DE19636395A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem Fadenbruch - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem FadenbruchInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle, vorzugsweise einer
Offenend-Rotorspinnstelle, gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Offenend-Rotorspinnmaschinen, wie sie beispielsweise durch das
Handbuch "Autocoro" der Anmelderin bekannt sind, weisen eine
Vielzahl von Arbeitsstellen auf, die während des Betriebes
durch ein entlang der Arbeitsstellen verfahrbares, selbsttätig
arbeitendes Bedienaggregat, einen sogenannten Anspinnwagen,
versorgt werden.
Der Anspinnwagen kann dabei, wie beispielsweise in der
DE 43 13 523 A1 beschrieben, sowohl fertige Kreuzspulen gegen
Leerhülsen aus tauschen, als auch Fadenbrüche an den
Spinnstellen beheben. Das heißt, der Anspinnwagen reinigt im
Falle eines Fadenbruches zunächst die betreffende Spinnstelle
und spinnt anschließend wieder neu an.
Das automatische Anspinnen durch den Anspinnwagen geschieht bei
einer vorbestimmten, für das Anspinnen optimalen Rotordrehzahl.
Der Anspinnwagen ist entsprechend mit einer Einrichtung zum
Messen der Rotordrehzahl ausgerüstet. Er beginnt mit der
Drehzahlmessung nach der Reinigung, wenn die Rotorbremse sich
von der Rotorachse löst und der Rotor auf seine
Betriebsdrehzahl hochläuft. Bei der vorbestimmten optimalen
Anspinndrehzahl des Rotors beginnt der eigentliche
Anspinnzyklus.
Damit der angesponnene Faden während des weiteren
Rotorhochlaufs gleichbleibende Dicke und Drehung erhält, müssen
Fasereinzug und Fadenabzug im gleichen Maße hochlaufen, wie die
Rotordrehzahl ansteigt.
Der Anspinnwagen übernimmt daher während des Anspinnvorganges
sowohl den Fasereinzug in die Spinneinheit, als auch den
Fadenabzug aus der Spinneinheit und beschleunigt gleichzeitig
über einen Antrieb die Kreuzspule. Der Antrieb der Kreuzspule,
die auch als Auflaufspule bezeichnet wird, erfolgt dabei über
einen sogenannten Wickelantrieb. Der Wickelantrieb besitzt eine
endseitig an einem Antriebsarm angeordnete Antriebsrolle, die
zum Beschleunigen der Auflaufspule an deren Oberfläche
angeschwenkt wird.
Dieses bekannte Verfahren hat sich in der Praxis bewährt und
wird bei einer Vielzahl von Offenend-Rotorspinnmaschinen
eingesetzt.
Die im Laufe der Zeit ständig gestiegene Produktivität der
Offenend-Rotorspinnmaschinen hat inzwischen jedoch zu sehr
hohen Rotordrehzahlen und entsprechend hohen
Fadenabzugsgeschwindigkeiten geführt.
Die weitere Steigerung der Fadenabzugsgeschwindigkeit läßt
befürchten, daß es in der Zukunft zu Schwierigkeiten beim
Anspinnprozeß kommt, da die heutigen Wickelantriebe kaum in der
Lage sind, insbesondere große Garnspulen mit einem
entsprechenden Trägheitsmoment, so zu beschleunigen, daß die
Fadenaufwickelgeschwindigkeit der hohen Beschleunigung der
Fadenabzugseinrichtung folgen kann. Dabei ist
zuberücksichtigen, daß der Momentenübertragung mittels eines
Reibrades Grenzen gesetzt sind, auch wenn das
Beschleunigungsvermögen derartiger Antriebe, z. B. durch das
Material der Antriebsrolle, deren Anpreßdruck, deren
Umschlingung an der Garnrolle, deren Anpreßfläche sowie deren
Profil, optimiert werden kann.
Ausgehend vom vorstehend beschriebenen Stand der Technik beim
Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem Fadenbruch
liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten
Verfahren und Vorrichtungen zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gelöst,
wie es im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Verfahrens sind in den
rückbezogenen Ansprüchen 2 bis 6 dargestellt.
Der Anspruch 7 ist auf eine Vorrichtung zur Durchführung des
Verfahrens nach Anspruch 1 gerichtet.
Die als Unteransprüche formulierten Ansprüche 8 bis 12
betreffen bevorzugte Ausführungsformen dieser Vorrichtung.
Das erfindungsgemäße Verfahren geht von der Erkenntnis aus, daß
bei weiter steigenden Fadenabzugsgeschwindigkeiten der
Offenend-Spinnmaschinen die während des Anspinnprozesses
notwendige Beschleunigung der Auflaufspule durch die heutigen
Wickelantriebe der Anspinnwagen, auch bei einem maximal
wirksamen Beschleunigungsmoment, in Zukunft nur sehr schwer zu
realisieren sein wird.
Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, den
Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule zeitlich vom
Fadenabzugsvorgang zu trennen, d. h., den problematischen
Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule dadurch zu entschärfen,
daß die Beschleunigung der Auflaufspule bereits zu einem
Zeitpunkt gestartet wird, der so lange vor dem Anspinnzeitpunkt
liegt, daß die durch den Wickelantrieb beschleunigte
Auflaufspule zum Zeitpunkt des Beginns des Fadenabzugs bereits
eine vorbestimmte Wickelgeschwindigkeit aufweist.
Vorzugsweise ist der Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule
gegenüber dem Start des Fadenabzugs derart zeitlich vorversetzt,
daß die Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule zum Zeitpunkt
des Startes des Fadenabzuges nahezu der
Fadenabzugsgeschwindigkeit entspricht (Anspruch 2).
Um für die Zeitspanne vom Beginn der Vorbeschleunigung der
Auflaufspule bis zum Einsetzen des Fadenabzuges eine
ausreichende Fadenlänge zum Aufwickeln zur Verfügung zu haben,
wird, wie im Anspruch 3 dargelegt, vor Beginn des
Anspinnprozesses eine bestimmte Fadenlänge von der Auflaufspule
abgezogen und in einem zwischen Fadenabzugseinrichtung und
Wickelantrieb angeordneten Fadenspeicher zwischengespeichert.
Die im Fadenspeicher gepufferte Fadenlänge dabei so bemessen,
daß die Fadenlängendifferenz, die durch das zeitlich versetzte
Starten des Wickelantriebes und des Fadenabzuges auftritt,
ausgeglichen wird.
Die vorbestimmte Aufwickelgeschwindigkeit, auf die der
Wickelantriebes die Auflaufspule vorbeschleunigt, richtet sich
dabei, wie im Anspruch 4 dargelegt, vorzugsweise nach der
optimalen Anspinndrehzahl des Spinnrotors bzw. nach der dieser
Rotordrehzahl entsprechenden Fadenabzugsgeschwindigkeit.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in einigen Punkten variiert
werden, d. h., es kann beispielsweise die im Anspruch 5 oder die
im Anspruch 6 beschriebene Vorgehensweise gewählt werden.
Welche dieser Varianten im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt
von zahlreichen Parametern ab, die anhand entsprechender
Versuche ermittelt werden können.
In bevorzugter Ausführungsform besitzt der Anspinnwagen, der
das erfindungsgemäße Verfahren ausführt, wie im Anspruch 7
dargelegt, jeweils einen separaten Antrieb für den die
Auflaufspule beschleunigenden Wickelantrieb sowie einen
separaten Antrieb für die Fadenabzugseinrichtung. Die Antriebe
sind an die Steuereinrichtung des Anspinnwagens angeschlossen
und definiert ansteuerbar.
In Verbindung mit einem Fadenspeicher, der zwischen die
Fadenabzugseinrichtung und den Wickelantrieb eingeschaltet ist
und eine ausreichende Fadenlänge aufnehmen kann, bietet eine
derartige Einrichtung die Möglichkeit eines zeitversetzten
Startens von Wickelantrieb und Fadenabzugseinrichtung. Die von
der Auflaufspule zurückgeholte, im Fadenspeicher abgelegte
Fadenlänge bietet dabei die Voraussetzung, um auch große
Kreuzspulen, die bekanntlich ein erhebliches Trägheitsmoment
aufweisen, rechtzeitig genug starten und relativ schonend auf
eine zum Anspinnzeitpunkt notwendige hohe Wickelgeschwindigkeit
beschleunigen zu können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung macht
somit hohe Beschleunigungsgeschwindigkeiten des Fadenabzugs
während des Anspinnprozesses auch beim Vorliegen großer
Auflaufspulen beherrschbar.
Wie in den Ansprüchen 8 bzw. 9 dargelegt, ist der Fadenspeicher
in bevorzugter Ausführungsform als ein diskontinuierlich
arbeitender Speicher ausgelegt, wobei nach dem "last in - first
out"-Prinzip verfahren wird. Das heißt, das zuletzt in den
Speicher eingebrachte Fadenstück wird als erstes wieder
herausgezogen. Derartige Speicher haben den Vorteil, daß stets
das obenliegende Fadenstück abgezogen wird, so daß
Fadenschlingen oder dergleichen weitestgehend vermieden werden
können.
Insbesondere die in den Ansprüchen 10 bis 12 beschriebenen
Merkmale ergeben einen unkomplizierten, zuverlässig arbeitenden
und im Bedarfsfall relativ leicht zu reinigenden Speicher.
Die im Anspruch 11 dargelegte Ausführungsform führt dabei im
Bereich der Bodenplatte des Speichers zu Druckverhältnissen,
die eine geordnete Ablage, auch größerer Fadenlängen,
gewährleisten. Das heißt, der Faden legt sich aufgrund der
herrschenden Druckverhältnisse stets in Schlaufen ab, wobei die
im Randbereich des Speichers beginnenden Schlaufen nach innen
kleiner werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend
anhand der Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel
entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht eine Offenend-Rotorspinnmaschine
mit einem ebenfalls schematisch dargestellten Anspinnwagen,
Fig. 2 den Bereich einer Spinnstelle sowie einen Teil des
Anspinnwagens im größeren Maßstab, insbesondere den
Wickelantrieb, die Fadenabzugseinrichtung sowie den
diskontinuierlich arbeitenden Fadenspeicher,
Fig. 3 ein Diagramm zu einer ersten Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens,
Fig. 4 ein Diagramm zu einer weiteren Variante.
In Fig. 1 ist eine Hälfte einer an sich bekannten Offenend-
Rotorspinnmaschine angedeutet und mit 1 bezeichnet. Derartige
Spinnmaschinen weisen eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 auf,
die jeweils mit einer Spinneinheit 3 sowie einer
Spuleinrichtung 4 ausgerüstet sind. In den Spinneinheiten 3
wird das in Spinnkannen 5 vorgelegte Faserband 6 zu Fäden 7
gesponnen, die auf den Spuleinrichtungen 4 zu Kreuzspulen 8
aufgewickelt werden.
Wie dargestellt, sind die Spuleinrichtungen 4 mit einem
Spulenrahmen 9 zum drehbaren Haltern einer als Kreuzspule
ausgebildeten Auflaufspule 8 sowie einer Spultrommel 11 zum
Antreiben der Auflaufspule während des normalen Spulbetriebes
ausgestattet.
Die Offenend-Rotorspinnmaschine 1 verfügt außerdem über eine
umlaufende Hülsen- und Spulentransporteinrichtung 12 zum
Versorgen der Arbeitsstellen der Spinnmaschine mit Leerhülsen
bzw. zum Abtransport der fertiggestellten Kreuzspulen.
An bzw. auf der Spinnmaschine 1 ist, an Führungsschienen 13, 14
sowie einer Stützschiene 15 verfahrbar, ein Bedienaggregat,
z. B. ein Anspinnwagen 16, angeordnet. Das Laufwerk 17 dieses
Anspinnwagens 16 weist Laufrollen 18 sowie ein Stützrad 19 auf;
die Versorgung des Anspinnwagens 16 mit elektrischer Energie
erfolgt vorzugsweise, wie angedeutet, über eine
Schleifkontakteinrichtung 20.
Derartige Anspinnwagen 16 weisen, wie bekannt, zahlreiche
Spulen- und Fadenhandhabungseinrichtungen, wie z. B. einen
Wickelantrieb 10 sowie eine Fadenabzugseinrichtung 21 auf und
patrouillieren ständig entlang der Offenend-Rotorspinnmaschine
1. Der Anspinnwagen 16 greift selbsttätig ein, wenn an einer
der Arbeitsstellen 2 ein Handlungsbedarf entsteht. Ein solcher
Handlungsbedarf liegt beispielsweise vor, wenn an einer
Arbeitsstelle 2 ein Fadenbruch aufgetreten ist oder wenn an
einer der Arbeitsstellen eine Kreuzspule ihren vorgeschriebenen
Durchmesser erreicht hat und gegen eine Leerhülse ausgetauscht
werden muß.
In einem solchen Fall läuft der Anspinnwagen 16 zu der
betreffenden Arbeitsstelle, positioniert sich dort und sucht
bei einem "normalen" Fadenbruch mit seiner (nicht
dargestellten) Fadensuchdüse das gerissene, auf der
Umfangsoberfläche der Auflaufspule 8 liegende Fadenende.
Nach Reinigung der Spinneinheit wird dieses Fadenende, wie
üblich, durch bekannte Handhabungseinrichtungen, nach einer
entsprechenden Vorbereitung, in den Bereich der Spinneinheit 3
zurückbefördert, dort in das Fadenabzugsröhrchen eingefädelt
und für den eigentlichen Anspinnprozeß bereitgehalten.
Gleichzeitig wird über den Wickelabtrieb 10 von der
Auflaufspule 8 eine definierte Fadenlänge abgewickelt und in
einem Fadenspeicher 22 zwischengespeichert.
Wie in Fig. 2 in einem größeren Maßstab dargestellt, weisen
sowohl der Wickelantrieb 10 als auch die Fadenabzugseinrichtung
21 jeweils einen eigenen, über die anspinnwageneigene
Steuereinrichtung 23 gezielt ansteuerbaren, Antrieb 24 bzw. 25
auf.
Der Antrieb 24 beaufschlagt dabei die Antriebsrolle 26 des
Wickelantriebes 10, während der Antrieb 25 auf die Abzugsrolle
27 der Fadenabzugseinrichtung 21 des Anspinnwagens 16
geschaltet ist. Die Fadenabzugseinrichtung 21 besitzt außerdem,
wie üblich, eine Druckrolle 28.
Zwischen der Fadenabzugseinrichtung 21 und dem Wickelantrieb 10
ist ein Fadenspeicher 22 angeordnet. Der Fadenspeicher 22 ist
als diskontinuierlich arbeitender Speicher ausgebildet, das
bedeutet, er wird bei jedem Anspinnvorgang entleert. Der
Fadenspeicher 22, der nach dem "last in - first out"-Prinzip
arbeitet, ist über eine Unterdruckquelle 29
saugluftbeaufschlagbar.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Fadenspeicher
22 aus einem Speicherröhrchen 30 sowie einem Speicherkegel 31.
Der Speicherkegel 31 weist dabei eine perforierte Bodenplatte
32 auf, die über eine Anschlußleitung 33 an die
Unterdruckquelle 29 angeschlossen ist. Die Bodenplatte 32
besitzt eine Vielzahl von Bohrungen 34, deren Durchmesser
vorzugsweise nach innen hin kleiner wird, so daß im Bereich der
Bodenplatte 32 eine Saugluftströmung 33 mit unterschiedlichen
Druckverhältnissen ansteht. Das heißt, der Ansaugdruck, der den
von der Auflaufspule 8 abgezogenen Faden 7 im Bereich der
Bodenplatte 32 fixiert, nimmt entsprechend der Größe der
Bohrungen 34 von außen nach innen ab.
Das erfindungsgemäße Verfahren, daß das Anspinnen auch großer
Auflaufspulen bei hohen Fadenabzugsgeschwindigkeiten durch
entsprechende Vorbeschleunigung der Auflaufspule ermöglicht,
wird nachfolgend anhand der Fig. 3 (erste Variante) bzw. der
Fig. 4 (weitere Variante) erläutert.
Bei dem dargestellten Koordinatensystem sind auf der Abszisse
die Zeit t und auf der Ordinate die Produktionsgeschwindigkeit
v einer Spinnstelle 3 während des Anspinnprozesses aufgetragen.
Die Kurven R, Sp, F zeigen jeweils den Beschleunigungsverlauf des
Rotors, der Auflaufspule sowie der Fadenabzugseinrichtung.
Wie ersichtlich, läuft der während des Reinigungsvorganges
gebremste Rotor nach dem Lösen der Rotorbremse entlang der
Kurve R auf eine optimale Anspinndrehzahl hoch, die etwa 70%
der Produktionsdrehzahl entspricht. Der Rotor erreicht diese
Anspinndrehzahl zum Zeitpunkt T2.
Zu diesem Zeitpunkt T2 wird auch die Fadenabzugseinrichtung
gestartet, die aufgrund ihres relativ niedrigen
Trägheitsmomentes sehr schnell auf eine hohe
Fadenabzugsgeschwindigkeit (Kurve F) beschleunigt und zum
Zeitpunkt T2′ eine Geschwindigkeit erreicht, die der
Rotordrehzahl zu diesem Zeitpunkt entspricht.
Bereits während des Hochlaufes des Rotors auf seine optimale
Anspinndrehzahl, wurde zum Zeitpunkt T1 auch der
Wickelantrieb 10 gestartet, der die Anlaufspule 8, wie anhand
der Kurve Sp dargestellt, beschleunigt.
Die Zeitspanne zwischen T1 und T2 wird dabei unter
Berücksichtigung des Beschleunigungsvermögens des
Wickelantriebes 10 so gewählt, daß die Wickelgeschwindigkeit
der Auflaufspule zum Zeitpunkt T2′ etwa der
Fadenabzugsgeschwindigkeit entspricht.
Vom Zeitpunkt T2′ an beschleunigen die Fadenabzugseinrichtungen
und der Wickelantrieb dann synchron, wobei die hochlaufende
Rotordrehzahl die Führungsgröße darstellt.
Zum Zeitpunkt T3 erreichen sowohl der Spinnrotor, die
Fadenabzugseinrichtung als auch die Auflaufspule ihre
Produktionsgeschwindigkeit (100%).
Da der Wickelantrieb 10 bereits zu einem Zeitpunkt T1 gestartet
wird, d. h. zu einem Zeitpunkt zu dem die Spinneinheit 3 noch
kein Garn produziert und entsprechend über die
Fadenabzugseinrichtung 21 noch kein Faden geliefert werden
kann, muß die Zeitspanne vom Zeitpunkt T1 bis zum Zeitpunkt T2′
durch einen Fadenvorrat überbrückt werden, der vorher von der
Auflaufspule abgewickelt und im Fadenspeicher 22 hinterlegt
wurde. Die benötigte Fadenlänge, die von der Auflaufspule 8
abgewickelt werden muß, ist in Fig. 3 mit A1 gekennzeichnet.
Die Variante gemäß Fig. 4 ist bis zum Zeitpunkt T2′ identisch
mit dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 3. Das heißt, bis zu
dem Zeitpunkt an dem der im Fadenspeicher 22 hinterlegte
Fadenvorrat A1 aufgrund der Vorbeschleunigung der Auflaufspule
8 aufgebraucht und die Wickelgeschwindigkeit sowie die
Fadenabzugsgeschwindigkeit zumindest für einen Augenblick
gleich sind.
Vom Zeitpunkt T2′ an beschleunigt die Fadenabzugseinrichtung,
unter Anlehnung an die Rotordrehzahl als Führungsgröße, stärker
als der Wickelantrieb 10 die relativ schwere Auflaufspule 8 zu
beschleunigen vermag, so daß es zu einem Fadenüberschuß kommt.
Dieser Fadenüberschuß wird jetzt ebenfalls im Fadenspeicher 22
zwischengelagert und erreicht schließlich eine Fadenlänge A2.
Das bedeutet, wenn der Rotor und damit auch die
Fadenabzugseinrichtung ihre Produktionsdrehzahl bzw. ihre
Produktionsgeschwindigkeit, die im Diagramm als 100%
bezeichnet sind, erreicht haben, weist der Fadenspeicher 22
noch die Fadenlänge A2 auf. Um den Fadenspeicher 22 wieder zu
leeren, ist es daher erforderlich den Wickelantrieb kurzzeitig
auf eine Geschwindigkeit zu beschleunigen, die, wie in Fig. 4
angedeutet, über der Produktionsgeschwindigkeit der Spinnstelle
und damit über der Fadenabzugsgeschwindigkeit liegt.
Die Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule und die
Fadenabzugsgeschwindigkeit sind dabei so aufeinander
abgestimmt, daß die in diesem Fall zusätzlich benötigte
Fadenlänge A3 genau der im Fadenspeicher 22
zwischengespeicherten Fadenlänge A2 entspricht.
Zum Zeitpunkt T3 ist folglich der Fadenspeicher 22 wieder leer,
die Spinnstelle arbeitet wieder "normal".
Claims (12)
1. Verfahren zum Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem
Fadenbruch mittels eines die Spinnstellen versorgenden
Bedienaggregates, wobei ein von einer Auflaufspule
abgewickeltes Fadenende in einer Spinneinheit an in die
Spinneinheit eingespeiste Fasern angesponnen und der in der
Spinneinheit produzierte Faden auf eine durch einen
Wickelabtrieb beschleunigte Auflaufspule aufgewickelt wird,
dadurch gekennzeichnet,
- - daß zunächst eine definierte Fadenlänge (A1) von der Auflaufspule (8) abgewickelt und in einem Fadenspeicher (22) zwischengespeichert wird und
- - daß anschließend der Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule (8) durch den Wickelantrieb (10) eines Anspinnwagens (16) so lange vor dem Anspinnzeitpunkt (T2) gestartet wird, daß die Auflaufspule (8) zum Zeitpunkt des Beginns des Fadenabzugs bereits eine vorbestimmbare Wickelgeschwindigkeit aufweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zunächst eine definierte Fadenlänge (A1) von der Auflaufspule
(8) abgewickelt und im Fadenspeicher (22) zwischengespeichert
wird und daß anschließend der Beschleunigungsvorgang der
Auflaufspule (8) derart zeitversetzt gestartet wird, daß die
Auflaufspule (8) zum Zeitpunkt des Startens einer
Fadenabzugseinrichtung (21) bereits eine vorbestimmte
Wickelgeschwindigkeit erreicht hat.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im
Fadenspeicher (22) zwischengespeicherte Fadenlänge (A1) etwa
der Fadenlänge entspricht, die vom Start der Auflaufspule (8)
zu einem Zeitpunkt (T1) bis zur Beschleunigung auf die
vorbestimmbare Aufwickelgeschwindigkeit auf die Auflaufspule
(8) aufgewickelt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
vorbestimmbare Aufwickelgeschwindigkeit der Auflaufspule (8)
etwa der Fadenabzugsgeschwindigkeit des bei optimaler
Anspinndrehzahl des Spinnrotors zu einem Zeitpunkt (T2)
beginnenden Fadenabzugs entspricht.
5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Auflaufspule (8) vom Erreichen einer
vorbestimmten Aufwickelgeschwindigkeit an synchron mit dem
Fadenabzug auf die Produktionsgeschwindigkeit der Spinnstelle
weiterbeschleunigt wird, wobei die Rotordrehzahl die
Führungsgröße für diese Beschleunigung darstellt.
6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Beschleunigung der Auflaufspule (8)
durch den Wickelantrieb (10) nach Beginn des Fadenabzugs
langsamer als der Hochlauf des Fadenabzugs erfolgt, so daß
der Fadenspeicher (22) nach Abgabe der Fadenlänge (A1) durch
eine nicht direkt aufgewundene Fadenlänge (A2) neu belegt
wird.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der Anspinnwagen (16) einen
Antrieb (25) zum Beaufschlagen einer
Fadenabzugseinrichtung (21) und einen Antrieb (24) für einen
Wickelantrieb (10) sowie einen zwischen die
Fadenabzugseinrichtung (21) und den Wickelantrieb (10)
eingeschalteten Fadenspeicher (22) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Fadenspeicher (22) als diskontinuierlich arbeitender
Fadenspeicher ausgelegt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
diskontinuierliche Fadenspeicher (22) nach dem "last in - first
out"-Prinzip arbeitet.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fadenspeicher (22) durch ein
Speicherröhrchen (30) sowie einen anschließenden, durch eine
perforierte Bodenplatte (32) verschlossenen Speicherkegel
(31) gebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Bodenplatte (32) eine Vielzahl von Bohrungen (34) aufweist,
wobei der Durchmesser der Bohrungen (34) zum Rand des
Speicherkegels hin größer wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Bodenplatte (32) des Fadenspeichers (22) eine
Saugluftströmung (33) ansteht.
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