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DE19644570C2 - Fahrbares Bodenreinigungsgerät - Google Patents

Fahrbares Bodenreinigungsgerät

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DE19644570C2
DE19644570C2 DE19644570A DE19644570A DE19644570C2 DE 19644570 C2 DE19644570 C2 DE 19644570C2 DE 19644570 A DE19644570 A DE 19644570A DE 19644570 A DE19644570 A DE 19644570A DE 19644570 C2 DE19644570 C2 DE 19644570C2
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DE
Germany
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cleaning device
floor cleaning
liquid container
suction
hollow body
Prior art date
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DE19644570A
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DE19644570A1 (de
Inventor
Erich Moritsch
Gilles Troff
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Alfred Kaercher SE and Co KG
Original Assignee
Alfred Kaercher SE and Co KG
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Publication date
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Priority to DE59702089T priority patent/DE59702089D1/de
Priority to AT97912218T priority patent/ATE194908T1/de
Priority to EP97912218A priority patent/EP0934017B2/de
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein fahrbares Bodenreini­ gungsgerät, das ein an einer Bodenfläche angreifendes Reini­ gungswerkzeug, einen Reinigungsflüssigkeitstank sowie einen Schmutzflüssigkeitsbehälter und ein Saugaggregat zum Aufneh­ men einer auf die Bodenfläche versprühten Reinigungsflüssig­ keit und Überführen in den Schmutzflüssigkeitsbehälter um­ faßt.
Derartige Bodenreinigungsgeräte werden insbesondere als Schrubbmaschinen verwendet, wobei als Reinigungswerkzeug eine oder mehrere Reinigungsbürsten zum Einsatz kommen, die an der zu reinigenden Bodenfläche angreifen und diese unter Zuhilfe­ nahme der Reinigungsflüssigkeit säubern. Hierzu wird die Rei­ nigungsflüssigkeit im Bereich der Reinigungsbürsten auf der Bodenfläche versprüht und anschließend unter der Wirkung des Saugaggregats zusammen mit gelöstem Schmutz von der Bodenflä­ che wieder aufgenommen und in den Schmutzflüssigkeitsbehälter überführt. Hierbei ist es üblich, das Bodenreinigungsgerät auf einem mobilen Chassis zu montieren, das einen Metallrah­ men umfaßt, beispielsweise einen Rohrrahmen oder einen Rahmen aus plattenförmigen Metallteilen. Der Reinigungsflüssigkeit­ stank wird üblicherweise als in ein Gehäuse des Bodenreini­ gungsgeräts einstellbarer, eigenständiger Behälter ausgebil­ det. Aus der deutschen Offenlegungsschrift DE 30 21 520 A1 ist ein Reinigungsgerät bekannt, bei dem das Gehäuse im Be­ reich seiner senkrechten Seitenwände und im Bereich des Bo­ dens parallel dazu verlaufende Kammerwände aufweist, die ab­ geschlossene, miteinander kommunizierende Kammern als Aufnah­ meraum für die Reinigungsflüssigkeit bilden. Das bekannte Reinigungsgerät umfaßt außerdem einen Schmutzaufnahme­ raum, in den ein Schmutzflüssigkeitsbehälter einge­ stellt werden kann.
Derartige Konstruktionen sind mit einem relativ gewich­ tigen Aufbau verbunden, außerdem gestaltet sich deren Herstellung verhältnismäßig aufwendig, da verschiedene Metallteile miteinander verbunden werden müssen, bei­ spielsweise durch Verschweißen oder Verschrauben.
In der DE 32 08 426 A1 wird zur Aufbewahrung von Schmutz- und Reinigungsflüssigkeiten der Einsatz eines Behälters vorgeschlagen, in den ein flexibles, sackför­ miges Gebilde eingehängt wird. Das sackförmige Gebilde kann die Reinigungsflüssigkeit aufnehmen, wobei sich dann das Gebilde an die Innenwand des Behälters anlegt und diesen vollständig ausfüllen kann. Die Reinigungs­ flüssigkeit kann dem Gebilde über einen Auslaß entnom­ men werden, und verbrauchte Reinigungsflüssigkeit kann anschließend in den Bereich zwischen der Behälter- Innenwand und dem sackförmigen Gebilde eingefüllt wer­ den. Ein zweiter separater Behälter kann somit entfal­ len. Ein derartiger Aufbau ist jedoch störungsanfällig, denn insbesondere bei nur unvollständiger Füllung be­ steht die Gefahr einer Beschädigung des flexiblen, sackförmigen Gebildes. Eine Beschädigungsgefahr liegt vor allem bei schwankender Flüssigkeit vor, wie sie bei fahrbaren Reinigungsgeräten nicht zur vermeiden ist.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein gat­ tungsgemäßes Bodenreinigungsgerät derart auszugestal­ ten, daß zum einen sein konstruktiver Aufbau verein­ facht und sein Gewicht reduziert werden und daß es zum anderen störungsunempfindlicher ist.
Diese Aufgabe wird bei einem fahrbaren Bodenreinigungs­ gerät der eingangs genannten Art erfindungsgemäß da­ durch gelöst, daß der Reinigungsflüssigkeitstank als einteiliger, geschlossener Kunststoff-Hohlkörper mit durch Formgebung versteiften Wänden ausgestaltet ist und daß der Schmutzflüssigkeitsbehälter in Form einer doppelwandigen Aufnahme des Hohlkörpers ausgebildet ist.
Bei der erfindungsgemäßen Konstruktion sind der Reini­ gungsflüssigkeitstank und der Schmutzflüssigkeitsbehäl­ ter gemeinsam als einteiliger Kunststoffkörper ausge­ staltet. Letzterer bildet zum einen den Reinigungsflüs­ sigkeitstank, indem in den Hohlraum des Kunststoffhohl­ körpers die Reinigungsflüssigkeit eingefüllt werden kann, die zur Reinigung der Bodenfläche im Bereich des Reinigungswerkzeugs versprüht wird, zum anderen umfaßt der Kunststoffkörper eine doppelwandige Aufnahme, durch die der Schmutzflüssigkeitsbehälter ausgebildet wird. Dieser weist eine Doppelwandung auf und zeichnet sich deshalb durch eine besonders gute Geräuschdämmung aus. Hierbei wird durch geeignete Formgebung, beispielsweise durch die Ausbildung von Verstärkungsrippen oder durch eingeformte Sicken, eine Versteifung des Kunststoff- Hohlkörpers erzielt, so daß dieser eine hohe mechani­ sche Belastbarkeit aufweist. Schmutzflüssigkeitsbehäl­ ter und Reinigungsflüssigkeitstank können in einem Ar­ beitsschritt durch geeignete Formgebung des einteili­ gen, ge­ schlossenen Kunststoffhohlkörpers hergestellt werden. Ein ei­ genständiger Schmutzflüssigkeitsbehälter ist nicht erforder­ lich.
Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist vorgese­ hen, daß der Hohlkörper im Rotationssinter- oder Blasverfah­ ren hergestellt ist. Diese beiden üblicherweise als Hohlkam­ merverfahren bezeichneten Herstellungsverfahren ermöglichen eine besonders robuste Ausgestaltung des Kunststoffhohlkör­ pers. Während in der Regel doppelwandige Kunststoffgehäuse dadurch hergestellt werden, daß einzelne Gehäuseteile jeweils im Spritzgußverfahren gebildet und anschließend in weiteren Arbeitsschritten miteinander verschweißt werden, werden im Hohlkammerverfahren hergestellte Bauteile in einem einzigen Arbeitsschritt hergestellt. Hierbei können im Vergleich zum Spritzgußverfahren schlagfestere Kunststoffe verwendet wer­ den, so daß sich dadurch besonders robuste Bauteile erzeugen lassen.
Beim Herstellen des Kunststoffhohlkörpers im Rotationssinter­ verfahren wird in ein Hohlkammerwerkzeug pulverförmiges Kunststoffmaterial eingefüllt und das Werkzeug anschließend erhitzt und in einem Rotationsvorgang in Drehung versetzt. Durch die entstehenden Zentrifugalkräfte wird eine Verteilung des Kunststoffmaterials an den Gehäusewänden erreicht, und das aufschmelzende Kunststoffmaterial bildet an den Innenwän­ den des Werkzeugs die Wände des Hohlkörperbauteils.
Beim Blasverfahren wird schlauchförmiges Kunststoffmaterial durch eine Öffnung in das Hohlkammerwerkzeug eingeführt. An­ schließend wird der Kunststoffschlauch mit heißer Luft aufge­ blasen, so daß er sich an die Innenwandungen des Werkzeugs anpaßt und somit der Kunststoffhohlkörper entsteht.
Das für das Blasverfahren erforderliche Hohlkammerwerkzeug erfordert relativ hohe Investitionskosten, das Verfahren hat allerdings den Vorteil, daß die Hohlkörper in kürzester Zeit hergestellt werden können. Im Vergleich dazu sind die Inve­ stitionskosten für das erforderliche Werkzeug beim Rotations­ sinterverfahren geringer. Der Herstellvorgang ist beim Rota­ tionssinterverfahren allerdings länger als beim Blasverfah­ ren, es wird deshalb insbesondere bei geringeren Stückzahlen angewendet.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn der einteilige, geschlos­ sene Hohlkörper ein Chassis des Bodenreinigungsgeräts bildet.
Bei einer derartigen Konstruktion ist kein separates Chassis als tragendes Bauteil erforderlich, an dem das Reinigungs­ werkzeug, ein das Reinigungswerkzeug antreibendes Antriebse­ lement sowie das Saugaggregat gehalten sind, vielmehr wird als tragendes Bauteil der einteilige, geschlossene Kunst­ stoffhohlkörper verwendet, an dem die Funktionsteile des Bo­ denreinigungsgeräts befestigt werden können. Die Stabilität des tank- oder behälterähnlichen Kunststoffhohlkörpers kann durch geeignete Formgebung, beispielsweise durch Rippen oder Sicken verstärkt werden, so daß eine hohe Stabilität erziel­ bar ist, ohne daß hierzu ein separates Chassis erforderlich ist. Es ergibt sich auf diese Weise ein einteiliges Bauteil, das in seiner Form an die Gegebenheiten angepaßt werden kann und trotz hoher Stabilität ein geringes Gewicht aufweist. Das Chassis übernimmt zum einen die übliche Funktion der Halte­ rung der Funktionsteile, also insbesondere des Reinigungs­ werkzeugs und des Antriebselements, zum anderen dient das Chassis gleichzeitig als Reinigungsflüssigkeitstank und als Schmutzflüssigkeitsbehälter. Spezielle Montagearbeiten zum Zusammenbau des Chassis aus Einzelteilen sind nicht erforder­ lich, da das Chassis als einteiliges Bauteil ausgebildet ist.
Günstig ist es, wenn in den Hohlkörper durchgängige Ein­ tritts- und Ausgangskanäle eingeformt sind, über die der Schmutzflüssigkeitsbehälter mit einer an der Bodenfläche an­ greifenden Sauglippe bzw. mit dem Saugaggregat in Strömungs­ verbindung steht. Bei der Herstellung des Kunststoffhohlkör­ pers lassen sich die Eintritts- und Ausgangskanäle in diesen einformen, ohne daß hierzu ein separater Arbeitsschritt er­ forderlich ist.
Von Vorteil ist es, wenn der Eintrittskanal von einem Ein­ trittsstutzen durchgriffen ist, dessen Mündungsbereich im Schmutzflüssigkeitsbehälter von einer beispielsweise domför­ mig ausgestalteten Abscheidewand übergriffen ist. Beim Be­ trieb des Bodenreinigungsgeräts kann die Reinigungsflüssig­ keit zusammen mit gelöstem Schmutz von der Bodenfläche aufge­ saugt und in den Schmutzflüssigkeitsbehälter überführt wer­ den. Dies erfolgt dadurch, daß der Schmutzflüssigkeitsbehäl­ ter vom Saugaggregat mit einem Unterdruck beaufschlagt wird, so daß über die Sauglippe ein Schmutzflüssigkeits-Luft- Gemisch in den Schmutzflüssigkeitsbehälter eingesaugt wird. Zur Aufrechterhaltung einer einwandfreien Funktion des Saugaggregats ist es vor Vorteil, wenn gewährleistet ist, daß in das Saugaggregat keine Schmutzflüssigkeit gelangt, diese sich vielmehr vollständig im Schmutzflüssigkeitsbehälter ab­ scheidet. Zu diesem Zweck wird der Mündungsbereich des Ein­ trittsstutzens von der Abscheidewand übergriffen, so daß das in den Schmutzflüssigkeitsbehälter eindringende Schmutzflüs­ sigkeits-Luft-Gemisch zunächst auf die Abscheidewand auf­ trifft, an der sich die Schmutzflüssigkeit abscheidet, wäh­ rend die Luft um die Abscheidewand herumströmt und in das Saugaggregat überführt wird.
Bei einem konstruktiv besonders einfachen Aufbau ist vorgese­ hen, daß die Abscheidewand an einem Deckel angeordnet ist, der den Schmutzflüssigkeitsbehälter abdeckt. Der Deckel bil­ det somit einen Zugang zum Innenraum des Schmutzflüssigkeits­ behälters, so daß dieser über den Deckel entleert werden kann. Gleichzeitig bildet der Deckel eine Halterung für die Abscheidewand.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Deckel doppelwandig ausgestaltet ist und einen Innendeckel und einen Außendeckel aufweist und daß die Abscheidewand in den Innendeckel eingeformt ist. Die beispielsweise domförmig ausgestaltete Abscheidewand ist somit einteilig mit dem In­ nendeckel verbunden, und die Form des Außendeckels kann an andere Gegebenheiten angepaßt werden, ohne daß für seine Aus­ bildung die Ausgestaltung der Abscheidewand zum Tragen kommen muß. Die Form des Außendeckels ist somit nicht an die Ausge­ staltung der Abscheidewand gebunden.
Bei einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist vorgesehen, daß der Deckel als einteiliger Kunststoffkörper ausgebildet ist. Dieser kann in vorteilhafter Weise als einteiliger Kunststoffhohlkörper im Hohlkammerverfahren, d. h. im Rotati­ onssinter- oder Blasverfahren, hergestellt sein. Damit wird zum einen das Gewicht des erfindungsgemäßen Bodenreinigungs­ geräts zusätzlich reduziert und zum anderen ergibt sich ein konstruktiv besonders einfacher Aufbau.
Von Vorteil ist es, wenn der Deckel einen Absaugkanal umfaßt, der mit dem Innenraum des Schmutzflüssigkeitsbehälters und mit dem Saugaggregat in Strömungsverbindung steht. Der Deckel bildet somit einen Teil der Strömungsverbindung zwischen dem Schmutzflüssigkeitsbehälter und dem Saugaggregat. Der Absaug­ kanal kann zum Beispiel in den einteilig als Kunststoffkörper ausgebildeten Deckel eingeformt sein und durch geeignete Formgebung des Deckels ausgebildet werden.
Hierzu kann beispielsweise vorgesehen sein, daß der Absaugka­ nal im Bereich zwischen Innen- und Außendeckel verläuft und über eine am Innendeckel angeordnete Absaugöffnung mit dem Innenraum des Schmutzflüssigkeitsbehälters in Strömungsver­ bindung steht. Der Absaugkanal kann somit im selben Arbeits­ schritt wie der doppelwandig ausgestaltete Deckel ausgebildet werden, indem der Zwischenraum zwischen dem Innendeckel und dem Außendeckel einen Teil der Strömungsverbindung ausbildet zwischen dem Innendeckel des Schmutzflüssigkeitsbehälters und dem Saugaggregat.
Zur Verbindung des Deckels mit dem Saugaggregat kann ein den Austrittskanal des Hohlkörpers durchgreifender Ausgangsstut­ zen vorgesehen sein, der in den Bereich zwischen Innen- und Außendeckel einmündet. Auf diese Weise kann der Innenraum des Schmutzflüssigkeitsbehälters über die Absaugöffnung, den dop­ pelwandigen Deckel und den Ausgangsstutzen vom Saugaggregat mit einem Unterdruck beaufschlagt werden.
Um zu vermeiden, daß bei gefülltem Schmutzflüssigkeitsbehäl­ ter Schmutzflüssigkeit in das Saugaggregat gelangen kann, ist bei einer bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, daß die Ab­ saugöffnung bei gefülltem Schmutzflüssigkeitsbehälter mittels eines Schwimmerventils verschließbar ist.
Wie bereits erläutert, ist es vorteilhaft, wenn während des Betriebs des Bodenreinigungsgeräts gewährleistet ist, daß möglichst keine Schmutzflüssigkeit in das Saugaggregat ge­ langt. Hierzu kann das in den Schmutzflüssigkeitsbehälter eingesaugte Schmutzflüssigkeits-Luft-Gemisch mittels der Ab­ scheidewand getrennt werden. Um eine besonders wirkungsvolle Abscheidung zu erzielen, ist bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Bodenreinigungsgeräts vorgesehen, daß im Bereich zwischen Innen- und Außendeckel ein Nachabscheider angeordnet ist. Der Nachabscheider stellt sicher, daß in den Bereich zwischen Innen- und Außendeckel eintretende Schmutzflüssigkeitströpfchen abgeschieden und in den Schmutzflüssigkeitsbehälter zurückgeführt werden.
Hierzu kann vorgesehen sein, daß der Nachabscheider im Be­ reich der Absaugöffnung am Innendeckel gehalten ist.
Besonders günstig ist es, wenn der Nachabscheider einstückig mit dem Innendeckel verbunden ist, da dies eine besonders einfache Konstruktion ermöglicht, indem der Nachabscheider und der Deckel gemeinsam als einteiliger Kunststoffkörper ausgebildet sind.
Von Vorteil ist es, wenn der Nachabscheider einen in den In­ nenraum des Schmutzflüssigkeitsbehälters eintauchenden Ab­ scheidestutzen umfaßt mit einem sich in Strömungsrichtung ko­ nisch verjüngenden Eintrittsabschnitt, der in die Absaugöff­ nung einmündet, und mit mindestens einer dem Eintrittsab­ schnitt benachbarten Flüssigkeitsrückführöffnung. Bei einer derartigen Konstruktion strömt die aus dem Schmutzflüssig­ keitsbehälter abgesaugte Luft, die eventuell noch Schmutz­ flüssigkeitströpfchen mitführt, über den sich konisch verjün­ genden Eintrittsabschnitt in den Bereich zwischen Innen- und Außendeckel. Nach Durchtritt durch die relativ enge Absaug­ öffnung erfährt die abgesaugte Luft aufgrund der Erweiterung des Strömungsquerschnitts eine starke Verringerung ihrer Strömungsgeschwindigkeit, dies hat eine Abscheidung eventuell mitgeführter Flüssigkeitströpfchen zur Folge, die über die dem Eintrittsabschnitt benachbarte Flüssigkeitsrückführöff­ nung in den Schmutzflüssigkeitsbehälter zurückgeführt werden.
Auf diese Weise wird sichergestellt, daß das Saugaggregat nicht mit Schmutzflüssigkeit belastet wird. Die Störungsan­ fälligkeit des Saugaggregats wird somit beträchtlich redu­ ziert.
Besonders bevorzugt umfaßt der Nachabscheider mehrere Flüs­ sigkeitsrückführöffnungen, die den Eintrittsabschnitt umge­ ben.
Die nachfolgende Beschreibung einer bevorzugten Ausführungs­ form der Erfindung dient im Zusammenhang mit der Zeichnung der näheren Erläuterung. Es zeigen:
Fig. 1: eine teilweise aufgebrochen dargestellte Vor­ deransicht eines Bodenreinigungsgeräts;
Fig. 2: eine Schnittansicht längs der Linie 2-2 in Fig. 1;
Fig. 3: eine vergrößerte Schrittansicht entsprechend Fig. 2 im Bereich des Deckels bei noch nicht gefülltem Schmutzflüssigkeitsbehälter und
Fig. 4: eine vergrößerte Schnittansicht entsprechend Fig. 2 im Bereich des Deckels bei gefülltem Schmutzflüssigkeitsbehälter.
In der Zeichnung ist ein insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 versehenes Bodenreinigungsgerät zur Reinigung einer Bodenflä­ che 12 dargestellt. Das Bodenreinigungsgerät umfaßt ein Chas­ sis in Form eines einteiligen, geschlossenen Hohlkörpers 14 aus Kunststoff, der sowohl in Längsrichtung des Bodenreini­ gungsgeräts - wie in Fig. 2 dargestellt - als auch quer zur Längsrichtung des Bodenreinigungsgeräts - wie in Fig. 1 dar­ gestellt - ein im wesentlichen H-förmiges Profil aufweist. Der Hohlkörper 14 umfaßt in einem Vorderteil 16 und einem Rückteil 18 ebenso wie in zwei im Abstand zueinander angeord­ neten und jeweils das Vorderteil 16 mit dem Rückteil 18 ver­ bindenden Seitenteilen 20 - von denen in der Zeichnung ledig­ lich ein Seitenteil dargestellt ist - jeweils eine im wesent­ lichen vertikal verlaufende Außenwand 22 und eine im wesent­ lichen parallel dazu verlaufende, vertikale Innenwand 24, die über obere und untere Zwischenwände 26 bzw. 28 miteinander verbunden sind.
Das Vorderteil 16 des Hohlkörpers 14 ist über ein im wesent­ lichen horizontal und mittig zwischen den oberen und unteren Zwischenwänden 26 und 28 verlaufendes Mittelteil 30 mit dem Rückteil 18 verbunden. Das Mittelteil 30 stellt außerdem eine Verbindung her zwischen den beiden Seitenteilen des Hohlkör­ pers 14. Es wird gebildet von einer ungefähr horizontal ver­ laufenden Oberrand 32 und einer praktisch parallel dazu ver­ laufenden Unterwand 34.
Der Rückteil des Hohlkörpers 14 erstreckt sich bis an das obere Ende des Bodenreinigungsgeräts 10 und geht dort ein­ stückig über in ein doppelwandig ausgebildetes Bedienpult 36, an dem ein Lenkbügel 38 gehalten ist und das eine im wesent­ lichen quaderförmige Vertiefung 40 ausbildet zur Aufnahme der Steueraggregate 42 des Bodenreinigungsgeräts 10.
Der gesamte Hohlkörper 14 stellt einen geschlossenen Behälter dar, der als Formteil ausgebildet und im Rotationssinter- oder Blasverfahren hergestellt ist. Die einzelnen Wände des Hohlkörpers 14 sind durch geeignete, in der Zeichnung nicht dargestellte Formgebung versteift, beispielsweise durch die Ausbildung von Verstärkungsrippen oder durch eingeformte Sic­ ken. Der Hohlkörper 14 erstreckt sich über die gesamte Länge des Bodenreinigungsgeräts und über dessen gesamte Breite und bildet einen stabilen Rahmen oder ein stabiles Gerüst zur Aufnahme der einzelnen Funktionsteile des Bodenreinigungsge­ räts.
Derartige Funktionsteile sind beispielsweise im Bereich der Seitenteile 20 des Hohlkörpers 14 an der unteren Zwischenwand 28 drehbar gehaltene Laufräder 44, 46 sowie eine unterhalb des Hohlkörpers 14 angeordnete und an der Bodenfläche 12 an­ greifende Tellerbürste 48, die um eine vertikale Drehachse drehbar gehalten ist und von einem oberhalb der Tellerbürste 48 angeordneten Elektromotor 50 angetrieben wird. Der Elek­ tromotor 50 ist ebenso wie ein Saugaggregat 52 sowie Batte­ riekästen 54 und 56 in einem Antriebsraum 58 unterhalb des Mittelteils 30 positioniert, der in Umfangsrichtung von den unteren Bereichen des Vorderteils 16 und des Rückenteils 18 sowie der Seitenteile 20 begrenzt wird.
Oberhalb des Mittelteils 30 bildet der Hohlkörper 14 eine im wesentlichen quaderförmige Aufnahme oder Vertiefung in Form eines Schmutzwasserbehälters 60. Der Innenraum des Schmutz­ wasserbehälters 60 ist über einen im Bereich des Bedienpults 36 um eine horizontale Achse verschwenkbar gehaltenen Deckel 62 zugänglich, der auf den oberen Zwischenwänden 26 den In­ nenraum des Schmutzwasserbehälters 60 abdichtend aufliegt. Ebenso wie der Schmutzwasserbehälter 60, der durch die Innen­ wände 24 und die im wesentlichen parallel zu diesen verlau­ fenden Außenwände 22 der Seitenteile 20 sowie des Vorderteils 14 und des Rückenteils 18 und durch die Ober- und Unterwand 32 bzw. 34 des Mittelteils 30 eine doppelwandige Ausgestal­ tung aufweist, ist auch der Deckel 62 doppelwandig ausgebil­ det. Er weist einen Innendeckel 65 und einen Außendeckel 67 auf.
Im Bereich zwischen dem Rückteil 18 und dem Bedienpult 36 ist in den Hohlkörper 14 ein durchgängiger Eintrittskanal 64 ein­ geformt, der von einem Eintrittsstutzen 66 durchgriffen wird. Letzterer steht über einen Saugschlauch 68 mit einer in Fahrtrichtung des Bodenreinigungsgeräts 10 hinter der Teller­ bürste 48 an der Bodenfläche 12 angreifenden Sauglippe 70 in Strömungsverbindung und mündet in den Innenraum des Schmutz­ wasserbehälters 60. Wie aus den Fig. 3 und 4 deutlich wird, wird der dem Saugschlauch 68 abgewandte Mündungsbereich 72 des Eintrittsstutzens 66 von einer domförmig ausgestalte­ ten Abscheidewand 74 übergriffen, die in den Innendeckel 65 eingeformt ist.
In einem dem Vorderteil 16 benachbarten Bereich des Mittel­ teils 30 ist in den Hohlkörper 14 ein durchgängiger Aus­ trittskanal 76 eingeformt, der von einem Ausgangsstutzen 78 durchgriffen wird. Dieser stellt eine Strömungsverbindung her zwischen dem Saugaggregat 52 und einem Absaugkanal 80, der durch den Innendeckel 64 und den Außendeckel 66 begrenzt wird.
Der Absaugkanal 80 steht über eine Absaugöffnung 82 mit dem Innenraum des Schmutzwasserbehälters 60 in Strömungsverbin­ dung. Der Schmutzwasserbehälter 60 kann somit über die Ab­ saugöffnung 82, den Absaugkanal 80 und den Ausgangsstutzen 78 vom Saugaggregat 52 mit einem Unterdruck beaufschlagt werden, so daß mittels der Sauglippe 70 von der Bodenfläche 12 aufge­ nommene Schmutzflüssigkeit zusammen mit angesaugter Luft über den Saugschlauch 68 und den Eintrittsstutzen 66 in den Schmutzwasserbehälter 60 eingesaugt wird. Hierbei durchströmt ein Schmutzwasser-Luft-Gemisch den Eintrittsstutzen 66, und das eingesaugte Schmutzwasser prallt aufgrund seiner Trägheit gegen die Abscheidewand 74 und tropft anschließend in den Schmutzwasserbehälter 60. Die eingesaugte Luft umströmt die Abscheidewand 74 und wird über die Absaugöffnung 82 in den Absaugkanal 80 und den Ausgangsstutzen 78 eingesaugt. Der Mündungsbereich 72 bildet somit in Kombination mit der diesen im Abstand umgebenden Abscheidewand 74 einen Abscheider, der das Schmutzwasser-Luft-Gemisch in seine beiden Bestandteile auftrennt, so daß nach Möglichkeit das Schmutzwasser im Schmutzwasserbehälter 60 verbleibt, während die Luft abge­ saugt wird. Es soll auf diese Weise vermieden werden, daß Schmutzwasser in den Bereich des Absaugkanals 80 und von die­ sem über den Ausgangsstutzen 78 in das Saugaggregat 52 ge­ langt, so daß die Funktion des Saugaggregats 52 gewährleistet bleibt.
Es kann jedoch nicht in allen Fällen ausgeschlossen werden, daß die durch die Absaugöffnung 82 hindurchströmende Luft nicht doch noch Schmutzwassertröpfchen in den Bereich des Ab­ saugkanals 80 mitreißt. Um zu vermeiden, daß diese mitgeris­ senen Schmutzwassertröpfchen in das Saugaggregat 52 gelangen können, ist im Bereich der Absaugöffnung 82 ein in den Fig. 3 und 4 dargestellter Nachabscheider 84 angeordnet. Die­ ser umfaßt einen vom Innendeckel 65 ausgehenden und in den Innenraum des Schmutzwasserbehälters 60 eintauchenden Ab­ scheidestutzen 86, der einstückig mit dem Innendeckel 64 ver­ bunden ist und der an seinem dem Innendeckel 64 abgewandten Ende einen sich in Strömungsrichtung der abgesaugten Luft ko­ nisch verjüngenden Eintrittsabschnitt 88 aufweist sowie die­ sen in Umfangsrichtung gleichmäßig umgebende Flüssigkeits­ rückführöffnungen 90. Der konische Eintrittsabschnitt 88 mün­ det in die Absaugöffnung 82 und hat für die in den Absaugka­ nal 80 einströmende Luft aufgrund des sich in Strömungsrich­ tung kontinuierlich verkleinernden Strömungsquerschnitts eine Steigerung der Strömungsgeschwindigkeit zur Folge. Nach Pas­ sieren der Absaugöffnung 82 erfährt die durchströmende Luft eine abrupte Verringerung ihrer Strömungsgeschwindigkeit, da sich der Strömungsquerschnitt nunmehr schlagartig erweitert. Dies wiederum hat eine Abscheidewirkung für die eventuell mitgeführten Schmutzwassertröpfchen zur Folge, d. h. der Nachabscheider 84 hat insgesamt eine zyklonähnliche Wirkungs­ weise. Im Bereich des Abscheidestutzens 86 abgeschiedene Schmutzwassertröpfchen können anschließend durch die Flüssig­ keitsrückführöffnungen 90, die die Absaugöffnung 82 in Um­ fangsrichtung umgeben, zurück in den Innenbereich des Schmutzwasserbehälters 60 gelangen.
Der Deckel 62 des Bodenreinigungsgeräts 10 hat somit nicht nur die Funktion, eine Strömungsverbindung zwischen dem Ab­ saugstutzen 78 und dem Innenraum des Schmutzwasserbehälters 60 auszubilden, sondern der Deckel 62 weist zusätzlich den Nachabscheider 84 auf und bildet die Abscheidewand 74, die in Kombination mit dem Mündungsbereich 72 des Eintrittsstutzens 66 einen Hauptabscheider ausbildet. Außerdem stellt der Dec­ kel 62 einen doppelwandigen Abschluß des Schmutzwasserbehäl­ ters 60 dar, der mittels des Deckels 62 sowie des einteili­ gen, geschlossenen Hohlkörpers 14 vollständig doppelwandig abgeschlossen ist. Diese doppelwandige Ausgestaltung des Schmutzwasserbehälters 60 hat auch eine starke Dämmung der Strömungsgeräusche zur Folge. Da außerdem auch der Elektromo­ tor 50 sowie das Saugaggregat 52 in Umfangsrichtung von Dop­ pelwänden umgeben sind, ist der Betrieb des Bodenreinigungs­ geräts 10 sehr geräuscharm und damit sehr benutzerfreundlich.
Der im Rotationssinter- oder Blasverfahren hergestellte Hohl­ körper 14 dient zum einen als tragender Rahmen oder Chassis des Bodenreinigungsgeräts 10, zum anderen bildet der Hohlkör­ per 14 einen Reinigungsflüssigkeitstank. Durch in der Zeich­ nung nicht dargestellte Öffnungen kann Reinigungsflüssigkeit aus dem Hohlkörper 14 in Höhe der Tellerbürste 48 auf die zu reinigende Bodenfläche 12 gesprüht werden. Unter der Wirkung der Tellerbürste 48 wird die Bodenfläche 12 anschließend ge­ reinigt und die versprühte Reinigungsflüssigkeit wird zusam­ men mit Schmutzteilchen mittels der Sauglippe 70 von der Bo­ denfläche 12 wieder aufgenommen und in den Schmutzwasserbe­ hälter 60 überführt.
Während des Betriebs des Bodenreinigungsgeräts 10 füllt sich der Innenraum des Schmutzwasserbehälters 60 zunehmend mit Schmutzwasser, so daß der Schmutzwasserspiegel ansteigt. Um zu vermeiden, daß der Schmutzwasserspiegel schließlich die Absaugöffnung 82 erreicht und damit Schmutzwasser über den Absaugkanal 80 und den Absaugstutzen 78 zum Saugaggregat ge­ langen kann, ist an der Absaugöffnung 82 - wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt - ein Schwimmerventil 92 angeordnet. Die­ ses umfaßt einen Ventilkörper in Form eines Schwimmers 94, der vertikal verschieblich in einem Ventilgehäuse 96 gehalten ist, das auf den Abscheidestutzen 86 aufgesetzt ist. So lange der Schmutzwasserspiegel im Schmutzwasserbehälter 60 noch keine kritische Höhe erreicht, ist der Schwimmer 94 im Ab­ stand zu den Flüssigkeitsrückführöffnungen 90 und zu der Ab­ saugöffnung 82 am Nachabscheider 84 gehalten. Dies ist in Fig. 3 dargestellt. Bei gefülltem Schmutzwasserbehälter 60 legt sich der Schwimmer 94 abdichtend an den Abscheidestutzen 86 an, so daß die Strömungsverbindung zwischen dem Innenraum des Schmutzwasserbehälters 60 und dem Saugaggregat 52 unter­ brochen wird. Dies ist in Fig. 4 dargestellt. Ein weiteres Absaugen von Schmutzflüssigkeit von der gereinigten Bodenflä­ che 12 wird somit bei gefülltem Schmutzwasserbehälter selbst­ tätig unterbunden.
Der Elektromotor 50 des Bodenreinigungsgeräts 10 kann über in den Batteriekästen 54 und 56 angeordnete Akkumulatoren be­ trieben werden. Bei einer alternativen, in Fig. 2 strich­ punktiert dargestellten Ausgestaltung ist vorgesehen, den Elektromotor 50 unmittelbar über ein in der Zeichnung nicht dargestelltes Netzkabel an eine Steckdose anzuschließen. In diesem Fall können zusätzliche Akkumulatoren und damit auch die Batteriekästen 54 und 56 entfallen. Der dadurch gewonnene Raum kann für eine Erweiterung des Schmutzwasserbehälters 60 sowie eine Vergrößerung des Volumens des Hohlkörpers 14 und damit auch des Reinigungsmitteltanks genutzt werden. Zu die­ sem Zweck kann der dem Rückteil 18 benachbarte Bereich des Mittelteils 30 - wie in Fig. 2 strichpunktiert dargestellt - nach unten bis in Höhe der Drehachse der Läufräder 44 und 46 gezogen werden. Die netzbetriebene Version unterscheidet sich somit von der Batterieversion des Bodenreinigungsgeräts 10 im wesentlichen lediglich durch die Form des Hohlkörpers 14. Da dieser im Rotationssinter- oder Blasverfahren hergestellt ist, kann dessen Form durch einen einfachen Einsatz im Hohl­ kammerwerkzeug verändert werden. Es sind somit keine aufwen­ digen Werkzeugänderungen erforderlich, um statt einer Batte­ rieversion eine netzbetriebene Version des Bodenreinigungsge­ räts 10 herzustellen.

Claims (15)

1. Fahrbares Bodenreinigungsgerät, das ein an einer Bodenfläche angreifendes Reinigungswerkzeug, einen Reinigungsflüssigkeitstank sowie einen Schmutz­ flüssigkeitsbehälter und ein Saugaggregat zum Auf­ nehmen einer auf der Bodenfläche versprühten Rei­ nigungsflüssigkeit und Überführen in den Schmutz­ flüssigkeitsbehälter umfaßt, dadurch gekennzeich­ net, daß der Reinigungsflüssigkeitstank als ein­ teiliger, geschlossener Kunststoff-Hohlkörper (14) mit durch Formgebung versteiften Wänden ausgestal­ tet ist und daß der Schmutzflüssigkeitsbehälter (60) in Form einer doppelwandigen Aufnahme des Hohlkörpers (14) ausgebildet ist.
2. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Hohlkörper (14) im Rotationssinterver­ fahren oder im Blasverfahren hergestellt ist.
3. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Hohlkörper (14) ein Chassis des Bodenreinigungsgeräts (10) bildet.
4. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß in den Hohlkörper (14) durchgängige Eintritts- und Ausgangskanäle (64 bzw. 76) eingeformt sind, über die der Schmutzflüssigkeitsbehälter (60) mit einer an der Bodenfläche (12) angreifenden Sauglippe (70) bzw. mit dem Saugaggregat (52) in Strömungsverbin­ dung steht.
5. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Eintrittskanal (64) von einem Ein­ trittsstutzen (66) durchgriffen ist, dessen Mündungsbe­ reich (72) im Schmutzflüssigkeitsbehälter (60) von einer Abscheidewand (74) übergriffen ist.
6. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 5, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Abscheidewand an einem Deckel (62) an­ geordnet ist, der den Schmutzflüssigkeitsbehälter (60) abdeckt.
7. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Deckel (62) doppelwandig ausgestaltet ist und einen Innendeckel (65) und einen Außendeckel (67) aufweist und daß die Abscheidewand (74) in den Innendec­ kel (65) eingeformt ist.
8. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Deckel (62) als einteiliger Kunst­ stoffkörper ausgebildet ist.
9. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 6, 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (62) einen Absaugkanal (80) umfaßt, der mit dem Innenraum des Schmutzflüssig­ keitsbehälters (60) und mit dem Saugaggregat (52) in Strömungsverbindung steht.
10. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Absaugkanal (80) im Bereich zwischen Innen- und Außendeckel (65 bzw. 67) verläuft und über eine am Innendeckel (65) angeordnete Absaugöffnung (82) mit dem Innenraum des Schmutzflüssigkeitsbehälters (60) in Strömungsverbindung steht.
11. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 10, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Absaugöffnung (82) bei gefülltem Schmutzflüssigkeitsbehälter (60) mittels eines Schwim­ merventils (92) verschließbar ist.
12. Bodenreinigungsgerät nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich zwischen Innen- und Außendeckel (65 bzw. 67) ein Nachabscheider (84) an­ geordnet ist.
13. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Nachabscheider (84) im Bereich der Ab­ saugöffnung (82) am Innendeckel (65) gehalten ist.
14. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Nachabscheider (84) einstückig mit dem Innendeckel (65) verbunden ist.
15. Bodenreinigungsgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Nachabscheider (84) einen in den Innenraum des Schmutzflüssigkeitsbehälters (60) eintau­ chenden Abscheidestutzen (86) umfaßt mit einem sich in Strömungsrichtung konisch verjüngenden Eintrittsab­ schnitt (88), der in die Absaugöffnung (82) einmündet, und mit mindestens einer dem Eintrittsabschnitt (88) be­ nachbarten Flüssigkeitsrückführöffnung (90).
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