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DE19639563B4 - Hydraulische, schlupfgeregelte Zweikreis-Fahrzeugbremsanlage - Google Patents

Hydraulische, schlupfgeregelte Zweikreis-Fahrzeugbremsanlage Download PDF

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DE19639563B4
DE19639563B4 DE1996139563 DE19639563A DE19639563B4 DE 19639563 B4 DE19639563 B4 DE 19639563B4 DE 1996139563 DE1996139563 DE 1996139563 DE 19639563 A DE19639563 A DE 19639563A DE 19639563 B4 DE19639563 B4 DE 19639563B4
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Robert Bosch GmbH
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Abstract

Hydraulische, schlupfgeregelte Zweikreis-Fahrzeugbremsanlage (10) für automatischen Bremsbetrieb,
– mit einem zweikreisigen, durch ein Bremspedal (11) betätigbaren Hauptbremszylinder (12) mit Druckmittel-Vorratsbehälter (14),
– mit einer in jedem Bremskreis (I, II) vom Hauptbremszylinder (12) ausgehenden, an Radbremszylinder (38, 39, 53, 54) angeschlossenen Bremsleitung (37, 52)
– mit Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen (40, 41, 55, 56) in der Bremsleitung (37, 52),
– mit einer Hochdruckpumpe (46, 58) in jedem der Bremskreise (I, II), die mit einer Saugleitung (49, 62) hauptbremszylinderseitig an die zugeordnete Bremsleitung (37, 52) angeschlossen ist,
– mit einer saugseitig an den Druckmittel-Vorratsbehälter (14) angeschlossenen Niederdruckpumpe (68), welche druckseitig durch eine wenigstens ein Rückschlagventil (74) enthaltende Förderleitung (73) mit der Bremsleitung (37) wenigstens eines Bremskreises (I) in Verbindung steht, wobei ein Druckbegrenzungsventil (79) vorgesehen ist, über das von der Niederdruckpumpe (68) im Überschuss gefördertes Druckmittel zu einer Druckentlastungsstelle (80) absteuerbar ist,
– mit wenigstens einem Element (34), mittels...

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von einer hydraulischen, schlupfgeregelten Zweikreis-Fahrzeugbremsanlage nach der Gattung des Patentanspruchs 1.
  • Eine gattungsgemäße Fahrzeugbremsanlage ist beispielsweise bekannt aus der DE 42 13 740 A1 . Bei den darin beschriebenen Ausführungsbeispielen ist die Förderleitung der Hilfspumpe 50 entweder stromabwärts des Absperrventils 13a (3 und 4) oder radbremsseitig (1 und 2) mit dem Bremskreis verbunden, nicht hauptbremszylinderseitig. Zudem sind diese Fahrzeugbremsanlagen nicht mit Drucksensoren ausgestattet. Einen geschlossenen Druckmittelkreislauf für die Hilfspumpe, ohne Einbeziehung der Radbremsen, ist bei den Ausführungsbeispielen nach 1 und 2 gar nicht möglich und erfordert im Falle der Ausführungsbeispiele nach 3 und 4 zumindest eine elektronische Umsteuerung der Einlassventile in die Sperrstellung. Bei der Erfindung reicht demgegenüber die bloße Ansteuerung der Niederdruckpumpe aus.
  • Ferner ist aus der nicht vorveröffentlichten DE 195 15 281 A1 eine Fahrzeugbremsanlage bekannt, mit der automatischer Bremsbetrieb (Fahrdynamikregelung) zum Zwecke der Stabilisierung der Fahrzeugbewegung bei betätigtem oder nicht betätigten Bremspedal durch Bremsschlupfregelung möglich ist. Bei betätigtem Bremspedal geht das Signal des Drucksensors in die Bremsschlupfregelung ein. Um das fehlerfreie Arbeiten der Bremsschlüpfregelung sicherzustellen, ist es erforderlich, die Funktion des Drucksensors zu überprüfen. Bei dieser Fahrzeugbremsanlage ist das nur eingeschränkt möglich.
  • Die aus der DE 44 31 282 A1 bekannten Fahrzeugbremsanlagen sind mit hauptbremszylinderseitig an die Bremsleitung angeschlossenen Drucksensoren versehen. Eine Ausbildung eines geschlossenen Druckmittelkreises zur Prüfung der Funktionstüchtigkeit des Drucksensors erfordert auch hier die elektronische Ansteuerung einzelner Ventile. Eine bloße Ansteuerung der Pumpe reicht somit nicht aus. Zudem sind keine die Durchströmung dieses Druckmittelkreises behindernden Elemente vorgesehen.
  • Die DE 42 32 311 C1 offenbart in den 1 und 4 Fahrzeugbremsanlagen mit hauptbremszylinderseitig an eine Bremsleitung angeschlossenem Drucksensor. Eine Hilfspumpe 49 fördert zu einem hydraulischen Knoten zwischen zwei Zylindern 37 und 38 in welchen Trennkolben 66 verschiebbar angeordnet sind. Damit endet die Druckleitung der Hilfspumpe sacklochartig. Ein am Drucksensor des Bremskreises I messbarer Druck stellt sich nur durch Betätigung des Bremspedals ein. Auch diesen Fahrzeugbremsanlagen fehlt es an wenigstens einem, bei nicht betätigtem Bremspedal den Durchfluss durch den Hauptbremszylinder behindernden Element.
  • Vorteile der Erfindung
  • Die erfindungsgemäße Fahrzeugbremsanlage mit den kennzeichnenden Merkmalen des Patentanspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, dass mit geringem schaltungstechnischen Aufwand mittels der Niederdruckpumpe in einem von den Radbremsen getrennten Hydraulikkreis ein Druck konstanter Größe erzeugbar ist, welcher von dem Drucksensor erfasst wird. Anhand dieses Drucksensors lässt sich die Funktionstüchtigkeit der Fahrzeugbremsanlage prüfen. Eine dahingehende Prüfung kann in vorteilhafter Weise zu jedem beliebigen Zeitpunkt und insbesondere ohne Betätigung des Bremspedals durchgeführt werden. Ein ausgefallener Drucksensor ist beispielsweise bereits bei einer Inbetriebnahme des Fahrzeugs feststellbar.
  • Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht demnach darin, eine gattungsgemäße Fahrzeugbremsanlage hinsichtlich der Prüfbarkeit ihrer Funktionstüchtigkeit auszugestalten und gleichzeitig eine Möglichkeit zur Absicherung des Prüfergebnisses zu schaffen. Diese Aufgabe löst eine Fahrzeugbremsanlage gemäß den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der im Patentanspruch 1 angegebenen Fahrzeugbremsanlage möglich.
  • Zeichnung
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung vereinfacht dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert.
  • Es zeigen 1 ein Schaltschema einer hydraulischen, schlupfgeregelten Zweikreis-Fahrzeugbremsanlage,
  • 2 und 3 Beispiele eines Schaltschemas zur Überprüfung eines Drucksensors der Fahrzeugbremsanlage und
  • 4 bis 7 Ausführungsformen eines Rückschlagventils mit Drosselwirkung gemäß Schaltschema nach 3.
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Eine in 1 schematisch dargestellte hydraulische, schlupfgeregelte Fahrzeugbremsanlage 10 ist zum Bremsen per Bremspedalbetätigung, gegebenenfalls mit Blockierschutzregelung (ABS), sowie zum automatischen Bremsen durch Antriebschlupfregelung (ASR) und ferner in Verbindung mit den Schaltschemen nach den 2 und 3 für Fahrdynamikregelung (FDR) ausgebildet.
  • Die Fahrzeugbremsanlage 10 hat einen durch ein Bremspedal 11 betätigbaren, zweikreisigen Hauptbremszylinder 12 mit Bremskraftverstärker 13 sowie aufgesetztem Druckmittel-Vorratsbehälter 14. Der Hauptbremszylinder 12 besitzt ein Gehäuse 15 mit einer Bohrung 16, in welcher ein erster, in Abhängigkeit vom Niedertreten des Bremspedals 11 verschiebbarer Kolben 17 sowie ein zweiter Kolben 18 auf der zum Bremspedal entgegengesetzten Seite des ersten Kolbens aufgenommen sind (2). Zwischen dem ersten Kolben 17 und dem zweiten Kolben 18 befindet sich eine erste Druckkammer 19, die mit einem am Gehäuse 15 des Hauptbremszylinders 12 ausgebildeten ersten Anschluß 20 sowie einem zweiten Anschluß 21 in Verbindung steht. Der Hauptbremszylinder 12 hat an den zweiten Kolben 18 angrenzend an dessen zur ersten Druckkammer 19 entgegengesetzten Seite eine zweite Druckkammer 22 mit einem an dem Gehäuse 15 ausgebildeten dritten Anschluß 23 und einen vierten Anschluß 24. Bei nichtbetätigtem Bremspedal 11 besteht eine hydraulische Verbindung zwischen dem ersten Anschluß 20 und dem zweiten Anschluß 21 aufgrund eines Durchgangs 25 im Gehäuse 15 des Hauptbremszylinders 12 sowie im ersten Kolben 17. In entsprechender Weise besteht bei nichtbetätigtem Bremspedal 11 eine hydraulische Verbindung zwischen dem dritten Anschluß 23 und dem vierten Anschluß 24 aufgrund eines Durchgangs 26 im Gehäuse 15 und zweiten Kolben 18. Bei getretenem Bremspedal 11 besteht dagegen keine hydraulische Verbindung zwischen dem ersten Anschluß 20 und dem zweiten Anschluß 21 bzw. dem dritten Anschluß 23 und dem vierten Anschluß 24 aufgrund eines den Durchgang 25 bzw. 26 im jeweiligen Kolben 17 bzw. 18 sperrenden Zentralventils 27 bzw. 28. Der Hauptbremszylinder 12 ist handelsüblich und seine Funktion ist bekannt.
  • Der Druckmittel-Vorratsbehälter 14 hat einen ersten Stutzen 31 und einen zweiten Stutzen 32. Der erste Stutzen 31 des Vorratsbehälters 14 greift in den ersten Anschluß 20 des Hauptbremszylinders 12 ein, der zweite Stutzen 32 ist dem dritten Anschluß 23 des Hauptbremszylinders zugeordnet. Dichtelemente 33 dichten die beiden Stutzen 31 und 32 des Vorratsbehälters 14 gegen das Gehäuse 15 des Hauptbremszylinders 12 ab und sichern den Vorratsbehälter gegen Abziehen vom Hauptbremszylinder. Während der zweite Stutzen 32 des Vorratsbehälters 14 frei in den dritten Anschluß 23 des Hauptbremszylinders mündet, befindet sich im ersten Stutzen 31 des Vorratsbehälters, zumindest aber in der Verbindung zwischen der Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 und dem Druckmittel-Vorratsbehälter 14 ein in Verbindung mit den Ausführungsbeispielen nach den 2 und 3 näher beschriebenes hydraulisches Element 34, mittels dem beim automatischen Bremsen das Durchströmen der Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 wenigstens behinderbar ist, wie dies weiter unten noch ausgeführt wird.
  • Vom zweiten Anschluß 21 des Hauptbremszylinders 12 geht eine erste Bremsleitung 37 eines Bremskreises I aus, welcher zu Gruppen von Radbremszylindern 38 und 39 zugeordneter Fahrzeugräder führt. Den Radbremszylindern 38 und 39 ist jeweils eine Ventilanordnung 40 und 41 für die Bremsdruckmodulation in Phasen für Druckaufbau, Druckhalten und Druckabbau in den Radbremszylindern zugeordnet. Die Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen 40 und 41 weisen jeweils ein Bremsdruckaufbauventil 42 und jeweils ein Bremsdruckabbauventil 43 auf. Zwischen den Ventilanordnungen 40 und 41 und dem zweiten Anschluß 21 des Hauptbremszylinders 12 befindet sich in der ersten Bremsleitung 37 ein Sperrventil 44 mit Druckbegrenzungsfunktion in seiner Sperrstellung. Von den Bremsdruckaufbauventilen 42 der Ventilanordnungen 40 und 41 geht eine Rückführleitung 45 aus, in welcher eine Hochdruckpumpe 46 angeordnet ist. An die Rückführleitung 45 ist zwischen den Bremsdruckabbauventilen 43 und der Hochdruckpumpe 46 eine Speicherkammer 47 für den Radbremszylindern 38, 39 entnommenes Druckmittel angeschlossen. Die Rückführleitung 45 ist zwischen den Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen 40 und 41 und dem Sperrventil 44 an die erste Bremsleitung 37 angeschlossen. Außerdem ist ein 2/2-Wegeventil 48 vorgesehen, welches in einer Saugleitung 49 liegt. Diese ist durch hauptbremszylinderseitigen Anschluß an die erste Bremsleitung 37 mit dem zweiten Anschluß 21 des Hauptbremszylinders 12 verbunden und führt saugseitig der Hochdruckpumpe 46 zur Rückführleitung 45. In dieser ist zwischen dem Anschluß der Saugleitung 49 an die Rückführleitung 45 und dem Anschluß der Speicherkammer 47 ein Unterdruckschutzventil 50 angeordnet, mit dem bei arbeitender Hochdruckpumpe 46 schädliche Unterdruckbildung in den Radbremszylindern 38, 39 vermieden wird.
  • An den vierten Anschluß 24 des Hauptbremszylinders 12 ist eine zweite Bremsleitung 52 eines zweiten Bremskreises II angeschlossen, die mit einer Gruppe von Radbremszylindern 53 und 54 in Verbindung steht. Der Bremskreis II ist in gleicher Weise wie der Bremskreis I ausgebildet. Er besitzt den Radbremszylindern 53 und 54 zugeordnete Ventilanordnungen 55 bzw. 56 für die Bremsdruckmodulation, ein Sperrventil 57 mit Druckbegrenzungsfunktion, eine Hochdruckpumpe 58, eine Speicherkammer 59 sowie ein 2/2-Wegeventil 60 und ferner eine Rückführleitung 61 sowie eine Saugleitung 62. Die beiden Hochdruckpumpen 46 und 58 der beiden Bremskreise I und II sind durch einen gemeinsamen elektrischen Motor 63 antreibbar. Die genannten Ventile, Leitungen, Pumpen und der Motor sind Bestandteil einer als Hydroaggregat 64 bezeichneten Baueinheit der Bremsanlage 10, was in 1 als strichpunktierte Umrahmung dargestellt ist.
  • Als weitere strichpunktiert in 1 angedeutete Baueinheit der hydraulischen Fahrzeugbremsanlage 10 ist hauptbremszylinderseitig eine Pumpeinrichtung 67 vorgesehen, welche gemäße den beiden Ausführungsbeispielen nach den 2 und 3 eine Niederdruckpumpe 68 mit einem elektrischen Antiebsmotor 69 aufweist. Ein Sauganschluß 70 der Pumpe 68 ist mit einer Saugleitung 71 an den Druckmittel-Vorratsbehälter 14 angeschlossen. Eine von einem Druckanschluß 72 der Niederdruckpumpe 68 ausgehende Förderleitung 73 ist an die erste Bremsleitung 37 des Bremskreises I angeschlossen, steht also hydraulisch leitend mit dem zweiten Anschluß 21 des Hauptbremszylinders 12 in Verbindung. In der Förderleitung 73 befindet sich ein Rückschlagventil 74 mit Durchlaßrichtung zur Bremsleitung 37. Außerdem ist bei den beiden Ausführungsbeispielen nach 2 und 3 der Pumpeinrichtung 67 ein Drucksensor 75 vorgesehen, der hauptbremszylinderseitig an die Bremsleitung 37 des Bremskreises I angeschlossen ist.
  • Dagegen unterscheiden sich die beiden Ausführungsbeispiele der Pumpeinrichtung 67 in folgender Weise:
    Beim Ausführungsbeispiel nach 2 ist die Niederdruckpumpe 68 von einer Bypassleitung 78 umgangen, in welcher ein Druckbegrenzungsventil 79 angeordnet ist. Die Bypassleitung 78 führt zu einer an der Saugleitung 71 gelegenen Druckentlastungsstelle 80. Außerdem ist beim Ausführungsbeispiel nach 2 das hydraulische Element 34 in der Verbindung zwischen der Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 und dem Druckmittel-Vorratsbehälter 14 als Drossel 81 ausgebildet.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 3 befindet sich das Druckbegrenzungsventil 79 in oder nahe der Verbindung zwischen der Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 und dem Druckmittel-Vorratsbehälter 14. Das Druckbegrenzungsventil 79 ist an eine Druckentlastungsstelle 80 angeschlossen, welche, wie schematisch dargestellt, im Druckmittel-Vorratsbehälter 14 liegt oder mit diesem verbunden ist. Das hydraulische Element 34 ist beim zweiten Ausführungsbeispiel der Pumpeinrichtung 67 ein parallel zum Druckbegrenzungsventil 79 angeordnetes, federloses Rückschlagventil 82 mit Drosselwirkung, dessen Durchlaßrichtung vom Druckmittel-Vorratsbehälter 14 zur Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 ist. Ausführungsbeispiele des federlosen Rückschlagventils 82 mit Drosselwirkung werden nachfolgend anhand der 4 bis 7 beschrieben.
  • Das in 4 dargestellte federlose Rückschlagventil 82 hat eine mit vertikaler Achse angeordnete, kreiszylindrische Ventilkammer 85, welche oben, das heißt gegen den Druckmittel-Vorratsbehälter 14, in einem hohlkegelförmigen Ventilsitz 86 endet. Von diesem geht eine in den Druckmittel-Vorratsbehälter 14 mündende Leitung 87 aus. In der Ventilkammer 85 ist ein kugelförmiger Schließkörper 88 aufgenommen. Er ist umfangsseitig von einem ringförmigen Drosselspalt 89 umgeben. Der Schließkörper 88 ist in seiner Ruhestellung auf einer mit Durchbrüchen 90 versehenen Stützscheibe 91 in der Ventilkammer 85 abgestützt. Unterhalb der Stützscheibe 91 geht die Ventilkammer 85 in eine mit der Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 in Verbindung stehende Leitung 92 über.
  • Das in 5 wiedergegebene Ausführungsbeispiel des federlosen Rückschlagventils 82 mit Drosselwirkung zeigt ein mittels einer Prägeverbindung 95 in einer Gehäusebohrung 96 befestigtes Ventilgehäuse 97. Das Ventilgehäuse 97 ist mit einem Dichtring 98 radial abgedichtet und trennt die beiden erwähnten Leitungen 87 und 92. Das Ventilgehäuse 97 hat eine kreiszylindrische Ventilkammer 85, welche gegen die Leitung 87 mit einer Durchgangsbohrung 99 versehen ist. Die Ventilkammer 85 ist wiederum gegen die Leitung 92 mit einer Durchbrüche 90 aufweisenden Stützscheibe 91 abgeschlossen. Nach oben ist die Ventilkammer 85 mit einem ebenen Ventilsitz 86 versehen. In der Ventilkammer 85 ist ein kreisscheibenförmiger Schließkörper 88 aufgenommen. Er ist umfangsseitig von einem ringförmigen Drosselspalt 89 umgeben.
  • Das Ausführungsbeispiel nach 6 unterscheidet sich in zwei Merkmalen von demjenigen nach 5: Das Ventilgehäuse 97 ist zum einen axial mit einem Dichtring 98 abgedichtet; zum anderen ist das Ventilgehäuse 97 mittels einer Rastverbindung 102 in der Gehäusebohrung 96 gehalten.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 7 ist die Abdichtung des Ventilgehäuses 97 durch eine Einpreßverbindung 105 erzielt. Darüber hinaus ist das Ventilgehäuse 97 mittels einer Prägeverbindung 106 in der Gehäusebohrung 96 gehalten.
  • Abweichend von den Ausführungsbeispielen des Rückschlagventils 82 nach den 4 bis 7 kann dieses, wie in 7 strichpunktiert angedeutet, auch mit einer relativ schwachen Rückstellfeder 107 versehen sein, welche die Rückführung des Schließkörpers 88 in seine Ausgangsstellung unterstützt.
  • Zu der Fahrzeugbremsanlage 10 nach 1 gehört außerdem ein elektronisches Steuergerät 109 für die Steuerung der Funktion der Bremsanlage bei einer Fahrdynamik-, Blockierschutz- oder Antriebsschlupfregelung sowie einem weiter unten beschriebenen Verfahren zum Prüfen des Drucksensors 75. An das Steuergerät 109 sind den einzelnen Fahrzeugrädern zugeordnete Raddrehungssensoren 110, 111, 112 und 113 angeschlossen. Weitere mit dem Steuergerät 109 verbundene Sensoren sind durch das Symbol 114 dargestellt. Diese Sensoren erfassen den Lenkradwinkel, die Giergeschwindigkeit und Querbeschleunigung des Fahrzeugs. Das Steuergerät 109 steht außerdem in Verbindung mit einem eine Betätigung des Bremspedals 11 erfassenden Pedalschalter 115. Das Steuergerät 109 ist schließlich noch zum Schalten der im Hydroaggregat 64 zusammengefaßten Ventile und zum Steuern der Pumpenantriebsmotoren 63 und 69 ausgebildet.
  • Die Funktionsweise der hydraulischen Fahrzeugbremsanlage 10 ist kurz umrissen folgende:
    Bei Bremsungen per Pedalbetätigung ohne Blockiergefahr verbleiben die Ventile 42 und 43 der Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen 40, 41, 55, 56, die Sperrventile 44 und 57 und die 2/2-Wegeventile 48, 60 der beiden Bremskreise I und II in der gezeichneten Stellung, und die Pumpen 46, 58, 68 werden nicht in Betrieb gesetzt. Im Hauptbremszylinder 12 erzeugter Druck wird durch die Bremsleitungen 37 und 52 in die Radbremszylinder 38, 39, 53, 54 eingesteuert. Während dieser fahrerbetätigten Bremsung verhindert das Rückschlagventil 74 in der Förderleitung 73 der Niederdruckpumpe 68 einen Druckmittelverlust aus dem Bremskreis I durch die Niederdruckpumpe hindurch zum Druckmittel-Vorratsbehälter 14 des Hauptbremszylinders 12.
  • Bei fahrerbetätigtem Bremsen mit Blockiergefahr wird das unzulässig großem Bremsschlupf unterworfene Fahrzeugrad dadurch stabilisiert, daß das Steuergerät 109 den Bremsdruck im dem betreffenden Fahrzeugrad zugeordneten Radbremszylinder durch Schalten der Ventile 42 und 43 der zugeordneten Ventilanordnung für die Bremsdruckmodulation in Phasen für Druckabbau, Druckhalten und Druckaufbau moduliert. Die übrigen Ventile der Fahrzeugbremsanlage 10 verbleiben in ihrer gezeichneten Stellung. Der Antriebsmotor 63 der Hochdruckpumpen 46 und 58 ist dabei vom Steuergerät 109 in Betrieb gesetzt, um das dem betroffenen Radbremszylinder entnommene Druckmittel zurück zum Hauptbremszylinder 12 zu fördern. Sind mehrere Fahrzeugräder der Blockiergefahr unterworfen, findet die Blockierschutzregelung an jedem der diesen Fahrzeugrädern zugeordneten Radbremszylinder statt.
  • Bei einer Antriebsschlupfregelung wird ein unzulässig hohem Schlupf unterworfenes Fahrzeugrad durch Einsteuern von Bremsdruck in den zugeordneten Radbremszylinder stabilisiert. Hierzu schaltet das Steuergerät 109 die Niederdruckpumpe 68 sowie die Hochdruckpumpen 46 und 58 ein. Ist beispielsweise das dem Radbremszylinder 38 im Bremskreis I zugeordnete Fahrzeugrad zu stabilisieren, so schaltet das Steuergerät 109 das Sperrventil 44 und das Bremsdruckaufbauventil 42 der Ventilanordnung 41 in die Sperrstellung, während das 2/2-Wegeventil 48 in die Durchlaßstellung geschaltet wird. Die Niederdruckpumpe 68 entnimmt Druckmittel aus dem Vorratsbehälter 14 und fördert dieses unter Überwindung des Rückschlagventils 74 in die Bremsleitung 37 des Bremskreises I. Das geförderte Druckmittel gelangt einerseits in die Saugleitung 49 und andererseits durch den zweiten Anschluß 21 des Hauptbremszylinders 12 in dessen erste Druckkammer 19. Da bei nicht betätigtem Bremspedal 11 das Zentralventil 27 im ersten Kolben 17 offen und daher der Durchgang 25 zum ersten Anschluß 20 des Hauptbremszylinders 12 für das geförderte Druckmittel durchlässig ist, wird das hydraulische Element 34 in der Verbindung zwischen der Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 und dem Druckmittel-Vorratsbehälter 14 beim Abströmen des Druckmittels von der ersten Druckkammer 19 in den Vorratsbehälter 14 in der Weise wirksam, daß sich in der Druckkammer 19 ein Druck aufbaut, welcher einen Anstieg des Förderdruckes der Niederdruckpumpe 68 auf ein durch den Ansprechdruck des Druckbegrenzungsventils 79 vorgegebenes Druckniveau hervorruft. Das von der Niederdruckpumpe 68 im Überschuß geförderte Druckmittel wird daher zu der Druckentlastungsstelle 80 abgesteuert.
  • Der aufgrund der Wirkung des Druckbegrenzungsventils 79 eingestellte Förderdruck der Niederdruckpumpe 68 wird durch die Saugleitung 49 auch am Saugeingang der Hochdruckpumpe 46 wirksam und verbessert damit deren Füllung, insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen. Das von der Hochdruckpumpe 46 bereitgestellte Druckmittel erzeugt einen Bremsdruck im Radbremszylinder 38, der mit Hilfe der Ventilanordnung 40 moduliert wird, um das zugeordnete Fahrzeugrad zu stabilisieren.
  • Der von der Niederdruckpumpe 68 zur Verfügung gestellte Druck, welcher als Ladedruck, wie vorbeschrieben, die Füllung der Hochdruckpumpe 46 verbessert und den automatischen Bremseneingriff beschleunigt, bewirkt, sofern im Bremskreis II ebenfalls eine Antriebsschlupfregelung erforderlich ist, im Hauptbremszylinder 12 ein Verschieben des zweiten Kolbens 18, 50 daß dieser nach dem Schließen seines Zentralventils 28 in der zweiten Druckkammer 22 einen Druck erzeugt, welcher im Bremskreis II wirksam wird. Der mittelbar von der Niederdruckpumpe 68 in der zweiten Druckkammer 22 des Hauptbremszylinders 12 erzeugte Druck wird durch entsprechende Ventilschaltung benutzt, um die Füllung der Hochdruckpumpe 58 des Bremskreises II mit Druckmittel zu verbessern. Wenn jedoch keines der dem Bremskreis II zugeordneten Fahrzeugräder unzulässig hohem Antriebsschlupf unterworfen ist, so schaltet das Steuergerät 109 die Bremsdruckaufbauventile 42 der Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen 55 und 56 in die Sperrstellung, um das Anlegen der Radbremsen zu verhindern.
  • Im Falle von mit oder ohne Bremspedalbetätigung auftretender Schleudergefahr, welche vom Steuergerät 93 mit Hilfe der Signale der Raddrehungssensoren 110, 111, 112, 113, des Lenkradwinkelsensors, des Giergeschwindigkeitssensors und des Querbeschleunigungssensors 114 erkannt wird, vermag die Fahrzeugbremsanlage 10 durch fahrerunabhängigen und radindividuellen automatischen Bremseneingriff die Fahrzeugbewegung zu stabilisieren (Fahrdynamikregelung). Hierbei wird durch gezielten Bremsdruckaufbau oder Bremsdruckabbau Einfluß auf den Bremsschlupf und damit auf die Seitenführungskräfte an den entsprechenden Fahrzeugrädern genommen, um die Schleudergefahr zu verringern oder das Schleudern des Fahrzeugs zu beenden. Der hierzu benötigte Bremsdruck wird wie bei der Antriebsschlupfregelung von den Hochdruckpumpen 46 und/oder 58 im Zusammenwirken mit der Niederdruckpumpe 68 bereitgestellt. Findet die Fahrdynamikregelung bei einer vom Fahrer ausgelösten Bremsung statt, so wird der durch Pedalbetätigung erzeugte Druck in der Bremsleitung 37 des Bremskreises I mittels des Drucksensors 75 erfaßt und vom Steuergerät 109 in das Regelverfahren einbezogen. Der Funktionssicherheit des Drucksensors 75 kommt daher eine erhöhte Bedeutung zu.
  • Um die Funktion des Drucksensors 75 zu überprüfen, schaltet das Steuergerät 109 bei Inbetriebnahme des Fahrzeugs und/oder während des Fahrbetriebs ohne Bremsbetätigung die Niederdruckpumpe 68 ein, so daß diese aus dem Druckmittel-Vorratsbehälter 14 Druckmittel ansaugt und in die Bremsleitung 37 des Bremskreises I fördert. Vom Steuergerät 109 werden gleichzeitig die Bremsdruckaufbauventile 42 der Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen 40, 41, 55, 56 in ihre Schließstellung geschaltet, während die übrigen Ventile der Bremsanlage 10 ihre in 1 gezeichnete Stellung beibehalten und die Hochdruckpumpen 46, 58 außer Betrieb bleiben. Aufgrund des Strömungswiderstandes insbesondere des Rückschlagventils 74 in der Förderleitung 73, des Zentralventils 27 am ersten Kolben 17, des Durchgangs 25 im ersten Kolben 17 und im Gehäuse 15 des Hauptbremszylinders 12 sowie des hydraulischen Elements 34 in der Verbindung zwischen dem Hauptbremszylinder 12 und dem Druckmittel-Vorratsbehälter 14 erzeugt die Niederdruckpumpe 68 einen Förderdruck, der beim Erreichen des Ansprechdrucks des Druckbegrenzungsventils 79 zu einem Absteuern des von der Niederdruckpumpe in Überschuß geförderten Druckmittels zur Druckentlastungsstelle 80 führt. Der Ansprechdruck von beispielsweise 6 bar des Druckbegrenzungsventils 79 begrenzt also den Förderdruck der Niederdruckpumpe 68, welcher, vermindert um den Druckabfall von beispielsweise 0,5 bar am Rückschlagventil 74, vom Drucksensor 75 erfaßt und vom Steuergerät 109 auf innerhalb eines Toleranzbandes liegend überprüft wird. Stellt das Steuergerät 109 einen Ausfall des Drucksensors 75 fest, so wird dies dem Fahrer zur Anzeige gebracht und die Fahrdynamikregelung außer Funktion gesetzt.
  • Beim Abschluß des Drucksensortests wird die Niederdruckpumpe 68 abgeschaltet, und die Bremsdruckaufbauventile 42 der Ventilanordnungen 40, 41, 55, 56 werden in die Durchlaßstellung geschaltet. Der von der Niederdruckpumpe 68 im Bremskreis I herrschende Druck kann sich beim Ausführungsbeispiel nach 2 durch das hydraulische Element 34 in der Form der Drossel 81 zum Druckmittel-Vorratsbehälter 14 hin abbauen.
  • Beim Ausführungsbeispiel nach 3 sind dagegen besondere Maßnahmen erforderlich, da das Druckbegrenzungsventil 79 und das parallel geschaltete hydraulische Element 34 in der Form des federlosen Rückschlagventils 82 mit Drosselwirkung einen selbsttätigen Druckabbau im Bremskreis I verhindern. Um ein für die Radbremsen des Bremskreises I unschädliches Druckniveau zu erreichen, können folgende Maßnahmen getroffen werden:
    Bei abgeschalteter Niederdruckpumpe 68 und in der Sperrstellung befindlichen Bremsdruckaufbauventilen 42 der Ventilanordnungen 40, 41, 55, 56 werden die Bremsdruckabbauventile 43 der beiden Ventilanordnungen 40, 41 in die Durchlaßstellung geschaltet, während das Sperrventil 44 in der Bremsleitung 37 in der Durchlaßstellung verbleibt. Die selbstansaugend ausgebildete Hochdruckpumpe 46 wird in Betrieb gesetzt. Aus der Leitung zwischen dem 2/2-Wegeventil 48 und der Hochdruckpumpe 46 wird Fluid von der Hochdruckpumpe in die erste Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 gefördert. Aus den Radbremszylindern 38 und 39 gelangt Druckmittel durch die Rückförderleitung 45 in die Speicherkammer 47, sofern der Druck in den Radbremszylindern höher ist als der Öffnungsdruck des Unterdruckschutzventils 50, und wird von der Hochdruckpumpe 46 gleichfalls in die erste Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders 12 gefördert.
  • Der erhöhte Druck in der Druckkammer 19 bewirkt ein öffnen des Druckbegrenzungsventils 79, so daß eine Teilmenge Druckmittel in den Druckmittel-Vorratsbehälter 14 abströmen kann. Anschließend werden die Bremsdruckaufbauventile 42 der beiden Ventilanordnungen 40 und 41 und das 2/2-Wegeventil 48 kurzzeitig geöffnet. Der zwischen dem Druckbegrenzungsventil 79 und dem Bremsdruckaufbauventil 42 wirkende erhöhte Druck kann sich nun in die Radbremszylinder 38 und 39 und in die Saugleitung 49 zwischen dem 2/2-Wegeventil 48 und der Hochdruckpumpe 46 ausgleichen. Da das Kompressionsvolumen der Bremsanlage vom Druckbegrenzungsventil 79 bis einschließlich der Radbremszylinder 38 und 39 sehr viel größer ist als das Kompressionsvolumen zwischen dem Druckbegrenzungsventil 79 und den Druckaufbauventilen 40 und 41, fällt nach dem öffnen der Ventile 40, 41 und 48 der Druck in der Druckkammer 19 des Hauptbremszylinders schnell unter den Öffnungsdruck des Rückschlagventiles 82 ab. Das Rückschlagventil 82 kann nun in seine Ausgangslage zurückkehren. Die Hochdruckpumpe 48 wird ausgeschaltet. Darauffolgend wird vom Steuergerät 109 der Druck im Bremskreis I mittels des Drucksensors 75 überprüft. Liegt der Druck beispielsweise oberhalb 1,5 bar, so wird die vorgeschriebene Rückförderung von Druckmittel aus den Radbremszylindern 38, 39 und der Saugleitung 49 wiederholt.

Claims (4)

  1. Hydraulische, schlupfgeregelte Zweikreis-Fahrzeugbremsanlage (10) für automatischen Bremsbetrieb, – mit einem zweikreisigen, durch ein Bremspedal (11) betätigbaren Hauptbremszylinder (12) mit Druckmittel-Vorratsbehälter (14), – mit einer in jedem Bremskreis (I, II) vom Hauptbremszylinder (12) ausgehenden, an Radbremszylinder (38, 39, 53, 54) angeschlossenen Bremsleitung (37, 52) – mit Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen (40, 41, 55, 56) in der Bremsleitung (37, 52), – mit einer Hochdruckpumpe (46, 58) in jedem der Bremskreise (I, II), die mit einer Saugleitung (49, 62) hauptbremszylinderseitig an die zugeordnete Bremsleitung (37, 52) angeschlossen ist, – mit einer saugseitig an den Druckmittel-Vorratsbehälter (14) angeschlossenen Niederdruckpumpe (68), welche druckseitig durch eine wenigstens ein Rückschlagventil (74) enthaltende Förderleitung (73) mit der Bremsleitung (37) wenigstens eines Bremskreises (I) in Verbindung steht, wobei ein Druckbegrenzungsventil (79) vorgesehen ist, über das von der Niederdruckpumpe (68) im Überschuss gefördertes Druckmittel zu einer Druckentlastungsstelle (80) absteuerbar ist, – mit wenigstens einem Element (34), mittels dem beim automatischen Bremsen das Durchströmen einer Druckkammer (19) des Hauptbremszylinders (12), welche bei nichtbetätigtem Bremspedal (11) die Bremsleitung (37) des wenigstens einen Bremskreises (I) mit dem Druckmittelvorratsbehälter (14) verbindet, wenigstens behinderbar ist – sowie mit einem Steuergerät (109) zur Durchführung des automatischen Bremsbetriebs mit Einschalten der Niederdruckpumpe (68), dadurch gekennzeichnet, dass ein Drucksensor (75) hauptbremszylinderseitig an die Bremsleitung (37) des wenigstens einen Bremskreises (I) angeschlossen ist, dass die Förderleitung (73) hauptbremszylinderseitig mit der Bremsleitung (37) wenigstens eines Bremskreises (I) in Verbindung steht und dass das wenigstens eine Element (34), mittels dem beim automatischen Bremsen das Durchströmen der einen Druckkammer (19) des Hauptbremszylinders (12) wenigstens behinderbar ist, in einer Verbindung, welche bei nicht betätigtem Bremspedal (11) eine Druckkammer (19) des Hauptbremszylinders (12) mit dem Druckmittel-Vorratsbehälter (14) verbindet, vorgesehen ist.
  2. Fahrzeugbremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckbegrenzungsventil (79) in einer die Niederdruckpumpe (68) umgehenden Bypassleitung (78) angeordnet und das hydraulische Element (34) eine in der Verbindung zwischen der Druckkammer (19) des Hauptbremszylinders (12) und dem Druckmittel-Vorratsbehälter (14) befindliche Drossel (81) ist.
  3. Fahrzeugbremsanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Druckbegrenzungsventil (79) in der Verbindung zwischen der Druckkammer (19) des Hauptbremszylinders (12) und dem Druckmittel-Vorratsbehälter (14) befindlich und das hydraulische Element (34) ein parallel zum Druckbegrenzungsventil (79) angeordnetes, drosselndes Rückschlagventil (82) mit Durchlaßrichtung vom Druckmittel-Vorratsbehälter (14) zur Druckkammer (19) des Hauptbremszylinders (12) ist.
  4. Fahrzeugbremsanlage nach einem der vorausgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Prüfung des Drucksensors (75) derart erfolgt, dass – die Bremsdruckmodulations-Ventilanordnungen (40, 41) des wenigstens einen Bremskreises (I) in die Durchlassstellung geschaltet werden, – die Niederdruckpumpe (68) in Betrieb gesetzt wird, während die Hochdruckpumpe (46) des wenigstens einen Bremskreises (I) außer Betrieb bleibt, – das Signal des Drucksensors (75) im Steuergerät (109) auf innerhalb eines Toleranzbandes liegend überprüft wird.
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