erfahren. Letzteres geschieht bislang
direkt mit pyrotechnischen Ladungen. Eines wird hierbei jedoch als
nachteilig empfunden. Angesprochen ist damit die starke Gefährdung einer
Zielperson, wenn es in deren unmittelbarer Nähe zu einer ungewollten
Ladungsexplosion kommt. Fragwürdig sind solche, Personen gefährdende
Aufspannladungen bereits bei militärischen Unternehmungen. Als gänzlich
unbrauchbar angesehen werden sie aber bei zivil eingesetzten Fangnetzen,
beispielsweise in Einbruchabwehr- und Perimeterschutzsystemen. In die
sem Fall erfolgt die Fangnetzaktivierung üblicherweise durch Personen
sensoren, d. h. automatisch. Die Einhaltung der Flugrichtung zum sensier
ten Ziel erfordert es, bei der betreffenden Abschußvorrichtung die
Möglichkeit zu Richtvorgängen vorzusehen. In herkömmlicher Technik ist
damit ein erheblicher mechanischer Aufwand verbunden.
Die Aufgabe, welcher vorliegender Erfindung zugrundeliegt, besteht in der
Entwicklung eines auch für kommerzielle Zwecke bestens geeigneten
Wurfkörpers in Rede stehender Gattung, der - ohne komplizierte Richt
mechanismen und zeitaufwendige Richtvorgänge in Kauf nehmen zu
müssen - äußerst wirkungsvoll gegen Ziele verschossen werden kann, und
zwar ohne jedwedes Sicherheitsrisiko, was vor allem auch für den Fall gilt,
daß es sich beim getroffenen Ziel um ein Lebewesen wie Mensch oder Tier
handelt.
Gelöst wird die gestellte Aufgabe gemäß der Erfindung durch die im kenn
zeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 aufgezeigten Merkmale. Vorteil
hafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen finden sich in den Unteran
sprüchen.
Die erfindungsgemäß ergriffenen Maßnahmen lassen sich denkbar einfach
realisieren. Zum gewünschten Resultat haben sie einen Wurfkörper, mit
dem selbst gegen Personen oder andere lebende Ziele ohne Verletzungs
risiko wirkungsvoll vorgegangen werden kann. Besondere Bedeutung
kommt dabei der speziellen Formgebung des Wurfkörpers sowie den
gewählten Bewegungsarten für denselben zu. Dadurch kann er nämlich
nach Art einer Tontaube einzeln oder zu mehreren aus einem Magazin in
Richtung auf das jeweils interessierende Zielobjekt ausgeworfen werden.
Geschieht dies, fliegt er aufgrund seiner Scheibenform und Rotation stabil
und behält so die beim Auswurf aus dem Magazin vorhandene Lage im
Raum bei. Im Augenblick der Freigabe des ursprünglich verdämmten An
schlusses an der Scheibenperipherie, die eine vorgegebene Zeitspanne nach
erfolgtem Scheibenaustritt aus dem Werfer oder in einer vorgegebenen
Scheibenentfernung von letzterem mittels eines Zeitschaltwerks, eines
Timers, durch Funkbefehl oder durch Abbrennen bzw. chemisches Lösen
einer Verriegelung erfolgen kann, sind es sodann die Zentrifugalkräfte, die
ein Freisetzen des Wirkmittels aus der jeweiligen Wurfscheibe und dessen
Entfaltung bzw. Verteilung im angrenzenden Raum herbeiführen.
Handelt es sich beim angesprochenen Wirkmittel um ein nichtletales in
Gestalt eines Fangnetzes mit Schleudergewichten am äußeren Netzrand,
sind es die letzteren, welche nach erfolgter Entriegelung unter dem Einfluß
der Zentrifugalkräfte sich von der betreffenden rotierenden Wurfscheibe
lösen, das Fangnetz mit aus dem Scheibenhohlraum herausziehen und im
angrenzenden Luftraum für dessen vollständige Entfaltung sorgen. Das
solcherart aufgespannte Fangnetz füllt daraufhin rotierend, beispielsweise
über eine angegriffene Zielperson. Fall- und Rotationsbewegung desselben
bewirken dabei ein enges Einwickeln der getroffenen Zielperson und ein
gewolltes Verfangen der peripheren Schleudergewichte in den Netz
maschen.
In diesem Zusammenhang sei noch angemerkt, daß sich die Rotations
geschwindigkeit einer Wurfscheibe erfindungsgemäßer Zweckbestimmung
stets nach der zum Herausziehen des Fangnetzes aus dem Wurfscheiben
hohlraum erforderlichen Zentrifugalkraft richtet. Im Hinblick darauf sollten
die Umfangsgeschwindigkeiten der erfindungsgemäßen Wurfscheibe im
Bereich zwischen 10 m/s und 30 m/s liegen, was bei einem beispielhaft
angenommenen Wurfscheibendurchmesser von 150 mm einer Drehzahl
von 20 bis 60 Umdrehungen pro Sekunde entspricht.
Beim Verschießen einer Wurfscheibe der vorbeschriebenen Art aus einem
Werfermagazin besteht die interessante Wahlmöglichkeit zwischen einem
Ausstoßvorgang mit bereits rotierendem Scheibenkörper und einem Aus
stoßvorgang, während dem die Scheibenrotation erst in Gang gesetzt wird.
Zum Vollzug des Scheibenausstoßes aus dem Magazin empfiehlt sich aus
Gründen der Einfachheit eine am Scheibenkörper exzentrisch angreifende
Kraft, mit welcher die auszustoßende Wurfscheibe sowohl in Drehung ver
setzt als auch in die gewünschte Zielrichtung beschleunigt wird. Zum Auf
bringen derselben kommen dabei eine Zugfeder sowie ein geschlossenes
Kolben-Zylindersystem, in dem eine pyrotechnische Ladung eine rasche
kraftvolle Kolbenbewegung zu bewirken vermag, ebenso in Betracht wie
ein von einer Druckgaspatrone, einen pyrotechnisch betriebenen Druck
erzeuger oder mittels Dampfdruck angetriebener Mechanismus, wobei im
letztzitierten Fallbeispiel der benötigte Dampf wiederum ein pyrotechnisch
erzeugter sein kann. Anstelle des vorbeschriebenen exzentrischen Schei
benantriebs mit nur einer Kraftquelle können auch gesonderte Antriebe für
die Scheibenrotation und die lineare Ausstoßbewegung der jeweiligen
Wurfscheibe vorgesehen werden. Dem bleibt hinzuzufügen, daß im
erstgenannten Fall eines einzigen exzentrischen Scheibenantriebs für die
Rotationsbewegung und die Vorwärtsbewegung eine einfache Einfluß
nahmemöglichkeit auf die Richtung der letzteren besteht, und zwar über die
Wahl des Kraftangriffspunktes an der Scheibenperipherie. Bei getrenntem
Rotations- und Linearantrieb läßt sich hingegen die Ausstoßrichtung über
eine Richtungsbeeinflussung der zentral angreifenden Kraft bestimmen.
Zu den Wirkmitteln, die für erfindungsgemäße Wurfscheiben besonders zu
empfehlen sind, zählen nichtletale wie Reizgas, Pfeffer-Aerosol mit Oleo
refin-Capsicum als Beispiel, Pfefferstaub sowie Fangnetze mit peripherer
daran angeordneten Spanngewichten. Als zusätzliche Immobilisierungs
komponenten bieten sich u. a. noch Kontaktkleber, Hochspannungspuls
generatoren mit physiologischer Strombegrenzung, Frequenzgeneratoren
mit das motorische Nervensystem von Zielpersonen überlagernden Si
gnalen, schnellaushärtender Schaum und bitumenhaltiger Stoff an. Mitunter
erweist es sich als äußerst zweckmäßig, Wirkmitteln wie den vorstehend
aufgezählten Markierungsstoffe beizugeben.
Die Erfindung wird im folgenden anhand schematisch dargestellter Aus
führungsbeispiele näher beschrieben. In Form von Prinzipskizzen zeigen:
Fig. 1 eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen
Wurfscheibe,
Fig. 2 die in Fig. 1 dargestellte Wurfscheibe zusammen mit
weiteren gleichartigen Scheibenexemplaren im Magazin
eines Werfers,
Fig. 3a bis 3c verschiedene Antriebsmöglichkeiten für die Wurfscheiben
gemäß den Fig. 1 und 2 sowie
Fig. 4a und 4b eine der Wurfscheiben aus dem Werfer gemäß Fig. 2 im
Einsatz gegen eine Zielperson.
Fig. 1 hat eine Wurfscheibe 1 zum Gegenstand. Diese weist einen Hohl
raum 2 auf, dessen offen ausgebildeter Bereich 3 an der Scheibenperipherie
mit einem auf Kommando entfernbaren Verdämmring 4 versehen ist. Im
Hohlraum 2 der Wurfscheibe 1 befindet sich als nichtletales Wirkmittel ein
Fangnetz 5 mit Schleudergewichten 6 an den radial außenliegenden Netz
rändern. Nach Entfernung der Verdämmung 4 vermögen letztere sich vom
rotierenden Scheibenkörper 1 zu lösen, das Fangnetz 5 beim Lösungsvor
gang mit aus dem Scheibenhohlraum 2 herauszuziehen und das herausge
zogene Fangnetz 5 im angrenzenden Luftraum vollständig aufzuspannen.
In Fig. 2 sind mehrere Scheibenexemplare 1 vorbeschriebener Beschaf
fenheit in einem Werfermagazin 7 gestapelt, um bedarfsweise aus dem
selben innerhalb eines Richtbereichs 8 ausgestoßen zu werden. Hierfür ist
eine bei 9 am jeweiligen Scheibenkörper 1 exzentrisch angreifende Kraft
10, beispielsweise diejenige einer Zugfeder 11, verantwortlich. Durch die
selbe wird die betreffende Wurfscheibe 1 sowohl in rasche Drehung ver
setzt (Pfeilrichtung 12) als auch in eine vorbestimmbare Zielrichtung 13
vorwärtsbewegt.
Fig. 3a und 3b verdeutlichen, wie beim alleinigen exzentrischen Antrieb
der Wurfscheibe 1 durch die Wahl desjenigen Punktes 9, an dem die Kraft
10 an der Scheibenperipherie angreift, die Ausstoßrichtung 13 beeinflußt
werden kann. Dabei sind in Fig. 3a die idealen Verhältnisse ohne Reibung
und in Fig. 3b die Verhältnisse mit Reibung illustriert.
Aus Fig. 3c geht schließlich hervor, wie bei gesonderten Antrieben für die
Rotationsbewegung (Kraftangriffspunkt 9, Kraft 10) und die lineare Aus
stoßbewegung die Richtung der im Scheibenzentrum angreifenden Kraft
mit dem Bezugszeichen 14 die Ausstoßrichtung 13 bestimmt.
Zum Abwehrsystem gemäß den Fig. 4a (Seitenansicht) und 4b (Drauf
sicht) gehört ein Magazin 7 mit einem Stapel Wurfscheiben 1 wie in den
Fig. 1 und 2 dargestellt und ein Kranz von Sensoren 15, beispielsweise
solchen des pyroelektrischen Typs (PID), mit denen festgestellt werden
kann, aus welcher Richtung sich eine Person 16 dem zu schützenden Ter
rain nähert. Gleichzeitig festgestellt werden kann damit aber auch, ob sich
die erfaßte Person 16 bereits in dem für die Wirkung des Abwehrsystems
günstigsten Bereich befindet. Trifft letzteres zu, wird im Magazin 7 die je
weils obenauf liegende Wurfscheibe 1 - wie weiter vorn bereits dargelegt -
in rasche Rotation versetzt und in Richtung 13 der Zielperson 16 mit relativ
geringer Lineargeschwindigkeit (einigen m/s) ausgeworfen. Der Scheiben
körper 1 folgt dabei aufgrund seiner Rotation in Pfeilrichtung 12 stabil und
behält seine Lage im Raum bei (Tontauben-Prinzip). Nach Ablauf einer
vorbestimmten Flugzeit bzw. nach Zurücklegen eines vorbestimmten Flug
wegs werden die bis dahin verriegelten Spanngewichte 6 entriegelt. Auf
grund der Zentrifugalkraft lösen sich dieselben daraufhin vom Scheiben
körper 1. Hierbei ziehen sie das Fangnetz 5 mit aus dem Scheibenhohlraum
heraus. Im angrenzenden Luftraum sorgen sie sodann für eine völlige Ent
faltung des Fangnetzes 5, das nunmehr rotierend über die Zielperson 16
fällt. Fall- und Rotationsbewegung des Fangnetzes 5 bewirken sodann ein
enges Einwickeln der Zielperson 16 mit demselben und ein gewünschtes
Verfangen der Schleudergewichte 6 in den Netzmaschen. Die Rotationsge
schwindigkeit der zum Auswurf aus dem Magazin 7 gelangenden Wurf
scheibe 1 richtet sich dabei nach der zum gänzlichen Herausziehen des
Fangnetzes 5 aus dem Scheibenhohlraum erforderlichen Zentrifugalkraft.
Claims (24)
1. Wurfkörper zur Aufnahme eines entfalt- bzw. verteilbaren Wirk
mittels, dadurch gekennzeichnet, daß er als Scheibe (1) mit einem Hohlraum
(2) für das Wirkmittel (5, 6) ausgebildet ist, wobei der Hohlraum (2) an der
Scheibenperipherie bis zur gewollten Entfaltung bzw. Verteilung des Wirk
mittels (5, 6) einen verdämmten Auslaß (3, 4) für letzteres (5, 6) aufweist, und
die das Wirkmittel (5, 6) enthaltende Scheibe (1) einzeln oder zu mehreren mit
der Möglichkeit zu einer Rotationsbewegung (12) und einer Vorwärtsbewegung
(13) in einem Werfer (7) angeordnet ist.
2. Wurfkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine exzentrisch (9) an der Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5, 6) angreifende
Kraft (10) für deren Rotationsbewegung (12) und Vorwärtsbewegung (13) sorgt.
3. Wurfkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
eine exzentrisch (9) an der Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5, 6) angreifende
Kraft (10) für deren Rotationsbewegung (12) und eine zentrisch an der Scheibe
(1) mit dem Wirkmittel (5, 6) angreifende Kraft (14) für deren Vorwärtsbewe
gung (13) sorgen.
4. Wurfkörper nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die exzentrisch (9) an der Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5, 6) angreifende
Kraft (10) bezüglich Größe und/oder Richtung einstellbar ist.
5. Wurfkörper nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
zentrisch an der Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5, 6) angreifende Kraft (14)
bezüglich Größe und/oder Richtung einstellbar ist.
6. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
durch eine Druckfeder (11) zum Aufbringen der Beschleunigungskraft für die
Rotations- und/oder Vorwärtsbewegung (12 bzw. 13) der bzw. jeder Scheibe (1)
mit dem Wirkmittel (5, 6).
7. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
durch eine Druckquelle zum Aufbringen der Beschleunigungskraft für die Ro
tations- und/oder Vorwärtsbewegung (12 bzw. 13) der bzw. jeder Scheibe (1)
mit dem Wirkmittel (5, 6).
8. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
durch ein im geschlossenen Betrieb arbeitendes, pyrotechnisches Kraftelement
zum Aufbringen der Beschleunigungskraft für die Rotations- und/oder Vor
wärtsbewegung (12 bzw. 13) der bzw. jeder Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5,
6).
9. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet
durch einen pyrotechnischen Dampferzeuger zum Aufbringen der Beschleuni
gungskraft für die Rotations- und/oder Vorwärtsbewegung (12 bzw. 13) der
bzw. jeder Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5 bzw. 6).
10. Wurfkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei
der bzw. jeder Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5, 6) die Verdämmung (4) des
Auslasses (3) für letzteres (5, 6) eine vorgebbare Zeitspanne nach erfolgtem
Scheibenaustritt aus dem Werfer (7) beseitigbar ist.
11. Wurfkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei
der bzw. jeder Scheibe (1) mit dem Wirkmittel (5, 6) die Verdämmung (4) des
Auslasses (3) für letzteres (5, 6) in einer vorgebbaren Scheibenentfernung vom
Werfer (7) beseitigbar ist.
12. Wurfkörper nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeich
net, daß bei einer Verdämmung (4) des Auslasses (3) für das Wirkmittel (5, 6)
an der Peripherie der Scheibe (1) in Form einer mechanischen Verriegelung
diese mechanisch lösbar ist.
13. Wurfkörper nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeich
net, daß bei einer Verdämmung (4) des Auslasses (3) für das Wirkmittel (5, 6)
an der Peripherie der Scheibe (1) in Form einer mechanischen Verriegelung
diese chemisch lösbar ist.
14. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die bzw. jede Scheibe (1) ein Reizgas als nichtletales
Wirkmittel enthält.
15. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die bzw. jede Scheibe (1) ein Pfeffer-Aerosol wie Oleore
fin-Capsicum als nichtletales Wirkmittel enthält.
16. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die bzw. jede Scheibe (1) Pfefferstaub als nichtletales
Wirkmittel enthält.
17. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die bzw. jede Scheibe (1) ein mit Schleudergewichten (6)
versehenes Fangnetz (5) als nichtletales Wirkmittel enthält.
18. Wurfkörper nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
dem Fangnetz (5) zumindest eine weitere Immobilisierungskomponente
zugeordnet ist.
19. Wurfkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Kontaktkleber als weitere Immobilisierungskomponente dient.
20. Wurfkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Hochspannungspulsgenerator mit physiologischer Strombegrenzung als
weitere Immobilisierungskomponente dient.
21. Wurfkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Frequenzgenerator für das motorische Nervensystem von Zielpersonen
überlagernde Signale als weitere Immobilisierungskomponente dient.
22. Wurfkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
ein schnellaushärtender Schaum als weitere Immobilisierungskomponente dient.
23. Wurfkörper nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
bitumenhaltiger Stoff als weitere Immobilisierungskomponente dient.
24. Wurfkörper nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß dem nichtletalen Wirkmittel (5, 6) ein Markierungsstoff
beigegeben ist.
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