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Die Erfindung betrifft eine Presszange
nach dem Merkmal des Oberbegriffes des Anspruches 1.
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Derartige Presszangen sind sowohl
als handbetätigte
als auch als motorbetriebene Werkzeuge bekannt. Sie werden bspw.
dazu verwendet, Kabelschuhe auf elektrischen Leitern zu befestigen. Hierzu
wird das rohrförmige
Werkstück
zwischen zwei Pressbacken mit bspw. sechseckigen Querschnittsöffnungen
zusammengedrückt.
Für jeden
Kabelquerschnitt ist dabei in der Regel ein anderes Pressprofil,
d. h. ein anderer Öffnungsquerschnitt
erforderlich. Es sind Presswerkzeuge bekannt, wie bspw. aus der
US 3,397,567 , deren Pressbacken elektromotorisch
aufeinander zu bewegt werden, bei denen der Werkzeugwechsel durch
vollständiges Auswechseln
der Einsätze
erfolgt. Diese Methode zeigt sich dahingehend nachteilig, dass die
lose mitgeführten
Einsätze
leicht verloren gehen können
und der Einbau in der Regel ein weiteres Werkzeug erfordert.
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Andere bekannte Werkzeugwechselsysteme benutzen
ein Paar drehbar gelagerter Pressmatrizen in Form von Profilrädern, die
nicht demontierbar mit der Zange verbunden sind und über den
Umfang verteilt Aussparungen mit unterschiedlichen Pressgeometrien
besitzen. Die maximale Anzahl der verschiedenen Größen wird
durch den zulässigen
Durchmesser der Profilscheibe begrenzt. Eine derartige ausgebildete
Presszange ist bspw. aus der
DE 2841 588 C3 bekannt. In dieser Patentschrift
ist in Einzelheit eine Kerbzange zum Aufpressen von Kabelschuhen und
Verbindern auf elektrische Leiter beschrieben, bei welcher Kerbzange
in den Klemmbacken jeweils eine radförmige, am Umfang mit mehreren
unterschiedlichen Pressmulden versehene, als geradzahliges Vieleck
ausgebildete Pressmatrize drehbar gelagert ist. Letztere ist in
jeder Arbeitsstellung durch einen federbelasteten, außen am Umfang
der Pressmatrize anliegenden und parallel zur Matrizendrehachse
verschiebbaren Riegel arretierbar, wobei der Riegel an der der jeweilig
in Arbeitsstellung befindliche Pressmulde diametral gegenüberliegenden
Seite der Pressmatrize anliegt.
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Eine mit der aus vorbeschriebener
Druckschrift vergleichbare Presszange ist auch aus der
DE 19 58 830 U bekannt. Darüber hinaus
ist zum Stand der Technik auf die
DE 86 04 624 U1 zu verweisen. Bei der hieraus
bekannten Presszange wird die Dreharretierung der jeweiligen Pressmatrize
durch einen federvorgespannten, axial in der Pressmatrize angeordneten
Mehrkantbolzen realisiert, der einen runden Umfangsabschnitt aufweist,
bei dem sich dann die Pressmatrize verdrehen lässt.
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Ausgehend von der zunächst genannten Druckschrift
beschäftigt
sich die Erfindung mit der Aufgabe, eine Presszange zum Aufpressen
von Kabelschuhen oder dgl. Verbinder auf elektrischen Leitern anzugeben,
welche sich durch eine wesentliche Erhöhung der Anzahl der unterschiedlichen
Pressgeometrien bei gleichem Pressmatrizendurchmesser auszeichnet.
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Diese Aufgabe ist beim Gegenstand
des Anspruches 1 gelöst,
wobei darauf abgestellt ist, dass jeder Pressmatrize eine zweite,
unabhängig
zur ersten Pressmatrize drehbar angeordnete Pressmatrize zugeordnet
ist. Durch diese Ausgestaltung ist in einfachster Weise die Anzahl
der unterschiedlichen Preßgeometrien
bei einem Preßwerkzeug
der in Rede ste henden Art wesentlich erhöht. Jede Preßmatrize
weist eine Vielzahl von am Umfang ausgebildeten, unterschiedlichen
Preßmulden
auf. Bevorzugt wird hierbei eine Ausbildung der Preßmatrizen
gemäß dem zuvorbeschriebenen
Stand der Technik. Es sind demnach Preßmatrizen vorgesehen, welche
im Grundriß ein
geradzahliges Vieleck bilden. Denkbar sind jedoch auch andere Grundrißformen.
Wesentlich ist, daß in
Abhängigkeit
der Geometrie der aufzupressenden Kabelschuhen oder Verbindern Preßmulden
der einen oder anderen Preßmatrize
genutzt werden. Hierzu werden die ausgewählten Preßmulden in eine Arbeitsstellung
gebracht derart, daß die die
entsprechenden Preßmulden
aufweisenden ersten oder zweiten Preßmatrizen um eine Matrizenachse
gedreht werden.
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Diese Stellung ist arretierbar. Es
sind Ausbildungen denkbar, bei welchen an den bewegbaren Klemmbacken
jeweils mehr als zwei Preßmatrizen
in einer, bezogen auf die Matrizendrehachsen, Hintereinanderlage
vorgesehen sind. Bevorzugt wird jedoch eine Ausbildung, bei welcher
jede Klemmbacke zwei Preßmatrizen
aufweist. So kann eine erste Preßmatrize durchmessergrößer ausgebildet
sein als die zweite Preßmatrize,
dies bei paralleler und zueinander versetzter Anordnung der beiden
Matrizendrehachsen. In einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes
ist vorgesehen, daß die erste
und zweite Preßmatrize
jeweils koaxial angeordnet sind. Dies hat zur Folge, daß die beiden
Preßmatrizen
eine gemeinsame Matrizendrehachse aufweisen. Weiter wird hierzu
vorgeschlagen, daß der Durchmesser
der ersten Matrize dem der zweiten Matrize entspricht. Als wesentlich
vorteilhaft erweist es sich, daß bevorzugt
die beiden Preßmatrizen
bezogen auf die Grundrißfläche gleich
ausgebildet sind. Bei einer Grundrißausbildung in Art eines geradzahligen
Vieleckes ergibt sich somit der erfindungsgemäße Vorteil einer nahezu Verdoppelung der
Anzahl von Preßmulden.
Um eine Aktivierung der Preßmulden der
ersten oder zweiten Matrize zu gewährleisten, müssen beide
Preßmatrizen
jeweils eine Preßmulde aufweisen,
deren Öffnungsquerschnitt
größer ist
als alle Öffnungsquerschnitte
der anderen Preßmatrize. Hierzu
wird vorgeschlagen, daß die
erste oder zweite Preßmatrize
eine Freigabemulde aufweist, deren Öffnungsquerschnitt alle weiteren Öffnungsquerschnitte übertrifft.
Diese Freigabemulde wird bevorzugt nicht als Preßmulde zum Aufpressen von Kabelschuhen oder
dergleichen genutzt. Sie dient lediglich zur Aktivierung der Preßmulden
der anderen Preßmatrize. Alle
Preßmulden
der anderen Preßmatrize
können durch
diese Freigabemulde hindurch benutzt werden. Die weiteren Preßmulden
der die Freigabemulde aufweisenden Preßmatrize weisen Öffnungsquerschnitte
auf, welche jeweils kleiner sind als der Öffnungsquerschnitt der größten Preßmulde der
anderen Preßmatrize,
wodurch diese kleineren Preßmulden
durch die größte Preßmulde der
anderen Preßmatrize
nutzbar sind. Durch diese doppellagige Anordnung von Preßmatrizen
ist weiter auch ein Stufen-Crimpen ermöglicht, wobei bspw. eine im Öffnungsquerschnitt
größer ausgebildete
Preßmulde
einer ersten Preßmatrize
den Kabelschuh oder dergleichen in einem, bezogen auf seine Körperachse,
oberen Bereich und eine, bspw. einen kleineren Öffnungsquerschnitt aufweisende
Preßmulde
der anderen Preßmatrize
entsprechend den Kabelschuh in einem unteren Bereich verpreßt. Bei
einem solchen denkbaren Stufen-Crimpen kann auch die erwähnte Freigabemulde
der einen Preßmatrize
zur Anwendung kommen. Letztere ist in einer bevorzugten Ausführungsform
derart gestaltet, daß der Öffnungsquerschnitt
der Freigabemulde kreisabschnittsförmig gebildet ist. Weiter ist
bei einer Preßzange
der in Rede stehenden Art, wobei eine Arretierung einer Preßmatrize
durch einen im wesentli chen koaxial zur Drehachse der Preßmatrize
gelagerten Schieber durchführbar
ist vorgesehen, daß der
Schieber in einer ersten Stellung die erste und die zweite Preßmatrize
blockiert. Wie bereits erwähnt
wird ein geradzahliges Vieleck bildender Grundriß der Preßmatrizen bevorzugt. Der als
Riegel ausgebildete Schieber liegt zur Blockierung der ersten und
der zweiten Preßmatrize in
der Arbeitsstellung jeweils an der der in Arbeitsstellung geschwenkten
Preßmulde
der einen Preßmatrize
und der diese Preßmulde
freigebenden Preß-
oder Freigabemulde der anderen Preßmatrize diametral gegenüberliegende
Seite an. Es kommt bevorzugt nur ein Schieber für jedes Preßmatrizenpaket in einer Klemmbacke
zum Einsatz. Dies hat den vorteilhaften Effekt, daß in einer
Arbeitsstellung der Preßzange
lediglich an jeder Klemmbacke ein koaxial zur Drehachse der Preßmatrizen
gelagerter Schieber in eine Arretierstellung beider Preßmatrizen
verlagert werden muß.
Dies kann in einfachster Weise per Daumendruck erfolgen, wobei weiter
diese Arretierstellung bspw. rastunterstützt sein kann. Die Breite der Arretierungsschieber
ist etwa entsprechend einer Seitenlänge der Preßmatrizen gewählt, so
daß auch bei
einer Arbeitsstellung, in welcher die größte Preßmulde deaktiviert dem Schieber
zugeordnet ist noch eine genügend
große
Anlagefläche
zwischen Schieber und Matrize bestehen bleibt. Der Schieber ist
weiterhin dahingehend vorteilhaft ausgebildet, daß der Schieber
in einer zweiten Stellung die erste oder die zweite Preßmatrize
freigibt. Hier wird durch eine Verlagerung des Schiebers koaxial
zur Drehachse der Preßmatrizen
dieser in eine Freigabestellung für die erste oder zweite Preßmatrize
verlagert. Weiter ist vorgesehen, daß der Schieber in einer dritten
Stellung die zweite oder erste Preßmatrize freigibt. Bspw. kann
der Schieber so ausgebildet sein, daß dieser, bezogen auf die parallel
zur Drehachse der Preßmatrizen
verlaufende Erstreckung, einen mittleren, rechteckigen Querschnitt
und ober- und unterhalb dieses mittleren Bereiches verjüngte Querschnitte aufweist.
Durch Verlagerung des Schiebers aus der Arretierstellung, in welcher
der bevorzugt rechtekkige Querschnitt eine Anlagefläche für eine Seitenfläche der
Preßmatrizen
bildet, in eine Freigabestellung ist die Möglichkeit gegeben, die freigegebene
Preßmatrize
im Bereich des verjüngten
Querschnittes des Schiebers zu verdrehen, zur Auswahl einer neuen Preßmulde.
Bevorzugt wird hierbei eine Ausgestaltung bei welcher lediglich
eine Preßmatrize
einer Klemmbacke durch die Verlagerung des Schiebers freigegeben
wird, bei Aufrechterhaltung der Arretierung der anderen Preßmatrize.
Dies kann bspw. dadurch gelöst
sein, daß der
Verschiebeweg aus einer die Arretierung beider Preßmatrizen
bildenden Grundstellung der Dicke, gemessen koaxial zur Matrizendrehachse,
einer Preßmatrize
entspricht. Durch diese Ausbildung wird ein unbeabsichtigtes gleichzeitiges
Verdrehen beider Preßmatrizen
vermieden. Um eine sichere Arretierung beider Preßmatrizen während des
Preßvorganges
zu gewährleisten,
ist in einer vorteilhaften Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes
vorgesehen, daß der
Schieber in die erste Stellung federvorgespannt ist. Es bedarf somit nach
einem Verdrehen der ersten oder zweiten freigegebenen Preßmatrize
keiner manuellen Verlagerung des Schiebers in die erste, die Arretierung
bildende Stellung. Diese wird vielmehr federvorgespannt selbsttätig aufgefunden.
Die Freigabe der ersten oder zweiten Preßmatrize erfolgt demnach nur willensbetont
entgegen einer Federkraft. Schließlich ist vorgesehen, daß der Schieber
an einem, der zweiten oder dritten Stellung entsprechenden Längsabschnitt
eine Ausnehmung aufweist, welche mindestens der Umfangsrotationsfläche der
Preßmatrize entspricht.
Diese, die Freigabe der ersten oder zweiten Preßmatrize gewährleistende
Ausnehmung ist bevorzugt bogenförmig
gebildet, wobei dieser Kreisabschnitt einen Durchmesser aufweist,
welcher mindestens dem Durchmesser der Preßmatrizen entspricht. Die zuvor
beschriebenen erfindungsgemäßen Ausgestaltungen
sind sowohl an handbetätigten als
auch an motorisch angetriebenen Preßwerkzeugen anwendbar.
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Nachstehend ist die Erfindung desweiteren anhand
der beigefügten
Zeichnung, die jedoch lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellt, näher erläutert. Hierbei
zeigt:
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1 in
Draufsicht eine erfindungsgemäße, als
Handwerkzeug ausgebildete Preßzange
in Arbeitsstellung;
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2 eine
Draufsicht gemäß 1, jedoch in geöffnetem
Zustand der Preßzange;
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3 eine
Einzeldarstellung eines ersten Paares Preßmatrizen in Draufsicht;
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4 eine
Einzeldarstellung eines zweiten Paares Preßmatrizen, ebenfalls in Draufsicht;
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5 in
einer Draufsicht den Bereich von Klemmbakken und Preßmatrizen
in geöffnetem
Zustand der Preßzange;
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6 eine
perspektivische, schematische Detaildarstellung, die Preßmatrizen
und diese arretierende Schieber betreffend, unter Fortlassung der Klemmbacken,
die Stellung gemäß 5 betreffend;
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7 den
Schnitt gemäß der Linie
VII-VII in 5;
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8 den
Schnitt gemäß der Linie
VIII-VIII in 7;
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9 eine
der 6 entsprechende
Darstellung, jedoch nach Verlagerung der Schieber in eine Freigabestellung,
wobei zwei sich gegenüberliegende,
freigegebene Preßmatrizen
teilweise verdreht sind;
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10 eine
der 7 entsprechende
Darstellung, jedoch die Stellung gemäß 9 betreffend;
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11 den
Schnitt gemäß der Linie
XI-XI in 10.
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Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug
zur 1 eine handbetätigbare
Preßzange 1 in
einer, eine Arbeitsstellung, d.h eine Preßstellung zeigenden Draufsicht.
Die Preßzange 1 ist
im wesentlichen symmetrisch zu einer Achse x-x aufgebaut und weist
zwei Klemmbacken 2, 3 und zwei als Winkelhebel
ausgebildete Handgriffe 4, 5 auf. Letztere sind
an ihren abgewinkelten Enden durch einen auf der Symmetrieachse
x-x angeordneten Gelenkzapfen 6 miteinander verbunden.
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Beidseitig des Gelenkzapfens 6 sind
die Klemmbacken 2, 3 mit ihren freien Endbereichen
an den Handgriffen 4, 5 angelenkt, wobei die Klemmbacken 2, 3 und
die Handgriffe 4, 5 durchsetzende Bolzen 7, 8 vorgesehen
sind, welche mit Federringen 9, 10 gesichert sind.
Die spiegelbildlich gleich ausgebildeten Klemmbacken 2, 3 bestehen
jeweils aus zwei Backenschalen 11, 12 und 13, 14,
welche durch Distanzstücke 15 auf
Abstand gehalten werden.
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Die Klemmbacken 2, 3 sind
sowohl auf der Ober- als auch auf der Unterseite durch Laschen 16, 17 verbunden,
welche wiederum untereinander durch, die Klemmbacken 2, 3 durchsetzenden
Achsbolzen 18, 19 miteinander verbunden sind.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind im Bereich der Laschen 16 und 17 sind an
den sich gegenüberliegenden
Schmalrändern
der Klemmbacken 2 und 3 muldenförmige Ausnehmungen 20, 21 ausgeprägt, in welchen
ein Rollzylinder 22 aufgenommen ist. Auf letzterem können die
Klemmbacken 2, 3 bei Betätigung der Handgriffe 4, 5 gleiten.
In axialer Richtung ist der Rollzylinder zwischen den Laschen 16 und 17 gefangen.
Um die symmetrische Bewegung beider Klemmbacken 2 und 3 noch
besser anzunähern,
sind auch Ausführungen
denkbar, in welchen zwei Rollzylinder eingesetzt werden.
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Die Drehpunkte der Klemmbacken 2, 3 sind durch
die Achsbolzen 18, 19 gebildet, wodurch die Klemmbacken 2 und 3 in
kurze vordere Hebelarme 23, 24 und längere hintere
Hebelarme 25, 26 unterteilt sind.
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In den vorderen Hebelarmen 23, 24 der Klemmbacken 2, 3 sind
jeweils ein Paar Preßmatrizen 27, 28 und 29, 30 auf
Achsen 31, 32 drehbar gelagert. Die Achsen 31 und 32 durchsetzen
jeweils beide Schalen der Klemmbacken 2, 3 und
sind beidseitig bspw. vermittels Verschraubung gesichert.
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Die Preßmatrizen 27 bis 30 haben
die Grundrißform
eines geradzahligen Vielecks. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel
sind die Matrizen im Grundriß als
regelmäßige Sechsecke
ausgebildet (vgl. 3 und 4). Die im allgemeinen scheibenartig ausgebildeten
Preßmatrizen
weisen am Umfang, jeweils einer Seitenfläche zugeordnet, Preßmulden 33, 34 und 35, 36 mit
unterschiedlichen Öffnungsquerschnitten
auf. In einer Draufsicht gemäß den 3 und 4 zeigen die Preßmulden 33, 34 und 35, 36 die Form
eines halben gleichseitigen Sechsecks auf. In Arbeitsstellung, d.h.
in Preßstellung
gemäß 1 bilden jeweils zwei Preßmulden 33, 34 bzw. 35, 36 mit gleichem Öffnungsquerschnitt
zusammen ein regelmäßiges Sechseck 37 zum
Aufpressen von Kabelschuhen, Verbindern oder dergleichen auf elektrische
Leiter usw..
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Wie bereits angedeutet sind insgesamt
vier Preßmatrizen 27 bis 30 vorgesehen,
wobei sich die Matrizen 27 und 29 und die Matrizen 28 und 30,
bezogen auf die Symmetrieachse x-x, gegenüberliegen, wobei jedes, einer
Klemmbakke 2 oder 3 zugeordnete Paar von Matrizen 27, 28 bzw.
29, 30 koaxial zueinander angeordnet ist. Diese beiden, einer Klemmbacke
zugeordneten Preßmatrizen
sind demnach unabhängig
voneinander auf der gemeinsamen Achse 31 bzw. 32 drehbar.
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Die, bezogen auf die 6 und 7,
oberen Preßmatrizen 27 und 29 weisen
den gleichen Durchmesser auf wie die unteren Preßmatrizen 28 und 30, wobei
die oberen Preßmatrizen 27 und 29 entsprechend
ihrer sechseckigen Grundrißform
jeweils sechs Preßmulden 33, 34 mit
unterschiedlichen Öffnungsquerschnitten
aufweisen. Die unteren Matrizen 28 und 30 hingegen
weisen lediglich fünf
Preßmulden 35, 36 auf,
deren Öffnungsquerschnitte
gleichfalls unterschiedlich sind, wobei jedoch jeder Öffnungsquerschnitt
kleiner ist als der Öffnungsquerschnitt
der größten Preßmulde 33', 34' der oberen Preßmatrizen 27, 29.
Diese größte Preßmulde 33', 34' der oberen
Preßmatrizen 27 und 29 erlauben
die Verwendung der unteren im Öffnungsquerschnitt
kleineren Preßmulden 35, 36.
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Zur Verwendung der oberen Preßmulden 33, 34 sind
die unteren Preßmatrizen 29, 30 im
Bereich der, bezüglich
der Preßmulden
ungenutzten Seitenflächen
mit im Grundriß kreisabschnittsförmig ausgebildeten
Freigabemulden 35' und 36' versehen. Der Öffnungsquerschnitt
dieser Freigabemulden 35', 36' übertrifft alle weiteren Öffnungsquerschnitte, also auch
die der oberen Preßmatrizen 27, 29.
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Die Preßmulden 33', 34' und die Freigabemulden 35', 36' erlauben erfindungsgemäß den Zugriff
auf die in der anderen Matrize ausgeformten Preßmulden, wobei entgegen den
Freigabemulden 35', 36' die gleichfalls
als Freigabemulde dienenden Preßmulden 33', 34' weiterhin die
Benutzung zum Aufpressen von Kabelschuhen oder dergleichen auf elektrische
Leiter erlauben. Es stehen demnach in dem gezeigten Ausführungsbeispiel
elf nutzbare Profile zur Verfügung.
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Alternativ besteht weiterhin die
Möglichkeit
in einer Seitenfläche,
bspw. der unteren Preßmatrizen 28, 30 zwei
oder mehrere Preßmulden
mit kleineren Öffnungsquerschnitten
nebeneinader anzuordnen, womit sich die Gesamtzahl der Profile noch
erhöht.
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Die Preßmatrizen 27 bis 30 werden
gegen unbeabsichtigtes Verdrehen durch Schieber 38, 39 gesichert,
die sich im Bereich der vorderen Hebelarme 23, 24 gegen
eine Seitenfläche
der Preßmatrizen abstützen. Die
Ausbildung ist so getroffen, daß zur Arretierung
der Preßmatrizen
diese mit ihren, den die freigelegten Preßmulden aufweisenden Seitenflächen diametral
gegenüberliegenden
Seitenflächen an
den Schiebern 38, 39 anliegen, wobei die Breite eines
Schiebers 38, 39 gleich oder etwas größer ist als
die Seitenlänge
der Preßmatrize,
so daß auch bei einer
Abstützung
einer die größte Preßmulde aufweisenden
Seitenfläche
noch eine genügend
große
Anlagefläche
zwischen Schieber und Matrize besteht.
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Die Schieber 38, 39 sind
koaxial zu den Drehachsen 31, 32 der Preßmatrizen
verlagerbar, wobei in einer ersten, die Grundstellung definierenden
Stellung die Schieber 38, 39 bevorzugt federvorgespannt
in einer Arretierstellung gehalten sind (vgl. hierzu 5 bis 8). Die die Vorspannung erbringende Feder
ist in den Zeichnungen nicht dargestellt. Zur Definition der Grundstellung
sind auch andere Arretierungsmöglichkeiten
denkbar, wie bspw. eine Rastsicherung oder dergleichen.
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Die Schieber 38, 39 weisen
einen, bezogen auf die parallel zu den Achsen 31, 32 verlaufende Längserstreckung
mittleren Bereich 38', 39' mit rechteckigem
Querschnitt auf. Dieser Bereich ist der Arretierungsbereich. Beide
Preßmatrizen
stützen sich
mit ihren zugordneten Seitenflächen
in der Verriegelungsstellung gemäß den 5 bis 8 an der Stirnseite dieses rechteckigen
Abschnittes ab.
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Beidseitig des mittleren Bereiches 38' bzw. 39' weist der Schieber 38, 39 Längsabschnitte 38'', 38''' bzw. 39'', 39''' auf, in welchen
Bereichen im Grundriß kreisabschnittsförmige Aussparungen 40, 40' bzw. 41, 41' ausgeformt
sind. Letztere weisen einen auf die Achsen 31 bzw 32 bezogenen
Radius auf, welcher etwas größer bemessen
ist als der Außenradius
jeder Preßmatrize.
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Die Schieber 38, 39 ragen
beidseitig über
die Backenschalen 11, 12 bzw. 13, 14 nach
außen
hinaus, zur Betätigung
bspw. per Daumendruck. Hierzu sind in den Backen schalen entsprechend
dem im wesentlichen rechteckigen Grundriß der Schieber 38, 39 Fenster 42, 43 freigelassen.
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Durch axiales Verschieben bspw. des
Schiebers 38 parallel zur Achse 31 wird eine Preßmatrize 27 oder 28 freigegeben.
Der maximale Verlagerungsweg des Schiebers 38 ist so bemessen,
daß lediglich eine
Preßmatrize
bspw. die Preßmatrize 27,
freigegeben wird, wobei die benachbarte Preßmatrize, bspw. die Preßmatrize 28,
weiter durch den mittleren, rechteckigen Bereich 38' arretiert bleibt.
Dadurch wird ein unbeabsichtigtes gleichzeitiges Verdrehen beider
Preßmatrizen
vermieden.
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In den 9 bis 11 ist eine Freigabestellung der
unteren Preßmatrizen 28 und 30 gezeigt.
Hier sind die Schieber 38 und 39 in Richtung der
Pfeile P derart verlagert, daß die
Ausnehmungen 40' und 41' in den Drehbereich
der unteren Matrizen 28 und 30 eintauchen . Somit
ist das Verdrehen der unteren Preßmatrizen 28 und 30 ermöglicht,
wobei die oberen Preßmatrizen 27 und 29 sich
weiterhin an dem, den rechteckigen Querschnitt aufweisenden mittleren
Bereichen 38' bzw.
39' der Schieber 38 und 39 abstützen. Nach
Erreichen der gewünschten
Stellung der zu verdrehenden Preßmatrizen verlagern sich die Schieber 38, 39 durch
Loslassen selbstständig,
bedingt durch die Federvorspannung, in die Arretierungsstellung
zurück.
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Die Endstellungen der Schieber 38, 39 zur Freigabe
des oberen bzw. unteren Matrizenpaares ist bevorzugt anschlagbegrenzt.
Diese Anschlagbegrenzung kann bspw. in einfachster Form durch den Benutzer
selbst erwirkt werden, indem die Querschnittsfläche der Schieber 38, 39 so
bemessen ist, daß diese
nicht per Fingerdruck durch die, die Schieber 38, 39 führenden
Fenster 42, 43 geschoben werden können. Der
den Schieber 38 oder 39 verlagernde Finger bildet
somit die Anschlagbegrenzung (Vgl. 10).
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Erfindungsgemäß ist jeder Preßmatrize
eine zweite, unabhängig
zur ersten Preßmatrize
drehbar angeordnete Preßmatrize
zugeordnet. Alternativ zu dem gezeigten Ausführungsbeispiel kann die zweite Preßmatrize
bezüglich
ihrer Drehachse im Grundriß versetzt
zur ersten Preßmatrize
angeordnet sein, wobei jedoch wesentlich ist, daß die Preßmulden der zweiten Preßmatrize
in den Bereich der größten Preßmulde der
ersten Preßmatrize
eingeschwenkt werden können
und wobei die zweite Preßmatrize eine
Freigabemulde aufweist, deren öffnungsquerschnitt
alle weiteren Öffnungsquerschnitte,
insbesondere der ersten Preßmatrize übertrifft.
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Die gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen
sind desweiteren sowohl an scherenartig wie auch an geradlinig aufeinander
zu bewegenden Teilen, wie bspw. Klemmbacken eines motorisch betriebenen
Werkzeugs anwendbar.
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Durch die zuvor beschriebenen Ausgestaltungen
ist eine Werkzeug-Wechselvorrichtung für Preßzangen gebildet, welche mehrere
in Axialrichtung nebeneinader angeordnete Paare von Preßmatrizen
verwendet. Durch diese Ausgestaltung ist die Anzahl der unterschiedlichen
Preßgeometrien
bei gleichem Profilscheibendurchmesser wesentlich erhöht. So ist
weiterhin denkbar drei oder mehr Preßmatrizen pro Klemmbacke anzuordnen.