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DE19645910C2 - Anlage zum Trocknen von feinkörnigen Schüttgütern - Google Patents

Anlage zum Trocknen von feinkörnigen Schüttgütern

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DE19645910C2
DE19645910C2 DE1996145910 DE19645910A DE19645910C2 DE 19645910 C2 DE19645910 C2 DE 19645910C2 DE 1996145910 DE1996145910 DE 1996145910 DE 19645910 A DE19645910 A DE 19645910A DE 19645910 C2 DE19645910 C2 DE 19645910C2
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plant according
housing
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floor
fluidized bed
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Application number
DE1996145910
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Hans-Joachim Dipl Ing Klutz
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Rheinbraun AG
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Rheinische Braunkohlenwerke AG
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • F26DRYING
    • F26BDRYING SOLID MATERIALS OR OBJECTS BY REMOVING LIQUID THEREFROM
    • F26B3/00Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat
    • F26B3/02Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat by convection, i.e. heat being conveyed from a heat source to the materials or objects to be dried by a gas or vapour, e.g. air
    • F26B3/06Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat by convection, i.e. heat being conveyed from a heat source to the materials or objects to be dried by a gas or vapour, e.g. air the gas or vapour flowing through the materials or objects to be dried
    • F26B3/08Drying solid materials or objects by processes involving the application of heat by convection, i.e. heat being conveyed from a heat source to the materials or objects to be dried by a gas or vapour, e.g. air the gas or vapour flowing through the materials or objects to be dried so as to loosen them, e.g. to form a fluidised bed

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Description

Die Erfindung betrifft eine Anlage zum Trocknen von feinkörni­ gen Schüttgütern mit einem indirekt beheizten Wirbel­ schichttrockner gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
In DE 196 20 047 A1 wird eine derartige Anlage beschrieben, bei welcher der unten im Trockner befindliche Austragsbereich ein sich nach unten trichterförmig verengendes Austragsrohr aufweist, das etwa im Bereich des Anströmbodens beginnt und durch die stirnseitige Wandung des Trockners hindurchgeführt ist. Der Durchmesser der koaxial zur Längsachse des Trockner­ gehäuses angeordneten Eintrittsöffnung dieses Austragsrohres beträgt etwa ein Drittel des Durchmesser des Trocknergehäu­ ses, wobei der ringförmige Zwischenraum im Bereich zwischen Eintrittsöffnung des Austragsrohrs und der Wandung des Trock­ nergehäuses durch einen Zwischenboden verschlossen ist. Es ist unvermeidbar, daß sich auf diesem Zwischenboden Teile des ge­ trockneten Gutes ansammeln. Dies ist nachteilig, da insbeson­ dere bei Betriebsunterbrechungen die auf dem Zwischenboden be­ findlichen Ablagerungen nicht restlos ausgetragen werden kön­ nen. Bei Schüttgütern, die überwiegend kohlenstoffhaltige Sub­ stanzen enthalten, beispielsweise Braunkohle und Klärschlamm, können Selbstentzündungen dieser Ablagerungen auftreten, wenn diese z. B. eim Abfahren des Trockners mit Luft in Berührung kommen. Um dies zu verhindern müßte der Trockner in derarti­ gen Fällen bei jeder längeren Betriebsunterbrechung mit Wasser leergespült werden. Dies kann zu betrieblichen Erschwernissen führen, wenn größere Rückstandsmengen herauszuspülen sind. Zu­ dem stellt diese Art der Entleerung durch die großen herauszu­ spülenden Feststoffmengen eine Belastung des Abwassersystems dar. Sie führt zudem zu einer Komplizierung des Betriebes.
Außerdem können Feststoffansammlungen bzw. nicht fluidisier­ bare Ablagerungen auf dem Begasungsboden (z. B. Schwerstoffe der Kohle) zu Störungen der Fluidisierung führen.
Das Entstehen von unkontrollierten Ablagerungen, die nicht ohne weiteres aus dem unteren Bereich der Austragseinrichtung entfernt werden können, wird bei Anlagen, in denen sich trockene Schüttgüter sammeln, die zur Selbstentzündung neigen können, im allgemeinen dadurch vermieden, daß der untere Be­ reich der jeweiligen Anlage einen Fortsatz aufweist, der sich kegelförmig oder pyramidenförmig kontinuierlich nach unten bis zur Austragsöffnung verjüngt, wobei der Kegelwinkel so gewählt ist, daß ein ständiges Nachfließen des feinkörnigen Schütt­ gutes in diesem Sammelbereich über den gesamten Querschnitt desselben gewährleistet ist. Dies bedeutet, daß der Kegelwin­ kel kleiner sein muß als der Schüttwinkel des jeweiligen fließfähigen Schüttgutes. Als Beispiele einer derartigen Aus­ gestaltung können Elektrofilter genannt werden, in denen feste staubförmige Bestandteile aus gasförmigen Medien, beispiels­ weise Rauchgas, Brüden oder dgl., entfernt werden. Derartige kegelförmig od. dgl. sich nach unten verjüngende Sammel- und Austragsbereiche sind auch bei anderen Behandlungsanlagen, Bunkern oder dgl. bekannt. Diese Konstruktionen führen jedoch in jedem Fall dazu, daß die Gesamtanlage höher baut als an sich für die jeweilige Behandlung oder sonstige Maßnahme er­ forderlich ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Gehäuse mit re­ lativ großer Querschnittsfläche im Sammel- bzw. Austragsbe­ reich in mehrere parallele, sich jeweils nach unten verjün­ gende Sammel- bzw. Austragsbereiche unterteilt ist, um so die Gesamtbauhöhe der Anlage zu verringern. Jedoch ist auch hier die Gesamtbauhöhe in der Regel immer noch deutlich größer als für die Funktion der eigentlichen Anlage erforderlich. Zudem verursachen die sich verjüngenden Sammel- und/oder Austragsbe­ reiche immer zusätzliche Investitionskosten.
Demzufolge liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine An­ lage gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 so auszugestalten, daß ihre Bauhöhe im wesentlichen nur in Abhängigkeit von der Funktion der Anlage und nicht durch die Erfordernisse für das Austragen des getrockneten fließfähigen Fördergutes bestimmt werden kann.
Diese Aufgabe wird durch Anwendung der Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Dabei ist es möglich, die Querschnittsabmessungen des Gehäuses des Wirbelschichttrockners im wesentlichen unverändert bis zum Boden des Sammelraumes beizubehalten.
Der Querschnitt des Innenraumes des Gehäuses kann sich somit bis zur Höhe der Austragsöffnung oder bis zu einer kurz dar­ über befindlichen Ebene nach unten erstrecken, wobei die Höhe des unterhalb des Anströmbodens befindlichen Sammelraums sich im wesentlichen aus dem erforderlichen Platzbedarf für die Wartungs- und Instandhaltung ergibt. Der Boden des Gehäuses, auf dem sich der durch die Austragshilfe in Richtung auf die Austragsöffnung zu bewegende Feststoff sammelt, kann zu einer in der Mitte befindlichen Öffnung hin geringfügig kegelförmig verlaufend ausgebildet sein, wobei der Kegelwinkel lediglich so bemessen zu sein braucht, daß Wasser, das zur Reinigung des Wirbelschichttrockners in diesen eingespritzt wird, zu einer Austrittsöffnung für das Wasser und ggf. in diesem enthaltenen Feststoff ablaufen kann. Die dazu erforderliche Neigung des. Bodens kann so gering sein, daß sie auf die Bauhöhe der Anlage keinen Einfluß hat. Der Boden des Gehäuses kann aber auch im wesentlichen horizontal verlaufen.
Der Begasungsboden kann von vorteilhafterweise zueinander par­ allelen Rohren gebildet sein, die mit Düsen für den Austritt des Fluidisierungsmediums versehen und zur Bildung der Durch­ brechungen für den Durchgang des getrockneten Schüttgutes in Abständen voneinander angeordnet sind. Beim Trocknen bei­ spielsweise von Braunkohle und Klärschlamm können diese Ab­ stände verhältnismäßig klein sein, ggf. weniger als 100 mm be­ tragen, da diese Schüttgüter zumindest in der Mehrzahl der Fälle entsprechend feinkörnig sind.
Gemäß einem weiteren Vorschlag der Erfindung kann die Aus­ tragshilfe als wenigstens ein Räumarm ausgebildet sein, der bzw. dessen Antriebswelle um eine im wesentlichen vertikale Achse rotiert. Dabei kann die Antriebswelle des wenigstens einen Räumarms im Boden des Gehäuses koaxial zu letzterem an­ geordnet sein. Es besteht die Möglichkeit, die Austragsöffnung im Boden koaxial zur Antriebswelle des wenigstens einen Räumarmes diese umgebend anzuordnen. Es ist aber auch möglich, die Austragsöffnung im Boden des Gehäuses exzentrisch, also gegenüber der Längsachse desselben versetzt, anzuordnen mit der Folge, daß bei geringfügig kegelförmig begrenztem Boden ein Teil des auf letzterem liegenden Gutes, nämlich jener, welcher in dem Bereich liegt, welcher von der Antriebswelle des Räumarmes und einem dazu koaxialen Kreis, welcher die Aus­ tragsöffnung tangiert, begrenzt ist, etwas ansteigend geför­ dert werden muß.
Der wenigstens eine Räumarm kann etwas gekrümmt ausgebildet sein derart, daß der radiale äußere Abschnitt desselben in Ro­ tationsrichtung des Räumarmes im wesentlichen parallel zur Ebene, in welcher der Räumarm rotiert, in Rotationsrichtung nach vorne gebogen ist. Bei exzentrischer Anordnung der Aus­ tragsöffnung kann es darüberhinaus zweckmäßig sein, den an die Antriebswelle unmittelbar anschließenden Abschnitt des Räumar­ mes so auszuführen, daß in dem ringförmigen Bereich zwischen Austragsöffnung und Welle das vom Räumarm erfaßte Gut in Richtung auf den äußeren Umfang des den Sammelraum begrenzen­ den Bodens verschoben wird, um es so der Austragsöffnung zuzu­ führen.
In der Zeichnung sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 das Schema einer Anlage zum Trocknen von feinkörnigen Schüttgütern mit einem indirekt beheizten Wirbelschichttrockner im Längsschnitt,
Fig. 2 im Schema die Draufsicht auf den Boden des Trocknergehäuses,
Fig. 3 im Schema einen Ausschnitt aus einer zweiten Ausführungsform in einer der Fig. 1 entsprechen­ den Darstellung.
Der Wirbelschichttrockner 10 gemäß den Fig. 1 und 2 weist ein Gehäuse 12 mit einem bevorzugt kreisförmigen Querschnitt auf, das an seiner oberen Stirnseite mit einem Zuführungsrohr 16 für das zu trocknende Schüttgut versehen ist. Im folgenden ist überwiegend von Braunkohle die Rede, ohne daß damit eine Be­ schränkung verbunden sein soll. Das Zuführungsrohr 16 ist Teil einer Zuführungseinrichtung, die z. B. eine außerhalb des Ge­ häuses 12 angeordnete und nicht dargestellte Zellenradschleuse aufweisen kann. Der Durchmesser der einzelnen Partikel des Schüttgutes wird im allgemeinen im Bereich von 0-7 mm lie­ gen. Beim Trocknen von Braunkohle kann es zweckmäßig sein, einen mittleren Korndurchmesser d50 von maximal 1,5 mm vorzu­ sehen.
In einem geringen Abstand vom unteren Ende des Zuführungsroh­ res 16 ist unterhalb desselben eine rotierende Verteilerfläche 42 vorgesehen, die zweckmäßigerweise nach Art einer Schurre ausgebildet und, bezogen auf die Längsachse des Gehäuses 12, exzentrisch angeordnet ist derart, daß sie vom Bereich unter­ halb des Zuführungsrohres 16 schräg nach unten in Richtung auf die Wandung des Gehäuses 12 verläuft. Die aus dem Zuführungs­ rohr 16 austretende Kohle fällt somit auf den oberen Endbe­ reich der Verteilerfläche 42, auf welcher sie dann auch auf­ grund der Neigung der letzteren nach unten rutscht und so un­ ter der Einwirkung der Rotationsbewegung über die Längskante der Schurre gleichmäßig über die Oberfläche der darunter im Gehäuse 12 befindlichen Wirbelschicht verteilt wird.
Unten im Trockner 10 ist oberhalb der den Innenraum des Gehäu­ ses 12 unterseitig begrenzenden Bodens 18 ein Begasungsboden 20 angeordnet, der aus mehreren zueinander parallelen horizon­ talen Rohren 22 besteht, die bei dem in der Zeichnung darge­ stellten Ausführungsbeispiel oberseitig mit nach oben gerich­ teten Düsen 24 versehen sind. Es kann ggf. auch zweckmäßig sein, die Düse nach unten weisend an den Rohren 22 anzubrin­ gen, da dies den Vorteil hätte, daß im Fluidisierungsmedium mitgeführter Staub, der in den Rohren 22 sedimentieren könnte, aus den nach unten gerichteten Düsen leichter ausgetragen wird.
Oberhalb des Begasungsbodens 20 sind Wärmetauscher 26 vorhan­ den, die im wesentlichen aus übereinander angeordneten hori­ zontalen Rohren, spiralförmigen Rohrschlangen oder vertikal verlaufenden Platten 28 bestehen und eine Gesamthöhe von bei­ spielsweisse 2-3 m aufweisen, um so die Grundfläche des Trockners bei gleicher Wärmetauscherfläche, gleicher Wasser­ verdampfungsleistung und gleichem Heizdampfdruck kleiner zu halten als dies bei einem niedrigeren Wärmetauscher möglich wäre. Bei der Ausführungsvariante des mit horizontalen Rohren versehenen Wärmetauschers werden die übereinander angeordneten Wärmetauscherrohre 28 von im wesentlichen vertikal verlaufen­ den Halterungen 30, 32 getragen, die jeweils unmittelbar an der inneren Begrenzungswandung des Gehäuses 12 angeordnet und als Hohlkörper ausgebildet sind. Die Halterung 30 ist dabei mit einer Dampfzuführung 34 verbunden, um als Dampfverteiler für die einzelnen angeschlossenen Rohre 28 zu dienen. Die Hal­ terung 32 am anderen Ende der Rohre dient als Kondensatsamm­ ler. Sie ist demzufolge mit einer Ableitung 36 verbunden, über die das Kondensat aus dem Kondensatsammler 32 abgeleitet wer­ den kann. In der Zeichnung sind die Rohre 28 sichtbar, die etwa entlang dem Durchmesser des Gehäuses 12 verlaufen. Die vor und hinter der Bildebene angeordneten Rohre sind entspre­ chend kürzer bemessen. Alternativ können die Wärmetauscher­ rohre auch als gerade Rohre in der Wandung des Behälters 12 unmittelbar eingeschweißt werden. Im Bereich der Dampfzufüh­ rung und Kondensatsammlung erhält der Trockner dann außen zu­ sätzliche Vorkammern, wie sie im Wärmetauscherbau üblich sind.
Zur Erzielung einer großen Wärmetauscherfläche pro m3 Bauvolu­ men wird eine möglichst hohe Packungsdichte der Wärmetauscher­ rohre 28 oder Wärmetauscherplatten angestrebt. Aufgrund der geringen Partikelgröße von z. B. maximal 7 mm der über das Zu­ führrohr 16 dem Trockner aufgegebenen Kohle besteht ohne wei­ teres die Möglichkeit, zwischen den Rohren oder Platten des Wärmetauschers lediglich kleine Abstände von z. B. 15-20 mm vorzusehen, wenn eine Gewähr dafür gegeben ist, daß keine Ge­ genstände größeren Durchmessers beispielsweise in Form von Ag­ glomeraten oder Fremdkörpern mit dem Schüttgut in den Bereich des Wärmetauschers 26 gelangen, die sich zwischen den Rohren oder Platten festsetzen könnten. Um dies zu verhindern, ist in einem geringen Abstand oberhalb der oberen Begrenzung des Wär­ metauschers 26 ein Rost 38 in im wesentlichen horizontaler Ebene angeordnet, der sich über den gesamten oder nahezu den gesamten Querschnitt des Gehäuses 12 erstreckt und dazu dient, irgendwelche Körper, insbesondere Fremdkörper, deren Abmessun­ gen merklich größer sind als die der Schüttgutpartikel, daran zu hindern, in den Bereich des Wärmetauschers zu gelangen. Bei rountinemäßigen Stillständen des Trockners können die auf dem Rost 38 angesammelten Fremdkörper entfernt werden.
Das Gehäuse 12 weist über seine gesamte Höhe, d. h., zwischen den beiden stirnseitigen Begrenzungen 14 und 18, einen gleich­ bleibenden kreisförmigen Querschnitt auf. Der das Gehäuse 12 unterseitig begrenzende Boden ist schwach kegelförmig ausge­ bildet, wobei der Kegelwinkel lediglich so groß zu sein braucht, daß in das Gehäuse 12 eingeführtes Wasser zum Säubern des Trockners in Richtung auf eine im mittleren Bereich des Bodens befindliche verschließbare Entleerungsöffnung 88 ablau­ fen kann. Mithin ist der Kegelwinkel des Bodens 18 so klein, daß er die Bauhöhe des Gehäuses 12 nicht beeinflußt.
Der Teil der getrockneten Braunkohle, der unten aus dem Wir­ belschichttrockner 10 ausgetragen wird, fällt zwischen den den Begasungsboden 20 bildenden Rohren 22 hindurch auf den Boden 18, der sich in einem verhältnismäßig geringen Abstand unter­ halb des Begasungsbodens 20 befindet derart, daß zwischen dem Begasungsboden 20 und der vom Boden 18 gebildeten unteren stirnseitigen Begrenzung des Gehäuses 12 ein kleiner Sammel­ raum 60 für das getrocknete Schüttgut entsteht. In diesem Sam­ melraum 60 ist dicht oberhalb der oberen Begrenzungsfläche des Bodens 20, ggf. an dieser anliegend, ein Räumarm 62 vorgese­ hen, der zwar gekrümmt ist, jedoch im wesentlichen radial zur Mittelachse des Gehäuses 12 verläuft und über eine ihn tra­ gende Welle 64 durch einen Motor 66 angetrieben wird. Für den Durchgang der Welle 64 ist der Boden 20 mit einer entsprechen­ den zur Längsachse des Gehäuses koaxialen Durchbrechung verse­ hen, die durch geeignete Mittel abgedichtet ist, so daß der Wirbelschichttrockner 10 auch unter Überdruck betrieben werden kann, der bis zu 1 oder 2 bar betragen kann.
In einem geringen Abstand von der Welle 64, also gegenüber dem Mittelpunkt des Bodens 20 versetzt, ist die Austragsöffnung 68 für das getrocknete Gut vorgesehen, an die in üblicher Weise eine Austragsleitung 70 mit einer Zellenradschleuse 72 ange­ schlossen ist. Alternativ können auch mehrere Austragsöffnun­ gen, insbesondere bei größeren Trocknern, vorgesehen werden.
Die zwischen den Rohren 22 des Begasungsbodens 20 hindurch­ fallende getrocknete Kohle sammelt sich auf dem Boden 18. Diese Kohle wird durch den während des Betriebs des Trockners absatzweise oder kontinuierlich rotierenden Räumarm 62 ausge­ tragen. Letzterer ist in der in Fig. 2 dargestellten Weise derart gekrümmt ausgebildet, daß in dem kreisringförmigen Be­ reich, der von der Mantelfläche der Welle 64 und außen von ei­ nem Kreis begrenzt ist, der etwa die Begrenzung der Austrags­ öffnung 68 tangiert, die dort liegende Braunkohle vom Räumarm 62 gegen die Neigung des Bodens 18 etwa in Richtung der Pfeile 74 der Fig. 2, also in Richtung auf den äußeren Umfang des zur Welle 64 koaxialen Kreisrings bewegt wird, innerhalb dessen die Austragsöffnung 68 oder ein Teil derselben liegt. Der Ab­ schnitt des Räumarmes 62, der sich zwischen dem die Austrags­ öffnung 68 enthaltenden Kreisring und der Gehäusewandung 76 des Gehäuses 12 befindet, kann in der in Fig. 2 dargestellten Weise sichelförmig in Rotationsrichtung 78 gebogen sein, so daß die vom Räumarm 62 erfaßte Kohle etwas nach unten, also in Richtung der Pfeile 78 entlang dem Räumarm verschoben wird.
Aufgrund der Tatsache, daß die getrocknete Braunkohle unter Verwendung einer Austragshilfe, also des Räumarmes 62, aus dem unteren Bereich des Gehäuses 12 ausgetragen wird, entfällt die Notwendigkeit, an das Gehäuse nach unten einen längeren Sam­ melraum anzuschließen, der kegel- oder pyramidenförmig sich bis auf den Einlauf der Zellenradschleuse verjüngt, wobei der Kegelwinkel zur Vermeidung von unkontrollierbaren Ablagerungen und zur Erzielung eines ungestörten Austrags größer sein müßte als der Schüttwinkel des jeweiligen Schüttgutes.
Fig. 3, in welcher Teile, die mit der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 und 2 übereinstimmen, mit gleichen, jedoch um je­ weils 100 höheren Bezugszeichen versehen sind, zeigt eine an­ dere Anordnung der Austragsöffnung 168. Letztere ist koaxial zur Welle 164 angeordnet, die den Räumarm 162 trägt. Dabei ist das die Zellenradschleuse 172 aufweisende Austragsrohr 170 im Anschluß an die Austragsöffnung 168 schräg verlaufend derart angebracht, daß die Welle 164 durch die Wandung des Austrags­ rohres 170 hindurchgeführt werden kann, wie dies Fig. 3 zeigt. Hier kann der Räumarm 162 ggf. auch genau radial verlaufend ausgebildet sein. Jedenfalls ist es nicht erforderlich, den im mittleren Bereich des Bodens 118 sich sammelnden Schüttgutan­ teil aufwärts in Richtung auf die Austragsöffnung zu bewegen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Fig. 1 und 2 ist die obere stirnseitige Begrenzung 14 mit z. B. zwei Austrittsöff­ nungen für den bei der Trocknung entstehenden Dampf versehen. An jeder dieser Austrittsöffnungen ist eine Leitung 44 bzw. 46 angeschlossen. In jeder der beiden Leitungen 44, 46 ist ein Abscheider 48 bzw. 54 eingeschaltet, in welchem die gröberen Feststoffpartikel, die mit dem Dampf aus dem Trockner ausge­ tragen werden, abgeschieden und über eine Rückführleitung 52 bzw. 56 in den unteren Bereich des Trockners 10 oberhalb des Anströmbodens wieder eingetragen werden. Alternativ können auch nur ein großer Zyklon und nur eine Rückführleitung vorge­ sehen werden.
Der so in den vorzugsweise als Zyklon ausgebildeten Abschei­ dern 48 und 54 vorgereinigte Dampf wird über Leitungen 81, 82 einem E-Filter 84 zugeführt und dort auch weitestgehend von den feinkörnigen Partikeln gereinigt. Ein Teil des den E-Fil­ ter verlassenden gereinigten Dampfes wird über die Leitung 45, in die ein Gebläse 50 eingeschaltet ist, als Fluidisierungsme­ dium in den Vergaser 10 zurückgeführt. Die Leitung 45 mündet in Strömungsrichtung 49 hinter dem Gebläse 50 im Begasungsbo­ den 20. Dabei kann die Anordnung so getroffen sein, daß die Leitung 45 in Strömungsrichtung 49 hinter dem Gebläse 50 ge­ teilt ist, so daß der rückgeführte Dampf von beiden Enden in die Rohre 22 des Vergasungsbodens 20 eingeführt wird. Die bei­ den an die Rohre 22 des Begasungsbodens 20 angeschlossene Zweige der Leitung 45 sind mit 45a, 45b bezeichnet.
Der im E-Filter 84 abgeschiedene Feststoff wird über die Lei­ tung 86 dem unten aus dem Trockner ausgetragenen getrockneten Schüttgut zugegeben. Aufgrund der Feinkörnigkeit des im Elek­ trofilter 84 abgeschiedenen Gutes wird dieses selbst bei rela­ tiv kurzer Verweilzeit im Trockner eine ausreichende Verringe­ rung seines Wassergehaltes erfahren haben. Es ist ohnehin da­ von auszugehen, daß, wie bei den meisten Trocknungsvorgängen, es nicht darauf ankommt, das gesamte Wasser aus dem Schüttgut zu entfernen, sondern dessen Wassergehalt auf einen bestimmten Anteil zu verringern, bei Braunkohle beispielsweise auf einen Restwassergehalt von 12% bei einem Ausgangswassergehalt in der Größenordnung von etwa 60%.
Abweichend von der in Fig. 1 der Zeichnung dargestellten Aus­ führungsbeispiel kann die Anordnung aber auch analog der in der älteren Anmeldung DE 196 20 047 A1 beschriebenen Weise getroffen sein, bei welcher der Ausgang für den vorgereinigten Dampf des Abscheiders 48 direkt mit der Leitung 45 verbunden ist, so daß der lediglich vorgereinigte Dampf wieder als Wir­ belmedium in den Trockner zurückgeführt wird. Diese Ver­ fahrensführung, d. h. das Vorhandensein einer besonderen Rück­ führung für eine erste Teilmenge des aus dem Trockner kommen­ den Dampfes zur Verwendung als Fluidisierungsmedium, hat den Vorteil, daß die Entstaubungsleistung bzw. der Abscheidegrad des in dieser Rückführung vorhandenen Abscheiders, z. B. eines Zyklons, nicht durch den Lastzustand des Trockners, d. h. durch die Verdampfungsleistung hinsichtlich der Verdampfung des Koh­ lewasssers beeinflußt wird. Bei der Verfahrensführung gemäß Fig. 1 ist es natürlich möglich, die gesamte, den Trockner verlassende Dampfmenge durch lediglich einen Zyklon 48 bzw. 54 zu führen, da ohnehin die Abzweigung der für die Rückführung durch die Leitung 45 erforderlichen Dampfmenge erst nach dem gemeinsamen E-Filer 84 erfolgt.
Schließlich kann dies Beheizung des Wärmetauschers 26 auch in der in EP 0 273 406 A2 beschriebenen Weise erfolgen, bei welcher eine Teilmenge des aus dem Trockner herausgeführten Dampfes verdichtet und als Heizmedium durch den Wärmetauscher geführt und darin kondensiert wird.

Claims (12)

1. Anlage zum Trocknen von feinkörnigen Schüttgütern mit einem indirekt beheizten Wirbelschichttrockner (10), bei welchem das gasförmige Fluidisierungsmedium durch einen Begasungsboden (20) in den Wirbelschichttrockner (10) eingeführt wird und der Begasungsboden (20) mit Durchbrechungen versehen ist, durch welche wenigstens ein Teil des getrockneten Schüttgutes in einen unterhalb des Begasungsbodens befindlichen Bereich gelangt, der mit einer Austragsöffnung (68) versehen ist, da­ durch gekennzeichnet, daß der Bereich unterhalb des Begasungs­ bodens (20) als Sammelraum (60) ausgebildet ist, der untersei­ tig durch einen Boden (18) begrenzt ist, und eine mechanische Austragshilfe (62) vorgesehen ist, die das auf dem Boden (18) des Sammelraumes (60) sich sammelnde getrocknete Material ver­ schiebt derart, daß es in den Bereich der Austragsöffnung (68) gelangt.
2. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Querschnittsabmessungen des Gehäuses (12) des Wirbel­ schichttrockners (10) sich im wesentlichen unverändert bis zum Boden des Sammelraumes (60) fortsetzen.
3. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Austragshilfe (62) während des normalen Betriebes der Anlage wirksam ist.
4. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der ge­ samte Boden des Sammelraumes (60) der Einwirkung der Austrags­ hilfe (62) ausgesetzt ist.
5. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Austragshilfe als wenigstens ein Räumarm (62) ausgebildet ist, dessen Antriebswelle (64) um eine im wesentlichen vertikale Achse rotiert.
6. Anlage nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die An­ triebswelle (64) des wenigstens einen Räumarms (62) im Boden (18) des Gehäuses (12) koaxial zu letzterem angeordnet ist.
7. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Austragsöffnung (168) koaxial zur Antriebswelle (164) des wenigstens einen Räumarms (162) diese umgebend im Boden des Gehäuses angeordnet ist.
8. Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Austragsöffnung (68) im Boden (18) des Gehäuses (12) exzen­ trisch zu der koaxial zum Gehäuse (12) verlaufenden Antriebs­ welle (64) des wenigstens einen Räumarmes (62) angeordnet ist.
9. Anlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Boden (18) des Gehäuses (12) leicht ko­ nisch ausgebildet ist.
10. Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Begasungsboden (20) von vorteilhafterweise zueinander paral­ lelen Rohren (22) gebildet wird, die mit Düsen (24) für den Austritt des Fluidisierungsmediums versehen und zur Bildung der Durchbrechungen für den Durchgang des getrockneten Schütt­ gutes in Abständen voneinander angeordnet sind.
11. Anlage nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die obere Begrenzung zumindest eines Teils der Rohre (22) des Be­ gasungsbodens so ausgeführt ist, daß sich im wesentlichen kein Feststoff auf den Rohren (22) sammeln kann.
12. Verfahren zum Betreiben eines indirekt beheizten Wirbel­ schichttrockners zum Trocknen von feinkörnigen Schüttgütern, bei welchem das gasförmige Fluidisierungsmedium durch einen Begasungsboden (20) in den Wirbelschichttrockner (10) einge­ führt wird und wenigstens ein Teil des getrockneten Schütt­ gutes in einem unterhalb des Begasungsbodens befindlichen Be­ reich gelangt, der mit einer Austragsöffnung versehen ist, da­ durch gekennzeichnet, daß die im Bereich unterhalb des Be­ gasungsbodens (20) sich sammelnde getrocknete Kohle durch eine mechanische Austragshilfe (62) in Richtung auf eine im Boden (18) befindliche Austragsöffnung verschoben und diese mecha­ nische Austragshilfe (62) während des normalen Betriebs des Wirbelschichttrockners betrieben wird.
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