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Die
Erfindung betrifft Kabelanschlussboxen für den Anschluss bzw. die Verbindung
von elektrischen Kabeln oder Leitungen, insbesondere Kabelanschlussboxen
für die
Verwendung in Verbindung mit Leitungssystemen in Fahrzeugen, sowie
eine Montagevorrichtung hierfür.
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In
der schwedischen Patentschift 509374 C2 ist eine Haltevorrichtung
zum Halten von elektrischen Kabeln oder Leitungen an einem Fahrzeugrahmen oder
Chassis offenbart. Die Haltevorrichtung umfasst zwei schwenkbar
miteinander verbundene und voneinander beabstandete Teile zum Klemmen
an ein Teil des Fahrzeugchassis oder der Karosserie. Eines der beiden
Teile weist eine Halterung mit einer Vielzahl von Bohrungen darin
auf, die als Befestigungspunkte für Clips oder Befestigungselemente
dienen, die es ermöglichen,
Schläuche,
Kabel oder Drähte
an dem Steg zu befestigen.
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DE 42 06 398 C2 offenbart
eine Befestigungsvorrichtung an einem Rohr mit einem Rinnenteil
und einem Gegenstück,
die gemeinsam das Rohr umgreifen, wobei das Rinnenteil mit einem
einstückig angeformten
Bolzen in einen Durchgang des Rohrs eindringt. Dabei wird das Rinnenteil
auf das Rohr aufgedrückt
und das Gegenstück
aufgeschoben und rastet ein.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlussbox mit einer
Montagevorrichtung so auszuführen,
dass es an einer Halterung der vorstehend genannten Art befestigt
werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Montagevorrichtung zum Halten bzw. Sichern eines Bauteils, insbesondere
eines Behälters,
an einer Halterung gelöst,
die eine Schiebeführung
zum Aufnehmen der Halterung aufweist sowie eine Verriegelungs- oder
Rasteinrichtung, die mit Öffnungen oder
Ausnehmungen in der Halterung in Eingriff gebracht werden kann,
um das Bauteil darauf zu positionieren, sowie eine Einrichtung zum
Verhindern des Eingriffs der Verriegelungseinrichtung in die Öffnungen
oder Ausnehmung, wenn das Bauteil auf der Halterung in eine andere
als die vorgewählte Öffnung oder
Ausnehmung geschoben wird.
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Vorzugsweise
weist die Verriegelungseinrichtung eine federnd angebrachte Sperre
auf, die sich vorzugsweise in der Mitte der Schiebeführung befindet.
Die Sperre verfügt über eine
Verriegelung, die sich vorzugsweise an einem Endabschnitt hiervon
befindet, und die Verhinderungseinrichtung ist gegenüber der
Halterung verschiebbar, um die Sperre in Abstand zu der Halterung
zu bringen bzw. zu halten, wobei die Verhinderungseinrichtung in
Eingriff mit den Öffnungen
oder Ausnehmungen in der Halterung gebracht werden kann, um der
Verriegelung zu ermöglichen,
in Eingriff mit einer entsprechenden Öffnung zu gelangen.
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Die
Schiebeführung
kann integral mit einer äußeren Oberfläche der
Box ausgebildet sein mit beabstandeten, nach innen gedrehten Laufschienen, die
die Randabschnitte der Halterung umfassen.
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Zweckmäßigerweise
ist die Verriegelungseinrichtung auf den zwei Laufschienen in der
Mitte der Halterung angebracht, um mit der von der äußeren Oberfläche der
Box abgewandten Rückseite
der Halterung in Eingriff zu gelangen.
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Die
Verriegelungseinrichtung ist auf den zwei Laufschienen an ihrem
der Verhinderungseinrichtung zugewandten Ende angebracht, vorzugsweise
durch eine elastische Verbindungswand, die an ihren Enden mit der
Sperre in ihrer Mitte an den Laufschienen befestigt ist.
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Eine
derartige Montagevorrichtung ist besonders praktisch zum Befestigen
eines Behälters
an einem Halter, insbesondere einer Anschlußbox für elektrische Verbindungen,
die an einem Fahrzeug verwendet wird, und wird vorzugsweise an einem Fahrzeugchassis-
oder -rahmen angebracht mittels eines Halters oder einer Halterung
der Art, wie sie in der schwedischen Patentanmeldung Nr. 9401073-3 beschrieben
ist.
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Die
Erfindung wird im folgenden detallierter beschrieben unter Bezug
auf die beigefügten
Zeichnungen, in denen:
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1 ein
Seitenaufriß einer
erfindungsgemäßen Box
ist, die an einer Halterung befestigt ist,
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2 ein
Aufriß einer
Halterung, an der die Box montiert ist, von vorne ist,
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3 ein
Schnitt durch eine erfindungsgemäße Box ist,
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4a bis
c einen Schnitt durch die Schiebeführung einer erfindungsgemäßen Box
in unterschiedlichen Stellungen zeigen, wenn diese an der Halterung
befestigt wird, und
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5 u. 6 Schnitte
durch die Schiebeführung
längs der
Linien V-V und VI-VI in 4c sind.
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Die 1 und 2 zeigen
eine an einem Halter oder einer Halterung 10 angebrachte
elektrische Anschlußbox
bzw. Anschlußdose 20 zum Schützen von
Anschlüssen
oder Verbindungen zwischen mehreren Kabeln.
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Der
Halter 10 dient zum Befestigen von Leitungsabschnitten,
Steuerkabeln oder elektrischen Kabeln an der Karosserie oder dem
Chassis eines Fahrzeugs, insbesondere an dem Chassis eines Lastkraftwagens
oder Busses (der Begriff "Bus" umfaßt auch
Reisebusse). Das Fahrzeugchassis ist bei C gezeigt und umfaßt ein Chassisseitenelement
S mit einem Verstärkungselement
R.
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Der
Halter 10 umfaßt
zwei Teile 11 und 12 aus Metallblech, die durch
ein Schraubgewindeelement 13 verbunden sind. Die zwei Teile 11 und 12 sind
mit jeweils einem Teil 11 bzw. 12 auf jeder Seite eines
Flansches F angeordnet, der aus dem Chassisseitenelement S und dem
Verstärkungselement
R nach außen
gebogen ist.
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Das
erste Teil 11 umfaßt
einen Mittelabschnitt 14, der bei der Verwendung gegen
eine Seite des Flansches F geklemmt ist, eine stegförmige Halterung 15,
die von einem Ende des Mittelabschnitts 14 quer nach außen steht
und parallel zu dem Chassiselement verläuft, wobei sie dazwischen ein
Fach bildet, sowie einen Arm 16, der quer von dem anderen
Ende des Mittelabschnitts 14 in einer zu dem Schenkel 15 entgegengesetzten
Richtung absteht.
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Der
Schenkel 15 weist eine Vielzahl von Ausnehmungen oder Vertiefungen 17, 18 auf.
Es sind vorzugsweise mindestens zwei und vorzugsweise drei oder
vier im wesentlichen identische Ausnehmungen 17 an dem
freien Ende des Schenkels 15 vorgesehen sowie eine größere längliche
Ausnehmung 18 in der Nähe
des Mittelabschnitts 14. Eine zusätzliche Ausnehmung 17 kann
zwischen der größeren Ausnehmung 18 und
dem Mittelabschnitt 14 angeordnet sein. Der Arm 16 liegt
bei der Verwendung über
dem Flansch F und weist zumindest ein Paar zueinander ausgerichtete
Nuten 19 auf, die in seinen Seitenrändern ausgebildet sind. Vorzugsweise
sind mehrere Nutenpaare vorgesehen, um eine Auswahl an Nuten bereit
zu stellen, die es erlaubt, den Halter 10 bei Rahmen oder
Flanschen unterschiedlicher Dicke zu verwenden.
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Das
zweite Teil 12 umfaßt
einen flachen Mittelabschnitt 25, der bei der Verwendung
gegen die andere Seite des Flansches F klemmt, wobei ein Arm 26 seitlich
von einem Endabschnitt des Mittelabschnitts 25 absteht
und wobei ein Ausschnitt 27 an dem anderen Ende des Mittelabschnitts 25 ausgebildet
ist. Der Ausschnitt 27 nimmt den Arm 16 auf und die
Seiten des Ausschnitts 27 bilden gegenüberliegende Zungen oder Federn
zum gleitenden Eingriff in die Nuten 19. Das zweite Teil 12 ist
durch heruntergebogene Seitenflansche 28 verstärkt, die
sich von dem Chassis weg erstrecken, und der Arm 26 steht
in die gleiche Richtung vor wie die Halterung des ersten Teils 11.
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Das
Schraubgewindeelement 13 ist vorzugsweise eine Schraube,
die mit einer mit einem Gewinde versehenen Platte 28 in
Eingriff ist, welche auf der Seite des entsprechenden Mittelabschnitts 25 des zweiten
Teils 12 angeordnet ist, die von dem Flansch F abgewandt
ist. Bei seiner Verwendung wird der Hal ter an die beiden Seiten
des Flansches F geklemmt, indem die Schraube den Mittelabschnitt 25 des
dargestellten Teils 12 zu dem Mittelabschnitt 14 des
ersten Teils 11 zieht.
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Der
Halter wird zum Halten von Leitungen und Kabelbündeln (nicht gezeigt) verwendet
und der Schenkel 15 des Halters kann auch als Montagehalterung
für eine
elektrische Anschlußbox
verwendet werden, die einen Teil des elektrischen Systems des Lastkraftwagens
oder Busses bildet.
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Die
Anschlußbox
ist als Kunststofformteil aus Polypropylen oder Polyethylen ausgebildet
und als ein einzelnes bzw. einteiliges Bauteil geformt.
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In 3 ist
ein Schnitt durch eine Anschlußbox 20 für einen
elektrischen Schaltkreis gezeigt, die zwei Hälften aufweist, eine Basis 21 mit
einem Deckel 22, der mit einem integralen Gelenk oder Scharnier 26 daran
befestigt ist.
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Der
Deckel 22 der Box weist an der anderen Seite ein Paar voneinander
beabstandeter Rastklammern 24 zum Sichern der Box in einem
geschlossenen Zustand auf. Austrittsöffnungen 25 (1)
sind an jedem Ende der Box vorgesehen, damit elektrische Drähte oder
Kabel in die Box ein- und ausgeführt
werden können.
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Die
Box 20 ist mittels einer Schiebeführung 30 auf der Halterung
angebracht, wobei die Schiebeführung
auf der rückwärtigen äußeren Oberfläche 31 der
Basis 21 der Box ausgebildet und in den 5 und 6 gezeigt
ist. Die Schiebeführung 30 umfaßt die hintere äußere Oberfläche 31 der
Box zusammen mit einem Paar beabstandeter Laufschienen 32,
die sich quer zu der Box erstrecken und die Randabschnitte der Halterung
umfassen.
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Die
Laufschienen 32 positionieren die Box in Querrichtung zu
der Halterung und ermöglichen
es, daß die
Box in Längsrichtung
der Halterung verschoben werden kann.
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Die
Box wird in Längsrichtung
der Halterung durch eine Verriegelungseinrichtung 33 positioniert, die
mit zumindest einer ausgewählten Öffnung in
der Halterung in Eingriff gebracht werden kann, um die Box in Längsrichtung
relativ zu der Halterung zu arretieren. Die Verriegelungseinrichtung 33 umfaßt eine Sperre 34,
die elastisch bzw. federnd zu der Basis 31 der Box angebracht
ist. Die Sperre 34 weist eine Verriegelung 35 auf,
die an ihrem oberen Endabschnitt (wie gezeigt) auf ihrer der äußeren Oberfläche 31 der Box
zugewandten Unterseite angeordnet ist. Die Sperre 34 ist
auf den Laufschienen 32 mittels einer Federeinrichtung
in der Form einer elastischen bzw. federnden Verbindungswand 36 angebracht,
die in ihrem entspannten Zustand die Verriegelung 35 in
einen Abstand 'd' von der hinteren
Oberfläche 31 der Box
hält, wobei
der Abstand kleiner ist, als die Dicke 't' der
Halterung.
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Die
Verbindungswand 36 ist integral bzw. materialeinheitlich
mit der Verriegelung 34 und den Laufschienen 32 ausgebildet
und erstreckt sich von dem unteren Ende der Sperre nach oben über ihre Mittellänge hinaus.
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Die
Verbindungswand hält
die Sperre 34 mittig zwischen den Laufschienen 32 und
ist federnd elastisch, um zu ermöglichen,
daß die
Sperre gegen eine von der Verbindungswand 36 erzeugte Federkraft
von der hinteren Oberfläche 31 weg
bewegt werden kann.
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Die
Unterseite der Sperre 34 weist eine darauf ausgebildete
Abstandseinrichtung 37 auf, die bei der Verwendung gegenüber der
Halterung verschiebbar ist, um die Verriegelung 35 von
der Halterung weg zu halten, so daß sie unter der Feder- bzw.
Vorspannkraft der Verbindungswand 36 nicht in eine Vertiefung
oder Ausnehmung in der Halterung eingreifen kann. Die Abstandseinrichtung 37 weist
ein Paar beabstandeter, in Längsrichtung
verlaufender Rippen 38, (d.h. in Längsrichtung der Halterung)
auf, deren unteren Enden mit einer Abschrägung 39 versehen sind.
Das unter Ende der Sperre 34 ist ebenfalls mit einer Abschrägung 41 versehen,
um das Einfügen der
Halterung zu erleichtern.
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In
den 4a, b und c ist der Ablauf der Montage der Box 20 auf
der Halterung 15 dargestellt.
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Das
obere Ende der Halterung 15 wird in die Schiebeführung 30 eingeführt und
die Abschrägung 41 an
der Sperre 34 hilft dabei, die Halterung in die Schiebeführung einzuschieben.
Dies ist in 4a gezeigt.
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Das
weitere Einschieben der Halterung 15 bewirkt, daß das Ende
der Halterung sich auf die Abschrägung 41 schiebt, wobei
die Sperre 34 leicht von der Box 20 weg bewegt
wird. Ein noch weiteres Einschieben der Halterung 15 bewirkt,
daß die
Enden der Halterung an die Abschrägungen 39 an den Abstandsrippen 38 anliegen
und die Sperre 34 gegen die Feder- bzw. Vorspannkraft der
Verbindungswand 36 weiter von der hinteren Oberfläche 31 des
Kastens weg bewegen. Die Halterung 15 kann nunmehr durch
die Schiebeführung 30 geschoben
werden und ihr oberes Ende kann herausgeschoben werden. Wenn die
Verriegelung 35 mit der oberen Öffnung 17 der Halterung
fluchtet, wird sie von den die Abstandseinrichtung 37 bildenden
zwei Rippen 38 daran gehindert, mit der Ausnehmung 17 in
Eingriff zu gelangen. Dies ist in 4b gezeigt.
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Da
sich die Abstandsrippen 38 in Längsrichtung erstrecken, überbrücken sie
die kleinen Ausnehmungen 17, wenn sich die Box 20 an
der Halterung nach unten bewegt, wodurch sie verhindern, daß die Verriegelung 35 in
eine der oberen zwei Ausnehmungen 17 eingreift.
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Wenn
die Abstandsrippen 38 mit den länglichen größeren Öffnungen 18 fluchten,
bewegt die Federwirkung der Verbindungswand 36 die Sperre 34 zu
der Box 20 hin, wodurch die Verriegelung in Eingriff mit
der nächsten Öffnung 17 gelangen
kann, wenn die Box an der Halterung 15 nach unten geschoben
wird. Dies ist in 4c gezeigt.
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Es
ist möglich,
die Verriegelung 35 aus der Öffnung 17 zu lösen, in
die sie eingreift, indem entweder ein Schraubenzieherende in der
Nähe der
Abstandsrippen 18 eingeschoben wird oder vorzugsweise durch
Drücken
des unteren Endabschnitts der Sperre zu der Box 20 hin,
wodurch bewirkt wird, daß die
Verriegelung 35 angehoben wird, wenn die Sperre 34 beim
elastischen Verdrehen der Verbindungswand schräggestellt wird. Die Box 20 kann
dann zu Wartungsarbeiten oder Reparaturen nach oben und von der
Halterung bzw. dem Schenkel weggenommen werden.