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DE19637852A1 - Mauerstein - Google Patents

Mauerstein

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Publication number
DE19637852A1
DE19637852A1 DE1996137852 DE19637852A DE19637852A1 DE 19637852 A1 DE19637852 A1 DE 19637852A1 DE 1996137852 DE1996137852 DE 1996137852 DE 19637852 A DE19637852 A DE 19637852A DE 19637852 A1 DE19637852 A1 DE 19637852A1
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DE
Germany
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stone
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brick
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stones
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DE1996137852
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English (en)
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Herbert Schmid
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  • Architecture (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Electromagnetism (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Finishing Walls (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Mauerstein zur Errichtung von Wänden nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Gemauerte Wände von Gebäuden werden derzeit nach dem Stand der Technik durch Aneinanderfügen von Mauersteinen unter Beifügung von Mörtel oder, bei besonderen Steinen, unter Verwendung eines Klebers erstellt. Um einem derart errichteten Mauerwerk eine bessere Stabilität zu verleihen, wurden Mauersteine bereits mit Aussparungen und Vorsprüngen versehen, die zum formschlüssigen Aneinanderfügen eines benachbarten Steins dienen (s. DE 43 20 234).
Weiterhin wurden Mauersteine bekannt, z. B. mit der DE 33 22 512, die Aussparungen zum Einfüllen von Füllmaterial in Form von Beton aufweisen, so daß sich durch die Verzahnung mit dem ausgehärteten Füllmaterial ein stabileres Mauerwerk ergibt.
Zudem sind Ausführungsformen bekannt geworden, s. beispielsweise die DE 32 00 999 bzw. die DE 41 22 917, bei denen Aussparungen zum Einbringen von Isoliermaterial vorgesehen sind, um die Wärmedämmeigenschaften des damit errichteten Mauerwerks zu verbessern.
Alle bekannten Steinformen nach dem Stand der Technik werden jedoch auf herkömmliche Weise mittels Mörtel oder Kleber verbunden, um den Zusammenhalt der Steine in einem stabilen Mauerwerk zu gewährleisten. Das Errichten derartiger Mauern erfordert eine gewisse handwerkliche Fertigkeit, so daß hierzu üblicherweise ein entsprechend ausgebildeter Maurer notwendig ist. Zudem erfordert die Bereitstellung des Mörtels bzw. des Klebers einen zusätzlichen Aufwand an Material und Zeit.
Die Erfindung hat demgegenüber die Aufgabe, einen Mauerstein vorzuschlagen, bei dem die Verbindung der Steine untereinander ohne Mörtel oder Kleber zu bewerkstelligen ist.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einem Mauerstein der einleitend genannten Art durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dementsprechend wird ein erfindungsgemäßer Mauerstein dadurch gekennzeichnet, daß alle vier Stoßseiten mit wenigstens einer Nut und/oder wenigstens einer Feder versehen sind, wobei sich die Gesamtform des Steines aus wenigstens drei gegenseitig zueinander versetzten, flachen, quaderförmigen Abschnitten gleicher Breite, Länge und Höhe ergibt. Der Versatz der quaderförmigen Abschnitte wird hierbei so groß gewählt, daß die dabei entstehenden Nuten und Federn eine stabile, mörtel- und kleberlose Verbindung mehrere Steine in einem Mauerwerk gewährleisten.
Derartige Steine können so ineinander gesteckt werden, daß sich eine stabile Verbindung an allen vier Stoßseiten zu den jeweils benachbarten Steinen ergibt. Somit kann mit einem derartigen Stein ohne Mörtel oder Kleber eine Mauer errichtet werden, so daß hierdurch Material und Zeit eingespart wird. Zudem ist weniger handwerkliches Können zur Errichtung eines Mauerwerks mit einem derartigen Mauerstein notwendig, so daß nicht unbedingt ein entsprechender Maurer für die Errichtung einer solchen Mauer erforderlich ist.
Durch die erfindungsgemäßen Steine ergeben sich außer dem Fortfall der Mörtelzubereitung und -verarbeitung weitere Vorteile. Der Wärmeverlust durch den Zementmörtel entfällt vollständig. Zudem wird der Auftrag von Gips vereinfacht, da sich naturgemäß durch die Nut- und Federverzahnung eine im wesentlichen gerade Wand ergibt, die zusätzlich durch Verspachteln der geringfügig ausgebildeten Fugen geglättet werden kann.
Bevorzugt wird eine Anzahl der versetzten Abschnitte gewählt, die größer als 3 ist. Hierdurch ergibt sich auf jeder Stoßseite sowohl wenigstens eine Nut als auch wenigstens eine Feder zum Einfügen einer Feder bzw. Nut eines benachbarten Steins. Die dadurch entstehende Verbindung gleicht einer mehrfachen Verzahnung und erhält dadurch eine erhöhte Stabilität.
Bevorzugt wird die Breite der quaderförmigen flachen Abschnitte so gewählt, daß eine ganzzahlige Teilung der Breite normierter Bausteine möglich ist. Hierdurch ist es möglich, die Normbreiten der üblichen Bausteine einzuhalten, wobei jeweils die entsprechende Anzahl zusätzlicher quaderförmiger gegeneinander versetzter Abschnitte vorgesehen bzw. weggelassen wird. Durch diese Ausbildung ist es ohne weiteres möglich, von breiteren erfindungsgemäßen Bausteinen auf schmälere Bausteine überzugehen, da sich ein Rastermaß der Nuten und Federn an jeder Stoßseite passend ergibt.
Vorteilhafterweise wird ein erfindungsgemäßer Baustein am Stück ausgeformt. Die Fertigung ist hierbei beispielsweise durch Pressen oder Extrudieren möglich, wobei durch das jeweilige Herstellungsverfahren nicht herstellbare Stoßflächen nachträglich, beispielsweise durch Einschleifen, angebracht werden können.
Bevorzugt wird ein Anfangsstein vorgesehen, der wenigstens eine abgeflachte Stirnseite aufweist. Ein derartiger Anfangsstein kann beispielsweise zum Aufbau einer Wand mit freistehender Stirnseite verwendet werden.
Weiterhin wird vorteilhafterweise ein sogenannter Grundstein mit abgeflachter Bodenseite vorgesehen. Ein derartiger Grundstein kann zum Aufbau auf einem flachen Fundament verwendet werden. Auch Kombinationen einer stirnseitigen Abflachung mit einer abgeflachten Bodenseite sind bei einem sogenannten Anfangs-Grundsteins denkbar, z. B. für einen stirnseitig an eine Mauer anzubringenden Grundstein.
In einer vorteilhaften Ausführungsform wird weiterhin ein Eckstein vorgesehen, der eine Abkantung über Eck aufweist, wobei die Endseiten, wie beschrieben, als ineinandergreifende Stoßseiten ausgebildet sind. Ein derartiger Eckstein dient dazu, mit erfindungsgemäßen Mauersteinen ein Mauereck zu errichten.
Mit erfindungsgemäßen Steinen kann wie bei den bislang bekannten Mauerwerken eine Mauer mit zeilenweise versetzten Steinen errichtet werden. Hierdurch ergibt sich eine weitere Erhöhung der Stabilität der sogebauten Mauer.
In einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel wird zusätzlich ein sogenannter Sturzstein vorgesehen, der als Fenster- oder Türsturz Verwendung finden kann. Ein derartiger Sturzstein weist eine Form auf, die sich durch wenigstens zwei zueinander versetzte, flache, quaderförmige Abschnitte ergibt. Falls ein derartiger Sturzstein durch lediglich zwei versetzte quaderförmige Abschnitte gebildet wird, so kann dieser Sturzstein auf eine Feder erfindungsgemäßer Mauersteine aufgelegt werden, wobei der Sturzstein durch die darauf aufgelegten Mauersteine im Mauerwerk gehalten wird. Bei mehreren zueinander versetzten Abschnitten am Sturzstein ist dieser wiederum mit Nuten und Federn ausgebildet, so daß er an den aufliegenden Randbereichen sowohl an seiner Unterseite als auch an seiner Oberseite fixiert ist.
Vorteilhafterweise wird an den frei hervorstehenden Kanten der Federn des Steines eine Fase angebracht, so daß das Ineinanderfügen der Steine erleichtert wird.
Ein erfindungsgemäßer Stein kann vorteilhafterweise mit allen bislang bekannten Steinmaterialien gefertigt werden. In Frage kommen hierzu beispielsweise eine Ausführung als Ziegelstein, oder die Herstellung mit Beton, Gips, Blähton oder dergleichen. Auch eine Ausführung aus Kunststoff wäre für entsprechende Anwendungsfälle denkbar.
In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung wird der Versatz der einzelnen genannten Abschnitte so gewählt, daß sich eine Nuttiefe bzw. Federhöhe von wenigstens 5 cm, bevorzugt 10 cm, ergibt. Hierdurch ist ein ausreichend stabiler Mauerverbund gewährleistet. Die Breite der einzelnen gegeneinander versetzten Abschnitte wird bevorzugt mit ca. 6 cm gewählt, wodurch sich die Mauersteine gemäß den deutschen Normen mit einer Breite von 18 cm, 24 cm, 30 cm, 36 cm sowie 42 cm durch jeweiliges Hinzufügen eines zusätzlichen Abschnitts ergeben. Um die Normlängen von 25 cm, 50 cm bzw. 100 cm sowie die Normhöhe von 25 cm zu erreichen, wird bei einem Versatz der genannten Abschnitte um 10 cm sowohl parallel zur Länge als auch zur Höhe eine Gesamtlänge von 35 cm, 60 cm bzw. 110 cm sowie eine Gesamthöhe von 35 cm gewählt.
Die Sturzsteine werden bevorzugt in einer Länge von ca. 1 m, 1,5 m und 2 m für die unterschiedlichen Öffnungsbreiten von Fenstern und Türen gefertigt.
Ein Ausführungsbeispiel ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der Figuren nachstehend näher erläutert.
Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine Seitendarstellung eines erfindungsgemäßen Mauersteins,
Fig. 2 eine Draufsicht eines Mauersteins gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine Stirnansicht des Steins gemäß Fig. 1,
Fig. 4 einen Anfangsstein in der Seitendarstellung,
Fig. 5 einen Anfangsstein gemäß Fig. 4 in der Draufsicht,
Fig. 6 einen Anfangsstein gemäß Fig. 4 in der Stirnansicht,
Fig. 7 einen Grundstein in der Seitenansicht,
Fig. 8 einen Grundstein in der Draufsicht,
Fig. 9 einen Grundstein in der Stirnansicht,
Fig. 10 einen Anfangs-Grundstein in der Seitenansicht,
Fig. 11 einen Stein gemäß Fig. 10 in der Draufsicht,
Fig. 12 einen Stein gemäß Fig. 10 in der Stirnansicht,
Fig. 13 einen Eckstein in der Seitenansicht,
Fig. 14 einen Eckstein in der Draufsicht,
Fig. 15 einen Eckstein in der Stirnansicht,
Fig. 16 einen Sturzstein in der Seitenansicht,
Fig. 17 einen Stein gemäß Fig. 16 in der Stirnansicht und
Fig. 18 eine Stirnansicht eines weiteren Ausführungsbeispiels eines Sturzsteins.
Der Mauerstein 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 weist entlang seinen umlaufenden Stoßseiten hervorstehende Federn 2 sowie Nuten 3 auf. Die Gesamtform des Steins 1 ergibt sich durch Aneinanderreihung flacher quaderförmiger Abschnitte 4, 5, die in Längsrichtung um einen Versatz l sowie in Höhenrichtung um einen Versatz h zueinander versetzt sind. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Versatz in Längsrichtung l (s. Fig. 1 und 2) sowie der Versatz in Höhenrichtung (s. Fig. 1 und 3) gleich und beträgt in der konkret beschriebenen Ausführungsform ca. 10 cm. Durch den jeweiligen Versatz 1 bzw. h ergibt sich an der entsprechenden Seite die Ausbildung der Federn 2 bzw. Nuten 3. Da die Breite b aller genannten quaderförmigen Abschnitte 4, 5 jeweils gleich gewählt ist, passen sich die ergebenden Federn 2 in die entsprechenden Nuten 3 eines weiteren Mauersteins 1.
Zur Erleichterung des Aneinanderfügens der Steine sind die Kanten der vorstehenden Federn 2 mit einer Fase 6 versehen. Hierdurch wird zugleich die durch zwei Federn 2 gebildete Nut 3 in ihrer Öffnung ausgeweitet.
Der Anfangsstein 7 gemäß den Fig. 4 bis 6 entspricht im wesentlichen dem Mauerstein 1 wie vorbeschrieben. Er wird jedoch mit einer abgeflachten Stirnseite 8 versehen, so daß sich eine glatte Stirnseite 8 ohne Nut oder Feder bildet (s. Fig. 5). Mit diesem Anfangsstein 7 kann somit eine Mauer mit ebener Stirnseite gebildet werden. An der Unterseite 9 kann problemlos ein weiterer Anfangsstein 7 ein weiter unten erläuterter Eckstein oder ein sonstiger Mauerstein 1 angefügt werden. An der der abgeflachten Stirnseite gegenüberliegenden Stirnseite 10 kann der Mauerbau mit einem normalen Mauerstein 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 fortgesetzt werden.
Der Grundstein 11 gemäß den Fig. 7 bis 9 weist eine abgeflachte Unterseite 9 auf. Er entspricht ansonsten ebenfalls dem Mauerstein 1 gemäß den Fig. 1 bis 3. Dieser Grundstein 9 kann auf einem ebenen Fundament aufgelegt und gegebenenfalls wie bekannt mit Mörtel fixiert werden. An seinen beiden Stirnseiten 10, 13 lassen sich weitere Grundsteine 11 anfügen, um die unterste Steinreihe des Mauerwerks zu vervollständigen. Anschließend kann an der Oberseite 12 dieser fundamentseitigen Reihe von Grundsteinen das Mauerwerk durch Anfügen von Mauersteinen 1 gemäß den Fig. 1 bis 3 fortgesetzt werden.
Falls die Mauer nach oben hin ebenfalls glatt abschließen soll, so kann der Grundstein 11 auch um 180° gedreht eingesetzt werden, so daß die in der Darstellung gemäß den Fig. 7 bis 9 als Unterseite 9 erkennbare Flachseite auf der Oberseite zu liegen kommt.
Der Anfangs-Grundstein 14 gemäß den Fig. 10 bis 12 dient zum stirnseitigen Abschluß einer auf einem Fundament aufliegenden Steinreihe für eine erfindungsgemäße Mauer. Dieser Anfangs-Grundstein 14 weist zwei flache Seiten 8, 9 auf. Die flache Bodenseite 9 dient wiederum, wie im vorbeschriebenen Grundstein 11, dazu, auf einem flachen Fundament aufgelegt zu werden. Die flache Stirnseite 8 dient zur Herstellung eines glatten stirnseitigen Randabschlusses.
Im übrigen entsprechen die Ausbildungen der Oberseite 12 bzw. der Stirnseite 10 den vorbeschriebenen Steinen, insbesondere dem Mauerstein 1. An der Oberseite 12 läßt sich das Mauerwerk daher folgerichtig durch den vorbeschriebenen Anfangsstein 7 sowie an der Stirnseite 10 durch den beschriebenen Grundstein 11 fortsetzen. Die umlaufenden Seiten einer glatt abschließenden Mauer können somit durch die Anfangssteine 7, die Grundsteine 11 sowie an den Ecken durch An­ fangs-Grundsteine 14 gebildet werden. Das Innere dieser Mauer wird gefüllt mit Mauersteinen 1, bei denen die Nut- und Federausprägung an allen vier umlaufenden Seiten vorhanden ist.
Der Eckstein 15 gemäß den Fig. 13 bis 15 entspricht dem Mauerstein 1 gemäß den Fig. 1 bis 5, wobei hier eine Abkantung 16 vorgesehen ist, so daß zwei über Eck stehende Stoßseiten 10 bzw. 17 vorhanden sind, wobei eine Stoßseite durch die Stirnseite 10 gebildet wird, die der entsprechenden Seite der o. a. Steine entspricht. Die äußere Seitenwand 13a weist einen querstehenden Abschnitt 13c aufgrund der Abkantung 16 auf. Die innere Seitenwand 13b ist nunmehr verkürzt und durch die erfindungsgemäß ausgebildete Stoßseite 17 ergänzt. Ein Eckstein könnte jedoch auch ohne weiteres so ausgebildet werden, daß die innere Seitenwand 13b über Eck verläuft, so daß die Stoßseite 17, bezogen auf die Darstellung gemäß Fig. 14, weiter nach unten versetzt und somit weiter von der Seitenwand 13a beabstandet liegt.
Der dargestellte Eckstein 15 dient zum Einfügen in ein Mauereck. An seiner Oberseite 12 bzw. Unterseite 9 können die bislang beschriebenen Steinformen angesetzt werden. Insbesondere empfiehlt sich hier der Einsatz zweier über Eck angeordneter Anfangssteine, so daß sich von Steinreihe zu Steinreihe eine versetzte Anordnung der anschließend eingefügten Mauersteine 1 ergibt.
Für den fundamentseitigen Aufbau eines Mauerecks kann ein nicht näher dargestellter an seiner Unterseite 9 abgeflachter Eckstein verwendet werden. Dieses Mauereck kann jedoch ebenso durch quer zueinander angeordnete Anfangs-Grundsteine errichtet werden. Auf derartig angeordneten An­ fangs-Grundsteinen läßt sich sodann ein Eckstein 15, wie beschrieben, einsetzen.
In den Fig. 16 und 17 findet sich eine Ausführung eines sogenannten Sturzsteins zur Bildung von Fenster- und Türstürzen. Die Ausführungsform des Sturzsteins 19 gemäß Fig. 18 stellt hierzu eine weitere Variante dar, die in der Seitenansicht der Ausführungsform gemäß Fig. 17 der Fig. 16 entspricht.
Die Sturzsteine 18 bzw. 19 gemäß den Fig. 16 bis 18 erhalten ihre Gesamtform wiederum durch aneinandergereihte quaderförmige Abschnitte 4, 5, die jedoch vorliegend nur in Bezug zur Höhe einen Versatz h aufweisen. Im Falle von drei derartigen Abschnitten 4, 5 gemäß der Fig. 17 ergibt sich hier wiederum eine Ausbildung mit einer Nut 3 bzw. einer Feder 2. Dadurch, daß die Abschnitte 4, 5 nur in Bezug zur Höhenrichtung, jedoch nicht in Längsrichtung zueinander versetzt sind, ergeben sich glatte Stirnseiten 21, 22, 23. Es wären jedoch ebenso Steine 18, 19 denkbar, die auch einen Versatz in Längsrichtung, wie beispielsweise anhand der Mauersteine 1 beschrieben, aufweisen. Im Falle glatter Stirnseiten 21, 22, 23 läßt sich der Anschluß an eine Mauer, beispielsweise durch Anfangssteine 7, wie vor beschrieben, herstellen.
Die Sturzsteine 18 können mit ihrer Nut 3 in eine Feder 2 in ihren randseitig aufliegenden Bereichen auf hervorstehende Federn 2 der dort vorhandenen Mauersteine 1 bzw. Anfangssteine 7 eingelegt werden. An ihrer Oberseite läßt sich das Mauerwerk durch Anfügen von beispielsweise den beschriebenen Mauersteinen 1 fortsetzen.
Der Sturzstein 19 weist keine Nut 3 sondern lediglich eine Ausklinkung 20 auf. Er läßt sich mit dieser Ausklinkung an eine Feder 2 benachbarter Steine 1 bzw. 7 in den seitlichen Auflagebereichen auf setzen. Durch die Fortführung des Mauerwerks an der Oberseite durch Einfügen der Vorsprünge 24 in die entsprechenden Nuten 3 der oberseitig angebrachten Steine 1 erhält auch der Sturzstein 19 eine stabile Halterung innerhalb des Mauerwerks, so daß er trotz fehlender Nut- und Federverbindungen seiner Unterseite nicht nach vorne herausfallen kann.
Dadurch, daß wiederum die Breite b der einzelnen Abschnitte 4, 5 gleich wie in den o. a. Ausführungsbeispielen gewählt ist, läßt sich jeder der vorbeschriebenen Steine an den Sturzstein 18 bzw. 19 an der Ober- bzw. Unterseite anfügen.
Alle beschriebenen Steine 1, 7, 14, 15 sind nicht auf die Anordnungen mit insgesamt sechs, d. h. jeweils drei gegeneinander versetzten Abschnitten 4, 5 beschränkt. Schmalere Ausführungen mit insgesamt lediglich drei derartigen Abschnitten, ähnlich dem Sturzstein 18, sind ebenso denkbar, wie breitere Ausführungsformen mit weiteren zueinander versetzten Abschnitten 4, 5. Durch die jeweils gleichgewählte Breite b dieser Abschnitte ergibt sich ein Rastermaß, so daß schmälere Steine ohne weiteres auch auf breitere Steine und umgekehrt anzufügen sind.
Durch geeignete Wahl dieser Abschnittsbreite b können durch unterschiedliche Anzahl zueinander versetzter Abschnitte 4, 5 unterschiedliche Normbreiten erzielt werden. Die Breite b muß hierbei die erwünschte Normbreiten ganzzahlig teilen. Sollen beispielsweise Normbreiten von 18 cm, 24 cm, 30 cm, 36 cm oder 42 cm erreicht werden, so empfiehlt sich eine Breite b von 3 cm oder 6 cm. Die Gesamtbreite von 18 cm läßt sich hierbei beispielsweise durch drei Abschnitte 4, 5 der Breite von 6 cm bzw. sechs Abschnitten 4, 5 der Breite von 3 cm erzielen. Ebenso läßt sich beispielsweise die Normbreite von 24 cm durch vier Abschnitten 4, 5 mit jeweils 6 cm Breite bzw. acht Abschnitten 4, 5 mit einer Breite von 3 cm erreichen. Bei den übrigen genannten Normbreiten ist analog zu verfahren.
Durch die erfindungsgemäßen Steine 1, 7, 11, 14, 15 können auf einfache Weise mörtel- bzw. kleberlose Wände errichtet werden. Die Errichtung dieser Wände erfordert keinerlei vertieftes handwerkliches Fachwissen. Die Verzahnung der einzelnen Steine durch den Versatz l bzw. h ergibt eine ausreichende Stabilität der solchermaßen trocken errichteten Mauer. Dies gilt insbesondere dann, wenn zusätzlich eine vertikale Kraft, z. B. durch eine aufliegende Decke usw. einwirkt.
Bezugszeichenliste
1 Mauerstein
2 Feder
3 Nut
4 quaderförmiger Abschnitt
5 quaderförmiger Abschnitt
6 Fase
7 Anfangsstein
8 Stirnseite
9 Unterseite
10 Stirnseite
11 Grundstein
12 Oberseite
13 Seitenwand
14 Anfangs-Grundstein
15 Eckstein
16 Abkantung
17 Stoßseite
18 Sturzstein
19 Sturzstein
20 Ausklinkung
21 Stirnseite
22 Stirnseite
23 Stirnseite
24 Vorsprung

Claims (13)

1. Mauerstein zur Errichtung von Wänden mit zwei gegenüberliegenden, die Mauerseiten bildenden Seitenwänden und mit vier umlaufenden Stoßseiten zum Anfügen an weitere Mauersteine, dadurch gekennzeichnet, daß alle vier Stoßseiten (8, 9, 10, 12) mit wenigstens einer Nut (3) und/oder wenigstens einer Feder (2) versehen sind, wobei sich die Gesamtform des Steins (1) aus wenigstens drei zueinander versetzten flachen, quaderförmigen Abschnitten (4, 5) gleicher Breite b, Länge und Höhe ergibt, wobei der Versatz l, h der quaderförmigen Abschnitte so groß gewählt wird, daß die dabei entstehenden Nuten (3) und Federn (2) eine stabile mörtel- und kleberlose Verbindung mehrerer Steine in einem Mauerwerk gewährleisten.
2. Mauerstein nach Anspruch 1, daß ein Versatz sowohl in Längsrichtung l als auch in Höhenrichtung h vorgesehen ist.
3. Mauerstein nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß mehr als drei versetzte Abschnitte (4, 5) vorhanden sind.
4. Mauerstein nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Breite b der quaderförmigen Abschnitte (4, 5) eine ganzzahlige Teilung der Breite normierter Bausteine ergibt.
5. Mauerstein nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Stein am Stück ausgeformt ist.
6. Anfangsstein dadurch gekennzeichnet, daß der Stein (7) nach einem der vorgenannten Ansprüche ausgebildet ist, wobei er davon abweichend an einer Stirnseite (8) abgeflacht ist.
7. Grundstein dadurch gekennzeichnet, daß er nach einem der vorgenannten Ansprüche ausgebildet ist, wobei der Stein davon abweichend an der Bodenseite (9) abgeflacht ist.
8. Anfangs-Grundstein dadurch gekennzeichnet, daß er nach einem der vorgenannten Ansprüche ausgebildet ist, wobei der Stein davon abweichend mit einer abgeflachten Stirnseite (8) sowie mit einer abgeflachten Bodenseite (9) versehen ist.
9. Eckstein dadurch gekennzeichnet, daß er nach einem der vorgenannten Ansprüche ausgebildet ist, wobei der Eckstein eine Abkantung (6) unter Beibehaltung der Ausbildung der Stoßseiten (10, 17) aufweist.
10. Sturzstein zum Anfügen an einen Mauerstein nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei zueinander versetzte flache quaderförmige Abschnitte (4, 5) vorhanden sind.
11. Stein nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß eine Fase (6) an wenigstens einer hervorstehenden Kante angebracht ist.
12. Stein nach einem der vorgenannten Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß er aus Ziegel, Beton, Gips und/oder Blähton gefertigt ist.
13. Mauer dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Stein gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche eingefügt ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
FR2941474A1 (fr) * 2009-01-26 2010-07-30 Tarmac Materiaux De Constructi Bloc de construction et ensemble de deux blocs de construction

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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