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DE19625293B4 - Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat - Google Patents

Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat Download PDF

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DE19625293B4
DE19625293B4 DE1996125293 DE19625293A DE19625293B4 DE 19625293 B4 DE19625293 B4 DE 19625293B4 DE 1996125293 DE1996125293 DE 1996125293 DE 19625293 A DE19625293 A DE 19625293A DE 19625293 B4 DE19625293 B4 DE 19625293B4
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slot machine
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Lutz Bernhard Albrecht
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Bally Wulff Games and Entertainment GmbH
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Bally Wulff Holding GmbH and Co KG
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    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F17/00Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services
    • G07F17/32Coin-freed apparatus for hiring articles; Coin-freed facilities or services for games, toys, sports, or amusements

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Abstract

Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat, welcher zur Darstellung der zufallsgesteuerten Spielsymbole Scheiben, Walzen, Würfel, Karten oder eine Vorrichtung zur Bildwiedergabe aufweist, dessen Spielsystem mindestens ein Risikospielelement, einen Jackpot-Zähler und eine Vorrichtung zur Ausspielung erzielter Gewinne beinhaltet, wobei für die Steuerung aller Funktionsabläufe eine zentrale Steuereinheit vorgesehen ist, die mit den Funktionsgruppen in Wirkverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Spielautomaten Mittel (3) zur Aktivierung oder Deaktivierung von mindestens einem das Spiel- und/oder Gewinnverhalten des Spielautomaten (1) verändernden Funktionselementes (5, 6, 7, 8, 9, 10) vorgesehen sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein mittels Münzen oder Token betätigbaren Spielautomaten nach dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Die Arbeitsweise derartiger Geldspielgeräte besteht üblicherweise darin, dass ein in die zentrale Steuereinheit integrierter Zufallszahlengenerator solange Zufallszahlen ermittelt, bis diese von der zentralen Steuereinheit als zulässig anerkannt werden. Nachfolgend werden die zufallsgesteuerten Anzeigemittel auf den der jeweiligen Zufallszahl entsprechenden Stopposition gestoppt, und eine Anordnung zur Gewinn-/Nichtgewinnermittlung prüft, ob diesen Stopppositionen eine Gewinnkombination zugeordnet ist, was ggf. zur Erhöhung der Inhalte von den Gewinnspeichern und deren nachgeordneten Anzeigevorrichtungen führt.
  • Sowohl der Grundaufbau als auch das Grundprinzip der oben beschriebenen Arbeitsweise ist bereits seit langem bekannt.
  • Ferner ist es gemäß DE 40 28 762 C2 bekannt, über ein Steuergerät und eine Geräteschnittstelle einerseits Betriebs- oder Fehlerdaten aus einem münzbetätigten Gerät auszulesen und andererseits Daten, wie Datum und Uhrzeit, Preistabellen und Daten zur Aktivierung von Testroutinen, in das Gerät einzulesen. Aus der Veröffentlichung DE 44 11 836 A1 ist es bekannt, unter bestimmten Voraussetzungen die Anzahl zulässiger Gewinnlinien, die zur Ermittlung von gewinnbringenden oder nicht gewinnbringenden Symbolkombinationen ausgewertet werden, zu verändern. Eine weitere, aus DE 44 17 458 A1 bekannte Lösung sieht vor, über vorgegebene Ereignisse und/oder vorgegebene Anfangswerte, die Inkrementierstufen, die Anzahl der jackpoterhöhenden Ereignisse und den Rücksetzwert nach der Jackpotauslösung eine Veränderung der Auszahlquote auf beliebige Werte innerhalb vorgegebener Grenzen zu modifizieren.
  • Ein all diesen Geräten gemeinsam anhaftender Nachteil besteht darin, dass jedes dieser Geräte eine feste Konfiguration von Spielelementen aufweist, die weder durch den Aufsteller noch durch den Spieler in irgendeiner Form veränderbar sind. Entspricht ein solches Gerät hinsichtlich seine Spielelemente und/oder der möglichen Spielstrategien nicht den Vorstellungen oder Wünschen von Aufsteller und/oder Spieler, so kann dies lediglich durch Wechsel zu einem anderen Gerät, welches wiederum eine feste und unveränderbare Konfiguration aufweist, abgestellt werden. Für den Aufsteller bedeutet dies die Anschaffung eines weiteren Spielautomaten, was mit erheblichen Investitionen verbunden ist und für den Spieler bedeutet dies den Wechsel zu einem anderen Gerät oder gar zu einer anderen Spielstelle.
  • Ein weiterer Nachteil des Standes der Technik besteht darin, dass auch jeder Hersteller derartiger Spielautomaten nie genau weiß, warum gerade dieser Spielautomat mit seinen Spielelementen von Aufstellern und Spielern angenommen wird und ein anderer nicht. Eine nachträgliche Anpassung des Spielautomaten durch den Aufsteller an Spielergewohnheiten und/oder den Aufstellort ist bei den, aus dem Stand der Technik bekannten Spielautomaten nicht möglich.
  • Ausgehend von diesen Nachteilen des Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, einen mittels Münzen oder Token betätigbaren Spielautomaten derart auszubilden, dass seine Spiel- und/oder Anzeigeelemente sowie die damit realisierbaren Spielstrategien auf die unterschiedlichsten Wünsche von Aufstellern und/oder Spielern anpassbar und einstellbar sind.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Hauptanspruches in Verbindung mit dem Oberbegriff gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen sind gemäß der Unteransprüche möglich.
  • Die erfindungsgemäße Lösung zeichnet sich gegenüber dem Stand der Technik dadurch aus, dass im oder am Spielautomaten Mittel zur Aktivierung oder Deaktivierung von mindestens einem das Spiel- und/oder Gewinnverhalten des Spielautomaten verändernden Funktionselementes vorgesehen sind.
  • Gemäß einer ersten vorteilhaften Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass der Spielautomat Anzeigemittel aufweist, über welche der Zustand aktivierter oder deaktivierter Funktionselemente anzeigbar ist.
  • Eine weiter vorteilhaften Weiterbildung sieht vor, dass als Mittel für die Aktivierung oder Deaktivierung von Funktionselementen ein Schalter oder eine Schaltergruppe im oder am Spielautomaten vorgesehen ist.
  • Alternativ besteht auch die Möglichkeit, dass als Mittel für die Aktivierung oder Deaktivierung von Funktionselementen im oder am Spielautomaten eine Vorrichtung zur Aufnahme und Auswertung einer kodierten Steckeinheit oder eines Informationsträgers vorgesehen ist.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass mindesten ein Risikospielelement, ein Jackpot-Zähler und/oder eine Vorrichtung zur Ausspielung erzielter Gewinne als aktivierbares oder deaktivierbares Funktionselement vorgesehen ist.
  • Eine andere vorteilhafte Weiterbildung sieht vor, dass als Mittel zur Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Funktionselemente des Spielautomaten dessen interne Systemuhr verwendet wird.
  • Ergänzend kann vorgesehen sein, dass über die Mittel zur Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Funktionselemente Spieleinsatz und/oder Höchstgewinn und/oder Gewinnverhalten veränderlich ausgebildet ist.
  • Nachfolgend soll die erfindungsgemäße Lösung an Hand eines Ausführungsbeispiels und den Abbildungen in den 1 und 2 näher beschrieben werden. Hierbei zeigen:
  • 1: die Ansicht eines geöffneten und
  • 2: die Frontansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten Spielautomaten.
  • Ausgangspunkt bildet ein Spielautomat 1, welcher in seinem Inneren die üblicherweise vorhandenen Funktionsgruppen zentrale Steuereinheit 2, zufallsgesteuerte Symbolträger 4 sowie Zahlungsmittel annehmende, prüfende und verarbeitende Vorrichtungen 6 aufweist. Zusätzlich weist der erfindungsgemäß ausgebildete Spielautomat 1 in seinem Inneren und damit nur berechtigten Personen zugängliche Schalter 3 auf, über welche zumindest einzelne Funktionselemente, die den Spielverlauf und/oder das Gewinnverhalten des Spielautomaten 1 beeinflussen, aktivier- oder deaktivierbar sind auf. Somit kann durch den Aufsteller eines solchen Spielautomaten 1 über die Schalter 3 in Abhängigkeit des Spielerverhaltens der Spielverlauf und damit auch das Gewinnverhalten optimal angepasst werden.
  • Die in 2 dargestellte Frontansicht eines erfindungsgemäß ausgebildeten Spielautomaten 1 zeigt zunächst die üblicherweise vorhandene Vorrichtung 6 zur Geldannahme, die zufallsgesteuerten Symbolträger 4, welche auch als Walzen, Würfel, Karten oder sonstige, auf einer optischen Anzeige dargestellten Spielsymbole bestehen können und ein Steuertastenfeld 12 mit Steuertasten zur Spielablaufbeeinflussung.
  • Weiterhin weist dieser Spielautomat 1 zwei leiterförmig ausgebildete Anzeigevorrichtungen 5 zum Riskieren und Ausspielen von Gewinnen, zwei weitere Tableaus 6 zur Gewinnausspielung, einen ersten Jackpot 7, der aus einzeln ansteuerbaren Leuchtelementen besteht, ein Feld 9 mit den Jackpot verändernden Symbolkombinationen, hinterleuchtbare Felder 8 zur Gewinnerhöhung und einen zweiten und einen dritten Jackpot 10, welche als Punktezähler ausgebildet sind, auf.
  • All diese Funktionselemente 5 bis 10 sind jeweils in einen aktiven oder deaktiven Zustand versetzbar, was über die Anzeigen 13 angezeigt wird, so dass sich bei ein und dem selben Spielautomaten 1 durch Zu- oder Abschaltung einzelner Funktionselemente 5 bis 10 jeweils unterschiedliche Spielverläufe mit unterschiedlichem Spiel- und Gewinnverhalten einstellen lassen.
  • Diese Zu- oder Abschaltung einzelner Funktionselemente 5 bis 10 kann einerseits wie bereits beschrieben über die Schalter 3 erfolgen oder aber auch unter Nutzung der geräteinternen Systemuhr. So kann beispielsweise eine zeitgesteuerte Anpassung an die jeweiligen Spielergewohnheiten vorgenommen werden.
  • Eine weitere, nicht näher dargestellte Möglichkeit der Zu- oder Abschaltung einzelner Funktionselemente 5 bis 10 kann darin bestehen, dass im oder am Spielautomaten 1 eine Vorrichtung zur Aufnahme einer kodierten Steckeinheit oder eines Informationsträgers vorgesehen ist. Hierdurch würde sich beispielsweise eine Umschaltung zwischen zwei vorgegebenen Zuständen an aktiven und deaktiven Funktionselementen 5 bis 10 auf wenige Handgriffe reduzieren. Die Umschaltung erfolgt jeweils durch Einstecken einer kodierten Steckeinheit oder eines Informationsträgers (Magnetkarte o.ä.) in eine entsprechende Aufnahmevorrichtung.
  • Da sich durch Zu- oder Abschaltung einzelner Funktionselemente 5 bis 10 neben dem Spielverlauf auch das Gewinnverhalten und damit auch die Auszahlquote eines solchen Spielautomaten 1 verändert, kann zusätzlich vorgesehen sein, dass entsprechend zu der über die Zu- oder Abschaltung einzelner Funktionselemente 5 bis 10 eingestellten Auszahlquote auch eine Anpassung hinsichtlich des Spieleinsatzes und der möglichen Höchstgewinne erfolgt.

Claims (7)

  1. Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat, welcher zur Darstellung der zufallsgesteuerten Spielsymbole Scheiben, Walzen, Würfel, Karten oder eine Vorrichtung zur Bildwiedergabe aufweist, dessen Spielsystem mindestens ein Risikospielelement, einen Jackpot-Zähler und eine Vorrichtung zur Ausspielung erzielter Gewinne beinhaltet, wobei für die Steuerung aller Funktionsabläufe eine zentrale Steuereinheit vorgesehen ist, die mit den Funktionsgruppen in Wirkverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Spielautomaten Mittel (3) zur Aktivierung oder Deaktivierung von mindestens einem das Spiel- und/oder Gewinnverhalten des Spielautomaten (1) verändernden Funktionselementes (5, 6, 7, 8, 9, 10) vorgesehen sind.
  2. Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Spielautomat (1) Anzeigemittel (13) aufweist, über welche der Zustand aktivierter oder deaktivierter Funktionselemente (5, 6, 7, 8, 9, 10) anzeigbar ist.
  3. Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Mittel (3) für die Aktivierung oder Deaktivierung von Funktionselementen (5, 6, 7, 8, 9, 10) ein Schalter oder eine Schaltergruppe im oder am Spielautomaten (1) vorgesehen ist.
  4. Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass als Mittel (3) für die Aktivierung oder Deaktivierung von Funktionselementen (5, 6, 7, 8, 9, 10) im oder am Spielautomaten (1) eine Vorrichtung zur Aufnahme und Auswertung einer kodierten Steckeinheit oder eines Informationsträgers vorgesehen ist.
  5. Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindesten ein Risikospielelement (5), ein Jackpot-Zähler (10) und/oder eine Vorrichtung zur Ausspielung (5, 6) erzielter Gewinne als aktivierbares oder deaktivierbares Funktionselement vorgesehen ist.
  6. Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass als Mittel (3) zur Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Funktionselemente (5, 6, 7, 8, 9, 10) des Spielautomaten (1) dessen interne Systemuhr verwendet wird.
  7. Mittels Münzen oder Token betätigbarer Spielautomat nach mindestens einem der vorstehenden Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass über die Mittel (3) zur Aktivierung oder Deaktivierung einzelner Funktionselemente (5, 6, 7, 8, 9, 10) Spieleinsatz und/oder Höchstgewinn und/oder Gewinnverhalten veränderlich ausgebildet ist.
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