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DE19636395A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem Fadenbruch - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem Fadenbruch

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DE19636395A1
DE19636395A1 DE19636395A DE19636395A DE19636395A1 DE 19636395 A1 DE19636395 A1 DE 19636395A1 DE 19636395 A DE19636395 A DE 19636395A DE 19636395 A DE19636395 A DE 19636395A DE 19636395 A1 DE19636395 A1 DE 19636395A1
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    • D01H4/48Piecing arrangements; Control therefor
    • D01H4/50Piecing arrangements; Control therefor for rotor spinning

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
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  • Spinning Methods And Devices For Manufacturing Artificial Fibers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle, vorzugsweise einer Offenend-Rotorspinnstelle, gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Offenend-Rotorspinnmaschinen, wie sie beispielsweise durch das Handbuch "Autocoro" der Anmelderin bekannt sind, weisen eine Vielzahl von Arbeitsstellen auf, die während des Betriebes durch ein entlang der Arbeitsstellen verfahrbares, selbsttätig arbeitendes Bedienaggregat, einen sogenannten Anspinnwagen, versorgt werden.
Der Anspinnwagen kann dabei, wie beispielsweise in der DE 43 13 523 A1 beschrieben, sowohl fertige Kreuzspulen gegen Leerhülsen aus tauschen, als auch Fadenbrüche an den Spinnstellen beheben. Das heißt, der Anspinnwagen reinigt im Falle eines Fadenbruches zunächst die betreffende Spinnstelle und spinnt anschließend wieder neu an.
Das automatische Anspinnen durch den Anspinnwagen geschieht bei einer vorbestimmten, für das Anspinnen optimalen Rotordrehzahl. Der Anspinnwagen ist entsprechend mit einer Einrichtung zum Messen der Rotordrehzahl ausgerüstet. Er beginnt mit der Drehzahlmessung nach der Reinigung, wenn die Rotorbremse sich von der Rotorachse löst und der Rotor auf seine Betriebsdrehzahl hochläuft. Bei der vorbestimmten optimalen Anspinndrehzahl des Rotors beginnt der eigentliche Anspinnzyklus.
Damit der angesponnene Faden während des weiteren Rotorhochlaufs gleichbleibende Dicke und Drehung erhält, müssen Fasereinzug und Fadenabzug im gleichen Maße hochlaufen, wie die Rotordrehzahl ansteigt.
Der Anspinnwagen übernimmt daher während des Anspinnvorganges sowohl den Fasereinzug in die Spinneinheit, als auch den Fadenabzug aus der Spinneinheit und beschleunigt gleichzeitig über einen Antrieb die Kreuzspule. Der Antrieb der Kreuzspule, die auch als Auflaufspule bezeichnet wird, erfolgt dabei über einen sogenannten Wickelantrieb. Der Wickelantrieb besitzt eine endseitig an einem Antriebsarm angeordnete Antriebsrolle, die zum Beschleunigen der Auflaufspule an deren Oberfläche angeschwenkt wird.
Dieses bekannte Verfahren hat sich in der Praxis bewährt und wird bei einer Vielzahl von Offenend-Rotorspinnmaschinen eingesetzt.
Die im Laufe der Zeit ständig gestiegene Produktivität der Offenend-Rotorspinnmaschinen hat inzwischen jedoch zu sehr hohen Rotordrehzahlen und entsprechend hohen Fadenabzugsgeschwindigkeiten geführt.
Die weitere Steigerung der Fadenabzugsgeschwindigkeit läßt befürchten, daß es in der Zukunft zu Schwierigkeiten beim Anspinnprozeß kommt, da die heutigen Wickelantriebe kaum in der Lage sind, insbesondere große Garnspulen mit einem entsprechenden Trägheitsmoment, so zu beschleunigen, daß die Fadenaufwickelgeschwindigkeit der hohen Beschleunigung der Fadenabzugseinrichtung folgen kann. Dabei ist zuberücksichtigen, daß der Momentenübertragung mittels eines Reibrades Grenzen gesetzt sind, auch wenn das Beschleunigungsvermögen derartiger Antriebe, z. B. durch das Material der Antriebsrolle, deren Anpreßdruck, deren Umschlingung an der Garnrolle, deren Anpreßfläche sowie deren Profil, optimiert werden kann.
Ausgehend vom vorstehend beschriebenen Stand der Technik beim Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem Fadenbruch liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die bekannten Verfahren und Vorrichtungen zu verbessern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren gelöst, wie es im Anspruch 1 beschrieben ist.
Vorteilhafte Ausgestaltungen dieses Verfahrens sind in den rückbezogenen Ansprüchen 2 bis 6 dargestellt.
Der Anspruch 7 ist auf eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 gerichtet.
Die als Unteransprüche formulierten Ansprüche 8 bis 12 betreffen bevorzugte Ausführungsformen dieser Vorrichtung.
Das erfindungsgemäße Verfahren geht von der Erkenntnis aus, daß bei weiter steigenden Fadenabzugsgeschwindigkeiten der Offenend-Spinnmaschinen die während des Anspinnprozesses notwendige Beschleunigung der Auflaufspule durch die heutigen Wickelantriebe der Anspinnwagen, auch bei einem maximal wirksamen Beschleunigungsmoment, in Zukunft nur sehr schwer zu realisieren sein wird.
Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, den Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule zeitlich vom Fadenabzugsvorgang zu trennen, d. h., den problematischen Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule dadurch zu entschärfen, daß die Beschleunigung der Auflaufspule bereits zu einem Zeitpunkt gestartet wird, der so lange vor dem Anspinnzeitpunkt liegt, daß die durch den Wickelantrieb beschleunigte Auflaufspule zum Zeitpunkt des Beginns des Fadenabzugs bereits eine vorbestimmte Wickelgeschwindigkeit aufweist.
Vorzugsweise ist der Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule gegenüber dem Start des Fadenabzugs derart zeitlich vorversetzt, daß die Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule zum Zeitpunkt des Startes des Fadenabzuges nahezu der Fadenabzugsgeschwindigkeit entspricht (Anspruch 2).
Um für die Zeitspanne vom Beginn der Vorbeschleunigung der Auflaufspule bis zum Einsetzen des Fadenabzuges eine ausreichende Fadenlänge zum Aufwickeln zur Verfügung zu haben, wird, wie im Anspruch 3 dargelegt, vor Beginn des Anspinnprozesses eine bestimmte Fadenlänge von der Auflaufspule abgezogen und in einem zwischen Fadenabzugseinrichtung und Wickelantrieb angeordneten Fadenspeicher zwischengespeichert. Die im Fadenspeicher gepufferte Fadenlänge dabei so bemessen, daß die Fadenlängendifferenz, die durch das zeitlich versetzte Starten des Wickelantriebes und des Fadenabzuges auftritt, ausgeglichen wird.
Die vorbestimmte Aufwickelgeschwindigkeit, auf die der Wickelantriebes die Auflaufspule vorbeschleunigt, richtet sich dabei, wie im Anspruch 4 dargelegt, vorzugsweise nach der optimalen Anspinndrehzahl des Spinnrotors bzw. nach der dieser Rotordrehzahl entsprechenden Fadenabzugsgeschwindigkeit.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann in einigen Punkten variiert werden, d. h., es kann beispielsweise die im Anspruch 5 oder die im Anspruch 6 beschriebene Vorgehensweise gewählt werden.
Welche dieser Varianten im Einzelfall vorteilhafter ist, hängt von zahlreichen Parametern ab, die anhand entsprechender Versuche ermittelt werden können.
In bevorzugter Ausführungsform besitzt der Anspinnwagen, der das erfindungsgemäße Verfahren ausführt, wie im Anspruch 7 dargelegt, jeweils einen separaten Antrieb für den die Auflaufspule beschleunigenden Wickelantrieb sowie einen separaten Antrieb für die Fadenabzugseinrichtung. Die Antriebe sind an die Steuereinrichtung des Anspinnwagens angeschlossen und definiert ansteuerbar.
In Verbindung mit einem Fadenspeicher, der zwischen die Fadenabzugseinrichtung und den Wickelantrieb eingeschaltet ist und eine ausreichende Fadenlänge aufnehmen kann, bietet eine derartige Einrichtung die Möglichkeit eines zeitversetzten Startens von Wickelantrieb und Fadenabzugseinrichtung. Die von der Auflaufspule zurückgeholte, im Fadenspeicher abgelegte Fadenlänge bietet dabei die Voraussetzung, um auch große Kreuzspulen, die bekanntlich ein erhebliches Trägheitsmoment aufweisen, rechtzeitig genug starten und relativ schonend auf eine zum Anspinnzeitpunkt notwendige hohe Wickelgeschwindigkeit beschleunigen zu können. Die erfindungsgemäße Vorrichtung macht somit hohe Beschleunigungsgeschwindigkeiten des Fadenabzugs während des Anspinnprozesses auch beim Vorliegen großer Auflaufspulen beherrschbar.
Wie in den Ansprüchen 8 bzw. 9 dargelegt, ist der Fadenspeicher in bevorzugter Ausführungsform als ein diskontinuierlich arbeitender Speicher ausgelegt, wobei nach dem "last in - first out"-Prinzip verfahren wird. Das heißt, das zuletzt in den Speicher eingebrachte Fadenstück wird als erstes wieder herausgezogen. Derartige Speicher haben den Vorteil, daß stets das obenliegende Fadenstück abgezogen wird, so daß Fadenschlingen oder dergleichen weitestgehend vermieden werden können.
Insbesondere die in den Ansprüchen 10 bis 12 beschriebenen Merkmale ergeben einen unkomplizierten, zuverlässig arbeitenden und im Bedarfsfall relativ leicht zu reinigenden Speicher.
Die im Anspruch 11 dargelegte Ausführungsform führt dabei im Bereich der Bodenplatte des Speichers zu Druckverhältnissen, die eine geordnete Ablage, auch größerer Fadenlängen, gewährleisten. Das heißt, der Faden legt sich aufgrund der herrschenden Druckverhältnisse stets in Schlaufen ab, wobei die im Randbereich des Speichers beginnenden Schlaufen nach innen kleiner werden.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind einem nachfolgend anhand der Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel entnehmbar.
Es zeigt:
Fig. 1 schematisch in Seitenansicht eine Offenend-Rotorspinnmaschine mit einem ebenfalls schematisch dargestellten Anspinnwagen,
Fig. 2 den Bereich einer Spinnstelle sowie einen Teil des Anspinnwagens im größeren Maßstab, insbesondere den Wickelantrieb, die Fadenabzugseinrichtung sowie den diskontinuierlich arbeitenden Fadenspeicher,
Fig. 3 ein Diagramm zu einer ersten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens,
Fig. 4 ein Diagramm zu einer weiteren Variante.
In Fig. 1 ist eine Hälfte einer an sich bekannten Offenend- Rotorspinnmaschine angedeutet und mit 1 bezeichnet. Derartige Spinnmaschinen weisen eine Vielzahl von Arbeitsstellen 2 auf, die jeweils mit einer Spinneinheit 3 sowie einer Spuleinrichtung 4 ausgerüstet sind. In den Spinneinheiten 3 wird das in Spinnkannen 5 vorgelegte Faserband 6 zu Fäden 7 gesponnen, die auf den Spuleinrichtungen 4 zu Kreuzspulen 8 aufgewickelt werden.
Wie dargestellt, sind die Spuleinrichtungen 4 mit einem Spulenrahmen 9 zum drehbaren Haltern einer als Kreuzspule ausgebildeten Auflaufspule 8 sowie einer Spultrommel 11 zum Antreiben der Auflaufspule während des normalen Spulbetriebes ausgestattet.
Die Offenend-Rotorspinnmaschine 1 verfügt außerdem über eine umlaufende Hülsen- und Spulentransporteinrichtung 12 zum Versorgen der Arbeitsstellen der Spinnmaschine mit Leerhülsen bzw. zum Abtransport der fertiggestellten Kreuzspulen.
An bzw. auf der Spinnmaschine 1 ist, an Führungsschienen 13, 14 sowie einer Stützschiene 15 verfahrbar, ein Bedienaggregat, z. B. ein Anspinnwagen 16, angeordnet. Das Laufwerk 17 dieses Anspinnwagens 16 weist Laufrollen 18 sowie ein Stützrad 19 auf; die Versorgung des Anspinnwagens 16 mit elektrischer Energie erfolgt vorzugsweise, wie angedeutet, über eine Schleifkontakteinrichtung 20.
Derartige Anspinnwagen 16 weisen, wie bekannt, zahlreiche Spulen- und Fadenhandhabungseinrichtungen, wie z. B. einen Wickelantrieb 10 sowie eine Fadenabzugseinrichtung 21 auf und patrouillieren ständig entlang der Offenend-Rotorspinnmaschine 1. Der Anspinnwagen 16 greift selbsttätig ein, wenn an einer der Arbeitsstellen 2 ein Handlungsbedarf entsteht. Ein solcher Handlungsbedarf liegt beispielsweise vor, wenn an einer Arbeitsstelle 2 ein Fadenbruch aufgetreten ist oder wenn an einer der Arbeitsstellen eine Kreuzspule ihren vorgeschriebenen Durchmesser erreicht hat und gegen eine Leerhülse ausgetauscht werden muß.
In einem solchen Fall läuft der Anspinnwagen 16 zu der betreffenden Arbeitsstelle, positioniert sich dort und sucht bei einem "normalen" Fadenbruch mit seiner (nicht dargestellten) Fadensuchdüse das gerissene, auf der Umfangsoberfläche der Auflaufspule 8 liegende Fadenende. Nach Reinigung der Spinneinheit wird dieses Fadenende, wie üblich, durch bekannte Handhabungseinrichtungen, nach einer entsprechenden Vorbereitung, in den Bereich der Spinneinheit 3 zurückbefördert, dort in das Fadenabzugsröhrchen eingefädelt und für den eigentlichen Anspinnprozeß bereitgehalten.
Gleichzeitig wird über den Wickelabtrieb 10 von der Auflaufspule 8 eine definierte Fadenlänge abgewickelt und in einem Fadenspeicher 22 zwischengespeichert.
Wie in Fig. 2 in einem größeren Maßstab dargestellt, weisen sowohl der Wickelantrieb 10 als auch die Fadenabzugseinrichtung 21 jeweils einen eigenen, über die anspinnwageneigene Steuereinrichtung 23 gezielt ansteuerbaren, Antrieb 24 bzw. 25 auf.
Der Antrieb 24 beaufschlagt dabei die Antriebsrolle 26 des Wickelantriebes 10, während der Antrieb 25 auf die Abzugsrolle 27 der Fadenabzugseinrichtung 21 des Anspinnwagens 16 geschaltet ist. Die Fadenabzugseinrichtung 21 besitzt außerdem, wie üblich, eine Druckrolle 28.
Zwischen der Fadenabzugseinrichtung 21 und dem Wickelantrieb 10 ist ein Fadenspeicher 22 angeordnet. Der Fadenspeicher 22 ist als diskontinuierlich arbeitender Speicher ausgebildet, das bedeutet, er wird bei jedem Anspinnvorgang entleert. Der Fadenspeicher 22, der nach dem "last in - first out"-Prinzip arbeitet, ist über eine Unterdruckquelle 29 saugluftbeaufschlagbar.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel besteht der Fadenspeicher 22 aus einem Speicherröhrchen 30 sowie einem Speicherkegel 31. Der Speicherkegel 31 weist dabei eine perforierte Bodenplatte 32 auf, die über eine Anschlußleitung 33 an die Unterdruckquelle 29 angeschlossen ist. Die Bodenplatte 32 besitzt eine Vielzahl von Bohrungen 34, deren Durchmesser vorzugsweise nach innen hin kleiner wird, so daß im Bereich der Bodenplatte 32 eine Saugluftströmung 33 mit unterschiedlichen Druckverhältnissen ansteht. Das heißt, der Ansaugdruck, der den von der Auflaufspule 8 abgezogenen Faden 7 im Bereich der Bodenplatte 32 fixiert, nimmt entsprechend der Größe der Bohrungen 34 von außen nach innen ab.
Das erfindungsgemäße Verfahren, daß das Anspinnen auch großer Auflaufspulen bei hohen Fadenabzugsgeschwindigkeiten durch entsprechende Vorbeschleunigung der Auflaufspule ermöglicht, wird nachfolgend anhand der Fig. 3 (erste Variante) bzw. der Fig. 4 (weitere Variante) erläutert.
Fig. 3
Bei dem dargestellten Koordinatensystem sind auf der Abszisse die Zeit t und auf der Ordinate die Produktionsgeschwindigkeit v einer Spinnstelle 3 während des Anspinnprozesses aufgetragen.
Die Kurven R, Sp, F zeigen jeweils den Beschleunigungsverlauf des Rotors, der Auflaufspule sowie der Fadenabzugseinrichtung.
Wie ersichtlich, läuft der während des Reinigungsvorganges gebremste Rotor nach dem Lösen der Rotorbremse entlang der Kurve R auf eine optimale Anspinndrehzahl hoch, die etwa 70% der Produktionsdrehzahl entspricht. Der Rotor erreicht diese Anspinndrehzahl zum Zeitpunkt T2.
Zu diesem Zeitpunkt T2 wird auch die Fadenabzugseinrichtung gestartet, die aufgrund ihres relativ niedrigen Trägheitsmomentes sehr schnell auf eine hohe Fadenabzugsgeschwindigkeit (Kurve F) beschleunigt und zum Zeitpunkt T2′ eine Geschwindigkeit erreicht, die der Rotordrehzahl zu diesem Zeitpunkt entspricht. Bereits während des Hochlaufes des Rotors auf seine optimale Anspinndrehzahl, wurde zum Zeitpunkt T1 auch der Wickelantrieb 10 gestartet, der die Anlaufspule 8, wie anhand der Kurve Sp dargestellt, beschleunigt.
Die Zeitspanne zwischen T1 und T2 wird dabei unter Berücksichtigung des Beschleunigungsvermögens des Wickelantriebes 10 so gewählt, daß die Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule zum Zeitpunkt T2′ etwa der Fadenabzugsgeschwindigkeit entspricht.
Vom Zeitpunkt T2′ an beschleunigen die Fadenabzugseinrichtungen und der Wickelantrieb dann synchron, wobei die hochlaufende Rotordrehzahl die Führungsgröße darstellt.
Zum Zeitpunkt T3 erreichen sowohl der Spinnrotor, die Fadenabzugseinrichtung als auch die Auflaufspule ihre Produktionsgeschwindigkeit (100%).
Da der Wickelantrieb 10 bereits zu einem Zeitpunkt T1 gestartet wird, d. h. zu einem Zeitpunkt zu dem die Spinneinheit 3 noch kein Garn produziert und entsprechend über die Fadenabzugseinrichtung 21 noch kein Faden geliefert werden kann, muß die Zeitspanne vom Zeitpunkt T1 bis zum Zeitpunkt T2′ durch einen Fadenvorrat überbrückt werden, der vorher von der Auflaufspule abgewickelt und im Fadenspeicher 22 hinterlegt wurde. Die benötigte Fadenlänge, die von der Auflaufspule 8 abgewickelt werden muß, ist in Fig. 3 mit A1 gekennzeichnet.
Fig. 4
Die Variante gemäß Fig. 4 ist bis zum Zeitpunkt T2′ identisch mit dem Ausführungsbeispiel nach der Fig. 3. Das heißt, bis zu dem Zeitpunkt an dem der im Fadenspeicher 22 hinterlegte Fadenvorrat A1 aufgrund der Vorbeschleunigung der Auflaufspule 8 aufgebraucht und die Wickelgeschwindigkeit sowie die Fadenabzugsgeschwindigkeit zumindest für einen Augenblick gleich sind.
Vom Zeitpunkt T2′ an beschleunigt die Fadenabzugseinrichtung, unter Anlehnung an die Rotordrehzahl als Führungsgröße, stärker als der Wickelantrieb 10 die relativ schwere Auflaufspule 8 zu beschleunigen vermag, so daß es zu einem Fadenüberschuß kommt. Dieser Fadenüberschuß wird jetzt ebenfalls im Fadenspeicher 22 zwischengelagert und erreicht schließlich eine Fadenlänge A2. Das bedeutet, wenn der Rotor und damit auch die Fadenabzugseinrichtung ihre Produktionsdrehzahl bzw. ihre Produktionsgeschwindigkeit, die im Diagramm als 100% bezeichnet sind, erreicht haben, weist der Fadenspeicher 22 noch die Fadenlänge A2 auf. Um den Fadenspeicher 22 wieder zu leeren, ist es daher erforderlich den Wickelantrieb kurzzeitig auf eine Geschwindigkeit zu beschleunigen, die, wie in Fig. 4 angedeutet, über der Produktionsgeschwindigkeit der Spinnstelle und damit über der Fadenabzugsgeschwindigkeit liegt.
Die Wickelgeschwindigkeit der Auflaufspule und die Fadenabzugsgeschwindigkeit sind dabei so aufeinander abgestimmt, daß die in diesem Fall zusätzlich benötigte Fadenlänge A3 genau der im Fadenspeicher 22 zwischengespeicherten Fadenlänge A2 entspricht. Zum Zeitpunkt T3 ist folglich der Fadenspeicher 22 wieder leer, die Spinnstelle arbeitet wieder "normal".

Claims (12)

1. Verfahren zum Anspinnen einer Offenend-Spinnstelle nach einem Fadenbruch mittels eines die Spinnstellen versorgenden Bedienaggregates, wobei ein von einer Auflaufspule abgewickeltes Fadenende in einer Spinneinheit an in die Spinneinheit eingespeiste Fasern angesponnen und der in der Spinneinheit produzierte Faden auf eine durch einen Wickelabtrieb beschleunigte Auflaufspule aufgewickelt wird, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß zunächst eine definierte Fadenlänge (A1) von der Auflaufspule (8) abgewickelt und in einem Fadenspeicher (22) zwischengespeichert wird und
  • - daß anschließend der Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule (8) durch den Wickelantrieb (10) eines Anspinnwagens (16) so lange vor dem Anspinnzeitpunkt (T2) gestartet wird, daß die Auflaufspule (8) zum Zeitpunkt des Beginns des Fadenabzugs bereits eine vorbestimmbare Wickelgeschwindigkeit aufweist.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zunächst eine definierte Fadenlänge (A1) von der Auflaufspule (8) abgewickelt und im Fadenspeicher (22) zwischengespeichert wird und daß anschließend der Beschleunigungsvorgang der Auflaufspule (8) derart zeitversetzt gestartet wird, daß die Auflaufspule (8) zum Zeitpunkt des Startens einer Fadenabzugseinrichtung (21) bereits eine vorbestimmte Wickelgeschwindigkeit erreicht hat.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die im Fadenspeicher (22) zwischengespeicherte Fadenlänge (A1) etwa der Fadenlänge entspricht, die vom Start der Auflaufspule (8) zu einem Zeitpunkt (T1) bis zur Beschleunigung auf die vorbestimmbare Aufwickelgeschwindigkeit auf die Auflaufspule (8) aufgewickelt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorbestimmbare Aufwickelgeschwindigkeit der Auflaufspule (8) etwa der Fadenabzugsgeschwindigkeit des bei optimaler Anspinndrehzahl des Spinnrotors zu einem Zeitpunkt (T2) beginnenden Fadenabzugs entspricht.
5. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auflaufspule (8) vom Erreichen einer vorbestimmten Aufwickelgeschwindigkeit an synchron mit dem Fadenabzug auf die Produktionsgeschwindigkeit der Spinnstelle weiterbeschleunigt wird, wobei die Rotordrehzahl die Führungsgröße für diese Beschleunigung darstellt.
6. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschleunigung der Auflaufspule (8) durch den Wickelantrieb (10) nach Beginn des Fadenabzugs langsamer als der Hochlauf des Fadenabzugs erfolgt, so daß der Fadenspeicher (22) nach Abgabe der Fadenlänge (A1) durch eine nicht direkt aufgewundene Fadenlänge (A2) neu belegt wird.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anspinnwagen (16) einen Antrieb (25) zum Beaufschlagen einer Fadenabzugseinrichtung (21) und einen Antrieb (24) für einen Wickelantrieb (10) sowie einen zwischen die Fadenabzugseinrichtung (21) und den Wickelantrieb (10) eingeschalteten Fadenspeicher (22) aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenspeicher (22) als diskontinuierlich arbeitender Fadenspeicher ausgelegt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der diskontinuierliche Fadenspeicher (22) nach dem "last in - first out"-Prinzip arbeitet.
10. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Fadenspeicher (22) durch ein Speicherröhrchen (30) sowie einen anschließenden, durch eine perforierte Bodenplatte (32) verschlossenen Speicherkegel (31) gebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (32) eine Vielzahl von Bohrungen (34) aufweist, wobei der Durchmesser der Bohrungen (34) zum Rand des Speicherkegels hin größer wird.
12. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Bodenplatte (32) des Fadenspeichers (22) eine Saugluftströmung (33) ansteht.
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